betrifft: integration 1/97

Themenbereiche: Schule, Kultur
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 1/1997, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien betrifft: integration (1/97)
Copyright: © betrifft: integration 1997

Liebe Leserin, Lieber Leser,

der Nationalrat befaßt sich seit einiger Zeit mit der Aufnahme von Nicht-Diskriminierungs-Bestimmungen in die österreichische Bundesverfassung. "Niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden". Deshalb widmen wir dem Thema mit einem Beitrag von Univ-Doz. Dr. Volker Schönwiese besonderes Augenmerk. Schließlich hilft das beste Schulgesetz nichts, wenn behinderte Menschen im täglichen Leben ständig Diskriminierungen ausgesetzt sind. Die Vertreterinnen Österreichs haben im Europaparlament zu den 37 Ländern gehört, welche den Bestimmungen der "Bioethik-Konvention" zugestimmt haben. Diese Konvention bietet in letzter Konsequenz der Wissenschaft den Vortritt gegenüber der Menschenwürde. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf das "Gentechnologie-Volksbegehren" (7. - 14. April) aufmerksam machen. Besonders Frauen sollten bedenken, daß sie mit den zunehmenden gentechnischen Forschungsmöglichkeiten als "fötale Trägerin" verobjektiviert werden und die Medizin das "Selbstbestimmungsrecht" der Frauen über genetische Screening-Methoden beeinflußt. ("Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen"!) Im Integrationsbereich beginnen die Verhandlungen zu den Landesausführungsgesetzen anläßlich der 17. SchOG und ihren Begleitgesetzen. Entsprechende Entwürfe liegen aus den Ländern NÖ, Steiermark, Wien und Kärnten vor. Sie finden daher in dieser Ausgabe einen kurzen Ratgeber zum Umgang mit den neuen Bundesgesetzen, sowie Richtlinien für die Verhandlungen zu den entsprechenden Landesausführungsgesetzen. Weiters bieten wir eine Seite Kultur, sowohl im Kino, Theater als auch im Musikbereich gibt es gelungene und interessante Integrations-Auseinandersetzungen. Wie üblich gibt´s weiters allerlei Berichte, Wissenswertes und Ankündigungen.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr Redaktionsteam

Volker Schönwiese: Handicapismus

Behinderte Menschen sind die letzte gesellschaftliche Gruppe in Österreich, deren Bürgerrechte noch nicht anerkannt sind.

Bereits vor zwei Jahren, am 20. April 1995 überreichten behinderte Personen die Petition Bus und Bahn für ALLE für ein Gleichstellungsgesetz mit 49.000 Unterschriften dem Präsidenten des Nationalrates Heinz Fischer.

Die Petition war von allen österreichischen Behinderteninteressensvertretungen unterstützt worden. Durch die Neuwahlen verfiel sie und es wurde befürchtet, daß wieder einmal die Anliegen behinderter Menschen vergessen werden.

Durch einen gemeinsamen Antrag der Behindertensprecherinnen aller Parteien im Februar 1996 wurde die Petition einer parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Petitionsausschuß des Parlaments befaßte sich am 17.10.96 mit der Thematik und organisierte wegen der inzwischen anerkannten Bedeutsamkeit der Petition ein Hearing. Die Inhalte der Petition wurden beim Hearing durch Sylvia Oechsner, Martin Ladstätter und Volker Schönwiese dargelegt. Die Parlamentsparteien hatten jeweils eigene Expertinnen mitgebracht: SPÖ: Andreas Oechsner, ÖVP: Prof. Joksch (Direktor der Pädagogischen Akademie Krems), FPÖ: Klaus Voget, LIF: Prof. Barazon, GRÜNE: Manfred Srb. Außer dem ÖVP-Experten haben alle Expertinnen im Hearing die Petition vollinhaltlich unterstützt. Die ÖVP wehrte sich anfangs dagegen, die Petition dem Verfassungsausschuß zuzuweisen. Ein von uns vermuteter Grund könnte sein, daß bei einer Verfassungsänderung Grundsatzurteile auch für die schulische Integration, wie in Deutschland, möglich wären.In einem Brief von Staatssekretär Schlögl an BIZEPS wurde mittlerweile die Argumentation des Verfassungsdienstes gegen ein Gleichstellungsgesetz bekannt. Schlögl schrieb: Eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung im Sinne des Vorschlages (der Petition) würde ... die Gefahr mit sich bringen, daß einfache gesetzliche Regelungen, die dieser Neuregelung auf Verfassungsebene nicht entsprechen, verfassungswidrig werden. Hinzugefügt wird noch, daß eine Änderung des Artikels 7 BVG auch unerwünschte Beispielsfolgen hinsichtlich anderer benachteiligter Bevölkerungsgruppen nach sich ziehen könnte.

Durch diese Argumentation des Verfassungsdienstes wird erstmals bestätigt, daß Bundes- und Landesgesetze verfassungswidrig sein könnten, wenn durch die Verfassung Diskriminierungen verboten würden. Die Klage von behinderten Menschen, diskriminiert zu werden, kann nicht mehr als subjektive Empfindung von einzelnen behinderten Menschen abgetan werden, sie ist eine juridisch gesicherte Tatsache.

Daß gegen den Rat der Juristinnen die Stimmung im Parlament für Regelungen zur Gleichstellung günstig ist, zeigt, daß am 3. Dezember 1996, dem Europäischen Tag der behinderten Menschen, vom Hauptausschuß des Nationalrates eine Stellungnahme verabschiedet wurde, in welcher die österreichische Bundesregierung verpflichtet wird, im Rahmen der EU-Regierungskonferenz dafür einzutreten, daß eine Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU-Verträge aufgenommen wird.

Der folgende Text entspricht weitgehend dem Einleitungsreferat von Volker Schönwiese zum Hearing im Petitionsausschuß.

Um die Forderungen nach Gleichstellung zu begründen, kann die Situation von behinderten Menschen in zwei Dimensionen beschrieben werden:

  1. Es kann gesagt werden, daß Behindert ist, wer Hilfe braucht. Dieses Hilfe benötigen bezieht sich darauf, daß behinderte Menschen vielfach gesellschaftlichen Forderungen nach Leistungsfähigkeit, Fähigkeit sich beruflich zu betätigen und damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren nicht entsprechen, daß behinderte Personen persönliche Hilfeleistungen zur Abwicklung des Alltags und der persönlichen Pflege benötigen, die andere Personen - sogenannte nichtbehinderte - nicht benötigen. Wir Behinderte aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung formulieren das so: Wir sind auf persönliche Assistenz angewiesen. Die sozialen Sicherungssysteme setzen hier an. Es gibt bei uns eine lange Tradition des Kampfes um diese sozialen Sicherungssysteme, wobei einer der entscheidenden Kämpfe der letzten Jahre der Kampf um das Pflegegeld und um die sozialen Leistungen, die unseren Mehraufwand gegenüber sog. nichtbehinderten Menschen abdecken können, war. Der aktuellen Tendenz soziale Sicherungssysteme abzubauen, werden wir so entschieden, wie es uns nur möglich ist, entgegentreten.

  2. In einer zweiten Dimension der Beschreibung der Situation behinderter Menschen in Österreich könnte eine weitere Definition hinzugefügt werden, was behindert sein bedeutet. Behindertsein bedeutet keinen gleichen Zugang zu allen gesellschaftlichen Institutionen und Einrichtungen zu haben, wie es anderen Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich ist. Es gilt Bürgerinnenrechte durchzusetzen, wie einen allgemeinen Diskriminierungsschutz und den Abbau von Diskriminierungen im Rahmen von Rechten auf Bildung, Rechten im Arbeitsleben, Baurechtsregelungen, Rechten auf Mobilität, Rechten auf Kommunikation, Gleichstellung behinderter Frauen usw.

Dazu einige wenige Beispiele:

- Das Recht Lokale und Kulturstätten zu besuchen. Die Gewerbeordnung erlaubt, daß behinderte Personen vom Besuch von Gasthäusern, Restaurants usw. ausgeschlossen werden können. Das Wiener Veranstaltungsgesetz schließt behinderte Personen vom gleichberechtigten Zugang zu Theatern, Kinos usw. aus.

-.Abbau von technischen Barrieren, damit Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden ermöglicht wird. Die Bau(ver)ordnungen verlangen noch kein behindertengerechtes Bauen, Verstöße gegen einzelne Bestimmungen können rechtlich nicht bekämpft werden.

- Adaptierung von Bussen und Bahn zur Benutzung für alle Personen.

- Zugang für behinderte Personen zum Lehrberuf. Um das Lehramt für die Pflichtschulen zu erlangen, müssen alle in den Akademien unterrichteten Gegenstände positiv abgeschlossen werden. Damit verhindert z.B. der Gegenstand Turnen, daß körperbehinderte Personen Lehrerinnen werden können.

- Zugang zu den Medien z.B. TV auch für gehörlose Personen. Es gibt keine systematische Untertitelung oder Übersetzung in Gebärde.

- Gleiche Abtreibungsbestimmungen. Derzeit können als behindert diagnostizierte Ungeborene bis zur Geburt straflos abgetrieben werden.

- Wahlrecht für pflegebedürftige Personen. Derzeit können bettlägrige oder pflegebedürftige Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, was bei anderen Personen nur per gerichtlichem Wahlrechtsentzug möglich ist.

Warum die Rechte in der Gleich-stellung behinderter Menschen trotz einer langen Tradition von Menschenrechtserklärungen bisher nicht umfassend geregelt wurden, ja bisher noch kaum Thema von politischen Verhandlungen waren und nicht als bedeutsam erkannt worden sind, ist erklärungsbedürftig.

Dazu folgende These: "Behindert ist, wer gesellschaftlichen Projektionen ausgesetzt ist, die ihn zum symbolischen Träger allgemeiner, gesellschaftlicher oder existentieller Probleme machen."

Oft wird die Situation behinderter Menschen als Auswirkung von Vorurteilen und nicht als Produkt von Projektionen betrachtet. Es wird damit argumentiert, daß es Vorurteile gegenüber behinderten Menschen gibt, daß Behinderte nicht schön genug sind, daß sie unsympathisch sind, daß man sie nicht in seiner Nähe haben möchte, daß sie leistungsunfähig sind, daß man sie schonen muß, daß man sie abschieben, am besten in abgelegene Anstalten abtransportieren muß, daß sie Leidende sind usw., was alles den Negativkatalog der Einstellungen gegenüber behinderten Menschen noch ausmacht. Das ist zwar nicht falsch, der Nachteil einer solchen Argumentation ist aber, daß als Konsequenz nur der moralische Appell bleibt, so nach dem Muster, habt doch keine Vorurteile oder seid doch verständnisvoll gegenüber behinderten Menschen usw. oder es bleibt gar nur ein Mitleidappell übrig. Dies ist gut gemeint, aber wirkungslos, wie die Geschichte der behinderten Menschen zeigt.

Behinderung muß als ein politisches Phänomen und als ein Phänomen betrachtet werden, wie die Gefühle gegenüber behinderten Menschen in politischen Systemen entstanden sind und entstehen.

Angst und Verdrängung

Um hier Erklärungen zu finden, also den Regelkreis zwischen abwertenden und diskriminierenden Gefühlen gegenüber behinderten Menschen zu erklären, müssen wir von der Bedeutsamkeit von Angst vor Behinderungen und von Projektionen reden. Projektion meint, daß wir in andere Menschen das hineinlegen, vor dem wir die größte Angst haben, z.B. das was wir selbst an uns ablehnen, nicht wollen oder etwas, das uns bedroht. Niemand will unschön/ekelerregend aussehen, niemand will unglücklich sein, niemand will verletzt werden, niemand will krank werden, alle haben Angst vor dem Tod. All diese angstbesetzten Themen, mit denen wir so schwer in unserer Welt der perfekten Ansprüche an den arbeits- und konsumfähigen Menschen umgehen können, verdrängen wir alltäglich, wollen sie von uns fern haben, weghaben. Ganz verdrängen können wir sie nicht und es ist aus allen unseren

Erfahrungen festzustellen, daß behinderte Menschen gefühlsmäßig mit diesen Themen identifiziert werden. Sie werden es kaum glauben, wie oft ich in alltäglichen Gesprächen mit mir unbekannten Personen - z.B. im Park in der Sonne sitzend - angesprochen werde, und es geht sofort, ohne daß ich es will um Krankheit, Elend und Tod. Behindert sein wird mit allem Elend der Welt, das einen selbst betreffen kann, identifiziert. Dieses historisch entstandene Gefühl ist die Basis der täglichen Aussonderung und Diskriminierung von behinderten Menschen. Dieses Abladen von Problemen bei behinderten Personen kann nur funktionieren, wenn deren Probleme nicht im akzeptablen Ausmaß gelöst werden. Es gibt ein meist unbewußtes Interesse, daß die gesellschaftlichen Probleme behinderter Menschen nicht gelöst werden, das sich im Vergessen der Berücksichtigung der Bedürfnisse von behinderten Menschen auf Zugang zu allen gesellschaftlichen Einrichtungen zeigt. Wir stoßen in unseren politischen Aktivitäten immer wieder auf dieses Phänomen, daß wir vergessen werden. Es wurde vergessen, hier einen Gehsteig abzuschrägen, es wurde vergessen, hier einen Lift einzubauen, es wurde bei der Konstruktion der U-Bahn vergessen, daß sie auch Behinderte benützen können, es wurde vergessen, hier eine Rampe zu bauen, dort vergessen eine Schule behindertengerecht zu bauen, dort dasselbe bei einem Kindergarten usw. Und das alles trotz vorhandener Erlässe, die vergessen werden und die nicht einklagbar sind.

Dieses Vergessen und Verdrängen ist eine aktive Strategie des Weg-Haben-Wollens, ist die Basis für alle Formen von Aussonderungen, Mißachtungen und Diskriminierungen von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen, es ist aber auch die Basis für eugenisches Denken - die Vorstellung behinderte Menschen stören oder vernichten einen gesunden Volkskörper - es ist die Basis für Euthanasie, die ja schon wieder diskutiert wird.

Handicapismus

Ich formuliere den Kern dieser Argumentation nocheinmal anders. Es ist im gesellschaftlichen und politischen Alltag klar, daß es bei uns Rassismus gibt, daß es Antisemitismus gibt, daß es Sexismus gibt und daß es hier politischen Handlungsbedarf gibt. Es ist im politischen Alltag nicht klar, daß es eine ähnliche Haltung gegenüber behinderten Menschen gibt, für die es auch kein übliches Wort gibt, die man aber am besten in Anlehnung an amerikanische Formulierungen Handicapismus nennen könnte. Handicap kommt von Kappe in der Hand, kommt vom Betteln. Handicapismus ist die unbewußte Haltung vergleichbar mit Rassismus und Sexismus, die behinderten Menschen gleiche Rechte verweigert, die Behinderte im Status von abhängigen, auf Gnade und Mildtätigkeit (Spenden) angewiesene Personen hält - Handicapismus ist die Haltung, die Behinderung erzeugt.

Wir in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung sprechen davon, daß wir nicht behindert sind, sondern behindert werden. Behinderte Menschen werden unter dem Einfluß von Diskriminierungen vielfach zu dem, was man ihnen von vornherein unterstellt, daß sie es sein könnten. Man nennt das selbsterfüllende Prophezeiungen. Aussonderung und Diskriminierung, Verweigerung von gleichen Rechten hat im Regelkreis selbsterfüllender Prophezeiungen gravierende persönliche Folgen bei behinderten Menschen. Dies ließe sich sehr gut bei den sogenannten geistig behinderten Menschen zeigen.

Das entscheidende ist, daß die Abwertung von behinderten Menschen, die Verminderung von Lebenschancen bis zu neuen Euthanasie-Tendenzen strukturelle, politische Hintergründe haben. Es könnte etwas polemisch gesagt werden: Integration und Achtung gleicher Rechte müssen politisch durchgesetzt werden. Wenn wir das nicht betreiben, arbeiten wir der indirekten oder direkten Vernichtung von Lebensmöglichkeiten für behinderte Menschen bis zur Euthanasie zu.

Wir müssen uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen, wir müssen uns für ein Ziel entscheiden. Einen Mittelweg zwischen Integration bzw. der Achtung von Menschenrechten und dem Betreiben von Abwertung von behinderten Menschen aus Angst oder Vergessen bis hin zum bewußten Absondern, Weghaben-Wollen und Euthanasie, einen solchen Mittelweg gibt es nicht wirklich.

Beide Tendenzen sind nämlich heute erkennbar: Es gibt sichtbare Fortschritte in der Integration und in der Beachtung der Menschenwürde von behinderten Menschen und es gibt gleichzeitig eine Zunahme an direkter persönlicher Gewalt gegen behinderte Menschen bis zur direkten Formulierung von Tötungswünschen in neuen biologistischen, ökonomischen oder philosophischen Debatten mit mehr oder weniger verstecktem eugenischem Hintergrund.

René Schindler: Paragraphendschungel / Infoeck´

Teilweise heftige Reaktionen hat das "Rechtseck" unserer letzten Ausgabe hervorgerufen. Die Praxis der Schulverwaltung in vielen Ländern ist ganz anders als die gesetzlichen Bestimmungen. Nachfolgend daher eine noch eingehendere Darstellung der Rechtslage und praktischer Probleme:

Noch einmal: Sonderpädagogischer Förderbedarf (spF) auch ohne Sonderschul-Lehrplan?

Was die Rechtslage betrifft, ist das Ergebnis eindeutig: Entsprechend der Vorgaben des SchUG haben ausnahmslos alle Landes-Schulgesetze Fördermaßnahmen nur von einer einzigen Bedingung abhängig gemacht: Daß spF besteht. Sonst gar nichts. Nach welchem Lehrplan ein Kind unterrichtet wird, ist weder nach dem Bundes-Grundsatzrecht noch den Landesgesetzen von Bedeutung.

Z.B. § 16 Abs 1 Kärntner Schulgesetz idFg LGBl 1994/80 - um nur ein Beispiel anzuführen: "Bei der Festlegung des Stundenausmaßes für diesen Lehrer ist auf die Anzahl der Kinder mit spF ... Bedacht zu nehmen. Der Einsatz ... hat im Ausmaß der im Lehrplan festgelegten Wochenstundenzahl zu erfolgen, wenn die Zahl der Kinder mit spF in einer Klasse zwei übersteigt." Zweimal also der Verweis auf den spF, niemals aber irgendeine Einschränkung betreffend den angewendeten Lehrplan. Und noch ein klarer Hinweis für Zweiflerinnen - der neue § 8 Abs3a Schulpflichtgesetz: "Bei körperbehinderten und sinnesbehinderten Schülern, die in eine Sekundarschule nach Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Schulart aufgenommen werden, ist die Feststellung gemäß Abs. 1 aufzuheben ..." Der spF ist also aufzuheben, wenn ein Kind in allen Fächern nach dem Volksschullehrplan unterrichtet wurde. Dann muß er aber vorher bestanden haben, obwohl die Schülerin in allen Fächern nach dem VS-Lehrplan unterrichtet wurde.

Manchmal geistert in der Diskussion auch ein Erlaß des Unterrichtsministeriums. Mir ist ein solches Schriftstück nur aus der Zeit vor der 15.SchOG-Novelle bekannt - das hat mit der Gesetzesänderung natürlich seine Basis verloren. Aber auch wenn meine Informationen betreffend den Erlaß unvollständig sein sollten: Erstens hat das BMUkA den Ländern keine Weisungen zu erteilen. Und außerdem: Gesetzwidrige Erlässe sind für betroffene Eltern völlig bedeutungslos; für sie zählt nur das Gesetz!

Gesetzwidrige aber vernünftige Praxis?

Nicht so eindeutig ist die Frage zu beantworten, ob die klar gesetzwidrige Praxis nicht doch in vielen Fällen vernünftig ist. Denn eine Gefahr darf nicht unterschätzt werden: Daß Kinder, die früher nur als "schwierig", nie als "behindert" betrachtet worden wären, nun ohne Bedenken als "Bescheidkinder" etikettiert werden. Niemals hätte man sie in die Sonderschule geschickt, aber diese Gefahr besteht nun ja nicht mehr. Warum nicht allen Schülerinnen und Lehrerinnen eine bessere Unterrichtssituation verschaffen?

Ja, warum nicht. Zum einen, weil die Anzahl der für Integration in einem Bezirk verfügbaren Lehrerinnenstunden begrenzt ist. Sie nach dem Prinzip "Gießkanne" weit zu streuen, ist sicher nicht unser Interesse. Für wirklich auf Förderung angewiesene Schülerinnen sollen ausreichend Stunden da sein, darum geht es! Natürlich wünschen wir uns bessere Unterrichtsbedingungen in jeder Klasse - aber dafür müssen wir uns alle auch politisch ein- und durchsetzen. "Schleichwege" auf dem Rücken behinderter Kinder sind politisch doppelt falsch: Sie unterlaufen und gefährden Integration und sie schwächen die (ohnedies erlahmenden) Bemühungen um eine konkrete Lösung. Im Regelfall wird aber stimmen, daß Kinder, die - in einzelnen Fächern - nach einem Sonderschullehrplan unterrichtet werden, eher Förderung brauchen. Insofern wird ein richtiges Ziel verfolgt, wenngleich mit falschen Mitteln.

spF ablehnen?

Der zweite Grund ist noch wichtiger: Integration ist in der Volks- und Hauptschule bzw. AHS-Unterstufe durchgesetzt. Niemand aber kann garantieren, daß sie (zeitgerecht) auch in den weiterführenden Schulen eingeführt wird. Derzeit lehnt die Unterrichtsministerin selbst Schulversuche in den mittleren und höheren Schulen ab. Ist für ein Kind aber einmal spF festgestellt, wird es später recht schwierig, diese Beurteilung wieder zu ändern. Sie könnte jedoch zum Bumerang werden, vom Besuch weiterführender Schulen ausschließen oder ihn doch wesentlich erschweren. Nur aus Gefälligkeit gegenüber Mitschülerinnen und Lehrerinnen würde ich eine solche Hypothek auf die Zukunft meines Kindes nicht unterschreiben. Eltern haben dabei aber entscheidend mitzureden: So wie Sie die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erzwingen können - wenn er vorliegt, können Sie auch die gesetzwidrige "Etikettierung" Ihres Kindes verhindern! Zwar kann das Verfahren auch die Schule oder die Bezirksschulinspektorin einleiten. Aber schon vom Ergebnis der eingeholten Gutachten müssen Sie informiert werden, Sie haben das Recht, selbst Gutachten vorzulegen (z.B. von Therapeutinnen, Kindergärtnerinnen usw.) und eine mündliche Verhandlung zu verlangen. Sollte dennoch gegen Ihre Ansicht entschieden werden: Erheben Sie Berufung!

Keine starren Lösungen

Es gibt also schon auch gute Gründe für die oft anzutreffende, gesetzwidrige Praxis der Unterrichtsverwaltung. Aber das heißt noch lange nicht, daß diese Praxis geduldet werden dürfte. Entscheidend ist die konkrete Situation jedes einzelnen Kindes - sie muß korrekt gelöst werden. Wird etwa ein gehörloses Kind integriert, wird ohne jeden Zweifel spF und auch Bedarf am Einsatz einer zweiten Lehrerin bestehen, auch wenn es (vorerst) den VS-Lehrplan erfüllen kann: Ohne Unterricht in Gebärdensprache (für alle interessierten Kinder!) würden weder die sozialen Kontakte in der Klasse funktionieren, noch auf Dauer die Lehrplanforderungen erfüllt werden können. In diesem Fall sollte eine gegenteilige, ohnedies gesetzwidrige Praxis keinesfalls hingenommen werden. Ebenso untragbar ist die gelegentlich geübte Praxis, spF nur für bestimmte Fächer, eben jene, in denen ein Sonderschullehrplan Anwendung findet, zuzuerkennen. Derart "eingeschränkten" spF kennt kein Gesetz und dafür läßt sich auch keinerlei sinnvoller Grund finden: Weder darf die Anzahl der Stunden, die eine zusätzliche Lehrerin eingesetzt wird danach bestimmt werden - das wäre eine rein defizitorientierte Förderung, die allen pädagogischen Grundsätzen widerspricht; noch sollte irgendwie der Eindruck entstehen, daß die zweite Lehrerin nur für das behinderte Kind zuständig ist und die Fachlehrerin nicht! Also, auch in diesem Fall: wenn nötig, Berufung erheben! Überhaupt könnte die Unterrichtsverwaltung geordnete, legale Verhältnisse ganz einfach herstellen: spF eben nur dann aussprechen, wenn er auch wirklich besteht! Aber auf Grundlage seriöser, gründlicher Feststellungen über den Bedarf jedes einzelnen Kindes, nicht nach groben Schätzungen, die nur im Regelfall zutreffen.

Bioethik contra Menschenrechte

Die Grünen veranstalteten am 18.3.1997 eine Enquete im Parlament, schließlich steht das "Gentechnik"-Volksbegehren vor der Tür (7.-14. April) und ebenfalls im April soll die Bioethik-Konvention Thema im Nationalrat sein.

Am 19.11.1996 hat der Europa- rat die sogenannte Bioethik- Konvention nach fünfjähriger Beratung verabschiedet. Diese Konvention soll die notwendigen Menschenrechtsstandards bei biologischer und medizinischer Forschung am Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates garantieren. Unter anderem geht es in der Bioethik-Konvention um folgende Fragen:

Wessen Interessen haben Vorrang, die des Einzelnen oder die der Wissenschaft? Unter welchen Umständen dürfen an Menschen medizinische und biologische Eingriffe vorgenommen werden? Welche Eingriffe in die biologischen Grundstrukturen (Gene und Chromosomen) des Menschen sind erlaubt? Welche genetischen Tests sollen erlaubt sein und was soll mit den Ergebnissen passieren?

Die Regelungen sind zu Recht sehr umstritten, es handelt sich lediglich um Mindeststandards, es fehlt z.B. ein klares Verbot der Embryonenforschung. Medizinische Experimente an "nicht-einwilligungsfähigen Personen", etwa geistig behinderten Menschen, Komapatientinnen, Kleinkindern, Altersdementen sollen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterinnen in "Ausnahmefällen" erlaubt sein, selbst wenn sie keinen Nutzen für die Betroffenen haben - es aber einen späteren Nutzen für andere Kranke geben könnte. Kritikerinnen fürchten eine schleichende Aushöhlung der Menschenrechte.

Die Bioethik-Konvention wird erst rechtskräftig, wenn die Parlamente von mindestens fünf Mitgliedsstaaten zustimmen. Dies ist bis Redaktionsschluß noch nicht passiert. Spontan haben sich im Anschluß an die Enquete einige Personen zu einer Plattformgründung gefunden, die gegen diese Aushöhlung der Menschenrechte, u.a. gegen den § 97 Strafgesetzbuch (regelt die Abtreibung behinderter Ungeborener) vorgehen wollen.

Kontakt:

bizeps Tel: 01/5238921

Tip:

Am 11.4.1997 findet im AKH Wien ein wissenschaftlicher Informationstag "Genetische Beratung im AKH" statt. Programm über Faxabruf: 01/40138000 zu erhalten.

Tagungsbericht gleich.beRECHTigt "Nichtdiskriminierung für behinderte Menschen"

Es ist so weit ....... !!!

Der Tagungsbericht der Arbeitstagung gleich.beRECHTigt "Nichtdiskriminierung für behinderte Menschen" ist ab sofort erhältlich.

Dieser Bericht enthält die Ausführungen aller Hauptreferate und die Zusammenfassung aller diskutierten Arbeitskreisthemen. Die daraus erarbeiteteten Forderungen der Tagunsteilnehmerinnen sind gesammelt in dieser Schrift nachzulesen. Damit haben betroffene Menschen einen weiteren kräftigen Impuls zur realen Durchsetzung der selbstverständlichsten Bürgerrechte gesetzt. Anhand dieser Basisforderungen kann jetzt gemeinsam, intensivst an den Grundlagen eines österreichischen Nicht-Diskriminierungsgesetzes weitergearbeitet werden.

Zähe, zeit- und kraftaufreibende Arbeit wird nötig sein, um der österreichischen Bundesregierung den Wechsel von befürsorgender und ausgrenzender Behindertenpolitik, hin zur Einsicht, einer Bürgerrechte anerkennenden Politik nahezubringen.

Zum Preis von öS 150,-- erhältlich bei: INTEGRATION:ÖSTERREICH, Wurzbachgasse 20/8, 1150 Wien, Tel.:01/7891747, Fax: 01/7891746

Darf´s ein bißerl mehr sein?

Integrationspädagogik in der Lehrerinnenausbildung

Zwei Jahre nach der gesetzlichen Verankerung für die "integrati- ve Volksschule", wurde 1995 endlich im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche Änderungen an den Lehrplänen für die Pädagogischen Akademien (Pädak) zum Inhalt hatte. Insbesondere sollte der Notstand an integrationspädagogischen Inhalten für zukünftige Integrationslehrerinnen ausgemerzt werden.

Die Arbeitsgruppe hat fleißig gearbeitet, die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Behinderte 1/97 Magazinteil S.4 ff): jede Pflichtschullehrerin soll(te) sich künftig mit Fragen der Integrationspädagogik auseinandersetzen.

Nun nach getaner Tat, trotz der Beteuerungen von Frau Minister Gehrer, daß ihr Integration ein wichtiges Anliegen wäre, trotz der weiterführenden gesetzlichen Verankerung für den Sekundarbereich, wurde der Lehrplanentwurf für Integrationspädagogik von ihr abgelehnt. Es wird verlautbart, daß mit einem Erlaß ebenso die nötigen und ausreichenden Schritte unternommen werden. Im Klartext bedeutet das, wenn Integrationsinhalte nur auf Erlaßbasis geregelt werden, daß sie sehr leicht wieder aus dem Verkehr gezogen werden können. Noch dazu sind in dem nun geplanten Erlaß die Inhalte besonders knapp gehalten. Es sind nur wenige Maßnahmen formuliert, die im Rahmen der Autonomiefreiräume zu setzen sind.

Als Ausbildungsziele sollen Berücksichtigung finden: Humanwissenschaftliche Aspekte einer integrativen Pädagogik, fachliche Kompetenz zur lernpsychologisch- und entwicklungsorientierten inneren Differenzierung und Individualisierung für den Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder, didaktische Planungsmodelle für Binnendifferenzierung in heterogenen Gruppen, schulpraktische Ausbildung für einen individualisierten, offenen und handlungsorientierten (projektorientierten) Unterricht in Integrationsklassen.

Was sich gar nicht schlecht anhört, ist bei genauem Vergleich nur mehr ein dünner Extrakt aus dem vorgesehenen Lehrplanentwurf. Ein Beispiel: finden sich im Entwurf noch acht Semesterwochenstunden für integrationspädagogische Ausbildungsinhalte, ist im Erlaß von keinem Stundenausmaß die Rede mehr. Vorher gab es noch eine detaillierte Auflistung zu den oben angeführten Punkten, nun reichen "schwammige" Oberbegriffe. Und Praktika in Integrationsklassen werden nicht mehr aufgegriffen.

Wir können nur Vermutungen anstellen, warum die interdisziplinären Ausbildungsinhalte nun nicht mehr verfolgt werden. Fühlten sich die Pädak-Direktorinnen zu stark eingeengt in ihren Autonomiebestrebungen? - oder gab und gibt es schlicht und einfach Ablehnung gegen die integrativen Inhalte des Entwurfes?

Möglicherweise sind die bereits begrabenen und nun wieder ausgegrabenen Pläne, die Pädagogischen Akademien in Hochschulen umzuwandeln, ein Erklärungsmuster. Egal! Fest steht, daß wir mit der 17. SchOG Novelle (aller Unzulänglichkeiten zum Trotz) ein Gesetz haben, das Pädagogische Akademien zu adäquater Ausbildung verpflichtet! Oder sollen zukünftige Lehrerinnen weiterhin auf die Gunst der Stunde angewiesen sein, an einer "integrationsoffenen" Pädak zu studieren?

Leitfaden durch Integrationsgesetze

Wir haben einen Leitfaden mit den Gesetzestexten, welche die Integration behinderter Kinder betreffen mit kurzen Erläuterungen erstellt. Weil das viele Seiten sind, ist es uns nicht möglich, die Richtlinien für die Volks- Haupt- und Allgemein Bildende Höhere Schule (Unterstufe) abzudrucken. Gegen einen Unkostenbeitrag von öS 30,-- kann diese wichtige Orientierungshilfe im Büro von INTEGRATION : ÖSTERREICH bestellt werden.

Wie setze ich die Integration meines Kindes in die HS bzw. AHS durch?

Integration auch in der Sekundarstufe ist erreicht. Aber das neue Gesetz wirft in der Praxis viele Fragen auf. Hier die Antwort auf einige davon:

Rechtsanspruch auf Integration!

Etliche Verwirrung haben mißverständliche, öffentliche Äußerungen von BM Gehrer hervorgerufen. Daher kurz und klar: Auf Integration in die HS bzw. AHS besteht ein ebenso klarer Rechtsanspruch der Eltern, wie auf Integration in die Volksschule! Der Rechtsanspruch ist in den §§ 8 - 8b SchulpflichtG verankert. Diese Bestimmungen sind gegenüber 1993 (15. SchOG-Novelle) völlig unverändert geblieben - es wurde lediglich die HS und die AHS-Unterstufe in den bestehenden Text eingefügt. Die Rechtslage ist also bei Volksschule einerseits, Hauptschule und AHS andererseits völlig gleich. Die wesentlichen Anordnungen des Gesetzes lauten wörtlich:

§ 8a Schulpflichtgesetz:

  • (2) ... Wünschen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Aufnahme in eine Volksschule, Hauptschule oder Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule, so hat der Bezirksschulrat zu informieren, an welcher nächstgelegenen allgemeinen Schule dem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprochen werden kann.

  • (3) Wünschen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Aufnahme des Kindes in eine Volksschule, Hauptschule oder Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule und bestehen keine entsprechenden Fördermöglichkeiten an einer derartigen Schule, welche das Kind bei einem ihm zumutbaren Schulweg erreichen kann, so hat der Bezirksschulrat unter Bedachtnahme auf die Gegebenheiten im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen zur Ermöglichung des Besuches der gewünschten Schulart zu ergreifen und - im Falle der Zuständigkeit anderer Stellen - bei diesen die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zu beantragen.

Viel klarer kann man die Gleichstellung zwischen VS und Sekundarstufe schon nicht mehr zum Ausdruck bringen! Und noch klarer kann man gar nicht formulieren, daß die Schulverwaltung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln - einschließlich der allenfalls nötigen Einschaltung des Landesschulrates oder Unterrichtsministeriums - Integration bewerkstelligen muß.

Aber: Wie in der VS gibt es im allgemeinen keinen Anspruch auf Integration in einer bestimmten Schule. Ein "zumutbarer Schulweg" muß ggf. in Kauf genommen werden.

Das Aufnahme"verfahren"

Ein eigentliches "Verfahren" gibt es gar nicht; Eltern behinderter Kinder müssen die Aufnahme - wie auch bei nichtbehinderten Kindern vorgesehen - lediglich ordnungsgemäß bei der HS oder AHS ihrer Wahl einschreiben. Natürlich ist es zu empfehlen, bereits vorher die Bezirksschulinspektorin zu informieren und - soweit möglich - die Vorgangsweise mit ihr (bei AHS: auch Landesschulinspektorin für die allgemeinbildenden höheren Schulen) zu koordinieren. Das ist aber nicht vorgeschrieben. Läßt sich eine Einigung nicht bzw. nicht rechtzeitig erzielen, schreiben Sie jedenfalls Ihr Kind fristgerecht bei der Schule ein, die Sie für die beste halten.

Die sonst für den HS bzw. AHS-Besuch bestehenden Regeln (erfolgreicher VS-Abschluß; mind. "gut" in D, Lesen, Ma oder Schulkonferenzbeschluß bzw. Aufnahmeprüfung) gelten für behinderte Kinder nicht (§§ 17, 40 SchOG). Der bestehende Bescheid über den sonderpädagogischen Förderbedarf (spF) gilt weiter, Sie brauchen keinen neuen Antrag stellen!

Achtung: Bei ausschließlich sinnes- und körperbehinderten Kindern, die in allen Fächern nach dem VS-Lehrplan unterrichtet wurden, muß die BSI den spF durch Bescheid aufheben. Legen Sie Berufung ein, falls Ihr Kind weiter Förderung braucht und nicht ausschließlich sinnes- oder körperbehindert ist. Sollte wirklich eine reine Sinnes- oder Körperbehinderung bestehen, müssen Sie die Entziehung des spFes vorerst hinnehmen. Sie können aber jederzeit wieder einen Antrag auf Zuerkennung stellen, wenn sich im Lauf des Unterrichts erweist, daß Ihr Kind dem HS/AHS-Lehrplan ohne sonderpädagogische Hilfe nicht folgen kann.

Da Sie Ihr Kind fristgerecht eingeschrieben haben, muß die HS/AHS-Direktorin nun über die Aufnahme entscheiden. Bei Hauptschulen ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage die Aufnahme überhaupt abgelehnt werden könnte - es gibt ja keine Aufnahmebedingungen außer den Besuch von vier Jahren Volksschule (mit welchem Ergebnis immer). Sollte die BSI Sie überzeugen können, daß eine andere Schule doch geeigneter ist, so sollten Sie die erfolgte Anmeldung erst zurückziehen, wenn Ihnen diese, geeignetere Schule schriftlich die Aufnahme bestätigt hat.

Sollte die HS-Direktorin Ihr Kind entgegen der klaren Rechtslage nicht aufnehmen, muß sie Ihnen das schriftlich, unter Angabe der Gründe mitteilen (§ 5 SchUG). Setzen Sie doch INTEGRATION : ÖSTERREICH in Kenntnis, solche Gründe würden uns sehr interessieren! Und: Erheben Sie jedenfalls binnen fünf Tagen Berufung! Die Berufung müssen Sie an die Schule senden, am besten eingeschrieben. Es genügt z.B. darauf hinzuweisen, daß die Ablehnung Ihres Kindes gesetzwidrig ist, da Sie es fristgerecht angemeldet haben, es die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt und auf Integration ein Rechtsanspruch besteht. Wir helfen Ihnen dann gerne, die Berufung noch zu ergänzen bzw. sinnvolle Beweisanträge zu stellen - aber sie muß erst einmal fristgerecht eingebracht worden sein! Über Ihre Berufung muß dann der BSR entscheiden (§§ 70, 71 SchUG). Lehnt auch er ab, kann der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden - dafür müßte aber ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Etwas komplizierter ist es an der AHS. Grundsätzlich gilt alles, was oben zur Anmeldung gesagt wurde. Die AHS kann aber Schülerinnen wegen Überfüllung ablehnen und das geschieht auch häufig. Dafür gelten folgende Kriterien (§ 5 Abs 3-6 SchUG):

  • Bestehen im örtlichen Einzugsbereich mehrere AHS, die nicht alle überfüllt sind, werden jene Schülerinnen zur anderen AHS geschickt, die keine Geschwister an der gewünschten Schule haben; innerhalb dieser "geschwisterlosen" Gruppe diejenigen, für die der Schulweg zur anderen AHS kürzer bzw. weniger gefährlich ist. Was als "örtlicher Einzugsbereich" gilt, kann bzw. hat der Landesschulrat durch Verordnung festzulegen. Jede AHS-Direktorin muß Ihnen diese Information geben.

  • Gibt es nur eine AHS oder sind alle überfüllt, gilt für nichtbehinderte Kinder eine Reihung nach den Noten des Volksschulzeugnisses bzw. der Aufnahmsprüfung. Dieses Kriterium gilt für behinderte Kinder nicht - wie BM Gehrer mehrmals betont hat und auch aus § 40 SchOG geschlossen werden muß.

Wichtig: § 43/1a SchOG (im Landesdurchschnitt fünf behinderte Schüler an jeder AHS-Integrationsklasse) hat mit der Aufnahme nichts zu tun! Der zuständige LSI wird natürlich versuchen müssen, diesem Auftrag gerecht zu werden - sei es ggf. an einer anderen AHS oder durch Gewinnen weiterer Eltern behinderter Kinder. Die Aufnahme oder die Führung einer AHS-I-Klasse kann aber deswegen nicht verwehrt werden! § 43 enthält weder Vorschriften für die einzelne Schule noch gar Einschränkungen des vom SchulpflichtG verankerten Elternwahlrechtes! Demnach müssen behinderte Kinder auch bei Überfüllung aufgenommen werden.

Die AHS-Direktorin muß Ihnen, genauso wie die HS-Direktorin ggf. eine Ablehnung der Aufnahme schriftlich mitteilen. Auch hier haben Sie fünf Tage Zeit eine Berufung einzubringen, über die allerdings der Landesschulrat (danach allenfalls wieder der Verwaltungsgerichtshof) entscheidet. Zudem muß die Direktorin von sich aus den LSR informieren. Der ist verpflichtet, Sie zu beraten und Ihnen die Aufnahme Ihres Kindes an einer anderen AHS in Ihrem Bundesland anzubieten. Sollte letzteres nicht möglich sein (alle AHS eines Bundeslandes sind überfüllt) ist das Unterrichtsministerium einzuschalten. Aber wie erwähnt: An sich darf derlei ohnedies nicht passieren, da das "Noten"kriterium für behinderte Kinder nicht gilt.

Gleichheitssatz

Eine besonders üble Diskriminierung behinderter Kinder muß noch erwähnt werden: Gemäß § 43 Abs 1a SchOG darf die Klassenschülerinnenzahl 30 an AHS zugunsten der Aufnahme nichtbehinderter Kinder um 20% überschritten werden ("Um Abweisungen zu vermeiden"), nicht aber zugunsten der Aufnahme behinderter Kinder (nicht wegen der Führung einer I-Klasse). Sollte aus diesem Grund eine I-Klasse scheitern, sollten wir dem Verfassungsgerichtshof und ggf. dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (Straßburg) die Frage vorlegen, ob derlei mit dem Gleichheitssatz wirklich vereinbar ist. Das könnte im Verfahren wegen Ablehnung der Aufnahme eines behinderten Kindes erfolgen. Wichtig ist aber: Wenn an einer AHS soviele Schülerinneneinschreibungen vorliegen, daß ohnedies die Zahl 30 überschritten wird, gilt das Verbot nicht. Dann erfolgt die Überschreitung - in den Parallelklassen - ja unabhängig von der I-Klasse. In der I-Klasse selbst gilt ohnedies eine geringere Höchstzahl (s.u.).

Fördermaßnahmen

Hier muß zwischen HS und AHS unterschieden werden:

HS: Bei integrativem Unterricht "können" die Leistungsgruppen - oder genauer gesagt die Trennung der Klasse in Schülerinnengruppen entsprechend den Leistungsgruppeneinstufungen - entfallen. Unnötig zu betonen, daß wirklicher integrativer Unterricht voraussetzt, daß von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird.

Für die Klassenschülerinnenhöchstzahl und den Einsatz einer zweiten Lehrerin gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie in der Volksschule; der einzige Unterschied ist: Das SchOG verpflichtet die Hauptschule dazu, jedenfalls zusätzliche Lehrerinnen einzusetzen, während es für die Volksschule nur eine "Kann-Bestimmung" enthält. Es bestimmt aber das Ausmaß dieses Einsatzes nicht. Wie seinerzeit für die Volksschule, werden nun die Landes-Ausführungsgesetze für die Hauptschule dieses Ausmaß festlegen. Sie werden vermutlich noch vor den Sommerferien beschlossen. Es ist wichtig, jetzt beim für das Schulwesen zuständigen Mitglied der Landesregierung bzw. bei den Klubobmännern und -frauen des Landtags unsere Vorstellungen mit Nachdruck zu deponieren!

Sollten in einzelnen Ländern bis September noch keine Ausführungsgesetze veröffentlicht sein, macht das auch nichts - das war 1993 für die Volksschule in allen Ländern so! Dann werden eben einstweilen die im Rahmen der Hauptschul-Integrationsschulversuche angewendeten Regeln oder diejenigen der Volksschule benützt.

Anders an den AHS: Hier ist ausschließlich der Bundes-Gesetzgeber zuständig. Er hat bereits Regeln festgelegt, die allerdings keineswegs vorbildlich sind:

Die Klassenschülerinnenhöchstzahl (30) sinkt pro integriertes Kind um eins, also bei drei integrierten Kindern auf 27, bei fünf auf 25. Im Landesdurchschnitt sollen fünf behinderte Kinder pro AHS-I-Klasse unterrichtet werden (s.o.). Für den Einsatz der zweiten Lehrerin gilt dieselbe Regelung wie für Hauptschulen. Wieder wurde nicht festgelegt, wieviele Stunden durch zwei Lehrerinnen abgedeckt werden; offenbar rechnet man damit, daß in der Praxis regelmäßig mindestens vier Kinder pro Klasse integriert sind und wird dann in allen Stunden zwei Lehrerinnen einsetzen. -René Schindler

Richtlinien für die Landes-Ausführungsgesetze

Wie nach der 15. SchOG-Novelle müssen nun Landes-Ausführungsgesetze für die Integration in der Hauptschule erlassen werden. Die AHS fällt in die Kompetenz des Bundes und ist bereits im Bundesgesetz geregelt!

Volksschule

Die Regeln für die Volksschule bleiben grundsätzlich bestehen. Wir sollten versuchen Mängel von seinerzeit nun zu beseitigen (z.B.: behindertengerechtes Bauen, Betreuungspersonal, ... )

Hauptschule

Es geht um jene Punkte, die seinerzeit für die Volksschule geregelt wurden:

  • Klassenschülerinnenzahl: Vorschlag: Wie Landesgesetz NÖ (Höchstzahl 24 darf nicht überschritten werden, siehe b:i 3/95-NÖ) Achtung: die AHS-Regelung (Verminderung der Schülerinnenhöchstzahl 30 um je eins für jedes Kind mit spF) gilt nicht für HS!

  • Ausmaß des Einsatzes der Zweitlehrerin: anders als in der VS muß zwingend eine Zweitlehrerin eingesetzt werden, aber nicht für alle Stunden (§ 20 Abs. 1 SchOG). Vorschlag: Bei Einzelintegration muß die Zweitlehrerin in mindestens der Hälfte aller Stunden anwesend sein, bei Integration von drei bis fünf Kindern in allen Stunden. Ideal wäre es, jeder HS für jede I-Klasse einen Stundenpool über alle vier Jahre zuzuteilen und die Aufteilung auf die einzelnen Jahre den Klassenlehrerinnen zu überlassen.

  • Behindertengerechtes Bauen, Betreuungspersonal: Jetzt einfordern! Falls Regelungen vorhanden, sollten sie ohnedies für alle Landes-Schulen (also auch die HS) gelten - vorsichtshalber kontrollieren (siehe b:i 3/95 und das jeweilige LandesG)

Achtung! Daß im Landesdurchschnitt fünf Kinder mit spF eine Integrationsklasse besuchen müßten, gilt nur für die AHS, nicht für die Hauptschule! Eine derartige Regelung wäre grob gesetzwidrig. Einzelintegration muß auch in der Hauptschule möglich sein (Elternwahlrecht!). Bei der Abschätzung der für die Integration in die Hauptschule nötigen Lehrerinnenanzahl wurden z.B. in NÖ haarsträubende Berechnungen angestellt (Abschätzung ohne Berücksichtigung der ständig sinkenden HS-Schülerinnenzahl; die aus dem Wegfall der Leistungsgruppen erzielten Stunden wurden "vergessen"; ebenso die nur für Integration bestimmten zusätzlichen Sonderschullehrerinnenposten - einer für je 3,95 Kinder mit spF statt wie bisher für 4,25. Übrigens können nichtbehinderte Kinder auch nicht weggeschickt werden, weil die Lehrerinnen zu teuer kommen.

Forumtreffen 1997 von INTEGRATION : ÖSTERREICH

Unterstützt von INTEGRATION : SALZBURG fand das bisher größte bundesweite Forumtreffen mit rund 250 Teilnehmerinnen am 15./16.3.1997 in Salzburg statt.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen von Kindergarten bis zum Sekundarbereich waren die Annäherung von Kirche und der Integrationsbewegung Thema (falls Sie nicht am Treffen teilgenommen haben, können sie unseren diesbezüglichen Leitfaden anfordern). In den Arbeitskreisen konnte das breite Integrationsspektrum in allen Lebenslagen (von Kindergarten bis hin zum Beruf) bearbeitet werden. Besonders gut angenommen wurde das erstmals angebotene Praktikerforum, wo Lehrerinnen (Montessori-Hauptschule der evangel. Diakonie) aus Integrationsklassen ihre Materialien und Konzepte vorstellten.

Eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen aus Gewerkschaft (Gierziger), Elternvereine an AHS (Schwaighofer), Landesschulbehörde (Eiterer) und Integrationsbekennerinnen wühlte die Emotionen unter den Zuhörerinnen auf. Besonders erhitzten Aussagen die Gemüter wie, daß die Gewerkschaft Rücksicht nehmen muß auf Lehrerinnen, die sich den gemeinsamen Unterricht nicht zutrauen; daß die Landesschulbehörde Sonderschulen weiterhin forciere, ansonst hätten Eltern keine Wahlmöglichkeit zwischen Regel- und Sonderschule, die es nach dem Gesetz geben müsse. Auch das Bekenntnis zu unserem differenzierten Schulsystem seitens der Landesvertretung der AHS spricht für sich: Ohne musikalische Voraussetzungen könne man eben auch nicht in eine Musikhauptschule. Das nächste Forumtreffen findet im Oktober in St. Pölten statt.

Im Rahmen des Forumtreffen fand auch die jährliche Hauptversammlung von INTEGRATION : ÖSTERREICH statt. Erstmals drucken wir unsere Jahresrückschau ab, damit auch Sie, liebe Leserin, an unserem Wirken teilnehmen können.

INTEGRATION : ÖSTERREICH im Vereinsjahr 1996

Inhaltsverzeichnis

Ein kurzer Rückblick:

Politik

Viel Energie haben wir in die gesetzliche Verankerung des integrativen Unterrichts in den Sekundarbereich gesteckt. Einige Kraftakte rund um die Verabschiedung der 17.SchOG-Novelle wollen wir zur Verdeutlichung auflisten:

Informationsveranstaltung mit anschließender Strategieplanung für Mitgliedervereine und Integrationsaktivistinnen (März 96); Analyse der jeweiligen Gesetzesentwürfe (insgesamt 3); Erstellen eines Katalogs mit wesentlichen Kernpunkten und Forderungen; zahlreiche Gespräche mit den politischen Parteien; enge Zusammenarbeit mit den Bildungssprecherinnen (März bis Nov. 96), Beratung und Mitglied der Plattform "Integrationsinitiativen" (Juni bis Nov. 96); Informationskette an die begutachtenden Stellen; Organisation und Durchführung einer Veranstaltung für diese (3.9.96); Einholen deren Gutachten und Kooperationspartnerschaften geknüpft; bis zuletzt Verhandlungen mit den Parlamentarierinnen im Unterrichtsausschuß; Verabschiedung der 17.SchOG-Novelle und deren Begleitgesetze am 28.11.1996.

Öffentlichkeitsarbeit

Um unserem sensiblen, gesellschaftspolitischen Thema mehr Raum und Platz in Österreich zu geben, haben wir einige Anstrengungen unternommen:

  • Pressekonferenz (30.5.96) gemeinsam mit der "Aktion Menschenrechte für Staatsbürger mit geistiger Behinderung", um einerseits den säumigen Bericht des BMUK an den Nationalrat und anderseits die gesetzlichen Regelungen für den Sekundarbereich einzufordern.

  • Pressegespräch (29.10.96) gemeinsam mit Univ.-Prof. Georg Feuser anläßlich der Behandlung der "Integrationsgesetze" im Ministerrat und seines Vortrages "Geistig Behinderte gibt es nicht" vor den Abgeordneten im Parlament.

  • Broschüre "Voneinander lernen" in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium herausgegeben. Dieser Ratgeber wurde nicht nur an die Schulbehörde übermittelt, sondern in Zusammenarbeit mit dem "Familienministerium" bundesweit an Eltern von Kindern im Vorschulalter geschickt, welche für diese erhöhte Familienbeihilfe beziehen.

  • Produktion und Herausgabe der Medienmappe "Einbeziehen statt ausschließen", die Fragen und Antworten rund um die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sekundarbereich zum Thema hat.

  • Erwirken und Teilnahme von Radio- und Fernsehbeiträgen, wie: ZIB 2 (28.6.) Mittags- und Abendjournal (29.10), Ö 3 "Smalltalk" (29.10.), Landesstudio Wien (29.10.), ZIB 1 (29.10.), "Zur Sache" (3.11.), Landesstudio NÖ "Im Gespräch (4.11.96), Willkommen Österreich (5.11.96), zahlreiche kleinere Beiträge in Bundeslandsendungen, große Anzahl von Zeitungsberichten, ...

  • Herausgabe und Redaktion der Zeitschrift "betrifft:integration", vierteljährlich, davon 3 x mit der internationalen Beilage "Getting there."

  • Tagungsbericht "gleich.beRECHTigt" mit Referaten, ausgearbeiteten Forderungen der Arbeitskreisteilnehmerinnen und gesammelten Diskriminierungsbeispielen.

  • Teilnahme an zahlreichen Podiumsdiskussionen, wie Pädak Linz, Innsbruck und Baden, Elternforum in Tainach, Fortbildungsveranstaltungen für Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen.

Veranstaltungen

Den Schwerpunkt bildete die Weiterführung der Integration im Sekundarbereich. Einige wesentliche Veranstaltungen benennen wir im folgenden:

- Bundesweites Forumtreffen "Integration kann nicht verhindert werden", unterstützt vom Verein "miteinander", 13./14.4.1996, in Linz.

- 11. Österreichisches Symposium für die Integration behinderter Menschen, 6.-8.6.1996, "Es ist normal verschieden zu sein", in Innsbruck, Organisation von TAFIE.

- Organisation und Durchführung einer "Study Visit" in Wien für die Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe "Wirtschaftliche Eingliederung" im Rahmen des Helios II-Programmes. Inhaltlich wurde die Tagung von der Wiener Initiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" unterstützt.

- bundesweites Forumtreffen "Integration kann nicht verhindert werden" unterstützt vom Verein "Kunterbuntes Segelboot", 5./6.10.1996, in Tainach.

- Referat von Univ.-Prof. Georg Feuser vor den Abgeordneten im Parlament mit dem Titel "Geistig Behinderte gibt es nicht", 29.10.1996, Wien.

- "gleich.beRECHTigt" - Arbeitstagung: "Nichtdiskriminierung für behinderte Menschen" mit Referentinnen aus Dänemark, Schweden, Großbritannien und Amerika. Betroffene Menschen und Vertreterinnen der Elterninitiativen haben anhand ihrer konkreten, persönlich erlebten, praktischen Erfahrung Diskriminierungsbeispiele und Mißstände in insgesamt 17 Arbeitskreisen aufgezeigt. Im Vorfeld wurden bereits viele Organisationen miteingebunden. Resultierend aus dieser Tagung arbeitet nun eine Koordinationsgruppe anhand der ausgearbeiteten Forderungen für ein Gleichstellungsgesetz in Österreich.

Internationales

Im letzten Jahr des Helios II-Programmes, das Ausweitung und Verbesserung der Informations- und Erfahrungsaustauschaktivitäten auf europäischer Ebene zum Ziel hatte, war INTEGRATION : ÖSTERREICH weiterhin mit zwei delegierten Personen vertreten.

Beratungen

Uns erreichen Anfragen aus ganz Österreich. Oft reicht die Vermittlung an die jeweilige Bundeslandinitiative, in einigen schwierigen Fällen haben wir eine Art "Ombudsfraufunktion" übernommen. Weiters ist unser Büro eine Anlaufstelle für Auskünfte und Personen jeglicher Art, sei es für Unterrichts- und Informationsmaterialien, Bücherlisten, audiovisuelle Hilfsmittel, Rechtsauskünfte, statistisches Material und dergleichen.

red.

notiert

Inhaltsverzeichnis

Statistik 374 Integrationsklassen in der Sekundarstufe

Die jüngste Statistik des Unterrichtsministeriums über laufende Schulversuche zeigt, daß Integration in der Sekundarstufe I nur in drei Ländern in größerem Umfang erprobt wird. Spitzenreiter ist Wien mit mehr als 130 Versuchsklassen, gefolgt von der Steiermark mit 85 und Oberösterreich mit 81 Klassen. Am Ende der Skala steht Salzburg mit nur sieben. Insgesamt wird im laufenden Unterrichtsjahr schon in mehr als 360 österreichischen Hauptschul- und 14 AHS-Unterstufenklassen integrativ unterrichtet. In den meisten Bundesländern pendelt die Zahl der Schulversuchsklassen zwischen sieben und 15. So etwa schlägt Niederösterreich, das Bundesland mit der zweithöchsten Gesamtschülerinnenzahl, in dieser Statistik nur mit 14 Klassen zu Buche.

"I-Klasse light"??

Dieter Antoni, Bildungssprecher der SPÖ schreibt in AHS-Aktuell (Nr.103, Februar 97) in einem Beitrag "Von Integration in der Schule können alle profitieren" u.a.: "In der künftigen Praxis einer I-Klasse wird die Klasse sozusagen zweigeteilt, und zwar so, daß jede Schülergruppe von je einem Lehrer zwar im selben Fach, aber nach einem anderen Lehrplan unterrichtet wird....."

Zahlenspiel

Als äußerst erfreulich bezeichnete dort SPÖ-Bildungssprecher Dieter Antoni die jüngste ÖSTAT-Erhebung wonach fast die Hälfte der sechs- bis neunjährigen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule besuchen. Die seit nunmehr vier Jahren verankerte Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen zeichne sich durch hohe Akzeptanz bei Schülern, Eltern und Lehrern aus." (aus: STANDARD, 11. Februar 1997)

Wunderbar! Die Frage, die sich uns daraufhin stellt, ist, wie das österreichische Statistische Zentralamt zu solchen Zahlen kommt? Es kann sich nur um eine Phantasiezahl von "fast die Hälfte" handeln. Schließlich gibt es seit zwei Jahren keine statistischen Daten aus dem Ministerium. Die letzten Schätzungen (erst ab diesem Schuljahr werden Kinder in I-Klassen extra ausgewiesen) vermuten rund 6.000 Kinder in integrativen Klassen und rund 18.000 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sonderschulen.

Integration in der Volkshochschule

Die Vereinigung Erwachsenenbildung und Behinderung möchte im Herbst ein Projekt zur Erfassung notwendiger integrativer Maßnahmen in der Volkshochschule (VHS) veranstalten und bittet um Mitarbeit. Interessentinnen wenden sich an: Verband der österr. Volkshochschulen, 1150 Wien, Hollerg. 22;

Niederösterreich Integration in der Sekundarstufe I - Eine Schule stellt sich vor:

Derzeit werden an der Jakob Thoma Hauptschule 10 Regelklassen und vier sozialintegrative Klassen geführt. In den Klassen sind zwischen vier und sechs behinderte Kinder, die zumeist von drei Lehrerinnen unterrichtet werden. Autorisiert vom Pädagogischen Institut, an der Lehrerinnenfortbildung zum Thema "Integration in der Sekundarstufe" mitzuarbeiten, bietet diese Schule Hospitationsbesuche an. Für das Schuljahr 1997/98 sind zwei Integrationsklassen geplant. Schulanmeldungen sind bis Ende April möglich.

Info: Dir. Ernst Weiss, Tel.: 02236/225431

Wien VHS-Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung ...

reichen von der Lernwerkstatt über Gesund sein - sich wohlfühlen, Tanzen, Frau sein - Mann sein, Konflikte lösen lernen bis zu "Meine Stadt - ich lerne Wien kennen". Info: VHS Meidling Tel.: 01/8108067

Musik

CD/MC

"Lust & Liebe"

Claudia Mitscha-Eibl

"Die Herren unsres Landes erließen ein Gesetz: Die Kinder, die behindert sind, die integriern wir jetzt. So gut ist der Gedanke, so schwer jedoch die Tat. Drum höret, was in unsrer Stadt sich zugetragen hat ..."

Auf der CD/MC sind die, bei uns oft angefragten Integrationslieder: "Integration anno 1994" und "Miteinander leben" enthalten. Außerdem besingt Mitscha-Eibel sehr sensibel und engagiert Themen, wie Begehren und Unlust, Treue und Seitensprung, Frau und/oder Mutter-Sein. Sie komponiert, textet, singt und begleitet ihre Lieder selbst.

Bestelladresse: Claudia Mitscha-Eibl, Albrechtsgasse 2/15, A-2100 Korneuburg

Bücher

Österreichischer Studienverlag, Das Befinden von Kindern und Jugendlichen in der Schule Ferdinand Eder (Hrsg.)

Das BMUK gab erstmals ein Forschungsprojekt in Auftrag, das in der 4.-12.Schulstufe der komplexen Frage nachging, wie sich Schülerinnen in der Schule fühlen. Vordergründig stellt die Studie der österreichischen Schule ein recht gutes Zeugnis aus. Zum intensiven Nachdenken sollten aber folgende Untersuchungsergebnisse anregen. Als zentrale Belastungsfaktoren erscheinen vor allem die geringe Orientierung im Unterricht, das Verhältnis zu den Lehrerinnen sowie der Leistungsdruck. Besonders jene Schülerinnen fühlen sich belastet, die sich im Unterricht nicht auskennen. Wenn etwa drei Viertel (wenn nicht sogar weniger) der Klasse eine Sache verstanden hat, werden weitere Erklärungen für die Schülerinnen eingestellt bzw. verweigert.

Positive soziale Beziehungen, sowohl zwischen Schülerinnen und Lehrerinnen, wie auch der Schülerinnen untereinander, sind eine wichtige Voraussetzung von Wohlbefinden und tragen zur Reduktion von Belastungen bei. Die Kombination aus Leistungsdruck und nichtförderlichem Lehrerinnenverhalten erzeugt ein hohes Maß an Belastung, und kann keinesfalls als notwendige positive Herausforderung ausgegeben werden. Ansatzpunkte zur Entlastung dieser Situation liegen zum einen in Maßnahmen zur Änderung des Systems zum anderen in Maßnahmen zu seiner besseren Bewältigung.

Spätestens jetzt stellt sich die Frage "Wie wär´s mit Integration" und somit den längst fälligen Schritt von der Forschung (die sich tot läuft) zur bestehenden Praxis ernsthaft zu wagen.

Medienkatalog

Ein von der TU-Berlin in Zusammenarbeit mit dem Medienservice des BMUK erstelltes Medien-Verzeichnis zum Themenschwerpunkt Integration/Behinderung.

zu beziehen über: Medienservice des BMUK, Tel: 01/5312074864

hpt-breitschopf

"Miteinanders"

Handbuch einer kreativen Arbeitsweise für behinderte und nicht behinderte Menschen mit den Mitteln Körpererfahrung, spontanem Spiel , Tanz und Theater Maria Dinold, Katalin Zanin

Die beiden Autorinnen schöpfen aus ihrer Erfahrung der künstlerischen und pädagogischen Körperarbeit mit behinderten und nichtbehinderten Menschen. Neben theoretischen Grundlagen dokumentieren sie zahlreiche Prozesse und Beispiele aus ihrer praktischen Arbeit und geben wertvolle Impulse und Anregungen. Ein Fototeil macht die Unmittelbarkeit der erprobten ganzheitlichen Methoden im wahrsten Sinn des Wortes sichtbar.

Kultur

"Der achte Tag"

oder die radikale Lösung des "Behindertenproblems" durch diese selbst

Georges ist "mongoloid" - so bekamen wir es durchwegs in Filmkritiken zu lesen; wir Aufgeklärten verwenden da lieber den "cleaneren" Ausdruck "Down Syndrom". Georges Mutter ist tot und er im Heim. Das stinkt ihm irgendwann und so beschließt er, seine Mutter zu suchen.

Das läßt ihn auf Harry treffen, einen "Erfolgsmenschen", der zwischen Morgen- und Abendstau den Firmennachwuchs eines großen Konzerns in die Kunst des erfolgreichen Verkaufens einweiht. Außerhalb der vollklimatisierten, kunstlichtdurchfluteten Räume hat sich der Erfolg verkrümelt: Harrys Frau hat samt Kindern das Weite gesucht, weil das Leben ohne Harry offensichtlich leichter zu verkraften war als mit ihm.

Nachdem Harry Georges nicht auf die Schnelle in einem Polizeikommissariat "anbringt", muß er sich wohl oder übel auf ihn einlassen. Damit beginnt eine "verhängnisvolle" Entwicklung, weil ihm zusehends dämmert, daß er sich von Georges einiges abschauen kann, für das in seinem Manager-Dasein jedoch wenig Platz und Sinn vorhanden ist.

Und so findet sich Harry am Ende auf der Straße und schaut seinem Nachfolger zu, wie dieser sich an seiner statt durch den Morgenstau kämpft. Harry ist auf dem Weg der Besserung und der "geistig behinderte" Georges hat ihm dazu verholfen. So weit, so gut, dabei hätte es der Regisseur Pascal Duquenne wohl bewenden lassen sollen. Was aber dann folgt, ist mehr als bedenklich, beschließt doch Georges, seinem Leben ein Ende zu bereiten, weil auf dieser Welt für seine Spezies (Mensch ist er ja keiner, weil die wurden am 5. Tag geschaffen) kein Platz zu sein scheint. Und so muß ein Ende mit entsprechendem Pathos inszeniert werden: Georges stürzt sich vom Dach jenes Hochhauses, dem Harry gerade entkommen ist - in der Tat ein dubioses Kompensationsgeschäft. Mit seligem Lächeln auf den Lippen fliegt er auf das einzige Rasenstück zu, um sich kurz vor seinem Aufprall noch am Anblick eines Marienkäfers zu erfreuen.

Was die Frage provo- ziert: Hat der Film, der in der Hauptsache von der beeindruckenden und erfrischenden Selbstdarstellung Georges lebt, so ein Ende verdient? Vielleicht hätte der Regisseur doch besser Georges fragen sollen um uns vor schöpfungsgeschichtlich verbrämten Freitoden solcher Art zu verschonen (der Plot war ja sonst auch nicht gerade der Wirklichkeit verpflichtet). So manche Filmbesucherin mag sich da gedacht haben: "Glücklicher Georges, unsere Welt ist ja doch nichts für Geschöpfe wie ihn" und das gefällige Kopfnicken von Peter Singer wird ihnen allen sicher sein. Fazit: Semidokumentarische Annäherungsweisen a lá Nicki Lists und Christa Polsters "Muß Denken" dürften der Sache doch angemessener sein, um solcherlei Keulen aus dem Weg zu gehen.

Eduard Fuchs

"Stärker als Superman"

Das etwas andere Theatererlebnis

Am 23.1. 1997 fand im Wiener "Studio Moliere" die Premiere von Roy Kifts Stück "Stärker als Superman" statt. Die Wiener Inszenierung wurde auf die aktuelle politische Situation zugeschnitten. So wurden zum Beispiel die 15. SchOG-Novelle von 1993 und die erst kürzlich beschlossene 17. SchOG-Novelle zur Integration behinderter Kinder in die Sekundarstufe berücksichtigt.

Zum Inhalt: Michael sitzt seit seiner Geburt im Rollstuhl und will deshalb weder für dumm verkauft noch bemitleidet werden. Er zieht mit seiner Mutter und seiner Schwester Tina in eine behindertengerechte Wohnung. Während Tina bereits nach wenigen Tagen in der neuen Schule Freundinnen gefunden hat, fällt es Michael viel schwerer, Freundschaften zu knüpfen. In der neuen Umgebung ist das Bild des "armen Behinderten" noch sehr stark ausgeprägt. Doch Michael ist stärker als Superman. Er findet Freunde und Verbündete und mit ihnen gemeinsam kämpft er für die gleichen Rechte behinderter und nichtbehinderter Menschen.

Der Eindruck: Das Stück ist sehr realistisch. Es zeigt den Kampf um die gleichen Rechte behinderter und níchtbehinderter Menschen und die Eifersucht der nichtbehinderten Geschwister. Nachdem Harry, ein Bub aus der Umgebung, die ersten Hemmungen überwunden hat, entwickelt sich eine Freundschaft zwischen Michael, Harry und Tina. Besonders hervorheben möchte ich Hauptdarsteller Florian Carove, der einen bleibenden Eindruck hinterläßt. Durch seine Darstellung erkennt das Publikum, daß Michael nicht immer stärker ist als Superman. Manchmal resigniert er auch und sieht keinen Sinn in seinem Kampf. Aber in solchen Fällen hat Michael seine Freunde, die ihm wieder Mut machen, weiterzukämpfen. Insgesamt ist es sicher sowohl für behinderte als auch für nichtbehinderte Kinder und deren Eltern eine wertvolle Erfahrung, Behinderung aus dem Blickwinkel der Betroffenen zu betrachten. -Florian Jung

"Stärker als Superman" ist bis zum 29.4.1997 im Studio Moliere, 1090 Wien und vom 12. Mai - 7. Juni 1997 im LaWie, 1030 Wien zu sehen. Kartenreservierungen: 01/52110/230

Jenseits der Stille

ein Film von Caroline Link

Erzählt wird die Geschichte von Lara. Ihre Eltern sind gehörlos, und so muß das Mädchen von klein auf die Dolmetscherin spielen, und das in seltsamen Situationen: auf der Bank, beim Telefonieren, ja sogar den Rüffel ihrer Lehrerin muß Lara für ihre Eltern übersetzen. Zu ihrem Vater Martin hat sie ein sehr intensives Verhältnis, sie baut für ihn in der Gebärdensprache Brücken zur Welt der Hörenden. Umso entsetzter ist er, als Lara eine neue Leidenschaft entdeckt: die Musik. Gefördert durch ihre extravagante, hörende Tante Clarissa entwickelt sich Lara zu einer erstklassigen Klarinettistin, argwöhnisch beäugt von ihrem Vater, dem sich die unbekannte Welt der Töne nicht erschließen will. Doch Lara setzt sich gegen den Willen von ihrem Vater durch und zieht nach Berlin, um dort ein Studium an der Musikhochschule zu beginnen.

Mehr als einmal steckt die Geschichte in Gefahr, entweder im Holywood-Kitsch à la "Gottes vernachlässigte Kinder" oder in der Grauzone des öden Problemfilm zu versinken. Doch die Hindernisse werden fabelhaft überwunden, letztendlich erreichen die Zuschauerinnen Momente der Poesie, wie sie im Kino selten geworden sind. Der Hintergrund der Geschichte ist die Gehörlosigkeit, aber nicht das Thema. Lara hat die Probleme von jedem Teenager, der erwachsen wird, und die nur durch die Abhängigkeit ihrer Eltern von ihrer Dolmetscherkunst verstärkt werden. Dennoch ist das "Gehörlosenmilieu" im Film präsent und feinfühlig dargestellt. Jenseits der Stille taucht in eine den Hörenden unbekannte Welt und zeigt deren komische und tragische, deren anrührende und absurde Seiten und wird von Betroffenen selbst gespielt. Nebenbei bietet der Film auch hinreißende Musik, im Stile Klesmer.

Impressum

Die Blattlinie ergibt sich aus der Zielsetzung von I:Ö, nämlich einerseits die Öffentlichkeit über die Anliegen und Forderungen von Eltern behinderter Kinder/ Jugendlicher und behinderter Menschen zu informieren, andererseits die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, den einzelnen Initiativen von Eltern und darüber hinaus zu den Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern.

Jede Ausgabe beinhaltet einen thematischen Schwerpunkt, in dem Anliegen und Forderungen für ein gemeinsames Leben und Lernen und die dazu notwendigen sozial- und bildungspolitischen Überlegungen vorgestellt werden.

Grundlegende Richtung nach §25/2 Mediengesetz:

Information und Kommentar zu Fragen gesellschaftlicher Integration, insbesondere behinderter und nichtbehinderter Menschen.

betrifft:integration ist der UN-Erklärung der Menschenrechte und der Rechte des Kindes und den UN-Erklärungen über Rechte behinderter und geistig behinderter Menschen verpflichtet.

betrifft:integration ist unabhängig von politischen Parteien und Kirchen und erscheint mindestens viermal jährlich.

Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

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Druck:

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DVR: 0803936

GZ-Nr.: 02Z032371

Wir freuen uns über Briefe, Informationen, Beiträge und Hinweise auf Veranstaltungen. In dieser Zeitung wird im Zweifelsfall feminin geschrieben! Nicht gekennzeichnete Fotos stammen aus dem Archiv von I:Ö.

Anmerkung zur Internet-Ausgabe

Betrifft: Integration ist der Rundbrief von Integration : Österreich der Zusammenschluß der Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen. BIDOK übernimmt diese Zeitschrift mit geringen Anpassungen. Die Anpassungen sind erforderlich aufgrund von technischen, ressourcemäßigen und terminlichen Einschränkungen (z. B. keine Verarbeitung von Photographien, geringe Layout-Gestaltung). Die Erfahrungen mit dieser Form der Veröffentlichung werden kontinuierlich gesammelt, überprüft und adaptiert für die Bedürfnisse unserer Benützerinnen und Benützer.

Die Internet-Ausgabe soll nicht mit der gedruckten Form konkurieren, sondern lediglich dem Internet-Publikum ergänzend zur Verfügung stehen. Wenn Sie als Benützer/Benützerin am Rundbrief interessiert sind, empfiehlt BIDOK die Bestellung von Betrifft : Integration unter folgender Adresse: Integration:Österreich, Tannhäuserplatz 2/1. Stock, 1150 Wien

Quelle:

Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 1/1997, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 19.04.2005

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