Grundfragen der Arbeit in der Behindertenpädagogik

Autor:in - Volker Schönwiese
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/2000, S. 64-68. Thema: Die Kultur der Vielfalt Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (4/5/2000)
Copyright: © Volker Schönwiese 2000

Grundfragen der Arbeit in der Behindertenpädagogik

Der große, paradigmatische Wechsel von Heil- und Sonderpädagogik hin zur Integrationspädagogik ist in vollem Gange. Im Folgenden stelle ich einige Überlegungen zu praktischen Konsequenzen für die Fachausbildung von MitarbeiterInnen , vor allem auf dem Hintergrund konkreter Anforderungen zu Fragen der Integration, Selbstbestimmung und fachlichen Begleitung vor.

Ziele in der Pädagogik mit behinderten Menschen zu setzen, kann nicht wertfrei geschehen. In diesem Sinne möchte ich drei Ausgangspunkte nennen, um die wir heute nicht mehr herum können:

  • Zuerst stellt sich die Frage, wie sich unsere Gesellschaft aktuell Ziele setzt und wie diese Ziele offiziell formuliert werden. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist die Formulierung in unserer Bundesverfassung, die vom Geist der Antidiskriminierung und Integration geprägt ist. Ziele der Pädagogik mit behinderten Personen können nicht hinter diese Ansprüche zurückfallen.

  • Als zweiter Ausgangspunkt kann die Fachwelt genannt werden, die sich mit integrativer Pädagogik beschäftigt. Der große paradigmatische Wechsel von der Heil- und Sonderpädagogik zur integrativen Pädagogik, der sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat, wenn auch die damit verbundenen Streitereien noch nicht beendigt sind, muss hier leitend gesehen werden. Hinter die Erkenntnisse der integrativen Pädagogik darf nicht zurückgefallen werden.

  • Und drittens: Historisch gesehen gibt es erstmals eine soziale Bewegung von Betroffenen, von behinderten Menschen und indirekt betroffenen, wie Eltern behinderter Kinder. Diese Bewegung stellt Forderungen. Diese Forderungen zu ignorieren ist nicht mehr möglich.

Daraus ergibt sich:

Integration

Ausgehend von unserer Verfassung und internationalen Trends der Entwicklung der Sozialsysteme zur Hilfe und Begleitung von Menschen mit Behinderung, WHO-Richtlinien zur Dezentralisierung des Gesundheitssystems und modernen Auffassungen psychosozialer Arbeit liegt die Zukunft schwerpunktmäßig in kleinen dezentralen, gemeinde- und bürgernahen Strukturen und Angeboten für behinderte Menschen. Für Großeinrichtungen des alten Typs, den wir mit dem Begriff "totale Institutionen" benennen können, kann und darf nicht mehr ausgebildet werden. Diese Forderung ist aktueller als wir vielleicht wünschen. Denn diese totalen Strukturen gibt es immer, jedes österreichische Bundesland hat in mehr oder weniger großer Häufung immer noch Einrichtungen der Behindertenhilfe, die "totalen Institutionen" zugeordnet werden müssen. Das Dilemma ist, dass manche Humanisierung und halbe Öffnung von Einrichtungen keinen eigentlichen Wandel initiiert, sondern mehr zu einer "Kolonisierung" und Anpassung der BewohnerInnen führt, die den Zielen eigener Entwicklung von behinderten Personen nicht entspricht, sondern weiterhin an die Institution bindet und lebenslange Karrieren von Bedürftigen begründet. Ervin Goffman, der das berühmte Buch "Asyle" in den 60er-Jahren geschrieben hat - ein noch immer außerordentlich wichtiges Buch - hat auf dieses Dilemma hingewiesen. Ausbildungen haben in Lehr- und Lerninhalten dem Ziel der Integration im Sinne einer Befreiung von institutionellen Fesseln zu entsprechen, und die Qualifikation der Konzept- und Organisationsentwicklung zu beinhalten, die als Vorraussetzung für Praxis in unterschiedlichen, vernetzten Systemen der ambulanten und stationären Arbeit zu sehen ist.

Was ich mir von der Politik öfter wünschen würde, wären Maßnahmen, wie sie im Rahmen des Unterbringungsgesetzes gesetzt wurden: Sogenannte geistig behinderte Personen dürfen nicht mehr in psychiatrischer Pflege verwahrt werden. Das ist ein klarer Standard, er müsste allerdings durch viele zusätzliche erweitert werden. Hier wären vor allem auch die Länder zu fordern, die ich allerdings als äußerst lahm an Reformwillen erlebe und manchmal auch als blind in der Wahrnehmung der Problematik. Wir werden sehen, ob die Verfassungsänderung uns noch helfen wird, hier Grenzen zu überwinden.

Fachliche Begleitung

Der zweite Punkt ist der der integrativen Pädagogik. Er fragt: Welche Sicht von behinderten Personen haben wir? Und welche Qualifikation für Personen, die behinderte Menschen fachlich begleiten, leiten sich daraus ab?

Wir haben in diesem Zusammenhang von einem Entwicklungsorientierten, dialogischen Ansatz auszugehen:

Das bedeutet, dass Behinderung vor allem als Behindert-werden zu verstehen ist. Um dies ein Stück auszuführen: Theoretisch unterschiedlich fundierte Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern stimmen darin überein, dass ein Kind in seiner Entwicklung vom aktiven Dialog mit der Umwelt (zuerst vermittelt über die Mutter) abhängig ist. Anders formuliert: Die kindliche Entwicklung kann als vom Kind aktiv gestalteter (Re-) Konstruktionsprozess der Wirklichkeit in Wechselwirkung mit seiner sozialen Umwelt verstanden werden.

Diese grundsätzliche Fähigkeit, selbst aktiv Wirklichkeit zu gestalten, zu "konstruieren", und mit der Umwelt im Austausch zu sein, verweist u.a. auf Erkenntnisse der Naturwissenschaften in den letzten Jahrzehnten; z.B. konnten Maturana/Varela (1987) für die Biologie zeigen, dass alle Lebewesen, ob einzelne Zelle oder Mensch, sich buchstäblich dauernd selbst erzeugen. Lebewesen sind in diesem Sinne prinzipiell autonome Systeme. Das bedeutet z.B. für die Entwicklung unseres Zentralnervensystems, "...dass die Operationsweise unseres Gehirns - und das gilt gleichermaßen für kognitive wie für emotionale Prozesse - ‚selbstreferentiell' ist, dass allein im Rahmen der internen Systembedingungen des jeweiligen Gehirns entschieden wird, welche von außen kommenden Einwirkungen ‚angeschlossen' werden und welche nicht, dass also jedes Gehirn auf Grund seiner physiologischen Operationsweise vollkommen und im prinzipiellen Sinne autonom ist. Auch Entwicklungen wären dann tatsächlich in einem bisher kaum angenommenen Ausmaß als intern gesteuert zu verstehen..." (Huschke-Rhein 1994, S. 35).

Wenn diese Fähigkeit zur Selbststeuerung für alles Lebendige gilt, ist die Folgerung naheliegend, dass wohl keinem Kind, keinem Menschen, wie behindert oder geschädigt eingeschätzt, die Fähigkeit der Eigenaktivität abgesprochen werden darf.

Dazu kommt noch, dass neben der Autonomie und Selbststeuerung lebendige Systeme eine zweite entscheidende Eigenschaft haben: Sie sind zur Umwelt offen (dissipativ) und können Austauschprozesse eingehen. In der Geschichte der Entwicklung des Lebendigen (Evolution, Phylogenese) ist der Austausch, die Koppelung der autonomen Systeme entscheidend (Maturana/Varela 1987 S. 85). Das gleiche gilt für die individuelle Lebensgeschichte (Ontogenese). Dies kann als Koevolution bzw. bezogen auf die individuelle Entwicklung einer einzelnen Person als Koontogenese (Feuser 1994, S. 218) bezeichnet werden.

Wenn wir das wieder auf die Entwicklung eines Kindes beziehen, das eigenaktiv mit der Umwelt im Dialog bzw. Austausch ist, dann ist vielleicht verständlich, dass mögliche Entwicklungen des Kindes nur beschränkt vorhersagbar sind. So vielfältig die Dialoge bzw. die Dialogmöglichkeiten sind, so vielfältig erscheinen die Entwicklungsmöglichkeiten. Das ist die Grundaussage, die Integration begründet.

Ein an solchen Überlegungen ansetzendes Entwicklungsmodell kann nicht davon ausgehen, dass menschliche Entwicklung linear oder in klar definierbaren Stufen beschreibbar ist, sondern dass Entwicklung mehr in Zusammenhang mit Prinzipien steht, die die Chaostheorie beschreibt. Huschke-Rhein schreibt (1994, S. 34f):

"Die bisherige Entwicklungspsychologie war vorwiegend an den linearen, berechenbaren, voraussagbaren, kontinuierlichen, messbaren und erwartungskonformen Verläufen interessiert.... Den von der Chaostheorie bzw. der allgemeinen dynamischen Systemtheorie her denkenden Modellen liegen radikal neue wissenschaftstheoretische Vorstellungen zugrunde. Die hier angenommenen Systeme sind indeterminiert, nicht prognostizierbar, sie werden nicht von ‚Faktoren', sondern von ‚Attraktoren' .... beeinflusst, die eine längerfristige gleichsam ‚magnetische' Wirkung auf bestimmte Systembereiche ausüben, meist aber nicht im Voraus als solche erkennbar sind und also auch nicht berechenbar sind. Solche Systeme sind darum auch nicht direkt von außen ‚steuerbar', sie ‚fluktuieren' vielmehr, d.h. sie folgen den eigenen, autonomen, internen Bewegungen. Ihr Kennzeichen ist eine extrem hohe Komplexität.... Widersprüche, Krisen, Paradoxien, starke Gleichgewichtsschwankungen - diese zunächst mathematischen Parameter von chaotischen Systemprozessen sind zugleich auch Beschreibungsgrößen für die Entwicklung psychischer Systeme. Kreativität ist gar nicht ohne solche Begriffe beschreibbar, und wir können darüber nachsinnen, ob nicht alle Kinder, solange sie psychisch ‚lebendig' sind, mit solchen Begriffen beschrieben werden sollten."

Diese Ablehnung linearer Entwicklungsmodelle hat zur Folge, dass der Vergleich von behinderten Kindern mit "normalen" Entwicklungsstufen und entsprechende Klassifikationen, wie z.B. "geistig behindert" nicht mehr sinnvoll ist. Diagnosen, wie "zu langsam", aber auch "zu schnell" im Vergleich zu anderen Personen verlieren ihren Aussagewert für ein Verständnis von Personen.

Wenn der Vergleich mit einer Durchschnittsnorm der Entwicklung vieler Personen zum Verständnis der Möglichkeiten (behinderter) Personen nichts beitragen kann, so muss die Qualität des Dialogs, des Austausches in den Mittelpunkt theoretischer (und praktisch pädagogischer) Überlegungen gestellt werden.

Feuser (1995, S. 128 f) bringt das in den folgenden Formulierungen auf den Begriff:

"Entwicklung ist

  • für den einen wie für den anderen Menschen jeweils primär abhängig vom Komplexitätsgrad des jeweils anderen und erst in zweiter Linie von den Mitteln und Fähigkeiten des eigenen Systems und

  • primär geht es dabei um das, was aus einem System durch vorgenannte Zusammenhänge der Möglichkeit nach werden kann und wiederum erst in zweiter Linie um das, was ein Mensch gerade ist."

Von geistiger Behinderung als Wesensmerkmal eines Menschen zu sprechen ist mit einer Theorie der prinzipiellen Autonomie aller Lebewesen, die sich aber im Austausch miteinander verwirklichen, nicht möglich, unabhängig davon, wie viel fachliches Verständnis, sozial organisierte Hilfe und Begleitung jemand benötigt.

Feuser (1989, S. 27f) bringt es auf den Punkt:

"Der schwerstbehinderte Mensch ist .... ein sich unter seinen individuellen Lebensbedingungen vollwertig selbstorganisierendes System, dem keine menschliche Eigenschaft abgeht. Er ist ein an subjektiven und persönlichen Sinn- und Bedeutungsfindung orientierter, wahrnehmender, denkender und handelnder Mensch und nicht ein Automat oder Reflexwesen, das mit Informationen gefüttert werden muss, sondern dem darin geholfen werden muss, dass ihm die auf ihn einströmenden und von ihm rezeptorisch aufnehmbaren Eindrücke zur Information werden können und er darauf bezogen adäquat handeln kann, wobei die Betonung auf ‚Handeln' liegt!"

Ziele für eine qualifizierte Arbeit mit behinderten Personen können entsprechend der oben entwickelten Sichtweise von Behinderung so formuliert werden:

"Begleitung und entwicklungsfördernde Unterstützung bzw. Achtung der Selbstbestimmung und persönlichen Integrität bedeutet, einen andauernden Dialog mit den betreffenden Personen zu führen. Es geht darum, einen Entwicklungsraum zu eröffnen, aus dem individuelle Lebensstrukturen, Lebenspläne und Lebensentwicklungen entstehen können. Hier muss gelten, dass die Aufrechterhaltung des Dialoges vor einem Alleinlassen der Personen absoluten Vorrang hat. Um hier nicht entmündigende Betreuung, sondern begleitende Unterstützung zu leisten, ist an Personen, die in diesem Bereich professionell arbeiten, die Anforderung von Dialogfähigkeit und Selbstreflexion zu stellen. Dabei geht es um eine Selbstreflexion des eigenen Handelns, über die ein verstehender Zugang zu den betroffenen Personen möglich ist. Begleitung umfasst die integrative Unterstützung in allen Lebensbereichen, wie z. B. Familie, Kindergarten, Schule/Ausbildung, Erwachsenenbildung, Wohnen, Arbeit, Freizeit, Partnerschaft, Sexualität, usw. Ziel muss auch sein, dass zu erwerbendes medizinisches und diagnostisches Wissen so vermittelt wird, dass es nicht als prognostische Einschränkung und Fixierung von Lebensperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten von Personen missbraucht werden kann." (Leitlinien 1997)

Selbstbestimmung

Als letzter Punkt noch die Forderungen der direkt Betroffenen. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach Selbstbestimmung oder besser noch, nach Emanzipation.

Horst Frehe (1990, S.37) hat das in diesem Zusammenhang entwickelte neue Konzept von "independent living" bzw. selbstbestimmter "persönlicher Assistenz" so beschrieben:

"Selbstbestimmt leben heißt, KONTROLLE ÜBER DAS EIGENE LEBEN zu haben, basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des Alltags minimieren. Das schließt das Recht ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an dem öffentlichen Leben der Gemeinde teilzuhaben, verschiedenste soziale Rollen wahrnehmen und Entscheidungen fällen zu können, ohne dabei in die psychologische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten. Unabhängigkeit (oder Selbstbestimmung, V.S.) ist ein relatives Konzept, das jeder persönlich für sich bestimmen muss."

Die Wahrung der Selbstbestimmung der betroffenen Personen - ein wichtigeres Ziel gibt es wohl nicht für die Arbeit mit behinderten Personen.

Und - als mein letztes Argument - das schließt mit ein, dass auch behinderten Personen der volle Zugang zu allen Bildungseinrichtungen gewährt werden muss. Ich denke, dass die Forderung des vollen Zugangs für behinderte Personen zu Ausbildungseinrichtungen immer noch eine unbewältigte Herausforderung darstellt. Aber so lange die direkt Betroffenen nicht in den unterschiedlichsten Bildungssystemen qualifiziert werden, wird auch das Ziel der Selbstbestimmung noch nicht erreicht sein.

Literatur

FREHE, Horst: Thesen zur Assistenzgenossenschaft, in: Behindertenzeitschrift LOS Nr. 26/1990

FEUSER, Georg: Allgemeine integrative Pädagogik und entwicklungslogische Didaktik, in: Behindertenpädagogik, 1/1989, S. 27-28, Online im Internet http://bidok.uibk.ac.at/texte/didaktik.html (Stand: 18.5.2000)

FEUSER, Georg: Aspekte einer integrativen Didaktik unter Berücksichtigung tätigkeitstheoretischer und entwicklungspsychologischer Erkenntnisse, in: EBERWEIN (Hg.) 1994, S. 215-226

FEUSER, Georg: Behinderte Kinder und Jugendliche zwischen Integration und Aussonderung. Darmstadt, (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), 1995

FEUSER, Georg: Zum Verhältnis von Menschenbild und Integration - "Geistigbehinderte gibt es nicht!" 1996, Online im Internet http://bidok.uibk.ac.at/texte/menschenbild.html (Stand: 18.5.2000)

GOFFMAN, Erving: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt (Suhrkamp) 1973a

HUSCHKE-RHEIN, Rolf: Entwicklung als Aufgabe ökosystemischer Selbststeuerung, in: LÜPKE, Hans von/ Reinhard VOSS (Hg.): Entwicklung im Netzwerk. Systemisches Denken und professionsübergreifendes Handeln in der Entwicklungsförderung. Pfaffenweiler (Centaurus) 1994, S 22-40, Online im Internet http://bidok.uibk.ac.at/texte/netzwerk-huschke.html (Stand: 18.5.2000)

LEITLINIEN der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe in Tirol - Entwurf, Innsbruck, April 1997

MATURANA; Humberto R. / Francisco J. VARELA: Der Baum der Erkenntnis. Die biologischen Wurzeln des menschlichen Erkennens, Bern/ München (Scherz) 1987

Der Autor

a.o. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese, seit 1990 Assistenz-Professor am Institut für Erziehungswissenschaften in Innsbruck; Begründer des Mobilen Hilfsdienstes Innsbruck und Obmann des Vereins bis 1994; Mitarbeit bei der Entwicklung der schulischen Integration und zur Pflegegeldgesetzgebung in Österreich; Mitarbeit in der Selbstbestimmt Leben Initiative in Österreich (SLIÖ).

Institut für Erziehungswissenschaften

Liebeneggerstr. 8

A-6020 Innsbruck

volker.schoenwiese@uibk.ac.at

Quelle:

Volker Schönwiese: Grundfragen der Arbeit in der Behindertenpädagogik

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/2000; Reha Druck Graz S. 64-68

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06.06.2005

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