Übergang von der Schule ins Berufsleben bei Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Was können wir aus internationalen Erfahrungen lernen?

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 2/2001; Thema: Integration ist unteilbar; Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst (Abt. für Sonderpädagogik) sowie des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen in Salzburg (GA 2 - Rehabilitation) Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (2/2001)
Copyright: © Gottfried Wetzel, Petra Wetzel 2001

Was können wir aus internationalen Erfahrungen lernen?

Beschäftigungsquote junger Menschen nach Bildungsstand und Altersgruppen 1996 (Quelle: OECD 1998)

 

unterhalb d. Sekundarbereichs II

unterhalb d. Sekundarbereichs II

Sekundarbereich II

Sekundarbereich II

Differenz bei 20-24jährigen

Differenz bei 25-29jährigen

 

20-24 Jahre

25-29 Jahre

20-24 Jahre

25-29 Jahre

   

Dänemark

65,9

63,2

78,1

83,0

12,2

19,8

Niederlande

68,4

68,7

76,5

85,6

8,1

16,9

Schweden

43,4

58,7

56,2

75,0

12,8

16,3

Österreich

60,5

69,8

70,1

82,3

9,6

12,5

Vereinigtes Königreich

47,6

49,7

68,3

75,5

20,7

25,8

USA

48,6

57,8

69,2

77,9

20,6

20,1

Ländermittel

55,7

61,3

69,7

79,9

- 14,0

- 18,6

Insbesonders folgende Probleme beim Übertritt ins Berufsleben sind für benachteiligte SchülerInnen in Österreich offensichtlich:

  • Jugendliche mit einem Schulabschluss niedriger als der Sekundarstufe II (insb. SchülerInnen mit SPF) sind in deutlich höherem Ausmaß von Arbeitslosigkeit betroffen, teilweise unmittelbar nach dem Schulabschluss und/oder nach einer Zwischenmaßnahme wie einer Berufsvorbereitung.

  • Der Großteil der jugendlichen AbsolventInnen mit SPF sind SchülerInnen mit Lernbehinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die keine begünstigten Behinderten sind und daher auch nicht in den Genuss von Maßnahmen des Behinderteneinstellungsgesetzes kommen.

  • 1999 wurde der Schuleingangsbereich neu geregelt: für Kinder mit SPF 3 statt 2 Jahre in der Grundstufe I mit der Konsequenz einer fehlenden berufsvorbereitenden 9. Schulstufe

  • Traditionelle Berufsausbildungs- und -vorbereitungsmaßnahmen, Reha-Maßnahmen etc. ... haben zunehmend Probleme, die AbsolventInnen am 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln.

  • Der 2. (geschützte) Arbeitsmarkt verzeichnet nur geringe Übertritte in den 1. Arbeitsmarkt.

  • Bisher werden nur Schulversuche an Polytechnischen Schulen angeboten; Integrationsklassen im Berufsschulwesen / Sek. II sind noch nicht möglich.

  • Die geringere Anzahl an Berufsvorbereitungs- und -orientierungsstunden im Rahmen der integrativen Beschulung gegenüber dem Sonderschulwesen benachteiligt die IntegrationsschülerInnen.

  • Die Arbeitsassistenz wird meistens erst ab dem 18. Lebensjahr aktiv und dann wiederum primär bei Arbeitslosigkeit und/oder bei begünstigten behinderten Menschen.

  • Derzeit sind für SchulabgängerInnen mit Lernbehinderungen viele, aber keiner so richtig zuständig. Die Zuständigkeitsfrage - ausgestattet mit entsprechenden Mitteln - für die Nahtstelle Schulabschluss und Berufseinstieg gilt es zu klären: hinausbegleiten (Unterrichtsministerium) oder hereinholen in den Arbeitsmarkt (Sozialministerium)[1] und es muss auch geklärt werden, welche Funktion dabei die Bundesländer (Landesbehindertengesetze) haben.

Ein Blick über die Grenzen (Dänemark, Schweden, Niederlande, GBR, USA) kann hilfreich sein, welche Schritte von Seiten der Schule und der Arbeitsmarkteinrichtungen gesetzt werden, - und zwar vor dem Schulende, in der Übergangsphase und nach dem Schulaustritt - um den Berufseinstieg von SchülerInnen mit SPF im Interesse der Jugendlichen und auch deren Eltern zu erleichtern. Der Paradigmenwechsel in der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung, nämlich ein Abgehen der Betonung von passiven Versorgungsinstrumenten hin zu Aktivierungsstrategien, sorgt dafür, dass Übergangsprozesse verstärkte Beachtung erfahren. Ziel von Aktivierungsstrategien, die unter anderem auch seitens der Europäischen Kommission stark forciert werden, ist das frühzeitige, aktive Eingreifen, um Beschäftigung zu ermöglichen und dauerhaft zu gewährleisten. Ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung, ein rascher und fließender Übergang in stabile Beschäftigungsverhältnisse und somit die Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit und sozialem Ausschluss soll gewährleistet werden.

 

zentrale institutionelle Zuständigkeit

zentrale Maßnahme im Übergangsbereich

Merkmale

UK

spez. OrganisationenSchulen Ministerium

career service organisations

Bildung und Arbeit sind in einem Ministerium vereinigt spez. Organisationen, die im Auftrag des Ministeriums Übergangsbegleitung/-beratung an Schulen durchführen anhand eines Grundlagenkataloges bei Jugendlichen mit SPF keine Einschränkungen (Zeit/Alter) jährl. Transition Plan ab dem 14. Lj.

USA

lokalen SchulbehördenProgramme von Bundesstaaten

Transition Koordinator (transition services) individual transition educational plan Schul-Betriebs-Partnerschaften

Schulabgangsgutachten mit Förderplan verpflichtende Maßnahmen spätestens ab 16, aber kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme erprobte und bewährte Transition Programme (berufsbezogene und alltägliche Fertigkeiten) sehr unterschiedliche oft mangelhafte Umsetzung Betriebe engagieren sich stärker in Schulen

Dänemark

Schule Kommunen

Guidance Team mit Kurator (Übergangs-begleiter) und Youth Advisor bis 19 Jahre

Begleitung von Jugendlichen mit SPF im Schulalltag, Vorbereitung auf Berufsleben/weiterführende Bildungseinrichtungen Kurator ist von Gemeinde angestellt Nachteil: keine verpflichtende Begleitung nach Schulende

Schweden

Schule Kommunen Arbeitsmarkt-behörden

Schullaufbahnberatungcareer guidance teachers

flexible Schulbildung zw. 16 und 19 Jahren Verstärkung der Kooperation Schule, Arbeitsmarkteinrichtungen, Wirtschaft Praktikumsprogramme Erwachsenenbildungsprogramme für Menschen mit geistigen Behinderungen

Niederlande

Schule Kommunen

Berufsvorbereitung

Sek I: individuell abgestimmte Programme mit mehr/weniger Theorie oder Praxis möglich mit Abgangsgutachten längere Schulzeit: (special) secondary education für Jugendliche mit SPF spezielle Vorbereitungsprogramme im Hinblick auf Weiterbildung/Berufseinstieg

Bei allen gegebenen nationalen Unterschieden[2] im Hinblick auf die konkreten Maßnahmen und gegebenen Strukturen lassen sich dabei sechs zentrale Merkmale/Prinzipien für eine erfolgsversprechende institutionelle Ausgestaltung der Übergangsphase ableiten, welche teils in engem Zusammenhang zueinander stehen.

Allgemeine Prinzipien/Maßnahmen/Forderungen in den ausgewählten Ländern, die (teilweise) umgesetzt wurden:

Klare gesetzliche Regelungen/Vorgaben - flächendeckende Gültigkeit/Versorgung

Ein Gesetz mit klarer Kompetenzzuständigkeit auch für Jugendliche mit SPF bzw. leichteren Beeinträchtigungen mit Rechtsanspruch auf "Basis-Maßnahmen" und zusätzlichen "Kann-Maßnahmen" je nach individuellen und regionalen Bedürfnissen ist wichtig. Anhand dieses Gesetzes muss auch die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums gewährleistet sein. Wichtig ist, dass das Gesetz den organisatorischen und inhaltlichen Rahmen, die generellen Ziele vorgibt (mit Spielraum für regionale Besonderheiten) und den Finanzierungsmodus definiert (vgl. "School-to-Work-Act" in den USA.).

Klare Zuständigkeiten, sowohl in personeller als auch finanzieller Hinsicht [3]

Mit einer gesetzlichen Grundlage zusammenhängend ist die Bedeutung von klaren, flächendeckenden Zuständigkeiten zu betonen, sowohl in personeller als auch finanzieller Hinsicht, um die Bedingungen für eine effektive Umsetzung von Übergangsmaßnahmen zu schaffen. Ziel sollte es sein, Unübersichtlichkeiten, Doppelgleisigkeiten, Kompetenzabgrenzungsprobleme und Unsicherheiten im Interesse aller Beteiligten zu vermeiden. In personeller Hinsicht erscheint es hierbei sinnvoll, eine Person bzw. ein Team mit der Übergangsbegleitung für eine bestimmte Region zu betrauen, denen die klare Kompetenz und Verantwortung für die Durchführung der Begleitmaßnahmen obliegt (vgl. z.B. das "Career Service" in Großbritannien) und die über die entsprechenden Qualifikationen und das entsprechende Know-how (u.a. hinsichtlich Bildungs- und Arbeitsmarktbereich, Pädagogik) verfügen.

Dezentralisierung und Regionalisierung, um den jeweiligen lokalen und regionalen Anforderungen entsprechen zu können; Flexibilität der Maßnahmen

Innerhalb dieser Anforderungen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und klaren Zuständigkeiten besteht in den untersuchten Ländern und der allgemeinen Diskussion Einhelligkeit darüber, dass die konkrete Umsetzung der Maßnahmen mit entsprechendem Handlungsspielraum vor Ort unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen lokalen und regionalen Gegebenheiten erfolgen muss (vgl. insb. die skandinavischen Länder oder Großbritannien). Übergangsbegleitende Institutionen bzw. Personen müssen die Situation vor Ort kennen, insbesondere die jeweilige Schul- und Arbeitsmarktsituation, die wirtschaftliche Struktur, und sie sollten darüber hinaus über die vorhandenen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten verschiedener Institutionen und Organisationen (im Bezug auf Arbeitsmarktintegration, sozialpolitische Belange, Bildungseinrichtungen/pädagogische Bereiche wie Trainings) informiert sein.

Betonung von Koordination und Vernetzung der verschiedenen involvierten Personen(gruppen)

Um diesen Anforderungen zu entsprechen, bedarf es einer regionalen Zusammenarbeit der verschiedensten potentiell involvierten Personen und Institutionen. Diese breite Einbindung ist dabei nicht als Widerspruch zum genannten Kriterium der klaren Kompetenzverteilung zu sehen, mit welchem primär die Notwendigkeit klarer Verantwortlichkeiten eingefordert wird. Die für die praktische Durchführung der Übergangsbegleitung verantwortliche Institution sollte eine koordinierende und vernetzende Funktion wahrnehmen, wie Beratung und der gezielte Informationsaustausch, die Zusammenführung verschiedener Institutionen vor Ort, beispielsweise zur Entwicklung koordinierter Vorgehensweisen. Auch durch Hilfe dieser Kontakte ("Unterstützungskreise", Schul-Betriebs-Partnerschaften) soll die Vermittlung von Jugendlichen auf Ausbildungs- und/oder stabile Arbeitsplätze verbessert werden.

Orientierung an persönlichen Fähigkeiten und Interessen der Betroffenen

Ziel der Begleitung sollte die Orientierung an den Stärken der Einzelnen sein und sie sollte deren Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen, wozu eine dementsprechende Flexiblität der gebotenen Maßnahmen notwendig ist. Entsprechende ‚Karriereentscheidungen' erfolgen gemeinsam mit den betroffenen Jugendlichen, deren Familie, dem Lehrpersonal sowie gegebenfalls unter Beiziehung von speziellen ExpertInnen (vgl. LaufbahnberaterInnen / "Career Guidance Teacher" in Schweden). Bewährt haben sich verpflichtende Ausgangsgutachten und -pläne (vgl. "Individual Transition Plans" in den USA) mit einer koordinierten Übergabe an "Übergangs-Dienstleistungseinrichtungen" mit geregelten Zuständigkeiten. Inhaltlich erscheinen uns insbesondere jene Ansätze interessant, die mittels frühzeitigen individuellen Förder- und Karriereplänen[4] arbeiten, wobei die Erstellung eines solchen Planes bereits während Ende der Pflichtschulzeit notwendig erscheint plus Ergänzungen während einer Berufsvorbereitung, falls eine solche Maßnahme durchgeführt wird. So ein Plan umfasst jedenfalls eine Einschätzung der besonderen Bedürfnisse, der persönlichen Kompetenzen, der beruflichen Wünsche und Interessen u.ä. sowie die einzelnen angestrebten Schritte bis hin zur beruflichen Integration. Es muss bei Schulaustritt klar sein, wer nun was in Zukunft macht und für was zuständig ist (Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen; placieren dann trainieren - also die Qualifikationen vor Ort verbessern etc. ...). Es gilt, die sozialen und berufsbezogenen Kompetenz und Schlüsselqualifikationen (z.B. Zuverlässigkeit) zu fördern, sowie die Person ausgehend von individuellen Interessen und Fähigkeiten zu stärken.

Beständigkeit der Maßnahmen: Übergangsbegleitung darf nicht mit einer ‚Erstversorgung' enden, sondern ist als langfristiger Prozess zu verstehen

Karrierepläne sind ein zentraler Teil der Beständigkeit der Begleitungsmaßnahmen: planvolles Vorgehen, koordinierter Übergang bzw. die geregelte Übergabe von der Schule an die Arbeitsmarkteinrichtungen bzw. Übergangs-BetreuerInnen vor Ort. Übergangsbegleitung sollte als längerfristiges Projekt verstanden werden, um nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten. Insbesondere wenn Probleme bei der beruflichen Integration auftreten oder sich etwa individuelle Lebensumstände oder berufliche Wünsche verändern, erscheint ein rasches (Re-)Agieren bzw. die Wiederaufnahme oder Intensivierung der Betreuung sinnvoll. Bei Erfolg der beruflichen Integration genügt ein loser Kontakt.



[1] Damit aus der Schnitt- eine Nahtstelle wird, gibt es dazu Treffen von Vertretern des Bildungs- und Sozialministeriums und der Übergang von der Schule in den Beruf bildet einen Schwerpunkt der "Behindertenmilliarde".

[2] z.B. hinsichtlich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (Quotensysteme/Ausgleichstaxen; Lohnsubventionen/Einkommensersatzleistungen, persönliche Unterstützungsmodelle etc.)

[3] Derzeit ist es in Österreich "Zufall", wo welche Leistungen dazu in welchem Umfang und für welche Zielgruppe mit welchen Subventionen/Förderungen angeboten werden. In gewissen Regionen - vorrangig im (groß-)städtischen Raum schießen die Projekte aus dem Boden (viele mit ungesicherten Zukunftsaussichten, da z.B. EU-Förderungen nur auf eine bestimmte Zeit limitiert sind), in anderen Regionen herrscht Unterversorgung oder es passiert überhaupt nichts (vgl. VHS Meidling 1999: Berufliche Integration behinderter Menschen. Projekte in Österreich).

[4] In Österreich ist die Eingangsphase mit Gutachten/Förderplänen geregelt, aber nicht die Ausgangsphase.

Maßnahmen von Seiten der Schule/Bildungseinrichtungen (wie z.B. Erwachsenenbildung):

  • Von Vorteil sind integrative Schulangebote, die in die Sekundarstufe II reichen, da gerade die Schwächsten länger brauchen. Möglichst viel praxisbezogene Inhalte in Richtung berufliche Integration sollten angeboten werden. Lehrpläne müssen möglichst umfassend sein, aber auch sehr flexibel, um rasch auf Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können (z.B. Stichwort: Neue Technologien).

  • Vorteilhaft im Sekundarstufen II - Bereich sind dabei duale Maßnahmen, also kombinierte Aus- und Weiterbildungsprogramme, weiters abgestufte Programme mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad wie "Teilqualifizierungslehren" (gewisse Flexibilität hinsichtlich Inhalten mittels Kurs-/Modulsystem und Ausbildungsdauer).

  • Es sollte auch interessante Varianten im Sinne lebenslangen Lernens und selbstbestimmter Lebensführung geben, die von SpäteinsteigerInnen akzeptiert werden.

  • Mehrmalige Schnuppertage und Betriebspraktika sollten angeboten werden, um die eigenen Interessen und Fähigkeiten mit der beruflichen Realität und den Arbeitsvoraussetzungen in Betrieben vergleichen zu können.

  • Übergangsbegleiter sollten bei Bedarf eine gezielte Aus- und/oder Weiterbildung erhalten.

Maßnahmen von Seiten der arbeitsmarktpolitischen Akteure:

  • Kreis der Anspruchsberechtigten: In anderen Ländern erfolgt kein 50% Splitting zwischen begünstigten und begünstigbaren Behinderten.

  • Modelle wie "placement before qualification", "on-the-job-trainings", Nachreifungsprogramme, Modelle der unterstützten Beschäftigung/Job-Coaching/Arbeitsassistenz, Integrationsbegleitung sollten verstärkt flächendeckend gefördert werden.

  • Es sollte auch - falls notwendig - die Leistungsminderung eines Mentors im Unternehmen ausgeglichen werden, um Anreize für Betriebe zu schaffen, sich verstärkt für die Integration einzusetzen.

  • Eine Deckelung der Arbeitsplätze in "Geschützten Werkstätten" bei gleichzeitiger Einführung alternativer Modelle sollte überlegt werden, sowie die Festsetzung einer erhöhten Transfer-Quote vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt.

Fazit: Die oben genannten Prinzipien können quasi als ein Leitfaden zur effektiven Ausgestaltung der Übergangsphase und der Weiterentwicklung einschlägiger Maßnahmen herangezogen werden. Nach dem derzeitigen Stand der Recherchen ist die "Nahtstelle" effektiver in der Zuständigkeit des Arbeits-/Sozialministeriums (Kenntnisse des Arbeitsmarktes, Berufsorientierungsmaßnahmen etc.) als im Bildungsministerium (u.a. Beschränkung hinsichtlich Altersgruppe) aufgehoben.

Literatur

Beham, M. ; Winkler, D.: Vision99. Arbeitspapier zur (Weiter)entwicklung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, gekürzte Zusammenfassung. Wien 1999.

Europäische Kommission: Kompendium der von den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgten Chancengleichheitspolitik zugunsten behinderter Menschen. Brüssel 1998.

EURYDICE: Studie zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Jugendliche, die das Bildungssystem ohne Qualifikation verlassen haben. 1997

Greinix, A.: Was kommt nach der Hauptschule? alpha nova compass zeigt neue Wege. In: Integration in der Praxis, 11,16-18. 1999.

Leichsenring, K.; Strümpel, Ch.: Berufliche Integration behinderter Menschen. Innovative Projektbeispiele aus Europa. Wien 1997.

Niedermair, C.; Tschann, E.: ‚Ich möchte arbeiten' - Der Unterstützungskreis. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5. (http://bidok.uibk.ac.at/texte/beh4-00-arbeiten.html).1999.

OECD: Getting started, settling in: the transition from education to the labour market. In: OECD. Employment Outlook. June. 1998. Paris.

Rutte, V.; Rosenkranz, T.: Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf dem Lehrausbildungsplatz und in die Berufsschule. 1999. http://bidok.uibk.ac.at/texte/rutte-berufsschule.html

Schindler, R.: Offene Lehre - Offene Schule. Die Zeit ist reif für die Reform der Berufsausbildung! In: Betrifft:Integration. 2,10-12. Wien 2000.

Thornton, P.; Lunt, N.: Employment Policies for Disabled People in Eighteen Countries: A Review. York 1997.

VHS Meidling: Berufliche Integration behinderter Menschen. Projekte in Österreich. Wien 1999.

Wetzel, G.; Wetzel, P: Betreuung behinderter Jugendlicher an der Schnittstelle von Schule und Beruf - eine internationale Vergleichsstudie. Wien: BMBWK. 2000.

Die Autorin

Mag. Petra Wetzel, geb. 1972; Studium der Politikwissenschaft am Institut für Staatswissenschaft in Wien (Sponsion 1999); Diplomarbeit über "Wohlfahrtspluralismus im Pflegebereich. Entwicklung und Ausgestaltung in Vorarlberg und Wien". Mitarbeit an diversen Forschungsprojekten im Bereich Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

a9304542@unet.univie.ac.at

Der Autor

Dr. Gottfried Wetzel, geb. 1960; Studium der Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie in Salzburg (Promotion 1987); Klinischer und Gesundheitspsychologe (seit 1993); von 1984 bis 90 im Behindertenbereich tätig (Mobiler Hilfsdienst Salzburg, Verein Miteinander Linz); seit 1990 Assistent am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Salzburg mit den Lehr-, Forschungs- und Publikationsschwerpunkten Vorschulerziehung und Integrative Behindertenpädagogik, im speziellen Computeranwendung, Qualität der Integration im (Vor-)Schulalter und an Universitäten, Inclusive Education im internationalen Vergleich, Übergang von der Schule in den Beruf und Selbstbestimmt Leben; von 1993 bis 1999: Behindertenbeauftragter des Akademischen Senates.

Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Salzburg

Akademiestr. 26/2

5020 Salzburg

gottfried.wetzel@sbg.ac.at

Quelle

Gottfried Wetzel, Petra Wetzel: Übergang von der Schule ins Berufsleben bei Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Was können wir aus internationalen Erfahrungen lernen?

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. Nr. 2/2001; Reha Druck Graz, S.71-77

bidok - Volltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.01.2007

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