Integrationsbewegung in der Sackgasse?

Autor:in - Monika Haider
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/1998. Thema: Ich will arbeiten! Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (4/5/1998)
Copyright: © Monika Haider 1998

Integrationsbewegung in der Sackgasse?

Wird die Integrationsbewegung unter dem Deckmantel von Demokratie und Wahlfreiheit zerrieben? - Statt das Fundament zu sichern, auf dem das gesetzliche Rahmengerüst der Integration steht, wird es durch eine neuerliche Novellierung weiter abmontiert und für Aussonderungspraktiken zurechtgeschliffen: so bleibt SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (spF) zur Berufsorientierung nach acht Jahren integrativen Schulbesuchs nur der Weg in die Sonderschule.

Gesetz statt Gnade - so hieß der Slogan jener Bewegung, die sich aus Eltern behinderter Kinder und engagierten PädagogInnen zusammensetzte und 1992 für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern/Jugendlichen zu einer österreichweiten Sternfahrt aufrief. Ein Jahr später war es vollbracht! Nach mühevollen Jahren waren Kinder mit Behinderungen und deren Eltern nicht mehr auf das Good-Will der Behörde angewiesen, ob ein/e Direktor/in sich bereit findet, ein behindertes Kind aufzunehmen, eine Lehrperson sich bereit erklärt, dieses Kind zu unterrichten, ob das Ministerium den Schulversuch genehmigt, ...

Mit den gesetzlichen Richtlinien für die Volksschule (15. SchOG-Novelle 1993) und drei Jahre später für die Schule der 10-14jährigen (17. SchOG-Novelle 1996) haben Eltern ein Entscheidungsrecht für den Bildungsweg ihrer behinderten Kinder erhalten. Damit wurde der kulturellen Willkür, daß nämlich eine Gruppe von Menschen einfach von gewissen sozialen Interaktionsformen und Lernmöglichkeiten institutionell ausgeschlossen ist, gesetzlich ein Riegel vorgeschoben.

Allerdings mußte die Bewegung seither feststellen, daß die Gesetze auch Hintertüren haben, deren Öffnung und Schließung etwas mit alten bürokratischen Willkürstrategien zu tun hat; das heißt: Auch innerhalb der Integrationsgesetze kann die Gewährung von Integrationsmaßnahmen als Gnadenakt erscheinen. Zusätzlich gestärkt durch die Haltung des Unterrichtsministeriums. Indem die veränderten Gesetze bloß als mögliche pädagogische Handlungsweisen interpretiert werden. Diese Haltung läßt einen ziemlich großen "Auslegungsspielraum" zu, die konkrete Integration wiederum von Gnade abhängig macht. Heute hören Eltern nicht mehr: "Tut mir leid, ihr Kind dürfen wir nicht aufnehmen", sondern z.B. "Wir haben keine Pädagogin/keinen Pädagogen, die/der für die Behinderungsform ihres Kindes ausgebildet ist!" So müssen Eltern behinderter Kinder unter Umständen wiederum lange Suchprozesse und Bittgänge durchmachen.

Damit Eltern tatsächlich von ihrem Entscheidungsrecht Gebrauch machen können, bedarf es spezieller, gleichwertiger Angebote und Information.

Hier hat es die Behörde aber bislang verabsäumt, entsprechend zu reagieren. Weiterhin erhalten Eltern, die Beratung benötigen, um informierte Entscheidungen treffen zu können, diese von SonderschuldirektorInnen, denn sie sind die LeiterInnen von Sonderpädagogischen Zentren, welche nur an Sonderschulen eingerichtet werden dürfen. Weiterhin hören Eltern, daß ihr Kind in der integrativen Klasse nicht die guten Bedingungen erhält wie in der Spezialschule. Weiterhin werden neue Sonderschulen gebaut, Sonderklassen eingerichtet und das, obwohl die Institution Sonderschule in der entscheidenden Dimension "Integration" nicht konkurrenzfähig ist - auch wenn sie durch Anpassung und Modifizierung ihren Startplatz behaupten und verbessern möchte.

Das Ministerium nimmt mit der Handhabung der integrativen Gesetze eine paradoxe Haltung ein. Um die Vielfalt zu gewährleisten und Eltern eine Wahlfreiheit zu bieten, wird die Institution Sonderschule weiterhin gestützt. Damit diese Wahlfreiheit erhalten bleibt, können nicht alle Kinder integriert werden, auch wenn die Eltern sich anders entschieden hätten, sonst gäbe es keine Wahlfreiheit ...

Die Auflösung von Sonderschulen steht eben nicht am Programm, ausdrücklich wird betont, daß bestimmte Behinderungsformen auch in Zukunft die Förderung in Sonderschulen erforderlich machen werden.

Deshalb kommt der Öffentlichkeitsarbeit für Integration und speziell der Elterninformation eine herausragende Bedeutung zu. Hier ist noch viel nachzuholen.

Diese Aufgabe haben fast zur Gänze die Elterninitiativen in den Bundesländern übernommen. Deshalb ist es von Behördenseite zynisch von Wahlfreiheit zu sprechen und von rein theoretischer Figur.

Ob der gemeinsame Unterricht tatsächlich gelingt, im Sinne von wirkungsvoller Förderung von Kindern und Unterstützung integrativer Prozesse, hängt von der pädagogischen Arbeit in der Klasse ab.

Im Jahre Fünf nach den ersten Integrationsgesetzen finden sie noch immer nicht ihren Niederschlag in der Lehrerausbildung. Eine Gruppe von ExpertInnen arbeitete zwar ein Jahr lang an einer grundsätzlichen Reformierung der Lehrpläne. Kaum wurden die Ergebnisse publiziert (siehe Behinderte 1/97, S. 4ff) wurde die Initiative gestoppt und verschwand in den behördlichen Schubladen. Übrig blieben Empfehlungen vom Ministerium an die PÄDAKs, die nun im Rahmen der Schulautonomie unter anderem auch integrative Inhalte einfließen lassen sollen.

Neues Klientel

Wem aber dient das duale System, hier Sonderschule dort Regelschule?

Zumeist sind die leichter beeinträchtigten und behinderten Kinder nun in der Regelschule integriert. Die Sonderschule existiert weiterhin und holt sich eine neue Klientel. Klientel, die dieses in der öffentlichen Wertschätzung so abgestufte duale System nicht durchschaut, weil diese Gruppen neu im Land sind und weil sie sich als "Fremde" mit unserer Kultur nicht auskennen und sich auch nicht dagegen wehren können, wenn ihre Kinder auf gesellschaftliche "Abstellgeleise" geschoben werden.

Spezial-Sonderschulen holen sich als Ersatz für verlorene Schüler Kinder von den Allgemeinen Sonderschulen (daher deren klarer Schülerschwund), und das relativ "erfolgreich", so daß die Spezial-Sonderschulen in Summe wachsen. Einerseits finden geistig behinderte Kinder positive Bedingungen des gemeinsamen Unterrichts vor, andererseits wird aber bisher nicht so etikettierten Schülerinnen und Schülern diese Chance genommen. (Weißbuch)

Die zweispältige Haltung des Ministeriums zeigt sich auch bei der Novellierung der weiteren Schulgesetzgebung. So wurde mit den Neuerungen ab dem Schuljahr 1998/99 Erschwernisse für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern eingebaut. Der Besuch einer Vorschulstufe wird mit der Novellierung zur Pflicht für nicht schulreife Kinder. Indem Vorschulklasse, erste und zweite Klasse in die Grundstufe I zusammen gefaßt werden, durchlaufen nun schulunreife Kinder die ersten zwei Volksschulklassen in drei Jahren. Da in der Definition Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht ausgenommen werden, müssen auch sie die Grundstufe I drei Jahre besuchen. Bisher konnten Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in die Vorschulstufe einschulen oder in die 1. Klasse der Regelschule. Nun wird das Wahlrecht zur Pflicht.

Ein weiterer zentraler Punkt der Novellierung sieht vor, daß die Sonderschule in einer neunten Schulstufe in Form eines Berufsvorbereitungsjahres geführt werden kann. Bis dato hatte die Sonderschule nur acht Schulstufen, nun wird sie um die Berufsvorbereitungsklasse aufgestockt. Integrative Modelle für das neunte Schuljahr sind in diesem Gesetz nicht enthalten, was für SchülerInnen mit spF derzeit bedeutet, nach acht Jahren integrativen Schulbesuchs zum Zwecke der Berufsorientierung zurück an die Sonderschule zu müssen.

Obwohl bereits mehr AbgängerInnen aus Integrationsklassen vor verschlossenen Türen stehen, weil es zuwenig Angebote gibt, ist an eine Fortsetzung nach der achten Schulstufe nicht gedacht. In einem Interview mit einer großen österreichischen Tageszeitung im Frühjahr 1998 betonte die Unterrichtsministerin Gehrer, daß, solange sie Ministerin sei, eine Weiterführung der Integration nach der Pflichtschule nicht über ihren Schreibtisch komme.

Diese Haltung spürte eine Gruppe von ExpertInnen schmerzlich, die beauftragt wurde, ein Konzept über die Fortsetzung der Integration über das achte Schuljahr hinaus zu erstellen.

Sie entwarf eine Fassung, welche auch die berufsbildenden Schulen miteinschließt, auch wenn es bisher nur relativ wenige Schulversuche in Polytechnischen Schulen und nur vereinzelte im Bereich der berufsbildenden Schulen gab.

Wiederum war das Bemühen der ExpertInnen zu groß. Kaum war der Erstentwurf geschrieben, sollten Richtungsveränderungen vorgenommen werden. Andere IntegrationsexpertInnen erhielten den Auftrag diese einzuarbeiten. Auch sie wollten die Weiterführung nicht nur an Polytechnischen Schulen sehen. Seither herrscht Funkstille im Ministerium über den Entwurf und über die weitere Zusammenarbeit. Die Ministerin empfiehlt den Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf öffentlich, den Weg der Integration in die Arbeitswelt zu beschreiten.

Doch wie sieht die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen aus?

In den letzten zehn Jahren ist auch in Österreich eine Zunahme der Behindertenarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Betrug der Zugang von vorgemerkten behinderten Menschen im Arbeitsmarktservice 1993 58.644 Personen, stieg der Zugang von psychisch, physisch, geistig und sinnesbehinderten Personen im Jahr 1996 bereits auf 76.309 an. Diese Entwicklung ist charakterisiert durch eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von behinderten Arbeitslosen vor allem in der Gruppe der 15- bis 24-jährigen. Darüber hinaus nimmt die Zahl von Langzeitarbeitslosen behinderten Menschen zu.

Quelle: Bundessozialamt

Wer heutzutage einen Arbeitsplatz finden möchte, muß gute Qualifikationen aufweisen. Eine Qualifikation reicht selten aus, um im Berufsleben bestehen zu können. Jeder muß bereit sein, sich weiterzubilden. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben derzeit nur die Möglichkeit, zwei Jahre (höchstens!) über die Schulpflicht die Sonderschule zu besuchen oder nach neun Pflichtjahren die Integrationsklasse zu verlassen. Sie erhalten nach neun Schulstufen keine weitere schulische Qualifikation und bringen zu wenig Voraussetzungen mit, um in der Arbeitswelt bestehen zu können.

Derzeit ist für Jugendliche mit Behinderungen ausschließlich die Art der Behinderung das Berufswahlkriterium, es wird nicht der Mensch mit seinen Berufswünschen und Fähigkeiten als Grundlage gesehen. Er braucht, wie alle anderen Jugendlichen auch, sowohl hinsichtlich seiner Bildungs- wie Arbeitsplatzwünsche qualitativ vielfältige Möglichkeiten und Angebote.

Dazu benötigen sie ein integratives Angebot über die allgemeine Schulpflicht hinaus, damit auch sie einen Zugang zu der Vielfalt an Möglichkeiten haben, die nicht behinderten Jugendlichen ganz selbstverständlich offen steht. Das bedeutet eine Öffnung des bestehenden Schulsystems (relevanter Schultypen) - wobei besonders auf selbständige Lebensgestaltung Rücksicht genommen werden soll.

Integrative Wege für die Sekundarstufe II

Grundsätzlich geht es darum, ein didaktisches Modell zu verwirklichen, welches auch dem besonderen Förderbedarf eines schwerstbehinderten Jugendlichen im Rahmen einer sozialen Gemeinschaft gerecht wird. Die Phase der Berufsorientierung, -findung und -vermittlung stellt für die Schulen bezüglich lebensnaher Vorbereitung auf das Erwachsenenleben eine besondere Herausforderung dar. Lernen nach der Pflichtschule kann und muß auch an außerschulischen Lernorten stattfinden, z.B. an Praxisplätzen, die von Jugendlichen gewählt wurden. Das kann auch bedeuten, daß spezielle Möglichkeiten eröffnet werden können, die nicht dem Typ der Schule bisher entsprechen.

Wenn der Lernprozeß in individuell ausgewählten Modulen, die jeweils erweiterbar und ergänzbar sind, gestaltet werden kann, können Angebote geschaffen werden, die Teil- und Vollqualifikationen erlauben. Das Erlangen von Qualifikationen wird hinsichtlich der persönlichen, der fachlichen und der gesellschaftlichen Dimensionen mit verstärktem Gesichtspunkt auf Praxisorientierung verstanden.

Grundsätzlich sollte der Unterricht nach dem Lehrplan des jeweiligen Schultyps erfolgen, wobei aber Abweichungen in Form von individuellen Förderplänen berücksichtigt werden müssen. Diese Abweichungen werden für jeden behinderten Jugendlichen anders aussehen, da eine Einteilung nach Kategorien wie "schwerstbehindert", lernbehindert, hörgeschädigt, etc. dem ausgeprägten, individuellen Förderbedarf nicht gerecht werden kann. Diese Situation kann als Chance genutzt werden, um individuelle Förderpläne für jede Schülerin/jeden Schüler zu ermöglichen.

Prinzipiell spricht sich die Integrationsbewegung nicht gegen Leistung aus, im Gegenteil. Gefordert ist ein Leistungsbegriff, der sich an den Möglichkeiten und Lernvoraussetzungen des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin orientiert.

Teamarbeit

Die Zusammenarbeit der Lehrpersonen mit unterschiedlichen Qualifikationen ist eine wesentliche Voraussetzung für gutes Gelingen von integrativem Unterricht. Dazu gehört auch eine gemeinsame Planung, wie gemeinsame Vorbereitung. Formaljuridisch sind SonderschullehrerInnen für Kinder/Jugendliche mit spF zuständig, durch Übernahme der Verantwortung für die gesamte Klasse wird jedoch erst Kompetenztransfer zwischen den Berufsgruppen ermöglicht. Auch in den weiterführenden Schulen sind Personen aus pädagogischen Nahberufen für sonderpädagogische Fördermaßnahmen notwendig. Damit eine disziplinübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht wird, bedarf es einer Miteinbeziehung der am Lernprozeß beteiligten Personen (z.B. Gebärdendolmetsch, pädagogisches Hilfspersonal, ...).

Wie alle Kinder ihre Eltern als die Vertreter ihrer Anliegen sehen können, muß das auch für Kinder mit spF gelten. Es zeigt sich, daß die Berufswahl und der weiterführende Schultyp von Jugendlichen ganz maßgeblich von Eltern geprägt und mitentschieden wird. Die Partnerschaft zwischen Schule, SchülerIn und Eltern muß intensiver gepflegt werden, da bei manchen Jugendlichen möglicherweise eine stärkere Unterstützung auf dem Weg zur Selbständigkeit notwendig ist. Da Ablösung von der Familie, der Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung oft gemeinsam mit notwendiger Hilfestellung korreliert, sollen ArbeitsassistentInnen verstärkt miteinbezogen werden, die von ihrem Grundverständnis die SchülerInnenposition einnehmen. Die Partnerschaft beruht auf den drei Säulen: Forderungen/Erwartungen (formuliert von Jugendlichen und Eltern und Arbeitsassistenz), Umsetzung (Kompetenz der LehrerInnenseite), Qualitätssicherung (Überprüfung und Kontrolle von Seiten der Eltern, Arbeitsassistenz in Zusammenarbeit mit LehrerInnen und Betroffenen).

Zusatzangebote

In einigen Bereichen bedarf es zusätzlicher unterstützender Angebote (Jobcoach, Ergotherapie, persönliche/r AssistentIn, ...). Dafür ist eine Klärung der Kompetenzen des untersützenden Personals notwendig, entsprechende Aufgaben und Tätigkeitsprofile sind zu erstellen.

Pädagogische Zentren

Um die Unterstützung des integrativen Unterrichts zu gewährleisten müssen unterschiedliche Integrationsprozesse zugelassen werden. Zur Zeit haben Sonderpädagogische Zentren (SPZ) diese Aufgaben. Sonderpädagogische Zentren sind Koordinationsstellen, die neben den pädagogischen und didaktischen auch therapeutische, diagnostische und präventive Maßnahmen ergreifen. Damit dieser Auftrag auch inhaltlich transparent wird, ist die irreführende Bezeichnung Sonderpädagogisches Zentrum abzuändern in Pädagogisches Zentrum. Damit kann auch das Paradoxon aufgelöst werden, daß erstens LeiterInnen von SPZ zuerst ihre Sonderschule füllen, um nicht die Leiterzulage zu verlieren, und zweitens, SPZ nur an bestehenden Sonderschulen existieren dürfen, somit müssen sie ihre Sonderschule erhalten und mit Kindern auffüllen, damit sie integrative Förderung überhaupt durchführen können. Nachdem für diese Zentren bisher kein Aufgabenprofil erstellt wurde, muß das nachgeholt und die zentralen Aufgaben müssen formuliert werden: die Unterstützung von schulischer Integration und Organisation und Durchführung individueller Hilfsmöglichkeiten.

Die Betreuung von Integrationsklassen nach der achten Schulstufe soll durch Pädagogische Zentren gesichert sein.

Resümee

Letztendlich zeigt sich, daß die vorliegenden Gesetze unzureichend sind und zusätzlich integrative Richtlinien über die achte Schulstufe hinaus dringend vorgenommen werden müssen. Die von der Integrationsbewegung initiierte und getragene Reform ist eine organisatorische Reform, die sich auf Schultypen und deren Wechselbeziehungen konzentriert, sie ist aber auch eine curriculare Reform, die durch neue Unterrichts- und Bildungsinhalte andere Anforderungen an die SchülerInnen stellt und sie bewirkt eine Reform der schulischen Infrastruktur, die für alle Kinder technische und didaktische Lehr- und Lernmittel verlangt. Unsere Reformvorstellungen tangieren substanziell die Krisensituation der heutigen Schule. Sie betreffen nämlich sowohl die psychischen und sozialen Komponenten aller von Schule Betroffenen als auch die gesellschaftlichen Erwartungen und Hoffnungen, die an eine humane Schule gestellt werden. Alle Schwächen des Systems werden durch und in der Integration besonders deutlich und sichtbar und schreien nach Veränderung. Darum brauchen wir dringend eine 19. SchOG-Novelle, die tatsächlich Reformen einleitet und die angeführten Problembereiche ausmerzt.

Mag. Monika Haider, geb. in Wien, Ausbildung zur Sozialpädagogin, neun Jahre Tätigkeit am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung, dazwischen Studium der Pädagogik/Sonder- und Heilpädagogik, Diplomarbeit über die pädagogischen Voraussetzungen von Integration. Seit 1992 hauptberuflich in der "Integrationsbewegung" tätig und Lehrtätigkeit am Institut für Sozialpädagogik.

Wurzbachgasse 20/8

A-1150 Wien

Quelle:

Monika Haider: Integrationsbewegung in der Sackgasse?

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/1998; Reha Druck Graz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 24.03.2005

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