betrifft: integration 2/98

Themenbereiche: Schule, Kultur
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 2/1998, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien betrifft: integration (2/98)
Copyright: © betrifft: integration 1998

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn sich die Hitze im Land breit macht, der Schweiß über die Stirn lauft, haben wir einen Tip für Sie. Lassen sie die Jalousien runter, nehmen sie sich ein kühles Getränk zum Computer und schauen sie doch bei uns am Datenhighway vorbei: http://www.betrifftintegration.at

Dank der Unterstützung des BIDOK-Teams (ausgesprochen ist das ellenslang, nämlich Behinderten-Integration-Dokumentation) an der UNI Innsbruck, können sie jetzt viel Information über den Bildschirm abrufen. Jede Ausgabe von betrifft:integration z.B., direkte Homepage-Hinweise werden in der Zeitung durch !http! gekennzeichnet.

"Wir erwarten uns, daß vieles geschieht und nichts passiert. Das ist ein wichtiger Satz", Vizekanzler Wolfgang Schüssel über Österreichs Vision einer EU-Präsidentschaft. Für etwas mehr Vision in der Bildungspolitik engagieren wir uns, denn die Realität sieht anders aus.

Noch im Juni soll ein neuntes Schuljahr an der Sonderschule - mit Inkrafttreten im Jahr 2001 - gesetzlich abgesichert werden. Aus dem Ministerium wird verlautbart, daß integrative Regelungen erst 2001 abgesichert werden müssen (Aha!). Spontan haben über 800 Menschen in Kärnten ihre Unterschrift innerhalb weniger Tage gegen diese Auffassung gesetzt. (Näheres siehe S. 12)

Eigentlich müßte zu Beginn stehen, daß diese Nummer im Zeichen der Zukunft steht. Das hat nichts mit den Zeitzeichen zu tun, nein! Wir sind überzeugt, der gemeinsame Weg ist der bessere! Einiges an Arbeit muß dazu erledigt werden.

Nachzulesen ist das auch bei Marion Sigot, in ihrem wissenschaftlichen Beitrag über die Perspektiven der Integrationspädagogik.

Weiters gibt es allerlei Wissenswertes, Ferientips und -lektüre für integrationsbewegte Menschen, die sich hoffentlich gut erholen,

das wünscht

Ihr Redaktionsteam

Themenbereich: INTEGRATION: ÖSTERREICH

Zukunftswerkstätte - was ist das?

Im Rahmen der Hauptversammlung am 18. und 19.4.1998

in Tainach/Kärnten fand die erste Zukunftswerkstätte

von Integration : Österreich statt

Eine Bewegung ist so stark, wie die sie unterstützen. INTEGRATION : ÖSTERREICH als Elterninitiative hat viel bewegt in den letzten Jahren. Kaum zu glauben, wie selbstverständlich manches heute erscheint.

Erst seit Herbst 1993 geben Schulgesetze Eltern das Recht für ihr behindertes Kind zwischen dem Unterricht in der Volksschule, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern oder der Sonderschule zu entscheiden. Danach folgte der nächste Meilenstein: Gesetze für die Schule der 10 bis 14 Jährigen. Das "Spiel der Kräfte" ist mit den Gesetzen nicht zu Ende. Im Gegenteil!

Jetzt ist erst recht Einsatz notwendig! (vgl. Petition zur 18. SchOG-Novelle, S. 12 und "Rechts-Wissen" S.3). Denn: "Integration passiert im Kopf" lautet ein Leitspruch der Bewegung, "und im Herz" ist anzufügen. Damit die Zäune in den Köpfen beseitigt werden können, braucht es viel Herz, Engagement und Koordination. Da reicht es nicht, wenn es INTEGRATION : ÖSTERREICH gibt und "die" sollen nur machen.

In der Zukunftswerkstätte wurde gemeinsam nachgedacht, wie die Zusammenarbeit von Einzelmitgliedern und Mitgliedsvereinen mit I:Ö bewertet und verbessert werden kann. Der Wunsch nach vermehrter Öffentlichkeitsarbeit war ein zentrales Ergebnis.

Berichte über die Möglichkeiten und Vielfalt in Integrationsklassen, über das verbesserte Schulklima und Beispiele gemeinsam gestalteten Unterrichts, sollen die Öffentlichkeit positiv sensibilisieren. Es wurde angeregt, eine Person für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu engagieren. Die Kommunikationsstrukturen nach Innen sollen in regelmäßigen Treffen, unabhängig der zweimal jährlich stattfindenden Forumtreffen, zum Thema gemacht werden. Dieser regionale und überregionale Erfahrungsaustausch soll gemeinsame Strategien ermöglichen. Ein weiterer Termin dafür fand am 6. Juni 1998 statt.

Zukunftswerkstätte - zweiter Teil

Dieser zweite Teil fand in Wien im Bildungshaus Neuwaldegg statt und stand unter dem Motto: "Wie können wir die Schlagkraft der Integrationsbewegung verbessern?".

Zum Teil neue Gesichter, zum Teil Teilnehmerinnen aus Tainach haben gemeinsam eine Analyse über die derzeitige Situation erstellt. In der Folge wurden nachstehende Vereinbarungen getroffen:

  • Die Mitgliedsvereine nehmen INTEGRATION : ÖSTERREICH in den Verteiler auf. Auf Wunsch werden die anderen Vereine mit Informationen von den Mitgliedsvereinen beschickt.

  • Das erfolgreiche Ausbildungsprojekt "Eltern beraten Eltern" kann Grundlage sein für eine Erweiterung auf Bundesebene. Noch im August sollen Vorbereitungen für eine Art "Bildungsakademie" getroffen werden.

  • An Workshops für Vertreterinnen der Mitgliedsvereine wird gearbeitet. Eine Schiene für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen aus den Bundesländern soll entwickelt werden. Der erste Seminarinhalt steht bereits fest: "Integration ist (politische) Haltung!".

  • ü Einige Juristinnen zeigten in letzter Zeit Interesse an unserem Wirken. Das spezielle Fachwissen der Schulmaterie und ihre Befürchtung, sich erst lang und mächtig einarbeiten zu müssen, haben uns bewogen ein Seminar für Juristinnen über die rechtlichen Grundlagen der Integration anzubieten. Im nächsten betrifft:integration werden wir die Ausschreibung veröffentlichen.

Die Zukunftswerkstätte zeigte, daß die Integrationsbewegung Zukunft hat und wir noch viele gemeinsame Ziele haben.

Der Vorstand

In der Hauptversammlung von Integration : Österreich fand der Vorstand des bundesweiten Verbandes für seine Geschäfte im Vorjahr einstimmig Entlastung. Nach statutarischer Vorgabe muß er alle zwei Jahre gewählt werden. Und gewählt wurden (wiederum einstimmig) in einer geheimen Wahl:

  • Heinz Forcher (T, Vorsitzender)

  • Helene Pumm (W, Vorsitzender-Stv.)

  • Kurt Riegler (NÖ, Kassier)

  • Ursula Udl (Stmk, Schriftführerin)

  • Franz-Joseph Huainigg (W) und

  • Inge Pröglhöf (NÖ,).

RECHT§ WI§§EN

René Schindler: Erste Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes zum Anspruch auf Integration

Nun liegt sie vor, die mit soviel Spannung erwartete erste Entscheidung eines Höchstgerichtes zu Fragen der Integration. Und - wie kaum anders zu erwarten: Sie enthält etliche ermutigende Aussagen und auch etliche enttäuschende.

Vorweg die enttäuschendste Aussage: In der BRD besteht kein Rechtsanspruch auf integrativen Unterricht. Die Behörden können darüber in jedem Einzelfall entscheiden; sie dürfen die Entscheidung auch davon abhängig machen, ob der Schulbehörde genügend finanzielle und organisatorische Mittel zur Verfügung stehen. Hier ist die Rechtslage in Österreich gottlob anders - wie auch das Unterrichtsministerium bestätigt: Das österreichische Schulrecht (Schulpflichtgesetz) sieht vor, daß die Eltern entscheiden, ob ihr Kind integriert oder in einer Sonderschule unterrichtet werden soll. Die Schulverwaltung ist dann verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Entscheidung der Eltern umzusetzen. Sie muß also ggf. geeignete Lehrerinnen finden, Klassenräume schaffen etc. Die Frage, die das deutsche Höchstgericht zu entscheiden hatte, ob das verfassungsrechtliche Verbot behinderte Menschen zu benachteiligen dazu verpflichtet, in jedem Fall Integration zu ermöglichen, stellt sich in Österreich nicht: Bei uns verpflichtet das Gesetz die Schulbehörden ausdrücklich dazu. Ein solches, klares Gesetz fehlt in Deutschland.

Hingegen betont das deutsche Bundesverfassungsgericht: "Der Staat trägt für behinderte Schüler eine besondere Verantwortung. ... Ein genereller Ausschluß der Möglichkeit einer gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von behinderten Schülern mit nichtbehinderten ließe sich derzeit verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen." Eine Verpflichtung zum Besuch der Sonderschule ist stets verfassungswidrig, wenn "der Besuch der allgemeinen Schule durch einen vertretbaren Einsatz sonderpädagogischer Mittel ermöglicht werden könnte." Nur könne eben all das nur nach "Maßgabe des finanziell, personell, sachlich und organisatorisch Möglichen verlangt und gewährt werden" und es dürfe auch die Existenz der Sonderschulen nicht gefährdet werden (das Höchstgericht nimmt an, daß integrativer Unterricht nicht für alle behinderten Schülerinnen möglich oder pädagogisch wünschenswert ist).

Wie erwähnt ist bis zur 8. Schulstufe all dies für Österreich nicht anwendbar, hier bestehen gesetzliche Regelungen. Für den Unterricht ab der 9. Schulstufe sind die Aussagen aber auch für uns wichtig - sofern der österreichische Verfassungsgerichtshof diese Auffassungen übernimmt.

Was bedeutet die Entscheidung für unsere Forderung, Integration auch im Bereich der mittleren und höheren Schulen umzusetzen?

  • Zuallererst, daß die derzeitige Rechtslage, die Integration in diesen Schulstufen ausnahmslos verbietet, verfassungswidrig ist! Denn es müßte jedenfalls im Einzelfall, unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen, entschieden werden.

  • Ferner, daß noch mehr die gänzliche Untätigkeit der Schulverwaltung auf diesem Feld verfassungswidrig ist: Daß z.B. nicht einmal die lange zugesagte Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die bloß die Aufgabe hätte, geeignete pädagogische Modelle auszuarbeiten, kann mit keinem denkmöglichen Mangel an Ressourcen entschuldigt werden.

  • Allerdings auch, daß wir unsere Forderung nach einem Elternwahlrecht auch bei den mittleren und höheren Schulen politisch durchsetzen werden müssen - wie wir es ja auch bei der Volks- und Hauptschule und der AHS-Unterstufe getan haben. Ein Verfassungsrecht, das uns Integration auch der 15 bis 19 Jährigen "ohne wenn und aber" und ohne eigene Anstrengung quasi von Amts wegen verschafft, besteht nicht.

Immerhin: Die Chance, im Einzelfall bei günstigen Voraussetzungen, die Weiterführung von Integration auch in die Oberstufe, auch berufsbildender Schulen erzwingen zu können, ist doch schon etwas. So mühselig das sein kann: Wir sollten in einem geeigneten Fall den Versuch jedenfalls unternehmen. Zumal der österreichische Verfassungsgerichtshof bereits ausgesprochen hat, daß es zwar nötig sein kann, für die Beseitigung eines verfassungswidrigen Zustandes länger dauernde Maßnahmen einzuräumen - aber gar nichts tun, mit der Beseitigung überhaupt nicht anzufangen, gehe nun doch nicht.

Und: Die ersten Versuche, den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, in Österreich und in Deutschland nicht nur als Unterlassungsanspruch gegen staatliche Übergriffe zu verstehen sondern auch als Pflicht zu aktivem staatlichen Handeln, zeigen also durchaus Wirkung. Daß sie den Gleichheitssatz seines wesentlichsten Gehaltes berauben sollten - der Unbedingtheit und Übergesetzlichkeit - belegt die deutsche Entscheidung nicht. Daß der Gesetzgeber hingegen, wenn er Schritte zur Beseitigung von Ungleichbehandlung ergriffen hat, zu deren vollständigen Verwirklichung angemessene Zeit in Anspruch nehmen darf (z.B. klassenweise "aufsteigende" Regelungen; ein auf Jahre angelegtes Programm, Amtsgebäude barrierefrei zu machen) entspricht durchaus unserer Überzeugung. Gerade daraus leiten wir die Pflicht ab, nun schleunigst die gebotenen ersten Schritte zu setzen.

BIZEPS-INFO online

Behinderte Menschen sind in fast allen Lebensbereichen erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie werden nicht gleich geachtet, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten behindert, in ihren Entscheidungen bevormundet und an der gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gehindert.

INTEGRATION : ÖSTERREICH (I:Ö), die Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich (SLIÖ) und die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) haben für die Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt einen gemeinsamen Diskriminierungsbericht (Teil 1) erstellt. Darin werden exemplarisch 43 Diskriminierungen genannt.

Unter http://www.bizeps.or.at/finden Sie eine vollständige Liste der Gesetzestexte, der Kommentare und Änderungsvorschläge.

Derzeit wird schon am nächsten Bericht (Teil II) gearbeitet. Wenn ihnen diskriminierende Beispiele bekannt sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

BIZEPS, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Kaiserstr. 55/3/4a, A-1070 Wien, Tel: 01/5238921 Fax: 01/523892120 E-mail: office@bizeps.or.at

Integration macht Arbeit

Das 8. Forumtreffen/Minisymposium von INTEGRATION : ÖSTERREICH wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Integration behinderter Kinder Vorarlberg (AIV) unterstützt

Im architektonisch interessanten Ambiente des Martinparkhotels trafen sich am 16. und 17. Mai integrationsbewegte Menschen aus ganz Österreich. Dornbirns Bürgermeister hieß die Teilnehmerinnen herzlich willkommen. Der Vormittag des ersten Tages brachte eine Bestandsaufnahme zur Situation der schulischen Integration in Österreich und aktuelle politische Bestrebungen.

Das Referat über das "Weißbuch der Integration" zeigte die Situation von Eltern behinderter Kinder auf, die sich für den gemeinsamen Unterricht entscheiden. Denn mit den Gesetzen für die Volksschule und die Schule der 10-14 Jährigen sind zwar wichtige Entwicklungen in Gang gesetzt, aber viele Ziele der Integrationsbestrebungen seitens der betroffenen Eltern sind noch nicht umgesetzt. Über 160 Seiten stark ist die Sammlung von Texten und Analysen, die anläßlich des Besuches beim Bundeskanzler erstellt wurde. An eine Veröffentlichung ist in Zusammenarbeit mit "Erziehung heute", eine pädagogische Fachzeitschrift, gedacht.

Judith Bechtold (Vorstandsmitglied des AIV) berichtete über den erfolgreichen Vorarlberger Weg der gemeinsamen Erziehung im Kindergarten.

Es gibt 446 Kindergartengruppen. In 52 Gruppen sind derzeit 108 Kinder mit Förderbedarf integriert. Die Integration wird im Kindergartengesetz als Versuch ermöglicht. Da es keine speziellen Einrichtungen gibt, besuchen praktisch alle Kinder mit Förderbedarf "normale" Kindergärten.

Der Übertritt vom Kindergarten in die Schule ist relativ leicht, wenn engagierte Eltern, Lehrerinnen, eine engagierte VS-Direktorin und drei bis vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gefunden werden. Häufig passiert, daß Eltern vom Sonderpädagogischen Zentrum beraten und informiert werden, aber nichts über Integration erfahren. Integration wird den Eltern nicht angeboten. Auch der Übertritt von der Volksschule in die Hauptschule bereitet Probleme. Es ist für viele Eltern eine Zeit der Unsicherheit: wird eine Klasse gefunden, eine Direktorin, Hauptschullehrerinnen, die bereit sind? Können die Rahmenbedingungen geschaffen werden? Sind genügend Kinder mit Förderbedarf da? Bleibt genügend Zeit für die Vorbereitung?

Am Nachmittag wurde in den Arbeitsgruppen über Qualitätskriterien der Arbeitsassistenz, über die Schnittstelle und den Übergang von der Schule in die Berufswelt und über Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit während der EU-Präsidentschaft nachgedacht. Für das Praktikerforum standen uns die Lehrerinnen aus der vierten Hauptschulklasse der Hauptschule Kirchdorf/Lustenau zur Verfügung.

Der Sonntag stand ganz im Zeichen der beruflichen Integration. Dr. Michael Himmer vom Institut für Sozialdienste erläuterte das Modell des "Geschützten Arbeitsplatzes". Das betrifft jene Personen, deren Arbeitsleistung 50% der Leistungsanforderungen beträgt. Die "Produktivität" eines Menschen für den Betrieb wird nicht nach Grad der Behinderung gemessen, sondern an der individuellen Leistungsfähigkeit. Das Land schießt derzeit bis zu 60%, in manchen wenigen Fällen bis zu 70% der Lohnkosten zu.

Das Projekt Spagat berücksichtigt "schwerer behinderte Menschen". Es ist auf drei Jahre konzipiert und im Herbst 1997 gestartet, berichtet der Projektleiter Andreas Stanke. Acht Jugendliche aus zwei Integrationsklassen werden seither noch in der Schulzeit auf ihren Beruf vorbereitet. Die Jugendlichen haben verschiedene Schnupperstellen erprobt. Die Lehrerin Isolde Hagen legt besonderes Augenmerk auf die Wünsche der Jugendlichen. Sie erläuterte den Zuhörerinnen die vielfältigen Möglichkeiten, um herausfinden zu können, was geistig behinderte Menschen wollen.

Ein detaillierter Bericht über das Forumtreffen kann gegen öS 30,-- Unkostenbeitrag bei I:Ö angefordert werden.

Auch unter der Rubrik: Veranstaltungen/Aktuelles wird der Bericht demnächst zu finden sein.

In - der - Sprache - sein

Folgende Übersicht dient nicht der sprachlichen "Nachrüstung", damit man modern im Sinne von "IN" ist. Sondern sie zeigt einerseits die Entwicklung traditioneller Sichtweisen und Denkansätze unter dem Einfluß der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie auf. Andererseits beinhaltet sie auch den Aspekt, daß sich Sprache und Handeln gegenseitig bestimmen und eröffnet die Möglichkeit, sich selbst und die Umstände seiner Existenz zu beschreiben.

Valery Bradley: Drei Phasen in der Entwicklung der Dienstleistungen

an behinderten Menschen

Bereich:

Wer ist die betroffene Person?

InstitutionsReform:

Patient/in

DesinstitutIonalisierung:

Klient/in

Leben in der Gemeinschaft

Staatsbürger/in

Bereich:

Wie und wo erfolgt die typische Dienstleistung?

InstitutionsReform:

Institution

DesinstitutIonalisierung:

Sonderschule oder -klasse, Gruppenwohnheim, Geschützte Werkstätte

Leben in der Gemeinschaft

lokale Schule, Privatwohnstätte, lokaler Betrieb

Bereich:

Wie sind die Dienstleistungen organisiert?

InstitutionsReform:

eine Einrichtung

DesinstitutIonalisierung:

eine Skala von Optionen

Leben in der Gemeinschaft

spezielles Maßnahmenangebot für jede individuelle Person

Bereich:

Was ist die Grundhaltung der Dienstleistung?

InstitutionsReform:

pflegerisch/medizinisch

DesinstitutIonalisierung:

Entwicklungs-

psychologisch/

verhaltenstheoretisch

Leben in der Gemeinschaft:

individuelle Unterstützung

Bereich:

Wie werden die Dienstleistungen genannt?

InstitutionsReform:

Versorgung

DesinstitutIonalisierung:

Programm

Leben in der Gemeinschaft:

Unterstützung

Bereich:

Welches Planungsmodell wird benutzt?

InstitutionsReform:

individueller Pflegeplan

DesinstitutIonalisierung:

individualisierter Betreuungsplan

Leben in der Gemeinschaft:

persönlicher Zukunftsplan

Bereich:

Wer kontrolliert den Planungsprozeß?

InstitutionsReform:

eine Expertin (oft Medizinerin)

DesinstitutIonalisierung:

ein interdisziplinäres Team

Leben in der Gemeinschaft:

der/die Betroffene

Bereich:

Woraufhin wird eine Entscheidung getroffen?

InstitutionsReform:

Standard professioneller Erfahrung

DesinstitutIonalisierung:

Teamübereinkunft

Leben in der Gemeinschaft:

persönlicher Unterstützungskreis

Bereich:

Was hat Vorrang?

InstitutionsReform:

Reinlichkeit, Gesundheit und Sicherheit

DesinstitutIonalisierung:

Entwicklung von Fertigkeiten und Sozialverhalten

Leben in der Gemeinschaft:

Selbstbestimmung und soziale Beziehungen

Bereich:

Was sind die wichtigsten Interessen einer Intervention?

InstitutionsReform:

Kontrollieren oder Heilen des Zustandes

DesinstitutIonalisierung:

Verhalten verändern

Leben in der Gemeinschaft:

Umgebung und Einstellung verändern

Bereich:

Was ist der Schwerpunkt der Qualitätssicherung?

InstitutionsReform:

Professionelle Erfahrung und Mindeststandard der Pflege

DesinstitutIonalisierung:

Dokumentierte Programmdurchführung und Zielerreichung

Leben in der Gemeinschaft:

Empfindung von Lebensqualität durch die betroffene Person

Bereich:

Wie nennen die Ausführenden ihre Dienstleistung?

InstitutionsReform:

Öffnung in die Gemeinschaft

DesinstitutIonalisierung:

verankert in der Gemeinschaft

Leben in der Gemeinschaft:

Gemeinschaft

Themenbereich: Integration und Theapie

Inhaltsverzeichnis

Joe Whittaker: Snoezelen

aus: Kann mir irgendwer helfen, den Sinn des "Snoezelen" zu verstehen? von Joe Whittaker in Inclusion News 1993-94, p.9., übersetzt von Volker Rutte, ZIB, Beratungsstelle des Landesschulrates für Steiermark

Wir nehmen Kinder, wir etikettieren sie als schwerst körperbehindert oder schwerst lernbehindert. Es können viele und verschiedene Etiketten sein, wenn sie einmal erfolgreich angebracht worden sind, stellen sie eine Erlaubnis dar, um Kinder aus der Schule ihrer Umgebung und aus ihrer Gemeinschaft zu entfernen.

Wenn wir das getan haben, verhindern wir ein Entwickeln von Freundschaften mit anderen Kindern aus ihrer Nachbarschaft. Wir geben sie in separate Schulen und umgeben sie mit einer Vielfalt von "Expertinnen", die erfolgreich ihre schulische Tätigkeit beschränken. Wir trennen sie von einer Lernumgebung an der ihre Kameradinnen teilnehmen, wir bringen sie mit anderen Kindern mit gleichen Etiketten zusammen und erstellen "Gutachten" über ihren gleichen "sonderpädagogischen Förderbedarf". Wenn das einmal getan ist, versammeln wir einen anderen Haufen von Expertinnen, die uns sagen werden, warum manche Kinder frustriert und böse werden und nicht positiv auf die "spezielle Umgebung" reagieren, die wir für sie geschaffen haben.

Schnuppern und Dösen

Aber die Lösung ist in Sicht, denn wir können nun dieser speziellen Umgebung eine neue Therapie hinzufügen. Die "Snoezelen juwelenglitzernden Lichter", "parfumierte Luft", "farbigen Blasen" und "sanfte Musik" können, wie man uns versichert, künstlich viele der Erfahrungen und Empfindungen schaffen, die abzuschaffen wir so viel Zeit, Geld und Energie aufgewendet haben. Die "Snoezelen Erfahrung" wird Leute auf eine Weise reagieren lassen, wie sie es niemals zuvor getan haben. Snoezelen ist ein holländisches Wort und bedeutet "Schnuppern und Dösen" und die Kosten, um Schülerinnen zum Schnuppern und Dösen in so einem speziell konstruierten Raum zu bringen, betragen rund eine Million Schilling. Wir werden jedoch von den Finanzberaterinnen getröstet, die uns mitteilen, daß Sonderschulen, die Mittel für diese neue Wundertherapie auftreiben wollen, einen sympathisierenden Markt von Menschen finden werden, die bereit sind und darauf warten, ihr Geld für einen derartigen Problemlöser zu überreichen.

Ein kleiner Teil des Zaubers

Aber das "Dösen und Schnuppern" ist eigentlich nur ein kleiner Teil des Zaubers, denn das versteckte Potential ist, wie Expertinnen uns glaubhaft machen, daß es als Diagnoseinstrument verwendet werden kann und der Snoezelistin (wir werden eine neue Gruppe von Therapeutinnen haben müssen) ermöglicht, systematisch wichtige Informationen darüber zu sammeln, wie die Lernende auf die grünen und gelben blitzenden Leitungen, die um ihren Hals gewunden sind, und auf einen Hauch von Lavendel in der Nase reagiert und wie die betäubende Stille, die den Streichern Mantovanis folgt, versteckte Informationen über die "wahre" Person liefern kann. Solche Beobachtungen stellen sicher, daß wir ein effektiveres, individuelles Lernprogramm planen können für zukünftige Erfolge!

Vorenthalten von Menschenrechten

Wie auch immer, wir haben das Recht zu fragen, wie solche Beobachtungen, die in einer derart bizarren und unsinnig isolierten Umgebung gemacht werden, überhaupt in eine den Aufwand lohnende Diagnose übertragen werden könne.

Ein anderes holländisches Wort ist "Apartheid" und bedeutet Segregation. Während die Welt die Praxis in Südafrika verurteilt hat und bewirkt hat, daß sie abgeschafft wird, fahren wir fort, sie auf Grund von Behinderung zu rechtfertigen.

Wenn wir fortfahren, Kinder und Erwachsene von ihren lokalen Schulen und Gemeinden zu separieren, wird kein Ausmaß von Mantovani, farbigen Blasen oder parfumierter Luft den Schaden verhindern, den wir fortwährend Individuen und unseren Gemeinwesen mit dem Verlust der vielen und verschiedenen Beiträge zufügen.

Snoezelen mag schon O.K. sein, am Rummel oder im Vergnügungspark, aber lassen wir nicht zu, daß es die wahre Frage verschleiert, die mehr mit dem Vorenthalten von Menschenrechten zu tun hat.

Themenbereich: Integration und Wissenschaft

Marion Sigot: Eine Pädagogik für Alle

Integration als Aufgabe einer neuen Sonderpädagogik oder eine Pädagogik für Alle?

Anmerkungen zu den Zukunftsperspektiven der Integrationspädagogik

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts sind wir mit vielfältigen Problemen konfrontiert, die unsere Gesellschaft insgesamt, speziell aber auch die Pädagogik vor neue Herausforderungen stellen. An dieser Stelle können nur einige dieser Bereiche genannt werden: etwa die Entstrukturierung von Lebensformen, ökologische Krisen und interkulturelle Konflikte. Eine weitere zentrale Frage ist jene nach Auswirkungen von Armut und Reichtum auf Entwicklungen innerhalb unserer Gesellschaft. Dabei ist als ein wesentlicher Aspekt der Abbau des Sozialstaates zu nennen, den Jantzen als Normalbedingung der Postmoderne (vgl. Jantzen in Hildeschmidt/Schnell 1998) einschätzt. Gerade in Hinblick auf die Situation von Menschen mit Behinderungen ist die soziale Frage aktueller denn je. Mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit zum Sparen werden derzeit wieder utilitaristische Überlegungen öffentlich thematisiert und führen dazu, daß die Integration von Menschen mit Behinderung in Frage gestellt wird.

Gesellschaftlicher Nutzen

Parallelen zu im Verlauf der Geschichte auftretenden Phasen, in denen der Nützlichkeitsgedanke den Ausschluß von als "unnützlich" definierten Menschen aus gesellschaftlichen Zusammenhängen nahelegte, werden sichtbar. Menschen mit Behinderungen waren im Verlauf der Geschichte immer wieder aussondernden Mechanismen ausgesetzt, die mit der ihnen zugeschriebenen "Unnützlichkeit" für die Gesellschaft argumentiert wurden. Als Beispiel können hier Entwicklungen in Folge der Aufklärung angeführt werden: zu diesem Zeitpunkt wurde zwar beteuert, Menschen mit Behinderungen der "Heilung" zuführen zu wollen, dies jedoch mit eindeutig formulierten Grenzen für Menschen mit spezifischen Behinderungen. Sofern es sich um eine Behinderung handelte, die als nicht "heilungsfähig" eingeschätzt wurde, wurde der Anspruch auf Bildung und Erziehung weitgehend versagt. Menschen mit Sinnesbehinderungen wurden noch am ehesten als "therapierbar" und "heilbar" und somit als möglicherweise doch nützlich für die Gesellschaft eingestuft. Im Nationalsozialismus wurden Menschen mit Behinderungen unmittelbar von der faschistischen Gewaltpolitik erfaßt. Menschen mit Behinderungen wurden als "unwertes Leben" bezeichnet und durch in dieser Zeit legalisierte Verfahren verfolgt und ermordet. Behinderungen wurden kategorisiert und galten im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" als Indikationen für Zwangssterilisationen. Behinderte Kinder wurden als "bildungsunfähig" bezeichnet und der organisierten "Euthanasie" und Zwangssterilisation zugeführt. In diesem Zusammenhang muß auch die Rolle der Pädagogik in dieser Zeit problematisiert werden, die zumindest "mittelbar an der Ausgrenzung der ihnen Anvertrauten" (vgl. Ellger-Rüttgardt 1991) mitgewirkt hat, der aber für viele Bereiche wohl eher der Status einer Erfüllungsgehilfin der nationalsozialistischen Ideologie zugeschrieben werden muß.

Anspruch auf Integration

An dieser Stelle kann in Hinblick auf die Auseinandersetzung der Pädagogik mit Menschen mit Behinderungen im Verlauf ihrer Entwicklung ein ernüchterndes Resümee gezogen werden: Zahlreiche Beispiele belegen, daß in der Geschichte der Pädagogik immer wieder der Anspruch auf Erziehung und Bildung für alle Menschen formuliert wurde - genauso oft wurden manche aber im selben Atemzug aus unterschiedlichen Gründen wieder davon ausgeschlossen. Mit dem damit einhergehenden Absprechen von Entwicklungsmöglichkeiten wurden regelmäßig Grenzen der Integration gezogen bzw. zementiert. Wurden diese zunächst im Hinblick auf eine mögliche Integration in das Schulwesen formuliert, so gelten sie auch heute weiterhin - zumindest auf der Bewußtseinsebene - Großteils für die Integration behinderter Kinder in den Unterricht. An umfassende, als selbstverständlich angesehene Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ist noch nicht im Entferntesten zu denken. Dabei werden damals wie heute Grenzen der Integration vorrangig an der Art der Behinderung festgemacht. Vor allem für Menschen mit geistiger Behinderung fällt es der Gesellschaft, aber auch der Pädagogik als wissenschaftlicher Disziplin schwer, an deren Teilhabe an allen Lebensbereichen zu denken. Differenziert wird auch nach Alterskriterien: so ist die Integration von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung kaum Thema im pädagogischen Diskurs.

Spezielle Pädagogiken

Als wesentliches Moment, das die Philosophie der Pädagogik in ihrer Auseinandersetzung mit Menschen mit Behinderungen widerspiegelt, ist wohl deren Tendenz zur Auslagerung als spezifisch definierter Fragestellungen aus ihrem Kernbereich hin zu speziellen Pädagogiken anzusehen. Mit dem Argument einer notwendigen Spezialisierung und Entwicklung spezifischer Kompetenzen erfolgte nach und nach die Zuweisung von Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, an entstehende spezielle Pädagogiken. Als gleichsam selbstverständlich wurde von Beginn an deren Verpflichtung, sich Menschen mit Behinderungen auf praktischer und wissenschaftlicher Ebene anzunehmen und damit die allgemeine Pädagogik zu "entlasten", formuliert. In den speziellen Theoriebildungen innerhalb der speziellen Pädagogiken erfolgte damit einhergehend und diesen Zuweisungen gerecht werdend nach und nach eine zunehmende Differenzierung von Behinderungen in bestimmte "Behinderungsformen". Diese wurden als Grundlage für die Entwicklung immer spezifischerer Sondereinrichtungen herangezogen. Diese Sondereinrichtungen galten bis in die Sechziger Jahre unseres Jahrhunderts als wenig umstritten. Dies sogar innerhalb der Pädagogik selbst, die dadurch bis in die Gegenwart eine deutlich sichtbare Distanz und Abschottung gegenüber Menschen mit Behinderungen zum Ausdruck bringt.

Bloße Akzeptanz

Als aktuelle Konzession, die die Pädagogik insgesamt heute zu leisten bereit scheint, ist die Akzeptanz der Integrationspädagogik einzuschätzen. Der Begriff der Integrationspädagogik hat sich mittlerweile als gängiger, wenn auch umstrittener Begriff innerhalb der Pädagogik entwickelt. Vor allem auf seiten der Integrationsbefürworterinnen wird seit einiger Zeit massive Kritik an diesem Begriff geübt. Tatsächlich birgt die Etablierung des Begriffes zahlreiche Gefahren in sich, die sich bei einem Blick auf die Geschichte der Pädagogik in Hinblick auf ihre Auseinandersetzung mit Menschen mit Behinderungen nahezu aufdrängen.

Waren es bis vor kurzem allein die speziellen Pädagogiken (Sonder-, Heil- und Behindertenpädagogik), denen die Aufgabe zugeschrieben wurde, sich mit Behinderung zu befassen, so ist nunmehr die Integrationspädagogik als neue spezielle Pädagogik dazugekommen. Ihr wird zugeschrieben, sich mit der Integration von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen. Grenzen der Integration werden dabei aber konsequent mitgedacht, Integration wird als Sonderfall beschrieben. Wo sie als nicht möglich erscheint, sollen weiterhin Sonderbehandlungen in Sondereinrichtungen erfolgen.

Die Definition des Begriffes der Integrationspädagogik als Übergangskonstrukt, als Substitutionsbegriff, in dem "[...] die Aufhebung der Sonderpädagogik begriffslogisch enthalten [...] ist" (Eberwein 1997), ist innerhalb der Pädagogik als wissenschaftlicher Disziplin lediglich bei den Integrationsbefürworterinnen aufgenommen worden. Großteils aber wird ihr aber lediglich der Status einer neuen, neben den anderen behinderungsspezifischen Pädagogiken, speziellen Pädagogik eingeräumt.

Allgemeine Pädagogik

Daß sich die Integrationspädagogik dagegen wehrt ist mehr als legitim! Es ist ihre Verpflichtung, dies zu tun, um den angesprochenen Gefahren soweit als - noch - möglich entgegenzuwirken. Derzeit zeichnet sich demge genüber eine abgeschottet stattfindende Theoriebildung innerhalb der integrationspädagogischen scientific community ab. Integration wird hier gleichsam als Idealmodell entwickelt, von der Pädagogik insgesamt aber wenig wahr- oder ernstgenommen und schon gar nicht akzeptiert. Die Kritik an diesem Zustand wird leider häufig vor allem in den eigenen Reihen perpetuiert. Was mir in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich erscheint ist, daß die zahlreichen Modelle und Erkenntnisse nunmehr in die allgemeine Pädagogik übertragen werden. Dies hat unter anderem Georg Feuser mehrmals gefordert. Er beschreibt Integrationspädagogik als Ergebnis des Versuchs, Integration mit den Mitteln des herrschenden Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystems zu bewerkstelligen, wobei diese Pädagogik zu einer "[...] neuen Form von Segregation und Selektion im Bereich der Pädagogik [...]" (Feuser 1995) führe. Um dem entgegenzuwirken, scheint es mir notwendig, mehrere Faktoren zu beachten:

  • Der Pädagogik insgesamt müssen die Kritikpunkte hinsichtlich ihrer Auseinandersetzung mit Menschen mit Behinderungen vermittelt und begreifbar gemacht werden. Die Kritik darf nicht nur in den Reihen der Kritiker perpetuiert werden.

  • Innerhalb der Pädagogik müssen Bündnispartner gefunden werden, die Verantwortung übernehmen und bereit sind, integrative Ansätze als allgemeingültige Prinzipien in ihren jeweiligen Arbeitsbereich zu übertragen.

  • Die bestehenden speziellen Pädagogiken müssen hinsichtlich ihrer derzeitigen Funktion und ihrer zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten hinterfragt werden. Derzeit bestehende Gliederungsmodelle der Pädagogik sollten überdacht werden. In diesem Zusammenhang scheint die Entwicklung einer neuen Systematik der Pädagogik notwendig.

  • Dabei müssen Ängste innerhalb der Sonder-Pädagogiken zur Sprache kommen. Diese betreffen unter anderem die eigene institutionelle Verankerung und Absicherung. Sie dürfen aber nicht dazu führen, daß integrative Bemühungen behindert werden, indem andere Gründe vorgeschoben werden.

  • Die Sorge um den Verlust des innerhalb der speziellen Pädagogiken entwickelten Fachwissens muß dabei ernst genommen werden. Es gilt, eine Form zu finden, dem entgegenzuwirken.

Pädagogik für Alle

Zentrales Anliegen dabei muß die Entwicklung einer Pädagogik sein, die sich für alle Menschen verantwortlich fühlt. Dies impliziert natürlich auch, daß dies neben Menschen mit Behinderungen auch für alle anderen Menschen gelten muß, die gesellschaftlich benachteiligt sind. Niemand darf aussondernden Mechanismen ausgesetzt werden. Die Forderung nach Integration darf sich demnach auch nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränken. Dies erfolgt derzeit noch in weitgehendem Ausmaß, indem sie vor allem für Kinder gedacht und beschrieben wird.

Um abschließend auf die Rolle der (sogenannten) Integrationspädagogik zurückzukommen, läßt sich für mich ihre derzeitige Funktion als Initiatorin einer allgemeinen, nicht aussondernden Pädagogik beschreiben. Letztendlich wäre es aber das Ziel der Integrationspädagogik, sich selbst überflüssig zu machen. Andernfalls läuft sie Gefahr, unter einem modernen Namen im neuen Gewand als spezielle Pädagogik Entwicklungen zu ermöglichen, die sich im Verlauf der Geschichte der Pädagogik als für Menschen mit Behinderungen negativ erwiesen haben.

Kontakt:

Mag. Marion Sigot: Universität Klagenfurt, Abteilung für Integrationspädagogik und Soziales Umfeld,

E-mail: marion.sigot@uni-klu.ac.at

Themenbereich: Integration und Pädagogik

Wenn es keine Sonderschulen gäbe

Es ist interessant darüber zu spekulieren, was wäre, wenn ein Land keine Sonderschulen hätte und alle seine behinderten Schülerinnen gleichmäßig in den Regelschulen verteilen würde.

Eine solche Analyse für Großbritannien stellte 1994 Comic Relief in seinem Bericht "Alltogether Better" (Maso & Rieser).

Es waren 106.000 behinderte Schülerinnen im Alter von vier bis neunzehn Jahren in England und Wales im Jahr 1992. Wenn man sie vollständig integriert hätte, wären im Durchschnitt pro Schule:

  • zwei bis drei Schülerinnen mit leichter Lernbehinderung (53% der behinderten Schülerinnen)

  • eine Schülerin mit schwerer Lernbehinderung (24% der behinderten Schülerinnen)

  • weniger als eine Schülerin mit Körper- oder Sinnesbehinderung (16% der behinderten Schülerinnen)

  • ein bis drei Schülerinnen mit Verhaltensstörungen (8% der behinderten Schülerinnen)

Die Daten von Mason & Rieser geben ein theoretisches und utopisches Bild davon, was in England und Wales wäre, gäbe es keine Sonderschulen. Aber sie sind auch eine nützliche Gedankenübung und scheinen die mehr reaktionären Argumente gegen die Entwicklung eines integrativen Schulsystems zu Grabe zu tragen, die üblicherweise lauten, das "würde die Schleusen öffnen" und Chaos im Regelschulwesen verursachen sowie die Leistungen verringern.

Es liegt auf der Hand: Eine Regelschule, die eine derart geringe Zahl von Kindern, wie aus obiger Aufstellung hervorgeht, nicht einschließen kann, müßte als brauchbare Umgebung für jedes Kind in Frage gestellt werden.

(aus: Inclusive Education on the Agenda, UNESCO 1998, übersetzt von Volker Rutte, ZIB, Beratungsstelle des LSR Steiermark )

Integration zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In der integrativen Erziehung als Teil der Reformpädagogik bündeln sich Ansprüche und Erwartungen, die auf eine Humanisierung von Erziehung und Gesellschaft abzielen. Zu diesem Gedankengut gehört die Aufhebung separierender Einrichtungen, wie es die Sonderschule eben ist.

Zu den österreichischen Vorzeigeländern, die diesen Gedanken konsequent verfolgen, zählt die Steiermark. Laut einer Statistik des Landesschulrates wurden im Schuljahr 1997/98 bereits 61,41% der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit ihren nicht behinderten Kolleginnen unterrichtet. Im Bezirk Radkersburg sind 100% der Kinder mit spF integriert, in einigen anderen Bezirken die 90% Marke überschritten! Hier ist man dem integrativen Anspruch einen großen Schritt näher gekommen und hat erkannt, daß die Sonderschule, bei allen Bemühungen, nicht der Ort ist, an dem soziale Integration gelebt werden kann. Anders in Oberösterreich.

Plädoyer für die Aufrechterhaltung der Sonderschule

Die zuständige Landesschulinspektorin in Oberösterreich hat ihren Hang zum Pragmatismus Sonderschule erkannt und versucht diese, durch die Errichtung von Integrationsklassen an Sonderschulen, zu retten. Acht "gute Gründe" sollen dafür sprechen. Wie zum Beispiel:

  • Je stärker die Integration greift, umso mehr würden diese Gebäude nicht mehr voll genützt, während an anderen Standorten Umbauten und Veränderungen notwendig würden.

  • Je mehr die Integration umgesetzt wird, umso mehr bleiben "ausgelaugte" Sonderschulen übrig. Nur die schwierigsten Kinder müßten unter immer schlechteren Bedingungen in sogenannten Restschulen unterrichtet werden. Letztlich würde ein starker Druck entstehen, auch diese extrem schwierigen Kinder in Integrationsklassen aufzunehmen.

  • An manchen Standorten sind die Volksschulen nicht bereit, integrative Schulversuche durchzuführen. Das Interesse und der Wunsch von Eltern behinderter Kinder ist jedoch vorhanden. Es ist daher im Sinne von Konfliktvermeidung und bedürfnisgerechter Angebotsgestaltung ein Ausweg, die Integrationsklassen an der jeweiligen Sonderschule zu errichten.

  • Die Lehrerinnen an Sonderschulen haben zu keinem Zeitpunkt verstanden, warum eine Entwicklung, die als sinnvoll erachtet wird, nur in einer Richtung stattfinden kann - Integration nur an Volks- und Hauptschulen, nicht aber dort, wo das größte Know-How zur Betreuung der behinderten Kinder vorhanden ist.

  • Speziell an den Landessonderschulen gibt es modernste technische Ausstattungen, sowie therapeutische Angebote auf hohem Niveau, die von Eltern für ihre Kinder gerne genützt würden, wenn sich dies mit der Integration verbinden ließe.

Genau jetzt sind wir bei dem Punkt angelangt, "wenn es sich mit der Integration verbinden ließe".

Und es läßt sich eben nicht verbinden

Sowohl Sonder- als auch Integrationspädagogik bedürfen nicht einer Sonderinstitution, sie entsprechen der Allgemeinen Pädagogik und sollten zum Nutzen aller Beteiligten in die Regelschule Eingang finden.

Die alleinige Unterstützung für solches Ansinnen erhält man dann vorwiegend von Betreiberinnen separierender Einrichtungen, die ebenfalls um ihre Klientel und Räumlichkeiten bangen und nach Auswegen suchen anstatt sich mit dem Gedanken der Integration ernsthaft auseinanderzusetzen.

Denn Integration ist keine weitere Möglichkeit schulischer Angebotsgestaltung, sonder ein Menschenrecht, welches es anzuerkennen gilt. Und das fällt unter anderem Pragmatikerinnen schwer, obwohl ihnen hinlänglich bekannt ist, daß die Schwäche pragmatischer Erwägungen darin besteht, daß die alleinige Anwendung und Anwendbarkeit einer Erkenntnis noch lange kein entscheidendes Kriterium der Wahrheit einer Erkenntnis ist, mögen sie auch in angeblich neuem Gewande erscheinen.

Integration durch Separation

Die Auffassung, soziale Integration durch schulische Separation bewirken zu können, ist an der gesellschaftlichen Wirklichkeit ebenso gescheitert, wie die Annahme, daß die Sonderschule in neuem Gewande der "Förderschule" in besonderer Weise fördern könne. Dies ist auch empirisch mehrfach widerlegt worden. Nichts desto trotz verlautbarte Bundesministerin Elisabeth Gehrer in einem Interview: "Das Problem ergibt sich bei den geistig Behinderten. Auch für sie gibt es die Möglichkeit, ein zehntes oder elftes Schuljahr zu machen. In speziellen Förderklassen. Aber so lange ich Unterrichtsministerin bin, wird es nicht die Möglichkeit geben, in einer Berufsbildenden Höheren Schule ein Kind zu integrieren, das nicht in der Lage ist, die HTL zu machen. Solche Kinder bis zum 18. Lebensjahr in irgendwelchen Schulen aufzubewahren, halte ich für Augenauswischerei".

Sehr geehrte Frau Ministerin!

Ihre Aussagen in dem Interview, das Sie Andreas Feiertag im Standard vom 14.4. gegeben haben, lassen an Deutlichkeit nicht fehlen. "Integration ja, aber nicht um jeden Preis". Ab wann ist Ihnen der Preis zu hoch? Wo und wie ziehen Sie die Grenze? Woher nehmen Sie sich das Recht, Grenzen zu ziehen? Integration ist unteilbar! Es gibt keine nicht integrationsfähigen Menschen ..., sondern einzig und allein Instanzen, die sich anmaßen, zuerst auszusondern und dann Bedingungen ... zu stellen, die eine Integration eventuell zulassen.

Es ist bezeichnend, daß in diesem Interview nur durch die Überschrift "Integration in der Schule" angedeutet wird, worum es sich in diesem Beitrag handeln sollte. Im Gespräch selbst geht es Ihrerseits ausschließlich um Aussonderung, um Sonderpädagogik, (im Gegensatz zu einer besonderen Pädagogik, die jedes Kind in seinem Sein berücksichtigt), um Sonderformen, um Zuweisungen, wo ein Kind seinen Platz zu haben hat. Haben Sie sich Gedanken gemacht über das im Herbst dieses Jahres gesetzlich zu verankernde Modell der Neuen Grundschule und die Auswirkungen auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen und der in der Schule tätigen Lehrerinnen? Wissen Sie Bescheid über die Qualität der Integration im Sekundarbereich I, Hauptschule und Unterstufe AHS, und warum es kaum Integrationsklassen in der AHS gibt? Wodurch sind Sie der Ansicht, daß es für körper- und sinnesbehinderte Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen wollen, in der Regel keine Probleme im Finden einer Schule gibt? Warum sorgen Sie nicht für ausreichend sonderpädagogisch ausgebildete Lehrerinnen, wenn Sie einen Mangel orten? Wie läßt sich Ihr "Ja", das immer nur ein halbherziges war, zur 17. SchoG-Novelle interpretieren, und mittlerweile zu einem eindeutigen "Nein" wurde, wenn Sie für "geistig behinderte Kinder" ein zehntes respektive elftes Schuljahr in "speziellen Förderklassen" (sprich Sonderschule) als einzige Möglichkeit vorgeben.

Wer sind Ihre Beraterinnen und wieso macht Sie niemand darauf aufmerksam, daß es bei der Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen gar nicht darum ging und geht, daß die behinderten Kinder den jeweiligen Lehrplan positiv abschließen, sondern um das Mit- und Voneinanderlernen und daß es darum geht, das defektorientierte Denken zum Verschwinden zu bringen und auch darum, behinderten Kindern zu ihrem Recht auf Integration zu verhelfen. Das gilt sowohl bei der Öffnung der Volksschulen für den integrativen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern, als auch bei der Öffnung des Sekundarbereiches I und auch bei der Forderung nach weiterer schulischer Bildung über den Pflichtschulbereich hinaus.

(aus dem Schreiben des Vereins "Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen")

Gesetz mit Fallen

Wie bereits in betrifft:integration Nr.1/98 berichtet, enthält der Entwurf zum neuen Schulorganisationsgesetz diskriminierende Passagen und Paragraphen

Mitglieder von Integration Kärnten haben daraufhin nachfolgende Petition erstellt. Bereits innerhalb einer Woche wurden alleine in Kärnten 800 Unterstützungsunterschriften gegeben.

Petition gegen den Entwurf des neuen Schulorganisationsgesetzes

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat im Februar 1998 einen Entwurf für ein neues Schulorganisationsgesetz in das Begutachtungsverfahren geschickt, das alle bisherigen Integrationsbestrebungen im schulischen Bereich ad absurdum führt.

  1. Darin wird zum einen der Besuch der Vorschulstufe für nicht schulreife Kinder zur Pflicht, was für Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (spF) bedeutet, daß sie die Grundstufe I an der Volksschule drei Jahre lang besuchen müssen, anstelle des bisherigen Wahlrechtes auf Einschulung in die Vorschule oder die erste Klasse der Volksschule (außer in Pflichtsprengeln §14/2).

  2. Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzesentwurfes sieht vor, daß die Sonderschule in einer 9. Schulstufe in Form eines Berufsvorbereitungsjahres geführt werden kann, was für Schülerinnen mit sPF an Hauptschulen bedeutet, nach achtjährigem integrativen Schulbesuch zum Zwecke der Berufsorientierung zurück an die Sonderschule zu müssen. Integrative Modelle für das 9. Schuljahr sind in diesem Gesetz nicht enthalten! Wie schon zu Beginn der 90er Jahre, wo es um die Einführung der Integration im Volksschulbereich ging, sind wir nun wieder alle gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Sackgasse zu verhindern.

Falsche Behauptungen?

Laut Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten enthalte diese Petition falsche Behauptungen. Obwohl jeder erkennen kann, daß an dieser Petition nichts falsch ist, der Gesetzesentwurf keine Integration nach der achten Schulstufe vorsieht, was MR Dr. Gruber nicht einmal bestreitet, kommen wir seiner Bitte um Veröffentlichung der ministeriellen Stellungnahme gerne nach.

Der Lesbarkeit halber und um zusätzliche Verwirrungen zu vermeiden haben wir den Inhalt des Briefes kursiv geschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Zusammenhang mit einem Eltern-Kind-Wochenende, veranstaltet vom Katholischen Bildungswerk Kärnten, haben Sie auch eine Petition gegen den Entwurf des neuen Schulorganisationsgesetzes unterschrieben. Bedauerlicher Weise enthält der Text dieser Petition eine Reihe von falschen Behauptungen. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hält es daher für notwendig, Sie über die beabsichtigte Gesetzesnovelle zu informieren:

1. Die Regelungen zur Schulintegration treten aufsteigend in Kraft. Im laufenden Schuljahr wird gerade die 5. Schulstufe umgesetzt. Eine gesetzliche Regelung für die 9. Schulstufe muss daher spätestens mit 1. September 2001 vorliegen.

Kommentar von I:Ö:

Nach unserem letzten Wissensstand sieht die neue Gesetzesvorlage die Einrichtung der Berufsorientierungsklasse an Sonderschulen für das Jahr 2001 vor. Es ist also möglich das neunte Schuljahr an Sonderschulen legistisch drei Jahre vorher abzusichern, für integrative Klassen gilt dieses Prinzip offenbar nicht!

Was passiert mit den Kindern, die derzeit aus Schulversuchsklassen kommend, das achte Schuljahr beenden? Wenn sie ein Glück haben können sie eine Polytechnische Schule besuchen. Denn Schulversuche zur weiteren Integration werden ausschließlich dort durchgeführt - und auch das in sehr geringer Zahl!

Es wäre wohl hoch an der Zeit, die Erprobung integrativen Unterrichts an anderen Schulen zu beginnen - dazu wäre auch ein klarer gesetzlicher Auftrag sinnvoll. Tatsächlich ist bis heute nicht einmal eine, von Fr. BM Gehrer vor zwei Jahren (!) versprochene Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die Modelle ausarbeiten sollte.

Sollen wir einfach bis September 2001 zuwarten?

2. Bis zu diesem Zeitpunkt wird Schulintegration auf der 9. Schulstufe im Schulversuch erprobt. Auch in Kärnten gibt es eine größere Zahl von integrativen Schulversuchen in der Polytechnischen Schule.

I:Ö: Nach unserem Wissen gibt es in Kärnten dzt. keine Schulversuche an Polytechnischen Schulen. Erst für Herbst ist einer geplant.

3. Es wäre widersinnig, wenn der Gesetzgeber unter Einsatz beträchtlicher zusätzlicher finanzieller Mittel für acht Schulstufen Integration ermöglichen würde, um dann - wie im Petitionstext behauptet - ab der 9. Schulstufe die Schüler in die Sonderschule "rückzuführen".

I:Ö: Das sehen wir auch so, lasset den Worten Taten folgen!

4. Die Einrichtung von Berufsvorbereitungsklassen ist als Maßnahme innerhalb der Sonderschule zu sehen, die insgesamt noch von rund 17.000 Schülerinnen und Schülern in Österreich besucht wird. Auch diese Schülergruppe hat Anspruch auf Verbesserungen beim Übergang in das Arbeits- und Berufsleben.

I:Ö: Wir unterstützen die Überlegungen den Kindern aus Sonderschulen den Übertritt von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern. Nur: warum soll das für "Integrationskinder" nicht gelten? Polytechnische Schulen können zahlenmäßig nicht alle Schülerinnen aus Integrationsklassen aufnehmen. Berufsvorbereitungsklassen müßten daher zunächst an allen in Betracht kommenden Schulen, insbesondere auch Handelsschulen und Fachschulen erprobt werden. Kann man Berufsorientierungsklassen ausschließlich an Sonderschulen besuchen, entsteht der faktische Zwang, in der 9. Schulstufe in die Sonderschule zu gehen. Ganz besonders dann, wenn die zulässige Höchstdauer an Regelschulen bereits ausgeschöpft ist und die Polytechnische Schule gar nicht mehr besucht werden darf!

5. Die Einrichtung bzw. Erweiterung der Sonderschule auf neun Schulstufen schafft auch die Grundlage, einen Lehrplan für die 9. Schulstufe zu entwickeln. Damit kann auch eine unabdingbare Voraussetzung für integrativen Unterricht auf der 9. Schulstufe geschaffen werden, nämlich ein für die Aufgabenstellung geeigneter Lehrplan. Integrierte Schüler an Volks- oder Hauptschulen werden derzeit (wie allgemein bekannt ist) ebenfalls ihren Voraussetzungen entsprechend nach Sonderschullehrplänen unterrichtet.

I:Ö: Die Überlegungen des BMUkA, daß zunächst ein Lehrplan entwickelt und erprobt werden muß - danach erst eine Umsetzung in das Regelschulwesen erfolgen kann, muß auch für die Sonderschule gelten! Zur Zeit gibt es Lehrpläne bis zur achten Schulstufe in Sonderschulen. Die erstaunliche Eile, mit der eine neue, an sich begrüßenswerte, Unterrichtsform gesetzlich verankert werden soll, die nirgends erprobt wurde, schafft genau die, in Pkt. 2 der Petition kritisierte beschriebene Situation. Das BMUkA scheut offenbar einen ausdrücklichen Schulversuchsauftrag, weil der logischerweise nicht auf die Sonderschule beschränkt werden könnte, sondern "breit" (Pkt. 4) sein müßte. Genau das aber fordern die Eltern!

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hofft, dass die durch die Petition entstandenen Missverständnisse bzw. Fehlinformationen beseitigt wurden und das Vertrauen in die positiven Entwicklungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im österreichischen Schulwesen bekräftigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Gruber

Eine Ballnacht für Integration und Solidarität

Der zweite Österreichische Integrationsball

Vor einem Jahr schon tanzten alle mit. Am ersten Integrationsball in Wien.

Rollstuhlfahrerinnen mit solchen, deren Beine unversehrt waren. Brillenträgerinnen mit Gutsehenden. Hörgeschädigte mit Hörenden ...

Da waren alle, die sich amüsieren wollten.

Alle interessierten sich füreinander und lebten vor, was unser Ziel ist:

Ein gemeinsames emanzipiertes Leben, geprägt von Vielfalt und Solidarität.

Das eine und das andere Österreich haben zusammengehört, waren eine Nacht lang ein tanzendes Paar. Und das wollen wir wieder, so oft, bis es ganz selbstverständlich ist, daß die wenigen zu den vielen gehören. Ganz einfach so.

Das andere Österreich lädt zu einem Ball der Solidarität und Integration.

Wir feiern ein rauschendes "Theaterfest", das erstaunen, bewegen und unterhalten soll.

Samstag, 7. November 1998

Peter Hecht: Empowerment

Mein Weg zur Ausbildung "Eltern beraten Eltern"

Donnerstag Vormittag im Dezember `97 - die allwöchent liche Therapiestunde für meine Tochter Lisa, im Ambulatorium Wr. Neustadt. Das Wetter zeigte sich, der Jahreszeit entsprechend, von der schlechtesten Seite, also blieb ich im Warteraum. Und wieder kreiste ich um die schon mehr als bekannten Informationszettel an der Pinnwand. Ich testete gerade, ob ich den Inhalt des dritten Zettels rechts oben auch schon von hinten nach vorne aufsagen kann, da fiel mir eine kleine neue Broschüre auf.

Allein der Titel weckte schon mein Interesse: "Eltern beraten Eltern". Ein Projekt für Eltern behinderter Kinder. Eine Ausbildungsreihe mit Seminaren zu den unterschiedlichsten Themen, rund um Integration und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, werden über einen Zeitraum von zwei Jahren geboten. Nach dem ersten Blick in diese kleine Broschüre entschied ich mich für die Teilnahme am Orientierungsseminar im Februar 1998.

Wichtige Erfahrung

Meine gesetzten Erwartungen in die Seminarinhalte erfüllten sich an diesem Wochenende voll und ganz. Ich hatte aber eine noch viel wichtigere Erfahrung. Eigentlich wollte ich herausfinden, ob ich in den nächsten beiden Jahren wirklich möglichst viel über Integration, Schulgesetze, Verhandlungsgeschick, Rhetorik usw. erfahren werde, was sich ja bestätigte. Ich dachte aber nicht daran, daß ja auch andere Eltern von behinderten Kindern, mit ähnlichen Erwartungen, Teilnehmerinnen dieses Projektes sein werden. Es war für mich erstaunlich, wie rasch diese zwanzig Personen, die sich vorher noch nie gesehen haben, zu einer homogenen Gruppe wurden.

Seit ich an diesem Projekt teilnehme, freue ich mich - natürlich auch auf die Seminarinhalte - vor allem darauf, die anderen Teilnehmerinnen wieder zu treffen. Mit ihnen über die vielen kleinen und großen Probleme zu sprechen, die sich in unserem Alltag abspielen, zu erfahren, wie andere mit ähnlichen Situationen umgehen, das gibt einfach Kraft, das eigene Leben wieder besser in den Griff zu bekommen. Es ist kaum in Worte zu fassen, welch enorme Kraft von dieser Gruppe ausgeht.

Eine erste Konsequenz daraus besteht für mich darin, daß ich in Niederösterreich Beratung in Integrationsfragen in zweierlei Form anbieten werde.

  • Als Mitglied des Vereins ASIB (Arbeitskreis soziale Integration Behinderter) werde ich ab Herbst 1998 mit Unterstützung der Stadtgemeinde Wr. Neustadt ebendort für vier Stunden pro Woche eine Anlaufstelle für Informationssuchende einrichten.

  • Am 29. Mai wurde ich zum neuen Vorsitzenden des Dachverbandes der Niederösterreichischen Elterninitiative gewählt. Als wesentliche Punkte meiner zukünftigen Arbeit sehe ich - zusätzlich zur Fortführung des hervorragenden Lobbying - die Vernetzung der einzelnen Vereine in Niederösterreich und auch eine stärkere Bewußtseinsbildung für Integration in der Gesellschaft an.

Neue Adresse:

Dachverband der NÖ Elterninitiativen für die soziale und schulische Integration behinderter Kinder, Raiffeisenstr. 10, A-2801 Katzelsdorf, Tel./Fax: 02622/78198

Ferientips

6.-9.8.98 oder 13.-16.8.98

Paddeln - 98´

Behinderte und nicht behinderte Menschen meistern gemeinsam eine für sie neue Herausforderung und Lernen ihre eigenen Grenzen zu bewerten.

Vier Tage paddeln und campieren auf einem landschaftlich herausragenden Campingplatz am Rande des Ötscher Nationalparks. Auf einem kleinen See wird mit dem Paddeln begonnen, am nächsten Tag auf leicht strömendes Wasser gewechselt. Die Gefahr zu kentern ist relativ klein.

Im Vordergrund steht die körperliche und soziale Herausforderung miteinander ein Ziel zu erreichen. Persönlichkeitsbildende Spiele und Übungen festigen die Erfahrungen.

Ziele:

Dem Alltag entfliehen, entspannen und trotzdem aktiv bleiben.

Den Anderen in neuen Situationen kennen zu lernen und Fähigkeiten entdecken, die "so gar nicht zu ihm passen" etc.

Sich gegenseitig mal loslassen

Eigene Ängste und Unsicherheiten wahrnehmen, akzeptieren und damit umgehen lernen

Zielgruppe: Alle die sich angesprochen fühlen und Behinderte ab ca. 17 Jahren. Sie sollten Spaß am Wasser haben, sich selbständig bewegen können und sich in einer Gruppensituation zurechtfinden können.

Pro Behinderten sollten nach Möglichkeit ein bis zwei Begleitpersonen teilnehmen!

Info: Alfred Hell, 1090 Wien, Rotenlöweng. 10/8; Tel.: 01/31544

2. - 14. August 1998

Ferien im Bunten Dorf

in Sallingstadt/NÖ

Zeltlager für Kinder mit oder ohne Rollstuhl, von neun bis fünfzehn Jahren.

Selbstständigkeit unter der Devise: Soviel Hilfe wie notwendig, aber sowenig Hilfe wie nötig.

Info: Motary, Fr. Höchtl, Tel. und Fax: 01/5121200

Buchtips

Schule ohne Aussonderung - Idee, Konzepte, Zukunftschancen

Luchterhand Verlag

M. Rosenberger (Hrsg.)

Dargestellt werden die zur Realisierung der Idee "Schule ohne Aussonderung" entwickelten Konzepte, der Stand ihrer Verwirklichung sowie die Zukunftsperspektiven in Deutschland, der Schweiz und in Österreich.

Integration als Projekt der Gleichwertigkeit

Von der Defektologie zur Demokratie

Studienverlag Innsbruck

Felix Mattmüller, Josef Fragner (Hrsg.)

Die gängige "Integrations-Ideologie" hat Illusionen wachgehalten und damit Änderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit verhindert: die jeweils Unterlegenen sollen zunächst gefälligst zu ihren Defekten stehen lernen. Erst dann seien sie in der Lage, sich selbst in das vorherrschende System einzupassen. Sie hätten sich durch besondere Integrationsleistungen als integrationswürdig zu erweisen unter Verzicht auf eigene Identität, Menschenwürde und Menschenrechte.

In diesem Buch erfolgt der Versuch, die Problematik von Schule und Gesellschaft in einer wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen, soziologischen und psychologischen Zusammenschau aufzuzeigen.

... den Dialog suchen

Behinderte Menschen fördern, begleiten und betreuen

edition bentheim

Dieter Fischer (Hrsg.)

Den Dialog zu suchen, schließt die Suche nach dem jeweils anderen Menschen mit ein. Dieses Suchen heißt nicht "Verstehen", sondern sich wahrnehmen und sich gemeinsam einer Aufgabe zu stellen.

Persönliche Assistenz

Ein Ratgeber und Arbeitsbuch

Die Broschüre bietet wichtige Unterlagen, Kopiervorlagen, Informationen und einen kurzen rechtlichen Teil ( Pflegegeld etc.), die Sie dabei unterstützen, mit dem Pflegegeld Ihre persönliche Hilfe zu organisieren.

Um ATS 50,-- erhältlich bei: BIZEPS, Kaiserstr. 55/3/4a, A-1070 Wien, Tel: 01/5238921, Fax: DW20

Notiert

Integration in den Leibesübungen

Im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fand im Mai ein Fortbildungslehrgang für Multiplikatorinnen zur Optimierung der Bewegungserziehung in Integrationsklassen statt.

Organisiert wurde dieser Workshop vom Pädagogischen Institut des Bundes für Niederösterreich unter Leitung von Mag. Julika Ullmann (LSR für Nö) und Josef Tutschek (BSR Mödling). Hoffentlich findet dieses Weiterbildungsangebot seine Fortsetzung!

Deutschland

Fernstudium

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) bietet ab August 1998 eine berufsbegleitende Qualifizierung in "Unterstützter Beschäftigung" für Integrationsberaterinnen an.

Konzipiert ist der Kurs als bundesweites praxisbegleitendes Fernstudienangebot, das sich über den Zeitraum von sechzehn Monaten erstreckt.

Themen wie individuelle Berufsplanung, Arbeitsplatzanalyse, Qualifizierung am Arbeitsplatz, Krisenintervention und Qualitätsmanagement werden bearbeitet.

Info: BAG UB, Schulterblatt 36, D-20357 Hamburg, Tel: 4940/43253/123, Fax: DW12

Franz-Joseph Huainigg: FREAK - RANDSTEIN

Die Zukunftsplanerinnen

Lebenswege können sehr verschieden aussehen. Üblich ist, daß man mit zwei Jahren stubenrein ist, mit sechs in die Schule kommt und um das 20. Lebensjahr bei den Eltern auszieht, einen Job hat und eine Familie gründet.

Geralds Lebensweg ist bisher ziemlich durchschnittlich verlaufen: Hürde eins bis drei wurden glanzvoll absolviert. Bei Hürde vier spießt es sich. Auch nicht ungewöhnlich, nicht jeder hat eben mit 35 seine/n LebenspartnerIn gefunden. Gerald wird jedoch wohl nie eine Familie gründen können. Warum? Weil das eben nicht geht, dort wo er wohnt: im Heim. "Aber", sagt die Betreuerin, "dem Gerald geht es doch gut. Er hat wenigstens ein Heimgehen". Oft kommt Gerald aber ohnehin nicht heim - weil er gar nie weggegangen ist.

Ulrike wohnt im selben Heim. Sie ist verliebt, "in Ronald", erzählt sie mit strahlenden Augen. Bei einer Sportveranstaltung hat sie ihn kennengelernt. Seit drei Jahren ist Ulrike mit Ronald zusammen - jedenfalls ab und zu, am Abend, für ein paar Stunden. Mehr ist nicht erlaubt. Ob sie mit ihm zusammen leben will? "Eigentlich nicht", sagt Ulrike, "weil das nicht geht. Weil er wohnt in einem Männerheim". Und bei ihr im Heim wohnen ist ausgeschlossen, "das geht nicht", sagt die Betreuerin, "sie verstehen. Dann würden ja auch die anderen wollen". Wenn sich Ulrike zwischen Ronald und dem Heim entscheiden müßte, würde sie sich für das Heim entscheiden, "weil ich hier schon 16 Jahre lebe und mir nichts anderes vorstellen kann", sagt sie und blickt zu Boden.

"Das mit der Lebensplanung ist so eine Sache", meint die Betreuerin, "ich beispielsweise will mit keinem Mann schlafen, bevor ich mir nicht sicher bin, daß ich mit ihm für immer zusammen bleibe". Ein frei entschiedener Grundsatz, der zum moralischen Gesetz im Heim wird? "Nicht unbedingt", sagt die Betreuerin, "aber es geht nicht, daß die ständig mit jemand anderem zusammen sind".

Eine nette Idee

In Oberösterreich, dort wo die Luft am gesündesten ist, die Wiesen saftig und die Kühe noch nie etwas von Gentechnik gehört haben, dort ist die Idylle so groß, daß es kein Behindertenheim sondern lediglich ein Behindertendorf gibt. Mit dem Thema "Sexualität" der Schützlinge hat man sich freilich eindringlich beschäftigt. Eine eigene "Sexualitäts-Arbeitsgruppe" wurde eingesetzt und tagt seit Jahren in Permanenz. Heuer hat man sich vorgenommen, eine "Single-Partie" für die Dorfbewohnerinnen zu organisieren. Eine nette Idee. Vielleicht kommen auch behinderte und nichtbehinderte Menschen aus der Stadt dorthin aufs Land. Man lernt einander kennen, unterhält sich, tanzt, flirtet - und irgendwann um Mitternacht oder in den frühen Morgenstunden werden viele nach Hause gehen - und einige bleiben müssen. Hauptsache es war lustig. Hauptsache man hat etwas, woran man sich in der Zukunft erinnern wird können. Hauptsache.

Impressum

Die Blattlinie ergibt sich aus der Zielsetzung von I:Ö, nämlich einerseits die Öffentlichkeit über die Anliegen und Forderungen von Eltern behinderter Kinder/ Jugendlicher und behinderter Menschen zu informieren, andererseits die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, den einzelnen Initiativen von Eltern und darüber hinaus zu den Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern.

Jede Ausgabe beinhaltet einen thematischen Schwerpunkt, in dem Anliegen und Forderungen für ein gemeinsames Leben und Lernen und die dazu notwendigen sozial- und bildungspolitischen Überlegungen vorgestellt werden.

Grundlegende Richtung nach §25/2 Mediengesetz:

Information und Kommentar zu Fragen gesellschaftlicher Integration, insbesondere behinderter und nichtbehinderter Menschen.

betrifft:integration ist der UN-Erklärung der Menschenrechte und der Rechte des Kindes und den UN-Erklärungen über Rechte behinderter und geistig behinderter Menschen verpflichtet.

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Anmerkung zur Internet-Ausgabe

Betrifft: Integration ist der Rundbrief von Integration : Österreich der Zusammenschluß der Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen. BIDOK übernimmt diese Zeitschrift mit geringen Anpassungen. Die Anpassungen sind erforderlich aufgrund von technischen, ressourcemäßigen und terminlichen Einschränkungen (z. B. keine Verarbeitung von Photographien, geringe Layout-Gestaltung). Die Erfahrungen mit dieser Form der Veröffentlichung werden kontinuierlich gesammelt, überprüft und adaptiert für die Bedürfnisse unserer Benützerinnen und Benützer.

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Quelle:

Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 2/1998, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 19.04.2005

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