Label: Non-YARVIS

Von der Etikettierung zum Verstehen behinderter Menschen

Autor:in - Georg Theunissen
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 2/99. Thema: Vom Wissen zum Verstehen Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (2/1999)
Copyright: © Georg Theunissen 1999

Label: Non-YARVIS

Wer die Fachdiskussion der letzten Jahre verfolgt hat, wird unschwer erkennen, daß sich die Arbeit mit hospitalisierten lern- und geistig behinderten Menschen - den sog. Non-YARVIS-Patienten (nicht: young, attractive, rich, verbal, intelligent, social) -, die bislang zum sog. harten Kern der Psychiatrie zählten, in einem Umbruch befindet: Abkehr von dem traditionellen "psychiatrischen Modell"; Abkehr von einem Verständnis von Behinderung, Verhaltensauffälligkeit oder psychischer Störung als individuelle (personinhärente, wesensbedingte) Krankheitskategorie; Abkehr von einer individuumzentrierten (biologistischen) Ursachenforschung; Abkehr von einer defizit- und symptomzentrierten, funktionalistisch-reparativen heilpädagogischen oder therapeutischen Praxis; Abkehr von der Aussonderung, Ghettoisierung, Isolation und Besonderung behinderter Menschen in klinisch geprägten Einrichtungen;... Hinwendung zu einem Behinderungsbegriff als soziale Zuschreibungskategorie; Hinwendung zu einem Verständnis von Verhaltensauffälligkeit (psychischer Störung) als Ausdruck eines "gestörten" Individuum-Umwelt-Verhältnisses; Hinwendung zu einer systemökologischen, bio-psycho-sozialen Problemsicht; Hinwendung zu einer Ressourcenorientierung und lebensweltbezogenen Behindertenarbeit; Hinwendung zu Grundprinzipien der Normalisierung, Integration und Inclusion (unbedingte Zugehörigkeit); Hinwendung zu einem mobilen, bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten, gemeindeintegrierten und vernetzten System rehabilitativer Hilfen; Hinwendung zur Empowerment-Philosophie (Theunissen 1998; 1999). In dem Zusammenhang gewinnt der Begriff des "Verstehens" quasi kontrapunktisch zu der bisherigen Gepflogenheit, betroffene Menschen mit Etikettierungen, statischen (psychiatrischen) Diagnosen und nihilistischen Prognosen zu denunzieren, zunehmend an Bedeutung (auch Jantzen 1996; 1998; Jantzen/Lanwer-Koppelin 1996). An der Stelle hat der vorliegende Beitrag seinen Platz. Im ersten Abschnitt ist es ihm um eine Theorieentwicklung der "verstehenden Sicht" zu tun. Daran anknüpfend versucht er an einem Beispiel aus der Praxis die Bedeutung des Ansatzes handlungsrelevant und richtungsweisend aufzuzeigen.

Verstehen - ein Schlüsselbegriff für die diagnostische, pädagogische und therapeutische Arbeit

Unter Verstehen soll ein hermeneutisch-diagnostisches Verfahren gekennzeichnet werden, das reziproke (innere) Zusammenhänge zwischen Individuum und Lebenswelt, Figur und Hintergrund, Reaktionen/Handlungen und Lebensereignissen zu erschließen versucht, um zu hypothetischen Aussagen über Institutionalisierungseffekte und einen subjektiv bedeutsamen Sinn von Verhaltens- und Erlebensweisen eines als hospitalisiert geltenden Menschen zu gelangen (auch Spranger 1950, 410; 418; Jantzen 1998). Hermeneutik als eine Kunst des Verstehens zielt somit auf eine Rekonstruktion individueller Lebensgeschichten und deren Bedeutung für das betreffende Individuum, was Jantzen (1996) oder Dörner (1998) als Rehistorisierung bezeichnen. Dabei spielt die Einsicht eine Rolle, daß es letztlich keine Verhaltens- und Erlebensweisen (Auffälligkeiten wie auch Kompetenzen) gibt, die nicht aus der Entwicklung als Ganzes zu begreifen wären. In der Sicht betont Jantzen (1996, 17), daß eine verstehende Diagnostik "nicht auskommt ohne eine Theorie der möglichen Entwicklungsgeschichte des Subjekts, welche die Verhältnisse der Entwicklung der verschiedenen Ebenen mit einschließt. Eine solche Theorie muß zudem als Theorie möglicher unterschiedlicher Entwicklungspfade konstruiert werden."

Dieses Unternehmen ist anspruchsvoll. Es verlangt eine möglichst umfassende Datensammlung in Bezug auf Entwicklungs- und Lebensgeschichte des betreffenden Menschen. Daher sind eine Durchsicht und Auswertung vorliegender Dokumente, (alter) Akten, Rapportaufzeichnungen, Entwicklungsdokumentationen oder einer Krankengeschichte keineswegs belanglos, wenngleich sie stets mit (ideologie-)kritischer Distanz und äußerster Vorsicht gelesen werden müssen. Nicht selten stoßen wir dabei auf (verdeckte) Indizien oder Anhaltspunkte, die bestimmte Lebensäußerungen zu erklären vermögen (z.B. Verhaltensauffälligkeiten als Antwort auf übermäßige Fremdbestimmung, physische Gewalt, sexuelle Mißhandlung...). Ebenso wichtig ist das Gespräch mit dem Betroffenen, welches in Form eines "Kompetenzdialogs" (Herriger 1996b) durchgeführt werden sollte. Dabei handelt es sich um ein methodisches Instrument des vielversprechenden Empowerment-Ansatzes (Herringer 1991; 1996a; Theunissen/Plaute 1995; Stark 1996; Theunissen 1998) in der Sozialarbeit und Behindertenhilfe, welches eine biographische Rückschau focussiert, Hospitalisierungssymptome (Verhaltensauffälligkeiten) positiv zu konnotieren versucht und sich insbesondere auf das konzentriert, was aus der Betroffenensicht als "unproblematisch", gelungen oder erfolgreich gilt. Dadurch rücken Kompetenzen und Menschenstärken in den Blickpunkt der diagnostischen Arbeit, und es werden zugleich neue Perspektiven für die Lebenszukunft und wertvolle Anknüpfungspunkte für die pädagogische und therapeutische Arbeit (Enthospitalisierung) offeriert. Freilich hängt das, was man an Informationen erhält (und das gilt auch für Gespräche mit Bezugspersonen), immer davon ab, was dem Betroffenen retrospektiv in Erinnerung geblieben ist, wie differenziert er sich seiner eigenen Lebenssituation und Handlungen bewußt ist und ob er Ereignisse (kritisch) reflektieren kann. Außerdem kommt es auf das gemeinsame sprachliche Vorwissen (Begriffsverständnis; Ausdrucks- u. Verständigungsbasis; Dialekt; sprachlicher Code) an. Insofern lassen sich (auch) über Gespräche tatsächliche Ereignisse und Handlungsvollzüge nur bedingt erschließen. Hinzu kommt, daß gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung die sprachlichen Mitteilungs- und Selbstbeobachtungsfähigkeiten oft begrenzt sind, weswegen teilnehmende (dialogisch-kooperative) und nicht-teilnehmende (systematische) Verhaltensbeobachtungen und Verlaufsprotokollierungen sowie Aufzeichnungen von verbalen und non-verbalen Interaktionen (z.B. mittels Video) hilfreich, ja häufig unverzichtbar sind.

Wichtig sind im übrigen auch Explorationsgespräche mit relevanten Bezugspersonen (Angehörigen, professionellen Helfern, ggf. auch ehemaligen MitarbeiterInnen) sowie ärztliche Informationen (in Bezug auf ein klinisches Syndrom, den aktuellen Gesundheitszustand...). Auch psychologische Tests sollten bei aller Problematik nicht von vornherein abgetan werden. Dies setzt allerdings voraus, daß ihre Daten nicht - wie es die traditionelle Diagnostik praktiziert - isoliert (selbstredend) betrachtet und zur Verdinglichung des Betroffenen mißbraucht werden, sondern mit den anderen Informationen (Entwicklungsgeschichte, Lebenssituation...) verschaltet, d. h. in einem Gesamtzusammenhang aufbereitet werden.

Gegenüber einer qualitativen Diagnostik, der es um Verstehen zu tun ist, wird immer wieder der Vorwurf mangelnder Wissenschaftlichkeit erhoben. Vermißt werden Gütekriterien wie Zuverlässigkeit, Objektivität und Generalisierbarkeit von Ergebnissen. Sieht man einmal davon ab, daß auch empirisch-diagnostische Verfahren kein Garant für sicheres Wissen und Objektivität sein können, weil "alles, was gesagt wird..., von einem Beobachter zu einem anderen Beobachter gesagt" wird (Maturana 1982, 139), sind tatsächlich hermeneutische Methoden besonders anfällig für subjektive Meinungen und Verfälschungen, für Beziehungsfallen (unbewußtes Sympathie-/Antipathieverhältnis zwischen Beobachter und Betroffenen), für dogmatisches Denken und ideologische Einflüsse sowie für ein unreflektiertes (unbewußtes) Sich-Leiten-Lassen von Alltagstheorien, Vorurteilen, Menschenbildern, Normen oder Werturteilen. Um solche Fehlerquellen möglichst gering zu halten, ist es wichtig, daß diagnostische Prozesse und Aussagen nur unter ständiger Bewußtmachung normativer Implikationen und Reflexion des Vorverständnisses des jeweiligen Untersuchers erfolgen.

Wichtig ist in dem Zusammenhang die Offenlegung der Bezugssysteme, die für den Diagnostiker handlungsbestimmende Funktion haben. So orientieren wir uns zum Beispiel an Theorien und Erkenntnissen aus den Sozialwissenschaften, der Sozialpsychiatrie und der Systemforschung (hierzu Theunissen 1992; 1997), wenn wir die themenrelevanten Informationen auszuwerten versuchen. Natürlich kann man auch ganz andere Ansätze oder Modellrudimente für eine Interpretation zugrunde legen (z.B. psychoanalytische Erklärungen), da die Entscheidung für bestimmte Bezugssysteme keine Frage von Wahrheit oder Richtigkeit ist, sondern mit dem wertgeleiteten belief-system sowie dem fachlichen und wissenschaftlichen Selbstverständnis des Forschers oder professionellen Helfers zusammenhängt. Daher können bei verschiedenen Diagnostikern wie auch in der Zusammenarbeit mit einem Betroffenen und seinen Bezugspersonen unterschiedliche Erklärungen zutage treten. Diese lassen sich nicht auf Objektivität oder Wahrheit hin überprüfen, wohl aber in Bezug auf Plausibilität und Logiziät intersubjektiv nachvollziehen und diskutieren. Dazu sind die Angabe der Bezugstheoreme sowie die Dokumentation des methodischen Vorgehens (Prinzip der Transparenz) unabdingbar. Außerdem erscheint ein zweistufiges diagnostisches Vorgehen unverzichtbar und einem wissenschaftlich-seriösen Anspruch angemessen: Zunächst sollten nach den Regeln der hermeneutischen Erkenntnisgewinnung deskriptiv, sachlich-logisch und möglichst wertneutral aufgebaute Entwicklungsberichte, Dokumente oder Verlaufsprotokolle angefertigt werden, um die Informationen so exakt wie möglich zu erfassen (Prinzip der Neutralität). Dieser Schritt impliziert bereits ein immanentes (Daten-)Verstehen, dem eine transzendierende Verstehensanalyse zu folgen hat, in der die Informationen vor dem Hintergrund der Bezugssysteme und einer selbst- und ideologiekritischen Reflexion rehistorisierend, lebensweltbezogen, entwicklungslogisch und subjektzentriert in Beziehung gesetzt und hypothetisch ausgewertet werden. All dies darf - wie schon erwähnt - kein "Geheimnis" des Diagnostikers sein. Vielmehr muß das gesamte Vorgehen einer intersubjektiven (auch interdisziplinären) Überprüfung zugänglich sein, so daß der diagnostische Prozeß, die Auswahl und Begründung von Arbeitsschritten, Zielen und Verfahrensweisen, die Beschreibung und Auswertung von Sinnzusammenhängen sowie die Hypothesenbildung rational nachvollziehbar sein können.

Wenngleich die Ergebnisse sich stets auf eine individuelle Lebensgeschichte beziehen und somit nicht verallgemeinert werden dürfen, können sich durchaus Parallelen zu ähnlich gelagerten Entwicklungsverläufen ergeben, so daß immer wiederkehrende Merkmale sichtbar werden, denen eine heuristische Bedeutung attestiert werden kann (Dies gilt z. B. für spezifische Hospitalisierungssymptome unter Bedingungen einer "totalen Institution".). Grundsätzlich sollte man sich darüber Gedanken machen, wozu die diagnostischen Ergebnisse später dienen. Auch diese Frage nach dem Verwertungszusammenhang bedarf einer ideologiekritischen Betrachtung (hierzu Klafki 1976), um die Geprägtheit oder Abhängigkeit von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durch gesellschaftliche (auch berufsspezifische) Interessen und Verhältnisse zu durchschauen. Das heißt, daß Diagnostiker selbstkritisch überprüfen müssen, inwieweit sie mit ihren Aussagen Menschen, die als geistig behindert und hospitalisiert gelten, assistieren oder ob sie - wie es uns die traditionelle Diagnostik nicht selten vorexerziert - als Erfüllungsgehilfe fremdinteressengeleiteter Instanzen sozialer Kontrolle einer bloßen (reibungslosen) Anpassung Betroffener an gegebene Bedingungen zuarbeiten. In der Hinsicht ist die Kooperation mit dem Betroffenen unabdingbar - ein Aspekt, der im Rahmen von Enthospitalisierungsprogrammen nicht selten vernachlässigt wird.

Da man Betroffenen wenig Mitarbeit, Einsicht oder Problembewußtsein zutraut, wird ihnen in aller Regel eine Passiv-Rolle zugeschrieben, und es sind andere, die für und über sie berichten, urteilen und entscheiden. Aus der Empowerment-Perspektive gehört diese traditionelle Praxis ins Museum. Stattdessen sollte ein gemeinsames Suchen nach Erklärungen von lebensweltlichen Zusammenhängen und individueller Entwicklung Priorität haben. Allerdings stoßen wir dabei in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen häufig auf Grenzen. An der Stelle kann dann womöglich der methodische Kunstgriff des Nacherlebens und Nachvollziehens weiterhelfen, den Jantzen (1996, 26) wie folgt beschreibt: "Indem ich mich in die Möglichkeit versetze, daß ich es hätte sein können, der diesen Bedingungen ausgesetzt war, wird aus dem ‚Fall von' des oder der Anderen nunmehr ein Fall von Meinesgleichen. Indem ich mich in dem Anderen als Möglichkeit meiner eigenen Existenz spiegele, werde ich für einen Augenblick emotional überwältigt, berührt." Dieses Prinzip dürfte (im Vereine mit einem einfühlsam-inniglichen Mittun) bei Menschen, die nicht für sich selber sprechen können (z.B. schwerst geistig behinderte Personen), wo also die Möglichkeiten des verbalen Kommunizierens (Kompetenzdialog) begrenzt sind, besonders zum Tragen kommen. Es ist aber mit einigen Risiken verknüpft. So kann zum Beispiel durch ein empathisches Sichhineinversetzen in die Situation des Anderen ein zu starkes Mitgefühl entstehen, welches Sachverhalte oder Beschreibungen so durchdringt, daß diese nicht mehr mit notwendiger (fachlicher) Distanz betrachtet werden können. Ist überdies noch Mitleid mit im Spiel, und kann die Lage des Anderen nicht ausgehalten werden, kommt es leicht zur Übernahme von Verantwortung, die die Gefahr einer übermäßigen Fremdbestimmung, Hilfe oder totalen Betreuung beinhaltet oder nach sich zieht. Daher betont Jantzen (ebd., 27) die Notwendigkeit einer "reflexiven Haltung" im Nacherleben, was nach Buber (1962) als "Urdistanz" in der Begegnung ausgelegt werden kann. Entscheidend ist, daß man sich trotz "Betroffenheit" im Anderen nicht verliert. Des Weiteren verleitet das Nacherleben dazu, eine gemeinsame, quasi identisch gelagerte Ereigniswahrnehmung und Wirklichkeitskonstruktion anzunehmen, die den Diagnostiker und Betroffenen in gleicher Weise umfaßt. Daß es übereinstimmende Situationsdeutungen und Sinngebungen geben kann, die unter anderem auch aus psychophysischen Ausdrucksformen, aus der Mimik, Gestik oder Körperhaltung, erschlossen werden können, wollen wir nicht in Abrede stellen. Trotzdem besteht die Gefahr, den Anderen in seiner Subjekthaftigkeit zu verfehlen, da er uns - und das betrifft vor allem Menschen, die nicht über sich selbst berichten können, - in seinem Denken, Erleben und Handeln niemals völlig zugänglich ist, d.h. immer auch ein "Geheimnis des Humanen" (Portmann), also fremd oder "unverstanden" bleibt. Daher ist es wichtig, daß beim Nacherleben Möglichkeiten einer "unkonventionellen" Wahrnehmung und Situationsdefinition, eines Eigenerlebens oder einer einmalig-einzigartigen Erfahrung und Ereignisdeutung mitgedacht sowie vom eigenen Gefühl und Standpunkt abweichende Sinngebungen akzeptiert werden. An dieser Stelle stoßen wir somit auf Grenzen des Verstehens, was nicht gegen unsere Methode, sondern für uns Menschen spricht. Das schließt nicht aus, einen praktischen Diskurs (Klafki ) als intersubjektive Kontrollinstanz einzuführen, um Fehlerquellen, ideologische Einflüsse oder subjektive Verzerrungen möglichst gering zu halten.

Beispiel Frau D. - Vorbemerkung

Das folgende Beispiel beruht auf einer zusammenfassend-synthetisierenden Auswertung von unterschiedlichen Informationen. Zum einen wurden im Jahre 1980 vorliegende Akten, Rapportbuchaufzeichnungen und die Krankengeschichte studiert und ausgewertet. Zum anderen fanden im gleichen Jahr Gespräche mit ehemaligen Betreuerinnen statt, die Frau D. aus den 50er und 60er Jahren her kannten (Familienmitglieder konnten nicht ausfindig gemacht werden.). Da zum damaligen Zeitpunkt eine verbale Verständigung mit Frau D. und somit eine aktive Beteiligung der Betroffenen am Prozeß der Rehistorisierung ihrer Lebensgeschichte nicht möglich war, mußten wir auf den Kunstgriff des Nachvollziehens zurückgreifen. Außerdem wurden vom Verfasser teilnehmende und nicht-teilnehmende Beobachtungen durchgeführt, die gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reflektiert und ausgewertet wurden. Mit Hilfe all dieser durch Aktenstudien, Gespräche und Beobachtungen ermittelten Daten wurde zunächst nach dem Prinzip größtmöglicher Neutralität die Lebensgeschichte rekonstruiert. In einem zweiten Schritt folgte dann in Anlehnung an sozialwissenschaftlichen Bezugssystemen der Versuch des Verstehens der Geschichte, aus dem spezifische Arbeitshypothesen hervorgingen. Diese waren zugleich Ausgangspunkt für die Entwicklung eines pädagogischen (Einzelhilfe-)Konzepts, das Anfang der 80er Jahre für die Alltagsarbeit mit Frau D. handlungsbestimmend war (zur Konzeption Theunissen 1994; 1999).

Zur Lebensgeschichte

Frau D., geb. 1927, stammt aus einem sozial schwachen Milieu. Ihr Vater war Hilfsarbeiter, der kurz nach ihrer Geburt tödlich verunglückte. Seitdem lebte sie mit ihrer Mutter alleine, die Gelegenheitsarbeiten nachgehen mußte, um Geld für den täglichen Lebensunterhalt zu verdienen. Darunter habe - zit. nach der Krankengeschichte - "die Erziehung erheblich gelitten." Trotz leichter verzögerter Entwicklung sei Frau D. aber altersgemäß eingeschult worden. Bereits kurz nach Schulbeginn war sie durch Erziehungsschwierigkeiten (Stören von Mitschülern am Unterricht, häufiges Schuleschwänzen, Verweigerung von Hausaufgaben, Trotz, Führungsresistenz und Auflehnung gegenüber Lehrkräften) besonders aufgefallen.

Darüber hinaus hatte sie auf Grund von Lernschwierigkeiten das erste Schuljahr wiederholen müssen. Überhaupt galt sie immer als eine schlechte und "schwierige" Schülerin, weswegen man sie nach der 7. Klasse frühzeitig aus der Volksschule entlassen hatte. Danach sei sie als Gehilfin oder als "Dienstmädchen" in verschiedenen Haushalten tätig gewesen. 1949 sei es zu einer fristlosen Entlassung aus einem privaten Haushalt gekommen, weil sie sich angeblich auf eine sexuelle Beziehung mit dem Sohn der Familie eingelassen hatte. Da sie danach - so eine Aktennotiz - zu verwahrlosen drohte, wurde sie kurze Zeit später in eine psychiatrische Anstalt mit der Diagnose "Debilität und psychopathische Wesensabartigkeit" eingewiesen (wer dies veranlaßt hatte, konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen). Dort hatte man sie zunächst in einem "offenen Haus" untergebracht, und es wurde ihr die Möglichkeit gegeben, in der Waschküche wie auch als Hausarbeiterin auf ihrer Station zu arbeiten. In ihrer Freizeit beschäftigte sich Frau D. vorwiegend mit Handarbeiten und gelegentlichem Malen. Von seiten der Psychiatrieschwestern wurde sie während dieser Zeit als sehr willig, hilfsbereit, fleißig und vergnügt erlebt und beschrieben.

Bereits nach drei Monaten ihrer Psychiatrie-Einweisung wurde sie jedoch auf eine andere Station in einem anderen Gebäude verlegt, und in den nachfolgenden beiden Jahren mußte sie noch insgesamt neun Mal (!) eine Station wegen "Platzmangel" wechseln. Diese ständigen Verlegungen blieben nicht ohne Folgen: Reagierte Frau D. auf die ersten beiden Verlegungen zunächst mit einem häufigen Klagen über Kopfschmerzen, zeitweiliger depressiver Verstimmung, Jammern, Beschwerden, Nörgeln, Arbeitsverweigerung und -unlust, so kam es in der Folgezeit zu immer stärker werdenden Stimmungsschwankungen ("läppisch-albernes" bis "depressiv-weinerliches" Verhalten), zu massiven Beschimpfungen des Personals, Wutanfällen, totaler Arbeitsverweigerung sowie Handgreiflichkeiten gegenüber Mitpatientinnen. Außerdem führte sie in zunehmenden Maße Selbstgespräche und zog sich seit 1952 tagsüber ins Bett zurück.

Seitdem galt sie als eine schwierige, ständig bettlägerige Patientin mit einem ausgeprägten "läppischen und ungehemmten Charakter". Da ihre (Selbst-)Gespräche immer verfahrener wurden und sie immer häufiger Wahnideen und Sinnestäuschungen zum Ausdruck brachte (so glaubte sie beispielsweise bestrahlt zu werden und daß aus ihren Fingern Eiter flöße), wurde ihr ein Jahr später eine "Pfropfschizophrenie" attestiert. Neben der Bettlägerigkeit traten in den nachfolgenden Jahren noch weitere Auffälligkeiten hinzu, die als Ausdruck eines "fortschreitenden Persönlichkeitsverfalls" beschrieben wurden: Desorientiertes, zielloses Umherlaufen im Wach- oder Schlafsaal, mehrfaches Zerreißen ihrer Kleidung, Zerkauen und Verschlucken abgebissener Stoffetzen, distanzloses, aufdringliches Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen, häufiges Weinen vor allem in den Abendstunden und beklagendes Jammern, von den Schwestern zu wenig beachtet, ständig benachteiligt und überhaupt von "niemanden" geliebt zu werden. Neben diesem Wunsch nach Anerkennung und Zuwendung, welcher vom Personal immer wieder als Ausdruck "großer Unruhe", als störend erlebt und sanktioniert wurde (z. B. durch "Verordnung" von Bettruhe), traten des weiteren Verhaltensauffälligkeiten auf, die im Rahmen einer Hospitalisierung zum Teil sehr typisch sind: ständiges Haarezupfen am Kopf und häufiges Ausreißen von Haarbüscheln, Einnässen und Einkoten am Tage, Schlagen von Mitarbeiterinnen mit Fäusten und Werfen von Messern gegenüber Schwestern und Mitpatientinnen. Darüber hinaus wurden ihre sprachlichen Äußerungen immer unverständlicher - ein Prozeß, der Ende der 50er Jahre in einen sog. Mutismus mündete. Damit war seit 1960 eine verbale Verständigung mit Frau D. nicht mehr möglich gewesen. Außerdem gab es immer wieder Perioden von Nahrungsverweigerung, denen nur mit großem pflegerischen Aufwand begegnet werden konnte. Insgesamt bot Frau D. jetzt das Bild eines "schweren Pflegefalls", und ärztlicherseits hielt man auf Grund ihres Mutismus und äußeren Erscheinungsbildes eine "sinnvolle Kontaktaufnahme" mit ihr nicht mehr für möglich. Es wurde auch nicht mehr mit einer Besserung ihres Zustandes gerechnet, von nun an galt sie "zeit ihres Lebens als krankenhauspflegebedürftig", ferner als eine Person, die "nicht mehr in der Lage sei, sinn- und planvoll zu denken und zu handeln". In den 70er Jahren wurden diese Befunde uneingeschränkt übernommen, nicht selten mit zusätzlichen negativen Beschreibungen versehen, was zu der Schlußfolgerung verleitete, daß Frau D. "nur noch in einer geschlossenen geriatrischen Station erfolgreich geregelt und ... überwacht werden" könne.

1977 kam es dann im Rahmen der sog. Entflechtung der Psychiatrie zunächst zur Schaffung eines sog. Behindertenbereichs (Oligophrenie-Abteilung). Von dieser strukturellen Maßnahme sollten insbesondere behinderte Menschen wie Frau D., die man bislang weithin nur pflegerisch und psychiatrisch verwaltet und verwahrt hatte, profitieren. So wurden Rehabilitationsprogramme aufgelegt, die vor allem Beschäftigungs- und Freizeitangebote sowie Außenaktivitäten vorsahen. Frau D. reagierte zunächst sehr verhalten auf diese Angebote, indem sie nur sporadisch an Malstunden und Spaziergängen teilnahm und die meiste Zeit am Tage nach wie vor in ihrem Bett verbrachte. Erst als es zu Beginn der 80er Jahre einer Erzieherin gelang, über eine sog. Patenschaft (im Sinne einer Bezugsassistenz) ein Vertrauensverhältnis herzustellen, kam es zu deutlichen Veränderungen in ihrem Verhalten und Erleben. In immer stärkerem Maße beteiligte sie sich an Gruppenaktivitäten, außerdem entwickelte sie wieder ein Interesse an Hausarbeiten und hielt sich von nun an nur noch sehr selten tagsüber in ihrem Bett auf.

Eine besondere Vorliebe entwickelte sie für das Malen von Bildern. In dem Zusammenhang machten wir eine äußerst interessante Beobachtung, die zum Verstehen von Frau D. wesentlich beitrug: So gab es Zeiten, in denen Frau D. ihre Bilder mit Sonnen- und Sternenmustern ausgesprochen dekorativ gestaltete, und das waren jeweils Situationen, in denen sie sich emotional angenommen, wohl und zufrieden fühlte. Andererseits malte sie auch Bilder, in denen sie Linien als Füllwerk von Gegenständen wie auch als Hintergrund bevorzugt verwendete. Wir fanden heraus, daß sich Frau D. in derlei Situationen eher mißgelaunt, verärgert oder unwohl fühlte. Es war allerdings schwierig, sowohl die Bedeutung der Sonnen- und Sternenmuster wie auch die der Linien genauer zu entschlüsseln, da uns Frau D. hierüber keine Auskunft gab. Des weiteren kam es dann im Jahre 1983 zu einer allmählichen Öffnung nach außen, indem sie zunächst in Begleitung, dann wieder alleine im Heim- und Klinikgelände Spaziergänge und Kaffeebesuche unternahm. Überdies gelang es, sie in den Kreativbereich der heiminternen Arbeitsstätte zu integrieren. Alles in allem wurde sie nun von ihren MitarbeiterInnen als ziemlich selbständig, aktiv und kommunikativ beschrieben. Anzeichen von Wahnvorstellungen waren damals schon nicht mehr beobachtet worden, außerdem kam es nur noch sehr selten zu tätlichen Auseinandersetzungen mit dem Personal (Messer werfen). Ein besonders freudiges Ereignis war, daß sie dann Anfang 1984 erstmalig wieder ein wenig sprach. Diese positive Entwicklung hielt in den nachfolgenden Jahren an, so daß Frau D. Ende der 80er Jahre zu einer aktiven und durchaus beliebten Bewohnerin des Heims zählte.

Versuch einer rehistorisierenden Beurteilung

In Anbetracht des frühen Todes ihres Vaters dürfen wir annehmen, daß Frau D. eine frühkindliche Sozialisation unter erschwerten Bedingungen (Mutter als Alleinerziehende) durchgemacht hat. Daß es in diesem Zusammenhang keine Hinweise auf gravierende Entwicklungsrückstände gibt, spricht sowohl für individuelle Ressourcen als auch für die Kompetenz der Mutter. Leider wird dies an keiner Stelle gutachterlich gewürdigt. Vielmehr wird von vornherein das Milieu negativ beschrieben, indem erhebliche Erziehungsdefizite in der frühkindlichen Sozialisation ohne Nachweis behauptet, ja einfach unterstellt werden. Daran anknüpfend hat die Schule dann leichtes Spiel - findet sie doch bei Frau D. typische Alltagstheorien über "schlechte Schüler" vollauf bestätigt (milieugeschädigt, erziehungsschwierig, charakter- und leistungsschwach, von Verwahrlosung bedroht...). Solche schon zu Beginn der Schulzeit früh einsetzende Typisierungen und Stereotypisierungen verallgemeinern einzelne Beobachtungen, indem sie unvermittelt auf ein allgemeines "Wesen" hinter dem individuellen "Schein", d. h. auf den "Charakter" schließen. Wer im Unterricht stört, hat, diesem Schluß zufolge, einen "minderwertigen Charakter" und ist also ein schlechter Schüler.

Hinzu kommt, daß derartige Typisierungen auch aus einem statischen Persönlichkeits- und Begabungsbegriff her abgeleitet werden, der die Gründe für auffälliges Verhalten in biologischen Charakteristika des Einzelnen erblickt und Zusammenhänge zwischen Verhaltensauffälligkeit, Charakter und Minderbegabung (Debilität) behauptet (siehe auch Theunissen 1992, 52ff.). Besonders benachteiligt werden in dem Zusammenhang Schüler aus unteren sozialen Schichten, die den normativen Erwartungen der Leistungsgesellschaft nur schwer genügen können. Sie werden im Gegensatz zu Mittelschichtkindern häufiger negativ typisiert und stigmatisiert, wobei weniger ihr wirkliches Verhalten ausschlaggebend zu sein scheint als vielmehr ihre Schichtzugehörigkeit und die damit verknüpften Vorurteile.

Derlei Prozesse, die durch die labeling-Theorie gestützt werden, dürften bei Frau D. eine prominente Rolle gespielt haben. Allerdings würde unsere Betrachtung zu kurz greifen, wenn wir Frau D. nur als "Opfer" von Stigmatisierungs- und Normanwendungsprozessen beschreiben. Denn es gibt keine eindeutigen Belege für die Übernahme des ihr angetragenen Fremdbildes bzw. für eine Anpassung an die ihr zugeschriebene Rolle (self-fulfilling-prophecy). Im Gegenteil: Wir dürfen annehmen, daß sich Frau D. erfolgreich gegenüber der Definitions- und Sanktionsmacht der Agenten sozialer Kontrolle (Schule; Behörden) zu behaupten wußte (Stigma-Management). Vor diesem Hintergrund könnten auch die "Störungen" im Unterricht als Widerstandsressourcen im Sinne von Selbstverteidigungs- oder Selbstbehauptungstechniken positiv konnotiert werden. Auf jeden Fall ist es nach ihrer frühzeitigen Schulentlassung nicht zu einer (in der Regel prognostizierten) Verwahrlosung und negativen Identitätstransformation gekommen, sondern es war Frau D. offenbar gelungen, ihr Leben weithin eigenständig durch gesellschaftlich anerkannte (wenn auch gering geschätzte) Tätigkeiten (Hilfe in privaten Haushalten) für mehrere Jahre in der Nachkriegszeit zu meistern. Möglicherweise hatte sie in dem Zusammenhang von ihrer häuslichen Erziehung durchaus profitiert, indem sie auf Grund der Berufstätigkeit ihrer Mutter schon früh Haushaltstätigkeiten eigenständig-selbstverantwortlich verrichten mußte. Diese früh erworbenen Kompetenzen kamen ihr nun im jungen Erwachsenenalter zugute.

Welche genauen Hintergründe bei ihrer fristlosen Entlassung aus einem privaten Haushalt eine Rolle gespielt haben, läßt sich nicht eruieren. Auf jeden Fall wurde die sexuelle Beziehung zwischen Frau D. und dem Sohn des Hauses einzig und allein ihr angelastet. Damit fand spätestens an dieser Stelle das (ihr amtlicherseits zugeschriebene) Bild eines "minderwertigen und asozialen Charakters" seine "offizielle" Bestätigung. Zugleich war wohl diese einseitige Schuldzuschreibung und täterorientierte Sicht befördernd für die Annahme, daß Frau D. eine Gefahr und Belastung für die Gesellschaft darstelle und auf Grund drohender Verwahrlosung zu ihrem eigenen Schutze wie aber auch zum Schutz der Gesellschaft gegenüber "Asozialen" oder Auffälligen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden müsse. Aus der ursprünglichen Erziehungsschwierigkeit wurde jetzt ein psychiatrisches, individualpathologisches Problem und damit ein "einzuweisender Fall". Die pädagogischen Alltagstheorien wurden nun durch die Definitionsinstanz Psychiatrie wissenschaftlich legitimiert (vgl. hierzu die Symptome des "Psychiatrischen Modells" in Theunissen 1999). Mit der Diagnose "Debilität und psychopathische Wesensabartigkeit" glaubte man die psychosoziale Problematik und Situation hinreichend erfaßt sowie eine Legitimation zur Einweisung von Frau D. gefunden zu haben.

Die Psychiatrisierung von Menschen, die sich wie Frau D. in einer ähnlichen Problemlage befanden, war danach und zu jener Zeit kein Einzelfall. Verwahrlosungserscheinungen galten zwar nicht als Geisteskrankheit, wohl aber als Abnormität und Abartigkeit, weswegen sie nicht selten unter dem Oberbegriff der "Psychopathie" gefaßt wurden (hierzu Theunissen 1992, 22). Und unter Psychopathen verstand man "früh geprägte charakterologisch abnorme Persönlichkeiten, (gleichgültig, G. T.) ob diese von Kindheit an bestehenden Charakteranomalien als früh erworben ... oder als anlagemäßig ... aufzufassen sind" (Bayer zit. n. ebd., 22). Dabei wurden häufig in Anlehnung an Kraeplin (1904) vier zentrale Typen unterschieden: "Geborene Verbrecher", "Haltlose", "Krankhafte Lügner" und "Pseudoquerulanten" (Streitsüchtige ohne Wahnvorstellungen), wobei Frau D. insbesondere "Willensschwäche" (sexuelle Verwahrlosung) und "Querulantentum" attestiert wurde.

Die Unterstellung einer pathologischen Abnormität hatte weitreichende Konsequenzen: Zum einen wurde die Suche nach der Ursache ganz ins Subjekt hinein verlagert, wobei soziale Faktoren weithin ausgeblendet oder aber als problemverstärkende Randbedingungen in Betracht gezogen wurden, zum anderen wurde eine unüberschreitbare Grenze zwischen "Normalität" und "Abnormität" errichtet, durch die man ebenfalls den psychiatrischen Zugriff auf soziale (pädagogische, gesellschaftliche) Probleme sowie die Ausgrenzung und Kasernierung Betroffener in klinisch kontrollierten Revieren zu rechtfertigen versuchte. Das Postulat einer pathologischen Abnormität sowie die damit verknüpfte Abgrenzung zu "normalen" Verhaltens- und Erlebensweisen war damals in der Psychiatrie weithin unhinterfragt und wirkte bis Ende der 70er Jahre deutlich nach (so z. B. in Arns/Jochheim/Remschmidt 1978, 181f.). Daß die Grenzen zwischen einem "normalen" und einem "auffälligen" Verhalten fließend sind, kam den Repräsentanten der deutschen Psychiatrie dabei kaum in den Sinn. Ihre Definitions- und soziale Kontrollmacht war enorm. Besonders betroffen waren davon Menschen aus einem sozial schwachen Milieu sowie gesellschaftliche Randgruppen (Landstreicher, Obdachlose, Prostituierte, Heimatlose). Kam es bei diesen Personen zu einer Einweisung in die Psychiatrie, und das war nicht selten, gab es dafür kaum "ernstzunehmende" Gründe (Jervis 1978, 119), vielmehr waren es in erster Linie "irgendwelche banale Umstände" oder "verschiedenste Vorwände" (finanzielle Armut, Arbeitslosigkeit, fehlender fester Wohnsitz, Umherstreunen ...), die für eine Zwangsunterbringung ausschlaggebend waren. Jervis zufolge fehlten zumeist "objektive Krankheitskriterien" (ebd., 48), was man durch vage und unspezifische Diagnosen wie "psychische Wesensveränderung", "psychopathische Wesensabartigkeit bei Minderbegabung" etc. oftmals zu verdecken versuchte. Viele Krankheitsgeschichten von geistig behinderten, seelisch behinderten und chronisch kranken Menschen, die heute als hospitalisiert und "fehlplaziert" zu den "Stiefkindern" der Psychiatrie zählen (hierzu Lingg/Theunissen 1997; Dörner 1998), belegen dies recht deutlich.

Alles in allem können wir somit festhalten, daß die psychiatrische Unterbringung von Frau D. dem damaligen Zeitgeist voll entsprach. Wenngleich diese Maßnahme Unverständnis, Protest und Widerstand hätte erwarten können, gibt es in den Krankenberichten über Frau D. keine Hinweise darauf. Vielmehr wird sie als eine von Verwahrlosung gekennzeichnete Patientin beschrieben, die sich schon kurz nach ihrer Einweisung weitgehend normgerecht verhalten habe. Auf Grund ihrer Anpassung an die institutionellen Bedingungen habe man sie daher rasch und recht problemlos - auch zu ihrer eigenen Zufriedenheit - arbeitstherapeutisch beschäftigen können. Die Frage, ob dies tatsächlich in ihrem Sinne war, läßt sich nicht beantworten. Denn es gab zum Beispiel keine Initiativen von Seiten der Psychiatrie, Frau D. gesellschaftlich zu reintegrieren. Es wurden aber auf jeden Fall ihre Interessen und Kompetenzen aufgegriffen - ein Zeichen dafür, daß nicht alles im Namen der Psychiatrie "schlecht" war und daß nicht alle behinderten Menschen innerhalb eines psychiatrischen Anstaltswesens total zu leiden hatten (auch Barton 1974, 12, 16).

Erst nachdem Frau D. innerhalb kürzester Zeit aus rein organisatorischen Gründen ohne jegliche Rücksichtnahme auf ihre subjektive Befindlichkeit von einer Station auf eine andere verlegt wurde, trat ein Prozeß ein, den Jervis (1978, 129) treffend herausgestellt hat: "Der Aufenthaltsort in der Irrenanstalt bewirkt fast ausnahmslos nach einigen Jahren, und manchmal nach einigen Monaten, eine charakteristische Art von Verhalten, die ‚institutionelle Neurose', ‚institutionelle Regression' oder richtiger ‚institutionelle Psychose' (‚Anstaltspsychose') genannt wird. Der Patient verschließt sich langsam immer mehr in sich selbst, wird energielos, abhängig, gleichgültig, träge, schmutzig, oft widerspenstig, regrediert auf infantile Verhaltensweisen, entwickelt starre Haltungen und sonderbare stereotype ‚Tics', paßt sich einer extrem beschränkten und armseligen Lebensroutine an, aus der er nicht einmal mehr ausbrechen möchte, und baut sich oft als eine Art Tröstung Wahnvorstellungen auf (die sog. ‚institutionellen Delirien'). Die geschichts- und zeitlose Welt der Abteilungen für Langzeitpatienten ist verantwortlich für diese Symptome, die auch in Konzentrationslagern festgestellt worden sind."

Verlegungen, wie sie bei Frau D. stattgefunden haben, waren (wenn auch nicht in dieser extremen Ausprägung) bis Mitte der 70er Jahre in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Großanstalten keine Seltenheit. In der Regel wurden sie aus organisatorischen Gründen (Platzmangel, Überbelegung, Sicherheitsaspekten) "von oben herab" angeordnet, individuelle Bedürfnisse, interpersonelle Beziehungen sowie die Betroffenen-Perspektive wurden dabei nur äußerst selten beachtet. Wie Frau D. die extrem häufigen Verlegungen, welche immer auch mit einem Personalwechsel verbunden waren, zu bewältigen versuchte, ist der Lebensgeschichte deutlich zu entnehmen. Ihre Reaktionen und Ausdrucksformen, insbesondere ihr Rückzug ins Bett sowie ihr Mutismus werden vor diesem Hintergrund totaler Fremdbestimmung, Verdinglichung und Negation originärer menschlicher Bedürfnisse nach Liebe, Zuwendung und Wertschätzung verstehbar. Wenngleich sie unter diesen Bedingungen institutioneller Gewalt massiv zu leiden hatte, ist sie aber dennoch kein ohnmächtig-passives Opfer der Verhältnisse, sondern es gelingt ihr, sich durch Weigerungs-, Protest- und Widerstandsformen auf ihre Weise zu behaupten. Ihre Bewältigungstechniken lassen sich oberflächlich betrachtet als Ausdruck einer Selbstbestimmung auslegen, tatsächlich aber handelt es sich um eine stark eingeschränkte Autonomie, insofern durch massive institutionelle Eingriffe in ihr Alltagsleben das "personale Selbst" schwer beschädigt, ja pervertiert wurde. Ihre "auffälligen" Verhaltensweisen erscheinen zwar als ein situationsadäquates, zweckmäßiges Problemlöseverhalten (so auch ihr Rückzug als eine Form der Verkehrung ins Gegenteil), sie können ihr aber nicht zu einer flexiblen Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit, zu "balancierter" Identität und Selbstverwirklichung verhelfen.

Es ist naheliegend anzunehmen, daß die autonomiehemmenden sozialen Faktoren (Verlegungen; fehlende emotionale Gratifikationen; mangelnde positive kommunikative Zuwendung; Sanktionen) das Auftreten schizophren geprägter Symptome ausgelöst bzw. befördert haben. Möglicherweise war es damals tatsächlich zu einer schizophrenen Erkrankung gekommen, wenngleich es diesbezüglich keine exakten Hinweise über vorausgehende Grundstörungen (z. B. kognitive Störungen der Informationsverarbeitung und Handlungsregulation; sensorische Wahrnehmungsstörungen; Gedankenindifferenzen ...) in den Jahren zuvor gab. Daher können wir nur vermuten, daß mit dem auffälligen Erscheinungsbild einer Schizophrenie (Wahnideen; Sinnestäuschungen) ein verzweifelter Versuch einherging, sich selbst zu helfen (Verdinglichung und Bedrohung abzuwehren; Hilflosigkeitserleben und Objektverlust zu bewältigen; Überforderungssituationen durchzustehen). Die moderne Schizophrenieforschung betont derlei Zusammenhänge auf dem Hintergrund eines sog. Vulnerabilitäts- und Coping-Modells, was zum Verständnis dieses Störungsbildes wesentlich beiträgt (Süllwog 1983; Ciompi 1982). Demgegenüber wurde bei Frau D. der soziale Faktor (z. B. die Verlegungen als "kritische Lebensereignisse") als überfordernder, "krankmachender", schizophreniefördernder Stressor überhaupt nicht in Betracht gezogen. Mit der Diagnose "Pfropfschizophrenie" wurden die Störungen von vornherein als "wesensbedingt" erachtet (hierzu auch Tölle 1985, 305). Vor dem Hintergrund dieser Annahme war die Ignoranz des sozialen Aspekts verständlich - ging es doch alles Andere als um ein Verstehen der auffälligen Verhaltens- und Erlebensweisen. Im Gegenteil: Die Etikettierung von Frau D. als debil und schizophren (i. S. e. Pfropfschizophrenie) ließ jegliches Verständnis für ihre Problem- und Interessenlage vermissen, und dementsprechend wurde ihre weitere Entwicklung auch ausgesprochen negativ prognostiziert. Dieser psychiatrisch-therapeutische Nihilismus hatte zugleich handlungsbestimmende Funktion: Frau D. galt nun als ein unheilbar-hoffnungsloser "Pflegefall", der am besten auf einer "geschlossenen geriatrischen Station" aufgehoben sei.

Tatsächlich kam es vor dem Hintergrund dieser negativen Prognose zu einer Aggravation ihres auffälligen Verhaltens (Aggressionen gegenüber dem Personal; Mutismus; Nahrungsverweigerung), so daß die self-fulfilling-prophecy in doppelter Hinsicht Bestätigung fand: Zum einen aus der Perspektive des Personals, welches bei Frau D. einen "fortschreitenden Persönlichkeitsverfall" beobachtete, zum anderen bei Frau D., die durch die Antworten der MitarbeiterInnen auf ihr Problemverhalten sich immer wieder bestätigt fühlte, daß ihr zentrales Bedürfnis nach positiver Zuwendung und Kommunikation völlig negiert, ja sogar als "böswilliger" und pathologischer Wesenszug ausgelegt wurde. Daher fühlte sie sich alles Andere als verstanden und paßte sich ganz der ihr zugeschriebenen Patientenrolle an. Durch den totalen Mutismus, dem nicht selten Ausdruck von Angst und Hilflosigkeit zugrunde liegt, glaubte sie ein für sie probates Mittel gefunden zu haben, die ständigen Kränkungen sowie das implizite Leiden selbstbestimmt zu überstehen. Denn positiv konnotiert bringt diese von ihr über zwanzig Jahre lang praktizierte Verweigerung ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Ausdauer und Selbstbehauptung, eine sog. Durchhaltekompetenz zum Ausdruck. Denn dank ihres (dieses) individuellen Widerstandspotentials war es letztlich nicht - wie negativ prognostiziert - zu einem irreversiblen Persönlichkeitsverfall gekommen. Die Ereignisse in den frühen 80er Jahren belegen, daß selbst bei dieser so stark ausgeprägten Hospitalisierung und Entfremdung der originäre Wunsch nach personaler Wertschätzung und Anerkennung nie völlig aufgegeben wurde. Wenngleich die institutionelle Gewalt brutal und kaum auszuhalten war, hatte sich ihr zwanzigjähriges "Warten auf Veränderung" letztendlich gelohnt. Durch die anti- und sozialpsychiatrische Bewegung eingeleitete Kritik am "psychiatrischen Modell" kam es Ende der 70er Jahre zu einer Neubestimmung und veränderten Problemsicht der Lage chronisch Kranker und geistig behinderter Menschen in der Psychiatrie, die mit institutionellen Reformen einherging (hierzu genauere Ausführungen Theunissen 1999). Sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze für abweichendes Verhalten fanden in zunehmenden Maße Gehör und vor dem Hintergrund multifaktorieller Ätiologiekonzepte wurden soziotherapeutische, heil- und sozialpädagogische sowie sozialintegrative Maßnahmen propagiert. Von diesen Normalisierungs- und Integrationsbemühungen profitierte auch Frau D.. Nach vielen Jahren der Verdinglichung und psychischen Mißhandlung wurde sie im Alter von 53 Jahren wieder als "Person" wahrgenommen, und es wurden ihre Bedürfnisse und Interessen aufgegriffen, wobei der Aufbau eines tragfähigen, verläßlichen Vertrauensverhältnisses durch eine kontinuierliche Bezugsassistenz (Patenschaft; Bezugsbetreuung) das Wesentlichste war.

Das alles führte zur Veränderung: Frau D. spürte, daß es eine Mitarbeiterin gab, die sie gerne hatte, und das war letztlich ausschlaggebend dafür, daß sie eines Tages wieder zu sprechen anfing (zunächst in Form eines selektiven Mutismus im Zusammensein mit ihrer Bezugsassistentin), in ihrer Lebensgestaltung immer selbständiger wurde und sich der Umwelt gegenüber aufgeschlossen öffnete. Diesem Prozeß lag eine pädagogische Konzeption zugrunde, die von der Einsicht ausging, daß die Aufbereitung von Lebensgeschichten zum Verstehen hospitalisierter Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung unabdingbar ist. Und nur von diesem Bezugspunkt aus konnte die behindertenpädagogische Arbeit erfolgreich gedeihen.

Literatur

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Buber, M.: Philosophische Schriften, Bd. I, Stuttgart 1962

Ciompi, L.: Affektlogik - über die Struktur der Psyche und ihre Entwicklung, Stuttgart 1982

Dörner, K.: Enthospitalisierung aus sozialpsychiatrischer Sicht - dargestellt am Beispiel Gütersloh, in: THEUNISSEN, G. (Hrsg.) a.a.O. (1998)

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Jantzen, W.: Diagnostik, Dialog und Rehistorisierung, in: JANTZEN, W.; LANWER-KOPPELEIN, W. (Hrsg.): Diagnostik als Rehistorisierung, Berlin 1996

ders.: Verstehende Diagnostik in: THEUNISSEN, G. (Hrsg.) a.a.O. (1998)

Jervis, G.: Handbuch der kritischen Psychiatrie, Frankfurt 1978

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Kraeplin, E.: Psychiatrie - ein Lehrbuch für Studierende und Ärzte, Leipzig 1904

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Theunissen, G.: Heilpädagogik und soziale Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen, Freiburg 1992

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ders.: Wider die Psychiatrisierung geistiger Behinderung, in: Geistige Behinderung 4/1996, 307-319

ders.: Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten, Bad Heilbrunn 1997 (2. stark erw. Auflage)

ders. (Hrsg.): Enthospitalisierung ein Etikettenschwindel? Neue Studien, neue Erkenntnisse und neue Wege in der Behindertenhilfe, Bad Heilbrunn 1998

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ders.: Wege aus der Hospitalisierung. Empowerment in der Arbeit mit schwerstbehinderten Menschen, Bonn 1999

Theunissen, G.; Plaute, W.: Empowerment und Heilpädagogik. Ein Lehrbuch, Freiburg 1995

Tölle, R.: Psychiatrie, Berlin u.a. 1985 (7. Aufl.)

Anmerkung

Der vorliegende Beitrag entspricht weithin dem Kapitel "Verstehende Diagnostik" in der neuen Schrift "Wege aus der Hospitalisierung" und möchte zu einem vertieften Studium in die Empowerment-Philosophie einladen.

Der Autor

Prof. Dr. Georg Theunissen

Institut für Rehabilitationspädagogik

FB Erziehungswissenschaften

Martin-Luther-Universität

D-06099 Halle (Saale)

Quelle:

Georg Theunissen: Label: Non-YARVIS - Von der Etikettierung zum Verstehen behinderter Menschen

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 2/99; Reha Druck Graz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 17.05.2010

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