Das Recht auf Leben und auf Würde ist unteilbar

Vorüberlegungen zum Traum von einer menschlichen Stadt

Autor:in - Fredi Saal
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/2002; Thema: Achtung und Anerkennung Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (4/5/2002)
Copyright: © Fredi Saal 2002

"Du sollst nicht töten!"

Ohne auf ernsthafte Skepsis zu stoßen, wurzelte dieses zumindest als moralische Vorgabe immer verpflichtende Diktum Jahrhunderte lang als religiöse Überzeugung weitgehend in der Glaubenspraxis frommer Menschen; und diese galt unangefochten fast für jeden Bewohner des christlichen Abendlandes jener Zeit. Gott hatte es so verfügt. Es bestand ein breiter Konsens in der Gewissheit, dass niemand dieses Gebot missachten durfte, wollte er nicht die schwersten Sanktionen hier und in der Ewigkeit für sich heraufbeschwören. Durchbrochen werden durfte dieses Postulat nur durch den Spruch eines Repräsentanten staatlicher oder kirchlicher Macht.

Diese Übereinstimmung im Glauben an eine transzendente Normen setzende höchste Instanz besteht seit langem nicht mehr. Bedeutet dies seitdem: Nun dürfte man nach Belieben über Tod und Leben entscheiden, weil es keine verbindliche Richtschnur mehr gibt, mit der in dieser Frage Verbindliches festgelegt werden kann?

"Du sollst nicht töten!"

Nein, das uneingeschränkte, an keinerlei Vorbedingungen geknüpfte Recht auf Leben sah sich wohl noch zu keiner Zeit voll respektiert. Allein die Tatsache, dass wieder und wieder junge Männer und manchmal auch junge Frauen auf das Kriegshandwerk verpflichtet wurden und immer noch werden, spricht allzu deutlich dagegen. Aber zumindest im generell verbreiteten Verhaltenscode bestand Einigkeit darin: Angesichts des obersten Prinzips einer göttlichen Ordnung lässt sich kaum und dann nur in ganz seltenen Ausnahmefällen eine aktive, d.h. vorzeitige Beendigung menschlichen Lebens in irgendeiner Weise rechtfertigen.

Fassen wir noch einmal zusammen: In unseren Tagen besteht der Konsens, in dem der göttliche Wille als oberstes moralisch verbindliches Prinzip gilt, für die Mehrzahl der Menschen schon längst nicht mehr. Es erhebt sich also die Notwendigkeit, herauszufinden, ob es eine andere Instanz gibt, die den verwaisten Platz einer Werte setzenden Gottheit einnehmen und überzeugend begründen kann, die sich nicht einfach als sentimentale Anwandlung mit einem nachsichtig - überlegenen Achselzucken abtun lässt? Finden sich also Gründe der Vernunft, die aus sich heraus das Tötungsverbot unabweisbar machen?

Diese Frage wird umso dringlicher, je mehr die sogenannte Bioethik im Mantel wissenschaftlicher Reputation drauf und dran ist, sich dazu aufzuschwingen, über Wert oder Unwert bestimmter Personengruppen - z.B. die der schweren Behinderten - zu entscheiden, um damit ihr Lebensrecht über gesetzliche Regelungen in Frage stellen zu lassen und auf diesem Wege die Daseinsdauer der Betroffenen rapide zu beschneiden. Präziser noch formuliert: Man möchte die Handhabe bekommen, sich unter dem Schild eines sozial hoch angesehenen Mitleids legal sozialer Ballastexistenzen zu entledigen. Mit dieser Absicht wird vielen Menschen immer wieder - zumindest potentiell - das Recht verwehrt, bis zu ihrem natürlichen Ende das eigene unaustauschbare Dasein auszuschöpfen. Dem Gebot der "Lebenswürdigkeit" ist alles Weitere zugeordnet. Damit entscheidet sich aber nicht nur das Daseinsrecht des aktuell vom Schicksal "Benachteiligten", sondern auch jeder bis dato Begünstigte muss um sein Leben fürchten, sobald die guten Tage schwinden. Jedes humane Dasein hätte deshalb eigentlich allen Grund, sich zu jeder Zeit - nicht nur unter widrigen Umständen - als existenziell bedroht zu empfinden...

Soweit einige Vorbemerkungen. Und nun zum Anlass dieser Erörterungen.

Der protestantische Theologe Klaus von Lüpke, beschäftigt beim Behindertenreferat des evangelischen Stadtverbandes Essen, legte zu Anfang des Jahres 1998 ein Arbeitspapier vor, das den Titel trägt "Ich habe einen Traum von einer menschlichen Stadt". Darin bittet er um Beiträge zum Thema, das man vielleicht mit den Worten "Friedliches Zusammenleben auf kommunaler Ebene" umschreiben könnte. Vermutlich denkt er dabei erst einmal an die Ruhrmetropole, in der er lebt und arbeitet.

Bei diesem "Traum von einer menschlichen Stadt" fällt wohl so manchem unwillkürlich die altgriechische Polis ein - mit ihren von jedem Bürger überschaubaren Gegebenheiten. In ihr bot sich die Chance, eine Kultur des unmittelbaren Dialogs miteinander zu pflegen und jedem seinen Platz zuzuweisen, auf dem er ungestört seinen Neigungen nachgehen und die eigenen Möglichkeiten entwickeln konnte. Allerdings setzte das schon damals die "Gnade der noblen Geburt" voraus, die sich dadurch auszeichnete, zu jenen Familien zu gehören, in denen kein Zwang zur Erwerbsart bestand und es deshalb genügend Zeit und Muße gab, alle anstehenden Probleme miteinander in zeitlich unbegrenztem Austausch der Meinungen zu erörtern. Auf dieser Basis fand sich dann auch meistens ein Ausgleich in strittigen Fragen. (Etwas Vergleichbares strebt heute, allerdings ohne aussperrende Exklusivvorgaben, aber unter sehr erschwerten Bedingungen, die Diskursethik an, wie sie maßgeblich von Jürgen Habermas und anderen vertreten wird). Die Bürger der antiken Polis kannten ja einander noch persönlich und blieben so im dauernden Gespräch über das Geschick der gemeinsamen Lebenswelt.

Im Gegensatz beispielsweise zum frühen Stadtstaat Athen nimmt sich der Wohnort Pastor Klaus von Lüpkes wie ein Hexenkessel menschlichen Daseins aus. Kaum dass sich die Mieter eines größeren Wohnhauses mehr als nur flüchtig vom Sehen her kennen, und sich einander mehr oder weniger mechanisch kopfnickend grüßen - von der weiteren Nachbarschaft in den anderen Wohnblöcken ganz zu schweigen. Mehr noch: In einem Gebiet, in dem die Großstädte beinah nahtlos ineinander übergehen, lassen sich nicht einmal konkrete Grenzen ausmachen. Der Ruf nach der menschlichen Stadt überspringt somit das kommunale Gebiet, weitet sich zur Region, zum Bundesland, zur Republik - ja eigentlich weltweit darüber hinaus. Wie sollte man überhaupt einen Schlusspunkt setzen? Das Recht auf eine lebenswürdige Existenz in Würde lässt sich konsequenterweise nicht selektieren. Humanes Dasein erweist sich bei genauerem Hinsehen als unteilbar. Jeder Mensch als Mitmensch erlebt sich zu Recht als Bürger seines Wohnortes, seines Heimatlandes, eines Erdteils, der Welt. Schon deshalb schließen sich unterschiedliche Menschenrechte aus. Behalten wir das im Auge, wenn wir das Anliegen Klaus von Lüpkes auf den Geltungsbereich des bundesrepublikanischen Grundgesetzes erweitern und zugleich auch wieder begrenzen.

In Zeiten versteckter, d.h. noch nicht offener, sondern nur verschleierter, Todesdrohung für Menschen mit körperlichen, geistigen, physischen Schwierigkeiten (zumal, wenn dies vorläufig noch verhältnismäßig kleine Gruppen innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft trifft, deren Mitgliedern die Auszeichnung "schützenswertes Dasein" aberkannt werden soll), gewinnt der Schutz des mit Würde ausgestatteten Lebens durch das Grundgesetz an kaum zu überschätzender Aktualität. Dieser Sachverhalt wird mit dem "Traum von einer menschlichen Stadt" unübersehbar angesprochen. Soll doch an solch einem Ort befriedigender Existenz jeder Bewohner mit seinem personalen "Sosein" den ihm angemessenen Platz finden, an dem ihm ganz selbstverständlich die Möglichkeit zugestanden wird, sich nach eigenem Gusto im Rahmen der eigenen Anlagen und Befähigungen zu entwickeln. Unter dieser Maxime dürfte es eigentlich gar nicht erst zu der Frage des Wertes oder Unwertes konkreter humaner Existenz kommen - nicht auf nachbarschaftlicher Ebene und auch nicht unter einer globaleren Betrachtungsweise.

Jedes menschliche Leben basiert auf dem Postulat unumstößlichen Daseinsrechtes, mag es sich aus unserem Blickwinkel auch noch so kümmerlich ausnehmen. Wer bis zu seinem natürlichen Ende sicher gehen will, nicht vorzeitig abtreten zu müssen, kommt überhaupt nicht darum herum, ausnahmslos das Leben eines jeden Mitmenschen "wie seinen Augapfel" zu achten. Nur wenn dessen Dasein unter allen Umständen gesichert ist, gilt dies für das meine ebenso. Erst im Rahmen einer Kultur, in der es ohne Wenn und Aber zur fraglosen Selbstverständlichkeit zählt, niemals absichtlich humanes Dasein zu verkürzen, kann ich sicher sein, dass auch mir eines Tages nicht jemand an den Kragen will, weil ich seine Erwartungen nicht mehr erfülle, ja schlimmer noch, weil ich meiner Umwelt zur Last falle.

II

Eigentlich sollte es sich schon aus Eigeninteresse für jeden einigermaßen vernunftbegabten Angehörigen des Homo Sapiens von selbst verbieten, sich und sein Dasein in Frage zu stellen, indem er mutwillig an dem Ast sägt, auf dem er sitzt. Solches jedoch geschieht unweigerlich immer dann, wenn er unüberlegt an den Grundpfeilern des Daseins im Allgemeinen rüttelt. Diese stellen nämlich unbezweifelbar das Leben an sich und insbesondere das der Menschen in all seinen Erscheinungsweisen dar.

Von dieser lapidaren Einsicht mögen die Mütter und Väter des bundesrepublikanischen Grundgesetzes ausgegangen sein, als sie zwar die Todesstrafe abschafften, nicht aber ausdrücklich und nicht generell das Postulat von der Unantastbarkeit jeglichen menschlichen Lebens zur unumstößlichen Norm erhoben, sondern diese gleich der Selbstverständlichkeit zuordneten, die mit dem Verbot juristisch verfügter Hinrichtung ausreichend begründet schien. Aus ihrer Sicht schien ihm vielleicht auch diese Präzisierung nicht nötig, setzt doch die postulierte Welt einen lebenden Träger dieses Prädikats voraus.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es so auch kurz und bündig im Auftakt des deutschen bundesrepublikanischen Grundgesetzes. Vermutlich bestehen fürs erste selbst bei den Vertretern einer utilitaristisch ausgerichteten Bioethik im Umkreis des australischen "Moralphilosophen" Peter Singer keine Einwände gegen dieses apodiktische Postulat. Im Gegenteil! In guter liberaler Tradition liegt ihnen sehr viel an den Werten, die auch für sie mit dem Gebrauch des Begriffes "menschliche Würde" anklingen. Entgegen dem manchmal rasch aufkommenden Eindruck meint dieser Terminus ja nicht - zumindest nicht vorrangig - die Eigenschaft des vornehmen Scheins im Sinne eines historisch gewachsenen, vererbten, oder ein für besondere Verdienste vom Landesherren zugesprochenes Adelsprädikat. Vielmehr betont er die individuelle Autonomie eines Menschen und sein Recht, im Rahmen des Gegebenen sich ohne Druck von außen Ziele und Werte zu setzen, in denen er zur eigenen Persönlichkeit heranreift. Ihm wird das Recht zugebilligt, soweit dies nicht unzumutbar in die Integrität eines Mitmenschen eingreift, selbst zu entscheiden, wie er sich in seinem Dasein einrichtet. Es bleibt ihm vorbehalten, die ihm angelegten Potentialitäten zu entfalten und fortzuentwickeln.

Die Würde des Menschen gebietet es, dem Anderen mit Achtung zu begegnen und ihn in seiner persönlichen unnachahmlichen Eigenart zu respektieren. Konsequenterweise bedeutet dies, ein Leben im Stil souveräner Staaten auf diplomatischem Parkett zu führen - mit betonter Höflichkeit auf die Welt des Anderen zu reagieren und sich um ein gegenseitiges Verständnis zu bemühen. Unbeabsichtigte aggressive Zusammenstöße lassen sich nur vermeiden, wenn der Umgang miteinander in geordneten Bahnen verläuft und jeder sein "Gesicht wahren kann". Denn nur die Achtung vor der genuinen Würde des Anderen und dem Postulat durchgängiger Unverletzlichkeit des Mitmenschen trägt zu einem ausgewogenen Miteinander bei, in dem allein sich auf Dauer ein befriedigendes Dasein führen lässt. Darum müsste sich eigentlich von selbst die Einsicht ergeben, dass die Würde des Humanen diese Aufgabe nur erfüllen kann, wenn sie jedem Mitglied einer sozialen Gemeinschaft zukommt, ganz gleich, in welchem Zustand oder Status es sich befindet. Ein Prinzip, das in Einzelfällen immer wieder außer Kraft gesetzt werden kann, stellt sich selbst in Frage und verliert im Laufe der Zeit mehr und mehr an glaubwürdiger Legitimation. Soll Würde als unverbrüchlicher Wert gelten, verbietet sich von vornherein jegliche Ausnahme - denn Würde und Lebensrecht sind unteilbar.

Aber ausgerechnet in dieser existentiellen Frage humanen Daseins scheiden sich die Geister und geraten in einen kaum überbrückbaren Gegensatz. Während es für die einen feststeht, dass jedem Menschenwesen in gleicher Weise ganz natürlich -sozusagen mit der Geburt - das Prädikat humaner Würde zukommt, beharren die anderen auf ihrem Anspruch, diese Auszeichnung nur selektiv zuzuweisen. Für sie bleibt die Anerkennung von Würde an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die darüber entscheiden, ob individuellem, humanen Dasein im konkreten Fall Würde zukommt und somit dem Verdikt lebenswert oder lebensunwert anheim fällt.

Wer für sich das Recht reklamiert, dem Anderen Würde zuzuweisen oder ihm diese Auszeichnung auch zu versagen, leitet daraus den Anspruch ab, im Interesse des Betroffenen zu handeln und ihn - sei es nun ein Fötus, ein schwer behindertes Kind, ein nicht einwilligungsfähiger, weil nicht (mehr) ansprechbarer Patient - von seinen "Leiden zu erlösen". Man kommt gar nicht erst auf den Gedanken, diese könne vielleicht überhaupt nicht im Einklang mit dem tatsächlichen Wunsch des zu "Erlösenden" stehen. Die Denkschule des Utilitarismus, dem wir solche Erwägungen verdanken, bietet dafür wohlfeile Begründungen. Kühl und pragmatisch rechnen ihre Vertreter die Lebenschancen z.B. eines neugeborenen behinderten Säuglings aus, und setzen dagegen den Werten eines "gesunden" Babys, das an seiner statt geboren werden könnte, wenn das behinderte und damit minderwertigere Geschwisterkind ihm Platz machte, indem es durch Ableben die Mitmenschen von seiner "Ballastexistenz" befreite. Zu diesem Zweck wird ihm einfach der Statuts einer eigenständigen Persönlichkeit mit eigener Innenwelt abgesprochen. Dahinter steht die abstruse Hoffnung, auf diese Weise Bedingungen für ein größeres "Glück-Gesamt-Volumen" in der Welt zu schaffen. Eine recht merkwürdige Rechnung, erfährt man doch die Glücksmomente immer nur im eigenen individuellen Dasein. Es geht gar nicht anders, denn: Leben kann man eben nur sich selber - mit allen Höhen und Tiefen. Für Behinderte gilt das nicht weniger wie für alle anderen Zeitgenossen.

III

Anders als ich mich in der Welt vorfinde, kann ich nicht sein. Es gibt für mich nur diese Aufgabe, in der ich am Horizont des Daseins in Erscheinung trete. Da hilft kein Strampeln und kein Sträuben. Und warum auch sollte ich überhaupt ein anderer als ich selber sein wollen? Weil ich dann vielleicht nicht mit einer gravierenden Körperbehinderung durch das Leben gehen müsste? Aber meine spastische Lähmung gehört doch zu mir, wie alles andere zu mir gehört, das diese Person ausmacht, die meinen Namen trägt und zu der ich allein im vertrauten Beziehungsverhältnis stehe. So wie ich mich beim Eintritt in das Dasein vorfinde, bin ich "richtig" - anders gäbe es mich nicht. Meine Existenz ist an dieses mein Sosein gebunden. Nur wenn es mir gelingt, diese Einsicht der unverwechselbaren und unaustauschbaren Eigenständigkeit meines Selbstseins in ein selbstbewusstes Im-Leben-Stehen umzuwandeln, werde ich nicht mein Dasein lang mit meinem Schicksal hadern müssen und darüber die in mir selbst angelegten Möglichkeiten versäumen. Dass eine solch folgerichtige Haltung nur zu oft durch die Reaktion Umwelt nicht gerade ein überzeugendes und stützendes Echo erfährt, darf allerdings nicht unter den Teppich gekehrt werden. Deshalb bedarf dieses ebenso wie alles andere im zwischenmenschlichen Bereich der permanenten Erörterung. Die Grundlage dafür bietet das Wissen, dass niemand anders als in seiner eigenen Haut zu leben vermag.

Was bedeutet nun aber eine Aussage wie: "So wie ich mich in mir und im Dasein überhaupt vorfinde, bin ich richtig. Ich kann niemand anders sein als ich selber?"

Damit ist nicht nur vom zunehmenden Bewusstwerden meiner selbst durch individuelles Erleben die Rede. Ich nehme auch in wachsendem Maße das Dasein außerhalb der mir zugeordneten Existenz als etwas von mir Getrenntes wahr. Die Welt meiner eigenen Existenz ist mir nahe wie sonst nichts im Dasein. Dennoch vermag ich von Zeit zu Zeit auf Distanz von mir zu gehen - mich als mich selbst Wahrnehmendes und gleichzeitig mich als etwas von mir bewusstseinsmäßig Abgespaltenes anzusehen. In solchen Augenblicken erlebt sich der innere Betrachter als etwas, das sich selbst in seiner individuellen Gegebenheit regelrecht vorfindet. Es handelt sich dabei um die Bedingung meiner Möglichkeit, mit meiner Existenz am Dasein teilzunehmen; also steht mir nichts näher und trotzdem erlebe ich mich wie der Mieter eines Hauses, dem diese Wohnung lebenslang als Aufenthaltsort zugewiesen wurde.

Meine individuelle Leiblichkeit verkörpert für mich dieses Haus. Sie ist das Nächste des Vorhandenseins von mir in der Welt. Wenn mir auch alles andere zweifelhaft erscheint - daran, dass es mich gibt, kann ich nicht zweifeln. Meine Befindlichkeit bringt sich immer wieder in Erinnerung als Träger unmittelbaren Dabeiseins im Strom des Lebens. Trotzdem mache ich zuweilen eine sonderbare Erfahrung, die sich vielleicht mit dem Gefühl des Mich-selbst-Bewohnens annäherungsweise umschreiben ließe. Ich als mein eigenes Selbst erlebe mich in einem Haus, das nur für mich da ist und dennoch noch etwas anderes repräsentiert als eine Gleichsetzung von mir und meiner in der Welt auftretenden Erscheinung. Mein psychisches Dasein vermittelt zwischen mir und dem Übrigen. Dieses Vermögen des sich Distanzierenden soll gemeint sein, wenn vom Sich-Vorfinden der sich selbst reflektierenden Individualität gesprochen wird. Das Mich-in-mir-selbst-Vorfinden weist auf etwas hin, das sich in mir selbst hinter der Benennung einer "Ich" sagenden Existenz als eine autonome Instanz andeutungsweise zu erkennen gibt. Dieses "Ich" mit einem konkreten Namen und mit einer unverwechselbaren Erscheinungsform findet sich also in einem bestimmten Körper und einem weit darüber hinausgehenden allgemeinen Dasein als sich gegeben vor, das es zu bewohnen und auszugestalten gilt.

Für die eigene Leiblichkeit trifft selbst dies nur in Ausnahmesituationen zu. Um mich in der mir zugehörenden Körperlichkeit zu erleben, muss ich mit meinem Bewusstsein aus mir und meiner ursprünglichen Befindlichkeit, meinem mir gewohnten "Sosein" heraustreten, um mich selbst zum Gegenstand einer empirischen Beobachtung zu machen. Auf dieser Ebene werde ich mir zu einem Vergleichsobjekt, indem ich mich kritisch prüfend neben die Mitmenschen meiner Umwelt stelle - und von diesem Standpunkt aus mein eigenes Dasein bewertend entweder als alles im allem befriedigend oder eher als überwiegend unbefriedigend einschätze. Das führt dann nicht selten zum Gefühl des Benachteiligtseins. Es werden beim Mitmenschen Zustände und Fähigkeiten entdeckt, über die man selbst nicht verfügt. Als gravierendes Beispiel sei nur auf jene Mitmenschen hingewiesen, die mit ihrer zugewiesenen Geschlechtsrolle - als Mann und Frau das aufgegebene Dasein zu bewältigen -nicht zurechtkommen. Oder auf jene, die von einem Augenblick zum anderen durch eine Behinderung aus ihrer ursprünglichen Identität herausgerissen werden. Ihr bisheriges Selbstverständnis beruhte ja auf der Erfahrung eines Daseins ohne körperliche Behinderung - im "normalen" Funktionieren von Bewegung, Sehen, Hören, Empfinden, Denken. Für Leute, bei denen diese "Selbstverständlichkeiten" fehlten, brachten sie bisher bestenfalls so etwas wie Mitleid auf - eine gefährliche Gefühlsreaktion für den Bemitleideten, weil es auf Dauer eine kränkende Provokation darstellt, die mehr und mehr dem Bestreben Raum gibt, den Auslöser dieser beunruhigenden Empfindungen aus dem allgemeinen Gesichtskreis zu verbannen.

Selbst wenn man sich vom destruktiven "Mitleid" freizuhalten vermag, bleibt doch in aller Regel die spontane Haltung irritierender Distanz unwillkürlicher Minderbewertung. Mit diesem negativ besetzten Hintergrund gilt es sich eine ganz neue Identität aufzubauen, die oft diametral vom ursprünglichen Selbstverständnis abweicht. Der einstige "Idealzustand" muss mit der aktuellen ganz und gar nicht idealen Situation versöhnt werden, soll das weitere individuelle Dasein nicht zur permanenten Höllenfahrt geraten.

Natürlich gibt es auch unter den "so geborenen" behinderten Menschen welche, die unter ihrem "So-Sein" leiden und die deshalb meinen, in einer anderen "Verkörperung" mit einer anderen Identität ginge es ihnen sehr viel besser. Doch dies sind Vertreter einer Minderheit - und das aus gutem Grund: Ist mir schon meine engere Umwelt - Familie, Verwandte, Nachbarn - wie etwas mir Zugehöriges vertraut, in das ich hineingeboren wurde, so erst recht meine Leiblichkeit.

Sie stellt die Bedingung meiner Teilnahme am Miteinander des Daseins dar. Ausgenommen von Situationen kritischer Distanz zu mir selber lebe ich mit meiner körperlichen, seelischen, geistigen Ausstattung mehr oder weniger im ausgewogenen Gleichklang mit mir selbst, wenigstens solange ich nicht wegen meines "So- Seins" auf ein permanent abwertendes Echo meiner Mitwelt stoße. So wie ich mich im Laufe meiner Bewusstwerdung "entdecke", fühle ich mich "richtig" - eben als der, der ich bin. Über mich selbst in der Rolle eines Anderen nachzudenken, bedeutet nur eine müßige Spielerei. Ich kann niemand anderes sein, als ich selber. Nichts steht mir so nahe wie ich mir selber. Das sagt mir meine Erfahrung mit mir. Sie erweist sich als Vergewisserung sehr intensiver, als dies in der Begegnung mit einem anderen Menschen jemals der Fall sein kann. Wird mein Selbstvertrauen nicht in den frühesten Tagen von der Umwelt durch die systematische Missachtung meiner individuellen Existenz untergraben, wachsen mir aus der Empfindung dieser inneren Selbstgewissheit schwer erschütterbare Kräfte der Selbstbehauptung zu, mich auf dem mir eigenen Weg des mir zugewiesenen Daseins zu entwickeln.

Im Grunde kann ich gar nicht wollen, ein Anderer zu sein. Das Wissen von ihm bleibt immer nur im Ungefähren, Virtuellen. Suche ich in seine Welt einzudringen, verirre ich mich schon sehr rasch im Labyrinth seines Daseins. Einigermaßen zureichend kenne ich mich nur bei mir selber aus. Nur bei mir selbst darf ich mich wirklich "zu Hause" fühlen. Dieses "Zuhause" ist mit der mir vorbehaltenen Einrichtung bestückt, durch die ich bin, was ich bin. Dadurch bekomme ich mein unverwechselbares Gepräge. Nichts kann von diesem Mobiliar weggedacht werden - auch nicht meine Behinderung. Sie gehört zu mir, wie alles andere zu mir gehört, das meine Individualität mit all den ihr eigenen Anlagen und Fähigkeiten ausmacht. Entgegen der Meinung von Peter Singer und seinem akademischen wie seinem nichtakademischen Anhang gilt dies auch für die anscheinend nicht ansprechbaren schwerstmehrfachbehinderten oder auch altersdementen Menschen. Über ihr inneres Erleben wissen wir als Außenstehende nichts, und wir können auch nichts davon wissen - höchstens in seltenen Augenblicken erahnen, wenn z.B. ein Anflug von Lächeln über ihr Gesicht huscht oder eine Anwandlung von Unmut ihren Blick noch zusätzlich trübt. Trotzdem wollen Vertreter der Bioethik ihnen den Status der Daseinswürdigkeit ein für alle Mal absprechen, um damit den Ausschluss dieser Menschen aus dem Kreis der Lebensberechtigten zu begründen. Ihr Wert fällt damit noch hinter dem des zum Schlachten bestimmten Weideviehs zurück. Wer nicht in jedem Menschen ein beseeltes Gegenüber sehen kann, stempelt zwangsläufig auch sich selber zum beliebigen Humanmaterial ab, das achtlos zu entsorgen ist, sobald es sich als nicht mehr fähig erweist, ein Mindestmaß an nützlicher Funktion zu erbringen.

Wem nicht völlig das Gespür für den Mitmenschen abgeht, das ihm angelegen sein lässt, hin und wieder einen aufmerksamen Blick auf das Terrain des Anderen zu werfen, kann gar nicht anders, als festzustellen, dass es hinter der äußeren Fassade eines jeden humanen Mitgeschöpfes ein reges Innenleben gibt, das ihm sein unverwechselbares, individuelles Dasein widerspiegeln lässt. In jeder menschlichen Individualität liegt das authentische Bestreben, dasjenige zur Geltung kommen zu lassen, was ursprünglich in ihm angelegt wurde. Darum vermag er auch nur sich selber zu leben. Ein anderes Leben als das eigene gibt es für ihn nicht. In eine andere Existenz schlüpfen zu wollen, erweist sich als unmöglich. Außerdem müsste sich eine solche Fähigkeit als recht gefährlich auswirken. Denn wer seine Identität je nach Laune zu wechseln vermöchte, bliebe in keiner wirklich zuhause - nicht in der angestammten, und in der erträumten schon gar nicht. Will ich nicht in die Irre laufen und mich selbst in meinem eigenen Dasein verfehlen, bleibt mir gar nichts anderes übrig, als bei mir zu bleiben mit allem, was mir als Marschgepäck auf den Lebensweg mitgegeben wurde. In ihm liegen die mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten meiner Daseinsverwirklichung, jedoch nur dann, wenn ich mich an das Gegebene halte und mich mit ihm im Dasein einrichte. Ein solches Gegebenes besteht aus allem, was zu mir gehört, also auch meiner Behinderung - mag sie selbst von außen noch so schwer, unerträglich und bemitleidenswert erscheinen. Für mich bietet sich als ganz und gar normaler Zustand an - als die Bedingung meiner individuellen Möglichkeiten. In ihnen bin ich ganz bei mir...

IV

Dafür, dass ich in meiner Mir-Gegebenheit ganz bei mir selbst bin, brauche ich kein Mitleid im Gegenteil. Mitleid belastet mich nur, weil es mir allzu deutlich zeigt, wie wenig ich als normaler Mitmensch gelte. Zwar zählt Mitleid bei vielen zu den edelsten Eigenschaften im Tugendkatalog einer sozialen Gemeinschaft, aber es wird in der Praxis oft nur einem Mitmenschen mit dem Empfinden nachsichtiger Herablassung gewährt, weil wir ihn sozusagen instinktiv als tief unter uns stehend erleben. Es handelt sich in aller Regel um jemanden, den wir sozusagen instinktiv als tief unter uns stehend erleben, den wir nicht als gleichwertig zu akzeptieren vermögen. Mitleid sehe ich als milde Gabe, die hauptsächlich ihren Spender ehrt. Paradox ausgedrückt ließe sich sagen: Ein wirklich von Mitleid getragenes Handeln müsste sich dieses Gefühl von selbst verbieten, da es den Bemitleideten zum Objekt unserer sentimentalen Anwandlungen degradiert. Wirkliches Mitleid lässt sich überhaupt nicht praktizieren. Erwiesen wir uns in der Realität als dazu fähig, bliebe uns aus lauter Weltschmerz keine Kraft mehr, unser Dasein in Verantwortung für unsere Aufgaben zu leben. Was wir als unser Mitleid betrachten, besteht erst einmal aus nichts anderem als unserer Projektion. Wir können die körperlichen oder seelischen Schmerzen des Anderen nicht einmal annähernd mitleiden - auch in allerbester Absicht nicht. Seine Pein wird immer nur seine eigene bleiben. Was als Schmerz des Mitleidens in uns aufflammt, ist oft nichts anderes als unsere hilflose Reaktion auf etwas, was wir in seiner Konkretheit so gut wie überhaupt nicht nachvollziehen können. Wir spüren nichts von den realen Schmerzen oder Nichtschmerzen des Anderen. Entweder glauben wir seiner Mitteilung, die von seinem Befinden spricht, ansonsten leben wir nur in der Vorstellung, wie sehr wir selber litten, befänden wir uns in seiner Situation. Das hat aber überwiegend mit unserer eigenen Gemütslage zu tun, und meist herzlich wenig mit der des Anderen.

Wir erleben immer nur unser eigenes Leid angesichts des Anderen, den wir uns oft nur als leidend vorstellen - was jedoch ganz und gar nicht seine tatsächliche Befindlichkeit widerspiegeln muss. Im "Mitleid" gelangt lediglich unser eigenes seelisches Unbehagen angesichts seiner eingeschränkten Möglichkeiten zum Ausdruck, das wir auf den Anderen schlichtweg projizieren. Und hier beginnt es lebensgefährlich zu werden. Wir bauen uns mit dem sogenannten Mitleid einen Popanz auf, den wir uns in seinen Auswirkungen von Mal zu Mal als immer unerträglicher ausmalen. Etwas in uns fühlt sich aufgerufen, etwas am "schrecklichen Schicksal" des von uns Bemitleideten zu ändern. Das steht aber nur ganz selten in unserer Macht. Es wird uns schwerlich gelingen, einen Behinderten in einen Nichtbehinderten zu verwandeln. Das verunsichert im Laufe der Zeit unseren Umgang miteinander mehr und mehr. Unsere anfangs vielleicht noch aufrichtige Teilnahme schlägt in jene Haltung um, die der Psychiater Klaus Dörner "tödliches Mitleid" nennt. Es entsteigt dem demütigenden Gefühl der Hilflosigkeit, das sich manchmal bis zur Aggression gegenüber dem in seiner "Not" scheinbar nicht zu Helfenden steigern kann. Man möchte nicht immer wieder mit der eigenen Machtlosigkeit konfrontiert werden. Dadurch gerät das Mitleid zum Vorwand, den Betroffenen "in seinem eigenen Interesse" unter seinesgleichen zu separieren oder ihn überhaupt von dem ihn unterstellten Leid endgültig zu erlösen. Nicht von ungefähr berufen sich ja auch Vertreter der Bioethik neben der Kosten-Nutzen-Rechnung ausdrücklich auf das Mitleid.

Auch Vertreter dieser Anschauungsweise schmücken sich gern mit dem Gewand des Mitleids, trägt es doch den Glanz hoher Moralität und Menschenfreundlichkeit - Charakterzüge, die in hohem gesellschaftlichem Ansehen stehen und seinen Verfechtern nicht selten den Ruf großer Wohltäter bescheren. Hinter dieser Fassade warmherziger Humanität verbirgt sich dann aber in Wahrheit emotionsfrei rechnende Rationalität, die weitgehend unbeteiligt und nüchtern über Wert oder Unwert einer individuellen Existenz unter der Abwägung von Kosten und Nutzen und damit auch über das Lebensrecht entscheidet. Ihre Argumente finden dann leicht bei denjenigen ein lebhaftes Echo, die im Alltag nicht mit ihren schmerzenden Gefühlen des Mitleids und der daraus resultierenden psychischen Überforderung zurecht kommen. Was sich im Mitleid als erbarmende Geste gegenüber einem offenbar von einem schlimmen Schicksal Geschlagenen darbietet, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als der Versuch, sich ein für alle mal des störenden Fremdkörpers zu entledigen. Denn das Erbarmen entspringt nur vorübergehend dem belebenden Hochgefühl tatkräftig einzuspringen; auf die Dauer jedoch wirkt es sich mehr und mehr als belastend und beunruhigend aus und lässt auf aggressive Gegenmaßnahmen sinnen. Man fühlt sich mehr und mehr gedrängt, die Ursache dieser Beunruhigung auszuschalten. Dies führt geradewegs zum Gedanken der Euthanasie. Er dient der verständnisvoll klingenden Rationalisierung, wenn davon gesprochen wird, man möchte den Betroffenen in dessen eigenem Interesse von seinem leidvollen Dasein "erlösen".

Solches hilft niemandem etwas. Es bringt nur eine verkrampfte Haltung im menschlichen Miteinander. Sie würdigt den einen als nicht vollwertiges humanes Wesen herab und legt dem anderen nahe, sich des Störenfrieds auf Dauer zu entledigen. Niemand sieht sich wirklich imstande, so etwas wie Mitleid zu "leisten", indem er mit - leidend den Anderen begleitet, um auf dieser Basis eine tragfähige Beziehung zum anderen Menschen aufzubauen. Anders steht es manchmal mit dem Versuch der Empathie. Mit meiner Bereitschaft, mich in mein Gegenüber ohne vorgefasste Meinung einzufühlen, bleibt mir gar nichts anderes übrig, als mich konkret auf den mir Begegnenden mit seiner ihm eigenen Individualität einzulassen. Es genügt nicht, ihn nach seiner äußeren Erscheinung zu beurteilen, und ihn z.B. mit sentimentalem Mitleid zu überschütten, das mich blind macht für den wirklichen Daseinsgrund, aus dem er lebt.

Erst wenn ich mich näher auf ihn einlasse, merke ich, ob der Andere mein Mitleid überhaupt benötigt. Ist es wirklich angebracht, dass ich mich angesichts des vermuteten Elends beim Mitmenschen unter selbstzerstörerischen Druck setze, der mich zwingt, dem mich beunruhigenden Anderen auszuweichen, indem ich ihn auf die eine oder andere Weise "entsorgen" lasse? Möglicherweise erlebt sich doch der wegen seines "So-Seins" Bedauerte gar nicht als bedauernswert, sondern er sieht sich von dieser Mitleidshaltung ihm gegenüber massiv in eine Ecke gedrückt, die ihm und seinem Dasein ganz und gar nicht gerecht wird. Er empfindet sich dadurch oft auf das unangenehmste vergewaltigt, nimmt ihn diese Haltung doch nicht im entferntesten so wahr, wie er sich tatsächlich selbst in seiner Welt als reales individuelles Wesen erfährt. Sie presst ihn stattdessen in ein Netz von Schablonen, die kaum etwas mit seinem Denken, Fühlen und Streben zu tun haben. Was ihm Leiden bereitet, liegt meistens nicht in der Behinderung begründet, sondern in der abwertenden Reaktion der Umwelt auf sie. Diese blickt nicht auf den konkreten Menschen, zu dem eine Behinderung gehört, sie starrt nur auf die fremdartig wirkende Erscheinung des Betroffenen. Damit verbaut sie sich selbst den Weg, einen Zugang zum Anderen zu finden.

Mitleid lässt sich nicht verifizieren. Dafür müsste ich in mir und im inneren Erleben meines mitmenschlichen Gegenübers gleichzeitig "zuhause" sein. Ich muss bei mir bleiben so wie der Andere bei sich. Ihm ist es verwehrt, in meine Haut zu steigen und dort mein Befinden authentisch zu erfahren. Zu meinem Innenleben fehlt ihm der Zugang. Er kann nicht meine Leiden leiden, vorausgesetzt diese bestehen nicht nur in der Projektion des äußeren Betrachters. Ihm bleibt es versagt, "am eigenen Leibe" meine Empfindungen konkret nachzuvollziehen. Mein Missbehagen und eigentlich auch mein Behagen bleiben ihm als (Mit-)Erlebnis weitgehend unzugänglich. Auch dann, wenn ich zu ihm von meinen Schmerzen spreche. Meine Klagen bereiten ihm höchstens seelisches Unbehagen wegen seiner Machtlosigkeit. Er erlebt nicht die Pein meines Migräneanfalls. Wenn er leidet, dann daran, dass er an meinem Verhalten die Intensität meines Unwohlseins zu erahnen glaubt und hilflos daneben steht, ohne wirksam intervenieren zu können.

Dabei lässt sich in diesem Fall noch am ehesten nachvollziehbar von so etwas wie "Mitleid" sprechen, gibt es doch berechtigten Anlass, sich von den Zustandsäußerungen des schmerzbelasteten Mitmenschen beunruhigt zu fühlen. Nur hilft mein Mitleid dem Schmerzgeplagten an sich wenig. Mir bleibt gar nichts anderes übrig, als ruhig an seinem Bett sitzen zu bleiben und nicht aus Hilflosigkeit in Panik zu verfallen, um den Kranken durch meine Gegenwart Beruhigung und Sicherheit zu vermitteln. In dieser Situation hilft mir das Wissen, dass dieser Schmerzanfall mit Übelkeit und dauernden Erbrechen nach aller bisherigen Erfahrung wieder vorbeigeht. Die einzig angemessene Reaktion darauf besteht in dem Versuch, die Schmerzen zu beseitigen oder wenigstens zu lindern. Besonnenes Zugreifen erweist sich angebrachter als jegliche Mitleidsbekundung.

V

Freilich Mitleid angesichts realen Schmerzes lässt sich in einzelnen konkreten Situationen sehr wohl als bedrückende Stimmung nachempfinden. Dann zumindest, wenn es sich erkennbar um keine willkürliche Projektion handelt, sondern um einen Ernstfall, in dem mir der Andere unmissverständliche Signale seines qualvollen Zustandes übermittelt. Es bedeutete eine fatale Ignoranz, diese nicht zu beachten. Anders jedoch verhält es sich, wenn Mitleid als bloßes Vorurteil in Erscheinung tritt. Um ein Vorurteil aber geht es immer dann, wenn ich eine Aussage über einen bestimmten Sachverhalt im Dasein einer individuellen Person treffe, ohne mich wirklich auf die näheren Umstände dieses Erdenmitbewohners eingelassen zu haben. Das gilt natürlich auch im Hinblick auf behinderte Menschen. Da heißt es dann sehr rasch beispielsweise: "Eine spastische Lähmung - welch ein grausames Schicksal!" Vermutlich beruht diese Aussage auf dem Faktum, dass es noch niemals zu einer wirklichen Begegnung mit einem Spastiker kam, sonst klänge das Urteil zurückhaltender und wäre vorsichtiger mit derartig vorschnellen Schlüssen. Sie halten der Überprüfung vielfach nicht stand. Solch ein Vorurteil besteht fast immer, wenn Behinderung mit Krankheit und Leid gleichgesetzt wird. Dieser Irrtum zeigt sich als weit verbreitet. Doch bei der Behinderung eben nicht um eine Krankheit, sondern um das "So-Sein" eines bestimmten einmaligen individuellen Menschen. Wenn wir ihn nicht auf eine Sonderrolle festlegen und ihm dadurch im alltäglichen Miteinander fortwährend seelische Verletzungen zufügen, braucht er sich nicht über ein leidvolles Dasein zu beklagen.

Natürlich gibt es auch behinderte Menschen, die sich verzweifelt gegen ihr "So-Sein" aufbäumen. Sie unterscheiden sich damit nicht von anderen - anscheinend nicht behinderten - Mitbürgern, die sich wegen ihres eigenen "So-Seins" tot unglücklich fühlen. Wie wir feststellten, wird von vielen Betroffenen die Behinderung als etwas ganz Selbstverständliches erfahren. So wie ich mich samt meiner Behinderung im Dasein vorfinde, bin ich "richtig". Dass dies so wenige der Mitlebenden nachvollziehen können, zählt zu den Enttäuschungen so mancher Behinderter. Wohl nicht zu unrecht quält ihn nicht selten das Gefühl, man möchte statt seiner lieber einen anderen Menschen sehen. Doch wie sollte er selbst den Wunsch hegen, jemand anders als er selbst zu sein? Er kennt sich doch nur selbst als dieses Individuum, von dem er als einem Ich spricht. Als solches will er wahrgenommen werden - mit allem, was er darstellt. Er möchte nicht nur als eine verunglückte Ausgabe menschlicher Existenz gelten. Wer im Allgemeinen nicht mehr an seinem Dasein leidet, als manche scheinbar nicht behinderte Menschen auch, bedarf keines unverbindlichen Mitleids, sondern die Chance, im Rahmen seiner Möglichkeiten wie jeder andere in einer ihn befriedigenden Umwelt zu leben. In der Regel aber bleibt eben dies dem Betroffenen weitgehend verwehrt. Statt ihn aus irgend einer diffusen Mitleidsregung von der ihm unterstellten "Höllenpein" durch einen vorzeitigen Tod zu "erlösen", gilt es ihm seinen privaten Lebensraum zu schaffen, in dem er sein individuelles Dasein im Einklang mit der Umwelt zur Entfaltung bringen kann. Dieses Recht wird ihm aber nur zögernd zugestanden. Er muss vielmehr immer wieder mit großem Kraftaufwand neu erkämpft werden. Darum lebt er fast ausschließlich im Bereich eines Sonderstatus, der es ihm so gut wie nie erlaubt, sich selbst unter den irritierten Blicken der Anderen als einen vollwertigen Menschen zu betrachten.

Da meine Existenz als Behinderter im Laufe der Zeit auf die Mitwelt immer störender und provozierender wirkt, muss alles nur Erdenkliche unternommen werden, um diese "Zumutung" an "Unnormalität" zu beheben. Von allerfrühester Kindheit an sieht sich der Betroffene den Bemühungen verschiedenster Therapien ausgesetzt, die nur das eine Ziel verfolgen: Ihn so weit wie möglich dem Ideal der Nichtbehinderung anzunähern. Ihm wird damit ständig signalisiert, dass man ihn sich anders wünscht, nicht gelähmt, nicht geistig eingeschränkt, nicht seelisch wenig belastbar, nicht taub, nicht blind. Sein ursprüngliches "So-Sein" fällt einer hartnäckigeren Nichtbilligung anheim. Er sieht sich nicht im Geringsten als das unverwechselbare Attribut eines bestimmten individuellen Menschen wahrgenommen, sondern als ein unerträgliches Übel, das es um nahezu jeden Preis zu eliminieren gilt. Abgesehen davon, dass dieses Unterfangen im Allgemeinen nichts anderes als ein Haschen nach Wind darstellt, - denn Behinderungen lassen sich nun einmal nicht durchschlagend korrigieren - muss es den Betroffenen in seinem Selbstverständnis mehr und mehr verunsichern. Er kann ja gar nichts anders, als den Eindruck zu bekommen, so wie er sich einer Umwelt präsentiert, in hohem Maße suspekt zu sein. Lieber sähe man an seiner statt einen anderen, angenehmen Zeitgenossen. Zumindest erfährt er sich als eigenständige Persönlichkeit in keiner Weise gefragt. Man hält ihn für auswechselbar. Ihn bedrückt oft der Gedanke, niemand würde ihn wirklich vermissen, sollte es ihn nicht (mehr) geben. Auf seine Innenperspektive - also wie er sich selbst erlebt - wird kaum geachtet. Seine Erlebnisse mit sich selbst finden - wenn überhaupt - nur eine schwache Resonanz. Vielmehr glaubt man sich in vielen Daseinssituationen dazu aufgerufen, im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen zu handeln, indem man an seiner statt über ihn in all und jedem verfügt - selbst dann noch, wenn es sich um die vorzeitige Beendigung seiner humanen Existenz handelt, weil man ohne Skrupel davon ausgeht, ein schwer behindertes Kind könne keinen größeren Wunsch besitzen, als endlich Abschied vom Leben nehmen zu dürfen.

Es lässt sich immer wieder mit Staunen beobachten, wie rasch nach einer Beendigung menschlichen Daseins gerufen wird, wenn von vorausgesetztem Leid und angeblich mangelnder Lebensqualität die Rede ist. Auf das Nächstliegende kommt man meistens gar nicht oder nur unter starken Vorbehalten: Die ungünstigen Bedingungen einer Daseinsweise z.B. bei einer Behinderung oder bei einer Krankheit, die möglicherweise mit starken Schmerzen einhergeht, im Rahmen des Gegebenen auszugleichen und zu lindern. Man kommt vielleicht einfach nicht darauf oder kann sich keine Lösung für das anstehende Problem vorstellen. Jedenfalls schließt man die Realisierung von sinnvollen Daseinsmöglichkeiten für jeden Menschen - auch des aller schwerstbehinderten - sehr oft von vornherein aus. Nicht nur, dass der Behinderte beinah ein Leben lang mit immer neuen Therapien drangsaliert wird, um das zu werden, was er nie und nimmer werden kann - ein Nichtbehinderter; man billigt ihm auch keine individuelle Lebensgestaltung zu. Wenn er nicht sowieso schon in frühen Kinderjahren hinter den Pforten eines Heimes oder gar einer großen Anstalt verschwindet, muss er - bis auf bescheidene Ausnahmen - den Sonderkindergarten, die Sonderschule und danach die Werkstatt für Behinderte suchen. Empört reagiert man auf seinen Anspruch, als jemand, der Tag und Nacht auf sehr viel Hilfe angewiesen ist, in einer eigenen Wohnung mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung leben zu wollen. Es mag ja sein, dass solch eine aufwendige individuelle Lebensführung auf die Dauer nicht zu bezahlen ist. Bedrückend bleibt es trotzdem, mit welch kühler Arroganz dieser verständliche Wunsch nach den privaten vier Wänden unnachsichtig niedergebügelt wird. Hier hört jede Nachdenklichkeit auf - selbst das so hochgepriesene Mitleid...

VI

Billigt man dem Behinderten schon nicht die gleichen Rechte zu, wie sie für jeden anderen "normalen" Menschen bestehen, so doch wenigstens die Pflichten - z.B. in der Werkstatt für Behinderte. Zwar erhält er dort nur ein etwas besseres Taschengeld für seine Arbeit, zugleich aber hat er sich der gleichen strikten Zeit- und Arbeitsordnung zu unterwerfen, wie sie jeder normal entlohnten Tätigkeit zugrunde liegt. Das gilt für die Wochenarbeitszeit ebenso wie für die Dauer des Jahresurlaubs. Außer einem angemessenen Verdienst fehlen auch die Rechte der sonst selbstverständlichen Arbeitnehmervertretung. Das hängt mit der Fiktion zusammen, die Werkstatt für Behinderte sei nur als Durchgangsstation eines intensiven Arbeitstrainings anzusehen, um dann einen vollwertigen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft übernehmen zu können. Dieser Übergang gelingt in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit jedoch noch weniger als vorher. So besteht keine Aussicht auf ein kostendeckendes Einkommen. Darüber hinaus gibt es zur Werkstatt für Behinderte kaum eine Alternative, um wenigstens den Tageslauf auszufüllen und einigermaßen zeitstrukturierend zu gestalten. Wer sich nach längerer Zeit wieder auf das Thema Unterbringung und Berufstätigkeit für behinderte Menschen einlässt, kann erstaunliche Wandlungen feststellen. War in vergangenen Zeiten von Orten der Barmherzigkeit die Rede, so wird heutigentags der kühle Ton von Ökonomie und Verwaltungsrecht angeschlagen. Da wird vom Dienstleistungsbetrieb gesprochen, wenn Behinderteneinrichtungen mit Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten gemeint sind, von "Produktbeschreibung" und von "Qualitätsmanagement", geht es um die Selbstdarstellung des Heimes, der Anstalt oder Werkstatt. In aller Stille hat sich auf dem Gebiet der Behindertenhilfe eine gravierende Änderung des Selbstverständnisses sozialer Arbeit vollzogen. Schon in frühen Jahren ließ sich vermuten, dass allein wegen des Kompetenzanspruchs eines selbstbewussten Fachpersonals an die Reduzierung von Heimplätzen überhaupt nicht zu denken ist - viel eher ganz im Gegenteil. Die Zunahme des Angebotes sozialer Dienstleistungen macht jedem expandierenden Industrieunternehmen alle Ehre - wobei indes nicht unterschlagen werden darf, dass so manches zur Verbesserung der Situation von Heiminsassen geschah: z.B. die Schaffung von überschaubaren Wohn- und Lebensräumen. Allerdings konnte man schon früher in den Publikationen einer Einrichtung der protestantischen Kirche die stolze Feststellung lesen, sie müsse als ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor ihrer Region angesehen werden. Von dieser Ausgabe bis zur Firmierung als bedeutender Dienstleistungsbetrieb ist der Weg ja auch nicht mehr sehr weit. Woher also das Erschrecken so manch eines Zeitgenossen, der solch eine Bezeichnung als befremdlich, wenn nicht gar als eine schwer erträgliche Verhöhnung empfindet? Dienstleistung wie auch das dazugehörende Produktionsmanagement bedingen einander, sollen sie effizient sein. Als Voraussetzung dafür erhebt sich die Frage: Wem gilt diese Dienstleistung und zu wessen Gunsten wird sie erbracht? Das stellt sich keineswegs als eindeutig dar. Handelt es sich beim sozialen Dienst um ein Engagement

  • für den, an dem oder vielleicht gar mit dem Betroffenen selbst?

  • für die "Gesellschaft" (in der Funktion als Entsorgungsinstitut auffälliger, missliebiger, schwieriger und hilfloser Personen, die das "normale" Leben empfindlich stören)?

  • für den zu entrichtenden Beitrag des Behinderten zu den Unterbringungskosten des Heimes, in dem er lebt? (Muss dies aber nicht recht makaber klingen für jemanden, der ganz und gar nicht in einer Anstalt wohnen möchte? Mit dem "Beitrag für die Gesellschaft" argumentieren ja auch die Bio-Ethiker als Legitimation für die Forderung, Experimente an nichteinwilligungsfähigen Menschen vornehmen zu können)

  • für das Fachpersonal, das aus der Tätigkeit im Dienste des Behinderten und der Allgemeinheit seine Reputation und seine materielle Sicherheit bezieht?

Mancher mag diese Anfragen und die daraus implizierten Folgerungen als überspitzt, ja als in hohem Maße ungerecht betrachten. Immerhin wird doch für die Betroffenen in nie da gewesener Weise gesorgt. Wir selbst stellten dieses ja wenige Zeilen zuvor fest. Die Zäune, hinter denen sie großteils leben, haben einen nicht zu leugnenden Goldglanz gewonnen. Aber muss man nicht auch unwillkürlich an eine "Vermarktung" der Existenz behinderter Menschen denken, da doch im Hinblick auf sie gar nicht so selten von lohnender Dienstleistung gesprochen wird? (Dies besonders, wenn man dazu noch die Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim vom Ende des Jahres 1996 vor Augen hat, in der es heißt, man brauche nicht in Billiglohnländer zu gehen, denn bei uns gäbe es immerhin die Werkstatt für Behinderte. Jedenfalls müsse dieses einmal geprüft werden. Die Beschäftigung von Behinderten scheint sich also wirtschaftlich auszuzahlen - zu Dumpinglöhnen). Wem kann es wohl sein bei diesen Gedanken? Wer seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit bestreiten kann, kommt gar nicht darum herum, trotz aller Organisations- und Zeitzwänge durch Berufstätigkeit für sich selbst zu sorgen. Muss das aber auch für jenen Werkstättler gelten, der bestenfalls im Monat um die DM 240,- erhält und der sich nicht aus freien Stücken einer rigiden Arbeitszeitordnung beugt? Es bleibt ihm ja nicht anheim gestellt, am Produktionsprozess teilzunehmen oder nicht. Ihm bietet sich überhaupt keine Wahl: Er hat wie jeder andere die Werkstatt für Behinderte mit all ihren Zwangsläufigkeiten aufzusuchen - und damit aus.

Gern wird in diesem Zusammenhang auf das strukturierende Element der festgelegten Arbeitszeit hingewiesen. Dafür lässt sich zwar Verständnis aufbringen. Ein unreglementierter Tageslauf fordert natürlich weitaus größere Ansprüche an die verantwortlichen Betreuer, gilt es doch dem Einzelnen immer wieder neue Anregungen zu geben, schöpferisch und für den Betroffenen als sinnvoll erlebt den Tag zu gestalten. Darum muss mit großem Interesse verfolgt werden, was sich in den (hoffentlich) repressionsfreien Tagesstätten tut, die hier und da im Lande entstehen. Offenbar handelt es hier um eine Richtung, die mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Beitrag zu einer anderen, nicht nur ausschließlich beruflich orientierten Lebensform geben könnte, und die man deshalb im Auge behalten sollte. Dies wäre auch eine wirkliche "Dienstleistung" des Behinderten für die soziale Umwelt im Ganzen: Modelle zu entwickeln, wie man für sich selbst befriedigend mit nicht festgelegter Zeit umgeht. Bis dahin wird wohl noch so manches Hindernis des (Selbst)-Bewusstseins aus dem Wege geräumt werden müssen, das immer wieder suggeriert, nur ein berufstätiges Leben sei lebenswert. Denn wie es manchmal scheint, ergibt sich in der aktuellen Situation ein paradoxes Bild: Während man im "normalen" Alltag endlich - wenn auch noch zaghaft - damit beginnt, sich Gedanken über Alternativen zur lebenslangen Berufstätigkeit zu machen, weil die Erwerbstätigkeit für jeden ausgeht, setzt man in den Behinderteneinrichtungen augenscheinlich immer noch eisern auf die Disziplin setzende und strukturierende Kraft des Tageslaufs in der Werkstatt. Es handelt sich hierbei unübersehbar um einen recht merkwürdigen Sachverhalt: 150 Jahre lang wurde dem Bürger mit großen Aufwand eingebläut, nur ein möglichst ausgedehnter Werktag vermittle ein sinnvolles Dasein, dessen Gültigkeit auch nicht von "untätigen" Behinderten in Frage gestellt werden durfte. Nun wird plötzlich zum mühseligen Rückmarsch geblasen. Jetzt fällt es schwer, rasch wieder umzusteuern. Zu sehr wurde die Maxime verinnerlicht: Nur ein Berufsätiger sei ein vollwertiger Mensch - auch von Behinderten selbst. Niemand wurde darauf vorbereitet auch außerhalb von Fabrikationshallen und Großraumbüros sinnvolle Daseinsgestaltungsmöglichkeiten zu suchen...Das ganze Bildungswesen war und ist nach wie vor auf Berufsvorbereitung angelegt.

Anfangs wiesen zahlreiche Eltern behinderter Jugendlicher befriedigt darauf hin, in späteren Jahren stünde ihre Tochter oder ihrem Sohn eine Altersrente zu. Doch das ist ein makabrer Trost für eine lebenslange, mager honorierte Berufstätigkeit. Denn zwangsläufig fällt dieses Altersruhegeld mehr als bescheiden aus. Es reicht nicht einmal auch nur annäherungsweise aus, um wenigstens den weiteren Aufenthaltsort nach der Pensionierung selbst bestimmen zu können. Das wirkt sich umso einschneidender aus, da der behinderte Rentner aus versicherungstechnischen Gründen in den meisten Fällen nicht in der bisherigen Wohngruppe bleiben darf, in der er sich noch am ehesten zuhause fühlt.

Aber lassen wir kein Missverständnis aufkommen. Es geht nicht darum, jemandem zu verbieten, zu den üblichen Bedingungen einer Berufstätigkeit nachzugehen, auch wenn er damit nicht einmal im Entferntesten das Nötigste für den Lebensunterhalt verdient. Wer nach dem Motto "Ich arbeite gern" einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, weil er daraus die eigene Wertschätzung bezieht - dem dürfen keine unüberwindbaren Hindernisse in den Weg gelegt werden, selbstverständlich! Nicht erlaubt sein dürfte jedoch die obligatorische Verpflichtung, ein solches Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Früher durfte auch der Behinderte die allgemeine Tätigkeitsmoral durch sein Abseitsstehen nicht in Frage stellen; heute, in der Epoche ausgehender Erwerbstätigkeit gilt es, neue Betätigungsfelder der Daseinsbewältigung zu entwickeln, die nicht einem äußeren Diktat unterliegen. Auf diesem Felde könnte - noch einmal sei es gesagt - der Behinderte eine exemplarische Vorreiterrolle übernehmen.

VII

Selbst der anscheinend nicht (mehr) ansprechbare kranke oder behinderte Mensch darf nicht seines Lebensrechtes beraubt werden. Zudem sieht sich sowieso niemand imstande, mit letzter Sicherheit auszumachen, was im Innern eines anderen Menschen wirklich vor sich geht - mag er sich noch so sehr unseren Kommunikationsversuchen entziehen. Ihm von vornherein ein eigenes Innenleben abzusprechen, erfüllt im wahrsten Sinne des Wortes den Tatbestand eines Vorurteils. Wir urteilen über etwas, von dem wir nur subjektiv glauben, dass es sich bei einem Anderen so und nicht anders verhalten kann. Ein Irrtum wird in dieser Frage konsequent ausgeschlossen - zu Unrecht. Wenigstens gilt es dabei zwei verschiedene Erlebnisebenen zu unterscheiden: Meine eigene Innenwelt und die des Anderen. Natürlich behält die subjektive Erfahrung ihr unantastbares Recht, soweit sie mein eigenes Dasein mit der ihm zugewachsenen individuellen Bewusstseinswelt betrifft; sie gerät jedoch zum Aberglauben, sobald ich damit beginne, dem Anderen unreflektiert meine eigenen Vorstellungen überzustülpen. Ich bin nicht imstande, zu wissen, ob und in welchen Tiefen sich der stumme Andere von mir gemeint und angesprochen fühlt. Wenn meine schwer altersverwirrte Mutter nicht auf meine telefonischen Bemühungen reagiert, mit ihr über einige hundert Kilometer Entfernung wenigstens verbalen Kontakt zu halten, heißt das nicht, dass ich sie nicht vielleicht trotzdem in ihrem Wesenskern irgendwo erreiche. Dieses sollte beim sprachunfähigen schwerstbehinderten Kind nicht zutreffen? Ihm kategorisch zu unterstellen, über kein Binnen(er)leben zu verfügen, bedeutet erst einmal nichts anderes als eine gedankenlose Projektion der Hilflosigkeit, die uns zu der Vermutung verleitet, da gäbe es nicht mehr, das sich ansprechen lässt - und deshalb einen Anspruch auf "Erlösung" erheben dürfte.

Keine Frage, säßen wir an seiner Stelle, würden wir uns mit großer Wahrscheinlichkeit (und völlig zu Recht) als bisher nicht Betroffene tot unglücklich fühlen! Für uns wirkte es sich zu mindest am Anfang katastrophal aus, urplötzlich und unvorbereitet im Rollstuhl zu sitzen. Unser ganzes Selbstbewusstsein ginge dabei mit ziemlicher Sicherheit erst einmal radikal in die Brüche. Daher unser Entsetzen angesichts des "bedauernswerten" Anderen. Wir erleben nämlich das Dasein des Anderen und seines Selbstverständnisses in dieser Betrachtungsweise lediglich aus dem Blickwinkel unserer eigenen Biographie, die sich natürlich in unserer individuellen Erfahrung ganz anders darstellt als die jedes anderen Menschen. Sie hat darum in der Regel mit dem Empfinden des Anderen herzlich wenig zu tun. Freilich, würden wir von einem Augenblick zum anderen durch ein dramatisches Schicksalsereignis aus unserem gewohnten "normalen" Lebensraum des aktuellen Jetzt in die "bedauernswerte" Situation des nach unserer Meinung "vom Schicksal schwer geschlagenen" Mitmenschen versetzt, dürften wir uns nicht ohne Grund als mitleidenswürdig ansehen, denn unser bisheriges Dasein verlief ja in ganz anderen Bahnen. Nun liegt unser gewohntes Leben wie ein riesiger Trümmerhaufen vor uns. Wir sehen uns vor der Aufgabe, aus dem Verbliebenen etwas Neues aufzubauen. Das wäre schon schlimm genug. Sich nun aber auch noch vorstellen zu wollen, als offensichtlich nicht ansprechbarer Mensch Teil am Dasein nehmen zu können, kommt uns doch reichlich naiv vor. Es ließe sich fragen: Sind wir nicht sehr hartherzig oder gar zynisch gegenüber dem Leid des Anderen, wenn wir ignorieren, dass er am gewohnten Miteinander nicht weiter teilhaben kann?

Wiederholen wir noch einmal: Wir dürfen nicht leichtfertig von uns auf andere schließen. Darum ist Mitleid ein schlechter Ratgeber. Es maßt sich ein Urteil über andere Menschen an, für das es - wenn überhaupt - nur ganz am Rande eine hinlängliche Kompetenz besitzt. Außerdem nützt das unverbindliche "Erbarmen" dem Betroffenen wenig in seinem Bemühen, im ursprünglichen Dasein später - wenn sich durch einen plötzlichen Unfall, durch Krankheit oder Alter die gewohnten Voraussetzungen dramatisch verändern - (wieder) Fuß zu fassen. Im Gegenteil, es steht einer effektiven Hilfe im Wege, weil es als sentimentale und schmerzauslösende Regung den Blick für den realen Mitmenschen einfach trüben muss. Ich kann den Anderen nicht als selbstverständlichen Mitmenschen ansehen, solange ich seinetwegen vom peinigenden Mitleid zerfressen werde. Gefragt ist darum lediglich die Bereitschaft, offen für den Anderen zu sein und ihm eigene Daseinsräume zuzubilligen, in denen es sich in einer normalen Umwelt befriedigend leben lässt. Auch ein schwerstbehinderter Säugling muss nicht "von seinem Leiden erlöst werden", wenn man ihn gut versorgt, ihm ausreichend Zuwendung bietet und gegen seine eventuellen körperlichen Schmerzen angeht. Darum sagten wir schon: Mitleid kann weder physisch noch materiell in irgendeiner Weise "geleistet" werden. D.h. es handelt sich um eine Konstruktion unserer subjektiven Vorstellung, die von Natur aus wenig mit dem bemitleideten Anderen zu tun hat. Sollte es anders sein, müssten wir über die Fähigkeit verfügen, in einem Akt der Verschmelzung konkret das nachzuempfinden, was ihn im Augenblick innerlich umtreibt. Eben dieses bleibt uns jedoch versagt. Deshalb können wir uns nur an dem orientieren, was uns der Betroffene an Verlautbarungen zukommen lässt. Ignorieren wir diesen Zusammenhang, führt uns das unproduktive Mitleid nur zu einer dramatischen Selbstüberforderung, die mit Sicherheit darauf hinausläuft, sich in einem Verzweiflungsakt von der Ursache unserer ständigen Beunruhigung zu befreien. Vermutlich steht auch sowieso hinter dem, was wir unser Mitleid nennen, zum großen Teil kaum etwas anderes als unsere andauernde Hilflosigkeit und das daraus resultierende schlechte Gewissen, da wir uns verpflichtet glauben, den vom Schicksal hart betroffenen Mitmenschen aus seiner "Not" befreien zu müssen. Wir schämen uns wohl auch unseres Unvermögens als "Begünstigte" des Daseins dem "Benachteiligten" nicht zum "guten", "richtigen" Leben verhelfen zu können. Das engt den eigenen unbeschwerten Daseinsgenuss auf ärgerliche Weise ein und lässt uns - wie gesagt - auf endgültige Lösungen sinnen.

Diese psychischen Verrenkungen entbehren zumeist jeglicher Grundlage. Bleiben wir beim Behinderten. Er befindet sich in der Regel z.B. mit seiner angeborenen Behinderung als seinem So-und-nicht-anders-sein in einer unteilbaren Einheit. Eines lässt sich nicht vom anderen trennen. Wachte er plötzlich von heute auf morgen ohne Behinderung auf, geriete er wahrscheinlich in eine schwere Identitätskrise, weil er sich amputiert fühlte. Er müsste sich ohne seine ihm angepasste Einschränkung wahrscheinlich erst einmal wie ein Fremder vorkommen. Sie gehört zu seinem genuinen Selbstverständnis. Das bedeutet etwas anderes als die abstruse Unterstellung mancher professoraler Vertreter der Bio-Ethik, der Behinderte verweigere sich doch nur dem Versuch, die Gruppe der Behinderten auch durch Maßnahmen der Euthanasie - also durch vorzeitigen Abbruch eines Lebensweges - drastisch zu reduzieren, weil er sonst bei der Aussicht Angstzustände bekäme, er könne eines Tages mit seinem Elend allein dastehen - keine "Leidensgenossen" mehr zu haben, es summa summarum nicht zulassen kann, dass andere weniger unglücklich sind als er selbst. Deshalb zeige er sich brennend daran interessiert, die Zahl behinderter Menschen konstant zu halten. So kann nur jemand sprechen, der sich noch nie auf einen konkreten individuellen behinderten Menschen eingelassen hat.

Der Behinderte fürchtet sich davor, ohne andere "Leidensgenossen" das Dasein bestehen zu müssen? Dieser abwegige, ja geradezu infame Vorwurf wird erhoben, um dem erbitterten Widerstand behinderter Menschen zu begegnen, die sich gegen jede Diskussion über die vorzeitige Beendigung "lebensunwerten" menschlichen Daseins wehren. Den Befürwortern der Euthanasie kommt offenbar überhaupt nicht in den Sinn, dass auch mein Dasein als ganz und gar nicht lebensmüder schwer behinderter Mensch zur Disposition gestellt wird, sobald ich den Diskurs über das Recht auf Dasein auch nur des aller schwächsten Mitgliedes der humanen Gesellschaft unter dem Blickpunkt des Lebenswertes zulasse. Es muss sich nicht einmal um die Furcht handeln, einem vorzeitigen Tod anheim zufallen, die meine Freude am Dasein einschränkt; es genügt schon meine Degradierung durch den Anderen, die sich darin ausdrückt, mir Lebenssinn und Lebensrecht von vornherein abzusprechen. Denn dadurch verweigert man mir das Recht, um meiner selbst willen dabei zu sein. Allerdings darf man auch nicht dem Sterbewunsch eines Lebensmüden nachgeben, sondern man muss ihm so gut es geht Möglichkeiten schaffen, dem Dasein einen positiven Sinn abzugewinnen. Eine Lebensverkürzung sollte sich in jedem Fall von selbst verbieten.

Nicht zu Unrecht empören sich viele Frauen, wenn andernorts massenweise Föten abgetrieben werden, nur weil sie weiblichen Geschlechts sind. Hier handelt es sich nicht nur um Solidarität, sondern auch um den Wutschrei verletzter Menschen, die sich ganz persönlich in ihrer Würde angegriffen fühlen. Diese Frauen empfinden sich als weiblicher Mensch missachtet, auch wenn sie aktuell nicht allzu hoch rangiert, muss jeder Ausdruck der Abschätzigkeit und Minderbewertung als ein Akt des persönlichen Angriffs verstanden werden. Allein darum steigen mehr und mehr auf die Barrikaden. Denn es geht um ihre individuelle Integrität. Allein aus diesem Grunde sollte sich eigentlich jeder, auch der im Augenblick noch nicht Betroffene von den Absichten der Bioethiker im Sinne einer konkreten Gefahr angesprochen fühlen, wenn humane Existenz auch nur andeutungsweise in Frage gestellt wird. Denn das Recht auf Leben ist unteilbar - es kommt jedem zu oder niemandem. Hinter dieser schlicht klingenden Aussage verbirgt sich eine Logik von unerbittlicher Konsequenz, angesichts derer sich jedes kurzschlüssige Denken in den utilitaristischen Kategorien der Bioethik von selbst verbieten sollte. Was ich heute über einen anderen verhänge, muss mir morgen zum eigenen Schicksal werden, wenn ich selbst in die Situation des von mir verachteten Anderen gelange. Jeder Wert, der seine Verbindlichkeit für jeden Menschen verliert, hört auf, ein wirklicher, unbestreitbarer Wert an sich zu sein. Mit seiner Allgemeingültigkeit geht auch seine durch nichts relativierende Schutzwürdigkeit verloren.

Bei Sachverhalten, die noch rechtzeitig als Irrtum erkannt und deshalb auch wieder korrigiert werden können, mag das noch irgendwie angehen - auch wenn mit ihnen oft maßloses Leid angerichtet wird. Doch ein vorzeitig beendetes Leben lässt sich nicht wieder ins Dasein zurückholen. Dieses Schicksal aber droht mir wie jedem anderen, wenn ich nicht mehr die gesellschaftlichen Spielregeln einhalten kann und das Leistungsniveau unter einen bestimmten Grenzwert sinkt. Das kann gar nicht ausbleiben, sobald sich die Übereinkunft darüber auflöst, dass zumindest menschliches Dasein generell als unantastbar zu gelten hat. Gerät diese Maxime unter die utilitaristischen Räder einer pragmatischen Kosten-Nutzen-Rechnung, ist es vorbei mit der Sicherheit, das vorgegebene Dasein beherzt anzugehen im Urvertrauen auf mitmenschliche Solidarität, weil man sein darf wie es die aktuelle Situation erlaubt und nicht ständig unter der Drohung des endgültigen Ausschlusses steht. Ich weiß ja überhaupt nicht, was mir im nächsten Augenblick zustößt. Bleibt mir dann nicht die unumstößliche Gewissheit, dass ich auch bei einer misslichen Schicksalswende im Rahmen des Möglichen und ohne Furcht vor Euthanasie-Maßnahmen weiterleben kann, komme ich aus dem permanenten Gefühl der Panik gar nicht mehr heraus. Allein diese eine Überlegung macht den Schluss unabweisbar: Es besteht ein fundamentales Interesse an der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens - und zwar für jeden. Ohne sie gibt es keine halbwegs befriedete Gemeinschaft.

Es geht dabei nicht nur um die Angst vor einem Dammbruch, wenn man das Recht jedes Menschen auf Leben auch nur um ein Kleines an irgend einer Stelle einschränkt, noch um diesen oder jenen hochbegabten Behinderten, den es nicht gäbe, beendete eine konsequent praktizierte Euthanasie gleich zu Anfang ihren Lebensweg. Eine solche Argumentation bestätige nur indirekt die bioethische Position, indem es dem utilitaristischen Denken - vermutlich ohne bewusste Absicht - konzedierte: Wenn den genannten Einwänden in den realen Gegebenheiten eine wirklich stichhaltige Begründung fehlte, dann spräche nichts dagegen, z.B: einen schwer behinderten Säugling, einen Komapatienten oder einen sonst scheinbar nicht ansprechbaren Menschen auch vor dem natürlichen Ende sterben zu lassen. Dies bestätigte nur die utilitaristische Denk- und Handlungsweise voll und ganz. Der permanenten Lebensbedrohung bliebe Tür und Tor sperrangelweit geöffnet. Jede nutzenabwägende Betrachtungsweise im Bezug auf das menschliche Dasein birgt in sich den Spaltpilz fürs Ganze des beruhigenden Miteinanders. Man muss nicht gleich die "Heiligkeit des Lebens" bemühen, um nachdrücklich die absolute Unantastbarkeit humaner Existenz einzufordern. Dies gebietet einfach das Gebot der Vernunft - schon allein wegen der Sicherheit des sozialen Gefüges, dem sich das Individuum vertrauensvoll überantworten kann und nicht stets um seine Existenz bangen muss. Jeder Tod schafft endgültige Fakten, an denen sich nicht mehr das Geringste ändern lässt. Man macht es sich entschieden zu leicht, angesichts real oder auch nur vom Schicksal scheinbar benachteiligter Mitbürger über mangelnde Lebensqualität zu klagen - und dann als Antwort nichts anderes als den "Gnadentod" anzubieten. Die Einmaligkeit jedes individuellen Menschen verlangt es vielmehr, sich um die bestmögliche Teilhabe des Einzelnen an einem befriedigenden Dasein zu bemühen, und dies im Interesse aller - auch der (noch) nicht Betroffenen.

Vor allem zwei Argumente werden immer wieder angeführt, wenn es um die Begründung der Überlegungen "zugunsten" eines vorzeitigen Todes sogenannten lebensunwerten Daseins geht: Das Erbarmen mit dem nur noch leidvollen Dasein eines Mitmenschen und eine kühl abwägende Kosten-Nutzen-Rechnung. Dahinter steht unverkennbar meistens die Minderbewertung von der Norm abweichenden Daseins, auch wenn sie sich als edelste Menschenfreundlichkeit darbietet. Dieses lässt sich leicht als Pseudobegründung abweisen. Schwerer wiegt schon der Hinweis auf die nicht zu banalisierende Belastung der Mitmenschen durch die oft lebenslange kräftezehrende Pflege. Aber hier gilt es für angemessene Entlastungsdienste zu sorgen, ohne gleich nach der Todesspritze zu rufen. Phantasie ist gefragt, die Betroffenen so weit wie möglich am normalen Dasein miteinander teilnehmen zu lassen. Dies wäre der Weg zu einer menschenfreundlichen Stadt, zu einem liebenswerten Land, zu einer befriedeten Welt, in der niemand mehr Furcht haben müsste, das individuell zugemessene Dasein nicht voll ausschöpfen zu dürfen. Den Bio-Ethikern im Gefolge des Utilitaristen Peter Singer liegt mehr an dem Gesamtglück der Menschheit (was auch immer das sei) als an dem des individuellen Einzelnen. Sie erheben deshalb den Vorwurf, bei den Gegnern der Euthanasie herrsche eine unverantwortliche Inkonsequenz. Sie frage, ob z.B. das Liegen- und Verhungern lassen von geschädigten Neugeborenen und Wachkomapatienten etwa humaner sei. Und überhaupt: Wie wir uns denn zum Thema Abtreibung verhielten, vom Militär ganz zu schweigen (müsste man wohl für sich selbst hinzufügen).

Betroffen halten wir inne: Denn auch in dieser Hinsicht ist das Recht auf Leben selbstverständlich unteilbar. Wir gehen insgesamt sehr unachtsam um mit dem Grund, der uns trägt, solange wir noch nicht unmittelbar betroffen sind. Als Albert Schweitzer seine "Ehrfurcht vor dem Leben" postulierte, hielten das nicht wenige für eine liebenswürdige Überspanntheit. Heute, in den Jahren der Umweltkatastrophen können wir erkennen, wie recht er hatte. Wenn sich diese Einsicht eines Tages für das menschliche Leben als unabweisbar durchsetzte, könnte es für eine Neubesinnung schon zu spät sein ... Bei Dostojewski heißt es einmal, wenn es keinen Gott gäbe, wäre alles erlaubt. Das ist sicher ein gravierender Irrtum. Wenn keine transzendente normsetzende Instanz mehr in das Geschehen des Daseins eingreift, ist der Mensch im eigenen (Überlebens)Interesse umso stärker aufgerufen, sich um seine Existenzbedingungen zu kümmern. Die Unantastbarkeit humanen Daseins steht dabei an hervorragender Stelle. Sonst bleiben wir nichts als potentielle Selbstmordkandidaten...

Es muss dabei bleiben: Du sollst nicht töten! Nur unter dieser Maxime können wir dem Ziel näher kommen, in einem ausgewogenen Miteinander zu leben und den Traum von einer menschenwürdigen Stadt, einem menschenwürdigen Land, einem menschenwürdigen Kosmos zu verwirklichen.

Literaturtipp:

Endlich ist die beeindruckende Autobiografie von Fredi Saal wieder in Buchform verfügbar. Das Buch "Warum sollte ich jemand anderes sein wollen?" zeichnet den Lebensweg des Autors nach und konfrontiert mit seinen grundsätzlichen Überlegungen. Fraglos stellt dieses herausragende Buch ein Grundlagenwerk dar. Von daher darf es in keiner Bibliothek fehlen.

Die Lektüre ist für jeden empfehlenswert, der hinter die Kulissen sogenannten "Behindert Seins" blicken möchte und nicht davor zurückscheut, den Spiegel vorgehalten zu bekommen.

Neben den Aufsätzen von Fredi Saal ist dieses Buch auch eine "Fundgrube" für In-Ausbildung-Stehende und ihre Lehrerinnen und Lehrer.

Fredi Saal

Warum sollte ich jemand anderes

sein wollen?

Erfahrungen eines Behinderten

236 Seiten, 2002

Praranus Verlag der Brücke, Neumünster, ISBN 3 926200 85 5

Der Autor

Fredi Saal wird 1935 in Hannover mit einer schweren spastischen Lähmung geboren. Amtsärztliche Gutachten im siebenten und vierzehnten Lebensjahr stufen ihn als nicht bildungsfähig ein. Auf Einspruch der Mutter kommt er zu einem Beobachtungsaufenthalt in die Psychiatrie, von dort für insgesamt elf Jahre in verschiedene Heime, davon sieben Jahre in eine geschlossene Einrichtung für geistig Behinderte mit angegliederter Hilfsschule. Mit achtzehn Jahren kann Fredi Saal die Anstalt verlassen und bildet sich an Volkshochschulen weiter. Vierzehn Jahre lang ist er Aufzugsführer in einer Schokoladefabrik, danach bezieht er Erwerbslosenrente. Seit 1974 mit der Lehrerin Helene Saal verheiratet, lebt er heute in Müllheim an der Ruhr. Ab 1960 Vorträge und Veröffentlichungen zu Behindertenfragen.

Strippchens Hof 25

D-45479 Mühlheim

Quelle

Fredi Saal: Das Recht auf Leben und auf Würde ist unteilbar. Vorüberlegungen zum Traum von einer menschlichen Stadt.

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. Nr. 4/5/2002; Reha Druck Graz, S.15-32

Stand: 11.07.2005

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