Evaluierung CLEARING

- Endbericht -

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Broschüre
Releaseinfo: Im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 2006
Copyright: © Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 2006

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung der Evaluierung Clearing

Mit der Maßnahme CLEARING wurde Seitens des BMSG ein arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, das Jugendliche mit Behinderung(en) beim Übergang von der Schule ins Berufsleben beraten und unterstützen soll. Die Maßnahme wird von 25 Trägereinrichtungen in allen Bundesländern umgesetzt. Bei 9 Einrichtungen wird Clearing als Einzelmaßnahme angeboten, die anderen Träger führen Clearing im Maßnahmeverbund mit anderen Angeboten wie Jobcoaching, Jugendarbeitsassistenz oder Berufsausbildungsassistenz durch.

Die ClearerInnen

Die MitarbeiterInnen der Clearingstellen verfügen über ein hohes Ausbildungsniveau mit facheinschlägigen Grund- und Zusatzausbildungen und umfassender Berufserfahrung. Etwa 66% der ClearerInnen sind zusätzlich zur Clearingtätigkeit noch in anderen Beratungs- und Betreuungsbereichen tätig (z.B. 46% als JugendarbeitsassistentInnen, 9% als IntegrationsbegleiterInnen, 4% als BAS). Die Clearingtätigkeit nimmt bei ihnen im Schnitt etwa 40 bis 60% der wöchentlichen Arbeitszeit in Anspruch. Wichtige Faktoren für das hohe Professionalisierungsniveau sind die breite Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen (94%) und die Inanspruchnahme von Supervisionsangeboten.

Ein Vergleich der Betreuungskapazitäten der ClearerInnen zeigt ein breites Spektrum hinsichtlich der Zahl der betreuten Jugendlichen. So betreuen 5,2% der ClearerInnen (auf Basis Vollzeitäquivalente) weniger als 10 Jugendliche, während 2,9% (VZÄ) im Schnitt 40 und mehr Jugendliche pro Monat betreuen. Etwa 28% der ClearerInnen beraten monatlich zwischen 10 und 19 Jugendliche. Die Unterschiede in der Betreuungsintensität sind in hohem Maße auf die Art und den Grad der Behinderung der Jugendlichen sowie das Ausmaß des sonstigen Aufgabenspektrums (Leitung, Administration) zurück zu führen.

Die TeilnehmerInnen am Clearing

Die Zahl der Förderfälle hat sich mit dem stufenweisen Ausbau des Clearingangebots seit 2001 kontinuierlich erhöht. Seit 2001 bis zum ersten Halbjahr 2005 haben insgesamt 7.255 Jugendliche (entspricht 7.833 Förderfällen) das Clearing durchlaufen. Der Anteil der Mädchen liegt bei 40%, was in etwa ihrem Anteil an den SonderschülerInnen entspricht. Über 2/3 der Teilnehmerinnen sind zwischen 13 und 15 Jahre alt, also aus jener Altersgruppe, die kurz vor dem Ende der Schulpflicht steht. Die Altersgruppe der 16 bis 20-jährigen hat einen Anteil von 29,1%. Weitere 2,7% sind älter als 20 Jahre.

Der Hauptzugangsweg zum Clearing führt über die Schulen. Nach Angaben der ClearerInnen kommen etwa 66% der Jugendlichen über die Schulen zum Clearing. Vom AMS werden etwa 8% zugewiesen. Durch den direkten Kontakt der Eltern kamen 6% der Jugendlichen zum Clearing. Aber auch über Projekte für Menschen mit Behinderung oder die Integrative Berufsausbildung finden Jugendliche den Weg ins Clearing.

Falls vereinzelt kürzere Wartezeiten auftreten, so sind fehlende Personalressourcen verantwortlich.

Bei allen Altersgruppen wurden als wichtigste Beweggründe für die Teilnahme am Clearing die Abklärung eines passenden Berufs (81,1%) und die Suche nach einer geeigneten Ausbildungsoption (75,6%) genannt. Bei den unter 16-jährigen ist auch der elterliche Rat oder die Empfehlung des/der LehrerIn noch ein ausschlaggebender Faktor für die Inanspruchnahme des Clearing.

Jugendliche, die nicht am Clearing teilgenommen haben, wussten zum Großteil bereits, was sie im Anschluss an die Pflichtschule machen möchten. Allerdings war bei knapp 58% die fehlende Kenntnis des Clearing-Angebots der Grund für die Nicht-Inanspruchnahme.

Der Clearingprozess

Die Auswertung der Förderdaten machte deutlich, dass bei 71,5% der Förderfälle das Clearing maximal 6 Monate dauerte, bei den übrigen erstreckte sich der Berufsfindungsprozess über einen längeren Zeitraum hin. Ausschlaggebend dafür sind Unterbrechungen aufgrund der Teilnahme an zwischengeschalteten Maßnahmen (z.B. Nachreifungsprojekt) oder wegen akuten Beeinträchtigungen (v.a. bei Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigten).

Der durchschnittliche Aufwand des Clearings pro Jugendlichen beläuft sich auf etwa 45 Stunden, wobei auch hier eine große Varianz (von weniger als 20 Stunden bis mehr als 60 Stunden) festzustellen ist. Dies ist auch als Hinweis darauf zu sehen, dass die Gestaltung des Clearing flexibel auf die individuellen Voraussetzungen und den Bedarf abgestellt werden muss. Diese Flexibilität im Sinne eines Ausrichtens am individuellen Unterstützungsbedarf zeigt sich auch in der selektiven Anwendung geeigneter Methoden. Es lässt sich keine bestpractice-Methode feststellen, die spezifische Leistung des Clearing liegt in der gezielten Auswahl eines geeigneten Tools und dessen individueller Adaptierung an die Bedürfnisse des/der Jugendlichen.

Nutzen und Bewertung des Clearing

Eine Befragung von TeilnehmerInnen zeigte, dass es im Rahmen des Clearing gut gelungen ist, die Stärken und Schwächen herauszuarbeiten und damit den Jugendlichen mehr Klarheit zu verschaffen und das Selbstbewusstsein zu steigern. Ihre Vorstellungen hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten konnten 86% der Jugendlichen im Rahmen praktischer Erprobung (Schnuppertage, Praktika) in Betrieben überprüfen. Diese betrieblichen Erfahrungen wirken sich positiv auf den Reifungsprozess im Rahmen der Berufsorientierung und -findung aus.

Das Kernstück des Clearing stellt in weiterer Folge der Entwicklungsplan dar, in dem die nächsten Schritte des Ausbildungs- und Beschäftigungsverlaufs beschrieben und begründet werden. Dieser Plan ist ein wichtiges ‚Produkt' des Clearingprozesses und stellt eine Art Masterplan für den weiteren Ausbildungs- und Berufsweg dar. Die bildungs- und arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit des Entwicklungsplans zeigt sich auch daran, dass laut einer Befragung von Clearing-TeilnehmerInnen 87,3% die Ziele des Entwicklungsplans realisieren konnten. Die Befragung einer Kontrollgruppe von Jugendlichen, die nicht am Clearing teilgenommen haben, ergab, dass lediglich 44,4% ihr ursprüngliches Berufsziel umsetzen konnten. Ein weiterer Beweis für die Zweckmässigkeit von Entwicklungsplänen ist die hohe Inaktivitätsrate bei den Nicht-TeilnehmerInnen: jedeR Fünfte hat nach der Schule erst einmal nichts gemacht. Demnach ist das Clearing in der Lage, den Berufsorientierungsprozess wirkungsvoll zu unterstützen, zu einer zielgerichteten Überleitung in die weitere Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsphase beizutragen und Friktionen beim Übergang Schule-Beruf zu minimieren.

Auch das Urteil der geclearten Jugendlichen bestätigt die arbeitsmarkt- und bildungspolitische Sinnhaftigkeit des Clearing. Insgesamt wurde das Clearing nach dem Schulnotensystem mit einer Durchschnittsnote von 1,8 bewertet. Besonders gut wird die Unterstützung beim Herausarbeiten von Stärken und Schwächen (Note 1,67) sowie bei der Information zu Arbeitsuche und Ausbildung (Note 1,71) beurteilt. Deutlich schlechter wird das Kennen lernen von geeigneten Schulen beurteilt (Note 2,92), was aber mit den gering vorhandenen Optionen im Bereich eines weiterführenden Schulbesuchs zusammenhängt und weniger mit der Qualität des Clearing. Hier sind die Schulbehörden gefordert, entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Behinderung zu entwickeln.

Effekte des Clearing

Die Analyse eines integrierten Datensatzes mit Förderdaten und Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger gibt Rückschlüsse auf den Ausbildungs- und Erwerbsverlauf von TeilnehmerInnen im Anschluss an das Clearing. Von den ehemaligen Clearing-TeilnehmerInnen befinden sich 28% im dritten Halbjahr nach Beendigung des Clearing überwiegend (Zeitanteil von mehr als 51%) in einem geförderten oder ungeförderten Lehrverhältnis. Es ist anzunehmen, dass mit Einführung der IBA Ende 2003 der Anteil noch zugenommen hat. Demnach ist es in hohem Maße gelungen, durch das Clearing den Jugendlichen eine qualifizierte berufliche Perspektive zu eröffnen.

Ein weiteres Viertel (24,8%) befindet sich in einer Fördermaßnahme, die vom AMS oder dem BASB gefördert wird. Auch dies ist positiv zu bewerten, da es sich zumeist um Qualifizierungsmaßnahmen, Nachreifungsprojekte und Unterstützungsmaßnahmen handelt, die auf eine spätere Heranführung der Jugendlichen an eine Ausbildung oder Beschäftigung abzielen.

Im dritten Halbjahr nach Beendigung des Clearingprozesses sind etwa 10% überwiegend beschäftigt. Etwa 13% der Clearing-TeilnehmerInnen sind überwiegend arbeitslos. Bei 20% dominieren im dritten Nachbeobachtungs-Halbjahr die OLF-Zeiten, wobei es sich hier um weitere Schulbesuchszeiten oder arbeitsmarktferne Episoden handeln kann. Eine Unterscheidung ist bei diesen Daten nicht möglich.

Dieses Wirkungsprofil weist das Clearing als arbeitsmarktpolitisch erfolgreiche Maßnahme aus, da es in hohem Maße gelingt, Jugendliche mit Behinderung(en) in eine berufliche Ausbildung zu integrieren.

Eine Gegenüberstellung von Ergebnissen einer TeilnehmerInnenbefragung und einer Nicht-TeilnehmerInnenbefragung macht die hohe Integrationsleistung des Clearing deutlich. So ist bei den Jugendlichen, die im Schuljahr 2003/2004 am Clearing teilgenommen haben und nach etwa 1 ½ Jahren zu ihrer aktuellen Tätigkeit befragt wurden der Anteil jener, die arbeitslos sind, nur halb so groß wie bei den gleichaltrigen Nicht-TeilnehmerInnen.

Netzwerk- und Schnittstellenanalyse

Eine Analyse der Vernetzungstätigkeit von Clearingstellen macht das hohe Niveau an Kooperationsaktivitäten deutlich. Der Hauptakteur der Kooperation sind die Schulen bzw. Schulbehörden. So schildern die meisten Clearingstellen den Kontakt zu den Schulbehörden (v.a. LSI) und den Schulen (vor allem SPZ) überwiegend positiv, insbesondere dann, wenn sie beim Aufbau der Clearinginfrastruktur von Anfang an eingebunden waren. Vor allem im konkreten Clearingsprozess haben die LehrerInnen eine wichtige Vermittlungsfunktion. Einerseits sind sie bei der Anbahnung des Clearings eine wichtige Informationsdrehscheibe zwischen Jugendlichen, den Eltern und den ClearerInnen. Zudem liefern sie den ClearerInnen wichtige Informationen zum schulischen und sozialen Hintergrund der SchülerInnen.

Qualitätsmanagement

Die Rahmenbedingungen der Clearingtätigkeit werden maßgeblich durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen BASB-Landesstellen und den Clearing-Trägern mitbestimmt. Diese sollten vereinheitlicht werden und bestimmte Qualitätsmerkmale beinhalten. So ist in den Regionen eine flächendeckende Versorgung des Clearingangebots sicher zu stellen. Entsprechende Vorgaben sollten zudem bewirken, dass auch Jugendliche mit höherem Beratungsbedarf aufgenommen werden und ein Creaming-Effekt verhindert wird. Weitere Qualitätskriterien sind der Kontakt mit Folgemaßnahmen und die Vermeidung von Redundanzen.

Aufgrund des sich abzeichnenden Clearingbedarfs sollten in den BASB-Landesstellen Ausbaupläne erarbeitet werden. Im Bereich der Weiterbildung ist anzustreben, dass jede R ClearerIn über einen individuellen und verschriftlichten Fortbildungsplan verfügt.

Für die Steuerung der Prozessqualität sind vor allem die Verfügbarkeit und bedarfsgerechte Anwendung eines Methodensets, der Aufbau einer Beziehung zu den Jugendlichen, die Verfügbarkeit von mindestens zwei Örtlichkeiten für das Clearinggespräch sowie die bedarfsgerechte Gestaltung der Maßnahmendauer wichtig. Auch Umfang und Bandbreite des Praktikumpools und die Praxisbegleitung durch ClearerInnen sind relevante Qualitätskriterien. Ein wesentliches Element zur Verbesserung der Prozessqualität sind Feedbackstrukturen zwischen der jeweiligen Landesstelle des BASB und den Clearingprojekten.

Im Fokus der Ergebnisqualität stehen die Entwicklungspläne, die einer externen Überprüfung bedürfen. Auch dem Aspekt der Nachhaltigkeit sollte stärker Aufmerksamkeit geschenkt werden. Werkzeuge zur Beurteilung der Ergebnisqualität sind Befragungen von Jugendlichen, Eltern LehrerInnen und Unternehmen, in denen Praktika absolviert wurden.

Perspektiven und Empfehlungen

Die Evaluierungsergebnisse bestätigen das Clearing als bedarfsgerechtes und effektives arbeitsmarktpolitisches Instrument für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf. Bei der weiteren Entwicklung des Clearing sollte darauf geachtet werden, dass die ursprüngliche Funktion der Unterstützung an der Schwelle Schule-Beruf beibehalten wird und keine Ausweitung in Richtung umfassender Abklärungsinstanz oder Case Management erfolgt. Die offene Zielgruppendiskussion sollte beibehalten werden und der Zugang über Bescheide von autorisierten Instanzen geregelt werden. Ein nachfrageorientierter Ausbau des Clearing ist mit der Entwicklung der Personalressourcen von Clearingstellen zu akkordieren.

Hinsichtlich der Dauer des Clearing sollte eine einheitliche Regelung angestrebt werden. Unterbrechungen und Wiederaufnahmen sollten ermöglicht und im Fördermonitoring entsprechend gekennzeichnet werden. Den Abschluss des Clearing stellt das Übergabegespräch an die für den nächsten Entwicklungsschritt zuständige Einrichtung dar.

Den Praxisphasen sind ein zentraler Bestandteil des Clearing. In diesem Zusammenhang kommt der inhaltlichen Begleitung durch die ClearerInnen hohe Bedeutung zu. Eine bessere Abstimmung mit den schulischen berufspraktischen Tagen sollte angestrebt werden.

Angesichts der ausgeprägten Geschlechterstereotype bei der Berufswahl von Jugendlichen mit Behinderung, die auch im Clearing zu beobachten sind, sollten entsprechende Berufsorientierungsmaßnahmen entwickelt werden, die dem entgegenwirken.

Da das Clearing dazu beiträgt, berufliche Perspektiven auch abseits der bisherigen Pfade zu entwickeln, bedarf es entsprechender Angebote an Folgemaßnahmen. Ein Bedarf lässt sich aus Sicht der ClearerInnen im Bereich ‚Qualifizierende Berufsvorbereitung', ‚BO mit Schnupperpraxis' und Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt feststellen.

In der operativen Gestaltung des Clearing bestehet bei den Entwicklungsplänen, den Einverständniserklärungen und dem Fördermonitoring ein Optimierungsbedarf und die Notwendigkeit zur Vereinheitlichung.

Bezüglich der Weiterentwicklung des Clearing bietet sich eine Abstimmung zwischen Sozial- und Bildungsressort an. Auch der Schulbereich selbst ist herausgefordert, bezüglich der flankierenden Betreuung durch LehrerInnen dienstrechtliche Aspekte zu klären. Auch hinsichtlich der Möglichkeiten zum weiterführenden Schulbesuch durch Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind Erweiterungen wünschenswert.

Vorbemerkung

Der vorliegende Endbericht dokumentiert die Befunde aus einem umfassenden Erhebungsprogramm, in das alle relevanten AkteurInnen und KooperationspartnerInnen einbezogen wurden. Neben den Jugendlichen selbst und den ClearerInnen wurden auch die Trägerorganisationen, die Clearing-ProjektleiterInnen, LehrerInnen und Eltern befragt. Daneben wurde auch eine Gruppe von Jugendlichen interviewt, die zwar zur Zielgruppe des Clearing gehören, aber aus welchen Gründen auch immer dieses nicht in Anspruch genommen haben. Auch die Sichtweise der FördergeberInnen und von ExpertInnen aus dem Schulbereich wurde in die Untersuchung einbezogen. Neben Interviews (telefonisch, face-to-face), schriftlichen Erhebungen und Fallstudien (mit Jugendlichen, Eltern, ClearerInnen, LehrerInnen) wurden auch eine Reihe von Daten (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, BRZ-Daten, AMS-Daten zu Förderungen) analysiert. Eine detaillierte Beschreibung des methodischen Designs findet sich im Anhang.

Die Befunde wurden themenorientiert dargestellt, indem zu einem bestimmten inhaltlichen Aspekt die Sichtweisen aller dazu befragten Akteure sowie die Ergebnisse der Analyse unterschiedlichster Datensätze analytisch integriert wurden. Dadurch soll eine kompakte Darstellung der Ergebnisse erreicht werden.

1. Untersuchungsgegenstand: Das Clearing

Clearing setzt an der kritischen Schnittstelle zwischen (Pflicht-)Schule und dem weiteren Ausbildungs- bzw. Berufsleben an. Generell ist die Berufsorientierung als ein langfristiger Prozess zu betrachten, der von unterschiedlichen individuellen und gesellschaftlichen Faktoren beeinflusst wird. Die Zeit vor dem Pflichtschulabschluss ist dabei eine erste wichtige Entscheidungsschnittstelle hinsichtlich der weiteren Ausbildungs- oder Berufswahl.

Jugendliche müssen also zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt - nämlich während der Pubertät - wichtige Entscheidungen hinsichtlich ihrer weiteren Berufswahl treffen. Gerade für Jugendliche mit Behinderung ist es oftmals schwierig, aus der Vielzahl an Möglichkeiten für weiterführende Ausbildungen und Berufen die den eigenen Neigungen, aber auch dem individuellen Kompetenzniveau am ehesten entsprechende Entscheidung zu treffen. Das direkte Umfeld, also Familie und FreundInnen, spielt hier auf der persönlichen Ebene eine besonders große Rolle, vor allem die Familie stellt über einen langen Zeitraum den wichtigsten Orientierungsrahmen dar. Aber auch den Eltern ist es kaum möglich, die Bandbreite an Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu kennen. In diesem Zusammenhang sind oftmals sogar die Lehrkräfte überfordert (Bergmann et al 2003).

Genau an diesem Punkt setzt Clearing an. Es ist als Schnittstelle Schule/Beruf mit vielschichtigen Vernetzungs- und Verweisungsfunktionen zu sehen. Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Abklärung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für jugendliche Menschen mit Behinderung (REB 2005) ist Clearing als Dienstleistung mit folgendem Ziel zu verstehen: "Jugendlichen Menschen ihre Perspektiven in Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzuzeigen und Entscheidungsgrundlagen für ein realistisches weiteres Vorgehen in Richtung berufliche Integration bereitzustellen. Sie umfasst Beratung, Betreuung, Begleitung und diagnostische Tätigkeiten."

Grob lässt sich der Ablauf des Clearingprozesses folgendermaßen skizzieren:

  • Erstkontakt mit den Jugendlichen

  • Information und Beratung, insbesondere Erklärungen zur Clearingstelle, Aufzeigen der Übergangsmöglichkeiten von Schule zu anderer Ausbildung/Beruf etc., mit dem Ziel der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Teilnahme am Clearing

  • Entscheidung für Clearing: Unterzeichnung der Clearing-Vereinbarung

  • Im Rahmen des Clearing-Prozesses werden folgende Leistungen angeboten und durchgeführt:

  • Erstellung eines Neigungs- und Eignungsprofils

  • Durchführung einer Stärken/Schwächen-Analyse

  • Aufzeigen von beruflichen Perspektiven bzw. Abklären eines allfälligen Nachschulungsbedarfs

  • Berufsorientierung/Praktika

  • Netzwerkarbeit

  • Ev. Einrichtung eines Unterstützungskreis mit Verwandten, FreundInnen und professionellen BeraterInnen, um die Fähigkeiten des/der Jugendlichen sowie die Rahmenbedingungen zu eruieren

  • Darauf aufbauend wird der Entwicklungs-/Karriereplan mit kurz-, mittel- und langfristigen beruflichen Perspektiven erstellt und der Clearingprozess mit einem Übergabe- und Abschlussgespräch beendet.

Der gesamte Clearingprozess wird in der Clearingmappe dokumentiert, die im Abschlussgespräch dem/der Jugendlichen übergeben wird und auch den Karriere-/Entwicklungsplan beinhaltet.

Gemäß der ergänzenden Richtlinien (REB 2005) steht Clearing allen Jugendlichen mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend der Definition der Sonderrichtlinie zur Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung[1] offen, die dieser Leistung bedürfen, insbesondere, wenn sie sich an der Schnittstelle Schule - Beruf befinden. Die Zielgruppe umfasst Jugendliche im Alter von 13 bis 23 Jahren.

Clearing basiert auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, Integration und individuellen Unterstützung. Es ist eine aus der Behindertenmilliarde (ko)finanzierte Maßnahme und steht daher als Angebot des Bundessozialamtes und seiner Landesstellen zur Verfügung.

Zusammengefasst versteht sich Clearing also als Wegweiser für weitere Schritte und soll jungen Menschen mit Behinderung eine Entscheidungsgrundlage geben, um eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Clearing zielt darauf ab, angemessene Wege aufzuzeigen, wie die eingeschränkte Beschäftigungsfähigkeit durch individuelle Unterstützungspakete und geeignete Maßnahmen für jede Jugendliche und jeden Jugendlichen verbessert werden kann, wie beispielsweise ausbildungs- und arbeitsbegleitende Hilfen, Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierungsmaßnahmen etc.. Des Weiteren spielt Clearing auch in Zusammenhang mit der integrativen Berufsausbildung eine relevante Rolle, da Clearing hierbei eine Voraussetzung für die Teilnahme ist.

Die Zielgruppe

Es sind wenige Informationen über die Zielgruppe des Clearing verfügbar, so dass eine quantitative Abgrenzung nur in Ansätzen möglich ist. Die einzigen Referenzdaten zur Clearing-Zielgruppe sind jene Jugendlichen, die Sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Pflichtschulbereich (ohne Sonderschulen) etwa 3% der SchülerInnen über alle Schulstufen Sonderpädagogischer Förderbedarf zuerkannt wurde. Hinzu kommen noch 13.301 SchülerInnen an Sonderschulen.

Geht man davon aus, dass das Clearing im 9. Schuljahr jedes/r SchülerIn beginnen soll, dann besteht die Schwierigkeit einer Abgrenzung darin, dass dies bei SchülerInnen in der 7. Schulstufe der Fall sein kann, wenn etwa Klassen wiederholt werden mussten. Falls keine Klasse wiederholt werden musste, trifft dies in der 9. Schulstufe zu. Dieser Umstand lässt keine exakte Abgrenzung der Clearing-Zielgruppe zu.

Tabelle 1: SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2004/2005 Quelle: bm: bwk 2006

 

7. Schulstufe

8. Schulstufe

9. Schulstufe

Alle Schulstufen

ASO

1.759

2.257

1.711

13.301

Volksschulen

-

-

-

6.444

Anteil in % an allen SchülerInnen

-

-

-

1,8%

Hauptschulen

2.215

2.170

-

8.647

Anteil in % an allen SchülerInnen

3,2%

3,1%

-

3,2%

Polytechnische Schulen

-

-

586

586

Anteil in % an allen SchülerInnen

-

-

2,7%

2,7%

Gesamt

3.974

4.427

2.297

28.978

Betrachtet man die Entwicklung der Gesamtzahl an SchülerInnen mit SPF, so zeigt sich ein Anstieg von 27.019 im Schuljahr 2000/2001 auf 28.978 im Schuljahr 2004/2005, was einem Anstieg von 7,3% entspricht. Die Zahl der SchülerInnen in allgemeinbildenden Pflichtschulen (inkl. Sonderschule) ist im selben Zeitraum von 686.276 auf 669.388 zurückgegangen. Darin zeigt sich eine Tendenz zum Anstieg des Anteils der SchülerInnen mit SPF.

Zur Gruppe der SchülerInnen ohne SPF, die aber aufgrund ihrer Beeinträchtigungen auch Clearing in Anspruch nehmen können, liegen keine Daten vor.



[1] Als behindert gelten Personen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung, die ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können. Hiezu zählen auch lernbehinderte sowie sozial und emotional gehandikapte Jugendliche.

2. Die Trägerorganisationen und deren Angebote

Clearing wird in Österreich von 25 Trägerorganisationen mit unterschiedlichen regionalen Verantwortlichkeiten angeboten. 10 Trägereinrichtungen sind für die Umsetzung im jeweiligen gesamten Bundesland zuständig und 15 Trägereinrichtungen bieten Clearing in bestimmten Regionen oder Bezirken an.

Quelle: L&R Datafile "Clearing Factsheet"; 2005, n=25, Controllingbericht 2005

Bundesland

Anzahl der Trägereinrichtungenund regionale Aufteilung

Maßnahmenverbund ja/nein

Anzahl der ClearerInnen

TeilnehmerInnen 2005, lt. Controlling 2005, laufend

TeilnehmerInnen 2005, lt. Controlling 2005, abgeschlossen

Burgenland

1 Träger ausschließlich Bezirk Oberwart

1 Einzelmaßnahme

Frau / 1 Mann

14

106

 

1 Träger das gesamte Restbundesland mit 5 Standorten

Maßnahmenverbund

2 Frauen / 1 Mann

14

106

Kärnten

1 Träger für das gesamte Bundesland

Maßnahmenverbund

11 Frauen / 5 Männer

164

367

Niederösterreich

1 Träger Mostviertel mit 4 Standorten

Einzelmaßnahme

5 Frauen / 2 Männer und eine administrative Kraft

223

720

 

Industrieviertel mit 7 Standorten

Einzelmaßnahme

8 Frauen und eine administrative Kraft

223

720

 

1 Träger Waldviertel mit 7 Standorten 1 Träger

Maßnahmeverbund

3 Frauen / 2 Männer und eine administrative Kraft

223

720

 

1 Träger Weinviertel mit 4 Standorten

Einzelmaßnahme

6 Frauen und eine administrative Kraft

223

720

Oberösterreich

1 Träger mit einer Zentrale und 9 Standorten

Maßnahmeverbund

10 Frauen / 9 Männer und 2 administrative Kräfte

246

519

Salzburg

2 Träger für das gesamte Bundesland

Maßnahmeverbund

12 Frauen / 2 Männer und 1 administrative Kraft

108

241

Steiermark

7 Trägereinrichtungen mit einheitlichem Konzept und Aufteilung nach Bezirken

4 Träger als Einzelmaßnahme 1 Träger Maßnahmenverbund

13 Frauen / 4 Männer

443

631

Tirol

3 Träger mit überschneidenden Bezirksständigkeiten, davon zwei Träger mit jeweils 5 Standorten und einer mit nur einem Standort und ausschließlicher Zuständigkeit für den Bezirk Reutte

2 Träger Maßnahmenverbund 1 Träger Einzelmaßnahme

13 Frauen / 4 Männer und 4 administrative Kräfte

96

207

Vorarlberg

1 Träger gesamtes Bundesland mit 4 Standorten

Maßnahmenverbund

3 Frauen / 3 Männer und eine administrative Kraft

0

144

Wien

1 Träger im 21. Bezirk

Maßnahmenverbund

1 Frau / 1 Mann

361

473

 

3 Trägereinrichtungen für Gesamt-Wien

Maßnahmenverbund

15 Frauen / 8 Männer und 4 administrative Kräfte

361

473

Insgesamt haben im Jahr 2005 5.063 Jugendliche am Clearing teilgenommen, davon haben 3.408 Clearing abgeschlossen und 1.655 befinden sich noch im Abklärungsprozess. Wie die oben stehende Tabelle verdeutlicht, liegt die Zahl der im Clearing betreuten Jugendlichen zwischen insgesamt 120 im Burgenland und 1.074 in der Steiermark. Generell ist vor allem in jenen Bundesländern die Zahl der betreuten Jugendlichen hoch, die auch eine hohe Anzahl an SchülerInnen in Allgemeinen Sonderschulen auszeichnet. Bei der Anzahl der MitarbeiterInnen ist zu berücksichtigen, dass doch bei rund 60% das Clearing nur im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses (zumeist zwischen 15 und 30 Wochenstunden) stattfindet, jedoch viele dieser MitarbeiterInnen auch in anderen Funktionen tätig sind (siehe auch Kapitel 2.1).

Nach den Richtlinien (REB) sind folgende Punkte wichtige Voraussetzungen für Projektträger von Clearing:

  • Erfahrungen mit dem Klientel sowie

  • gute Verankerung in der Region, insbesondere mit allen relevanten KooperationspartnerInnen

Dass diese Voraussetzungen erfüllt werden, belegt bereits die Auswertung der Träger-Factsheets, aber auch die Befragung der ClearerInnen (siehe auch Kapitel 2.1.1). Keine einzige Trägereinrichtung bietet ausschließlich Clearing an. Im Gegenteil, in den meisten Fällen sind dies drei oder mehr Maßnahmen, woraus sich schließen lässt, dass der Großteil über entsprechende Erfahrungen in der Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung verfügt und durch die mehrjährige Umsetzung auch in der Region entsprechend verankert ist. Konkret werden neben Clearing von 68% der Projektträger Arbeitsassistenz sowie von jeweils 60% Jobcoaching und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Zudem bieten 84% weitere Maßnahmen an. Am häufigsten wird hier die Berufsausbildungsassistenz genannt, aber auch Projekte/Maßnahmen wie Integrationsbegleitung, ambulantes betreutes Wohnen, Beschäftigungstherapie, Frühförderung, Hauskrankenpflege, Familienentlastungsdienste und ähnliches. Bei der Nennung dieser Maßnahmen wurde deutlich, dass sich mittlerweile ein breites Spektrum herausgebildet hat, bei dem oftmals die Abgrenzung zwischen den einzelnen Ansätzen nicht immer eindeutig ist. So ist etwa bei Integrationsbegleitung und Integrationsassistenz eine trennscharfe Abgrenzung zur Arbeitsassistenz oft schwierig. Hier wäre eine Abstimmung und deutlichere Abgrenzung wünschenswert.

Abbildung 1: Angebotsstruktur Trägereinrichtungen (Mehrfachnennungen) Quelle: L&R Datafile "Clearing Factsheet"; 2005, n=25

Vor diesem breit gefächerten Hintergrund an unterschiedlichsten Maßnahmen und Projekten in den einzelnen Trägereinrichtungen überrascht es auch nicht, dass Clearing in vielen Fällen im Rahmen eines Maßnahmenverbunds angeboten wird. Bei 28% kann Clearing entweder als Einzelmaßnahme oder in Kombination mit Folgemaßnahmen in Anspruch genommen werden. Weitere 36% der Trägereinrichtungen bieten Clearing ausschließlich in Kombination mit weiterführenden Maßnahmen an, zumeist sind dies (Jugend)Arbeitsassistenz und Berufsausbildungsassistenz. Insgesamt wird von 36% der befragten Trägereinrichtungen Clearing gemeinsam mit (Jugend)Arbeitsassistenz angeboten sowie von 12% gemeinsam mit Jobcoaching. Bei weiteren 44% bestehen unterschiedlichste Kombinationsmodelle von Clearing mit Berufsausbildungsassistenz, Arbeitstraining, und/oder Integrationsbegleitung. Dem steht etwas mehr als ein Drittel (36%) der Trägereinrichtungen gegenüber, die Clearing ausschließlich als Einzelmaßnahme anbieten.

Abbildung 2: Angebot von Clearing mit ... (Mehrfachnennungen) Quelle: L&R Datafile "Clearing Factsheet"; 2005, n=25

Sowohl die Kombination von Clearing mit einer anderen Maßnahme als auch das Angebot ausschließlich als Einzelmaßnahme haben Vor- und Nachteile. Der Vorteil des "Kombi-Ansatzes" liegt darin, dass die Jugendlichen zumeist von einer/einem BetreuerIn über den gesamten Betreuungszeitraum begleitet werden und so entsprechende Kontinuität gewahrt bleibt. Und diese ist bei der Zielgruppe von Clearing ein wichtiger Faktor für den Aufbau eines entsprechenden Vertrauensverhältnisses zwischen betreuter Person und ClearerIn. Aus diesem Grund scheint es zielführend, diese Kontakte auch während der weiteren (Begleit)Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Zugleich birgt dies auch das Risiko, dass bei einem fehlenden Vertrauensverhältnis zwischen Jugendlichem/Jugendlicher und ClearerIn die Folgemaßnahme abgebrochen wird. Zudem besteht die Gefahr, dass das generelle Spektrum an möglichen Alternativen eingeschränkt wird und bevorzugt in eine Maßnahme der eigenen Trägereinrichtung vermittelt wird. In Folge des Vermittlungsdrucks bei Folgemaßnahmen, z.B. bei der Jugendarbeitsassistenz, kann hier auch der Trend in die Richtung gehen, dass vor allem jene Jugendlichen aufgenommen werden, bei denen eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt leichter erscheint.

Ein Blick auf die Tätigkeit zum Befragungszeitpunkt gibt Aufschluss über Zuweisungsunterschiede zwischen TeilnehmerInnen, die Clearing bei einem Träger durchlaufen haben, der dies als Einzelmaßnahme anbietet und TeilnehmerInnen, die Clearing bei einem Träger durchlaufen haben, der Clearing in einem Maßnahmenverbund anbietet. Nimmt man an, dass es sich bei den Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Befragung auch um jene handelt, die auch mit Abschluss des Clearing begonnen wurden, so zeigen sich hinsichtlich zweier Aspekte Unterschiede zwischen beiden Angebotsformen:

  • So überwiegt bei der Angebotsform "Clearing als Einzelmaßnahme" der Anteil der Jugendlichen mit einem Job, umgekehrt überwiegt bei der Angebotsform "Clearing im Maßnahmenverbund" der Anteil der Jugendlichen mit Lehre. Geht man davon aus, dass die befragten Jugendlichen bei der Beantwortung zwischen Job und Lehre genau differenziert haben, so könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass der Verbund Clearing und Jugendarbeitsassistenz bzw. BAS die Suche nach einer Lehrstelle begünstigt.

  • Bezüglich Kursen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen gibt es eine Tendenz, dass an diesen relativ mehr Jugendliche teilnehmen, die das Clearing bei einem Träger mit Clearing als Stand-alone-Maßnahme durchlaufen haben als bei Jugendlichen, die am Clearing bei einem Träger mit Maßnahmeverbund teilgenommen haben. Dies legt den Schluss nahe, dass Träger mit Clearing als Einzelangebot die Jugendlichen eher in Qualifizierungsmaßnahmen bei anderen Trägern zuweisen als jene Träger, die Clearing als Maßnahmenverbund anbieten, aber zumeist ohne Qualifizierungsmaßnahme.

Tabelle 2: Tätigkeit zum Zeitpunkt der Befragung differenziert nach Clearingangebot Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006

Aktuelle Tätigkeit

Clearing im Maßnahmenverbund

 

Clearing als Einzelmaßnahme

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Lehre

66

44,6%

22

30,6%

88

40,0%

Job in einem Betrieb

8

5,4%

12

16,7%

20

9,1%

Beschäftigungsprojekt

13

8,8%

5

6,9%

18

8,2%

Arbeitstraining

4

2,7%

1

1,4%

5

2,3%

Beschäftigungstherapie

4

2,7%

3

4,2%

7

3,2%

Schule

20

13,5%

9

12,5%

29

13,2%

Kurs/Qualifizierungsmaßnahme

10

6,8%

8

11,1%

18

8,2%

Jobsuche/Arbeitslos

15

10,1%

8

11,1%

23

10,5%

Sonstiges

8

5,4%

4

5,6%

12

5,5%

Gesamt

148

100,0%

72

100,0%

220

100,0%

Bei der Integrativen Berufsausbildung ist die Teilnahme am Clearing eine Voraussetzung zur Aufnahme. Bei derart verpflichtenden aufeinander folgenden Maßnahmen erscheint eine durchgängige Betreuung durch eine Person als zielführend, unter anderem auch aus dem Aspekt heraus, dass doch viele der Einrichtungen Clearing und Berufsausbildungsassistenz anbieten. Allerdings zeigt sich, dass der Großteil jener ClearerInnen, die noch andere Tätigkeiten ausüben, als JugendarbeitsassistentInnen beschäftigt sind und nur 4% als BerufsausbildungsassistentInnen. Demnach ist gerade in diesen Fällen keine kontinuierliche Betreuung der Jugendlichen gewährleistet, aber durch das Angebot in der eigenen Trägereinrichtungen zumindest ein entsprechender Austausch zwischen ClearerIn und BerufsausbildungsassistentIn.

2.1 MitarbeiterInnenstruktur

Aber nicht nur bei der Angebots-, sondern auch bei der MitarbeiterInnenstruktur zeigen sich je nach Träger große Unterschiede: Das Spektrum reicht von Zweier-Teams ohne administrative Unterstützung in kleinen Trägereinrichtungen bis zu Clearing-Teams von beinahe 20 Personen mit entsprechender administrativer Unterstützung. Insgesamt sind laut Angabe der Trägereinrichtungen 103 Frauen und 42 Männer als ClearerInnen beschäftigt. Positiv ist hervorzuheben, dass bei 72% der Trägereinrichtungen gemischtgeschlechtliche Teams für die Umsetzung von Clearing zuständig sind. Im administrativen Bereich ist der Großteil der MitarbeiterInnen (16 von 18 Personen) weiblich. Rund 40% der Clearerinnen und 42% der Clearer sind vollzeitbeschäftigt. Demnach sind sowohl bei Frauen als auch bei Männern rund 60% der Beschäftigten teilzeitbeschäftigt und dies zumeist zwischen 15 und 30 Stunden. Lediglich rund 14% der Frauen und Männer sind weniger als 15 Stunden beschäftigt, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass dies ausschließlich die Tätigkeit als ClearerIn beinhaltet, viele jedoch auch zusätzliche Aufgaben, z.B. Jugendarbeitsassistenz inne haben (siehe auch Kapitel 2.1.2). Dies belegt auch die Auswertung der Wochenstunden, wonach keine MitarbeiterIn insgesamt weniger als 15 Wochenstunden angestellt ist und nur jeweils 7% zwischen 15 und 20 Wochenstunden sowie zwischen 20 und 25 Wochenstunden, während der Großteil (63%) insgesamt (inkl. Clearing und andere Funktionen) vollzeitbeschäftigt ist.

Besonders positiv ist anzumerken, dass alle der beschäftigten ClearerInnen angestellt sind und in diesem Bereich keine prekären Beschäftigungsverhältnisse, etwa in Form von Werkverträgen, bestehen. Generell belegen auch die nachstehenden Auswertungen eine relativ geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen sowie eine hohe Bindung an die Trägereinrichtung.

2.1.1 Qualifikationsprofile der ClearerInnen

Die Ausbildung der ClearerInnen dauert in der Regel etwa 20 Tage und wird durch modularisierte Fortbildungsmaßnahmen ergänzt, die ursprünglich für ArbeitsassistentInnen entwickelt wurden (Bothmer 2004, S. 15). Laut REB sollten ClearerInnen folgenden beruflichen Hintergrund sowie Fähigkeiten aufweisen:

  • Sozialarbeit (Kenntnisse der Rechtslage und des allgemeinen Arbeitsmarktes)

  • Psychologie (Schwerpunkt Entwicklungspsychologie)

  • Pädagogik/Integrationspädagogik/Sonderpädagogik

  • Kommunikations- und Teamfähigkeit

  • mehrjährige Berufserfahrung, vor allem im Bereich Jugendliche und im nicht-gemeinnützigen Bereich

  • grundlegende Kenntnisse der regionalen Infrastruktur.

Generell stehen bei der Auswahl von ClearerInnen in den Trägereinrichtungen Berufserfahrung und facheinschlägige Ausbildungen im Vordergrund. Darüber hinaus werden Erfahrungen in oder gute Kontakte zur Privatwirtschaft, aus dem Bereich der Jugendarbeit und aus der Arbeit mit Menschen mit Behinderung genannt. Aber auch Aspekte wie regionaler Bezug, Kommunikations- und Teamfähigkeit, eigenverantwortliches und selbstreflexives Handeln sowie Flexibilität finden sich bei den Auswahlkriterien. Zudem wird in den Interviews mit ProjektleiterInnen betont, dass bei der Auswahl von neuen MitarbeiterInnen auf eine ausgewogene Durchmischung verschiedener Ausbildungshintergründe geachtet wird.

Diesen Aspekten wird auch Rechnung getragen, wie die Auswertung der Factsheets und ClearerInnen-Fragebögen belegt. Der Großteil der beschäftigten ClearerInnen verfügt über einen facheinschlägigen Universitätsabschluss und nur ein kleiner Anteil ist den so genannten QuereinsteigerInnen zuzurechnen. Aber auch in der Gruppe der QuereinsteigerInnen ist hervorzuheben, dass entsprechende facheinschlägige Zusatzausbildungen absolviert wurden und diese Personen zudem meist in der Privatwirtschaft tätig waren.

Die Qualifikationsstruktur der MitarbeiterInnen ist also als ausgewogen einzustufen: 13% der befragten ClearerInnen haben eine Lehre abgeschlossen, wobei beinahe alle dieser Personen im Anschluss an die Lehrausbildung noch einschlägige Zusatzqualifikationen erworben haben, wie etwa eine Ausbildung zum/zur Lebens- und SozialberaterIn, in Behindertenpädagogik, als Integrationsfachkraft, im Kolleg für Sozialpädagogik und ähnliches. Weitere 13% gaben als höchste abgeschlossene Ausbildung die Matura an, wobei auch hier der Großteil (81%) Zusatzausbildungen absolviert hat. 12% haben die Sozialakademie besucht und 5% Fachhochschulen, zumeist die Pädagogische Akademie. Mehr als die Hälfte der befragten ClearerInnen (56%) kann auf ein Hochschulstudium verweisen. Zumeist sind dies Abschlüsse im Bereich der Psychologie und Pädagogik (tw. Sonder- und Heilpädagogik). Einige ClearerInnen haben ein Lehramtsstudium oder Studium der Soziologie abgeschlossen. Nur sehr wenige haben keine facheinschlägigen Studienrichtungen gewählt, wie BWL, Geographie oder Kunstgeschichte.

Abbildung 3: Höchste abgeschlossene Ausbildung Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

Insgesamt haben mehr als drei Viertel (76%) der befragten ClearerInnen facheinschlägige Zusatzausbildungen absolviert. Genannt wurden in diesem Zusammenhang beispielsweise Ausbildungen zur beruflichen Integrationsfachkraft, zur Lebens-und SozialberaterIn, zur MediatorIn, zur Klinischen- und GesundheitspsychologIn, Ausbildungen zum Konfliktmanagement, Weiterbildungen zu Testverfahren, wie Hamet 2 oder Melba und ähnliches.

Problematisch erscheinen in diesem Zusammenhang lediglich die Fremdsprachenkompetenzen in den einzelnen Trägereinrichtungen. Die Gespräche mit ClearerInnen und ProjektleiterInnen haben verdeutlicht, dass der Anteil an Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache bei Clearing vor allem in städtischen Gebieten relativ hoch ist. Bei mangelhaften Deutschkenntnissen wird derzeit von einigen Einrichtungen ein/eine DolmetscherIn beigezogen. Allerdings zeigen Evaluierungen von Projekten mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund, dass in diesen Fällen eine muttersprachliche Beratung zu bevorzugen ist. Derzeit sind jedoch nur in einer Trägereinrichtung MitarbeiterInnen mit Türkischkenntnissen und in zwei Einrichtungen BeraterInnen mit Serbo-Kroatischkenntnissen beschäftigt. Gerade in jenen Regionen mit hohem MigrantInnenanteil wären diese Sprachkompetenzen als Zusatzqualifikation für ClearerInnen relevant. Immerhin in sechs Einrichtungen - also rund einem Viertel - bestehen Gebärdensprachkompetenzen. Gerade da gehörlose Personen in der Gruppe der Sinnes- und Körperbehinderungen die am stärksten benachteiligten sind und ihre berufliche Integration bisher mit Abstand am schlechtesten organisiert war, ist dieser Anteil an ClearerInnen mit Gebärdensprachkompetenz und somit die Verbesserung der entsprechenden Teilnahmemöglichkeiten für gehörlose Personen zu begrüßen (vgl. Braun et al 1995).

Aber nicht nur die Anforderungen hinsichtlich des Ausbildungshintergrundes, sondern auch hinsichtlich der Berufserfahrung werden erfüllt. Gemäß den Auswertungen der ClearerInnen-Fragebögen haben beinahe alle Personen vor ihrer Clearingtätigkeit berufliche Erfahrungen gesammelt; nur zwei Personen haben hierzu keine Angaben gemacht. Überwiegend sind dies Erfahrungen aus den Bereichen Sozialarbeit, Arbeit mit Menschen mit Behinderung, ErzieherInnen- oder Lehrtätigkeit, arbeitsmarktpolitische Projekte sowie Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft. Bei der geschlechtsspezifischen Analyse der Tätigkeiten zeigt sich, dass Männer (44%) wesentlich häufiger als Frauen (26%) vor ihrer Clearingtätigkeit in der Privatwirtschaft beschäftigt waren, während Frauen häufiger als Männer als Lehrkräfte tätig waren. Bei den weiteren Nennungen bestehen kaum geschlechtsspezifische Abweichungen.

Allgemein belegen die Auswertungen auch einen relativ niedrigen Personalwechsel: 38% der befragten ClearerInnen sind bereits drei Jahre oder länger beschäftigt und 25% zwischen zwei und drei Jahren. 24% gaben an, zwischen einem und zwei Jahren als ClearerIn tätig zu sein und nur rund 13% sind erst seit maximal einem Jahr ClearerInnen. Letztgenannte sind nach Angaben der Träger primär auf Neuaufnahmen aufgrund von Aufstockungen sowie einer generell späten Implementierung von Clearing in manchen Regionen zurückzuführen.

Die Forderung seitens der AuftraggeberInnen nach einem multiprofessionalen Team mit entsprechendem Ausbildungshintergrund und Berufserfahrung wird also erfüllt.

Diese Multiprofessionalität ist vor allem im Hinblick auf die Entwicklung der Betreuungskonzepte, Arbeitsblätter und dergleichen sowie für den Austausch zu Clearingfällen im Team von Vorteil. Die Betreuung der Clearing-TeilnehmerInnen erfolgt jedoch zumeist durch Einzelpersonen, was im Sinne einer durchgängigen Betreuung sinnvoll erscheint. Die Aufgabenteilung im Clearingteam wird in den meisten Fällen nach Region oder Schultyp vorgenommen. Nur bei wenigen Trägereinrichtungen erfolgt dies nach Zielgruppe, z.B. MigrantInnen, Jugendliche mit psychischen Behinderungen oder Mehrfachbehinderungen. Ebenfalls nur in Einzelfällen arbeiten die ClearerInnen nach inhaltlichen Schwerpunkten, wie z.B. Diagnostik, Praktikumssuche oder Firmenakquise. Vor allem in ländlichen Gebieten erscheint die Aufteilung nach Regionen aufgrund der Reduzierung der Fahrzeiten sinnvoll. In städtischen Gebieten, wo auch häufiger eine Aufteilung nach Schultypen zu beobachten ist, erfolgt so indirekt bereits eine Teilung nach Zielgruppen. Die spezifische Betreuungssituation von beispielsweise Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen oder psychischen Behinderungen oder aber auch von MigrantInnen erfordert entsprechende Kompetenzen, und soweit dies möglich ist, ist eine Arbeitsteilung nach Zielgruppen zu begrüßen.

2.1.2 Personaleinsatz und -entwicklung in den Einrichtungen

Entsprechend der breiten Angebotsstruktur ist in vielen Einrichtungen das Tätigkeitsfeld der MitarbeiterInnen breit gefächert: In 16 der 25 Clearing-Trägereinrichtungen sind die MitarbeiterInnen nicht ausschließlich im Bereich Clearing tätig. Nach Angaben der befragten ClearerInnen sind 4% zusätzlich als BerufsausbildungsassistentInnen, 46% als JugendarbeitsassistentInnen und 9% als IntegrationsbegleiterInnen beschäftigt. Weitere 6,5% übernehmen Aufgaben wie ClearingsprecherInnen, Projektleitung oder Kleingruppenangebote. Bezieht man in diesen Fällen das Ausmaß der Clearingstunden auf die Wochenarbeitsstunden, so zeigt sich, dass das Clearing zumeist zwischen 40 und 60% der Wochenarbeitsstunden in Anspruch nimmt.

Insgesamt spiegelt dies sehr deutlich die Angebotsstruktur der einzelnen Trägereinrichtungen wider und bestätigt, dass vor allem im Falle des Angebots von Jugendarbeitsassistenz oder Integrationsbegleitung als Folgemaßnahmen innerhalb der jeweiligen Trägereinrichtung die kontinuierliche Betreuung durch eine Person garantiert ist. Demgegenüber zeigt sich aber auch, dass im Falle einer integrativen Berufsausbildung diese Kontinuität nicht gewährleistet ist, da doch nur 4% der ClearerInnen auch als BerufsausbildungsassistentInnen tätig sind, d.h. in diesem Fall kommt es zumeist zu einem Wechsel in der Betreuungsperson.

Laut dem Bericht von Bothmer (2004, S. 15) verfügt jede/jeder Clearing-MitarbeiterIn über einen persönlichen Fortbildungsplan. Dass dem Thema Weiterbildung ein relevanter Stellenwert zukommt, bestätigen auch die Auswertungen der Factsheets: Nur in einer Trägereinrichtung werden keine Weiterbildungen für MitarbeiterInnen angeboten, während 92% die Teilnahme an externen Weiterbildungsveranstaltungen sowie 60% die Möglichkeit von internen Weiterbildungen anbieten. Die Themenschwerpunkte sind relativ weitläufig und fast überall werden Weiterbildungen zu den Bereichen Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit und Wirtschaft angeboten.

Diese Ergebnisse werden durch die Analysen der ClearerInnen-Fragebögen bestätigt: So gaben nur 6% der befragten ClearerInnen an, im letzten Kalenderjahr keine Aus- und Weiterbildungskurse besucht zu haben. Demgegenüber haben 62% interne und 77% externe Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen absolviert. Die internen Weiterbildungskurse sind mit einem Mittelwert von 2,6 Tagen wesentlich kürzer als externe mit 6,4 Tagen. Bei den internen Ausbildungen liegt der niedrigste Wert bei einem halben Tag und der höchste bei 10 Tagen. Die Ausbildungsdauer reicht auch bei externen Ausbildungen meist von einem halben Tag bis zu 15 Tagen, wobei eine Person eine wesentlich längere Ausbildung zur/zum diplomierten BehindertenpädagogIn absolviert hat (80 Tage). Die geschlechtsspezifische Auswertung zeigt bei internen Weiterbildungen kaum Unterschiede in der Teilnahme nach Geschlechtern, bei externen Ausbildungen stehen Frauen im Durchschnitt mehr Ausbildungstage (6,9) als Männern (5,3) zur Verfügung.

Abbildung 4: Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen (Mehrfachnennungen) Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

Das Themenspektrum der Weiterbildungen ist sowohl bei den internen als auch externen Veranstaltungen sehr breit gestreut. Intern werden am häufigsten Themen wie Testverfahren (Hamet 2 und Melba), Arbeits- und Fremdenrecht, Arbeit und Behinderung, Berufsorientierung, Coaching, Gender Mainstreaming oder Kommunikations- seminare angeboten. Bei externen Weiterbildungsveranstaltungen ist das inhaltliche Spektrum an besuchten Kursen noch breiter gestreut und reicht vom Thema Arbeit und Behinderung bis zur Vernetzung. Am häufigsten werden Seminare zum Thema Berufliche Integration sowie zum Themenfeld Kommunikation und Beratung besucht. Aber auch Kurse zu rechtlichen Schwerpunkten, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Testverfahren werden extern angeboten.

Des Weiteren besteht - mit Ausnahme einer einzigen Trägereinrichtung - bei allen Trägern die Möglichkeit, Supervision in Anspruch zu nehmen. Der überwiegende Teil der Träger - 16 Einrichtungen - bietet für die MitarbeiterInnen sowohl Gruppen- als auch Einzelsupervision an. Seitens der vertraglichen Rahmenbedingungen mit den Bundessozialämtern wurde zwar nur die Möglichkeit der Gruppensupervision vereinbart. Allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen der ProjektleiterInnen und ClearerInnen, dass das Angebot von beiden Supervisionsformen relevant ist, da Clearing Einzelarbeit mit TeilnehmerInnen ist und zugleich auch der entsprechende Austausch im Team (tw. begleitet durch SupervisorInnen) ein wichtiges Element darstellt.

Gemäß diesen Erfahrungen werden die ClearerInnen in den verschiedenen Einrichtungen auch zumeist sowohl durch Einzel- als auch Gruppensupervision begleitet. Nur in drei Institutionen wird ausschließlich Einzelsupervision angeboten, in fünf ausschließlich Gruppensupervision. Dies bestätigen auch die Auswertungsergebnisse des ClearerInnen-Fragebogens, wonach 64% der ClearerInnen die Möglichkeit zur Einzelsupervision und 87% zur Gruppensupervision haben. Nur zwei Personen gaben an, über keine dieser Möglichkeiten zu verfügen. Einzelsupervisionen werden bei rund 23% der Fälle bei Bedarf angeboten, rund einem Drittel steht die Möglichkeit für eine Stunde pro Monat offen und weiteren 16% bis zu vier Stunden pro Monat. Die restlichen ClearerInnen können auf diese Form der Supervision maximal sechs Mal pro Jahr zurückgreifen. Gruppensupervisionen stehen den ClearerInnen etwas häufiger zur Verfügung: 46% haben die Möglichkeit, diese bis zu 1,5 Stunden pro Monat anzunehmen und weitere 33% zwei Stunden pro Monat. Das Instrument der Gruppensupervision wird demnach regelmäßig eingesetzt. So beträgt auch der Anteil von Bedarfsterminen lediglich rund 5%.

Die Auswertungsergebnisse der Factsheets belegen eine relativ hohe MitarbeiterInnenbindung und lassen daher auch Rückschlüsse auf eine hohe MitarbeiterInnenzufriedenheit zu. Dies dokumentiert sich in einer stabilen MitarbeiterInnenstruktur der Einrichtungen: In drei Einrichtungen kam es in den Jahren 2003 und 2004 zu keinerlei personellen Veränderungen, und auch bei jenen Einrichtungen, die von Veränderungen berichteten, waren dies überwiegend Neuaufnahmen aufgrund einer Ausweitung der Zielgruppe, hoher Fallzahlen, dem Aufbau neuer Standorte oder aufgrund von Karenzzeiten. Nur bei vier Einrichtungen kam es aufgrund von Abgängen von MitarbeiterInnen zu Veränderungen in der Belegschaft.

Auch in den Interviews mit ClearerInnen und ProjektleiterInnen wurde die hohe Motivation der MitarbeiterInnen bestätigt, wobei aufgrund der relativ hohen Fallzahlen in Kombination mit schwierigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufstockung der MitarbeiterInnenzahlen doch auch immer wieder die Gefahr der kontinuierlichen Überlastung erwähnt wurde. Des weiteren wurde auch bestätigt, dass der vor ca. zwei Jahren neu eingeführte Kollektivvertrag für Sozialberufe, der vor allem beim Wechsel von älteren MitarbeiterInnen mit finanziellen Abstrichen verbunden wäre, für den Verbleib von MitarbeiterInnen, die vor In-Kraft-Treten des neuen Kollektivvertrages angestellt wurden, in der jeweiligen Einrichtung mitverantwortlich ist. Allerdings lassen die Interviewergebnisse darauf schließen, dass dies nicht der Hauptgrund für die geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen ist, sondern dass das selbstständige Arbeiten mit relativ flexibler Zeiteinteilung sowie einer interessanten Zielgruppe wichtigere Faktoren darstellen.

2.2 Rahmenbedingungen der Betreuung

Im Falle von Clearing belegen die Auswertungsergebnisse sowohl hinsichtlich der Erreichbarkeit als auch der Öffnungszeiten der Einrichtungen sehr positive Werte. 68% der befragten ClearerInnen befinden, dass die Clearingstelle sehr gut erreichbar ist und 22% schätzen diese als eher gut ein. Diesem Anteil von insgesamt 90% stehen lediglich 8% gegenüber, die die Clearingstelle als eher schlecht und 2% als sehr schlecht erreichbar bezeichnen. Etwas differenzierter stellt sich dieses Bild dar, wenn man die Ergebnisse nach der Nähe zu Ballungszentren auswertet: In diesem Fall wird in urbanen Gebieten die Erreichbarkeit ausschließlich positiv bewertet, während in ländlichen Gebieten doch ein Anteil von 16% die Erreichbarkeit als eher oder sehr schlecht einstuft.

Tabelle 3: Erreichbarkeit der Clearingstelle aus Sicht der ClearerInnen Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

 

Anzahl

Anteil

Sehr gut erreichbar

84

68,3%

Eher gut erreichbar

27

22,0%

Eher schlecht erreichbar

10

8,1%

Sehr schlecht erreichbar

2

1,6%

Gesamt

123

100,0%

Trotz dieser guten Erreichbarkeit der Clearingstellen zeigen die Erfahrungen der ClearerInnen, dass Terminvereinbarungen mit Jugendlichen am Standort nicht immer zum gewünschten Erfolg führen, sondern vielmehr ein aktives Zugehen auf die Jugendlichen gefordert ist. Denn häufig stellt nicht nur die eingeschränkte Mobilität der Jugendlichen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder fehlender Verkehrsanbindungen, sondern auch das fehlende Interesse ein Problem dar. Die geführten qualitativen Interviews mit ClearerInnen belegen hierbei unterschiedliche Zugänge zu den Jugendlichen:

  • In den überwiegenden Fällen finden die Clearinggespräche direkt an der Schule statt. Der Vorteil dieses Ansatzes ist, dass die Jugendlichen keine zusätzlichen Wegstrecken zurücklegen müssen und durch die Terminvereinbarungen während der Schulstunden auch eine entsprechende Beratungskontinuität gewährt ist bzw. Absagen sehr gering gehalten werden können.

  • Einige Clearingstellen versuchen die Mobilität der Jugendlichen zu fördern, in dem nur die Erstgespräche in der Schule stattfinden und die Folgetermine in der Clearingstelle, wobei bei großen Mobilitätshindernissen der Jugendlichen die Betreuung zu Hause oder in der Schule erfolgt. Dieser mobilitätsfördernde Ansatz kann auch eine wichtige Funktion hinsichtlich der weiteren Ausbildungs- oder Berufsschritte einnehmen. Allerdings steigt so auch die Gefahr von Terminabsagen oder Abbrüchen, wie auch die Auswertungsergebnisse der ClearerInnenfragebögen bestätigen, wonach gerade bei jenen Trägereinrichtungen, die diesen Zugang wählen, auch die Abbruchsquote etwas höher ist (Mittelwert von 10,6% an Abbrüchen, während der bundesweite Schnitt 6,4% an Abbrüchen ausmacht). Demnach ist dieser Ansatz vor allem in Ballungszentren, wo die Clearingstelle öffentlich leicht zu erreichen ist, zu begrüßen.

  • Clearing-TeilnehmerInnen, die nicht mehr die Schule besuchen, werden je nach Mobilität der Person sowie Erreichbarkeit der Clearingstelle entweder dort oder zu Hause betreut. Von Clearinggesprächen mit Jugendlichen in Betrieben oder Trägereinrichtungen, bei denen gerade Ausbildungen besucht werden, wird seitens der ClearerInnen Abstand genommen, um so eine möglichst neutrale Beratung zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die ClearerInnen sehr stark auf die persönlichen Bedürfnisse der/des jeweiligen Jugendlichen eingehen und der Betreuungsort entsprechend deren Mobilität festgelegt wird. Dies bestätigen auch die quantitativen Ergebnisse der Fragebogenerhebung: Nur drei ClearerInnen gaben an, TeilnehmerInnen ausschließlich in der Clearingstelle zu betreuen, und dies waren ausschließlich Trägereinrichtungen in großen Ballungszentren. Zwei ClearerInnen, die in ländlichen Bezirken tätig sind, führen Clearing ausschließlich mobil durch, während alle anderen ClearerInnen dies entweder mobil oder an der Clearingstelle oder aber zumeist in einer Kombination aus Terminen an Schule und Clearingstelle umsetzen.

Diese hohe Mobilität im Kontakt mit den Jugendlichen ist natürlich auch mit entsprechenden zeitlichen Belastungen aufgrund längerer Fahrzeiten verbunden. Im Durchschnitt ergibt sich für die einfache Fahrt zu einem/einer mobil betreuten Jugendlichen eine Fahrzeit von 34 Minuten. Die unten stehende Tabelle verdeutlicht die zeitliche Belastung durch Fahrzeiten: Insgesamt sind mehr als zwei Drittel der ClearerInnen (67,5%) durchschnittlich länger als 30 Minuten lediglich für die Hinfahrt zu mobil betreuten Jugendlichen unterwegs, und 14% sogar länger als 50 Minuten.

Tabelle 4: Einfache Fahrtzeiten zu mobil betreuten Jugendlichen Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=117

 

Anzahl

Anteil

Keine Fahrten

2

1,7%

Bis zu 15 Minuten

12

10,3%

16 bis 19 Minuten

24

20,5%

30 bis 39 Minuten

37

31,6%

40 bis 49 Minuten

26

22,2%

Über 50 Minuten

16

13,7%

Gesamt

117

100,0%

Aber nicht nur hinsichtlich der Mobilität ist seitens der ClearerInnen Flexibilität gefordert, sondern auch hinsichtlich der Clearingzeiten: So bieten 84% der ClearerInnen Beratungen nicht nur zu den Öffnungszeiten an, sondern auch nach Terminvereinbarung. 31 der 123 (25%) befragten ClearerInnen bieten ausschließlich Clearingtermine nach Vereinbarung an. 37% der Clearingstellen haben ganztags an bestimmten Wochentagen geöffnet und weitere 18% an jedem Wochentag. Bei den weiteren Stellen wurden Öffnungszeiten jeweils vormittags oder nachmittags an bestimmten oder jedem Wochentag angegeben, dies sind Werte zwischen 2 und 5%.

Allgemein belegen die genannten Ergebnisse ein sehr aktives Zugehen der ClearerInnen auf die Jugendlichen und dies dürfte auch ein wesentliches Kriterium für einen erfolgreichen Clearingprozess darstellen.

2.3 Betreuungskapazitäten der ClearerInnen

Wie oben bereits erwähnt, sind von den 145 beschäftigten ClearerInnen etwas mehr als 40% vollzeitbeschäftigt und 60% teilzeitbeschäftigt (zumeist zwischen 15 und 30 Wochenstunden). Von den befragten ClearerInnen sind 37% ausschließlich im Clearing tätig. Demgegenüber stehen 63% an ClearerInnen, die ihre wöchentlichen Arbeitsstunden zwischen Clearing und anderen Maßnahmen aufteilen, wie beispielsweise Jugendarbeitsassistenz oder Jobcoaching (siehe auch Kapitel 2.1.2). Von der zuletzt genannten Gruppe verwenden 30% zwischen 26% und 50% ihrer Arbeitszeit für Clearing und 28% zwischen 51% und 75%. Vier der befragten Personen gaben an, dass die Stundenaufteilung - überwiegend in Kombination mit der Jugendarbeitsassistenz - nicht exakt geregelt ist, sondern sich nach Bedarf richtet. Insgesamt entsprechen jene 115 ClearerInnen, die diese Frage beantwortet haben, 75,65 Vollzeitäquivalenten.

Tabelle 5: Clearingausmaß bezogen auf Wochenstunden in % Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123, missing = 8

Gültig

Häufigkeit

Prozente

Bis zu 25 Prozent

3

2,6

Zwischen 26 und 50 Prozent

35

30,4

Zwischen 51 und 75 Prozent

32

27,8

Zwischen 76 und 99 Prozent

2

1,7

100 Prozent

43

37,4

Gesamt

115

100,0

Vor allem bei jenen Einrichtungen, die Clearing nicht nur als Einzelmaßnahme, sondern auch in Kombination mit anderen Maßnahmen anbieten, reduziert sich die Anzahl der für Clearing aufgewendeten Stunden pro MitarbeiterIn: Nur rund ein Viertel ist ausschließlich als ClearerIn beschäftigt, während dieser Anteil bei den Trägereinrichtungen mit Einzelmaßnahmen 68% beträgt. Zu beobachten ist auch, dass in urbanen Gebieten Personen eher ausschließlich als ClearerIn (45%) beschäftigt sind als in ländlichen Gebieten (29%).

Je nach Wochenarbeitszeit und Dauer der einzelnen Clearing-Maßnahmen variiert auch die Zahl der pro Monat betreuten Jugendlichen. Weniger als 10 Jugendliche pro Monat betreuen 9% der befragten ClearerInnen, dabei handelt es sich um Teilzeitbeschäftigte bzw. ClearerInnen mit begrenztem Stundenkontingent für die Clearing-Tätigkeit.

Bei 40% der ClearerInnen liegt die Zahl der monatlich betreuten Jugendlichen zwischen 10 und 19, bei weiteren 26% zwischen 20 und 29 Jugendlichen sowie 23% zwischen 30 und 39 Jugendlichen. Knapp 3% der ClearerInnen unterstützen im Schnitt mehr als 40 Jugendliche pro Monat.

Tabelle 6: Anzahl der betreuten Jugendlichen pro Monat Basis sind jene ClearerInnen, die auf diese Frage geantwortet haben Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

 

Absolut

 

Vollzeitäquivalent

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Unter 10 Jugendliche

10

8,7%

3,74

5,2%

10 bis 19 Jugendliche

46

40,0%

27,85

38,4%

20 bis 29 Jugendliche

30

26,1%

22,45

31,0%

30 bis 39Jugendliche

26

22,6%

16,36

22,6%

40 Jugendliche und mehr

3

2,6%

2,09

2,9%

Gesamt

115

100%

72,49

100%

Um die Betreuungsintensität von Voll- und Teilzeitkräften zu vergleichen, wird die Anzahl der betreuten Jugendlichen auf eine 38-Stunden-Woche standardisiert. Dabei wird die Zahl der betreuten Jugendlichen berechnet, die ein/eine ClearerIn hätte, wenn er/sie 38 Stunden pro Woche arbeiten würde. Hier zeigt sich deutlich, dass ClearerInnen in Teilzeitbeschäftigung relativ gesehen deutlich mehr Jugendliche betreuen als Vollzeitkräfte. Allerdings darf dabei nicht auf mangelnde Produktivität von Vollzeitkräften geschlossen werden. Zum einen zeigt sich, dass ClearerInnen mit weniger Betreuungsfällen zu einem höheren Anteil Jugendliche betreuen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder unterrichtet werden. Zudem kommen ihnen zusätzlich zur Betreuungsarbeit noch weitere administrative Aufgaben zu, die in der verbleibenden Arbeitszeit erledigt werden. Und es kann angenommen werden, dass dieser Anteil der Nicht-Beratungszeiten bei Vollzeitkräften höher ist als bei Teilzeit-ClearerInnen.

Tabelle 7: Standardisierte Anzahl von betreuten Jugendlichen (standardisiert auf 38-Stunden-Woche) differenziert nach Voll- und Teilzeit Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005

Arbeitszeit

bis 35 Stunden

 

35 Stunden und mehr Gesamt

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Unter 10 Jugendliche

3

4,1%

0

0%

3

2,8%

10 bis 19 Jugendliche

8

10,8%

14

41,2%

22

20,4%

20 bis 29 Jugendliche

13

17,6%

15

44,1%

28

25,9%

30 bis 39 Jugendliche

21

28,4%

5

14,7%

26

24,1%

40 Jugendliche und mehr

29

39,2%

0

0%

29

26,9%

Gesamt

74

100,0%

34

100,0%

108

100,0%

Aus Sicht der ClearerInnen wird die Zahl der betreuten Jugendlichen tendenziell als zu hoch beurteilt. Für 2,6% der RespondentInnen ist die Zahl viel zu hoch, weitere 62,4% beurteilen die Anzahl als eher zu viel und keiner der ClearerInnen fühlt sich zu wenig ausgelastet. Etwa ein Drittel (35%) sieht die quantitative Betreuungsintensität als gerade richtig an. Demnach besteht aus Sicht der ClearerInnen kaum Spielraum zur stärkeren Nutzung der Betreuungskapazitäten, im Gegenteil: Auch in den qualitativen Interviews wird von überdurchschnittlich hohen Auslastungen und Belastungen berichtet.

3 Struktur der TeilnehmerInnen

3.1 Datengrundlage

Die Auswertungen zur Struktur der geförderten Personen und der Förderfälle wurde anhand des vom BRZ übermittelten Datensatzes durchgeführt. Dieser Datensatz enthält neben den Clearing-Förderfällen der Jahre 2001 bis Mitte 2005 auch alle über das BMSG bzw. das Bundessozialamt und seine Landesstellen abgewickelten Förderungen, die die Clearing-TeilnehmerInnen in weiterer Folge noch erhalten haben. Diese beinhalten vor allem Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, Qualifizierung und Nachreifung, Integrationsbeihilfen oder Lohnkostenzuschüsse sowie Teilnahmen an EQUAL-Entwicklungspartnerschaften.

Der Datensatz enthält für den Zeitraum 2001 bis Mitte 2005 insgesamt 7.833 Clearing-Förderfälle. Diese verteilen sich auf 7.255 Personen. Von diesen haben 4.232 die Clearingmaßnahme als einzige BMSG/BASB-Maßnahme durchlaufen, 3.191 Personen haben an weiteren BMSG/BASB-Maßnahmen teilgenommen. Förderungen von anderen Finanzierungsträgern wie AMS oder Land sind in diesem Datensatz nicht enthalten.

Zusätzlich zu den 7.833 Clearing-Förderfällen enthält der Datensatz noch weitere 5.271 Förderfälle in anderen Maßnahmen, wie beispielsweise Arbeitsassistenz oder Integrationsbeihilfen, die vor oder nach der Clearing-Maßnahme zu verzeichnen waren. Davon entfallen insgesamt 5.130 Förderungen auf den Zeitraum nach dem Clearing.

Die folgenden Auswertungen zur Struktur der Clearing-Teilnahmen erfolgt auf Basis der Förderfälle. Die jahresbezogenen Auswertungen basieren auf dem Zugangskonzept. Dies bedeutet, dass die TeilnehmerInnen in jenem Jahr gezählt werden, in dem die Clearing-Maßnahme begonnen hat. Auch wenn diese sich bis ins nächste Kalenderjahr erstreckt, wird die Teilnahme nur einmal gezählt.

3.2 Die Entwicklung der Förderfallzahlen

Im Jahr 2001 waren erstmals Förderfälle in Clearing-Maßnahmen zu verzeichnen. In den Folgejahren erfolgte ein schrittweiser Ausbau des Clearing in allen Bundesländern. Dies dokumentiert sich auch an den deutlichen Steigerungen der Förderfallzahlen bis zum Jahr 2005.

Tabelle 8: Entwicklung der Clearing-Förderfälle im Zeitverlauf (Zugänge) Quelle: L&R datafile "Clearing-TN-BRZ" 2005

Jahr

Burschen

Mädchen

Gesamt

Mädchenanteil

Steigerung ggü Vorjahr

2001

215

156

371

42,0%

-

2002

662

424

1086

39,0%

+ 192,7%

2003

1041

675

1716

39,3%

+ 58,0%

2004

1837

1198

3035

39,5%

+76,9%

1. Hj. 2005

945

680

1625

41,8%

-

Gesamt

4700

3133

7833

40,0%

-

Die meisten Förderfälle (im Sinne von Clearing-TeilnehmerInnen), nämlich ein Viertel, sind im Zuständigkeitsbereich der Landesstelle Steiermark zu verzeichnen. Ein ähnlich hoher Anteil ist der Landesstelle Niederösterreich zuzuordnen. In diesen beiden Bundesländern waren bereits seit dem Jahr 2001 anteilsmäßig die meisten Förderungen festzustellen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einigen Bundesländern (Tirol, Kärnten, Vorarlberg) das Clearing in seiner jetzigen Form erst sehr spät eingeführt wurde. Förderfälle waren hier erst im Jahr 2003 bzw. 2004 (Vorarlberg) zu verzeichnen.

Zieht man beispielsweise die regionale Verteilung der SchülerInnen in Sonderschulen als Referenzgröße heran, fällt der relativ geringe Anteil der Clearing-Förderfälle im Bereich der Landesstelle Wien auf. Der Anteil der TeilnehmerInnen aus Wien liegt bei 12,9%, in den 7. bis 9. Schulstufen der Sonderschulen kommen aber 26,1% der SchülerInnen aus Wien (Schuljahr 2004/05)

Tabelle 9: Verteilung der TeilnehmerInnen auf Landesstellen (nach Geschlecht) Quelle: L&R datafile "Clearing-TN-BRZ" 2005

Zuständige Landesstelle

Geschlecht

         
 

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Burgenland

145

3,1%

89

2,8%

234

3,0%

Wien

605

12,9%

403

12,9%

1008

12,9%

Niederösterreich

1096

23,3%

768

24,5%

1864

23,8%

Oberösterreich

685

14,6%

462

14,7%

1147

14,6%

Salzburg

272

5,8%

162

5,2%

434

5,5%

Steiermark

1164

24,8%

762

24,3%

1926

24,6%

Tirol

209

4,4%

142

4,5%

351

4,5%

Kärnten

462

9,8%

310

9,9%

772

9,9%

Vorarlberg

62

1,3%

35

1,1%

97

1,2%

Gesamt

4700

100,0%

3133

100,0%

7833

100,0%

3.3 Strukturmerkmale der Clearing-TeilnehmerInnen

3.3.1 Sozioökonomische Merkmale

Der Anteil der Mädchen an den TeilnehmerInnen am Clearing beläuft sich auf 40,0%. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede je nach Altersgruppe. Während in der Altersgruppe der 13-15-Jährigen der Mädchenanteil bei 37,1% liegt, beträgt er in der Gruppe der 16-20-Jährigen 46,1% und in der Kohorte 21-24 Jahre 47,4%.

Der Mädchenanteil in der Altersgruppe der 13-15-Jährigen korrespondiert mit dem Mädchenanteil in der 7. bis 9. Schulstufe der Sonderschulen, wo er im Schuljahr 2004/05 bei 37,5% lag. Diese seit Jahrzehnten zu beobachtenden Geschlechterproportionen deuten darauf hin, dass Buben in stärkerem Maße eine spezielle Sonderförderung erfahren als Mädchen. Auch in der Koedukationsforschung wird darauf verwiesen, dass Buben größere Schwierigkeiten im Bereich der Sozialkompetenz, der Teamarbeit und den schulischen Leistungen haben als Mädchen (vgl. Schrodt 2000).

Tabelle 10: Altersstruktur der TeilnehmerInnen Quelle: L&R datafile"Clearing-TN-BRZ" 2005

 

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

   

Alter

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anteil weiblich

13-15 Jahre

3358

71,4%

1984

63,3%

5342

68,2%

37,1%

16-20 Jahre

1230

26,2%

1051

33,6%

2281

29,1%

46,1%

21-24 Jahre

90

1,9%

81

2,6%

171

2,2%

47,4%

über 24 Jahre

22

0,5%

17

0,5%

39

0,5%

43,6%

Gesamt

4700

100%

3133

100%

7833

100%

40,0%

Über zwei Drittel der Clearing-TeilnehmerInnen sind zwischen 13 und 15 Jahre alt. Dabei handelt es sich um jene Altersgruppe, die kurz vor dem Ende der Schulpflicht steht oder gerade die Schulpflicht erfüllt hat. Die Altersgruppe der 16-20-Jährigen hat einen Anteil von 29,1% an den Geförderten. Auffallend dabei ist, dass es im Zuge des Ausbaus der Clearing-Projekte zu einem Anstieg der Teilnahmen in den Altersgruppen ab 16 Jahren kam. Dies kann als Hinweis darauf verstanden werden, dass zahlreiche Jugendliche bereits die Schule nach dem Erfüllen der Schulpflicht verlassen haben, aber noch nicht über eine weiterführende Ausbildungs- oder Erwerbsperspektive verfügen und diese erst "nachträglich" im Rahmen des Clearing erarbeiten müssen.

Auffallend sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Alterstruktur der Clearing-TeilnehmerInnen. Während die Kohorte der 16-20-Jährigen bei den männlichen Geförderten etwa ein Viertel ausmacht, liegt ihr Anteil bei den Mädchen bei einem Drittel. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass Mädchen angesichts - im Vergleich zu den Burschen - geringerer Chancen am Lehrstellenmarkt zunächst den Besuch einer mittleren Schule als weiterführende Ausbildungsoption wählen, die Drop-Out-Rate aber ab dem 10. Schuljahr stark zunimmt. In diesem Zusammenhang wäre zu hinterfragen, ob diese Prozesse dafür ausschlaggebend sind, dass Mädchen mit Beeinträchtigungen deshalb zu einem späteren Zeitpunkt als Burschen den Weg zu einer Clearingstelle finden, um realisierbare Ausbildungswege anstelle des Schulbesuchs zu sondieren.

Die überwiegende Mehrheit, nämlich 90,0% der Clearing-TeilnehmerInnen sind ÖsterreicherInnen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass darunter auch Jugendliche mit österreichischer Staatsbürgerschaft erfasst sind, die allerdings einen Migrationshintergrund aufweisen. Die Befragung der ClearerInnen ergab, dass sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen der Anteil der im Clearing beratenen Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei etwa 25% liegt.

Die in den BRZ-Daten ausgewiesenen 10% an ausländischen Jugendlichen haben vor allem die Staatsbürgerschaft eines Landes aus dem ehemaligen Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten (4,6% aller TeilnehmerInnen) oder aus der Türkei (3,2%).

3.3.2 Eingangsqualifikation der TeilnehmerInnen

Von den Jugendlichen, die eine Maßnahme zur Abklärung ihrer weiteren Ausbildungs- und/oder Beschäftigungsoptionen beginnen, sind 46,2% noch in laufender Schulausbildung. Für diese Gruppe setzt die Clearing-Maßnahme rechtzeitig an, um vor dem Ende der Schulpflicht realisierbare Optionen für eine weiterführende Ausbildung, den Übergang in eine Beschäftigung oder notwendige Überbrückungsmaßnahmen (wie z.B. Nachreifungsprojekte) zu sondieren. Aus arbeitsmarktpolitischer Warte ist diese frühzeitige Intervention positiv zu bewerten.

Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 30,7% umfasst jene Jugendlichen, die bereits über einen Pflichtschulabschluss (ohne Sonderschule) verfügen. Weitere 15,6% haben eine allgemeine Sonderschule absolviert.[2] In der Altersgruppe der 16-20-Jährigen haben bereits 38,1% einen Pflichtschul- und weitere 24% einen Sonderschulabschluss, bei den 21-24-Jährigen liegen die Vergleichswerte bei 43,3% (Pflichtschule ohne Sonderschule) bzw. bei 28,7% (Sonderschule). Bei diesen beiden Qualifikations-Gruppen stellt die Abklärung des weiteren Ausbildungs- oder Beschäftigungsverlaufs im Rahmen einer Clearing-Maßnahme eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar, um möglichst frühzeitig weitere Schritte in die Wege zu leiten und Friktionen beim Übergang von der Schule in den Beruf aufgrund längerer Orientierungs- und Entscheidungsphasen zu minimieren.

Abbildung 5: Eingangsqualifikation der Clearing-TeilnehmerInnen (Quelle: L&R datafile "Clearing-TN-BRZ" 2005)

Vor allem in der Altersgruppe der über-20-Jährigen sind einige TeilnehmerInnen zu finden, die bereits über eine abgeschlossene weiterführende Ausbildung verfügen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Mittlere Schulen, vereinzelt aber auch um einen Lehrabschluss oder weiterführende Höhere Schulen. Es ist anzunehmen, dass sich für diese Menschen mit Beeinträchtigungen trotz berufsqualifizierendem Ausbildungsabschluss noch keine Erwerbsoptionen ergeben haben und sie deshalb eine Clearing-Stelle aufgesucht haben. Bei diesen Personen ist oft nur eine kurze Beratung notwendig, um mehr Klarheit über die weitere Vorgehensweise zu gewinnen.

3.3.3 Merkmale der Behinderung

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Jugendlichen hängt sehr stark von der Art und dem Grad der Beeinträchtigungen ab. Hier zeigt sich jedoch, dass die verfügbaren Informationen sehr bruchstückhaft und nicht sehr valide sind.

Im Fördermonitoring sind Informationen zur Behinderungsart der Jugendlichen enthalten, die von den Clearingstellen eingegeben werden. Um den Aussagewert des Fördermonitorings zur Behinderungsart der Jugendlichen zu erhöhen, bedarf es einer Überarbeitung der Kategorien und exakter Definitionen zur validen Einordnung der Beeinträchtigung(en) der Clearing-TeilnehmerInnen. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob es Aufgabe der ClearerInnen ist, die Behinderungsart festzustellen und ins Monitoring einzugeben. In den Interviews wurde öfters der Einwand geäußert, dass eine Zuschreibung der Behinderungsart die Kompetenzen der ClearerInnen übersteigen würde und zudem eine frühzeitige Stigmatisierung der Jugendlichen als Behinderte vermieden werden sollte.

Von den ClearerInnen wurde die überwiegende Mehrheit der Clearing-TeilnehmerInnen, nämlich 71,4%, in die Kategorie der sonstigen Behinderungen eingestuft. Diese Kategorie umfasst jene mit emotional-sozialen Beeinträchtigungen. Diese Jugendlichen fallen durch geringe Frustrationstoleranz, vermindertes Selbstwertgefühl, Über- oder Unterschätzung der eigenen Fähigkeiten oder Verhaltensstörungen, wie z.B. Aggressivität, auf. Aber auch Lernbeeinträchtigungen sind in dieser Kategorie "sonstige Beeinträchtigung" subsumiert. Der eigenen Kategorie Lernbehinderung wurden lediglich 0,5% der Clearing-TeilnehmerInnen zugeordnet. Dieser niedrige Anteil liegt darin begründet, dass diese Kategorie erst im Jahr 2005 eingeführt wurde. In den Gesprächen mit Clearingstellen-LeiterInnen stellte sich heraus, dass die Zuordnung zur Kategorie "sonstige Beeinträchtigung" oftmals willkürlich erfolgt, da die genauen Hintergründe oder Beeinträchtigungen oftmals nicht bekannt sind und sich erst im Verlauf des Clearingprozesses herausstellen. Deshalb sind die Zuordnungen mit entsprechendem Vorbehalt zu interpretieren.

Die Gespräche mit ClearerInnen und ProjektleiterInnen haben ergeben, dass die Zuordnung der Förderfälle zu einer oder mehreren Behinderungsarten nicht immer trennscharf erfolgt. So sind die BRZ-Daten bezüglich der Zuordnung zu "Lernbehinderung" und "sonstiger Beeinträchtigung" mit Vorsicht zu interpretieren. Es zeigt sich auch, dass die Zuordnung zu einer Behinderungsart nicht vollständig bei allen TeilnehmerInnen erfolgt und auch nicht alle Beeinträchtigungen angegeben werden, da sich diese oftmals erst im Verlauf des Clearing herausstellen. So ist anzunehmen, dass eine Sehbehinderung nur dann angegeben wird, wenn diese offenkundig in hohem Grad vorliegt.

Tabelle 11: Art der Beeinträchtigung differenziert nach Geschlecht (Mehrfachnennungen) Quelle: L&R datafile "Clearing-TN-BRZ" 2005

 

Geschlecht

         
 

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Geistige Beeinträchtigung

936

19,9%

589

18,8%

1525

19,5%

Hörbehinderung

70

1,5%

62

2,0%

132

1,7%

Körperliche Beeinträchtigung

434

9,2%

334

10,7%

768

9,8%

Lernbehinderung

25

5%

16

5%

41

5%

Psychische Beeinträchtigung

227

4,8%

191

6,1%

418

5,3%

Sehbehinderung

55

1,2%

37

1,2%

92

1,2%

Sonderpädagogischer Förderbedarf

2558

54,4%

1708

54,5%

4266

54,5%

Sonstige Beeinträchtigung

3371

71,7%

2222

70,9%

5593

71,4%

Gesamt

4700

 

3133

 

7833

 

Über die Hälfte der jugendlichen Clearing-TeilnehmerInnen weisen einen sonderpädagogischen Förderbedarf auf. Dieser liegt dann vor, wenn ein Kind zwar schulfähig ist, jedoch infolge körperlicher oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder in der Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht folgen kann. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigt, entweder eine für sie geeignete Sonderschule oder Sonderschulklasse zu besuchen, oder die notwendigen Fördermaßnahmen im Rahmen eines integrativen Unterrichts an der nächstgelegenen Volks- oder Hauptschule bzw. AHS-Unterstufe, die diesem Förderbedarf gerecht werden kann, zu erhalten.

Auffallend ist, dass 60% der Geförderten eine Mehrfachbehinderung aufweisen. Die am häufigsten anzutreffende Mehrfachbehinderung betrifft die "Sonstige Beeinträchtigung" und den "Sonderpädagogischen Förderbedarf": 43,8% aller Clearing-TeilnehmerInnen wurden in beide Kategorien eingestuft.

Eine geistige Beeinträchtigung wurde bei 19,5% der Geförderten festgestellt. Damit stellt diese Gruppe eine quantitativ bedeutsame Zielgruppe des Clearing dar. Sinnesbehinderungen dagegen weisen die Clearing-TeilnehmerInnen nur zu einem sehr geringen Teil auf.

Informationen zur Behinderungsart wurden auch in der Befragung der 220 Jugendlichen eingeholt, die am Clearing teilgenommen haben. Allerdings wurde bei der Erhebung auf bestimmte ausgewählte Beeinträchtigungen Bezug genommen, bei denen angenommen wurde, dass es den Jugendlichen leichter fällt, diese auch tatsächlich anzugeben. Andere Behinderungsformen, wie etwa psychische Beeinträchtigung, wurden nicht abgefragt, da angenommen werden kann, dass die Validität der Antworten sehr gering gewesen wäre.

Am häufigsten, nämlich von einem knappen Drittel der befragten Jugendlichen, wurde angegeben, dass sie Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben. Auffallend ist der hohe Anteil der Jugendlichen - Mädchen wie Burschen - mit Sehschwierigkeiten. Diese Beeinträchtigung stellt die zweithäufigste Behinderungsform dar. Demnach haben 27,9% der Mädchen und 16,3% der Jungen eine starke oder teilweise Beeinträchtigung des Sehvermögens. Dabei ist allerdings nicht eindeutig, ob beispielsweise das Tragen einer Brille als Sehbehinderung benannt wurde.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die Sinnesbehinderung von den Jugendlichen selbst deutlich häufiger genannt wird als dies im Fördermonitoring registriert ist (vgl. Tabelle 11).

Tabelle 12: Beeinträchtigungen aus Sicht der Jugendlichen Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006

Schwierigkeiten (stark oder teilweise) beim .....

Anteil bei den Mädchen

Anteil bei den Burschen

Anteil gesamt

Sehen

27,9%

16,3%

21,3%

Hören

7,2%

7,3%

7,3%

Lesen und Schreiben

29,9%

32,5%

31,4%

Gehen

13,4%

10,6%

11,8%

Sonstigen

22,9%

9,2%

15,2%

 

N=97

N=123

N=220

Neben den im Fragebogen genannten Beeinträchtigungsdimensionen wurden von den Jugendlichen noch weitere Schwierigkeiten genannt, vor allem von den Mädchen. An erster Stelle wurden körperliche Einschränkungen genannt (12 Nennungen, zwei davon wurden als Herzschwäche spezifiziert), damit zusammen hängen motorische Beeinträchtigungen (vier Nennungen). Lern- und Konzentrationsschwäche gaben fünf Jugendliche an, weitere zwei Wahrnehmungsschwäche. Keine nähere Angabe wurde von neun Jugendlichen gemacht.



[2] Die Kategorien der Eingangsqualifikation entstammen den BRZ-Daten. Hier bedarf es einer Adaptierung der Kategorien der Eingangsqualifikation im Sinne einer höheren Trennschärfe.

4 Der Clearingprozess

4.1 Zugang zum Clearing

Ein wesentlicher Aspekt des Zugangs zum Clearing ist das aktive Zugehen der Clearing-Einrichtungen auf die Zielgruppe. Die Einrichtungen suchen den Zugang vor allem über die Schule, wie weiter unten näher beschrieben wird, um noch während der Schulpflicht die Jugendlichen auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot im Zusammenhang mit der Berufswahl aufmerksam zu machen. So gaben auch 71,2% der heute 15-oder 16-jährigen befragten Jugendlichen an, dass sich im Schuljahr 2003/2004 der/die BeraterIn in der Schule vorgestellt hat. Dennoch zeigt sich aber, dass es zudem aber auch des Zuredens seitens der LehrerInnen (11,7% aller befragten Jugendlichen) oder der Eltern (10,8% aller Jugendlichen) bedarf. Bei den älteren Jugendlichen (19 Jahre und älter) gab es während ihrer Schulpflicht teilweise noch kein Clearingangebot. Bei ihnen waren verschiedene Betreuungspersonen (SozialarbeiterIn, PsychologInnen, MitarbeiterInnen des Jugendamts etc.) eine zentrale Zuweisungsinstanz zum Clearing. Auffallend ist dabei, dass auch Vorgesetzte in Lehrbetrieben die Jugendlichen auf das Clearing aufmerksam gemacht haben. Zweitwichtigste Instanz beim Zugang zum Clearing war - vor allem bei den über 18-jährigen - das Arbeitsmarktservice. Jede/jeder Fünfte aus dieser Altersgruppe kam über das AMS zur Clearingstelle.

Alter zum Befragungszeitpunkt

Tabelle 13: Zugang zum Clearing nach Altersgruppen Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006

Kontaktaufnahme zum/zur BeraterIn

Zwischen 15 und 16 Jahre

 

Zwischen 17 und 18 Jahre

 

19 Jahre und älter

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Vorstellung des/der BeraterIn in Schule

47

71,2%

60

53,1%

8

23,5%

115

54,0%

Über LehrerInnen

7

10,6%

17

15,0%

1

2,9%

25

11,7%

Über Arbeitsmarktservice

4

6,1%

15

13,3%

7

20,6%

26

12,2%

Über Eltern

6

9,1%

13

11,5%

4

11,8%

23

10,8%

Über FreundInnen

0

,0%

1

,9%

1

2,9%

2

9%

Über andere

2

3,0%

7

6,2%

13

38,2%

22

10,3%

Gesamt

66

100,0%

113

100,0%

34

100,0%

213

100,0%

Die hohe Bedeutung von Schule und AMS im Zugang zum Clearing wurde seitens der ClearerInnen bestätigt. So zählen Schulen und AMS zu den wichtigsten Informationskanälen zur Akquisition von potentiellen TeilnehmerInnen. 96% der befragten ClearerInnen stellen die Maßnahme Clearing in Schulen vor und 87% beim AMS. Gerade der Kontakt über die Schulen stellt eine wichtige Akquisitionsschiene dar und die Ergebnisse der Interviews zeigen, dass die bisher aufgebauten Kontakte zu Lehrkräften weitestgehend gut funktionieren (vgl. auch Kapitel 7). In manchen Schulen wird den ClearerInnen zur Durchführung der Betreuungsgespräche sogar ein eigener Raum zur Verfügung gestellt. Bei manchen Schulkontakten wird aber auch von Problemen berichtet, beispielsweise aufgrund von fehlenden zeitlichen Ressourcen der Lehrkräfte oder mangelnder Kooperationsbereitschaft, etwa in Berufsschulen. In manchen Schulen sind es auch die Lehrkräfte, die generell die Erstinformation zu Clearing übernehmen.

60% der befragten ClearerInnen haben auch Kontakte zu anderen Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderungen, um potenzielle TeilnehmerInnen anzusprechen. Hierzu zählen beispielsweise (Jugend)Arbeitsassistenz, Qualifizierungs- und/oder Berufsorientierungsmaßnahmen von verschiedensten Trägern, Arbeitstraining, Beschäftigungstherapien, Integrative Berufsausbildung oder Tagesheime.

Schwieriger ist es für die ClearerInnen, auf direktem Wege die Eltern über das Clearing zu informieren. Teilweise erfolgt dies über die Schule oder über die kontaktierten Jugendlichen. Einige ClearerInnen (36%) haben aber auch direkten Kontakt zu Elternvereinen. 73% der befragten ClearerInnen haben noch weitere Organisationen genannt, bei denen sie im Rahmen der Akquisitionstätigkeiten die Clearing-Maßnahme vorstellen. Besonders häufig wurden bei dieser Kategorie Betriebe genannt, aber auch Institutionen wie die Pädagogischen Institute oder andere Einrichtungen der LehrerInnenfortbildung, die Wirtschaftskammer, Bezirkshauptmannschaft, Elternabende und Einrichtungen der Jugendwohlfahrt sowie Jugendzentren. Auch Bildungsmessen und ähnliche Veranstaltungen werden für Informationszwecke genutzt.

Abbildung 6: Akquisition der ClearingteilnehmerInnen Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

Generell stellt der Kontakt über die Schulen einen der wichtigsten Akquisitionswege dar. Zumeist erfolgt dies in Form von (Vor)Gesprächen mit den LeiterInnen der Sonderpädagogischen Zentren und dem Vorstellen von Clearing bei den SchülerInnen sowie an Elternsprechtagen und Elternabenden. Als schwieriger erwies sich die Kooperation mit Hauptschulen, an denen SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsklassen unterrichtet werden.

So gab mehr als die Hälfte der befragten ClearerInnen (52%) an, dass 80% jener SchülerInnen, denen Clearing innerhalb eines Schuljahres vorgestellt wird (persönlich durch ClearerInnen oder durch eine Lehrkraft), dieses Angebot auch in Anspruch nehmen. Ein weiteres Drittel der ClearerInnen schätzt, dass immerhin 51% bis 80% der SchülerInnen sich für Clearing entschließt. Demnach wird die primäre Zielgruppe von Clearing, nämlich jene Jugendlichen, die kurz vor dem Übertritt von der Pflichtschule zu weiteren Ausbildungen oder in den Arbeitsmarkt stehen, gut erreicht. Die Gründe jener Jugendlichen, die das Angebot nicht in Anspruch nehmen, liegen nach Meinung der ClearerInnen vor allem in einem geringen Interesse der Zielgruppe zum Zeitpunkt der Kontaktierung, in mangelnder Unterstützung durch die Eltern sowie in unrealistischen Vorstellungen hinsichtlich des Arbeitsmarktes sowohl seitens der Jugendlichen als auch der Eltern. Als weitere Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme dieses Angebots werden mangelnde Mobilität und vor allem bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund fehlende Sprachkenntnisse genannt. Ganz wesentlich ist bei vielen Jugendlichen - aber auch bei deren Eltern - die Angst vor einer möglichen Stigmatisierung als "behindert". Viele wollen auch den ersten Schritt von der Schule in den Arbeitsmarkt selbstständig absolvieren, ohne die weiteren Auswirkungen bei einem möglichen Scheitern zu bedenken. Von einigen ClearerInnen/ProjektleiterInnen wurde in diesem Zusammenhang berichtet, dass in der von den Eltern zu unterzeichnenden Vereinbarungserklärung auch das Wort Behinderung vorkommt und dies mitunter vor einer Teilnahme abschreckt. Deshalb wäre eine entsprechende Überarbeitung des Wordings in dieser Vereinbarung erforderlich.

Den hohen Stellenwert der Schule für die TeilnehmerInnenakquisition belegen auch die Auswertungen zur Bedeutung einzelner Zugangswege zum Clearing. Im Durchschnitt aller befragten ClearerInnen kommen 66% der Jugendlichen direkt über die Schule zum Clearing. Allen anderen Zugangswegen kommt eine vergleichsweise geringe Bedeutung zu.

Bei gut 40% der befragten ClearerInnen kommen zwischen 75% und 100% der Jugendlichen direkt durch die Schulkontakte zum Clearing und bei mehr als zwei Drittel (67,8%) der ClearerInnen kommen mehr als 50% der Jugendlichen direkt durch die Schule zu Clearing. Demgegenüber kommt nur bei 32,2% der ClearerInnen bis zur Hälfte aller Jugendlichen im Clearingprozess direkt durch die Schulkontakte zum Clearing (vgl. Abbildung 8).

Abbildung 7: Durchschnittliche Verteilung des Zugangs Jugendlicher zu Clearing in Prozent Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

Keine der anderen abgefragten Einrichtungen erzielt ähnlich hohe Werte: So spielen beispielsweise Zugänge von Jugendlichen über das AMS bei 34% der befragten ClearerInnen keine Rolle. Dies ungeachtet des hohen Anteils von 87% der ClearerInnen, welche das Angebot beim AMS vorstellen. Die Bezirkshauptmannschaft als Zugangsweg zu Clearing spielt bei 56% keine Rolle, ebenso wie die integrative Berufsausbildung bei 55% der befragten ClearerInnen und andere Einrichtungen für behinderte Menschen (z.B. Tagesheime) bei 69% der ClearerInnen keine Rolle spielen. Einen ebenso geringen Stellenwert nehmen Betriebe ein (75% der ClearerInnen gibt hier keine Zugänge an) und nach den Erfahrungen der ClearerInnen kommt es auch sehr selten vor, dass Jugendliche von sich aus - ohne zwischengeschaltete Einrichtung - sich für Clearing entscheiden. Bei rund 33% der befragten ClearerInnen ist dies zwar der Fall, aber zumeist nur vereinzelt.

Abbildung 8: Bedeutung verschiedener Zugangswege zu Clearing, in Prozent Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=123

Eine wichtige Rolle kommt in diesem Zusammenhang noch den Eltern zu: Beim Großteil der befragten ClearerInnen (72%) kommen bis zu einem Viertel der betreuten Jugendlichen direkt über die Eltern. Weitere Akteure oder Einrichtungen nehmen beim Zugang von Jugendlichen nur einen marginalen Stellenwert ein. Dies wurde auch in den qualitativen Interviews mit ClearerInnen bestätigt, wonach Jugendliche kaum selbst die Initiative ergreifen, sondern dies zumeist durch Lehrkräfte (im schulischen Bereich), durch engagierte Elternteile (v.a. bei älteren Jugendlichen) oder andere Einrichtungen, wie das AMS (auch v.a. bei älteren Jugendlichen) erfolgt.

Jugendliche, die sich für das Clearing entscheiden, können bei knapp zwei Drittel der ClearerInnen ohne Wartezeiten mit dem Clearing-Prozess starten. Bei gut einem Drittel der ClearerInnen muss jedoch rund ein Drittel der Clearingfälle Wartezeiten in Kauf nehmen. Am häufigsten sind Wartezeiten bei ClearerInnen in den Bundesländern Wien (16 Nennungen), Salzburg (9 Nennungen), Niederösterreich (8 Nennungen) und Oberösterreich (5 Nennungen) beobachtbar. Nach Angaben der CleareInnen reichen die Wartezeiten von maximal vier Tagen bis zu 5 Monaten, wobei der Mittelwert bei 60 Tagen liegt.

Nach Angaben der ClearerInnen sind diese Wartezeiten vor allem auf fehlende Ressourcen und personelle Engpässe aufgrund der starken Auslastungsschwankungen während des Schuljahres zurückzuführen. Zumeist wird hierbei im Rahmen der ersten Kontakte und Beratungsgespräche versucht abzuklären, bei welchen Jugendlichen eine unmittelbare Aufnahme in den Clearingprozess notwendig erscheint und bei welchen ein späterer Beginn des Clearing möglich wäre. Allgemein zeigen die Auswertungsergebnisse der quantitativen und qualitativen Erhebungen aber, dass der Großteil der ClearerInnen versucht, Wartezeiten zu vermeiden, um so auch möglichen Abbrüchen bzw. Nicht-Teilnahmen vorzubeugen.

4.2 Gründe für die Teilnahme und Gründe für die Nicht-Teilnahme am Clearing

Dass die Teilnahme am Clearingprozess nicht immer aufgrund von Überlegungen der Jugendlichen erfolgt, sondern dass durchaus auch dritte Personen aus dem sozialen Umfeld eine wichtige beratende oder mitunter drängende Rolle haben, zeigt sich auch am Antwortprofil bei der Frage, warum die Jugendlichen mit den ClearerInnen Kontakt aufgenommen haben (vgl. Tabelle 14). So gaben jeweils über die Hälfte der heute 15-16-Jährigen an, dass der Rat der Eltern (59,7%) oder der LehrerInnen (53,7%) mit ein wichtiger Beweggrund war, wenngleich das Bedürfnis, Klarheit über die berufliche Zukunft zu erlangen, am häufigsten genannt wurde (von 77,6% der 15-16-jährigen Jugendlichen). Mit zunehmendem Alter nimmt der Stellenwert des elterlichen Rats oder jener der LehrerInnen tendenziell ab. Letzteren kommt insbesondere bei Mädchen ein hoher Stellenwert zu: Gut die Hälfte (53,6%) der befragten Mädchen nannte den Rat durch den/die LehrerIn als Grund für die Teilnahme am Clearing (Burschen 40,8%). In der Altersgruppe der 15-16-jährigen Mädchen trifft dies gar auf 2/3 der Befragten zu. Burschen nannten im Vergleich zu Mädchen relativ häufiger (24,2% versus 14,4% der Mädchen) "Andere Gründe" für die Teilnahme am Clearing. Darunter fallen etwa Nennungen wie der Wunsch nach Unterstützung zu weiterführenden Möglichkeiten nach der Schule aufgrund schlechter Noten oder die "Unterstützung bei der Arbeitssuche". Vereinzelt wird auch der Erwartungsaspekt "Lernunterstützung" - vor allem bei den jüngeren Befragten, die während des Clearing noch die Schule besuchten - angeführt. So hat auch eine der interviewten ProjektleiterInnen berichtet, dass sowohl Clearing-TeilnehmerInnen als auch anderen MaßnahmenteilnehmerInnen einmal wöchentlich Nachhilfeunterricht angeboten wird (umgesetzt im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres).

Mit zunehmendem Alter gewinnt die Orientierung auf die Arbeitssuche an Bedeutung. Berufliche Integration wird gleichgesetzt mit rascher Arbeitsaufnahme und nicht so sehr als Prozess gesehen, der mehrere Stationen wie z.B. Nachreifung, weitere Ausbildung und Arbeitsaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt umfasst.

Bei allen Altersgruppen wurden als Beweggründe für die Teilnahme am Clearing die Abklärung eines passenden Berufs (81,1%) und die Suche nach einer geeigneten Ausbildungsoption (75,6%) am häufigsten genannt. Letzteres trifft vor allem bei Mädchen zu (vgl. Tabelle 14), ebenso wie der Wunsch nach Klärung, wie es nach der Schule weitergehen soll (67,0% der Mädchen versus 47,5% der Burschen). Auch in den Fallstudien wurde deutlich, dass das Finden eines Berufs, der den Jugendlichen vom Inhalt her zusagt und auf das individuelle Kompetenzprofil abgestimmt ist, einen hohen Stellenwert hat, da die Ungewissheit über die berufliche Zukunft oft als belastend empfunden wird. Zudem wurde auch die konkrete Unterstützung bei der Lehrstellensuche genannt. Generell haben die Fallstudien aber auch gezeigt, dass die Jugendlichen vor dem tatsächlichen Beginn kaum Vorstellungen bezüglich der Inhalte des Clearing haben.

Tabelle 14: Gründe für das Beratungsgespräch nach Altersgruppen und Geschlecht (Mehrfachnennungen) Quelle: L&R Datafile "‚Befragung Clearing-TN" 2006, n = 220

   

Geschlecht

         
   

Mädchen

Junge

Mädchen

Junge

Gesamt

 

Alter

Gründe für das Beratungsgespräch

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

15 und 16 Jahre

Passender Beruf

25

83,3%

27

73,0%

52

77,6%

 

Ausbildung

27

90,0%

28

75,7%

55

82,1%

 

Weitere Laufbahnnach Schule

20

66,7%

17

45,9%

37

55,2%

 

Rat von LehrerInnen

20

66,7%

16

43,2%

36

53,7%

 

Rat von Eltern

18

60,0%

22

59,5%

40

59,7%

 

Andere Gründe

2

6,7%

8

21,6%

10

14,9%

 

Gesamt

30

100,0%

37

100,0%

67

100,0%

17 und 18 Jahre

Passender Beruf

41

85,4%

55

83,3%

96

84,2%

 

Ausbildung

37

77,1%

48

72,7%

85

74,6%

 

Weitere Laufbahn nach Schule

33

68,8%

34

51,5%

67

58,8%

 

Rat von LehrerInnen

27

56,3%

29

43,9%

56

49,1%

 

Rat von Eltern

21

43,8%

31

47,0%

52

45,6%

 

Andere Gründe

5

10,4%

16

24,2%

21

18,4%

 

Gesamt

48

100,0%

66

100,0%

114

100,0%

19 Jahre und älter

Passender Beruf

14

73,7%

14

82,4%

28

77,8%

 

Ausbildung

14

73,7%

10

58,8%

24

66,7%

 

Weitere Laufbahn nach Schule

12

63,2%

6

35,3%

18

50,0%

 

Rat von LehrerInnen

5

26,3%

4

23,5%

9

25,0%

 

Rat von Eltern

10

52,6%

6

35,3%

16

44,4%

 

Andere Gründe

7

36,8%

5

29,4%

12

33,3%

 

Gesamt

19

100,0%

17

100,0%

36

100,0%

Gesamt

Passender Beruf

80

82,5%

96

80,0%

176

81,1%

 

Ausbildung

78

80,4%

86

71,7%

164

75,6%

 

Weitere Laufbahn nach Schule

65

67,0%

57

47,5%

122

56,2%

 

Rat von LehrerInnen

52

53,6%

49

40,8%

101

46,5%

 

Rat von Eltern

49

50,5%

59

49,2%

108

49,8%

 

Andere Gründe

14

14,4%

29

24,2%

43

19,8%

 

Gesamt

97

100,0%

120

100,0%

217

100,0%

Die Jugendlichen der Kontrollgruppe, also jene Jugendlichen, die nicht am Clearing teilnahmen, gaben mehrheitlich an, dass sie keinen Beratungsbedarf zum Zeitpunkt des Übertritts von der Schule ins Erwerbsleben hatten. So meinten jeweils knapp zwei Drittel, dass sie bereits wussten, welchen Beruf sie ausüben könnten und dass sie sich über ihre Stärken im Klaren waren. 63,2% meinten, dass sie darüber Bescheid wussten, wie sie eine Arbeit finden können. Am wenigsten bestand bei den befragten Jugendlichen aus der Kontrollgruppe Klarheit darüber, wo eine Ausbildung absolviert werden könnte (44,7%). Zusammenfassend zeigt sich bei den Jugendlichen, die das Clearing nicht in Anspruch genommen haben, ein relativ hohes Maß an Klarheit über die weiteren beruflichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsperspektiven. Allerdings wurde eine starke Orientierung auf die Aufnahme einer Beschäftigung deutlich, die Möglichkeit einer Ausbildung wurde aber von ihnen kaum in Betracht gezogen bzw. es bestand eine geringe Kenntnis der Möglichkeiten. In dieser Hinsicht zeigt sich ein gewichtiger Vorteil des Clearing. Denn im Rahmen des Clearing wird abgeklärt, ob sich für die betreffenden Jugendlichen eine realistische Ausbildungsoption ergibt.

Tabelle 15: Kenntnisstand bei Nicht-TeilnehmerInnen (Mehrfachnennungen) Quelle: L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006, N = 38

 

Anzahl

Anteil

Ich wusste was ich gerne mache

30

78,9

Ich wusste, welchen Beruf ich machen könnte

25

65,8

Ich wusste, was ich gut kann

25

65,8

Ich wusste, wie ich eine Arbeit finde

24

63,2

Ich wusste, wo ich eine Ausbildung machen könnte

17

44,7

Gesamt

N = 38

 

Die Jugendlichen der Kontrollgruppe wurden auch generell nach den Gründen für die Nichtnutzung des Clearing-Angebotes gefragt. 57,9% gaben an, dass sie das Angebot des Clearing nicht genutzt haben, weil sie bereits wussten, was sie nach der Schule machen möchten. Ebenso viele gaben aber an, dass sie nicht wussten, dass das Beratungsangebot Clearing besteht. Weitere 5% nahmen Clearing nicht in Anspruch, weil sie nach eigenen Angaben ausreichende andere Unterstützung (bspw. Eltern, AMS) hatten, und bei ebenso vielen waren die Eltern gegen eine Teilnahme. Als potenzielle TeilnehmerInnen am Clearing wären vor allem jene Jugendlichen in Frage gekommen, die nichts vom Beratungsangebot wussten. Dies zeigt auch, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Informationen über das Clearingangebot auch bei allen AdressatInnen wirklich ankommen.

Tabelle 16: Gründe für Nicht-Inanspruchnahme des Clearing (Mehrfachantworten möglich) Quelle: L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006, N = 38

 

Anzahl

Anteil

Ich wusste schon, was ich nach der Schule machen möchte

22

57,9

Ich wusste nicht, dass man sich beraten lassen kann

22

57,9

Meine Eltern wollten nicht, dass ich mich beraten lasse

2

5,3

ausreichende andere Unterstützung

2

5,3

weiß nicht mehr

3

7,9

Hilfestellungen in der Ausbildungs-und Berufswahl haben diese Jugendlichen vor allem durch die Eltern (78,9%) erfahren. Daneben waren FreundInnen mit 55%, das AMS mit 42% und BildungsberaterInnen an Schulen mit 36,8% die wesentlichsten GesprächspartnerInnen. Drei InterviewpartnerInnen gaben an, dass sie mit niemandem über ihre Ausbildungs-und Berufsziele reden konnten, aber sehr gerne eine solche Unterstützung gehabt hätten.

4.3 Dauer des Clearingprozesses

Eine Auswertung der BRZ-Förderdaten hat ergeben, dass bei insgesamt 71,5% der Förderfälle die Clearing-Maßnahme maximal sechs Monate dauert. Bei den verbleibenden Jugendlichen zieht sich der Berufsfindungsprozess über einen längeren Zeitraum hin, für knapp 3% sogar über ein Jahr.

Tabelle 17: Dauer der Clearing-Maßnahme Erläuterung: Es wurden nur jene Fälle einbezogen, die bereits abgeschlossen sind Quelle: L&R datafile "Clearing-TN-BRZ" 2005

 

Anzahl

Anteil in %

Bis zu 1 Monat

536

7,9%

> 1 Monat bis 3 Monate

1405

20,6%

> 3 Monate bis 6 Monate

2927

43,0%

> 6 Monate bis 1 Jahr

1752

25,8%

Über 1 Jahr

184

2,7%

Gesamt

6.804

100%

Dies zeigt, dass bei einem nicht geringen Teil der Clearing-TeilnehmerInnen die Klärung und Sondierung weiterführender Ausbildungs- oder Beschäftigungswege nicht als zeitlich auf maximal sechs Monate verdichteter Prozess gestaltet werden kann. Dieser hohe Anteil an Clearing, die länger als sechs Monate dauern, ist zu einem gewissen Teil wohl auch darauf zurückzuführen, dass gerade während der Implementierungsphase dieser Maßnahme kaum zeitliche Grenzen gesetzt wurden, sondern nach Aussagen der interviewten ClearerInnen auch gestattet war, mehrere Clearing unmittelbar aufeinander folgend zu besuchen. So zeigt sich auch in der Auswertung der CleaerInnen-Fragebögen bei der Frage nach der durchschnittlichen Dauer des Clearingprozeses ein etwas anderes Bild als bei der obigen Auswertung der BRZ-Förderdaten: Eine durchschnittliche Dauer von weniger als einem Monat wurde von keiner/keinem ClearerIn angegeben, und auch nur 13% nannten eine Dauer von bis zu vier Monaten. Bei rund 18% der ClearerInnen verbleiben die Jugendlichen zwischen fünf und sechs Monaten im Clearing, und der Großteil (53%) der ClearerInnen ermöglicht den Jugendlichen einen durchschnittlichen Verbleib von sechs Monaten, also der Maximaldauer von Clearing. Bei weiteren 17% dauert der Clearingprozess länger als sechs Monate. Interessant erscheint auch, dass vor allem bei dem Angeboten von Folgemaßnahmen in der eigenen Trägereinrichtung der Clearingprozess kürzer ist (39% durchschnittliche Dauer von weniger als sechs Monaten) als beim Angebot von Clearing als Einzelmaßnahme (nur eine ClearerIn berichtet von einer Dauer unter sechs Monaten, wogegen dieser bei 28% länger als sechs Monate dauert).[3]

Nach den Erfahrungen der LeiterInnen von Clearing-Projekten und ClearerInnen verläuft dieser Prozess nicht immer linear auf eine Entscheidung hin. Mitunter wird er von den Jugendlichen oder Eltern unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen. Insbesondere bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist die Kontinuität stark vom Krankheitsverlauf abhängig. Bei dieser Gruppe zwingt oftmals ein stationärer Aufenthalt zu einer Unterbrechung des Clearingprozesses, der zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.

Es kommt auch vor, dass das Clearing nach kurzem Erproben einer weiterführenden Ausbildung oder der kurzfristigen Betreuung durch die Arbeitsassistenz wieder aufgenommen wird, wenn sich herausstellt, dass eine Ausbildung oder die Arbeitsaufnahme zu einer Überforderung der Jugendlichen führen würde. Ein weiterer Grund ist aber auch die Entscheidung der Jugendlichen zu weiteren Ausbildungen oder Hauptschulabschlüssen. In diesen Fällen versuchen manche ClearerInnen den Jugendlichen auch Ressourcen für die Zeit nach der Ausbildung - also beim Übertritt in das Berufsleben - zur Verfügung zu stellen.

Auf diese durch mehrere Faktoren bedingte Verlängerung des Zeitraumes, über den sich der Clearingprozess erstreckt, wurde in mehreren Bundesländern so reagiert, dass mit Billigung der Landesstelle des BASB eine Erstreckung auf 12 Monate möglich ist. Überwiegend wurde jedoch von den interviewten ClearerInnen betont, dass in vielen Fällen der Zeitraum von sechs Monaten ausreichend ist, aber doch auch bei Einzelfällen eine entsprechende Verlängerung absolut notwendig ist, d.h. hier sollte ein individuelles flexibles Reagieren auf die Bedürfnisse der Jugendlichen ermöglicht werden. Allgemein wird von den interviewten ClearerInnen auch angemerkt, dass eine Anpassung der Clearingdauer an die Dauer des Schuljahres zielführend wäre, da dies dann auch besser mit den Schulaktivitäten im Bereich Berufsorientierung abgestimmt werden könnte. Insgesamt zeigt sich aber, dass die Eingabe der Clearingdauer in das Fördermonitoring einheitlich vorgenommen werden sollte. Dazu bedarf es der Vorgabe von entsprechenden Standards und Regeln.

4.3.1 Die Intensität des Clearingprozesses

Laut Aussagen von ClearerInnen und Jugendlichen findet im Schnitt alle zwei bis drei Wochen ein Clearingtermin statt. Dies gilt vor allem für Jugendliche, die sich noch in der Schule befinden. Anders verhält es sich bei Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen, oft keine feste Tagesstruktur haben und die bestrebt sind, möglichst bald eine Beschäftigung oder einen Ausbildungsplatz zu finden. Um diesen Prozess zu beschleunigen, wird auch die Betreuungsintensität über einen kürzeren Zeitraum erhöht. So werden mindestens ein, zum Teil auch zwei Termine pro Woche vereinbart. In den Fallstudien wurde in diesem Zusammenhang von den ClearerInnen auch darauf hingewiesen, dass mitunter bei Jugendlichen, die eine Integrative Berufsausbildung mit begleitender Berufsausbildungsassistenz beginnen wollen, was verpflichtend das Clearing als Vorschaltmaßnahme vorschreibt, die Intensität deutlich höher ist. Wenn beispielsweise eine Konstellation vorliegt, dass ein Betrieb eine IBA-Lehrstelle anbietet und dafür bereits einen Jugendlichen oder eine Jugendliche gefunden hat, so erscheint das Clearing auf den ersten Blick als "lästiges Übel". Allerdings wurde von ExpertInnen des BASB und von ClearerInnen darauf hingewiesen, dass dem Clearing als Vorschaltmaßnahme vor der IBA eine "Schutzfunktion" zukommt. Den befragten ExpertInnen zufolge besteht bei Unternehmen oftmals die Tendenz, Jugendliche in eine IBA-Stelle hineindrängen zu wollen, ohne dass die Notwendigkeit aufgrund bestehender Beeinträchtigungen tatsächlich abgeklärt wurde. In diesem Kontext kommt der Stärken-Schwächen-Abklärung im Clearing eine wichtige Rolle zu.

Aus der Befragung von Jugendlichen wird ersichtlich, wie oft sie während des Clearingprozesses in die Beratungsstelle kommen. So haben sich 39,9% der befragten Jugendlichen öfter als zehn mal mit der/dem ClearerIn getroffen. Zwischen fünf und zehn mal waren 31,3% der Jugendlichen im Clearing und 28,8% bis zu fünf mal. Auffallend ist, dass bei den heute 15-16-jährigen über ein Drittel (34,4%) nur bis zu fünf mal einen Clearingtermin wahrgenommen haben.

Mit ihrer Beratungsfrequenz waren 28,9% der befragten Jugendlichen unzufrieden, sie hätten sich gerne öfter getroffen. Dies trifft in deutlich höherem Maße für die Altersgruppe 19+ zu (34,3%). So hatten zwar viele Jugendlichen das Gefühl, umfassende Hilfestellung erhalten zu haben, gleichzeitig aber blieben noch viele offene Fragen ungeklärt. Welche dies sind, konnte aber von den Jugendlichen zum Großteil nicht spezifiziert werden. Genannt wurden die Unterstützung bei der Arbeitssuche (13 Nennungen) und mehr Berufsorientierung (fünf Nennungen). Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich diese Erwartungen auf Aktivitäten beziehen, die nicht zum Leistungsprofil der Clearingstellen gehören. Vielmehr ist dieser Unterstützungsbedarf von möglichen Folgemaßnahmen im Anschluss an das Clearing abzudecken.

4.4 Aufwand für einzelne Schritte im Clearingprozess

Allgemein ist zu betonen, dass es den "einheitlichen" Clearingprozess nicht gibt, son¬dern ein großer Vorteil von Clearing das individuelle Eingehen auf den/die einzelne TeilnehmerIn darstellt. Es gibt sozusagen ein sehr breites Spektrum an verfügbaren Methoden, aus dem je nach Bedarf der einzelnen Jugendlichen individuell ausgewählt wird. Seitens der interviewten ClearerInnen und ProjektleiterInnen wurden hier unterschiedlichste Methoden genannt, beispielsweise Arbeitsblätter, standardisierte Tests

(z.B. Interessentests, Hamet 2, Melba, etc.), Lernspiele und dergleichen. Jede Einrichtung verfügt über eine Art Methodenkoffer - auch in virtueller Form oder auf CD verfügbar - aus dem individuell ausgewählt wird. So hat beispielsweise die Behinderungsart Einfluss auf die ausgewählten Arbeitsmittel, um das Neigungs- und Fähigkeitenprofil zu erarbeiten. So sprechen manche Jugendliche stark auf visuelle Ansätze an, während andere wiederum eher Tests bevorzugen. Testverfahren werden von den Clearingstellen sehr unterschiedlich eingesetzt: Einige Einrichtungen verwenden Interessenstests als Standardverfahren, andere setzen externe Gutachten bei zusätzlichem Abklärungsbedarf ein. Nachdem das Konzept von Clearing sehr flexibel zu handhaben ist und hier nach dem Ermessen der ClearerInnen sowie nach dem Bedarf der Jugendlichen das Methodenspektrum zusammengestellt wird, erscheinen auch beide Wege als legitim.

Die qualitativen Interviews mit Jugendlichen haben aber auch gezeigt, dass Jugendlichen vor allem dem Interessentest doch einen hohen Stellenwert einräumen, wobei es sich hier vor allem um jene Jugendlichen handelt, die noch sehr unklare Vorstellungen haben und die dies als erste Orientierung sehen. Hier besteht die Verlockung, nach einem Test Vorschläge für geeignete Tätigkeitsfelder als Resultat zu bekommen, was die Unsicherheit über die berufliche Zukunft doch - zumindest vordergründig - reduziert.

Die befragten Clearing-LeiterInnen haben aber angemerkt, dass derartigen Tests auch kein zu hoher Stellenwert zukommen sollte, da die Ergebnisse von vielen Faktoren beeinflusst werden, wie etwa von der Tagesverfassung. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang vor allem das gemeinsame Gespräch zwischen ClearerIn und Jugendlichen über die Ergebnisse der Tests. Zudem gilt es, die in Tests identifizierten Vorlieben auch im Rahmen von entsprechenden Schnupperpraktika zu überprüfen.

Des Weiteren blieben den Jugendlichen vor allem die Aufgabenblätter zu Mathematik und Deutsch sowie Gespräche über mögliche Ausbildungen und Berufe (tw. mit Fotos visuell dargstellt) im Gedächtnis. Auch Rollenspiele, insbesondere im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen, sowie die Unterstützung bei Bewerbungsschreiben werden von den Jugendlichen als hilfreich erlebt.

Abbildung 9: Aufwand des Clearing pro Jugendlichen in Stunden; gruppierte Durchschnittswerte Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=103; n missing = 20.

Der durchschnittliche Aufwand des Clearing pro Jugendlichem beläuft sich nach Angaben der ClearerInnen auf 45 Stunden. Die Hälfte (50,5%) der ClearerInnen wendet pro Jugendlichem durchschnittlich zwischen 31 und 50 Stunden auf (vgl. Abbildung 9).

Gleichzeitig ist die Spannbreite des angegebenen durchschnittlichen Betreuungsaufwands durchaus beträchtlich und liegt zwischen 15 und 104 Stunden pro Jugendlichem. Zeitlich intensive Betreuungen finden sich häufiger bei ClearerInnen im ländlichen Raum. Der Anteil der ClearerInnen die einen durchschnittlichen Aufwand pro Jugendlichem mit über 50 Stunden angeben beträgt im ländlichen Raum 33,9%. ClearerInnen die im urbanen Gebiet tätig sind, beziffern hingegen zu 15,1% den Durchschnittsaufwand mit über 50 Stunden. Durchschnittlich werden im ländlichen Gebiet pro Jugendlichen 47 Stunden im Clearing aufgewendet, im städtischen Gebiet 39 Stunden. Im Vergleich der Aufwendungen pro Tätigkeitsbereich zeigt sich, dass dies insbesondere auf zwei Faktoren zurückgeführt werden kann. Erstens führen längere Fahrtwege im ländlichen Raum (ländliches Gebiet im Durchschnitt 6,2 Stunden versus 3,7 Stunden im urbanen Gebiet) zu einem erhöhten Stundenaufwand. Daneben wenden ClearerInnen im ländlichen Raum auch durchschnittlich mehr Stunden (5,4 Stunden pro Jugendlichem) als im urbanen Gebiet (3 Stunden pro Jugendlichem) zur Akquirierung von Praktikumsplätzen und Schnupperlehren auf (vgl. auch Abbildung 10).

Eine Analyse des Betreuungsaufwandes in Abhängigkeit der Beratungsfälle pro ClearerIn zeigt den relativ höchsten Stundenaufwand mit durchschnittlich 57 Stunden bei jenen, die im Mittel bis zu zehn Jugendliche betreuen. In den anderen Fällen beträgt der Betreuungsaufwand durchschnittlich rund 44 Stunden pro Jugendlichem. Dabei ist zu beachten, dass bei jenen ClearerInnen mit bis zu zehn betreuten Jugendlichen, der Anteil an Jugendlichen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule für Schwerstbehinderte unterrichtet werden bzw. wurden, mit 21,6% relativ hoch ist. Dies zeigt, dass vom Betreuungsaufwand und von der Zahl der betreuten Jugendlichen nicht vorschnell auf die "Betreuungsproduktivität" der ClearerInnen geschlossen werden kann und stattdessen weitere Einflussfaktoren (z.B. Behinderungsart und -grad) berücksichtigt werden müssen.

Tabelle 18: Anteil von spezifischen Jugendlichen-Gruppen an den betreuten Jugendlichen Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, Prozentangabe im Durchschnitt aller betreuter Jugendlicher. bis 10 Fälle N = 10; zwischen 10 und 19 Fälle N = 46; zwischen 20 und 29 Fälle N = 30, zwischen 30 und 39 Fälle N = 26; über 40 Fälle N = 3.

Anteil an...

       

Anzahl durchschnittlich betreuter Jugendlicher pro Monat

Jugendlichen, die ein Sonderpädagogisches Förderzentrum besuch(t)en

Jugendlichen, die Integrationsklassen besuch(t)en

Jugendlichen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder unterrichtet werden/ wurden

Jugendlichen mit Migrationshintergrund

bis zu 10

52,9%

40,7%

21,6%

4,2%

10 bis 19

33,3%

52,5%

13,6%

23,5%

20 bis 29

34,7%

58,9%

13,9%

27,7%

30 bis 39

50,2%

38,6%

7,1%

20,7%

40 und mehr

30,4%

49,4%

2,5%

30,9%

Ingesamt betrachtet, wird der größte Anteil des durchschnittlichen Gesamtbetreuungsaufwands von 45 Stunden pro Jugendlichem für die Beratung des/der Jugendlichen aufgewendet (durchschnittlich knapp zehn Stunden). Annähernd sechs Stunden sind durchschnittlich für Administration/Dokumentation und Verwaltung und gut fünf Stunden für Fahrtwege zu veranschlagen. Wie oben bereits erwähnt, ist der Aufwand für Fahrten bei ClearerInnen die im ländlichen Raum mit durchschnittlich sechs Stunden höher als bei jenem im urbanen Raum (Durchschnittswert von vier Stunden). Jeweils rund vier Stunden werden im Mittel für Gespräche mit Eltern und das Akquirieren von Praktikumsplätzen und Schnupperlehren eingesetzt. Gespräche mit Lehrkräften, die Erstellung des Karriere-/Entwicklungsplans und die Diagnostik bedeuten durchschnittlich rund drei Stunden Arbeitsaufwand pro Jugendlichem/r.

Abbildung 10: Durchschnittlicher Betreuungsaufwand (in Stunden) pro Jugendlichem/r nach Tätigkeitsbereichen (Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=103; n missing = 20.)

4.5 Abbrüche

Die Abbruchsraten beim Clearing sind relativ gering zu veranschlagen. Immerhin 11% der ClearerInnen gaben an, dass im Schuljahr 2003/04 kein/e einzige/r der TeilnehmerInnen das Clearing vorzeitig abgebrochen hat. Der höchste Wert, der von einer einzigen ClearerIn angegeben wurde, betrug 40% an Abbrüchen, wobei er/sie diese hohe Quote vor allem auf eine mangelnde Unterstützung der Eltern sowie auf fehlendes Interesse der Jugendlichen zurückführte. Im Rahmen der geführten qualitativen Interviews zeigte sich auch, dass das Nicht-Einhalten von Terminen seitens der Jugendlichen in diesem Fall zu einem sofortigen Abbruch des Clearing führt, aber zugleich auch sehr leicht die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Clearingprozesses besteht.

Generell berichten jedoch nur rund 10% der ClearerInnen von einer Abbruchquote von mehr als 10% der Jugendlichen und der Mittelwert liegt bei 6,6 Abbrüchen pro ClearerIn. Nur drei der befragten ClearerInnen gaben eine Quote von mehr als 15% an Abbrüchen an. Eine detaillierte Analyse dieser drei Fälle belegt, dass diese hohe Quoten einerseits auf eine strikte Abbruchspraxis seitens der ClearerInnen bei nicht eingehaltenen Terminen (siehe oben) zurückzuführen ist und andererseits teilweise auch die Nicht-Teilnahme am Clearingprozess nach einem Erstgespräch als Abbruch definiert wird.

Allgemein belegen die Auswertungsergebnisse, dass in urbanen Gebieten die Abbruchsquote leicht höher liegt als in ländlichen Gebieten und auch im Falle des Angebots von Folgemaßnahmen in derselben Einrichtung ist die Tendenz zu einer etwas höheren Abbruchsquote zu beobachten. Die häufigsten Gründe, die seitens der ClearerInnen hinsichtlich Abbrüchen genannt werden, sind fehlendes Interesse und mangelnde Motivation der Jugendlichen, Erkrankungen sowie psychische Instabilität, fehlende Unterstützung seitens der Eltern, aber auch Gründe wie Arbeits- oder Lehrstellenantritt oder Zubuchungen seitens des AMS in andere Maßnahmen. Seltener werden hingegen Gründe wie Selbstüberschätzung oder unrealistische Vorstellungen als Abbruchsgrund genannt.

Tabelle 19: Abbrüche beim Clearingprozess Quelle: L&R datafile "ClearerInnen 2005" n=123 (keine Angabe von 15 Personen)

 

Anzahl

Anteil in %

Keine Abbrüche

12

11,1%

Bis 5% Abbrüche

45

41,7%

6 bis 10% Abbrüche

40

37,0%

11 bis 15% Abbrüche

8

7,4%

Mehr als15%

3

2,8%

Gesamt

108

100%

Diese sehr niedrige Abbruchsquote ist nach Ansicht der ClearerInnen auf das große Interesse der teilnehmenden Jugendlichen zurückzuführen, eine Klärung hinsichtlich der weiteren Ausbildungs- oder Berufslaufbahn zu erreichen. Dieses resultiert unter anderem aus dem Erwartungsdruck, dem sich die Jugendlichen aus dem schulischen und elterlichen Umfeld gegenüber sehen. Dies bestätigen auch die Gespräche mit Jugendlichen im Rahmen der Fallstudien, wonach sie sich seitens der ClearerInnen eine Abklärung der möglichen weiteren Schritte sowie eine Unterstützung bei der Umsetzung dieser Schritte erwarten. Vor allem das Aufzeigen möglicher Anschlussperspektiven nach der Pflichtschule sowie die Stärken- und Schwächenanalysen stellen zentrale Schwerpunkte von Clearing dar und letzteres erleben auch die Jugendlichen als positiv. Zum einen stärkt es ihr Selbstbewusstsein, in dem ihre Fähigkeiten und Stärken hervorgehoben werden und zum anderen werden so auch unrealistische Vorstellungen rechtzeitig abgefangen und gemeinsam entsprechende Alternativen erarbeitet. Im Rahmen der geführten Interviews wurde dies ausschließlich als positiv erlebt und auch das individuelle Eingehen der ClearerInnen auf jede einzelne Person dürfte hier maßgeblich für die geringe Abbruchquote sein.

Ein weiterer Faktor für eine geringe AbbrecherInnenrate ist auch, dass bei der Anbahnung des Clearing in einem ausführlichen Einzelgespräch unter Einbindung von Jugendlichen und Eltern darauf geachtet wird, dass die Teilnahme aufgrund der Zustimmung von beiden Seiten erfolgt.



[3] Eine kombinierte Auswertung von Clearingdauer und Anzahl der betreuten Jugendlichen war nicht möglich, da beide Variablen aus verschiedenen Datensätzen (BRZ-Daten, Befragung der ClearerInnen) stammen, die nicht miteinander verknüpfbar sind.

5 Ergebnisse des Clearingprozesses

5.1 Herausarbeiten von Fähigkeiten und Schwierigkeiten der Jugendlichen

Ein zentraler Schritt im Clearingprozess stellt die Abklärung von Stärken und Schwächen dar. Im Rahmen der telefonischen Befragung wurden die Jugendlichen unter anderem gebeten anzugeben, was sie nach den Beratungen im Clearing glauben, besonders gut zu können, und was ihnen Schwierigkeiten bereitet. In den Antworten zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. So sehen Mädchen ihre Fähigkeiten vor allem im sozialen Bereich. 37,5% der Befragten gab an, besonders gut mit Menschen umgehen zu können (Burschen 13,6%). Aber auch Eigenschaften wie Freundlichkeit (9,1%), kommunikative Fähigkeiten (10,2%), Hilfsbereitschaft (10,2%) sowie verschiedenste weitere soziale Kompetenzen werden in diesem Zusammenhang genannt. An zweiter Stelle der Fähigkeiten rangiert bei Mädchen der kreative Bereich mit 18,2% (Burschen 9,7%), gefolgt von Schreiben/Lesen und Kochen/Backen mit je knapp 15%. Burschen sehen ihre Fähigkeiten demgegenüber in erster Linie im handwerklichen Bereich (35,9%). Von Bedeutung ist hier auch noch der Umgang mit EDV/Computer, wo knapp 15% der Burschen ihre Stärken sehen (Mädchen 10%).

Schwierigkeiten bereitet sowohl den Mädchen als auch den Burschen in erster Linie Mathematik (Mädchen: 38,6% und Burschen 23,3%). Andere schulische Fächer wie Deutsch oder Englisch spielten demgegenüber in den Antworten keine nennenswerte Rolle. Allerdings gaben 10% der Befragten an, Lernschwierigkeiten zu haben. Dies stellt einen deutlich höheren Anteil dar, als im Fördermonitoring für die Gesamtgruppe vermerkt ist (vgl. Kapitel 3.3.3). Weitere 7% benannten auch Schwierigkeiten im Hinblick auf ihr Konzentrations- und Erinnerungsvermögen, und 10% der Jugendlichen gaben an, Schwierigkeiten bei körperlichen Tätigkeiten zu haben. Eben so viele sehen die Arbeit unter Zeitdruck als Problem.

5.2 Praktische Erprobung in Betrieben

Eine wichtige Aktivität zum näheren Kennenlernen von Berufen oder Tätigkeitsfeldern ist die Teilnahme an Schnuppertagen in Betrieben. Von den befragten Clearing-TeilnehmerInnen haben insgesamt 69,1% solche kurzen Aufenthalte in Firmen absolviert, wobei Mädchen etwas aktiver waren (72,2%) als Buben (66,7%). Um möglichst viele neue Berufsfelder kennen zu lernen, werden zumeist mehrere Schnuppertage absolviert. So haben sich 43,2% der Jugendlichen in mindestens drei Betrieben aufgehalten. Ein Drittel (32,9%) hat lediglich ein einziges Schnupperpraktikum absolviert.

Bei den Schnuppertag-TeilnehmerInnen zeigt sich ein hohes Maß an Zufriedenheit: 87,5% hat es gut gefallen, was sich vor allem darauf bezogen hat, dass die Einbindung in Arbeitsabläufe Spaß gemacht hat oder die berufliche Tätigkeit als interessant empfunden wurde. Auch in den Fallstudien hat sich gezeigt, dass der Aufenthalt in einer realen Arbeitsumgebung eines Unternehmens einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Arbeitswelt leistet. Für jede/n fünfte/n Zufriedene/n war die Freundlichkeit der MitarbeiterInnen, mit denen die Jugendlichen im Betrieb zu tun hatten, Grund für die positive Bewertung.

Dass die Akzeptanz durch KollegInnen ein zentrales Element der Zufriedenheit darstellt, zeigt sich auch an den Begründungen für Unzufriedenheit mit dem Schnuppertag. Für 36,8% waren Probleme mit den Vorgesetzten und/oder KollegInnen Anlass zum Negativurteil. Dieser Negativaspekt wurde am häufigsten genannt. Das schlechte Betriebsklima, die Enttäuschung darüber, dass der/die Jugendliche nicht übernommen wurde oder die Erkenntnis, dass es sich nicht um den richtigen Beruf handelte, waren weitere Einzelnennungen zur Unzufriedenheit mit den Schnuppertagen.

Bei der Suche nach entsprechenden Schnupperplätzen in Betrieben waren für 70,9% der Jugendlichen die ClearerInnen eine wichtige Unterstützung.

Ein Betriebspraktikum haben 52,3% der befragten Jugendlichen während des Clearing absolviert, hier die Buben in höherem Ausmaß (56,1%), und auch auf mehreren Praktikumsstellen. Auffallend ist im Gegensatz zum Schnuppertag auch die überdurchschnittlich hohe Beteiligung von Älteren (19 Jahre und älter) (62,2%). Dies ist als Indiz dafür zu sehen, dass die längere Erprobung in einem realen Arbeitskontext vor allem dann relevant wird, wenn die Phase des Kennenlernens verschiedener Tätigkeitsfelder bereits abgeschlossen ist und die berufsbezogene Ausbildung als nächster Schritt ansteht.

Bei der Befragung äußerten sich 92,9% der PraktikumsabsolventInnen positiv über die Erfahrungen im Betrieb. Der Spaß an der Arbeit, aber auch das angenehme soziale Umfeld sowie das Erlernen von Arbeitsschritten waren ausschlaggebende Faktoren.

Unterstützung erfuhren 60,9% der PraktikantInnen; demnach haben immerhin knapp 40% den Praktikumsplatz selbst oder mit Unterstützung anderer Personen gefunden. Hinsichtlich der Unzufriedenheitsfaktoren zeigt sich kein einheitliches Muster, sondern lediglich Einzelmeinungen (falscher Beruf, keine Möglichkeit zur Mitarbeit, Probleme mit Vorgesetzten/KollegInnen, zu stressige Arbeit oder Unterforderung).

Der Anteil der Jugendlichen, die im Rahmen von Clearing weder Schuppertage noch ein Praktikum absolvierten, liegt bei 13,6%. Zum überwiegenden Teil (60%) handelt es sich dabei um Jugendliche, die im Rahmen eines Maßnahmenverbundes betreut werden, so dass vermutet werden kann, dass Schnuppertage und/oder Praktika - zumindest teilweise - über andere Angebote abgedeckt werden. So schnuppern oftmals Jugendliche tageweise bei einem Beschäftigungsprojekt des gleichen Trägers. Ein Vergleich der aktuellen Tätigkeit zum Zeitpunkt der Befragung macht gleichzeitig auch deutlich, dass jene, die keine praktischen Erprobungen absolvierten, zu einem etwas höheren Anteil im schulischen Bereich integriert sind als die Vergleichsgruppe (16,7% versus 12,6% mit praktischer Erprobung). Nichts desto trotz ist auch der Anteil jener auf Jobsuche mit 16,7% höher als bei jenen mit praktischer Erprobung (9,5% Arbeitssuchende). Die Integration in den Arbeitsmarkt, in Form eines Jobs oder einer Lehrstelle trifft auf 43,4% zu, während bei der Vergleichsgruppe die Hälfte eine Arbeitsstelle aufweist.

Doch auch wenn Jugendliche nicht am Clearing teilgenommen haben, haben sie zu einem hohen Anteil praktische Erfahrungen in Betrieben gesammelt. Zum Großteil erfolgte dies im Rahmen der schulischen Berufsorientierung. Jugendliche der Kontrollgruppe (keine Clearing-Teilnahme) haben wie jene mit Clearing-Teilnahme mehrheitlich ein Praktikum und/oder Schnuppertage absolviert. Gerade drei der 38 Befragten konnten an keinen praktischen Erprobungen teilnehmen. Im Vergleich der beiden Gruppen zeigt sich, dass Jugendliche ohne Clearing zu einem etwas geringen Anteil Schnuppertage absolvierten (57,9% versus 69,1% der Jugendlichen mit Clearing). Demgegenüber nahmen 63,2% der Befragten an einem Betriebspraktikum teil (Jugendliche mit Clearing 52,3%).

Tabelle 20: Absolvierung von Schnuppertagen von Personen ohne / mit Clearing (Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006, L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006)

 

Personen ohne Clearing

 

Personen mit Clearing

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Ja

22

57,9%

152

69,1%

Nein

16

42,1%

68

30,9%

Gesamt

38

100,0%

220

100,0%

Tabelle 21: Absolvierung von Praktika von Personen ohne / mit Clearing (Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006, L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006)

 

Personen ohne Clearing

 

Personen mit Clearing

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Ja

24

63,2%

115

52,3%

Nein

14

36,8%

105

47,7%

Gesamt

38

100,0%

220

100,0%

Dass Schnuppertage und Betriebspraktika möglich waren, ist in vor allem auf die Unterstützung der Eltern zurückzuführen, die bei gut der Hälfte der Befragten bei der Betriebsuche halfen. 12% der Befragten erhielt durch den/die LehrerIn Unterstützung beim Suchprozess. Durch die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betrieb durch die Jugendlichen selbst konnten knapp 17% der Schnuppertage und 11,8% der Praktika organisiert werden (insgesamt: 16%). Als weitere unterstützende Gruppen wurden von einem Fünftel der Befragten das AMS und FreundInnen genannt.

In den Interviews haben ClearerInnen immer wieder den hohen Stellenwert der berufspraktischen Erprobung in Form von Schnuppertagen oder einem Praktikum betont. Dieses Instrument dient vor allem auch einer ersten Überprüfung der von den Jugendlichen oft vorsichtig geäußerten Berufswünsche. Im Rahmen dieser praktischen Erprobung (in Form des Schnupperns oder Praktikums) kommt es oft zu einer Revision des Berufswunsches oder aber zu einer Verfestigung. Wenn beispielsweise Jugendliche mit dem Berufswunsch TierpflegerIn bei einem Tierarzt ein Praktikum absolvieren und dabei nicht nur die angenehmen und positiven Seiten des Umgangs mit Tieren, sondern auch negative Aspekte wie blutende oder verendende Tiere mitbekommen, dann kann es zu einer Abwendung von diesem idealistischen Berufswunsch kommen. Werden aber die belastenden Aspekte nicht als abschreckend empfunden, dann verstärkt die Erfahrung oft den Berufswunsch.

Die Praktikumserfahrungen tragen nach Ansicht der ClearerInnen auch stark zum persönlichen Reifungsprozess der Jugendlichen bei, indem sie laufend Erkenntnisse über die eigenen Interessen und Fertigkeiten aber auch Schwächen gewinnen. Dies wird auch durch die qualitativen Interviews mit den Jugendlichen bestätigt, wonach vor allem das Schnuppern und praktische Erproben von diversen Tätigkeiten Klarheit bezüglich der weiteren Ausbildungen oder beruflichen Tätigkeiten mit sich brachten und so auch ein Bewusstsein für eigene Fehleinschätzungen geschaffen wurde. Sehr positiv wurde von den Jugendlichen hervorgehoben, dass ein Praktikum oder Schnuppertage durch die/den jeweilige/n ClearerIn begleitet wurde und so auch gleich eine entsprechende Reflexionsmöglichkeit gegeben war, aber auch ein/e GesprächspartnerIn bei auftretenden Problemen vorhanden war.

Neben der Unterstützung beim Herausfinden von Stärken/Schwächen, beruflichen Interessen und der Teilnahme an betrieblichen Arbeitsabläufen im Rahmen von Schnuppertagen und Praktika besteht ein wesentlicher Nutzenaspekt auch in der Förderung der persönlichen Entwicklung. So hat sich im Rahmen der Fallstudien gezeigt, dass die Entwicklung von Selbstvertrauen, das vor allem über die Erkenntnis des eigenen Potentials und der eigenen Fähigkeiten läuft, ein zentrales Ergebnis des Clearingprozesses sein kann. Dies ließ sich im Fall eines Jugendlichen beobachten, der sich aufgrund seiner Lernbeeinträchtigung im Klassenverbund als geistig behindert stigmatisiert fühlte und erst im Rahmen des Clearing angeleitet wurde, das eigene Potential zu entdecken darauf aufbauend Selbstbewusstsein und die Zuversicht entwickeln konnte, zur Ausübung eines Berufs befähigt zu sein. Ein wesentliches Tool in diesem Prozess waren auch Übungen und Rollenspiele, in denen der Clearing-Teilnehmer lernte, in Übungs-Vorstellungsgesprächen sich mit sich selbst und seinem Stärken-Schwächenprofil auseinander zu setzen.

5.3 Entwicklungs-/Karriereplan

Am Ende des Clearingprozesses werden die Ergebnisse des Prozesses und darauf aufbauend die persönlichen kurz-, mittel- und langfristigen beruflichen Perspektiven in einem Entwicklungs-/Karriereplan festgehalten. Die Ergebnisse aus dem Clearingprozess werden sowohl mit dem Jugendlichen als auch den Eltern diskutiert, und sollten hier abweichende Meinungen zum/zur ClearerIn bestehen, so wird dies im Karriereplan auch festgehalten. Ganz wesentlich erscheint dem Großteil der ClearerInnen das Übergabegespräch und zwar sowohl mit dem/der Jugendlichen als auch - wenn möglich - mit den Eltern, aber auch ein Übergabegespräch mit den Nachfolgeinstitutionen. Diese formalisierte Übergabe stellt auch den formalen Schlusspunkt des Clearing dar.

Die wesentliche Herausforderung bei der Erstellung dieser Pläne ist aus Sicht der ClearerInnen in den sprachlichen Formulierungen zu sehen. Ein Drittel der ClearerInnen (32,7%) weist auf die Schwierigkeit hin, zum einen positiv und motivierend zu sein und gleichzeitig ein realistisches Bild der gegebenen Schwierigkeiten bzw. Schwächen zu vermitteln. Es bedarf hier, so die ClearerInnen, eines besonders sensiblen sprachlichen Umgangs, nicht zuletzt auch, um den Entwicklungs-/Karriereplan als gutes und hilfreiches Instrument seitens der Jugendlichen und deren Eltern annehmen zu können. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird im Zusammenhang mit der Erstellung der Entwicklungs-/Karrierepläne von 15,8% der Befragten als herausfordernd erlebt. Hingewiesen wird dabei, dass eine realistische Einschätzung der Zukunftsperspektiven der Jugendlichen durch die Eltern und die elterliche Unterstützung im Clearingprozess wichtige Erfolgsfaktoren sind. Als weiteren wesentlichen Herausforderungsfaktor benennen die ClearerInnen die aktuelle arbeitsmarktpolitische Lage (25,4%). Der bestehende Lehrstellenmangel und die gegebenen Kapazitäten der arbeitsmarktpolitischen Projekte schränken die Handlungsoptionen und Zukunftsperspektiven der Jugendlichen ein. Die weiteren von den ClearerInnen genannten Herausforderungen inkludieren folgende Aspekte: "unklare Zukunftsvorstellungen der Jugendlichen" (7,9%), "Überschätzung der Fähigkeiten" (4,0%), "persönliche Entwicklungsschritte der Jugendlichen" (10,9%), "Unzuverlässigkeit bei Jugendlichen" (5%), "Fähigkeitenabklärung" (7,9%)

Zur Umsetzung der Zielvereinbarungen in den Entwicklungs-/Karriereplänen wurden die ClearingteilnehmerInnen befragt. Hierfür wurden seitens der ClearerInnen die jeweils vereinbarten kurzfristigen Zielsetzungen im Entwicklungsplan übermittelt. Mit der relativen Mehrheit der befragten TeilnehmerInnen (21%) wurde als Zielsetzung eine Integrative Berufsausbildung vereinbart, wobei dies zu einem größeren Teil für Burschen (29,3%) als für Mädchen (10,4%) zutrifft. Bei weiteren 4,1% aller Befragten wurde eine Anlehre als Zielsetzung definiert und bei 16,4% der Eintritt in eine reguläre Lehrausbildung. Bei 10% der Befragten wurde als kurzfristige Perspektive ein Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt genannt, ohne hier weiter zu differenzieren, ob es sich um ein Lehrverhältnis oder einen regulären Arbeitsplatz handelt. Häufig ist dabei die Zielsetzung der Lehre oder eines Dienstverhältnisses am 1. Arbeitsmarkt mit der explizit definierten Zielsetzung der Weiterbetreuung durch die Arbeitsassistenz verbunden. Der Eintritt in ein Beschäftigungsprojekt (2. Arbeitsmarkt) wurde bei knapp 12% der befragten ClearingteilnehmerInnen als Zielsetzung definiert und für knapp 5% der Eintritt in eine Beschäftigungstherapie. Bei knapp 18% findet sich ein weiterer Schulbesuch, sei dies der Abschluss der Pflichtschule oder eine darüber hinausgehende schulische Ausbildung, als kurzfristige Zielsetzung im Entwicklungsplan. Dies trifft insbesondere bei Mädchen zu (24%) und deutlich seltener bei Burschen (13%). Ebenso zeigen die Befragungsergebnisse, dass der weitere Schulbesuch vor allem bei jüngeren TeilnehmerInnen (29,4% der zum Befragungszeitpunkt 15- bis 16-Jährigen) einen hohen Stellenwert hat. Mit zunehmendem Alter gewinnen Beschäftigungsprojekte und Beschäftigungstherapie an Bedeutung: So wurde bei je 16,2% jener, die bereits 19 Jahre und älter sind, der Eintritt in ein Beschäftigungsprojekt bzw. eine Beschäftigungstherapie vereinbart.

Die restlichen kurzfristigen Zielsetzungen in den Entwicklungsplänen bezogen sich explizit auf Berufsorientierungsmaßnahmen oder Nachreifungsmaßnahmen. Für fünf Befragte lag kein Entwicklungs-/Karriereplan vor, da das Clearing vorzeitig abgebrochen wurde.

Betreffend die Umsetzung dieser Ziele zeigen die Befragungsergebnisse, dass diese von den Jugendlichen im großen Ausmaß realisiert wurde. Der weit überwiegende Teil der befragten ClearingteilnehmerInnen (87,3%) gab in den Interviews an, die vereinbarten kurzfristigen Zielsetzungen des Entwicklungs-/Karriereplans auch tatsächlich umgesetzt zu haben. Geschlechtsspezifisch betrachtet zeigt sich, dass Mädchen mit knapp 95% noch etwas häufiger als Burschen (81,5%) die Zielsetzung erreicht haben. Annähernd alle Befragten sind mit dem Erreichten auch sehr zufrieden (70,3%) oder zufrieden (23,8%). Unzufrieden zeigten sich lediglich 5,6% der Jugendlichen, wobei hier kein Zusammenhang mit den möglichen Zielsetzungskategorien aus den Entwicklungs-/Karriereplänen ersichtlich ist.

Abweichungen von der Zielsetzung laut Entwicklungsplan (12,7% der Befragten) sind in allen oben genannten Zielkategorien zu finden. Relativ am häufigsten betrifft dies die Integrative Berufsausbildung: Bei einem Drittel jener Befragten, die angaben, die Zielsetzung des Entwicklungsplans nicht umgesetzt zu haben, war der Eintritt in eine Integrative Berufsausbildung vereinbart. Die von den Jugendlichen dazu angegebenen alternativen Tätigkeiten beziehen sich auf verschiedenste Bereiche und umfassen eine Beschäftigungstherapie ebenso wie Arbeitslosigkeit/Arbeitssuche oder einen weiteren Schulbesuch. Die Umsetzung des Zieles laut Entwicklungsplan ist gleichzeitig für gut die Hälfte (52%) der Befragten weiterhin wichtig, d.h. auch wenn die kurzfristige Umsetzung nicht gelang, so wollen sie die Ziele zu einem späteren Zeitpunkt erreichen. Von jenen Jugendlichen, die die Zielsetzung nicht realisierten, meinen vier, dass sie dieses Ziel nicht umsetzen werden, weil es nicht machbar ist. In zwei Fällen wird die Zielsetzung als zu schwierig eingestuft, ein/e Jugendliche/r sehen finanzielle Hürden und in einem Fall besteht kein Interesse an der Umsetzung.

Zukunftspläne von Nicht-TeilnehmerInnen

Die Zukunftspläne der Jugendlichen der Kontrollgruppe für den Zeitraum nach der Schule bestanden zum überwiegenden Teil in der Arbeits- bzw. Lehrstellensuche. 76% gaben an, dass sie eine Lehre machen wollten, und 10,5% wollten einen Job suchen. Drei dieser vier Jugendlichen gaben gleichzeitig an, dass sie keine Vorstellung hatten, was sie genau machen könnten. Bei jenen mit dem Zukunftsplan Lehre betraf dies ebenfalls drei Jugendliche. Einen weiteren Schulbesuch strebten 7,9% an und zwei Befragte gaben generell an, nicht gewusst zu haben, was sie weiter machen könnten. Die Realisierung dieser Pläne gelang jeweils nur einem Teil. Die Mehrheit der Befragten (44,7%) gibt auch an, dass der Übergangsprozess für sie eher schwer war. Sehr schwer empfanden zwei Befragte (5,3%) diesen Prozess. 28,9% beurteilten diese Phase als eher leicht und 21,1% als ganz leicht. Unter den Befragten der beiden letztgenannten Gruppen ist der Anteil jener, die ihre Pläne verwirklichen konnten, höher (58%) als bei jenen mit Schwierigkeiten (28,6%). Insgesamt konnten 44,4% (13 mit Lehrstelle und zwei mit einem weiteren Schulbesuch) ihren ursprünglichen Plan verwirklichen. Ebenso viele konnten zwar ihren Plan nicht umsetzen, fanden allerdings Alternativen (weitere Ausbildung, Schulbesuch etc.). Jede/r Fünfte hat hingegen erst einmal gar nichts gemacht. Insofern überrascht es auch nicht, dass ein relativ hoher Anteil der Befragten (57,9%) zum Zeitpunkt des Interviews bereits eine andere Tätigkeit ausübt (vgl. zur aktuellen Tätigkeit Kapitel 6.3). Weitere 5,3% machen zwar noch dasselbe, sind aber unzufrieden damit. Ein gutes Drittel (36,8%) ist somit bei der ursprünglichen Tätigkeit geblieben und ist damit auch zufrieden.

Plan für die Zeit nach der Schule

Tabelle 22: Realisierung der Zukunftspläne nach der Schule - Vergleich von Plan und tatsächlicher Tätigkeit nach der Schule bei Nicht-TeilnehmerInnen Quelle: L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006

 

Lehrstelle

 

Job

 

Schule

 

keine Vorstellung

 

Gesamt

 

Tatsächliche Tätigkeit nach der Schule

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

in einer Firma gearbeitet

0

,0%

0

,0%

0

,0%

1

50,0%

1

2,6%

weiter die Schule besucht

2

6,9%

0

,0%

2

66,7%

1

50,0%

5

13,2%

eine Lehre angefangen

13

44,8%

1

25,0%

1

33,3%

0

,0%

15

39,5%

erst einmal nichts gemacht

7

24,1%

1

25,0%

0

,0%

0

,0%

8

21,1%

eine weitere Ausbildung gemacht

7

24,1%

1

25,0%

0

,0%

0

,0%

8

21,1%

sonstiges

0

,0%

1

25,0%

0

,0%

0

,0%

1

2,6%

Gesamt

29

100,0%

4

100,0%

3

100,0%

2

100,0%

38

100,0%

Fazit: Sinnhaftigkeit der Entwicklungspläne

Während also 87,3% der befragten Clearing-TeilnehmerInnen ihr Ausbildungsziel gemäß Entwicklungsplan realisieren konnten, betrug die Umsetzungsrate bei den befragten Nicht-TeilnehmerInnen 44,4%. Dieser Unterschied spricht aus bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive eindeutig für die Sinnhaftigkeit der Erarbeitung von Entwicklungsplänen, da die Überleitung in die weitere Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsphase wesentlich zielgerichteter erfolgt, als wenn die Jugendlichen ohne Unterstützungsangebot des Clearing ihre berufliche Perspektive erarbeiten müssen. Ein weiteres Indiz ist die hohe Inaktivitätsrate bei den Nicht-TeilnehmerInnen: jede/r Fünfte hat nach der Schule erst einmal nichts gemacht.

Tabelle 23: Realisierung der Ziele der Nicht-TeilnehmerInnen (Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006, L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006)

 

Clearing-TeilnehmerInnen

     

Nicht-TeilnehmerInnen

     
 

Realisiert

 

Nicht realisiert

 

Realisiert

 

Nicht realisiert

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Lehrstelle

70

85,4%

12

14,6%

13

44,8%

16

55,2%

Job

27

87,1%

4

12,9%

1

25,0%

3

75,0%

Schule

37

94,9%

2

5,1%

2

66,7%

1

33,3%

Beschäftigungsprojekt oder-therapie

31

86,1%

5

13,9%

-

-

-

-

Sonstiges

21

84,0%

4

16,0%

-

-

-

-

Gesamt

186

87,3%

27

12,7%

16

44,4%

20

55,6%

Entwicklungspläne stellen das kompakte "Produkt" des Clearingprozesses dar und enthalten alle zentralen Informationen über die persönlichen Voraussetzungen und Dispositionen und die daraus abgeleiteten Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsperspektiven. Insofern stellen sie auch eine wichtige Dokumentation eines Entwicklungs- und Reifungsprozesses der Jugendlichen dar.

Die Sichtung einer Stichprobe von Entwicklungsplänen hat gezeigt, dass es Unterschiede hinsichtlich qualitativer Tiefe und quantitativem Umfang gibt. In diesem Zusammenhang wäre angezeigt, die von den Clearing-LeiterInnen erarbeiteten Mindeststandards nochmals in Erinnerung zu rufen und die Erstellung der Entwicklungspläne einheitlicher zu gestalten (siehe auch Kap 9).

Bei den Erhebungen hat sich herausgestellt, dass die Formulierung einer langfristigen Perspektive wenig Sinn macht, weil auf deren Realisierung das Clearing zumeist keinen Einfluss hat. Die Formulierung von kurzfristigen Zielen reicht also aus.

5.4 Bewertung von Clearing aus Sicht der Jugendlichen

Die Abklärungvon Stärken und Schwächen nimmt im Clearing einen zentralen Stellenwert ein, denn es stellt eine unumgehbare Voraussetzung für die weiteren Schritte Richtung berufliche Integration dar. Diesbezüglich wird von den ClearerInnen entsprechende Unterstützung angeboten. Die Beratung im Rahmen des Clearingprozesses wird von den Jugendlichen sehr positiv bewertet: nach dem Schulnotensystem wird diese Unterstützungsleistung der ClearerInnen mit 1,67 am besten bewertet. Dies kann als Indiz dafür gesehen werden, dass die Jugendlichen im Clearing in hohem Maße Klarheit über ihre Stärken und Schwächen gewonnen haben. Dies zeigte sich auch in der Befragung, in der die Jugendlichen diese relativ gut benennen konnten.

Ähnlich positiv wird von den Jugendlichen die bereit gestellten Informationen zum weiteren Vorgehen bei der Arbeitsuche oder der Suche nach einer geeigneten Ausbildung beurteilt.

Tabelle 24: Bewertung der Unterstützungsleistungen von ClearerInnen (Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006)

Unterstützungsleistung

Durchschnittsnote

Herausarbeiten von Stärken und Interessen

1,67

Informationen zu Arbeitsuche und Ausbildung

1,71

Kennen lernen von geeigneten Berufen

1,80

Entscheidung hinsichtlich Arbeit oder Ausbildung

1,87

Kennenlernen von geeigneten Schulen

2,92

Gesamtbewertung über alle Items

1,81

Auch das Kennenlernen von geeigneten Berufen soll im Rahmen des Clearing gefördert werden. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Unterstützungsleistungen wurden mit einer Durchschnittsnote von 1,8 bewertet. Erfahrungen mit der Berufswelt wurden vor allem im Rahmen von Schnuppertagen oder Praktika bei Betrieben oder Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten für Menschen mit Behinderungen erworben. Hier wurden die Jugendlichen von den ClearerInnen zum Teil bei der Suche nach einem entsprechenden Praktikumsplatz unterstützt, aber auch bei der Reflexion der Erfahrungen in den Betrieben.

Für viele Jugendliche stellt sich die Frage, ob es zweckmäßiger ist, sofort eine Beschäftigung aufzunehmen oder ob sie stattdessen eine Ausbildung beginnen, die ihnen eine attraktivere Beschäftigung in weiterer Zukunft in Aussicht stellt. Bei dieser Entscheidung benötigen die Jugendlichen oftmals begleitende Hilfestellung. Diese wird von den Jugendlichen mit einer Note von 1,87 bewertet.

Deutlich schlechter - mit insgesamt 2,9 - bewerten die Jugendlichen die Unterstützung im Clearing beim Kennenlernen von geeigneten Schulen. Hier haben etwa ein Drittel der befragten Jugendlichen die Note "nicht genügend" vergeben. Diese negative Beurteilung ist auch dadurch zu erklären, dass für einen Großteil der Jugendlichen der Besuch einer weiterführenden Schule nach Abschluss der Pflichtschule keine realistische Option darstellt und deshalb im Rahmen des Clearing auch keine Aktivitäten zum Kennenlernen geeigneter Schulen gesetzt werden. Das Haupthindernis besteht nach Ansicht vieler ClearerInnen vor allem darin, dass in weiterführenden Schulen keine Integrationsbegleitung mehr angeboten wird und damit dieser Ausbildungsweg für die meisten Jugendlichen aufgrund der vorhandenen Beeinträchtigung nicht mehr in Frage kommt. So wurden in der Befragung der Clearing-LeiterInnen, aber auch der ExpertInnen aus dem Schulbereich von einigen Fällen berichtet, wo die Jugendlichen aufgrund der kognitiven Voraussetzungen zum weiterführenden Schulbesuch geeignet wären, dies aber letztlich an der fehlenden Integrationsunterstützung gescheitert ist.

Bei den Bewertungen der oben angeführten Leistungsdimensionen (Herausarbeiten Stärken-Schwächen, Informationen etc.) zeigt sich, dass je nach Dimension zwischen 2,5% und knapp 5% der befragten Jugendlichen die Note 5 vergeben. Ausnahme bildet die Unterstützung beim Kennen lernen von geeigneten Schulen, hier vergaben 24% der Befragten die Note 5.

Eine Zusammenschau der Bewertungsprofile über alle Items hinweg zeigt, dass es keinen einzigen Fall gibt, in dem durchgängig schlechte Noten vergeben wurden. Bei der Bewertung wurde also von den Jugendlichen stark differenziert, um welche zu bewertende Dimension es sich jeweils handelt. Es zeigt sich vielmehr erstens ein Zusammenhang mit der Zufriedenheit mit der aktuellen Situation: Die Gesamtbewertung der Unterstützung durch das Clearing fällt signifikant positiver aus, wenn die Befragten mit ihrer aktuellen Tätigkeit zufrieden sind. Zweitens ist die Bewertung deutlich positiver, wenn es zu keinem BeraterInnenwechsel im Laufe von Clearing gekommen ist. Letztlich zeigt sich auch ein starker Zusammenhang zwischen Gesamtbewertung und der Einschätzung der Jugendlichen hinsichtlich der Frage ob sie sich von dem/der BeraterIn verstanden gefühlt haben. Haben sich die Befragten "nicht immer" oder "überhaupt nicht" verstanden gefühlt, fällt die Bewertung unterdurchschnittlich aus.

Auch die Interviews mit Jugendlichen im Rahmen der Fallstudien bestätigen diese gute Bewertung. Vor allem haben die Jugendlichen betont, dass sie durch die Teilnahme am Clearing Klarheit über ihre weiteren Ausbildungs- und Berufsschritte erfahren haben, das Selbstbewusstsein gestärkt wurde und bei vielen auch das Gefühl entstand, bei einem wichtigen Schritt nicht alleine gelassen zu werden. Der Großteil der Jugendlichen hat ein hohes Vertrauen in die ClearerInnen, dies resultiert auch aus der Erfahrung heraus, dass ClearerInnen Zeit für sie haben, den Jugendlichen zuhören und die Jugendlichen sich auch verstanden fühlen. Positiv wurde weiters hervorgehoben, dass auch die Möglichkeit besteht, persönliche Probleme mit den ClearerInnen zu besprechen und diese viele für Notfälle auch jederzeit telefonisch erreichbar sind.

6 Effekte des Clearing

6.1 Wirkungen auf den Erwerbsverlauf der TeilnehmerInnen

6.1.1 Methodischer Ansatz

Die im Rahmen dieses Projektes dargestellten Erwerbs- und Förderkarrieren basieren auf einem komplexen Auswertungs- und Darstellungsverfahren. Dieses Procedere wurde entwickelt, da es sich immer wieder gezeigt hat, dass es in der Regel nicht ausreicht, einfache Stichtagsquoten zu bilden, will man die Effekte einer Maßnahme auf die Arbeitsmarktkarrieren von Geförderten analysieren. Die Aussagekraft von Stichtagsquoten ist relativ begrenzt, teilweise können durch diese Methode auch Scheinergebnisse produziert werden.[4]

Um diesen Unschärfen zu begegnen, wurde ein Verfahren zur Rekonstruktion von Erwerbs- und Förderkarrieren eingesetzt, das die folgenden Arbeitsschritte beinhaltet:

Als Datengrundlage zur Beurteilung der Arbeitsmarktwirkung von Maßnahmen dienen die Originalinformationen der Versicherungsqualifikationen, die durch das BRZ-Monitoring, das AMS-Monitoring und den Hauptverband der Sozialversicherungsträger bereitgestellt werden. Diese sind in ihrer Rohform mit ca. 195 Labels versehen. Eine Analyse der individuellen Arbeitsmarktkarrieren auf dieser Basis würde freilich unter ihrer Unübersichtlichkeit beträchtlich leiden. Daher werden die Versicherungsqualifikationen in einem ersten Arbeitsschritt zu zehn Gruppen zusammengefasst:

  1. Die Maßnahme selbst, sowie frühere und folgende Maßnahmen desselben Typs

  2. Tage der Beschäftigung ohne Lehrzeiten

  3. Tage der Ausübung von Lehrzeiten

  4. Tage einer AMS-Vormerkung ohne Leistungsbezug

  5. Tage der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug

  6. Tage der Förderung (BASB-Förderungen, AMS-Förderungen)

  7. Präsenzdienst- und Karenzzeiten

  8. Nullzeiteintragungen

  9. Tage mit Krankengeldbezug, sowie

  10. Pensionszeiten

Hierarchische Aufbereitung der Episoden

Im Anschluss an den Kodierungsprozess werden die zu Gruppen aggregierten Episoden in einem hierarchischen Datenaufbereitungsverfahren bereinigt, um Mehrfachzählungen bei zeitlich parallel verlaufenden Episoden zu vermeiden. Wenn also eine Person einerseits arbeitslos gemeldet ist, gleichzeitig aber geringfügig beschäftigt ist, so ist - je nach Forschungsfragestellung - einem dieser Arbeitsmarktstati der Vorzug zu geben. Es werden dabei für jede Person die gesamten Episodendaten gescannt und bereinigt, indem Episodeneintragungen, welche in einem Konflikt mit anderen Episoden stehen, einem hierarchischen System der Priorisierung entsprechend zusammengefasst, verkürzt, verlängert, unterbrochen oder recodiert werden, so dass letzten Endes im bereinigten Datensatz eine Jahressumme von 365/366 Tagen vorliegt.

Allerdings ist anzumerken, dass das Problem der Hierarchisierung bei den jugendlichen Clearing-TeilnehmerInnen vernachlässigbar ist.

Zeitfenster

Da es sich bei den Clearing-TeilnehmerInnen in sehr hohem Maße um Jugendliche handelt, die direkt aus der Schule ins Clearing kommen, ist eine vergleichende Betrachtung von Vor- und Nachkarriere, wie dies bei anderen Fördermaßnahmen für arbeitslose Behinderte zweckmäßig erscheint, beim Clearing nicht sinnvoll.

Die Nachkarriere wird mit Hilfe verschiedener Beobachtungsfenster betrachtet. Die Arbeitsmarktkarriere jeder einzelnen Person wird dabei zum einen in ein halbes Jahr, ein zweites Halbjahr und ein drittes Halbjahr nach der Maßnahme unterteilt. Aber auch eine feinere Unterteilung in Monatsepisoden wird vorgenommen (siehe Abbildung 11, in welcher eine fiktive Beschäftigungskarriere dargestellt ist).

Wesentlich ist dabei, dass für jede Person die Maßnahme und somit auch die zeitliche Lage der Beobachtungsfenster der Vorperiode an einem individuell unterschiedlichen Tag beginnen kann, je nachdem wann das Clearing begonnen hat. Das gleiche gilt auch für das Ende der Maßnahme und die daran anschließenden Beobachtungsfenster. Die zeitliche Ausdehnung der einzelnen Fenster ist jedoch durch die vordefinierte Länge von einem Jahr, einem Monat, etc. determiniert.

Abbildung 11: Beispiel für die individuelle Einschreibung der jährlichen Vor-und Nachbeobachtungszeiträume (Quelle: L&R "Beispiel HVSV-Datenaufbereitung", 2002)

Zeitanteile als zentrale Indikatoren

Für jedes der Beobachtungsfenster vor Beginn und nach Ende der Maßnahme (in der Regel Jahre, halbe Jahre und Monate) werden definitionsgemäß die folgenden Zeitanteile gebildet:

  • Beschäftigungszeitanteile geben Auskunft über den Anteil von Tagen an selbständiger oder unselbständiger Beschäftigung am Beobachtungszeitraum. Beschäftigungszeitanteile enthalten keine Tage der Lehrstellenausbildung. Diese finden sich in der folgenden Gruppe.

  • Lehrstellenzeitanteile bezeichnen den Anteil von Tagen der Lehrausbildung.

  • Arbeitslosigkeitszeitanteile beinhalten den Anteil von Episodentagen der AMS-Vormerkung mit und ohne Leistungsbezug. Sie sind zu unterscheiden von den

  • Arbeitslosigkeitsbezugszeitanteilen, welche lediglich jene Tage der AMS-Vormerkung einschließen, während denen eine Leistung bezogen wurde.

  • Fördermaßnahmenzeitanteile beziehen sich auf Episoden mit BASB- oder AMSG-Fördermaßnahmen.

  • Präsenzdienst- und Karenzzeitanteile schließen den Anteil von Tagen ein, während denen der Präsenzdienst abgeleistet oder Karenzurlaubsgeld bezogen wurde.

  • Out-of-labour-force (OLF)-Zeitanteile setzen sich primär aus Nullzeit-Eintragungen[5] sowie aus Pensionszeiten und Zeiten des Schulbesuchs zusammen.

  • Krankenstandszeitanteile gelten als Zeitanteile jener Tage, während denen Krankmeldungen vorliegen.

Alle diese Zeitanteile summieren sich aufgrund des hierarchischen Bereinigungsprozesses innerhalb des jeweiligen Beobachtungszeitraumes (Jahr, halbes Jahr, Monat) auf 100%. Die jeweiligen Prozentangaben sind mit exakten Tagesdaten des bereinigten Datensatzes verbunden. So entspricht etwa ein Beschäftigungszeitanteil von 25% einem Aufkommen von rund 91 Beschäftigungstagen in einem Jahr oder rund acht Beschäftigungstagen in einem Monat.

Die Auswertungen zu den Zeitanteilen werden vor allem auf drei Ebenen durchgeführt:

1. Auswertungen auf Volumensbasis

Das Volumen von Zeitanteilen gibt Aufschluss über den Mittelwert, den ein Arbeitsmarktstatus in einem definierten Zeitabschnitt (etwa das Folgemonat oder das Kalenderjahr 2005) einnimmt. Ein durchschnittliches Beschäftigungsvolumen bei Jugendlichen einer gewissen Altersgruppe in der Größenordnung von 50% etwa kann als Hinweis darauf verstanden werden, dass im Gesamtschnitt alle Personen dieser Gruppe eine Beschäftigung von sechs Monaten pro Jahr bzw. 182 Tagen aufweisen. Über einzelne Personen ist keine Aussage möglich, für diese Belange wird der folgende Indikator verwendet.

2. Auswertungen von gruppierten Zeitanteilswerten

Gruppierte Zeitanteilswerte geben Aufschluss darüber, welcher Klasse einzelne Personen zugeordnet werden können. Am obigen Beispiel festhaltend wird etwa das Beschäftigungsvolumen der Jugendlichen einer gewissen Altersgruppe in drei Gruppen geteilt: Jene ohne Beschäftigung oder mit nur marginaler Beschäftigung (0% bis 10% Beschäftigungszeitanteil; BZA), jene mit mittlerem Beschäftigungsniveau (11% bis 50% BZA) und jenen mit höherem Beschäftigungsniveau (51% bis 100% BZA). Überwiegt z.B. die erste Gruppe, so wird für diese Gruppe von einer prekären Beschäftigungssituation auszugehen sein.

Im Folgenden sollen nun die Ergebnisse der Längsschnittanalysen dargestellt werden.

Das dieser Auswertung zugrunde liegende Sample von Förderfällen unterscheidet sich leicht von den in diesem Bericht bereits oben dargestellten Monitoringstrukturen. Dies ist einerseits dadurch zu begründen, dass es unmöglich ist, alle geförderten Jugendlichen in den Datenbeständen des Hauptverbandes zu identifizieren. So wurden von 12.422 Förderfällen 10.657 Fälle (85,6%) erfolgreich identifiziert. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Fragestellung, ob durch diese Auswahl eine systematische Verzerrung der Stichprobe gegeben ist. Dies kann nach Prüfung der wichtigsten Variablen verneint werden. Weiters wurde eine Reihe von Förderfällen aus der Untersuchung ausgeschlossen, weil der Nachbeobachtungszeitraum zu kurz für längerfristige Verbleibsanalysen ausfiel. Insgesamt konnten die Erwerbs- und Förderkarrieren von 4.697 Clearing-Förderfällen im Rahmen der Längsschnittdatenanalyse untersucht werden. Die Auswertung der Längsschnittdaten erfolgte aber nicht auf Förderfall-, sondern auf Personenbasis. Es wurden all jene Personen einbezogen, die mindestens eine Clearing-Maßnahme durchlaufen haben. Als Referenzmaßnahme gilt die erste Clea-ring-Maßnahme. Weitere Clearingmaßnahmen werden als Folgeförderung betrachtet und scheinen damit unter den Förderzeitanteilen auf.

6.1.2 Entwicklung der arbeitsmarktfernen Lagen

Die Integration der Jugendlichen in das Beschäftigungs- und Ausbildungssystem ist anhand eines zentralen Indikators nachvollziehbar, den sog. Out-of-labourforce (OLF)-Zeitanteilen. Umso höher diese Zeitanteile in einem Beobachtungszeitraum ausfallen, umso arbeitsmarktferner ist die jeweilige Person zu charakterisieren. Diese allgemeine Aussage ist allerdings zu relativieren, wenn es sich um Jugendliche handelt, die in relativ hohem Ausmaß noch Schulbesuchszeiten aufweisen. Diese scheinen in den Hauptverbandsdaten als OLF-Zeiten auf. Beim Schulbesuch handelt es sich zwar auch um einen arbeitsmarktfernen Status, allerdings ist dieser anders zu bewerten als OLF-Zeiten bei Erwachsenen, bei denen es sich meist nicht um Schulbesuchszeiten handelt sondern um Zeiten, in denen die Personen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Allerdings lässt sich anhand der Daten keine Unterscheidung treffen zwischen Schulbesuchszeiten und anderen OLF-Zeiten.

Um einen Überblick über die Entwicklung der OLF-Zeiten zu bekommen, wird die Veränderung der OLF-Zeitanteile über drei Halbjahre nach Abschluss des Clearing herangezogen. Dabei zeigt sich, wie aus untenstehender Tabelle ersichtlich, dass sich der Anteil der Jugendlichen, die überwiegend OLF-Zeiten aufweisen (also 51-100%) immer weiter abnimmt. Liegt er im ersten Halbjahr nach Maßnahmenende noch bei 25,5%, so verringert er sich bis zum 3. Halbjahr nach Maßnahmenende auf 20,4%. Bei diesem letzten Beobachtungsfenster handelt es sich um einen Zeitraum, bei dem anzunehmen ist, dass die Schulpflicht bei den meisten Jugendlichen bereits erfüllt ist.

Umgekehrt zeigt sich auch, dass 62,2% der Clearing-TeilnehmerInnen im dritten Halbjahr nach dem Clearing keinen einzigen Tag an OLF-Zeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass sich diese relativ große Gruppe in einem arbeitsmarktnahen Status befindet.

Tabelle 25: Entwicklung OLF-Zeitanteile (OLF-ZA) in Halbjahren differenziert nach Geschlecht und Alter, Gruppenwerte; Alter Gesamt (Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006)

   

Geschlecht

         
   

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
   

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

OLF-ZA 1. HJ.nach Maßnahme

0%

1354

50,9%

844

50,6%

2198

50,8%

 

1%-10%

244

9,2%

116

7,0%

360

8,3%

 

11-50%

407

15,3%

257

15,4%

664

15,3%

 

51-90%

267

10,0%

171

10,3%

438

10,1%

 

91-100%

387

14,6%

279

16,7%

666

15,4%

 

Gesamt

2659

100,0%

1667

100,0%

4326

100,0%

OLF-ZA 2. HJ.nach Maßnahme

1%-10%

130

6,0%

96

7,0%

226

6,4%

 

11-50%

244

11,2%

156

11,3%

400

11,3%

 

51-90%

159

7,3%

100

7,3%

259

7,3%

 

91-100%

279

12,8%

205

14,9%

484

13,6%

 

Gesamt

2174

100,0%

1375

100,0%

3549

100,0%

OLF-ZA 3. HJ. nach Maßnahme

0%

1114

63,0%

682

60,8%

1796

62,2%

 

1%-10%

131

7,4%

68

6,1%

199

6,9%

 

11-50%

189

10,7%

114

10,2%

303

10,5%

 

51-90%

120

6,8%

97

8,7%

217

7,5%

 

91-100%

214

12,1%

160

14,3%

374

12,9%

 

Gesamt

1768

100,0%

1121

100,0%

2889

100,0%

Im Rahmen von Detailanalysen wurde untersucht, welche Personengruppen gehäuft in arbeitsmarktfernen Lagen anzutreffen sind. Seitens der Vermittlungshindernisse treten hier etwas häufiger körperliche und geistige Beeinträchtigung auf, seitens der Berufe finden sich unter männlichen Jugendlichen etwas häufiger Hilfsberufe, unter weiblichen Jugendlichen mit geringer Mehrheit Büroberufe.

6.1.3 Entwicklung von Förderzeitanteilen

Da eine der zentralen Funktionen der Clearing-Maßnahme in der Abklärung des Bedarfs an weiterführenden Maßnahmen besteht, wäre zu prüfen, inwieweit Fördermaßnahmen in den auf die Clearing-Maßnahme folgenden Aufzeichnungen der geförderten Personen vorhanden sind. Das höchste Volumen von Folgefördermaßnahmen war in dem auf das Ende der Maßnahme folgenden Monat zu verzeichnen mit 37,4% Volumensanteil an Förderungen. Deutliche Rückgänge waren sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Jugendlichen daraufhin in den weiteren sechs Monaten zu beobachten, bis sich der Indikatorwert auf etwas unter 30% einpendelte.

Abbildung 12: Volumen von Förderzeitanteilen für Monatsbeobachtungsfenster (Monate 1 bis 12 nach Ende der Maßnahme) Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006

Der Anteil jener Geförderten, welche im auf das Ende des Clearing folgenden Halbjahr mindestens einen Tag einer Fördermaßnahme zu verzeichnen hatten, fiel noch deutlich höher aus. Den Längsschnittdaten zufolge waren 53,8% der Jugendlichen in diesem Beobachtungszeitraum in einer Förderung, unabhängig von deren Dauer. Geschlechtsspezifische Unterschiede finden sich bei Auswertung der Förderzeitanteile nicht. So belief sich letztere Indikatorgröße auf 53,4% der männlichen Jugendlichen und 54,5% der weiblichen Jugendlichen.

Betrachtet man den Anteil jener Jugendlichen, die sich im ersten Halbjahr nach dem Clearing überwiegend (Anteil 51%-100% Förderzeitanteile) in einer BASB- oder AMS-geförderten Maßnahme befinden, beläuft sich auf 33,2%. Dies ist als Hinweis darauf zu sehen, dass ein bestimmter Anteil der Jugendlichen nach dem Clearing noch an länger dauernden Qualifizierungsmaßnahmen, etwa in Form von Nachreifungsprojekten, Berufsorientierungsmaßnahmen oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen teilnimmt, die sie in Richtung erster Arbeitsmarkt bringen.

Tabelle 26: Entwicklung Förder-Zeitanteile in Halbjahren nach Ende des Clearing differenziert nach dem Geschlecht, Gruppenwerte (Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006)

   

Geschlecht

         
   

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
   

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

FÖRD 1-ZA HJ. nach Maßnahme

0%

1238

46,6%

759

45,5%

1997

46,2%

 

1%-10%

114

4,3%

82

4,9%

196

4,5%

 

11-50%

432

16,2%

265

15,9%

697

16,1%

 

51-90%

393

14,8%

266

16,0%

659

15,2%

 

91-100%

482

18,1%

295

17,7%

777

18,0%

 

Gesamt

2659

100,0%

1667

100,0%

4326

100,0

FÖRD -ZA.2 HJ. nach Maßnahme

0%

1360

62,6%

816

59,3%

2176

61,3%

 

1%-10%

45

2,1%

43

3,1%

88

2,5%

 

11-50%

165

7,6%

114

8,3%

279

7,9%

 

51-90%

163

7,5%

111

8,1%

274

7,7%

 

91-100%

441

20,3%

291

21,2%

732

20,6%

 

Gesamt

2174

100,0%

1375

100,0%

3549

100,0%

FÖRD -ZA 3.HJ. nach Maßnahme

0%

1045

59,1%

833

74,3%

1878

65,0%

 

1%-10%

22

1,2%

7

,6%

29

1,0%

 

11-50%

115

6,5%

67

6,0%

182

6,3%

 

51-90%

139

7,9%

57

5,1%

196

6,8%

 

91-100%

447

25,3%

157

14,0%

604

20,9%

 

Gesamt

1768

100,0%

1121

100,0%

2889

100,0%

6.1.4 Lehrausbildung

Die (geförderte oder nicht-geförderte) Lehrausbildung setzte mit einiger Verzögerung in den auf das Ende des Clearing folgenden Monaten ein. Im siebten Monat nach Ende der Maßnahme war ein Volumenswert an Lehrausbildungszeiten von 23,9% zu verzeichnen. Deutlich sichtbar sind allerdings die geschlechtsspezifischen Unterschiede mit um bis zu 69% höheren Volumenswerten an Lehrausbildungszeiten bei männlichen Jugendlichen.

Abbildung 13: Volumen von Lehrstellen-Zeitanteilen für Monatsbeobachtungsfenster (Monate 1 bis 12 nach Ende der Maßnahme) Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006

Auch bei längerfristiger Beobachtung steigen Lehrstellenzeitanteile mit jedem der auf das Ende der Maßnahme folgenden Halbjahre stetig an. Befanden sich im ersten Halbjahr nach Maßnahmenende 6,1% der jugendlichen Clearing-TeilnehmerInnen nahezu ausschließlich (ZA 91% bis 100%) und 15,6% überwiegend (ZA 51%-100%) in einer Lehrausbildung, so stiegen die Anteile im zweiten Halbjahr auf 20,3% (fast ausschliesslich) bzw. 24,5% (überwiegend). Im dritten Halbjahr nach Förderende liegt der Anteil der fast ausschliesslich in Lehre befindlichen Jugendlichen bei 20,9%, der Anteil der überwiegend (ZA 51%-100%) in Lehre befindlichen auf 27,7% (siehe Tabelle 27). Es ist daher gelungen - so ein Resümee - einen relativ hohen Teil der Jugendlichen nach Teilnahme an der Clearing-Maßnahme auch langfristig in Lehrlingsausbildungen zu integrieren.

Als kritisch ist anzumerken, dass auch bei längerfristiger Beobachtung weibliche Geförderte deutlich seltener in Lehrstellen zu finden sind als ihre männlichen Kollegen. Im dritten Halbjahr nach Ende der Maßnahme wiesen 33,2% der männlichen Jugendlichen überwiegend diesen Status auf, hingegen nur 19,1% der weiblichen Jugendlichen. Der Anteil von männlichen Jugendlichen, welche längerfristig überwiegend in Lehrausbildung zu finden sind, ist somit um rund 74% höher als bei den weiblichen.

Tabelle 27: Zeitanteile (ZA) an Lehrstellen für Halbjahre nach Geschlecht, Gruppenwerte (Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006)

   

Geschlecht

         
   

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
   

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

LEHRST.-ZA 1. HJ. nach Maßnahme

0%

1715

64,5%

1283

77,0%

2998

69,3%

 

1%-10%

73

2,7%

28

1,7%

101

2,3%

 

11-50%

393

14,8%

161

9,7%

554

12,8%

 

51-90%

303

11,4%

108

6,5%

411

9,5%

 

91-100%

175

6,6%

87

5,2%

262

6,1%

 

Gesamt

2659

100,0%

1667

100,0%

4326

100,0%

LEHRST.-ZA 2. HJ. nach Maßnahme

0%

1377

63,3%

1061

77,2%

2438

68,7%

 

1%-10%

41

1,9%

14

1,0%

55

1,5%

 

11-50%

122

5,6%

63

4,6%

185

5,2%

 

51-90%

102

4,7%

48

3,5%

150

4,2%

 

91-100%

532

24,5%

189

13,7%

721

20,3%

 

Gesamt

2174

100,0%

1375

100,0%

3549

100,0%

LEHRST.-ZA 3. HJ. nach Maßnahme

0%

1045

59,1%

833

74,3%

1878

65,0%

 

1%-10%

22

1,2%

7

,6%

29

1,0%

 

11-50%

115

6,5%

67

6,0%

182

6,3%

 

51-90%

139

7,9%

57

5,1%

196

6,8%

 

91-100%

447

25,3%

157

14,0%

604

20,9%

 

Gesamt

1768

100,0%

1121

100,0%

2889

100,0%

6.1.5 Beschäftigung

Die Vermittlung in Beschäftigung ist kein unmittelbares Ziel des Clearing, wenngleich sich die Bemühungen daran orientieren, dass es den Jugendlichen einmal möglich sein wird, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Allerdings stellt dies ein längerfristiges Ziel dar, dass sich erst außerhalb des Beobachtungszeitraumes von 1,5 Jahren nach Clearingende realisieren lässt, etwa nach Absolvieren einer IBA oder Lehre. Für die Analyse der Beschäftigungszeitanteile bedeutet dies, dass sich der Erfolg des Clearing nicht an einem hohen Beschäftigungsvolumen ablesen lässt.

Den Auswertungen zufolge stieg das Beschäftigungsvolumen der Jugendlichen in den auf das Maßnahmenende folgenden Monaten stetig bis auf rund 10% an. Als kritisch ist aber anzumerken, dass das Beschäftigungsvolumen der weiblichen Jugendlichen mit steigender Distanz zum Ende des Clearing fast um 59% höher ausfällt als jenes der männlichen Jugendlichen. Dies ist unter anderem auch durch den Umstand bedingt, dass - wie bereits beschrieben wurde - bei männlichen Jugendlichen im selben Beobachtungszeitraum das Volumen von Lehrzeiten auf einem deutlich höheren Niveau zu liegen kommt.

Resultierend aus diesem Umstand wäre daher zu prüfen, ob der Kreis der weiblichen Geförderten nicht eine Benachteiligung aufgrund der geringen Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen erfährt.

Abbildung 14: Volumen von Beschäftigungs-Zeitanteilen für Monatsbeobachtungsfenster (Monate 1 bis 12 nach Ende der Maßnahme) Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006

Auch im längerfristigen Beobachtungszeitraum ist eine Fortführung der ungleichen Verteilung zwischen Beschäftigung und Lehrausbildung zwischen männlichen und weiblichen Geförderten ersichtlich. So waren im dritten Halbjahr nach Maßnahmenende 12,2% der jungen Frauen überwiegend in Beschäftigung, bei den jungen Männern liegt der Anteil bei 8,4%. Auch der Anteil der jungen Frauen, die im dritten Halbjahr nach Clearingende zumindest einen Tag in Beschäftigung waren, ist mit 21,1% um knapp 5 Prozentpunkte höher als bei den jungen Männern.

Damit lassen sich geschlechtsspezifische Muster des Arbeitsmarktzugangs der Art feststellen, dass Mädchen in deutlich geringerem Ausmaß eine Lehrausbildung beginnen und im Gegenzug aber in höherem Ausmaß eine Beschäftigung aufnehmen.

Tabelle 28: Zeitanteile (ZA) an unselbständiger Beschäftigung für Halbjahre nach Geschlecht, Gruppenwerte (Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006)

   

Geschlecht

         
   

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
   

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

BESCH-ZA 1.HJ. nach Maßnahme

0%

2284

85,9%

1403

84,2%

3687

85,2%

 

1%-10%

102

3,8%

57

3,4%

159

3,7%

 

11-50%

143

5,4%

104

6,2%

247

5,7%

 

51-90%

79

3,0%

58

3,5%

137

3,2%

 

91-100%

51

1,9%

45

2,7%

96

2,2%

 

Gesamt

2659

100,0%

1667

100,0%

4326

100,0%

BESCH-ZA 2.HJ. nach Maßnahme

0%

1872

86,1%

1117

81,2%

2989

84,2%

 

1%-10%

61

2,8%

37

2,7%

98

2,8%

 

11-50%

74

3,4%

59

4,3%

133

3,7%

 

51-90%

61

2,8%

43

3,1%

104

2,9%

 

91-100%

106

4,9%

119

8,7%

225

6,3%

 

Gesamt

2174

100,0%

1375

100,0%

3549

100,0%

BESCH-ZA 3.HJ. nach Maßnahme

0%

1479

83,7%

885

78,9%

2364

81,8%

 

1%-10%

45

2,5%

30

2,7%

75

2,6%

 

11-50%

95

5,4%

70

6,2%

165

5,7%

 

51-90%

51

2,9%

39

3,5%

90

3,1%

 

91-100%

98

5,5%

97

8,7%

195

6,7%

 

Gesamt

1768

100,0%

1121

100,0%

2889

100,0%

6.1.6 Arbeitslosigkeit

Die Gesamtdauer der Episoden von Arbeitslosigkeit (hier: Vormerkzeiten und Bezugszeiten) konnte im zeitlichen Umfeld der Maßnahme sowohl kurz- als auch längerfristig deutlich reduziert werden. War im Monat vor der Maßnahme noch 42,1% des Zeitvolumens der Arbeitslosigkeit zuzurechnen, so sank dieses bereits im auf das Ende des Clearing folgenden Monat auf 19,9%, erfuhr somit eine Halbierung. In den folgenden Monaten waren weitere allerdings deutlich geringere Rückgänge auf unter 15% ersichtlich. Als bemerkenswert muss erscheinen, dass das Volumen an Arbeitslosenzeiten unter weiblichen Jugendlichen höher ausfiel als unter männlichen Jugendlichen.

Abbildung 15: Volumen von Arbeitslosen-Zeitanteilen für Monatsbeobachtungsfenster (Monate 6 bis 2 vor Beginn der Maßnahme, Monate 1 bis 12 nach Ende der Maßnahme) Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006

Der Anteil jener Jugendlichen, die nach dem Clearing überwiegend arbeitslos vorgemerkt waren betrug in den nachfolgenden Halbjahren jeweils etwa 13,3%, wobei auch hier der Anteil bei den weiblichen Jugendlichen über jenem der männlichen Jugendlichen lag.

Tabelle 29: Arbeitslosen-Zeitanteile für Halbjahre nach Geschlecht (Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006)

   

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 
   

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

 

0%

480

39,7%

335

40,6%

815

40,0%

AL-ZA 1. HJ. vor Maßnahme

1%-10%

72

6,0%

34

4,1%

106

5,2%

 

11-50%

190

15,7%

153

18,5%

343

16,8%

 

51-90%

155

12,8%

96

11,6%

251

12,3%

 

91-100%

313

25,9%

208

25,2%

521

25,6%

 

Gesamt

1210

100,0%

826

100,0%

2036

100,0%

AL-ZA 1. HJ. nach Maßnahme

0%

1619

60,9%

966

57,9%

2585

59,8%

 

1%-10%

254

9,6%

162

9,7%

416

9,6%

 

11-50%

430 1

6,2%

262

15,7%

692

16,0%

 

51-90%

221

8,3%

175

10,5%

396

9,2%

 

91-100%

135

5,1%

102

6,1%

237

5,5%

 

Gesamt

2659

100,0%

1667

100,0%

4326

100,0%

AL-ZA 2. HJ. nach Maßnahme

0%

924

1550

71,3%

67,2%

2474

69,7%

 

1%-10%

114

5,2%

79

5,7%

193

5,4%

 

11-50%

253

11,6%

167

12,1%

420

11,8%

 

51-90%

153

7,0%

99

7,2%

252

7,1%

 

91-100%

104

4,8%

106

7,7%

210

5,9%

 

Gesamt

2174

100,0%

1375

100,0%

3549

100,0%

AL-ZA 3. HJ. nach Maßnahme

0%

1286

72,7%

745

66,5%

2031

70,3%

 

1%-10%

73

4,1%

52

4,6%

125

4,3%

 

11-50%

205

11,6%

144

12,8%

349

12,1%

 

51-90%

113

6,4%

91

8,1%

204

7,1%

 

91-100%

91

5,1%

89

7,9%

180

6,2%

 

Gesamt

1768

100,0%

1121

100,0%

2889

100,0%

6.2 Weitere BMSG/BASB-Maßnahmen im Anschluss an das Clearing

Von den 7.255 Personen, die eine Clearing-Maßnahme durchlaufen haben, verzeichnen im Anschluss daran 4.232 Personen keine weitere BMSG/BASB-Maßnahme, 3.023 Personen aber eine oder mehrere Folgeförderungen durch das BMSG/BASB. Insgesamt waren im Datensatz 5.130 Folgeförderungen zu verzeichnen.

Über die Hälfte von ihnen (57,5%) besucht eine einzige (vom BMSG/BASB geförderte) weitere Maßnahme, ein weiteres Viertel verzeichnet zwei weitere Förderungen. Immerhin 17,4% der TeilnehmerInnen können auf drei und mehr Folgeförderungen des BASB verweisen. Zwei Personen haben sogar insgesamt elf Folgemaßnahmen im Anschluss an das Clearing zu verzeichnen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Folgeförderungen auch vom Zeitraum nach dem Ende des Clearing bis zur Datenabfrage Mitte 2005 abhängt.

Tabelle 30: BMSG/BASB-Folgemaßnahmen nach dem Clearing (Quelle: L&R datafile "Clearing" 2005)

 

Geschlecht

         
 

Männlich

 

Weiblich

 

Gesamt

 

Anzahl der Maßnahmen nach Clearing

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

1. Maßnahme

1034

55,7%

703

60,2%

1737

57,5%

2 Maßnahmen

486

26,2%

274

23,5%

760

25,1%

3 Maßnahmen

213

11,5%

132

11,3%

345

11,4%

> 3 Maßnahmen

122

6,6%

59 5

1%

181

6,0%

Gesamt

1855

100,0%

1168

100,0%

3023

100,0%

Bei den Maßnahmen, die im Anschluss an ein Clearing gefördert wurden, dominiert die Arbeitsassistenz (40,3%). Dies deutet darauf hin, dass die Eingliederung ins Erwerbsleben - über eine Lehre oder Beschäftigungsaufnahme - für einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Clearing-TeilnehmerInnen als geeignete Perspektive erarbeitet wurde. Umgelegt auf alle 7.255 ClearingteilnehmerInnen trifft dies immerhin für 28% zu. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die Aufnahme einer Beschäftigung erreicht werden konnte. Aus den Daten ist lediglich ersichtlich, dass als eine weitere Folgemaßnahme die Gewährung einer Integrationsbeihilfe bei 7,6% aller Clearing-TeilnehmerInnen zu verzeichnen war. Dennoch zeigt die Struktur der Folgemaßnahmen, dass der Eingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis am regulären Arbeitsmarkt hohe Priorität zukommt.

Der Übertritt in ein Qualifizierungsprojekt deutet auf einen gewissen Nachreifungsbedarf hin, der bei einigen Clearing-TeilnehmerInnen festzustellen ist.

Von der Berufsausbildungsassistenz im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung wurden 563 Personen betreut, was einem Anteil von 7,8% an allen TeilnehmerInnen entspricht.

Tabelle 31: Art der BMSG/BASB-Folgemaßnahme. Quelle: L&R datafile "Clearing" 2005

 

Anzahl

Anteil an allen Folgemaßnahmen

Anteil an allen Clearing-TeilnehmerInnen

Arbeitsassistenz

2065

40,3%

28,5%

Qualifizierungsprojekt

615

12,0%

8,5%

Clearing

578

11,3%

8,0%

Unterstützungsstrukturen und persönliche Assistenz

569

11,1%

7,8%

Berufsausbildungsassistenz

563

11,0%

7,8%

Integrationsbeihilfe

548

10,7%

7,6%

EQUAL Qualifizierung

69

1,3%

1,0%

Beschäftigungsprojekt

66

1,3%

0,9%

Lohnkostenzuschuss mit/ohne Kofinanzierung

23

0,5%

0,3%

EQUAL Beschäftigung

13

0,3%

0,2%

Beratung durch Selbsthilfeeinrichtung mit TeilnehmerInnen

12

0,2%

0,2%

EQUAL Beratung

8

0,2%

0,1%

EQUAL Transplacement

1

0,02%

0,01%

Gesamtzahl an Folgemaßnahmen

5130

100%

 

6.3 Der Einfluss von Förderketten auf den Ausbildungs- und Erwerbsverlauf nach dem Clearing

6.3.1 Anmerkungen zur Förderkettenanalyse

Der integrierte Datensatz mit Förderdaten und Hauptverbandsdaten enthält auch Informationen darüber, welche BMSG-Folgeförderungen durchlaufen wurden und wie sich im Anschluss an das Clearing der weitere Ausbildungs- und Erwerbsverlauf gestaltet. Die unten stehende Tabelle zeigt eine Übersicht von Maßnahmentypen, die in die Analyse einbezogen wurden.

Tabelle 32: Definitionen der zusammengefassten Maßnahmentypen Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006

Maßnahmentyp

Kurzbez

Clearing

CL

Arbeitsassistenz, EQUAL Transplacement

AA

Berufsausbildungsassistenz

BA

Beschäftigungsprojekt, EQUAL Beschäftigung

BP

Integrationsbeihilfe, Lohnkostenzuschuss

IB

Qualifizierungsprojekt, EQUAL Qualifizierung

QU

Unterstützungsstrukturen, EQUAL Beratung, Beratung durch SHE

UN

Es können nicht alle der zehn dargestellten Kombinationen bewertet werden, da besonders bei Mehrfachkombinationen häufig kein Nachbeobachtungszeitraum mehr zur Verfügung steht und daher zu geringe Fallzahlen in den Ergebnistabellen vorliegen.

Ausgeschlossen werden sollten:

  • CL AA QU (n=4 im dritten Halbjahr nach der letzten Maßnahme)

  • CL BA (n=3 im dritten Halbjahr nach der letzten Maßnahme)

  • CL BA IB (n=1 im dritten Halbjahr nach der letzten Maßnahme)

  • CL CL AA (n=13 im dritten Halbjahr nach der letzten Maßnahme)

Bei allen anderen Kombinationen beträgt die Anzahl mindestens 23 Fälle.

6.3.2 Ergebnisse der Effekte ausgewählter Förderketten im Überblick

Die Ergebnisse werden nach Ende der letzten aufgezeichneten Maßnahme gemessen, hier in Halbjahresintervallen, also das erste Folgehalbjahr nach der letzten aufgezeichneten Maßnahme, das zweite Folgehalbjahr und das dritte Folgehalbjahr. Der Vergleich der Effekte bei den einzelnen Förderkettentypen wird anhand der durchschnittlichen Zeitanteile des jeweiligen Arbeitsmarktstatus (z.B. Beschäftigung, Lehrstelle etc.) im dritten Halbjahr vorgenommen.

Dies ergibt im dritten Folgehalbjahr folgende Entwicklungen:

  • Die anteilsmäßig häufigste Kombination - nur eine einzige Clearing-Maßnahme - zeigt im dritten Folgehalbjahr sowohl bei Beschäftigungswirkung als auch bei Folgelehrstellen unterdurchschnittliche Wirkung, hat in der Folge auch höhere Anteile von arbeitsmarktfernen Positionen zu verzeichnen.

  • Clearing gefolgt von Arbeitsassistenz zeigt in Bezug auf Beschäftigungswirkungen leicht überdurchschnittliche, im Bezug auf Folgelehrstellen deutlich überdurchschnittliche Effekte, dagegen sind unterdurchschnittliche OLF-Zeitanteile zu verzeichnen.

  • Clearing gefolgt von zwei Arbeitsassistenzmaßnahmen hat ein unterdurchschnittliches Aufkommen von Folgelehrstellen zu verzeichnen und hohe OLF-Zeitanteile.

  • Zwei Clearing-Maßnahmen haben geringste Folgebeschäftigung und geringste Folgelehrstellenzeitanteile zu verzeichnen, demgegenüber höchste Anteile von OLF-Zeiten.

  • Clearing gefolgt von einer Qualifizierungsmaßnahme hat überdurchschnittliche Beschäftigungseffekte im dritten Folgehalbjahr zu verzeichnen, hingegen nur unterdurchschnittliches Aufkommen von Folgelehrstellen und arbeitsmarktfernen Zeiten.

  • Clearing gefolgt von Unterstützungsmaßnahmen (EQUAL-Beratung, Unterstützungsstrukturen und persönliche Assistenz, Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen) hat leicht unterdurchschnittliche Folgebeschäftigung, hingegen überdurchschnittlich hohe Anteile von Folgelehrstellen bzw. unterdurchschnittliche Anteile von arbeitsmarktfernen Lagen im dritten Folgehalbjahr nach Ende der letzten aufgezeichneten Maßnahme zu verzeichnen.

Tabelle 33: Effekte von ausgewählten Förderketten Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006;Erläuterung: UN = EQUAL-Beratung, Unterstützungsstrukturen und persönliche Assistenz, Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen; Lesebeispiel: Jene TeilnehmerInnen am Clearing, die das Clearing als einzige BMSG-Massnahme absolviert haben, waren im Schnitt 8,5% (das entspricht 15,5 Tage) des dritten Halbjahres nach dem Ende der Clearingmaßnahme in Beschäftigung

Förderkette

Beschäftigungszeitanteile

Lehrstellenzeitanteile

OLF-Zeitanteile

AL-Zeitanteile

CL allein

8,5%

29,6%

38,5%

21,2%

CL + AA

13,2%

42,5%

24,0%

18,7%

CL + AA+AA

13,0%

21,7%

48,4%

15,9%

CL + CL

6,8%

14,5%

47,6%

30,9%

CL + QU

32,5%

8,9%

23,0%

32,1%

CL + UN

8,6%

51,1%

19,5%

18,8%

Insgesamt

10,0%

32,6%

34,3%

21,2%

Diese Wirkungsprofile von BMSG-Förderungen weisen auf folgende Prozesse hin:

  • Die weit überdurchschnittlichen Lehrstellenzeitanteile bei den Maßnahmenketten CL+UN und CL+AA verweisen auf die effektive begleitende Unterstützung von Jugendlichen bei der Lehrstellensuche.

  • Die wiederholte Inanspruchnahme eines Clearing (CL+CL) oder der Arbeitsassistenz (CL+AA+AA) verweist auf Friktionen beim weiteren Ausbildungs- oder Berufsverlauf. So ist bei der Maßnahmenkombination CL+AA+AA anzunehmen, dass die Jugendlichen versucht haben, im Anschluss an das Clearing mithilfe der Arbeitsassistenz eine Lehrstelle zu finden. Nachdem dies bei vielen nicht gelungen ist (siehe unterdurchschnittlicher Lehrstellenzeitanteile), konnte zumindest ein Teil von ihnen eine Beschäftigung aufnehmen. Allerdings verweisen die weit überdurchschnittlichen OLF-Zeitanteile (48,4% vs. 21,4% insgesamt) darauf, dass viele weder eine Beschäftigung noch eine Ausbildung aufgenommen haben. Das Durchlaufen von zwei Clearingmaßnahmen zeigt in weiterer Folge überdurchschnittlich niedrige Beschäftigungs- und Lehrstellenzeitanteile, was auf Friktionen im Berufswahlprozess und der Umsetzung der beruflichen Perspektiven hinweist.

Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme im Anschluss an das Clearing erhöht die Integration in Beschäftigung. Gleichzeitig sind aber auch deutlich überdurchschnittliche Arbeitslosenzeitanteile festzustellen. Dies weist auf ein polarisiertes Wirkungsmuster: Während es einem Teil der TeilnehmerInnen an einer Clearing- und anschließenden Qualifizierungsmaßnahme gelingt, im Anschluss daran eine Beschäftigung aufzunehmen, bleibt ein ähnlich großer Teil arbeitslos.

6.4 Der Verbleib nach dem Clearing auf Basis der Aussagen der Jugendlichen

Der Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatus nach dem Clearing lässt sich zum einen auf der Grundlage der Hauptverbandsdaten analysieren (siehe Kap 6.1.2 bis 6.1.6). Diese Analyse bezieht sich auf alle Clearing-TeilnehmerInnen, die das Clearing bis Mitte 2005 abgeschlossen haben. Informationen zum Verbleib nach dem Clearing lassen sich aber auch aus der Befragung der Jugendlichen, die im Schuljahr 2003/2004 ein Clearing durchlaufen haben, gewinnen. Sie wurden gefragt, was sie zum Zeitpunkt der Befragung gemacht haben. Die Befragung wurde im Jänner/Februar 2006 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt haben die Jugendlichen das Clearing vor mindestens 1 ½ Jahren beendet.

Tabelle 34: Aktuelle Tätigkeit nach Altersgruppen Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006

Alter zum Befragungszeitpunkt

Zwischen 15 und 16 Jahre

 

Zwischen 17 und 18 Jahre

 

19 Jahre und älter

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Lehre

29

42,6%

51

44,3%

8

21,6%

88

40,0%

Job in einem Betrieb

4

5,9%

11

9,6%

5

13,5%

20

9,1%

Beschäftigungsprojekt

4

5,9%

8

7,0%

6

16,2%

18

8,2%

Arbeitstraining

0

,0%

4

3,5%

1

2,7%

5

2,3%

Beschäftigungstherapie

2

2,9%

1

,9%

4

10,8%

7

3,2%

Schule

15

22,1%

14

12,2%

0

,0%

29

13,2%

Kurs/Qualifizierungsmaßnahme

3

4,4%

12

10,4%

3

8,1%

18

8,2%

Jobsuche/Arbeitslos

8

11,8%

9

7,8%

6

16,2%

23

10,5%

Sonstiges

3

4,4%

5

4,3%

4

10,8%

12

5,5%

Gesamt

68

100,0%

115

100,0%

37

100,0%

220

100,0%

Die aktuelle Tätigkeit hängt in erster Linie vom Alter zum Befragungszeitpunkt ab. Dabei zeigt sich eindeutig: je älter die Jugendlichen umso näher am Arbeitsmarkt. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren ist ein Anteil von über 40% Lehrlingen zu verzeichnen. Auch hier zeigt sich wie bei den Hauptverbandsdaten, dass der Anteil der Mädchen in Lehrausbildung mit 35,1% deutlich niedriger ist als bei den männlichen Jugendlichen (43,9%).

Bei den 15-16-Jährigen befinden sich immerhin noch 22,1% in der Schulausbildung. In der Kohorte der 17-18-Jährigen sind im Vergleich zu den anderen Altersgruppen die höchsten Anteile an Jugendlichen zu finden, die an Qualifizierungsmaßnahmen oder am Arbeitstraining teilnehmen.

Bei den über-18-Jährigen befinden sich mit 21,6% anteilsmäßig weniger Jugendliche in einem Lehrverhältnis als bei den Jüngeren. Die zweitgrößte Gruppe in dieser Alterskohorte sind Jugendliche, die auf Arbeitssuche sind (16,2%). Ebenso viele sind in einem Beschäftigungsprojekt. Demgegenüber haben bereits 13,5% einen Job. Die Beschäftigungstherapie hat sich für 10,8% der Jugendlichen über 18 Jahren als realistische Perspektive herausgestellt.

Der Beginn einer beruflichen Tätigkeit hat bei einigen Jugendlichen mit einer Ernüchterung im Hinblick auf die Realisierung der beruflichen Vorstellungen geführt, was sich auch in Unzufriedenheit äußern kann. Wenngleich insgesamt 83,5% der Jugendlichen mit der aktuellen Ausbildungs- bzw. Erwerbssituation zufrieden sind, so ist gerade in der Gruppe der über-18-Jährigen, die in hohem Maße arbeitsmarktnahe Stati aufweisen, der Anteil der Unzufriedenen besonders hoch: 30,6% sind unzufrieden (gegenüber 16,5% insgesamt). Verändern möchten die betreffenden Jugendlichen vor allem, dass sie eine aus ihrer Sicht bessere Arbeit oder eine reguläre Arbeits- bzw. Lehrstelle bekommen.

Verbleibsmuster in der Kontrollgruppe der Nicht-TeilnehmerInnen

Der Vergleich dieser Verbleibsangaben mit der aktuellen Tätigkeit der Jugendlichen der Kontrollgruppenbefragung zeigt, dass der Anteil der Jugendlichen in einem Lehrverhältnis in beiden Gruppen bei 40% liegt. Dies erstaunt insofern nicht, als viele Jugendliche (knapp 58%), die nicht am Clearing teilgenommen haben, als Grund dafür angaben, dass sie bereits wussten, was sie nach der Schule machen. Und da gaben 76% an, eine Lehre beginnen zu wollen. Allerdings zeigt sich, dass es nur 40% der Jugendlichen aus der Kontrollgruppe gelungen ist, dies zu realisieren.

Der auffallendste Unterschied zwischen Teilnahmegruppe und Nicht-Teilnahmegruppe ist der Anteil derjenigen, die etwa 1½ Jahre nach dem Clearing arbeitslos sind. So sind 21,6% der Jugendlichen ohne Clearing auf Jobsuche bzw. arbeitslos. Dies sind um 11,1 Prozentpunkte mehr als in der Gruppe jener mit Clearing. Letztere besuchen demgegenüber etwas häufiger eine Schule oder sind in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen integriert. Es wird somit deutlich, dass Jugendliche ohne Clearing, sofern ihnen der Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht gelingt, zu einem geringen Anteil auf alternative Angebote zurückgreifen zu können bzw. einem deutlich höheren Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Und dies erhöht das Risiko der Ausgrenzung aus dem Prozess der beruflichen Integration.

Tabelle 35: Aktuelle Tätigkeit der Personen ohne / mit Clearing Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006, L&R Datafile "Befragung Kontrollgruppe" 2006

 

Personen ohne Cleaering

 

Personen mit Cleaering

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Lehre

15

40,5%

88

40,0%

Job in einem Betrieb

2

5,4%

20

9,1%

Arbeitstraining

0

0,0%

5

2,3%

Beschäftigungsprojekt

1

2,7%

18

8,2%

Kurs/Qualifizierungsmaßnahme

4

10,8%

18

8,2%

Beschäftigungstherapie

1

2,7%

7

3,2%

Jobsuche/Arbeitslos

8

21,6%

23

10,5%

Schulbesuch

3

8,1%

29

13,2%

Sonstiges

3

8,1%

12

5,5%

Gesamt

37

100,0%

220

100,0%

6.5 Resümee: Verbleib nach dem Clearing

Bei zusammenfassender Betrachtung der Zeitanteilentwicklungen bei den zentralen Beschäftigungstati lassen sich spezifische Muster des Verbleibs ausmachen. Zu diesem Zweck wurde der Anteil jener ClearingteilnehmerInnen herangezogen, der im dritten Nachbeobachtungs-Halbjahr nach Beendigung des Clearing mehr als 50% Zeitanteile ausweist.

  • 28% der ehemaligen Clearing-TeilnehmerInnen befinden sich im dritten Halbjahr nach Beendigung des Clearing überwiegend in einem geförderten oder ungeförderten Lehrverhältnis.

  • Ein Viertel befindet sich in einer Fördermaßnahme, die vom AMS oder dem BASB gefördert wird.

  • Im dritten Halbjahr nach Beendigung des Clearingprozesses sind etwa 10% überwiegend beschäftigt.

  • Etwa 13% der Clearing-TeilnehmerInnen sind überwiegend arbeitslos.

  • Bei 20% dominieren im dritten Nachbeobachtungs-Halbjahr die OLF-Zeiten, wobei es sich hier um weitere Schulbesuchszeiten oder arbeitsmarktferne Episoden handeln kann.

Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein Teil der ClearingteilnehmerInnen innerhalb des beobachteten Halbjahres den Arbeitsmarktstatus - mitunter mehrfach - wechselt. Diese Muster entsprechend den Auswertungen der Hauptverbandsdaten spiegelt sich recht gut in den Antworten der Jugendlichen wider, die im Schuljahr 2003/2004 am Clearing teilgenommen haben und telefonisch befragt wurden.

Tabelle 36: Vergleich der Arbeitsmarktstati laut Hauptverbandsauswertung und laut Befragung Clearing-TeilnehmerInnen.Erläuterung: bei den Ergebnissen der Auswertung von Hauptverbandsdaten wurde der Anteil jener Jugendlichen ausgewiesen, der beim jeweiligen Status im dritten Nachbeobachtungs-Halbjahr mehr als 50% Zeitanteile aufweist; Quelle: L&R Datafile "Clearing_Erwerbsverlauf", 2006; L&R Datafile "Befragung Clearing-TeilnehmerInnen" 2006

 

Auswertung Hauptverbandsdaten

Ergebnisse Befragung Clearing- TeilnehmerInnen

Fördermaßnahme

24,8%

21,9%

Lehre

27,7%

40,0%

Beschäftigung

9,8%

9,1%

Arbeitslosigkeit

13,3%

10,5%

OLF

20,4% [a]

-

Schule

20,4%

13,2%

[a] bei der Hauptverbandsauswertung lässt sich nicht differenzieren zwischen Schulbesuchszeiten und sonstigen arbeitsmarktfernen Stati;



[4] Beispielsweise lässt eine Stichtagsquote in Form der "Beschäftigungsquote" offen, wie lange von einer beobachteten Person eine der Maßnahme folgende Beschäftigung ausgeübt wird, und lässt auch unklar, wie die individuelle Arbeitsmarktsituation vor der Maßnahme beschaffen war. Eine Beschäftigungsquote von 50% kann je nach Vorkarriere und Stabilität des angenommenen Dienstverhältnisses ¬und natürlich auch abhängig vom Beobachtungsraum, für den sie erstellt wird - einen positiven Effekt der Maßnahme für die Beschäftigungskarriere der beobachteten Person bedeuten. Sie kann aber auch Zeugnis für eine geringe oder sogar negative Maßnahmenwirkung sein, wenn beispielsweise das fol¬gende Dienstverhältnis nur für einige Tage ausgeübt wird und es daran anschließend wieder zu einem ausgedehnten Leistungsbezug kommt.

[5] Nullzeiten nachträglich eingeschrieben, wenn im Datensatz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger keine Tagesstati eingetragen sind.

7 Netzwerkanalyse

7.1 Institutionelle Vernetzungsstrukturen und Schnittstellen

7.1.1 Kooperationspartner von Clearingstellen

Ein wesentlicher Faktor des Clearingprozesses ist eine entsprechende Vernetzung der Clearingstelle bzw. der ClearerInnen und zwar nicht nur mit Lehrkräften und Eltern, die beide neben den Jugendlichen in den Clearingprozess einbezogen werden, oder dem BASB und seinen Landesstellen, sondern auch mit Betrieben, AMS und anderen Einrichtungen, die Maßnahmen/Projekte für Menschen mit Behinderungen anbieten. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht, dass die Clearingstellen diesem Arbeitsauftrag Rechnung tragen: Jeweils 98% der befragten ClearerInnen kooperieren im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Schulen, AMS und Betrieben. Enge Kooperationen bestehen auch mit externen Organisationen, die Qualifizierungsmaßnahmen anbieten (95%), Jugendämter (94%), Einrichtungen der Berufsausbildungsassistenz (90%) und Landesstellen des BASB (89%)

Abbildung 16: Kooperierende Organisationen Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=122

Im Vergleich dazu sind die Kontakte zu anderen Clearingstellen (74%) und Organisationen, die Jugendarbeitsassistenz anbieten (75%), bereits etwas seltener, ebenso wie jene zu Jobcoaching-Maßnahmen (59%) und zu Beschäftigungstherapie-Einrichtungen (56%). Rund 40% der befragten ClearerInnen kooperieren noch mit anderen bisher nicht genannten Einrichtungen, dazu zählen etwa Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Organisationen der Behindertenarbeit, Bewährungshilfe, Regionalmanagements oder Therapieeinrichtungen.

Dem Auftrag der Vernetzung wird seitens der Clearingstellen also Rechnung getragen. Die Erfahrungen der ClearerInnen zeigen aber auch, dass die Akzeptanz der Clearingstellen bei den einzelnen Institutionen unterschiedlich hoch ist. Am höchsten wird diese bei Einrichtungen der (Jugend)Arbeitsassistenz, der Berufsausbildungsassistenz sowie bei Schulen eingeschätzt; hier beträgt der Mittelwert - berechnet aus einer Skala von ‚1 = sehr hohe Akzeptanz' bis ‚4 = sehr niedrige Akzeptanz' - 1,22 bzw. 1,23. Sehr hoch scheint die Akzeptanz der Clearingstellen auch bei anderen Clearingstellen (1,46), den Landesstellen des BASB (1,47) sowie anderen Qualifizierungsmaßnahmen (1,5) zu sein. Bei den genannten Einrichtungen wird seitens der befragten Personen betont, dass eine große Akzeptanz besteht, da das gleiche Ziel verfolgt wird, aber auch eine bereits mehrjährige gute Zusammenarbeit sowie Informationsaustausch besteht und hier einfach die Vernetzungsstrukturen entsprechend etabliert sind.

Demgegenüber wird die Akzeptanz der Clearingstelle bei Einrichtungen wie den Jugendämtern oder dem AMS von den ClearerInnen tendenziell etwas schlechter wahrgenommen. Am geringsten ist nach Meinung der ClearerInnen die Akzeptanz bei Betrieben (2,25) sowie bei Einrichtungen der Beschäftigungstherapie (2,72). Hierzu gibt es verschiedene Begründungen seitens der befragten Personen: Vor allem auf betrieblicher Ebene wird der hohe wirtschaftliche und zeitliche Druck als Grund für mangelnde Kooperationsbereitschaft angegeben. Zudem bestehen in vielen Betrieben stereotype Vorstellungen hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder aber zu hohe Erwartungen gegenüber den Jugendlichen. In der Kooperationen mit dem AMS teilen sich die Meinungen: Einige berichten von sehr guten Kontakten, andere wiederum äußern sich kritisch. Vor allem der hohe Vermittlungsdruck beim AMS wird kritisiert, der mitunter zu schwer nachvollziehbaren Zuweisungen von Jugendlichen zu Maßnahmen führt, die fehlende Zuverlässigkeit bei der Vergabe von Förderungen sowie die aufgrund der knapperen personellen Ressourcen des AMS auftretenden Nachlässigkeiten in der Kommunikation. Im Kontakt mit anderen Einrichtungen aus der Projektarbeit mit Menschen mit Behinderungen werden seitens der ClearerInnen auch manchmal Konkurrenzgedanken wahrgenommen, d.h. manche Institutionen sehen die Clearingstellen als direkte Konkurrenz und nicht als vorgelagerte Einrichtung zur Abklärung der Lebensperspektive und möglicher weiterer Schritte.

Abbildung 17: Mittelwert der Akzeptanz der Clearingstellen Quelle: L&R Datafile "ClearerInnen"; 2005, n=122, (1=sehr hoch bis 4= sehr niedrig)

7.1.2 Schnittstelle Landesstelle Bundessozialamt - Clearingstelle

Die Kooperationsbeziehung zwischen der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes und den Clearingstellen betrifft zunächst die Kontraktbeziehung im Rahmen eines Fördervertrags. Auf der Grundlage der vom BMSG erarbeiteten Förderrichtlinie schließen die Landesstellen mit dem bzw. den jeweiligen Trägerverein(en) in dem betreffenden Bundesland einen Fördervertrag ab. In diesen Verträgen sind unter anderem die Fördermodalitäten (Förderdauer, Förderhöhe) spezifiziert und hinsichtlich des Outputs Vorgaben formuliert. So wird eine Mindestgrenze für die Anzahl der zu erstellenden Entwicklungspläne pro Jahr festgelegt.

In die konkrete Fallarbeit sind VertreterInnen der Landesstellen nur dann involviert, wenn es gilt, eine längere als die in den Richtlinien oder bilateral zwischen Landestelle und Clearing-Trägereinrichtung vereinbarte Betreuungszeit zu vereinbaren. In diesen Fällen sind die ClearerInnen angehalten, die Landesstelle zu kontaktieren.

In nahezu allen Bundesländern hat sich zur inhaltlichen Begleitung der Clearingprojekte auf Initiative der Landesstelle des BASB eine Steuergruppe etabliert, in der neben VertreterInnen der BASB-Landesstelle auch VertreterInnen der Schulen und Schulbehörden sowie der Trägereinrichtungen repräsentiert sind. Fallweise wird auch das AMS und das Land einbezogen. In den Befragungen der Clearing-ProjektleiterInnen wurde die Kooperationsbeziehung zu den Landesstellen positiv und konstruktiv beschrieben.

In einigen Bundesländern wurden sogenannte Qualitätszirkel oder ähnliche Netzwerke, die auf Projektebene arbeiten, eingerichtet. Ziel dieser Gremien ist es, einen Erfahrungsaustausch über die Clearingtätigkeit zu initiieren und letztlich Verbesserungspotentiale aufzuspüren. Dabei geht es auch um die Erörterung von festgestelltem zusätzlichen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf für Jugendliche.

In einigen Bundesländern wurde auf Initiative der Landesstelle ein Fachbeirat eingerichtet, der die laufende Abstimmung von BASB, AMS, Clearingstellen und VertreterInnen der Schulbehörden (v.a. LSI) sowie ElternvertreterInnen über Probleme und zentrale Fragestellungen am Schnittpunkt Schule-Beruf zum Ziel hat.

7.1.3 Schnittstelle Schulen - Clearingstellen

In der Aufbauphase des Clearing gab es Koordinationsgespräche zwischen dem Bildungs- und Sozialministerium bezüglich des Aufbaus von Clearingstellen. Die Initiative des BMSG fand Unterstützung durch das Bildungsressort, was sich darin äußerte, dass die LandesschulinspektorInnen in allen Bundesländern seitens des bmbwk zur Zusammenarbeit mit den Bundessozialämtern (heute: Landesstellen) angehalten wurden. In weiterer Folge wurden zwischen den BASB-LeiterInnen und den Landesschulräten schriftliche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf den Datenaustausch zwischen Schulen und Clearingstellen, den kontinuierlichen Informationsaustausch auf Ebene LSI-BASB. In einigen Bundesländern waren auch das AMS und das Land in die Vereinbarung eingebunden.

Die Zusammenarbeit zwischen LSI, Schulen und Clearingstellen ist in jedem Bundesland durch eine spezifische Kooperationskultur geprägt. Generell besteht auf Ebene der Landesschulräte eine positive Haltung zu den Clearingstellen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Schulbehörden bereits von Beginn an beim Aufbau eines Clearingnetzwerkes im jeweiligen Bundesland eingebunden wurden.

In weiterer Folge wurden die SPZ-LeiterInnen angehalten, Kontakt zu den Clearingstellen aufzubauen und mit ihnen zu kooperieren. Auf operativer Ebene zeigt sich insgesamt, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Clearingstellen im Großen und Ganzen positiv entwickelt hat, was sich auch am Akzeptanzwert widerspiegelt (siehe Abbildung 17: Mittelwert der Akzeptanz der Clearingstellen). Aus Sicht der ClearerInnen hat sich auch die Kooperation bei der Weitergabe von Daten zu SPF-SchülerInnen von den Schulen an die Clearingstellen eingespielt. Auch der Prozess der Information der Eltern und die Anbahnung des Clearingprozesses zu Beginn des Schuljahres ist mittlerweile Routine. In diesem Zusammenhang kommt der Schule und vor allem den KlassenlehrerInnen eine wichtige Vermittlerfunktion zu. So orientieren sich viele Eltern bei ihrer Entscheidung, das Clearing in Anspruch zu nehmen, am Ratschlag der LehrerInnen. Hier spielen LehrerInnen eine wichtige "Brückenkopffunktion", indem sie auf bilateraler Ebene mit den einzelnen Eltern bzw. Elternteilen die Teilnahme am Clearing erörtern und abklären.

Allerdings ist in der Zusammenarbeit Schule-Clearingstellen ein deutliches Gefälle zwischen den Sonderschulen und den Hauptschulen festzustellen. Die reibungslose und eingespielte Kooperation bezieht sich vor allem auf Sonderschulen. Der Zugang zu SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsklassen von sonstigen Pflichtschulen gestaltet sich sowohl aus Sicht der ClearerInnen als auch der im Rahmen der Fallstudien befragten LehrerInnen als sehr schwierig. Der Grund liegt in der Vereinzelung von SPF-SchülerInnen in der Hauptschule. Während in Sonderschulen der Klassenverbund und die Orientierung an der KlassenlehrerIn einen "kollektiven" Ansatz beim Zugang zu ASO-SchülerInnen ermöglicht, ist dies bei singulären SPF-SchülerInnen in Hauptschulen schwieriger. Von Seiten einiger SchulexpertInnen wurde angemerkt, dass die Betreuung von SPF-SchülerInnen in Hauptschulen allgemein bestimmte Defizite aufweist. So wird die Betreuung der SPF-SchülerInnen oftmals von HauptschullehrerInnen übernommen, die dafür aber keine entsprechende Ausbildung haben. Die Gefahr besteht nach Ansicht von ExpertInnen darin, dass aufgrund des Betreuungsdefizits in Hauptschulen SPF-SchülerInnen in Zukunft fast ausschließlich in Sonderschulen gedrängt werden.

Bei der Kooperation zwischen LehrerInnen und SchülerInnen treten auch immer wieder grundsätzliche Fragen auf, wie etwa jene, ob die Kooperation Bestandteil des Aufgabenprofils ist oder gesonderte Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssten. Hier wurde von ExpertInnen aus dem Schulbereich übereinstimmend die Meinung vertreten, dass bei PflichtschullehrerInnen die Kooperation LehrerInnen-ClearerInnen Bestandteil der Jahresnorm (Netto-Stundenkontingent eines/r LehrerIn auf Basis von Vollzeitäquivalenten) sei. Dies wäre jedoch seitens der Schulbehörden an die Schulen zu kommunizieren, da dort diesbezüglich noch keine einheitliche Auffassung besteht.

7.2 Die Konstellationen in der Clearing-Beratung

7.2.1 ClearerIn als persönliche Vertrauensperson

Beim Clearing handelt es sich um einen mehrstufigen Abklärungsprozess, in den eine Reihe von Personen eingebunden sind. Zentrale Person ist der/die BeraterIn der Clearingstelle. Eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreich verlaufendes Clearing ist der Aufbau einer Vertrauensbasis. Die Befragung der Jugendlichen hat gezeigt, dass dies in der Mehrzahl der Fälle auch gelungen ist. So gaben 89,5% der Jugendlichen an, dass sie sich von dem/der BeraterIn verstanden gefühlt haben. Nicht immer war dies bei 7,3% der Jugendlichen der Fall. Überhaupt nicht verstanden gefühlt haben sich nur 3,2% der Jugendlichen. Dieses Profil deutet auf eine hohe Empathie der BeraterInnen hin, die es ihnen ermöglicht, sowohl auf emotionaler als auch auf kognitiver Ebene Zugang zu den Bedürfnissen und Problemlagen der Jugendlichen zu finden.

Auch in den Fallstudien wurde seitens der Jugendlichen und Eltern betont, dass das Vertrauensverhältnis eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Clearingprozess darstellt. Unterstützend dafür ist, dass die Jugendlichen das Gefühl haben, sie werden ernst genommen und die ClearerIn ist eine wichtige Bezugsperson, die auch persönliche Informationen vertraulich behandelt.

Dieser Befund spiegelt sich auch in den Urteilen der im Rahmen der Fallstudie befragten LehrerInnen wider. Ihrer Meinung nach gelingt es den ClearerInnen sehr gut, zu den Jugendlichen Zugang zu finden und rasch ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Teilweise können das die LehrerInnen direkt beobachten, sofern sie am Clearinggespräch teilnehmen, was allerdings selten ist, oder sie entnehmen das den Schilderungen der Jugendlichen, wenn sie mit ihnen über das Clearing sprechen.

Auch aus Sicht der ClearerInnen wurde der Aufbau einer Vertrauensbasis als wichtige Voraussetzung genannt, um Offenheit in beiden Richtungen der ClearerInnen-Jugendlichen-Beziehung zu etablieren. Nur wenn eine Vertrauensbasis besteht, ist auch der/die ClearerIn in der Lage, dem/der Jugendlichen gegenüber auch unbequeme Wahrheiten zu artikulieren, was gerade im Prozess der Berufswahl oftmals notwendig sei, etwa bei unrealistischen Berufsvorstellungen.

7.2.2 LehrerInnen als Bindeglied zur schulischen Lebenswelt

Bei Jugendlichen, die in der 8. oder 9. Schulstufe ins Clearing gehen, sind die LehrerInnen die zentrale erwachsene Bezugspersonen in der schulischen Lebenswelt. Sie spielen deshalb im Clearingprozess eine wichtige Rolle, da sie über umfassende Kenntnisse über den Jugendlichen im Schulalltag verfügen. Neben den schulischen Leistungen können die LehrerInnen auch die soziale Integration im Klassenverbund und das familiäre Umfeld gut beurteilen. Diese Rahmenbedingungen stellen wichtige Hintergrundinformationen für die ClearerInnen dar, deren Wahrnehmung des Jugendlichen auf das spezifische Setting des Clearinggesprächs eingeengt ist.

Der Informationstransfer zwischen LehrerIn und ClearerIn erfolgt in der Regel im Rahmen eines bilateralen Erstgesprächs, in manchen Fällen nehmen daran zusätzlich noch der/die Jugendliche und die Eltern bzw. ein Elternteil teil.

Während des gesamten Clearingprozesses nehmen die Lehrkräfte nur in seltenen Fällen am Gespräch zwischen ClearerIn und Jugendlichen teil. Dies zeigte sich sowohl im Rahmen der Fallstudien als auch in der Befragung der Jugendlichen. In der Wahrnehmung von 71,9% der befragten Jugendlichen haben die LehrerInnen nie am Beratungsgespräch teilgenommen, bei 25,3% manchmal und bei 2,8% der Jugendlichen immer. Als Teilnahme der LehrerInnen wird aber oftmals die Teilnahme der LehrerInnen an der Informationsveranstaltung der ClearerInnen in der Schule interpretiert. Die Beratung selbst aber erfolgt in den meisten Fällen ohne Mitwirkung der LehrerIn.

Über den Stand des Clearing gibt es nach Ansicht der befragten ClearerInnen unterschiedliche Formen des Informationsaustausches. Das Spektrum reicht von mehrmaligen Telefonaten oder e-mails bis hin zu regelmäßigen Fallbesprechungen zwischen ClearerInnen und LehrerInnen in der Schule, bei denen alle Clearingfälle aus der jeweiligen Klasse erörtert werden. Hier zeigt sich allerdings eine deutliche Kluft zwischen LehrerInnen aus Sonderschulen und LehrerInnen aus Integrationsklassen an Hauptschulen. Während LehrerInnen aus Sonderschulen in der Regel ein hohes Engagement in der Kooperation mit den Clearingstellen zeigen, lässt die Kooperationsbereitschaft von HauptschullehrerInnen öfters zu wünschen übrig. Begründet wird dies meist mit fehlenden Zeitressourcen. Aber auch andere strukturelle Gründe werden dafür verantwortlich gemacht. Während in Sonderschulen eine starke Orientierung an KlassenlehrerInnen besteht, die täglich und kontinuierlich im Kontakt mit den SchülerInnen stehen, haben StützlehrerInnen in Integrationsklassen oftmals nur an bestimmten Tagen und dann stundenweise Kontakt mit den SPF-SchülerInnen.

Diese Umstände haben auch Einfluss auf die Bewertung der Kooperationsbeziehung ClearerInnen-LehrerInnen. Die Qualität der Zusammenarbeit mit den LehrerInnen ist aus Sicht der ClearerInnen individuell durchaus unterschiedlich. Durchschnittlich kooperieren 54,5% der LehrerInnen aus Sicht der ClearerInnen (sehr) gut, knapp 27,6% befriedigend und in 17,9% wird die Zusammenarbeit als (sehr) schlecht eingestuft. Hauptkritikpunkte sind hier fehlendes Engagement, konkurrenzgeprägtes Verhalten gegenüber den ClearerInnen und Schwierigkeiten in der Kommunikation und im Informationsfluss.

Aus Sicht der LehrerInnen, die im Rahmen der Fallstudien befragt wurden, bildet das Clearing eine unverzichtbare Unterstützung im fragilen Prozess der Berufswahl. Zwar würde die Schule einiges zur Förderung der Berufsorientierung anbieten, die Kapazitäten der LehrerInnen seien aber begrenzt und gerade für SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf sei das Clearing enorm wichtig.

7.2.3 Eltern als Anwälte ihrer Kinder

Die Eltern als Erziehungsbeauftragte spielen bei der Anbahnung des Clearing eine zentrale Rolle. Sie müssen die Zustimmung zur Teilnahme ihrer Tochter/ihres Sohnes am Clearing geben. Bei der Anbahnung des Clearing haben die LehrerInnen an den Schulen eine wichtige Vermittlerrolle. Wenngleich ausreichendes Informationsmaterial seitens der Clearingstellen vorhanden ist und auch die Erstinformation von den befragten LehrerInnen als gut und ausreichend beurteilt wird, so besteht seitens der Eltern mitunter ein Bedarf nach interaktiver Abklärung offener Fragen zum Clearing bzw. konkreter Fragen in Bezug auf die Teilnahme ihres Kindes. Vielfach besteht auf Seiten der Eltern oftmals Unsicherheit darüber, was Clearing ist und wie der Clearingprozess abläuft.

Hier hat sich als bewährtes Vorgehen die Anwesenheit der ClearerInnen bei Elternabenden oder auch bei Berufsinfotagen im Bezirk erwiesen. Ansonsten wenden sich die Eltern mit ihren Fragen an die LehrerInnen.

In den meisten Clearingstellen wird das Erstgespräch im Beisein von Jugendlichen und Eltern bzw. einem Elternteil geführt. In weiterer Folge reduziert sich jedoch die Teilnahme der Eltern am Clearing. Lediglich in 16,1% aller Fälle waren die Eltern immer bei den Beratungen dabei. Dies ist nach Auskunft der ClearerInnen vor allem dann der Fall, wenn es sich um Jugendliche mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen handelt.

Bei über der Hälfte der befragten Clearing-TeilnehmerInnen sind die Eltern bzw. der Elternteil bei einigen Treffen mit anwesend. Immerhin 29% der Jugendlichen gab an, dass ihre Eltern nie am Beratungsgespräch teilgenommen haben. In vielen Fällen ist es Wunsch der Jugendlichen, dass die Eltern nicht teilnehmen. Bei einigen Jugendlichen finden die Eltern aber keine Zeit, an den Clearing-Gesprächen teilzunehmen, mitunter fühlen sie sich auch überfordert.

Tabelle 37: Teilnahme der Eltern am Beratungsgespräch nach Alter Quelle: L&R Datafile "Befragung Clearing-TN" 2006

Alter zum Befragungszeitpunkt - kategoriesiert

Zwischen 15 und 16 Jahre

 

Zwischen 17 und 18 Jahre

 

19 Jahre und älter

 

Gesamt

 
 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

ja, immer

14

20,9%

14

12,2%

7

20,0%

35

16,1%

manchmal

35

52,2%

67

58,3%

17

48,6%

119

54,8%

nein, nie

18

26,9%

34

29,6%

11

31,4%

63

29,0%

Gesamt

67

100,0%

115

100,0%

35

100,0%

217

100,0%

An diesem unterschiedlichen Teilnahmeverhalten der Eltern zeigt sich auch die Bandbreite des Engagements der Eltern im Zusammenhang mit der Unterstützung ihrer Kinder bei der Berufswahl. Es zeigte sich auch, dass der Kontakt der Clearingstelle mit den Erziehungsberechtigten vorwiegend über einen Elternteil und hier wiederum vorwiegend über die Mutter läuft. Bei den Fallstudien zeigte sich auch, dass es im Elternhaus mitunter Positionsunterschiede bezüglich der Kompetenzen ihrer Kinder gibt. Dies äußerte sich in einem konkreten Fall so, dass der Jugendliche ein vereinbartes Praktikum nicht antrat, weil der Vater - wie sich herausstellte, fälschlicherweise - der Ansicht war, dass dies eine Überforderung darstelle. In diesem Fall kam der Clearerin die Aufgabe zu, zwischen den konträren Positionen der Eltern zu vermitteln.

Bezüglich des Engagements der Eltern bzw. des Elternteils lassen sich angesichts der Befunde aus den Fallstudien und den Befragungen der ClearerInnen drei Typen unterscheiden:

  • die "Überforderten": Ein Großteil der Eltern sieht die Begleitung ihrer Kinder im Berufsfindungsprozess als besondere Herausforderung, die leicht zur Überforderung wird. Diese resultiert aus dem fehlenden Einblick in das komplexe Ausbildungssystem. So ist vielen Eltern nicht klar, welche Möglichkeiten an weiterführenden Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten prinzipiell zur Verfügung stehen, welche Anforderungen an die Jugendlichen gestellt werden und welche Maßnahmen für ihre Kinder überhaupt in Frage kommen. Und angesichts dieser Unsicherheit wird die Unterstützung des Clearing dankbar angenommen. Vor allem dann, wenn sie realisieren, dass ihr Sohn/ihre Tochter bei der Berufsfindung von dem/der ClearerIn unterstützt wird.Die Überforderung resultiert zum einen aus der Unkenntnis der Anforderungen des Ausbildungs- und Beschäftigungssystems, zum anderen aber auch aus den fehlenden Zeitressourcen aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile, sich mit der Berufswahl ihres Kindes auseinander zu setzten.

  • die "Uninteressierten": Mitunter äußert sich die Verunsicherung der Eltern in Desinteresse an der beruflichen Entwicklung ihres Kindes. Das Desinteresse resultiert mitunter auch aus der Resignation über die Perspektivlosigkeit im Falle ihres Kindes. Diese Gruppe von Eltern bzw. Elternteilen hält so gut wie keinen Kontakt zu den Clearingstellen, hier geht die Informationsweitergabe über den Fortschritt und die Ergebnisse des Clearingprozesses ausschließlich von den ClearerInnen aus. Es zeigte sich bei der Befragung der Eltern im Rahmen der Fallstudien, dass sie auch relativ uninformiert über den Ablauf des Clearingprozesses bei ihrem Kind sind. Die Jugendlichen selbst erfahren von ihren Eltern / ihrem Elternteil keinerlei Unterstützung bei der Suche nach einer beruflichen Zukunft, sie sind vollständig auf die Unterstützung der LehrerInnen und der ClearerInnen angewiesen.

  • die "Engagierten": Insbesondere bei geistig beeinträchtigten oder schwerstbehinderten Jugendlichen zeigen die Eltern bzw. ein Elternteil ein besonders hohes Interesse am Clearingprozess und entsprechende Bereitschaft, aktiv am Clearing mitzuwirken. Dies äußert sich in der mehrmaligen Teilnahme am Clearinggespräch und in einer kontinuierlichen Kontaktaufnahme und Feedback mit den ClearerInnen und auch LehrerInnen. Diese Gruppe zeigt sich auch in hohem Maße sehr gut informiert über die vorhandenen Möglichkeiten einer weiterführenden Ausbildung oder Beschäftigung.

Unabhängig von der elterlichen Eigeninitiative sind die ClearerInnen bemüht, die Eltern bzw. den Elternteil über wichtige Marksteine im Clearingprozess auf dem Laufenden zu halten. Dies erfolgt - wenn nicht persönlich - telefonisch oder per E-mail. Im Rahmen der Fallstudien waren alle befragten Eltern mit Umfang und Inhalt der Informationsweitergabe zufrieden und äußerten keinen zusätzlichen Bedarf.

Im Allgemeinen wird die Zusammenarbeit mit den Eltern von den ClearerInnen als sehr positiv beurteilt. Durchschnittlich werden 80% der Kooperationen mit den Eltern als (sehr) gut bewertet, 16% als befriedigend und 4% als (sehr) schlecht. Probleme ergeben sich dann, wenn die Eltern bzw. ein Elternteil für sein Kind berufliche Perspektiven im Auge haben/hat, die nach Ansicht der ClearerInnen aufgrund der Ergebnisse von Eignungstests als unrealistisch einzuschätzen sind (vgl. auch Kapitel 5.1). Hier besteht für ClearerInnen die Herausforderung darin, eine Balance zwischen den Vorstellungen der Eltern und jenen der ClearerInnen herzustellen. Dies ist auch deshalb schwierig, weil oftmals die Jugendlichen die Vorstellungen der Eltern übernehmen. So versuchen die ClearerInnen meist anhand von Resultaten von Eignungstests oder Stärken-Schwächen-Analysen die Eltern zur Überprüfung ihrer Vorstellungen zu bewegen. Eine Einsicht stellt sich oftmals erst dann ein, wenn die Eltern ein entsprechendes Feedback von den Betrieben erhalten, in denen der/die Jugendliche ein Schnupperpraktikum absolviert hat. Eine weitere Möglichkeit einer Absicherung des ClearerInnen-Urteils besteht im Heranziehen von externen GutachterInnen, die das Fähigkeitsprofil und Kompetenzniveau der Jugendlichen beurteilen. Diese Gutachten werden eher in Einzelfällen angefordert, wenn es seitens der ClearerInnen Unsicherheiten gibt oder die Eltern auf eine Überprüfung der Empfehlungen der ClearerInnen drängen. Darüber hinaus werden familiäre Probleme und mangelnde Deutschkenntnisse der Eltern als belastende Faktoren für die Zusammenarbeit angeführt.

8 Die Qualitätsfrage: Qualitätsmanagement zur Qualitätssicherung und -entwicklung

8.1 Zielsetzung und Funktion von QM

Erfolgsmessung ist besonders wichtig, um:

  • Ziele zu konkretisieren und zu operationalisieren,

  • Leistungen zu dokumentieren,

  • Transparenz zu schaffen,

  • den Zielerreichungsgrad verfolgen zu können,

  • für Frühwarnung und um Trends zu erkennen und

  • Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken. (vgl. Horak & Schmid 2003, S. 40 in Koenig 2006)

Da anfangs bis Mitte 90er Jahre der Zustand der öffentlichen Haushalte eine Ausweitung nicht oder kaum mehr zuließ, begannen auch die ersten Überlegungen dahingehend, QM-Systeme aus der Wirtschaft für sozialpolitische Interventionen zu übernehmen. "Die Einrichtungen der Sozialen Arbeit werden verstärkt mit der Anforderung konfrontiert, die Effektivität ihres Handels nachzuweisen, Rechenschaft zu geben über das Verhältnis von Aufwand und erreichter Wirkung sowie strukturierte Aktivitäten zu entwickeln für eine planmäßige Verbesserung der Qualität ihres Handelns. Die MitarbeiterInnen in Einrichtungen sehen sich konfrontiert mit neuen Formeln und Kürzeln wie TQM, DIN 9000 ff, EFQM." (Merchel 2001, S.9)

Die Schwierigkeit der Übernahme solcher Anforderungen liegt zum einen darin, dass diese im Bereich der Industrie und der gewerblichen Dienstleistung erarbeiteten Verfahren für die Soziale Arbeit nicht bzw. nur bedingt übertragbar sind (was z.B. die Zufriedenstellung der Kunden betrifft). Nicht nur die KlientInnen sind KundInnen der Leistung, sondern zusätzlich auch die FördergeberInnen. Im sozialen Bereich ist der Klient/die Klientin weder Kunde/Kundin noch KönigIn, sondern immer mehr oder weniger freiwilliger NutzerIn einer Dienstleistung. Im Clearing-Bereich gibt es auffallend viele Monopolstellungen, aus KundInnensicht wären mindestens zwei Träger pro Region wünschenswert. Diese Möglichkeit der Auswahl beinhaltet eine (gewisse) Wahlfreiheit der KlientInnen, verbunden mit Konkurrenz (möglicherweise Doppelgleisigkeiten) unter den Anbietern. Gerade unter Monopolbedingungen ist eine Qualitätskontrolle wichtig.

Diese Modelle sind weiters zu sehr rein auf Organisationen ausgerichtet; für den sozialen Bereich braucht es umfassendere systemische Ansätze im Sinne von Bronfenbrenner, in denen auch Gesetze, politische Vorgaben, Traditionen in der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt sind.

Zum anderen sind die Entwicklung, geschweige denn die Erprobung eigener handlungsfeldspezifischer und praktikabler Methoden noch nicht sehr weit gediehen, vor allem dann, wenn es sich um neue Dienstleistungen handelt, die noch in einem stärkeren Wandel sind. Derzeit herrscht im Clearing-Bereich eher die Situation vor, dass jeder Träger (so überhaupt) seine eigenen QS-Instrumente/QM-Methoden hat. Angestrebt werden sollte aber eine trägerübergreifende Vereinheitlichung.

Aus Sicht von Jörg Bungart können Qualitätsmanagementsysteme auch als "Etikettenschwindel" missbraucht werden, wenn der leitende Anspruch hinter der Einführung eines Systems nicht jener der kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistung ist. Denn, so argumentiert er, die Einführung eines solchen Systems hat per se noch wenig mit dem eigentlichen Sinn von Qualitätsmanagement zu tun, und zwar der Verbesserung des Angebots sowie einer transparenten Darstellung der Ergebnisse nach außen. Primär geht es den Institutionen zunächst darum, sich einen Marktvorteil zu verschaffen: Und dann ist so ein System immer in der Gefahr, egal wie es genannt wird, einfach nur ein wenig angedockt oder angehängt zu werden, aber es wird eigentlich nicht wirklich gelebt. QM-Systeme haben also nur dann eine Rechtfertigung, durch den Aufwand, der damit betrieben wird, wenn sie tatsächlich auch gelebt, d.h. auch in allen Ebenen einbezogen werden.

Der Ablauf der Erbringung sozialer Dienstleistungen kann auf der Mikroebene noch am ehesten mit dem Entwurf und der Herstellung einer "Einzelanfertigung" verglichen werden (s. Flexibiltität weiter unten). Soziale Arbeit und die Betreuung behinderter Menschen kann in keinem Fall "Serienproduktion" sein, und zwar in doppelter Hinsicht nicht:

  1. ist kein behinderter Mensch dem anderen gleich, und

  2. ist kein/e BetreuerIn (HelferIn) dem anderen gleich.

Es gilt somit ein Vorgehen zu entwickeln, das den Erbringer der Leistung dazu veranlasst und ihn darin unterstützt, die Systematik seiner Tätigkeit im Einzelfall darzustellen. Die Dokumentation der Arbeitsleistung (der "Produkterstellung") ist eines der Kernstücke jedes QM-Systems, also die Dokumentation der Diagnostik, Beratung und Begleitung der Clearing-Prozesse (s.a. Entwicklungspläne, Datenbankeingaben), aber auch das Aufdecken von Lücken im Unterstützungssystem.

Wichtig ist, dass die Qualität etwas mit der Arbeit zu tun haben muss, also Qualitätsmessung und Qualitätsmanagement auf die Spezifika dieser Arbeit eingehen müssen. Es handelt sich um einen Prozess und dieser Prozess wird von den ClearerInnen moderiert - und auf diese spezielle Situation muss Qualitätsmanagement eingehen, damit ein QM erfolgreich sein kann.

Es gibt keine bestehenden Modelle, an die man sich mit dem Produkt "Clearing" anlehnen könnte. So ist der Behindertenbericht auch nicht allzu hilfreich, abgesehen von den Stichwörten Flexibilität und Kooperation: "Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und Förderung produktiver Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang wäre es dringend nötig, zu einem einheitlichen und verbindlichen Begriff von Qualität und Qualitätssicherung bei Sozialen Diensten zu kommen. Grundbedingung dafür wäre ein einheitlicher "Kriterienkatalog", nach dem der Begriff "Qualität" definiert wird. Wesentliche Kriterien könnten z.B. sein:

  • Flexibilität des Angebotes,

  • Kooperation mit anderen Anbietern,

  • Orientierung an der Art. 15a-Vereinbarung,

  • Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften." (siehe: www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/5/3/2/CH0055/CMS1057914735913/ behindertenbericht310703b1.pdf )

Eine QS/QM-Variante wäre somit das Benchmarking. Diesem liegt der Gedanke des Lernens über Vergleiche mit denjenigen zugrunde, die zu einem bestimmten Zeitpunkt "best practice" repräsentieren. Der Vergleichsmaßstab muss nicht unbedingt eine Einrichtung/Maßnahmen insgesamt sein, sondern dies kann auch in Unterbereichen der Fall sein.

Abbildung 18: Verfahrensmuster im Benchmarking - Benchmarking-Matrix Quelle: Merchel 2001 S. 86 (mit clearingspezifischen Ergänzungen des L&R-Evaluationsteams in Kursiv).

 

EXTERN

INTERN

QUANTITATIV

Vorgehensweise: Vergleich von Kennzahlen mit ähnlichen Organisationen (Clearing-Stellen in anderen Bundesländern).Vorteil: externer Maßstab als Anregung für Verbesserungsaktivitäten, Möglichkeit der Positionierung und Zieloperationalisierung Nachteil: Problem der Vergleichbarkeit, verkürzender Charakter von Kennzahlen

Vorgehensweise: Kennzahlenvergleich innerhalb einer Organisation Vorteil: überschaubarer Rahmen zur Einschätzung von Vergleichbarkeit, Anregen interner Qualitäts- und Verbesserungsdebatten Nachteil: Beschränkung der Debatte auf innerorganisatorische Bewertungen und Perspektiven, die innerhalb der Organisation entwickelt wurden

QUALITATIV

Vorgehensweise: vergleichende Analyse von Prozessen und Ergebnissen im Diskurs (könnte bei den Clearing-ProjektleiterInnen-Treffen vorgenommen werden) Vorteil: tieferes Eindringen in prozessqualitative Fragen, diskursive Erfassung des Verhältnisses von Rahmenbedingungen und Qualität, großes innovatives Potential Nachteil: hoher Aufwand, Anforderung einer hohen Bereitschaft von Konkurrenten zur Offenheit (dies müsste noch im Clearing-Bereich ausgelotet werden; wobei der Anbieter in Vbg. und im Bgl. in keiner Konkurrenzsituation sind)

Vorgehensweise: Vergleich von Verbesserungsvorschlägen, Qualitätszirkel Vorteil:Beteiligungsintensität, gemeinsame Erprobung und Auswertung von Verbesserungsmöglichkeiten Nachteil: geringe externe Anregungen, Notwendigkeit eines kooperativen und Konkurrenz reduzierenden Klimas

Die Fragebogenerhebung bei den ProjektleiterInnen hat ergeben, dass dies in den meisten Clearing-Stellen bereits stattfindet. Zusammenfassend könnte sich für den Clearing-Bereich ein kontinuierliches internes QM-Modell der Selbstevaluierung ergeben, mit dem Ziel, zu erarbeiten, wo man was besser machen kann. Um aber mögliche "blinde Flecken" möglichst zu verhindern, bedarf es externer qualitativer Unterstützung der Clearing-Stellen. Um beim obigen Modell zu bleiben: Schwerpunkt Intern mit phasenweiser externer Ergänzung durch Fachleute. Angezeigt ist dies auch aus Gründen der wissenschaftlichen Gütekriterien wie Validität und Intersubjektivität. Eine weitere wichtige externe Ergänzung besteht darin, Lehrkräfte und Eltern/Jugendliche mit kurzen Fragebögen oder telefonischen Erhebungen einzubeziehen.

Quantitative Vergleiche sollten versucht werden (z.B. Person pro bestimmter Anzahl von SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Fördrbedarf in einer Region ...), wobei diesen Vergleichen u.a. auch schon von da her Grenzen gesetzt sind, dass es teilweise Einrichtungen mit "Clearing als Einzelmaßnahme" gibt, inzwischen aber eine Mehrheit Mischformen bevorzugt, in der Regel mit Jugendarbeitsassistenz, manchmal auch mit anderen Dienstleistungen.

Relevante Fragestellungen:

  • Spezifisches Ziel einer Qualitätsverbesserung

  • Hemmende Faktoren/Problemstellen, die dem Ziel entgegenstehen

  • Maßnahmen festlegen, die die hemmenden Faktoren in ihrer Wirkung reduzieren können

  • Fördernde Faktoren, die zur Zielerreichung führen

  • Maßnahmen festlegen, die die fördernden Faktoren in ihrer Wirkung erhöhen können ??Handlungsplan: Wer muss wann was an welchem Ort bis zu welchem Termin zur Qualitätsverbesserung tun? (Aus Merchel 2001, S. 139: Fragestellungen bei der strategischen Analyse zur Qualitätsverbesserung)

8.2 QS/QM zwischen Fördergebern und Clearing-Trägern: Makro-Ebene und Strukturqualität / Rahmenbedingungen

Gemäß der ISO-Definition ist Qualität die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.

Wesentlich ist demnach der Bezug zwischen den Eigenschaften einer Dienstleistung und den Erwartungen (Zielen, Maßstäben), die an diese Leistung gestellt werden. Qualität ist also keine Eigenschaft, die einem Produkt oder einer Dienstleistung einfach so zukommt, sondern sie ist stets als Ausdruck der Relation zwischen realisiertem Ist- und gefordertem Soll-Stand zu verstehen und zu bewerten. Voraussetzung für eine Bewertung von Qualität ist also eine möglichst exakte Definition von anzustrebenden Zielkategorien in Form von Leitlinien oder Qualitätsstandards (vgl. Schwarte & Oberste-Ufer 2001, S. 64 in Koenig 2006).

Diese Zielkategorien werden in der Regel von der finanzierenden Stelle vorgegeben. Um dies hinsichtlich der Clearingstellen zu erheben, wurden mittels einer telefonischen Befragung bei den BSB-Landesstellen die Zielvorgaben/Fördervereinbarungen für die Träger und in weiterer Folge die ClearerInnen erhoben. Auffallend ist, dass die Vorgaben zwischen 16,5 und 60 Entwicklungsplänen pro ClearerIn schwanken.

Anzumerken ist weiters, dass die Tätigkeit der Karriere- bzw. Entwicklungsplanerstellung durchschnittlich 7% der aufgewendeten Gesamtstunden pro Jugendlichen ausmacht. Dies kann somit auch so gesehen werden, dass es für über 90% des Tätigkeitsausmaßes der ClearInnen keine Vorgaben gibt, wobei klarerweise der Karriereplan das Kernstück des Clearing-Prozesses ausmacht.

Es mangelt also beim Kern-Indikator der Qualitätsvorgabe (Entwicklungsplan) an einer intersubjektiven externen (bundesländer- bzw. trägerübergreifenden) Überprüfung. Diesbezüglich wurden zwar die einzigen quantitativen Vorgaben gemacht, detailliertereeinheitliche Vorgaben für alle Bundesländer wurden aber seitens der Fördergeber nicht erstellt (vgl. auch Kap. Empfehlungen).

Hinsichtlich der Qualitätssicherung könnte von jedem Träger eingefordert werden, dass zufällig ausgewählte 5% von Entwicklungsberichten/Karriereplänen jährlich in anonymisierter Form an eine externe, unabhängige Forschungsstelle zwecks Evaluierung gesandt werden müssen.

Analog könnte die Qualitätssicherung hinsichtlich der Datenbankeingaben erfolgen.

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Fördergebern (BASB-Landesstelle) und Clearing-Träger sollten in den Kernbereichen vereinheitlicht werden und folgende Qualitätsmerkmale beinhalten:

  • Zielgruppenkriterien, Zielgruppenentwicklung und Personalressourcen

  • Qualitätskriterium: keine weiße Flecken in bestimmten Regionen

Es sollte in der Ziel- und Leistungsvereinbarung festgestellt sein, dass es zu keiner Unterversorgung und zu keinen langen Wartelisten in bestimmten Regionen kommt. Eine ausgewogene flächendeckende Versorgung ist zu gewährleisten (mit entsprechenden Ressourcen seitens des BASB). Auf der Grundlage von verfügbaren Kenndaten (wie die Anzahl an SPF-Zuerkennungen oder die Entwicklung bei den übrigen Teilzielgruppen) kann in einem interaktiven Prozess zwischen der jeweiligen Landesstelle und dem/den Trägerverein(en) festgestellt werden, ob eine Notwendigkeit zu einer personellen Aufstockung der Clearing-Stelle besteht. Es besteht die Gefahr, dass sonst bestimmte Jugendliche nicht genommen werden, weil der Aufwand zu groß ist/wird (Stichwort Überlastung) bzw. es fällt auf, dass z.B. Integrationsklassen weniger gegenüber Sonderschulen betreut werden, da hier auch intern der Aufwand als sehr hoch eingeschätzt wird und es nicht nur an der fehlenden Info-Weitergabe seitens der Schule liegen kann. An einer Sonderschule (womöglich mit mehreren Abschluss-Klassen) kommt ein/e ClearerIn in derselben Zeit an das zehnfache an potentiellen KundInnen heran. Es muss also in den Zielvereinbarungen bzw. Leistungsvereinbarungen geregelt sein, dass Clearing in gleichem Ausmaß möglich ist, wo es von den Jugendlichen oder den Distanzen her schwieriger ist. Regionale Bedarfsabklärung und Entwicklung: Bei Clearing-Stellen mit hohem Mobilitätsanteil (weiten räumlichen Distanzen) sollte der Ausbau von Regionalstellen/neuen Zweigstellen überlegt werden. Denkbar wäre auch ein tageweises Andocken an eine bereits bestehende Sozialeinrichtung.

  • Qualitätskriterium:

Kein Creaming Dies bedeutet für die Clearingstellen dass sie für ihren Einzugsbereich zu einem bestimmten Prozentsatz auch Jugendliche mit schweren Behinderungen ins Clearing (nicht nur beratend, sondern mit Einverständniserklärung) aufnehmen müssen. Solche intensiveren Clearing sind auch bei den Personalressourcen entsprechend zu berücksichtigen. Es bedarf Vorgaben in Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die verhindern, dass überdurchschnittlich viele Jugendliche aufgenommen werden, bei denen es "leichter" geht.

  • Qualitätskriterium: Kooperation mit Folgemaßnahmen (quantitativ wie qualitativ, also intensive Kontakte/Kooperationen)

  • Qualitätskriterium: Es dürfen keine Redundanzen entstehen. Durch Regionaltreffen gilt es Abläufe zu verbessern und hinderliche Konkurrenz abzubauen. Notwendig ist ein Abklären und Festlegen der Zuständigkeiten und Datenweitergabe unter Berücksichtigung des Datenschutzes (damit nicht Jugendliche von mehreren Einrichtungen mehrmals hintereinander diagnostiziert werden). Das mitunter vorkommende "Herumreichen" von Jugendlichen soll verhindert werden, dazu gilt es Träger- und Behördenübergreifende Kooperationsstrukturen zu verbessern. Im Rahmen der Erhebungen hat sich gezeigt, dass zu früheren Zeitpunkten aufgestellte Qualitätskriterien inzwischen im Wesentlichen erfüllt wurden:

  • Dezentralisierung und Regionalisierung, um den jeweiligen lokalen und regionalen Anforderungen entsprechen zu können

  • Beständigkeit der Maßnahmen: Übergangsbegleitung darf nicht mit einer ‚Erstversorgung' (z.B. Clearing) enden, sondern ist als langfristiger Prozess zu verstehen.

  • Flexibilität der Maßnahmen: Orientierung an persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen

  • Einstieg mit den Maßnahmen vor Ende der Pflichtschulzeit

  • kein Splitting zwischen "begünstigten" und "nicht begünstigten" Behinderten Bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist auch vorzusehen, dass eine Abklärung darüber erfolgt, ob die Ziele erreicht wurden (Soll-Ist-Vergleich) und begründet wird, warum diese nicht erreicht wurden, welche Faktoren zur Erreichung förderlich bzw. hinderlich waren. Dieser Prozess ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Verbesserungen erreicht werden. Neben den Qualitätsindikatoren zum Kernstück der Leistungserbringung bedarf es auch Indikatoren, was die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung betrifft. Darunter fallen die finanzielle Absicherung der Clearingstellen und der Bereich der Aus- und Weiterbildung.

  • Finanzielle Absicherung und finanzielle Ausbaupläne mit dem Ziel der mittel- bis längerfristigen Sicherheit für die Jugendlichen und die Projekte: Die finanzielle Absicherung stellt eine wichtige Rahmenbedingung für die Erbringung der Leistungsvorgaben dar. So entstehen aufgrund der kurzfristigen Fördervereinbarungen oftmals Unsicherheiten über das Projektfortbestehen. Hier wären Mehrjahresverträge zwischen BASB und den Einrichtungen auf der Basis entsprechender Ziel- und Leistungsvereinbarungen anzustreben. Diese mittelfristige finanzielle Absicherung setzt aber voraus, dass Seitens der BASB entsprechende Planungsgrundlagen erarbeitet werden.

  • Qualitätsindikator: Ausbaupläne zum Clearing

  • Aus- und Weiterbildungen der ClearerInnen Im Rahmen der Clearingtätigkeit ergeben sich eine Reihe von neuen oder zusätzlichen Anforderungen an das Kompetenzprofil der ClearerInnen. Neben der Vermittlung der für das Clearing notwendigen Basiskenntnisse bedarf es deshalb auch einer laufenden Fortbildung und spezifischen Weiterbildung. Mögliche Themen wären angesichts der Ergebnisse der Studie z.B. Arbeit mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Neuerungen bei der Vereinheitlichung der Entwicklungspläne oder Adaptierungen der Portaleingabe. Auch gemeinsame trägerübergreifende sowie professionsübergreifende Schulungen sind anzustreben. ??Qualitätsindikator: jede/r ClearerIn hat seinen/ihren individuellen und verschriftlichten Fortbildungsplan

8.3 Mikro-Ebene und Prozess-Qualität

Generell ist für alle ClearerInnen besonders wichtig, dass ein flexibles Eingehen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person möglich ist, dass flexibel am Bedarf des Jugendlichen gearbeitet werden kann und dass Jugendliche "in nichts hineingezwungen werden". Dies betrifft:

  • Methoden, Materialien, Diagnostik (Gespräche, Testverfahren wie Zukunftskonferenzen, Unterstützkreise, Hamet, Melba, IDA-Koffer zur Fähigkeitsabklärung, Empowerment wie Aktivierung bei Mädchen mit Migrationshintergrund ...) Eine "beste" Methode bzw. diagnostische Vorgangsweise hat sich im Rahmen der Erhebungen nicht herauskristallisiert. Es sollte aber jede Einrichtung eine möglichst große Vielfalt an Verfahren "im Köcher" haben, um dann bestimmte Methoden gezielt einsetzten zu können.Nicht jede ClearerIn muss alle Methoden kennen. Mindeststandards wären hier, dass zumindest pro Clearingstelle eine Person zentrale Verfahren wie die Methode der Zukunftsplanung beherrscht.

  • Beratungsformen:

  • Qualitätsindikator: Aufbau einer guten Beziehung zum Klienten

  • Ort, wo das Erstgespräch, die Beratungsgespräche/die Clearing stattfinden (im Clearingbüro, in der Schule, Familie, in Ämtern): Ein geeigneter Ort ist dort wo eine/r Jugendliche/r ungestört mit dem/der ClearerIn arbeiten und sich auf die Beratung konzentrieren kann. Es sollte also jede Clearing-Stelle über mehre Treffmöglichkeiten verfügen, um den Jugendlichen eine Auswahlmöglichkeit anbieten zu können; Mindeststandard wären zwei Örtlichkeiten für Beratungen.

  • Qualitätsindikator: Mindestens zwei Örtlichkeiten zur Auswahl

  • Zeitausmaß Bei der Dauer ist als Orientierungsrahmen sechs Monate vorzusehen, wobei auch Unterbrechungen und Time-out möglich sein müssen, ohne dass dies formell ein neues Clearing mit neuem Antrag darstellt; mit Begründung auch Unterbrechungen. Eine weitergehende Standardisierung könnte zu Lasten der Qualität gehen. Zentral ist, dass die individuelle Situation berücksichtigt wird: "Jugendliche kommen in den Mittelpunkt, es passiert nichts, was sie nicht wollen". Vorraussetzung für Flexibilität ist in erster Linie eine große Bandbreite, die von den ClearerInnen zur Verfügung gestellt wird bzw. werden kann. Clearing ist ein "individueller Ansatz" und die Individualität muss auch zugelassen/ermöglicht werden.

Bei sozialen Dienstleistungen ist von zentraler Bedeutung, was die Klienten als Individuen mit ihren ganz spezifischen Lebensgeschichten in ihren aktuellen Lebens- und Lernzusammenhängen benötigen; Qualitätsindikatoren/Mindeststandards sind neben der Bandbreite an Methoden und Flexibilität, dass die ClearerInnen zumindest eine Methode auf die Bedürfnisse des/der Jugendlichen adaptieren können.

Praktika: Jugendliche werden bei Praktika/bei Schnuppertagen von ClearerInnen betreut. Diese sind in diesem Zusammenhang wichtig, etwa um Feedbacks der Betriebe zu erhalten und das Verhalten der Jugendlichen in der Praxis kennen zu lernen.

  • Qualitätsindikator: Umfang und Bandbreite des Praktikums-Pools, den eine Clearing-Einrichtung hat

  • Reflektierte/verschriftlichte Praxisbegleitung

Nicht in allen Bundesländern besteht das Angebot an Job-Coaches im Rahmen des Clearing, obwohl deren Notwendigkeit immer wieder von PraktikerInnen, aber auch in der wissenschaftlichen Literatur betont wird. Dies sollte österreichweit einheitlich geregelt werden.

Datenweitergabe an BASB:

Die Clearingstellen übermitteln im Rahmen ihrer Berichtspflichten und der Eingaben in das Fördermonitoring eine Reihe von Informationen zum Verlauf und Ergebnis des Clearing. Diese Informationen werden bislang aber wenig genutzt, um in einem Feedbackprozess zwischen Landesstellen und Clearingeinrichtungen die operative Umsetzung des Clearing zu reflektieren.

  • Mindeststandard: verpflichtendes Feedback des BASB an die Clearingstellen mit Verbesserungsvorschlägen anhand des Controllings (z.B. bez. der Halbjahres- und Jahresberichte)

Vernetzungsqualität:

Dies betrifft z.B. Organisationsabläufe innerhalb von Trägern. Hier gilt es zu klären, wer mit welchen Jugendlichen "besser kann", wer die dazu notwendige Methode besser beherrscht. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zum Ziel bei, Maßnahmenabbrüche zu verhindern; Qualitätsindikator: niedrige Drop-Out-Quote.

  • Ziel: Optimieren der Abläufe; bei Bedarf Unterstützung durch externes Monitoring bzw. bei Konflikten Mediation

  • Qualitätsindikator: Vernetzung über den Behindertenbereich hinaus z.B. zur Schuldnerberatung

Fallbesprechungen:

  • Besonders wichtig sind Helferkreis-Sitzungen, wo ClearerInnen sich mit anderen BetreuerInnen gut abstimmen können

  • Intensive Teamsitzungen, Einladung von externen ExpertInnen, die neue Projekte vorstellen

8.4 Outcome/Ergebnisqualität

Im Zentrum des Outputs stehen die Entwicklungspläne. Neben quantitativen Vorgaben sind auch Mindeststandards für den Inhalt zu fixieren. Inwieweit diese Vorgaben letztlich zu einer bundesweiten Harmonisierung der Entwicklungspläne beitragen und sich dadurch die Qualität erhöht, kann im wesentlichen durch eine stichprobenartige externe Evaluierung festgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die EDVgestützte Dokumentation der Entwicklungspläne von Relevanz.

In Zusammenhang mit der Qualität der Entwicklungspläne wäre auch der Nachhaltigkeit entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken, indem etwa eine Beobachtung des Verbleibs der Jugendlichen sechs Monate nach Ende des Clearing erfolgt.

Im Sinne einer qualitätssichernden Maßnahme kommt einer verpflichtenden Abschlussrunde bzw. eines protokollierten Übergabegesprächs am Ende des Clearing, auch unter Einbeziehung der weiterführenden Stellen, hohe Bedeutung zu. Diese Übergabe ist insofern wichtig, als damit Kontinuität im Betreuungsprozess sicher gestellt wird. Um die Nachhaltigkeit des Clearing zu beurteilen wäre es auch wichtig, dass die Folgeeinrichtung ein Feedback an die Clearingstelle gibt. Dieses soll Informationen darüber liefern, was der/die Jugendliche tatsächlich nach dem Clearing macht und welchen Beitrag das Clearing dazu geliefert hat. Damit lässt sich auch die Frage nach der Zweckmässigkeit und Sinnhaftigkeit der von der Clearingstelle vorgeschlagenen Folgemaßnahme beurteilen. Dieses Feedback dient auch dazu, im Rahmen von Nachbesprechungen die weitere Entwicklung des Jugendlichen zu thematisieren.

Weitere Werkzeuge zur Beurteilung der Ergebnisqualität des Clearing ist die Befragung der AkteurInnen im Sinne einer KundInnenzufriedenheits-Erhebung. Neben Jugendlichen, Eltern bzw. Angehörigen, LehrerInnen, sowie Unternehmen in denen Praktika durchgeführt sollten die unmittelbaren KooperationspartnerInnen einbezogen werden.

Parallel dazu wären aber auch mit den MitarbeiterInnne der Clearingstellen in regelmässigen Abständen "Reflexionsrunden" (Qualitätszirkel) durchzuführen, die dazu dienen sollen, die Sichtweise der ClearerInnen mit jener der befragten Kooperationspartner zu kontrastieren und daraus Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.

9 Empfehlungen

Die folgenden Empfehlungen nehmen Bezug auf jene Befunde der Evaluierung, bei denen aus Sicht des Evaluierungsteams entsprechende Adaptierungen und Modifikationen notwendig erscheinen. In der Darstellung werden zunächst die wichtigsten Befunde skizziert, damit der Hintergrund für die Ableitung der Empfehlungen verständlich wird.

Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, wurden zwischen Empfehlungen unterschieden,

die sich auf

  • die inhaltlich-konzeptionelle Ebene,

  • auf operativen Abläufe,

  • auf die Schnittstellen- und Vernetzungsebene beziehen.

9.1 Empfehlungen zur inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtung

9.1.1 Inhaltliche Abgrenzung des Clearing

Bei der Befragung der am Clearingprozess beteiligten AkteurInnen, der Finanzierungsträger und der KooperationspartnerInnen kristallisierten sich unterschiedliche Erwartungen an die Clearingstellen heraus, und auch im Rollenverständnis der ClearerInnen zeigten sich Unterschiede. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Rolle und Funktion des Clearing von möglichen anderen Rollen, die an der Schnittstelle Schule-Beruf relevant und notwendig wären, abzugrenzen.

Abgrenzung des Clearing: Weder Case-Management noch zentrale Instanz zur Abklärung des Hilfsbedarfs

Von einer Reihe von InterviewpartnerInnen wurde angemerkt, dass die Clearingstelle die Funktion eines Case-Managements übernehmen sollte. Dies würde eine kontinuierliche Begleitung der Jugendlichen über einen längeren Zeitraum bedeuten, wobei der/ die Jugendliche zwar an bestimmte andere Einrichtungen "übergeben" wird, ihn oder sie aber nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme das Case-Management wieder übernehmen und die nächsten Schritte abklären würde. Ungeachtet der Sinnhaftigkeit des Case-Mangements würde ein derart umfassender Betreuungsansatz die Kapazitäten der Clearingstellen übersteigen. Auch die Anforderungen an fachliche Grundkenntnisse der Case-ManagerInnen wären deutlich breiter und umfassender als an jene der derzeitigen Aufgaben der ClearerInnen, da sie über den Fokus von Ausbildung und Beruf hinausgehen. Es besteht gleichzeitig die Gefahr, dass das spezifische Wissen der ClearerInnen nur mehr teilweise nachgefragt und damit zum Teil entwertet wird.

Auch die öfters angeregte Funktion einer zentralen Instanz zur Abklärung des allgemeinen Hilfebedarfs ist mit dem Clearingprofil nur bedingt kompatibel. Auch die Anforderungen einer zentralen Begutachtungsfunktion würden dem Selbstverständnis der ClearerInnen nicht entsprechen. Sie sehen ihre Funktion nicht darin, Diagnosen über Art und Grad der Beeinträchtigung zu erstellen. Dazu wären die explizite Anwendung standardisierter Verfahren und auch medizinischer Tests notwendig.

Angesichts dieser verschiedentlich geäußerten Erweiterungsoptionen für das Clearing sollte die ursprüngliche Kernfunktion des Clearing weiter bestehen bleiben: jugendlichen Menschen mit Behinderungen ihre Perspektiven in Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzuzeigen und Entscheidungsgrundlagen für ein realistisches weiteres Vorgehen in Richtung berufliche Integration bereitzustellen.

9.1.2 Zielgruppendefinition

Grundsätzlich steht das Clearing allen Jugendlichen mit Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf sowie emotional und sozial gehandikapten Jugendlichen, die bei der Eingliederung ins Erwerbsleben mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert sind, offen. Vor allem hinsichtlich des Kriteriums der SPF-Einstufung wurden seitens der befragten VertreterInnen aus Schulen und Schulbehörden aber auch seitens der ClearerInnen Zweifel angemeldet:

  • Zum einen wurde angeführt, dass es innerhalb Österreichs eine unterschiedliche Praxis der SPF-Zuerkennung gibt: Wer in dem einen Bundesland als SPF-SchülerIn eingestuft wird, wird dies in einem anderen Bundesland möglicherweise nicht und wird der 3. Leistungsgruppe zugeteilt.

  • Hinzu kommt, dass manche DirektorInnen eine offensive SPF-Zuerkennung propagieren, um bei der Zuerkennung von Personalressourcen positiv abzuschneiden.

  • Ein weiterer Einwand gegen die Koppelung des Clearing-Zugangs an den SPF-Bescheid bezieht sich auf die Genderproblematik bei der Zuerkennung: "laute" Buben würden es eher als "stille" Mädchen erreichen, den Unterstützungsbedarf zugestanden zu bekommen. Allerdings bestehen diesbezüglich keine detaillierten empirischen Evidenzen, sondern es handelt sich um eine Einschätzung von ExpertInnen.

  • Manche Eltern sehen davon ab, SPF zu beantragen, um ihr Kind nicht zu stigmatisieren.

  • Um den Jugendlichen einen regulären Schulabschluss zu ermöglichen, sind manche Eltern mitunter darauf Bedacht, die SPF-Zuerkennung in der letzten Schulstufe rückgängig zu machen. Diese Jugendlichen haben dann zwar formell keinen SPF mehr, de facto benötigen sie aber in gleichem Ausmaß das Clearing.

Diese Argumente lassen das Zugangskriterien SPF-Bescheid allein nicht mehr als ausreichend erscheinen, wenngleich die Kriterien der SPF-Zuerkennung relativ präzise geregelt sind.

Offene Zielgruppendefinition

Stattdessen wird vorgeschlagen, die Zielgruppendefinition weiterhin offen zu halten und neben der Behinderung im traditionellen Sinn - also physische Behinderung, Sinnesbehinderung, kognitive Beeinträchtigung und psychische Beeinträchtigungen - auch andere Faktoren als zugangsrelevant einzubeziehen, die der Erlangung eines Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatzes entgegenstehen. In diesem Zusammenhang wurde vor allem auf Verhaltensauffälligkeiten, aber auch auf Beeinträchtigungen im sozialen Umfeld hingewiesen. Wenn sich herausstellt, dass Jugendliche nicht über die im Kontext der beruflichen Ausbildung erwarteten Grundhaltungen und Arbeitstugenden verfügen oder mangels Unterstützung seitens des Elternhauses bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos bleiben werden, dann sollte diesen Jugendlichen auch die Unterstützungsmöglichkeiten des Clearing offen stehen.

Steuerung des Zugangs über Bescheide und Empfehlungen

Um aber den Zugang dennoch kanalisieren zu können, empfiehlt sich eine Steuerung über entsprechende Nachweise bzw. Bescheide. Denkbar wären neben einem erteilten SPF-Bescheid (auch wenn dieser später wieder aberkannt wurde) auch ein entsprechender Bescheid der Jugendwohlfahrt oder Empfehlungen seitens PsychologInnen von AMS oder BASB oder SozialarbeiterInnen. Die vom BMSG akzeptierten Zuweisungsinstanzen sollten über einen Erlass der Landesstellen des BASB den Clearingträgern zur Kenntnis gebracht werden.

Abstimmung von Zielgruppenentwicklung und Personalressourcen

Eine offene Zielgruppendefinition begünstigt den Zugang zum Clearing und wird sich auf die Inanspruchnahme der Clearingstellen auswirken. Da derzeit größtenteils ein maximaler Auslastungsgrad konstatiert werden kann, müsste eine Anpassung von Zielgruppenentwicklung und personellen Ressourcen der Clearingstellen vorgenommen werden.

Um hier zu einer fundierten Abschätzung des Personalbedarfs zu kommen, bedarf es eines interaktiven Abstimmungsprozesses zwischen den regionalen Clearingstellen und der zuständigen BASB-Landesstelle. In diesem Abstimmungsprozess sollen auch empirische Daten und Informationen aus der Clearingpraxis als Planungsgrundlage berücksichtigt werden.

9.1.3 Dauer des Clearing-Prozesses

Die Auswertung der Controllingdaten haben eine große Bandbreite bei der Dauer des Clearingprozesses gezeigt. Das Spektrum reicht von knapp einem Monat bis hin zu ein- und gar zweijährigen Beratungsphasen. Auffallend ist jedenfalls, dass bei immerhin mehr als einem Viertel die in den Richtlinien vorgesehene Höchstdauer von sechs Monaten nicht ausreicht. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass in diesen Daten auch statistische Artefakte enthalten sind, wenn etwa eine längerfristige Unterbrechung zu einer langen Gesamtdauer führt, die aber nicht tatsächlich einem langen Beratungsprozess entspricht. Bei den Befragungen hat sich gezeigt, dass ein sechsmonatiges Clearing in der Regel durchaus ausreicht, aber in begründeten Fällen auch ein längerer Beratungsprozess zu veranschlagen ist.

Sechs-Monatsfrist als Orientierungsrahmen

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich, die Sechs-Monatsfrist in den Richtlinien lediglich als Orientierungsrahmen beizubehalten. Bei umfassendem Beratungsbedarf, das einen längeren Beratungsprozess impliziert, ist eine formlose Verlängerung vorzusehen. Dies kann in Form einer Meldung per e-mail an die Landesstelle des BASB mit entsprechender Begründung für die Verlängerung erfolgen.

Wiederaufnahmemöglichkeit vorsehen

Bei einigen Clearing stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass beispielsweise eine Nachreifung erforderlich ist, was im Rahmen einer gesonderten Qualifizierungsmaßnahme oder eines weiteren Schuljahres erfolgen kann. Dies impliziert die Sistierung des Clearingprozesses aufgrund der Teilnahme an der Nachreifungsmaßnahme. Gleichzeitig kann es aber notwendig werden, nach der Nachreifung den Berufswahlprozess wieder aufzunehmen. Diese Wiederaufnahmeoption sollte seitens der Fördergeber ermöglicht werden. Weitere Anlässe für eine Wiederaufnahme wären etwa der Abbruch einer Lehre, die im Anschluss an das Erstclearing begonnen wurde oder der Arbeitsplatzverlust, dessen Umstände eine berufliche Neuorientierung notwendig machen.

In diesem Fall wäre administrativ der Clearingprozess als zwei Clearingfälle zu behandeln. Im Fördermonitoring wäre dabei die Wiederaufnahme separat zu kennzeichnen. Dies gilt auch für den Fall eines Abbruchs.

Abschluss des Clearingprozesses durch Übergabegespräch

In der Clearingpraxis hat sich gezeigt, dass der Abschluss des Clearingprozesses nicht immer eindeutig ist. Deshalb wird vorgeschlagen, generell zum Abschluss ein Übergabegespräch unter Beteiligung des/der Jugendlichen, des/r ClearerIn und der Nachfolgeeinrichtung zu führen. Wenn möglich sollte ein Elternteil mit einbezogen werden. Diese Übergabe signalisiert auch das formale Ende des Clearingprozesses.

Feedbackschleife

Die Evaluierungsergebnisse belegen auch, dass ClearerInnen - mit Ausnahme jener, die auch als JugendarbeitsassistentInnen beschäftigt sind sowie aus Einrichtungen, die Clearing in Kombination mit anderen Maßnahmen anbieten - kaum Einblick in den weiteren Karriereweg der Jugendlichen haben und somit auch über die erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Entwicklungspläne nur mangelhaft Bescheid wissen. Aus diesem Grund wäre eine Feedbackschleife von Einrichtungen, die die Jugendlichen im Anschluss an das Clearing betreuen oder von (Lehr)Betrieben an die ClearerInnen zu überlegen. Beispielsweise in Form eines kurzen Fragebogens oder eines standardisierten Telefonats, um so einen besseren Einblick in die Realisierbarkeit der Ziele der Entwicklungspläne zu haben und diese Erfahrungen in die Optimierung der laufenden Clearingprozesse einfließen lassen zu können.

9.1.4 Schnuppertage / Praktikum

Die Befragungen von ClearerInnen, Eltern und Jugendlichen haben ergeben, dass Schnuppertage oder ein mehrtägiges oder -wöchiges Praktikum in einem Betrieb ein zentrales Element im Reifungsprozess der Jugendlichen darstellen. Der unmittelbare Kontakt mit der Arbeitswelt stellt eine direkte Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Berufswunsch dar, was letztlich zu einer Verfestigung oder Korrektur des ursprünglichen Berufswunsches führen kann.

Auch die Rückmeldungen der Betriebe sind eine wichtige Quelle zur Reflexion der eigenen Fertigkeiten und Potentiale und dienen dazu, überzogene Vorstellungen zu korrigieren, aber auch unterschätzte oder versteckte Potentiale zu entdecken. Zudem wird das Schnuppern bzw. Praktikum auch als wichtiger Zugang zu Unternehmen gesehen, um Lehrstellen oder Arbeitsplätze zu akquirieren.

Schnuppern als verpflichtender Teil des Clearing

Angesichts dieser hohen Bedeutung des Schnupperns bzw. des Praktikums sollten diese Formen der Realerfahrung verpflichtendes Modul jedes Clearing sein. Die Befragung der Jugendlichen hat aber gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist und mitunter keine Praxisphase im Clearing integriert ist.

Inhaltliche Begleitung als Aufgabe der ClearerInnen sowie Einsatz von Jobcoaches

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die inhaltliche Begleitung verpflichtender Bestandteil des Aufgabenspektrums der ClearerInnen ist. Die inhaltliche Begleitung bezieht sich vor allem auf die Rücksprache mit dem Betrieb, in dem das Praktikum oder die Schnuppertage absolviert wurden. Dabei kommt es vor allem darauf an, die Sicht des Betriebes zum Fähigkeitsprofil, aber auch zu Defiziten des/der Jugendlichen in Erfahrung zu bringen und nicht nur eine allgemeine Auskunft ("er/sie war eh brav") über das Schnuppern/das Praktikum einzuholen. Diese Rückmeldung sollte auch an den/die Jugendliche/n im Rahmen eines Beratungsgesprächs weitergegeben werden. Die Sichtweise des Betriebs spielt auch gerade dann eine wichtige Rolle, wenn seitens der Eltern hohe und unrealistische Erwartungen bezüglich der Fähigkeiten ihres Kindes bestehen.

Das Angebot an Jobcoaches für Praktika und Schnuppertage besteht nicht in allen Bundesländern. Eine bundesweit einheitliche Regelung des Einsatzes von Jobcoaches im Rahmen des Clearing wäre jedoch zu begrüßen.

Anzahl der Praktika nach Bedarf des Jugendlichen

Die Anzahl der Praktika oder Schnuppertage sollte sich am Stand des Berufsfindungsprozesses ausrichten. Hat sich noch kein Wunschberuf bzw. noch keine Wunschtätigkeit herauskristallisiert, so sind noch weitere Praktika zu veranschlagen. Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur Praktika im ursprünglich gewünschten Berufsfeld absolviert, sondern auch andere Berufssegmente erkundet werden. Als Orientierung sollten drei Schnupperpraktika vorgesehen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein Schnuppern nicht nur in Unternehmen vorgesehen wird, sondern auch bei weiterführenden Angeboten, wie z.B. Schulen oder Beschäftigungstherapie.

Abstimmung mit berufspraktischen Tagen in der Schule

Bei den Interviews hat sich mitunter herausgestellt, dass es zwar einen Bedarf gegeben hat, noch weitere Praktika zu absolvieren, dass aber seitens der Schule das Kontingent an Praxistagen bereits ausgeschöpft war. Mittlerweile wurde aber in allen Bundesländern die gesetzliche Grundlage für weitere individuelle berufspraktische Tage geschaffen. Diese Möglichkeit sollte stärker genutzt werden bzw. alle ClearerInnen sollten davon in Kenntnis gesetzt werden.

Es sollte aber auch eine stärkere Abstimmung der Clearingaktivitäten im Zusammenhang mit Schnuppertagen mit den berufspraktischen Aktivitäten in der Schule erfolgen, um bereits vorhandene Erfahrungen nutzen und Doppelgleisigkeiten vermeiden zu können.

9.1.5 Gender Mainstreaming

Vor allem drei gleichstellungsrelevante Aspekte spielen im Zusammenhang mit dem

Clearing eine zentrale Rolle:

  • Soweit dies möglich ist, sollte auf eine gemischtgeschlechtliche Zusammensetzung der Clearing-Teams in den einzelnen Trägereinrichtungen geachtet werden.

  • Es gibt Anzeichen, dass sich der Zugang zum Clearing für Mädchen schwieriger darstellt als für Buben, wobei es hier eine Korrelation mit den Geschlechterrelationen bei der Zuerkennung des SPF gibt.

  • Die Berufswahlprozesse im Rahmen des Clearing zeigen in hohem Maße eine Verfestigung von geschlechtsspezifischen Berufswahlstereotypen.

Sensibilität für Genderaspekte

Um den angesprochenen Benachteiligungen von Mädchen und der Segregation beim Berufswahlspektrum entgegen zu wirken, sollte diesen Aspekten bei der Arbeit der ClearerInnen stärkere Aufmerksamkeit zukommen. Es geht darum, bestehende Berufswünsche zu hinterfragen und vor allem bei der Feststellung der individuellen Interessen ein möglichst breites Spektrum an möglichen Berufen aufzuzeigen und hierbei nicht in die bestehenden Rollenstereotype zu fallen. Realistischerweise wird es nicht möglich sein, die Geschlechterstereotype bei der Berufswahl im Rahmen eines sechsmonatigen intensiven Clearingprozesses aufzubrechen. Ein erster Schritt wäre das genaue Beobachten dieser geschlechtsspezifischen Berufsorientierungsprozesse und die Bezugnahme darauf in den Berichten der Clearingstellen. In weiterer Folge geht es darum, Überlegungen anzustellen bezüglich notwendiger spezifischer Berufsorientierungsmaßnahmen, die ein Aufbrechen der Geschlechterstereotype zum Ziel haben.

Für die Unterstützung der Sensibilisierung der ClearerInnen wären entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen zur Gender-Thematik relevant.

9.1.6 Entwicklung von Angeboten für Folgemaßnahmen

Hinsichtlich der weiteren Ausbildungs- und Beschäftigungsoptionen wurde im Rahmen der Interviews von den ClearerInnen auf Lücken im vorhandenen Angebot hingewiesen. Diese Lücken ergeben sich daraus, dass das Ziel des Clearing gerade auch darin besteht, eine dem Kompetenzprofil der Jugendlichen entsprechende, möglichst hohe Ausbildung zu ermöglichen und Sackgassen, wie vor allem die Beschäftigungstherapie, zu vermeiden. Dazu bedarf es aber auch geeigneter Aus- und Weiterbildungsangebote mit entsprechendem Anforderungsniveau.

Der Hauptbedarf an Angeboten ist bei jenen Maßnahmen festzustellen, die ein höheres Anforderungsniveau aufweisen als die Beschäftigungstherapie, aber deutlich unterhalb des Anforderungslevels von AMS-Fachkursen liegen. Aber auch Angebote, die im Anschluss an das Clearing eine intensivierte Berufsorientierung mit Praxismodulen ermöglichen, wurden als vordringlich erachtet. Schließlich zeige sich, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte am Zweiten Arbeitsmarkt nicht ausreichen, um den Rückgang bei den Jobangeboten am ersten Arbeitsmarkt zu kompensieren. Dies wird umso vordringlicher, je stärker den Jugendlichen Ausbildungswege abseits von Sackgassen eröffnet werden sollen.

In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich, dass es im Angebot an bedarfsgerechten Ausbildungsmöglichkeiten starke regionale Unterschiede gibt. Während in Ballungszentren ein Grundangebot an weiteren Ausbildungsmaßnahmen eher vorhanden ist[6], fehlen entsprechende Möglichkeiten in peripheren Regionen nahezu völlig.

Optionen zur Erweiterung des Angebots an Folgemaßnahmen

Entsprechend einer relativ einheitlichen Einschätzung des Bedarfs an zusätzlichen Maßnahmen sollten folgende Angebotstypen entwickelt werden:

  • Für jene Jugendlichen, für die sich die inhaltliche Ausrichtung der künftigen Tätigkeit bereits klar abzeichnet, bedarf es entsprechender Kursangebote, die im Anforderungsprofil zwischen Beschäftigungstherapie und AMS-Kursen angesiedelt sind. Dabei handelt es sich um Maßnahmen vom Typ "qualifizierende Berufsvorbereitung".

  • Bei jenen Jugendlichen, die sich über die künftige berufliche Ausrichtung noch nicht im Klaren sind und auch noch eine bestimmte Phase der Nachreifung benötigen, wären "Berufsorientierungsmaßnahmen mit Schnupperpraxis" wichtige Fördermaßnahmen, bei denen der Fokus auf der Berufsorientierung, aber auch auf der Persönlichkeitsentwicklung liegt.

  • Aufgrund der enger werdenden Beschäftigungsoptionen für Menschen mit Behinderung ist auch an eine Ausweitung der Arbeitsplätze am Zweiten Arbeitsmarkt anzustreben, und zwar sowohl Transitarbeitsplätze als auch Dauerarbeitsplätze.

Procedere: Regionale Bedarfsabklärung durch Clearingstellen

Aufgrund der regionalen Disparitäten im Angebot an weiterführenden Maßnahmen bedarf es einer Sondierung der regionalen Defizite. Da die Clearingstellen über eine fundierte Kenntnis der regional vorhandenen Angebote und ihrer Lücken verfügen, sollte durch sie - wie auch bisher bzw. laut Konzept vorgesehen - der Bedarf im regionalen Wirkungsbereich dokumentiert werden. Diese Bedarfserhebung ist mit der zuständigen Landesstelle im Hinblick auf erforderliche Konzeptaktivitäten zu diskutieren. Die Landesstellen des BASB sollten angehalten werden, sich mit den Vorschlägen der Clearingstellen auseinandersetzen.

Fachbeirat Schule - Beruf

Als zielführend hat sich erwiesen, VertreterInnen aus verschiedenen Einrichtungen, die im Themenfeld Schule-Beruf ihren inhaltlichen Fokus haben, zur weiteren Abstimmung von arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Maßnahmen zusammenzubringen. Als relevante Einrichtungen bieten sich an: BASB, ASO/Schule für Schwerstbehinderte, Hauptschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen, AMS, Land, Clearingstellen sowie ElternvertreterInnen und Jugendliche (im Sinne der Selbstvertretung ihrer eigenen Integrationsinteressen).

9.2 Empfehlungen zur operativen Gestaltung

9.2.1 Kontrakt Jugendliche - Eltern - Clearing

Grundlage für den Beginn des Clearingprozesses ist eine Einverständniserklärung der Eltern. Bisher verfügt jede Clearingstelle bzw. die Clearingstellen in einem Bundesland über eine eigene Version dieser Einverständniserklärung. Dabei zeigt sich, dass manche Versionen in einer Art verfasst sind, die für einige Eltern nicht verständlich sind und sie zu Rückfragen veranlassen, die meist an die LehrerIn gerichtet werden. Einige Versionen haben eher abschreckende Wirkung, da sie im Wording die Jugendlichen als Behinderte stigmatisieren.

Vereinheitlichung der Einverständniserklärungen

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, im Rahmen der Vernetzungstreffen der Clearing-ProjektleiterInnen die vorhandenen Erklärungen im Hinblick auf Verständlichkeit und Vermeidung stigmatisierender Formulierungen zu harmonisieren. Zudem sollte diese Einverständniserklärung für die Eltern von Jugendlichen mit Migrationshintergrund übersetzt werden. Generell sollte die Erklärung auch "easy to read" abgefasst werden.

9.2.2 Ort der Clearinggespräche

Die Clearinggespräche werden an verschiedenen Örtlichkeiten abgehalten. Zum einen werden diese in den Schulen während der Unterrichtszeit durchgeführt, zum anderen bestehen manche Clearingstellen darauf, dass die Jugendlichen zum Beratungsgespräch in die Einrichtung kommen. In Einzelfällen wird das Clearinggespräch auch in der Wohnung des Jugendlichen oder einem neutralen dritten Ort (z.B. Café) durchgeführt. Bei den in der Schule stattfindenden Gesprächen gab es mitunter Probleme, da ClearerInnen als schulfremde Personen behandelt werden und ihr Zugang jeweils speziell genehmigt werden müsste. Darüber hinaus werden die SchülerInnen für die Dauer des Clearinggesprächs aus dem Unterricht genommen.

Clearinggespräche möglichst in der Einrichtung führen

Vor diesem Hintergrund wäre es angebracht, das Clearinggespräch mit den Jugendlichen nach Möglichkeit in der Einrichtung stattfinden zu lassen, wobei die Erstgespräche primär im schulischen Rahmen stattfinden sollten, um mögliche Hemmschwellen im Vorfeld abzubauen. Ein wesentlicher Grund, der für diese Vorgehensweise spricht, ist der damit verbundene Lerneffekt im Hinblick auf Selbstständigkeit: Die Jugendlichen sollen lernen, auf eigene Faust in die Einrichtung zu kommen.

Ausnahmen ergeben sich dann, wenn die öffentliche Verkehrsverbindung zur Clearingstelle unzureichend oder die Jugendlichen immobil sind. In diesen Fällen ist ein mobiles Clearing angezeigt.

Für das Feedback mit den LehrerInnen sind entsprechende Termine individuell zu vereinbaren, wobei diese durchaus in der Schule stattfinden können. Für die Erstkontakte und das erste Abklärungsgespräch ist die Anwesenheit der ClearerInnen vor Ort in der Schule wichtig.

9.2.3 Entwicklungspläne

Bei der Analyse von ausgewählten Entwicklungsplänen wurde festgestellt, dass es eine große Varianz hinsichtlich des inhaltlichen und quantitativen Umfangs gibt, wobei die Quantität nicht immer mit der Qualität korreliert. Bezüglich der Inhalte von Betreuungsplänen haben sich die ClearerInnen bereits auf Mindeststandards festgelegt. Diese können als Grundlage für eine Optimierung der Betreuungspläne herangezogen werden.

Adaption der Struktur der Betreuungspläne an Mindeststandards

Die Betreuungspläne sollten folgende Struktur aufweisen:

  • Kognitive Fähigkeiten ??Soziale Fähigkeiten

  • Alltagskompetenzen

  • Berufliche Interessen, Arbeitsvorstellungen

  • Arbeitshaltung

  • Körperliche Fähigkeiten und Einschränkungen

  • Bereits im Clearing durchgeführte Maßnahmen und begründete Empfehlungen für weitere Maßnahmen

  • Nächste konkrete Schritte und Zeitplan

Bislang war vorgesehen, kurz- und mittelfristige Ziele sowie längerfristige Ziele im Entwicklungsplan zu formulieren. Da sich herausgestellt hat, dass die längerfristigen Ziele mit der Tätigkeit und dem Ergebnis des Clearing nur sehr mittelbar zusammenhängen, ist die Sinnhaftigkeit der Formulierung langfristiger Ziele in Frage zu stellen. Zielführender wäre die alleinige Darstellung von kurzfristigen Zielen.

Um die Karrierepläne entsprechend zu vereinheitlichen, bedarf es auch einer exakten Definition der oben genannten Punkte sowie entsprechender Ausfüllhilfen.

Elektronische Verwaltung der Karrierepläne

Die Verwaltung der Entwicklungspläne sollte in Zukunft in elektronischer Form erfolgen, was die Einheitlichkeit unterstützen würde. Für jede Eingabekategorie ist ein spezielles Feld vorzusehen, das in der Anzahl der Zeichen begrenzt ist und damit die Eingebenden zur Präzision anhält. Die elektronische Form hätte auch den Vorteil, dass in einigen Eingabefeldern standardisierte Vorgaben möglich sind, die letztlich den Eingabeprozess beschleunigen.

Um die Einheitlichkeit der Eingabe zu unterstützen, sollten zu den einzelnen Eingabefeldern Eingabehilfen und Definitionen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Informationen einzutragen sind. Bei Bedarf sollten trägerübergreifend Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von "Formulierungsseminaren" konzipiert und organisiert werden.

Da einige Clearingstellen bereits mit e-Karriereplänen arbeiten und über entsprechende Erfahrungen verfügen, sollte deren System und Erfahrungsschatz Berücksichtigung finden. Die e-Entwicklungspläne sollten in der Anfangsphase stichprobenartig von Externen hinsichtlich Umsetzbarkeit, inhaltlicher Qualität und bundesweiter Vergleichbarkeit analysiert werden.

9.2.4 Fördermonitoring

Für jeden Clearingfall haben die ClearerInnen im Fördermonitoring personenbezogene Eingaben vorzunehmen. Wie die Auswertung dieser Eingaben gezeigt hat, geben bestimmte Angaben keine verlässliche Information über die Personen im Clearing:

  • Dies gilt in erster Linie für die "Art der Behinderung". Diese Kategorie enthält derzeit eine Vermischung von Kategorien für bestimmte Behinderungsformen (geistige Beeinträchtigung etc.) und die Kategorie SPF. Dies sollte entsprechend bereinigt werden.

  • Auch das Eingabefeld "Eingangsqualifikation" sieht Kategorien vor, die nicht trennscharf sind.

  • Als "Ziel" wird generell die Kategorie "Heranführung" angegeben. Diese Kategorie ist im Zusammenhang mit dem gesamten Fördercontrolling zu sehen, dass zwischen Heranführung, Erlangung und Sicherung unterscheidet. Um entsprechende Informationen zum Ergebnis des Clearingprozesses zu erhalten, sollte ein eigenes Eingabesegment mit vorgegebenen Kategorien entwickelt werden.

Da das Fördermonitoring die Leistungen der ClearerInnen möglichst komplett abbilden soll, wäre eine Unterscheidung in "Beratungen zum Clearing" und "Clearing" vorzunehmen. Hierbei ist es jedoch wesentlich, dass im Feld Beratungen keine Eingabe der SV-Nummer notwenig ist, da dies jene Beratungen dokumentieren sollte, die im Vorfeld zum Clearing stattfinden, die aber nicht zwingend zu einer Unterzeichnung der Einverständniserklärung führen. Gerade in diesen Fällen besteht vielfach keine SV-Nummer bzw. ist den beratenen Personen Anonymität garantiert.

Art der Behinderung: Einstufung auf Grundlage des SPF-Bescheids

Grundsätzlich wäre für die nähere Beschreibung der geförderten Population von Menschen mit Behinderungen die Art der Behinderung von Interesse. Für ClearerInnen stellt jedoch die Klassifizierung meist eine Überforderung dar, da sich viele Behinderungsarten erst im Laufe des Clearing herausstellen bzw. manche Beeinträchtigungen noch verringert werden können. Deshalb sollte eine Einstufung auf der Grundlage des

SPF-Bescheids vorgenommen werden.

Folgende Eingabekategorien wären vorzusehen:

  • Eingabefeld "Sonderpädagogischer Förderbedarf" mit den Kategorien "ja" und"nein" ??Eingabefeld "Behinderungsart" mit folgenden Kategorien:

  • geistige Behinderung

  • Lernbehinderung

  • Körperbehinderung

  • Sehbehinderung

  • Hörbehinderung

  • sozial-emotionale und psychische Beeinträchtigung

Eingangsqualifikation:

Das Eingabefeld "Einstiegsqualifikation" sollte folgende Kategorien beinhalten:

  • Laufender Schulbesuch

  • Positiver Schulabschluss

  • Kein positiver Schulabschluss

Dokumentation der Ergebnisse des Clearingprozesses

Im Fördermonitoring sollte ein Eingabesegment zur Dokumentation der Ergebnisse des Clearingprozesses vorgesehen werden. Daraus soll ersichtlich werden, was anschließend an das Clearing als Folgemaßnahme vorgesehen ist. Als Eingabekategorien bieten sich an:

  • weiterführender Schulbesuch

  • Integrative Berufsausbildung

  • Lehrausbildung am Ersten Arbeitsmarkt

  • Beschäftigung am Ersten Arbeitsmarkt ??Qualifizierungsprojekt (BASB)

  • Beschäftigungsprojekt (BASB)

  • AMS-Maßnahme

  • Beschäftigungstherapie.

9.2.5 Vernetzung der Clearingstellen

Die bisherige Vernetzungsarbeit der Clearingstellen hat in hohem Maße dazu gedient, ein gemeinsames Verständnis über die Clearingtätigkeit herzustellen und gewisse Mindeststandards für die Leistungserbringung zu formulieren.

Weiterführung der Vernetzungsaktivitäten

Angesichts der Effektivität und der Nützlichkeit der Outputs für die Qualitätssicherung sollten die Vernetzungstätigkeiten auch in Zukunft weitergeführt werden und entsprechende Zeitressourcen der ProjektleiterInnen vorgesehen werden.

9.2.6 Öffentlichkeitsarbeit

Aufgrund der eingespielten Kooperation mit den Schulen, insbesondere den Sonderschulen, ist der Bekanntheitsgrad im Schulbereich - bei DirektorInnen und LehrerInnen als sehr hoch einzustufen. Defizite lassen sich jedoch im allgemeinen Bekanntheitsgrad bei verschiedenen KooperationspartnerInnen ausmachen. Hier wäre die zielgruppenspezifische Informationsarbeit zu verstärken.

Präsenz bei Elternsprechtagen und Berufsinfotagen

Die Eltern sind die zentrale Instanz bei der Anbahnung eines Clearingprozesses. Es bestehen bereits Folder und Infoblätter mit den wichtigsten Grundinformationen über die Zielsetzung und Arbeitsweise des Clearing. Die Befragung der Eltern hat jedoch gezeigt, dass hier der direkte Dialog mit den ClearerInnen wichtig wäre, um die gewünschten Informationen direkt abklären zu können. Hier ist generell die Präsenz von ClearerInnen bei Elternsprechtagen in der Schule oder Berufsinfotagen im Bezirk anzuregen.

Optimierung der Website

Die aktuelle Version der Clearing-Website richtet sich in erster Linie an Jugendliche. Hier wäre eine Erweiterung um Informationen für andere Zielgruppen, wie vor allem Eltern, Schulen, Behörden (z.B. Jugendämter), Behinderteneinrichtungen, aber auch Unternehmen sinnvoll und wichtig.

Die Website würde sich auch für bundesweit einheitliche Downloads eignen, wie z.B. ein Formular zur Einverständniserklärung oder mehrsprachiges Infomaterial.

Aufklärung und Information bei Unternehmen

Da ein betriebliches Praktikum im Clearingprozess eine wichtige Rolle spielt, sollte die Aufklärung der Unternehmen bezüglich Beschäftigung von Menschen mit Behinderung intensiviert werden. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Clearingstellen. Vielmehr sollten auf Initiative der BASB-Landesstellen die regionalen Wirtschaftskammern aktiv werden, über Informationspakte zum Thema "Übergang Schule - Beruf" (mit Informationen zu Clearing, BAS, Jugendarbeitsassistenz etc.) ihre Mitgliedsbetriebe zu sensibilisieren. Parallel dazu ist auch bei sonstigen Sensibilisierungsmaßnahmen im Unternehmensbereich, die von Trägern der Behindertenhilfe durchgeführt werden, auf die Bedeutung von Schnupperpraktika und Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche hinzuweisen.

Schriftliche Infoblätter für verschiedene Ansprechpartner

Bei den Befragungen im Schulbereich wurde ein Bedarf an Informationsmaterial für LehrerInnen geäußert. Dies umfasst neben Foldern auch Poster zum Affichieren im LehrerInnenzimmer. Die bestehenden schriftlichen Infoblätter sollten auch - so weit dies nicht ohnehin schon erfolgt ist - für Jugendliche mit Migrationshintergrund, und insbesondere für deren Eltern, in die jeweilige Muttersprache übersetzt werden.

Breitere Information der Öffentlichkeit

Da es sich beim Clearing um ein erfolgreiches Instrument zur Unterstützung des Berufsorientierungsprozesses handelt, das bislang aber nur einer begrenzten Fachöffentlichkeit bekannt ist, wäre eine offensive Informationspolitik angezeigt, die die allgemeine Öffentlichkeit zum Adressaten hat. Denkbar wären etwa akkordierte Aktionswochen in allen Bundesländern, wie sie etwa im September 2006 geplant sind. Die Federführung dieser Form der Öffentlichkeitsarbeit sollte beim BASB liegen.

9.2.7 Weiterbildung für ClearerInnen

Das Ausbildungsprofil der ClearerInnen ist gekennzeichnet durch eine solide Grundausbildung (hoher Anteil an ClearerInnen mit facheinschlägigem höheren Bildungsabschluss). Die Vielfältigkeit und Ausdifferenzierung der Zielgruppe lässt jedoch ständig neue Anforderungen an die Kompetenzen der ClearerInnen entstehen. Auch für NeueinsteigerInnen - selbst für jene mit einschlägiger Grundausbildung - bedarf es einer speziellen Einschulung in die Clearingtätigkeit und laufender Fortbildungsaktivitäten. Vor diesem Hintergrund wäre der Weiterbildung entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken.

Auf der Angebotsseite bei Aus- und Weiterbildungen besteht derzeit nur geringe Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern, was von den ClearerInnen kritisch bewertet wird.

Weiterbildungsthemen

Da der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Steigen begriffen ist, werden die ClearerInnen zunehmend mit ihrer interkulturellen Kompetenz gefragt sein. Hier bietet sich an, entsprechende Weiterbildungsangebote zu fördern.

Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der ClearingteilnehmerInnen ist der Gruppe der sogenannten SpäteinsteigerInnen zuzurechnen. Es handelt sich also um jene jungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, die bereits vor einiger Zeit die Schulpflicht absolviert haben und angesichts ihrer Unklarheiten bezüglich der beruflichen Perspektiven Unterstützungsbedarf haben. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters ist zu erwarten, dass die Beratung und Unterstützung andere Methoden erfordert. Auch hier wären entsprechende Weiterbildungsangebote zu entwickeln.

Seitens VertreterInnen aus dem Schulbereich wurde angeregt, dass ClearerInnen im Rahmen von Hospitierungen in Sonderschulen oder Integrationsklassen Realerfahrungen im Bereich Sonderpädagogik machen, die als Hintergrundwissen für ihre Tätigkeite von Bedeutung sind. Entsprechende Weiterbildungsangebote wären zwischen Clearingstellen und SPZ-LeiterInnen zu vereinbaren.

Hospitationen wären auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe empfehlenswert.

Zusätzliche Anbieter

Aus Sicht der ClearerInnen wäre eine breitere Auswahl an Anbietern wünschenswert. Um hier eine breiteres Angebot zu erzielen, sollte an geeignete Bildungsträger herangetreten werden.

9.3 Empfehlungen zu Schnittstellen- und Vernetzungsaspekten

9.3.1 Abstimmung BMSG - BASB - Landesstellen

Die Erhebungen in verschiedenen Clearingstellen aus allen Bundesländern haben gezeigt, dass sich sowohl bei den Clearingkonzepten als auch bei der operativen Abwicklung verschiedene Ansätze herausgebildet haben. So positiv die damit verbundene Flexibilität zu bewerten ist, so bedarf es in einigen Bereichen einer gewissen Vereinheitlichung.

Abstimmung hinsichtlich konzeptueller und operativer Aspekte

Bei der Abstimmung zwischen BMSG und dem Bundessozialamt mit seinen Landesstellen geht es in einem ersten Schritt darum, jene Bereiche zu identifizieren, für die einheitliche Regelungen oder Vorgehensweisen zu entwickeln sind. Beispielsweise wäre ein akkordiertes Vorgehen bei der Definition von Leistungsvorgaben und Zielvereinbarungen vorzusehen. Auch das Vorgehen zur Erarbeitung von Ausbauplänen zur Sicherung einer künftigen flächendeckenden und bedarfsorientierten Versorgung mit Clearingangeboten wäre abzustimmen. Weitere Aspekte wären etwa Berichtswesen und Monitoring.

In weiteren Schritten sollten die identifizierten Regelungsbereiche im Rahmen gemeinsamer Workshops oder Arbeitstreffen behandelt werden. Im Sinne der Transparenz wäre die Einbindung von VertreterInnen aus Clearingstellen in den Diskussions-und Abstimmungsprozess zu überlegen.

9.3.2 Abstimmung mit den regionalen Finanzierungsträgern im Bereich Behindertenhilfe

Clearing findet an der Schnittstelle Schule - Beruf statt und tangiert deshalb die Agenden verschiedenster Kostenträger, die für Maßnahmen für jugendliche Menschen mit Behinderungen zuständig sind. Im Wesentlichen handelt es sich neben der Landesstelle des BASB um das AMS und das Land, die jeweils für bestimmte Gruppen von Jugendlichen und für bestimmte Maßnahmen zuständig sind. Bislang bestehen nur in einzelnen Bundesländern erste Ansätze zu einem akkordierten und konzertierten Vorgehen und der Erarbeitung eines gemeinsamen Finanzierungskonzeptes.

Erster Schritt: Abstimmung der Kostenträger

Um Fragen der Finanzierung, aber auch der Kooperation und Entwicklung von systemübergreifenden Projekten abzustimmen und zu klären, sollte auf Initiative der Landesstelle des BASB ein regelmäßiges Koordinationstreffen zwischen den beteiligten AkteurInnen organisiert werden. Ziel sollte sein, hinsichtlich Kooperation und Komplementärfinanzierung von Maßnahmen am Schnittpunkt Schule - Beruf konkrete Vereinbarungen zu treffen.

9.3.3 Abstimmung BMSG - bm:bwk

Clearing findet an der Schnittstelle Schule - Beruf statt und fällt damit in den Kompetenzbereich mehrerer Ressorts. Neben dem Sozialressort, das für Behindertenagenden zuständig ist, ist auch das Unterrichtsressort mit der Thematik befasst. Dies erfordert auch eine entsprechende Abstimmung von BMSG, Bundessozialamt und den Landesstellen und Schulbehörden. Neben strategischen Fragestellungen betrifft dies auch konkrete Aspekte des operativen Tagesgeschäfts.

Koordinationstreffen auf zentraler und regionaler Ebene

Die Erhebungen haben gezeigt, dass sich eine Reihe von Graubereichen ausmachen lassen, bei denen eine grundsätzliche Abstimmung zwischen den beiden Ressorts notwendig wäre. Zu diesem Zweck wären Koordinationstreffen mit VertreterInnen von BMSG und bm:bwk anzustreben, bei denen die grundsätzlichen Fragestellungen reflektiert und Lösungsansätze erarbeitet werden sollten.

Diese bilden den Rahmen für die operative Umsetzung auf regionaler Ebene, wo einerseits die Schulbehörden aus dem Pflichtschulbereich und andererseits die BASB-Landesstellen die zentralen Akteure sind.

9.3.4 Regelungsbedarf im Schulbereich

Abstimmung der LehrerInnen mit Clearingstellen als Bestandteil des Aufgabenprofils von PflichtschullehrerInnen.

Bei den Befragungen im Schulbereich wurde das unterschiedliche Engagement der LehrerInnen im Kontext der SchülerInnen bezogenen Abstimmung mit den ClearerInnen deutlich. So verwiesen in erster Linie HauptschullehrerInnen auf die hohe Auslastung und damit geringe Kapazitäten für die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den ClearerInnen. Ihr Kontakt beschränkte sich oftmals auf e-mail- oder telefonischen Informationsaustausch. Andere Lehrkräfte wiederum zeigten ein hohes Ausmaß an Kooperation mit den ClearerInnen. So wurde einiges Zeitbudget für Gespräche mit Eltern, Reflexionen mit Jugendlichen und Feedback mit den ClearerInnen aufgewendet. Hier wäre Seitens der Schulbehörden darauf zu verweisen, dass im Lichte der Bestimmungen zur Jahresstundennorm von PflichtschullehrerInnen die Abstimmung zwischen LehrerInnen und ClearerInnen zum Aufgabenprofil der PflichtschullehrerInnen gehört.

Bekanntgabe von Jugendlichen aus dem 9. Schuljahr, die den Zielgruppenkriterien des Clearing entsprechen

Die Informationsweitergabe von den Schulen an die Clearingstellen über die Jugendlichen, die als Zielpersonen für das Clearing in Frage kommen, erfolgt österreichweit sehr uneinheitlich. Im Interesse einer besseren Planung der Auslastung der Clearingstellen und einer zielgerichteten Anbahnung des Clearingprozesses wäre es zielführend, dass seitens der Schulen die Anzahl der Jugendlichen - differenziert nach Klassen - an die regionale Clearingstelle gemeldet werden, die sich - unabhängig von der Schulstufe - im 9. Schuljahr befinden und Clearingbedarf haben. Damit wird den Clearingstellen die Auslastungsplanung erleichtert und gleichzeitig die Möglichkeit zu einer gezielten Kontaktaufnahme mit den LehrerInnen und in weitere Folge mit den Jugendlichen geschaffen.

Über eine spezielle Datenschutzvereinbarung sollte geregelt werden, dass die ClearerInnen auch Zugriff auf Daten der SchülerInnen haben, insbesondere was diagnostische Unterlagen betrifft. Diese sind für die ClearerInnen wichtige Hintergrundinformationen und dadurch könnten auch Doppel-Diagnostikverfahren vermieden werden.

Stärkere Einbindung der Jugendlichen mit SPF in Hauptschulen

Die Kooperation zwischen LehrerInnen und Clearingstellen funktioniert im Bereich der Sonderschulen sehr gut, SPF-SchülerInnen in Integrationsklassen in Hauptschulen werden nach Ansicht von ExpertInnen aus dem Schulbereich eher vernachlässigt. Dies liegt darin begründet, dass die Integrationsunterstützung oft nur stundenweise in bestimmten Fächern erfolgt. Auch Seitens der SchülerberaterInnen in Hauptschulen sind Betreuungsdefizite auszumachen, da sie sich für SPF-SchülerInnen nicht zuständig fühlen. Umgekehrt haben BeratungslehrerInnen aus ASO aus dienstrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, SPF-HauptschülerInnen zu unterstützen. So ist anzunehmen, dass auch der Zugang der SchülerInnen mit SPF aus Integrationsklassen in Hauptschulen zum Clearing unzureichend ist. Diesbezüglich sollte von den Schulbehörden die Betreuungspraxis von SPF-SchülerInnen in Integrationsklassen von Hauptschulen nochmals überdacht werden, auch hinsichtlich einer Optimierung der Schnittstelle Integrationsklassen und Clearingeinrichtung.

Bessere Abstimmung der berufspraktischen Tage mit Clearing-Schnuppertagen

Um die Möglichkeiten zum Praxiserwerb für die Jugendlichen zu optimieren, wäre eine Koordination von schulischen Schnuppertagen und Schnupperpraktika im Rahmen des Clearing angezeigt.

In den meisten Bundesländern wurde bereits die rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme von individuellen berufspraktischen Tagen geschaffen. Demnach können SchülerInnen zusätzlich zu den im Rahmen der Schule organisierten Schnuppertagen auch eigenständig weitere Schultage für Berufserprobung in Anspruch nehmen. Diese Option sollte seitens der Schulbehörden offensiver propagiert werden, um die Inanspruchnahme der Schnupperpraxis auszuweiten. Gleichzeitig ergeben sich Synergieeffekte, wenn die schulischen berufspraktischen Tage und jene im Clearing aufeinander abgestimmt werden. Die Intensivierung und Abstimmung erscheint auch deswegen sinnvoll, weil die Befragung der Jugendlichen und der ClearerInnen gezeigt hat, dass das Schnupperpraktikum ein zentrales Element des Berufsfindungsprozesses darstellt. Deshalb ist es sinnvoll, diese Praktika als aufeinander aufbauenden Prozess zu gestalten und nicht als zufälliges Aneinanderreihen von punktuellen Schnupperpraktika.

Möglichkeiten zum weiterführenden Schulbesuch schaffen

Für Jugendliche, für die aufgrund ihrer intellektuellen Fähigkeiten ein weiterführender Schulbesuch (BMS, Höhere Schulen) eine realistische Option darstellen würde, aber aufgrund ihrer Beeinträchtigung (z.B. psychische Beeinträchtigung) eine Integrationsbegleitung benötigen, besteht keine Möglichkeit diesen Weg einzuschlagen. Der Grund: nach der Pflichtschule wird keine Integrationsbegleitung angeboten.

Es wurden auch Einzelfälle geschildert, wo LehrerInnen und SchülerInnen bereit gewesen wären, eine behinderte Schülerin mit Förderbedarf "mitzutragen", was allerdings von der Schulbehörde untersagt wurde.

Hier wären seitens der Schulbehörde Maßnahmen zu treffen, um den weiterführenden Schulbesuch zu ermöglichen. Dies betrifft z.B. hauswirtschaftliche oder landwirtschaftliche Schulen.

In diesem Zusammenhang ist auch das BASB-Förderinstrument der Persönlichen Assistenz ins Auge zu fassen. So wäre die Sicherstellung des Schulbesuchs denkbar, sofern die Jugendlichen laufende Betreuung durch die Persönliche Assistenz erhalten.

9.3.5 Abstimmung mit dem AMS

Die Analyse der Zugangswege in das Clearing hat gezeigt, dass dem AMS eine wichtige Rolle zukommt. Gerade auch mit der steigenden Inanspruchnahme der IBA ist es zu einer steigenden Zuweisung durch das AMS gekommen. Die Bedeutung des AMS ergibt sich auch daraus, dass den Jugendlichen, die eine duale Ausbildung - in welcher Form auch immer - anstreben, empfohlen wird, sich beim AMS als lehrstellensuchend zu melden.

In der operativen Arbeit haben sich nach Auskunft der ClearerInnen mitunter Friktionen ergeben, die beseitigt werden sollten.

Grundlegende Abstimmung über die Kooperation AMS-Clearingstellen

Aus Sicht der ClearerInnen werden seitens des AMS auch Jugendliche zugewiesen, die beim AMS vorgemerkt sind und bei denen die AMS-BeraterInnen für die Zuweisung zu geeigneten Ausbildungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen über keine Entscheidungsgrundlage verfügen. Zur weiteren Abklärung werden diese Jugendlichen an die Clearingstellen weiter verwiesen. Hinsichtlich der Zuweisungspraxis sollte mit dem AMS eine Übereinkunft getroffen werden, wobei die (oben vorgeschlagene) Zielgruppenerweiterung berücksichtigt werden sollte.

Abstimmung im operativen Geschäft

Mit dem AMS sollte vereinbart werden, dass Jugendliche, die sich in einem offenen Clearingprozess befinden, nicht von dem/der AMS-BeraterIn aus dem nicht beendeten Clearing heraus in eine AMS-Maßnahme zugebucht wird.

Auch die Clearingstellen schicken mitunter Jugendliche zur Durchführung eines Testverfahrens zum AMS, um mehr Klarheit über vorhandene Potentiale und Schwächen zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wäre mit dem AMS ein Feedbackprozess zwischen TestpsychologIn des AMS und ClearerIn zu vereinbaren. Dieser Austausch ist bislang noch ungeregelt und findet aus Sicht der ClearerInnen noch zuwenig statt.



[6] Dies gilt jedoch nicht durchgängig, da beispielsweise im Bundesland Salzburg in ländlichen Gebieten (Oberrain und St. Gilgen) Berufsvorbereitungsmaßnahmen angeboten werden.

Anhang

Inhaltsverzeichnis

Methodische Anmerkungen

Der vorliegende Endbericht baut auf einer Reihe von Erhebungen auf, die im Verlauf der gesamten Evaluierung durchgeführt wurden:

- Befragung ClearerInnen

Die ClearerInnen sind die zentralen AkteurInnen des Clearingprozesses und nahmen somit auch in der Erhebungsarbeit einen zentralen Stellenwert ein. Ihre Einbeziehung in das Forschungsvorhaben erfolgt bzw. erfolgte auf verschiedenen Ebenen:

  • Als explorativer Einstieg in das Forschungsprojekt erfolgte ein Gespräch mit der Sprecherin der Clearingstellen, um so das geplante Evaluierungsdesign transparent zu machen, aber auch um erste relevante Informationen zum Clearingprozess zu sammeln. Im Anschluss daran folgten weitere qualitative Interviews mit ausgewählten Clearing-ProjektleiterInnen (Wien, Niederösterreich, Vorarlberg).

  • In einem zweiten Schritt wurde das Evaluierungsdesign bei einem Treffen der Clearing-ProjektleiterInnen in Linz vorgestellt. Im Rahmen dieses Treffens wurden die verschiedenen geplanten Erhebungsschritte und deren praktische Umsetzbarkeit diskutiert und wesentliche weitere Schritte hinsichtlich der Befragung der ClearerInnen fixiert.

  • Aufbauend auf diesen Gesprächen wurde seitens des Projektteams ein Fragebogen für die Befragung der ClearerInnen entwickelt. Um hier den Praxisbezug zu garantieren, wurde der Fragebogen nicht nur mit den AuftraggeberInnen abgestimmt, sondern auch an alle ProjektleiterInnen von Clearing mit der Bitte um Rückmeldung weitergeleitet.

  • Der inhaltlich abgestimmte Fragebogen wurde seitens des Projektteams für eine elektronische Befragung programmiert und am 27. September 2005 an 131 ClearerInnen versandt. Insgesamt haben davon 122 Personen den Fragebogen retourniert.

- Befragung der ProjektleiterInnen der Clearingstellen

Vor der Fragebogenerhebung erfolgte noch eine Befragung aller 25 ProjektleiterInnen von Clearingstellen in Form eines Factsheets. Anhand dieses Factsheets, das in Abstimmung mit den AuftraggeberInnen entwickelt wurde, wurden wesentliche Grunddaten zu Trägerstruktur, Konzept und Clearingteam erhoben.

- Sekundäranalyse von Förderdaten

Zeitgleich zu den oben genannten Erhebungsschritten erfolgte die Auswertung sekundärstatistischer Daten. Generell ist für eine Evaluierung im Vorfeld eine Analyse der vorhandenen Trägerdaten unerlässlich. Um Aussagen über die Zielgruppenerfassung treffen zu können sowie eine nähere Charakterisierung der TeilnehmerInnen vornehmen zu können, erfolgte eine Analyse der Förderdatenbank des Bundesrechenzentrums (BRZ).

- Telefonische Befragung von 220 Jugendlichen, die am Clearing teilgenommen haben Befragt wurden insgesamt 220 Jugendliche, die im Schuljahr 2003/2004 am Clearing teilgenommen haben, davon waren 123 Burschen und 97 Mädchen. Die Clearingstellen haben die Zielpersonen für die Interviews aus ihrem TeilnehmerInnenregister recherchiert. Diese Personen wurden dann entweder direkt von der Clearingstelle oder von L&R Sozialforschung mit einem Informationsbrief über die Erhebung und einem Begleitschreiben der Clearingstelle angeschrieben. Sie wurden ersucht, an der Befragung teilzunehmen und bei Bereitschaft die Einverständniserklärung und Kontaktdaten an L&R zu retournieren.

Insgesamt haben 187 Jugendliche geantwortet und sich zu einem telefonischen Interview gemeldet. Um ein Sample von 220 Clearing-TeilnehmerInnen zu erreichen wurden die Clearingstellen ersucht, die noch fehlenden Interviewpersonen nachzunominieren. Damit wurden insgesamt 220 Jugendliche telefonisch befragt. Die Interviews wurden von geschulten InterviewerInnen durchgeführt. Abgebrochen wurden insgesamt fünf Interviews, da sich im Verlauf des Gesprächs herausstellte, dass die Interviewten die Fragen nicht verstanden haben und nur stereotype Antworten kamen.

- Befragung einer Kontrollgruppe (Nicht-Teilnahme am Clearing)

Um Aussagen zum Mehrwert des Clearing machen zu können, war auch die Befragung einer Kontrollgruppe geplant. Dabei handelt es sich also um Jugendliche, die prinzipiell zur Zielgruppe des Clearing gehören, aber aus welchen Gründen auch immer diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen haben.

Der Kontakt zu diesen InterviewpartnerInnen erwies sich aber als sehr schwierig und als langwieriges Unterfangen. Dies ergab sich nicht zuletzt auch aus der Notwendigkeit, Datenschutzbestimmungen zu beachten. Abgesehen von der generellen Unterstützung durch die LandesschulinspektorInnen konnte der direkte Kontakt zu den Jugendlichen der Kontrollgruppe nur über DirektorInnen bzw. LehrerInnen an den Schulen laufen. Dabei konnten nur wenige DirektorInnen/LehrerInnen auf ein Verzeichnis jener Jugendlichen zurückgreifen, die Clearing schon bzw. eben nicht in Anspruch genommen hatten. Bei den anderen musste dies aus der Erinnerung erfolgen.

Die DirektorInnen/LehrerInnen kontaktierten zum Teil die in Frage kommenden Jugendlichen direkt telefonisch, klärten die Interviewbereitschaft ab und sofern diese gegeben war, meldeten sie die Namen und Telefonnummern an das Forschungsteam weiter. Da dies aber arbeitsaufwändig war, wurde bei einem Teil der Jugendlichen auch der Weg über die schriftliche Kontaktaufnahme gewählt. Die Schulen sandten ein von L&R entwickeltes Informationsblatt an die Jugendlichen mit dem Ersuchen aus, die Interviewbereitschaft in einem Antwortschreiben an L&R mitzuteilen.

Aufgrund des relativ hohen Aufwands, der mit diesen Tätigkeiten für die DirektorInnen bzw. LehrerInnen verbunden war, bewegt sich die Zahl der InterviewpartnerInnen in begrenztem Rahmen. Insgesamt konnten 38 Jugendliche der Kontrollgruppe interviewt werden.

- Auswertungen eines integrierten Datensatzes mit Förderdaten (BMSG, AMS) und den Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger

Im Rahmen einer Längsschnittanalyse von Förder- und Hauptverbandsdaten wurde der Arbeitsmarktstatus von all jenen Clearing-TeilnehmerInnen, die den Prozess bereits abgeschlossen haben, im Zeitraum nach Abschluss des Clearing untersucht. Über einen Zeitraum von 1½ Jahren wurde beobachtet, welche Episoden (Förderung, Arbeitslosigkeit, Beschäftigung, Out-of-labour-force etc.) im Anschluss an das Clearing durchlaufen werden. Eine detaillierte methodische Beschreibung findet sich im entsprechenden Kapitel.

- Befragungen von Clearing-ProjektleiterInnen

Die Befragung der ProjektleiterInnen sollte dazu dienen, zu den zentralen Punkten der Evaluierung die Meinung der ProjektleiterInnen einzuholen und vorliegende Befunde zu reflektieren.

- Fallstudien bei zehn Clearingeinrichtungen

Das Clearing stellt einen Beratungsprozess dar, an dem neben den Jugendlichen und den ClearerInnen vor allem auch die Eltern und LehrerInnen eingebunden sind. Um das Zusammenspiel dieser vier Akteure im Verlauf des Clearingprozesses eingehend untersuchen zu können, wurden zehn Fallstudien durchgeführt. Die Auswahl der Fallstudien erfolgte nach folgenden Kriterien:

  • städtischer Bereich - ländlicher Bereich

  • Clearing als stand-alone-Angebot - Clearing als Teil eines Maßnahmenmix

Bei der Auswahl der Clearingfälle wurde darauf geachtet, dass sowohl Fälle ausgewählt werden, die in der Einschätzung der ClearerInnen eher einfache Fälle sind, als auch solche Beratungsfälle, die aufgrund der Konstellationen eher komplizierte Fälle darstellen.

Ziel der Fallstudien war keine Einzelprojektevaluierung oder Projektranking, sondern die eingehende Analyse der verschiedenen Einflussfaktoren für den Verlauf des Clearing.

- Befragung von BASB-, LandesstellenleiterInnen und -MitarbeiterInnen

Die Sichtweise der Förderstellen wurde im Rahmen von Interviews mit VertreterInnen des BMSG, des BASB und der Landesstellen erhoben. Ihre Argumentationen wurden in die Interpretation der Ergebnisse mit einbezogen.

- Befragung von ExpertInnen aus dem Schulbereich

Da sich im Verlauf der Evaluierung herausgestellt hat, dass im Clearingprozess Schulbehörden, Schulen und LehrerInnen eine wichtige Rolle einnehmen und Regelungen im Schulbereich den Ablauf des Clearing auch beeinflussen, wurden neben den in den Fallstudien befragten zehn LehrerInnen noch weitere fünf ExpertInnen aus dem Schulbereich befragt. Dabei handelte es sich um VertreterInnen des Ministeriums, LandesschulinspektorInnen und Direktoren von SPZ.

Workshop mit Clearing-ProjektleiterInnen

Im Sinne der Förderung der Transparenz des Forschungsprozesses wurde ein Workshop mit den Clearing-ProjektleiterInnen durchgeführt. Der Workshop diente dazu, die wichtigsten Ergebnisse der Evaluierung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen zu präsentieren und mit den ProjektleiterInnen zu diskutieren. Daraus ergeben sich wichtige Hintergrundinformationen für die Interpretation der Ergebnisse aus den Erhebungen. Die Empfehlungen wurden unter dem Gesichtspunkt der Sinnhaftigkeit und Implementierbarkeit diskutiert.

Bei der Analyse der verschiedenen Erhebungsmaterialien wurde auf die Einhaltung einer gendersensiblen Betrachtungsweise geachtet. In der Darstellung der Ergebnisse wurde nur dann zwischen Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männern unterschieden, wenn sich geschlechtsspezifische Unterschiede feststellen ließen.

Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgte themenorientiert. Zu einem bestimmten Untersuchungsthema werden die Befunde aus den verschiedenen Erhebungen in einer integrierten Zusammenschau präsentiert. Damit sollen die Sichtweisen aller befragten AkteurInnen oder die Datenlage aus den vorliegenden Förder- oder Hauptverbandsinformationen in ihren Übereinstimmungen, aber auch Differenzen deutlich werden. Dieser kompakten Darstellung wurde der Vorzug vor einer Erhebungsschritt-orientierten Ergebnispräsentation gegeben, bei der die Ergebnisse jedes Erhebungsschrittes für sich gesondert referiert werden.

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IMPRESSUM

VerfasserInnen:

Dieser Bericht wurde von L&R Sozialforschung in Kooperation mit Gottfried Wetzel (Universität Salzburg) erstellt.

MedieninhaberIn:

L&R Sozialforschung, Liniengasse 2A, 1060 Wien

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Wien, August 2006

L&R SOZIALFORSCHUNG

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Quelle:

Ferdinand Lechner, Andreas Riesenfelder, Gottfried Wetzel, Petra Wetzel, Barbara Willsberger unter Mitarbeit von Thomas Eglseer: Evaluierung CLEARING - Endbericht -

Im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 2006

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 26.05.2010

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