Das kanadische Konzept von Community Living und Policy Making

am Beispiel der New Brunswick Association for Community Living (NBACL)

Autor:in - Anne Dore Stein
Themenbereiche: Recht, Lebensraum
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 6/2012, Thema: Abenteuer des Zusammenlebens S. 41-51. Behinderte Menschen (6/2012)
Copyright: © Anne Dore Stein 2012

Abbildungsverzeichnis

    Abstract:

    In diesem Beitrag wird exemplarisch und in Ansätzen dargestellt, wie weit das Verständnis von Community Living in der Provinz New Brunswick, aber auch in den anderen Zweigen von Community Living Canada reicht. Ausgehend von der Personengruppe der Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen wird, dem Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend, für alle Lebensbereiche durchdacht, aber auch in praktischen Zusammenhängen gefordert und umgesetzt, was die Einbeziehung von allen Menschen in die verschiedensten sozialen und gesellschaftlichen Bereiche bedeuten kann.

    Das kanadische Konzept von Community Living und Policy Making

    Mit dem Artikel 19 „Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ („Living independently and being included in the community“) und Artikel 8 „Bewusstseinsbildung der UN-Behindertenrechtskonvention“ stellt sich die Herausforderung der Gestaltung von Einbeziehung auf vielen Ebenen: zum einen die konkrete Umsetzung des Zugangs zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten und zur Teilhabe an gemeindenahen Dienstleistungen der Allgemeinheit (Art 19, Abs. b und c), also Zugang zu einer im weitesten Sinne verstandenen adäquaten Infrastruktur zur Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung, sowie zum anderen die Realisierung von Maßnahmen, ein entsprechendes Bewusstsein auf allen gesellschaftlichen Ebenen über Bewusstseinsbildungsprozesse zu schaffen.

    Einer von zunehmenden Ausgrenzungsprozessen gekennzeichneten Situation steht die Vorstellung der Community-Living-Bewegung von einer Gesellschaft entgegen, einem Gemeinwesen, das alle seine Mitglieder in ihrer Subjektivität und Unterschiedlichkeit wertschätzt, das seine Ressourcen an den unterschiedlichsten Interessen und Bedürfnissen der in der Gemeinde lebenden Mitglieder ausrichtet, Strukturen schafft, die zu einer Einbindung von Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten und Möglichkeiten im sozialen und gesellschaftlichen Leben führen, so dass Anerkennungsverhältnisse entstehen, die die Individualität, Integrität, Bürgerrechte und Würde eines Jeden sichern.

    Elemente des Community-Living-Konzeptes allgemein

    In der Fachdiskussion in der Behindertenhilfe wird Community living so diskutiert, dass es sich nicht um eine „primär theoriegeleitete Bewegung“ handelt, sondern um eine eher „anwendungsbezogene, pragmatische Bewegung“ (Knust-Potter 1998, 4). Der historische Rückbezug auf die Wurzeln dieser Bewegung könnte allerdings als theoretische Begründung begriffen werden.

    Als handlungsleitende Kriterien bestimmt Knust-Potter das Normalisierungsprinzip, den Integrationsgedanken und die Erwachsenenorientierung. In der Literatur wird häufig der Personenkreis der Menschen mit Lernschwierigkeiten als derjenige angeführt, auf den sich diese Bewegung bezieht, wobei sich die Community-Living-Bewegung durch den Ansatz der De-Institutionalisierung an sich auf alle von Segregation bzw. Institutionalisierung betroffenen Personengruppen wie ältere Menschen, Menschen mit psychischen, körperlichen oder anderen Beeinträchtigungen bezieht.

    Obwohl keine einheitliche Konzeption für Community Living besteht, gibt es doch einige Elemente, die als charakteristisch bezeichnet werden können.

    Es sind dies:

    • die Anwendung des Normalisierungsprinzips

    • die Orientierung an der Sicherstellung von Selbstbestimmungsrechten

    • die Orientierung auf und Einbindung in das Gemeinwesen, damit der sozial-räumliche Bezug

    • die Orientierung auf in den jeweiligen Gemeinden angesiedelten ambulanten und individuell ausgerichteten Unterstützungsstrukturen,

    • die Anwendung des Prinzips Integration vor Rehabilitation

    • die Aktivierung primärer und sekundärer sozialer Netzwerke

    • gemeinsame Nutzung aller lokalen Ressourcen durch Bürger mit und ohne Behinderung

    • Anerkennung individueller Hilfebedarfe, Absicherung subjektorientierter Hilfen, individuell zweckmäßige Unterstützung

    • kompensatorische und advokatorische Assistenz in den Alltag behinderter Menschen. (Dörner 2004, Keupp, H. 2006, Knust-Potter 1998, Störmer 2001)

    Dies bedeutet nach Dörner, dass die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach normalen Beziehungen zwischen Bürgern mit und ohne Behinderung in Öffentlichkeit, Familie, Freundeskreis und Arbeit möglich wird.

    Dies heißt, dass sich die Bedeutung von Professionellen mit wachsender Tragfähigkeit und einer entsprechenden Beziehungsnormalisierung innerhalb der Gemeinde stark verändert. Dies bedeutet aber auch, dass die helfenden Berufe ihr berufliches Selbstverständnis völlig verändern müssen, dass das Gemeinwesen wieder vollständig wird, eine „Rekommunalisierung der Kommunen“ eintritt, wie Dörner es bezeichnet hat (Dörner 2004).

    Besonderheiten des kanadischen Inklusionsverständnisses

    Die Anerkennung der Unterschiedlichkeit von Menschen unter Respektierung ihrer Eigenarten/Eigenheiten ohne Assimilationszwang – dies vor dem Hintergrund, dass es sich hier um einen immer wieder herzustellenden bewussten Prozess handelt. So könnte man das kanadische Inklusionsverständnis knapp zusammenfassen.

    „Wir haben zusammen zu leben, wir haben keinen anderen Ort als den, an dem wir leben und wir müssen dies auf allen Ebenen leisten: physisch, psychologisch, sozial und politisch!“ (Gerald Fathering, Bildungsminister im Mai 2010).

    Im Gespräch mit dem Bildungsminister als Verantwortlichen für das gesamte Bildungssystem in der Provinz Manitoba wurde die in meinem Forschungssemester immer wieder vorgefundene „kanadische Haltung“ deutlich, dass es in Bezug auf die Herstellung inklusiver Verhältnisse niemals darum gehen kann, völlige Übereinstimmungen der verschiedenen Gruppen innerhalb der Gesamtbevölkerung, der verschiedenen „Teile des Ganzen“ im Sinne von Assimilation herzustellen, sondern dass es immer wieder in einem Aushandlungsprozess darum gehen muss, die Grundgemeinsamkeiten unterschiedlicher Gruppen herauszufinden, ohne dass darüber die vorhandene Unterschiedlichkeit aufgegeben werden muss. Als entscheidend wird die Diskussion, die Kommunikation, das Verständnis, das Bewusstwerden, das „talking-through“ darüber gesehen, wie man es herstellen kann, dass jeder seinen Lebensentwurf in Respekt vor dem Anderen leben und die Möglichkeit erhält, seinen Beitrag (contribution) zur Gesellschaft leisten kann.

    Historische und menschenrechtliche Begründungszusammenhänge – die Bedeutung der Charta der Freiheit und Menschenrechte (Charter of Rights and Freedom) 1982

    Die o.a. Einschätzung bedeutet keineswegs, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse auch in der jüngeren kanadischen Geschichte nicht ebenso widersprüchlich und konfliktreich darstellten wie in anderen westlichen Nationen auch. Die Protestbewegung der 1960-er Jahre mit der Forderung nach Rechten für Minderheiten, die Frauenbewegung, die Studentenbewegung mit der Infragestellung bisheriger Lebensgewohnheiten spielten hier ebenso eine Rolle wie zunehmende ökonomische Probleme in den 70-er Jahren.

    In erster Linie der Ölschock brachte 1973 die kanadische Wirtschaft mit zweistelligen Inflationsraten und ansteigender Arbeitslosigkeit in eine tiefe ökonomische Krise. Es gab heftige politische Auseinandersetzungen zwischen den Provinzen und der Zentralregierung über die Verantwortung für die Finanzkrise. Das führte zu Fragen nach dem Zusammenhalt der gesamten Nation.

    Eine zweite Entwicklung gefährdete den Zusammenhalt der kanadischen Gesellschaft: Im Zusammenhang mit dem Ölschock erlangten die erdöl- und erdgasreichen Westprovinzen British Columbia und Alberta eine neue wirtschaftliche Bedeutung und verbündeten sich mit dem politisch auf größere Unabhängigkeit drängenden Québec gegen die Zentralregierung.

    Eine dritte Herausforderung stellte der Wahlsieg stark nationalistischer Kräfte in der Provinz Québec dar, die in einem Referendum 1980 und 1995 die Unabhängigkeit der Provinz bzw. weitgehende Souveränität einforderten. Die Referenden wurden abgelehnt, das letzte nur mit knapper Mehrheit. Als Ergebnis dieser Auseinandersetzungen um eine mögliche Unabhängigkeit versprach der damalige, von allen kanadischen Bevölkerungsgruppen hoch angesehene Premierminister Pierre Trudeau den Québecios eine neue Form des Föderalismus, wenn Québec Teil der kanadischen Konföderation bleiben würde (vgl. National Geographic Kanada, 2009, 35 ff., Polyglott Kanada, 2008/2009, 63 ff.).

    Dies wurde im Jahr 1982 im Constitution Act umgesetzt, in dem erstmals das Recht zur Verfassungsänderung generell von London auf Ottawa übertragen wurde. Als Ergänzung zur neuen, eigenständigen kanadischen Verfassung wurde gleichzeitig die kanadische Charta für Freiheit und Menschenrechte (Charter of Rights and Freedom) verabschiedet.

    Neben der erstmaligen Absicherung der Rechte und Freiheiten der kanadischen Urbevölkerung im Verfassungsrang bekannte sich der kanadische Staat auf der Ebene der neuen Verfassung zu seiner multikulturellen Grundlage und verpflichtete sich zu dessen Wahrung und Förderung.

    Der Artikel 15 der Verfassung beinhaltet den Teil der Verfassung, auf den sich – neben vielen anderen bis dahin benachteiligten und diskriminierten Bevölkerungsgruppen – die kanadische Behindertenbewegung in ihrem Kampf um gleiche Rechte bezieht und der zu Recht als Meilenstein und Wendepunkt in der kanadischen Behindertenpolitik dargestellt wird.

    Der zweijährige Kampf um die Aufnahme der Kategorie Behinderung in die Charta als ein Grund für Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe neben Rasse, nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Geschlecht und Alter zeigt auf, dass die bisher geschilderten Hintergründe keineswegs das Bild einer heilen, konfliktfreien Gesellschaft vermitteln sollten.

    Die gesamtkanadische Verfassung von 1982 – also auch die menschenrechtliche Absicherung der Nichtdiskriminierung wegen einer Behinderung – musste im Folgenden auf der Ebene der Provinzen und Territorien in Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. Das heißt, hier musste für verschiedene Bereiche (Erziehung/Bildung, Arbeit, Wohnen usw.) festgelegt werden, was diese Nichtdiskriminierungsvorschrift konkret bedeutet.

    Als typisch kanadisch für den Umgang mit Gesetzen lässt sich hier zeigen, dass sich alle zum Teil lang anhaltenden und umfassenden Auseinandersetzungen um die Umsetzung der Charter of Rights and Freedom in Bezug auf die Gleichstellung behinderter Menschen (aber auch der anderen angeführten Gruppen) auf nur einen einzigen, aus zwei Sätzen bestehenden Artikel, den Artikel 15 der Charta beziehen:

    „Every individual is equal before and under the law and has the right to the equal protection and equal benefit of the law without discrimination and, in particular, without discrimination based on race, national or ethnic origin, colour, religion, sex, age or mental or physical disability.”

    In dem sich anschließenden zweiten Satz des Artikels wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Antidiskriminierungsvorschrift nicht ausschließt, Maßnahmen „positiver“ Diskriminierung durchzuführen. Diese „Affirmative Actions“ genannten Maßnahmen sollen dazu führen, dass bisher benachteiligte Bevölkerungsgruppen durch gezielte Förderung und bevorzugte Berücksichtigung in die Lage versetzt werden, Positionen einzunehmen, die ihnen bis dahin vorenthalten waren.

    Im Bildungsbereich wird vor diesem Hintergrund in den verschiedenen Provinzen von Eltern vor allem schwerer behinderter Kinder darum gekämpft, dass diese damit 1982 erstmals in der kanadischen Geschichte überhaupt das Recht auf öffentliche Erziehung und Bildung, also das Recht auf den Besuch von regulären Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, zugestanden bekommen!

    Wie in anderen Provinzen, z.B. Manitoba dauert dies auch in New Brunswick vier Jahre, d.h. in beiden Provinzen wird die Charta in Bezug auf Erziehung und Bildung 1985 nach der Einreichung von Klagen von Eltern behinderter Kinder in entsprechende Gesetze umgesetzt (die Bill 13 in Manitoba und die Bill 86, Sektion 12 im Education Act von New Brunswick).

    Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass sich die ausgeprägt menschenrechtliche Orientierung auch heute noch in allen während eines Forschungssemesters 2010 von mir besuchten Bereichen und in den Gesprächen mit den verschiedenen Berufsgruppen, VertreterInnen von Bildungsverwaltung, Politikern und Eltern zeigte.

    Die hohe Bedeutung der Kultur der Ureinwohner für die Entwicklung einer solch inklusiven, auf Konsens orientierten Haltung kann hier nicht ausgeführt werden (vgl. hierzu ausführlicher Saul 2008, Stein 2011).

    Wie zeigt sich diese Haltung konkret in der Umsetzung in die gesellschaftliche Realität von Menschen mit Beeinträchtigungen?

    Dies soll im Folgenden an der Geschichte, dem Selbstverständnis, den Strategien und einigen Projekten einer Organisation dargestellt werden, deren Entwicklung vor dem o.g. Hintergrund zu betrachten ist: die

    New Brunswick Association for Community Living (NBACL).

    Es handelt sich hierbei um eine Organisation, die 1957 ursprünglich von Eltern sog. Geistig behinderter Kinder mit dem Namen „Association for the Mentally Retarded“ gegründet wurde. Ausgelöst von der zunehmenden Anzahl von Mitgliedern von Menschen mit Lernschwierigkeiten (in Kanada heute als „people with intellectual disabilities“ bezeichnet), wurde eine heftige Diskussion um den Vereinsnamen geführt, der als negativ und stigmatisierend empfunden wurde. 1987 wurde der Name und die Ausrichtung der Vereinigung geändert in: „Association for Community Living“.

    Die Organisation setzte sich in New Brunswick in den folgenden Jahren zunächst dafür ein, dass vor allem die schwerer behinderten Kinder, die bis zur Verabschiedung der Charter of Rights and Freedom 1982 überhaupt kein Recht auf Schulbesuch in einer regulären Schule hatten, Zugang zumindest zu den privat und von den Eltern zu finanzierenden „Auxiliary Classes“ (eine Art Behelfsschulen, meistens in den Kellern von Kirchengebäuden gelegen) erhalten. In den 1960-er und 1970-er Jahren liegt der Schwerpunkt beim Aufbau von umfassenden Unterstützungssystemen. Mitte der 1970-er bis in die 1980-er Jahre werden die ersten Frühförderprogramme entwickelt und die Integration in die Gemeinden wird forciert. Die Großeinrichtung „William F. Roberts“-Institution wird geschlossen. 1982 wird dann die Charter of Rights and Freedom und vier Jahre später das Gesetz 85 verabschiedet, in dem das Recht auf Schulbesuch und Inclusive Education gesetzlich geregelt werden.

    In den 1990-er Jahren erfolgt die seitdem klare und eindeutige Orientierung auf den Menschenrechtsfokus, auf Inklusion in die Gemeinde und auf die inklusive Gemeindeentwicklung.

    Heute ist die Arbeit von NBACL eindeutig auf Inklusion und das Gemeinwesen ausgerichtet, ein Gemeinwesen, das alle seine BürgerInnen umfasst. Es wird davon ausgegangen, dass selbstverständlich individueller spezifischer Unterstützungsbedarf besteht und gewährleistet sein muss, dieser aber so ausgerichtet sein soll, dass darüber die Partizipation an regulären Gemeindeaktivitäten erleichtert wird und die Lebensqualität des einzelnen sich darüber erhöht.

    Die derzeitigen Arbeitsschwerpunkte von NBACL beziehen sich auf verschiedene Bereiche und Aktivitäten wie: Familienunterstützung und Anwaltschaft, Arbeit, Wohnen, Frühförderung, Bildung, Sexualität, Individuelle Zukunftsplanung, Übergang Schule – Beruf, Freizeit und Rechtsberatung.

    Diese Aktivitäten haben sich auch in Kanada vor dem Hintergrund entwickelt, dass behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene über Jahrzehnte in Großeinrichtungen segregiert als Menschen lebten, die einer „Behandlung“ bedurften. Die vorherrschende Auffassung bestand darin, dass behinderte Menschen als krank und unfähig zu einer Entwicklung als Individuum angesehen wurden.

    In den 1960-er/70-er und 80-er Jahren setzte sich das „Rehabilitationsmodell“ durch. Als Konsequenz wurden von den Einrichtungen und Trägern mehr gemeindenahe Angebote entwickelt, es wurden familienähnliche Wohngruppen eingerichtet, Geschützte Werkstätten, Sonderschulen usw. Diese beinhalteten aber nach wie vor in hohem Maße Elemente „institutionellen Denkens“. Auch wenn sich das „sozio-politische Modell“ von Behinderung mehr und mehr durchgesetzt hat, nach dem Behinderung als relative, relationale Kategorie und soziale Konstruktion betrachtet wurde, und damit große Fortschritte erzielt wurden, geht NBACL davon aus, dass das Ziel des vollständig einbezogenen, teilhabenden Bürgers in New Brunswick noch immer nicht erreicht ist (http://www.nbacl.nb.ca/english/aboutus/history.html).

    NBACL sieht sich heute als Teil einer großen internationalen Bewegung. In ganz Kanada gibt es heute 13 Provinz- und Territorial-Vereinigungen von Community Living, die zusammen mit ca. 400 lokalen Vereinigungen und 40.000 Einzelpersonen die Canadian Association for Community Living (CACL) bilden.

    Behindertenpolitische Aspekte und Policy Making

    Im Folgenden soll ein Aspekt aufgegriffen werden, der in der Beobachtung verschiedenster Bereiche wie Early Childhood Education, wie Schule, wie Arbeit, wie Community Living im Unterschied zur deutschen Herangehensweise (vgl. Janning/Toens, 2008) in Kanada sehr ausgeprägt zu beobachten ist bzw. geradezu ein charakteristisches Merkmal der Umsetzung der in der Charter of Rights geforderten Einbeziehung behinderter Menschen in alle gesellschaftlichen Bereiche darstellt: der Aspekt der schrittweisen Politikveränderung – in Kanada im Begriff des „Policy Making“ gefasst und verankert.

    Torjman (2005) stellt heraus, dass die kanadische Regierungspolitik ihre Anstrengungen zunehmend auf die horizontale (Bottom up) Politikgestaltung ausrichtet – dies in Anerkennung der Tatsache, dass viele der von ihnen gesetzten Ziele komplex und auf vielfältige Ebenen bezogen sind. Es wird heute zunehmend deutlicher, dass Regelungen auf kooperatives Handeln der verschiedenen (z. B. Regierungs-) Abteilungen orientiert werden müssen.

    Eine wichtige Unterscheidung im Policy Making betrifft die Form der reaktiven und proaktiven Politikgestaltung. Während erstere sich auf die Regelung von Krisen und Notfallsituationen bezieht, wird in der proaktiven Politik eine bereits eingeführte gesellschaftliche Herausforderung durch entsprechende Schritte gestaltet. Zum Beispiel wird Wissen und Lernen als essentieller Schlüssel angesehen, um sowohl die ökonomische „Gesundheit“ als auch das soziale Wohlbefinden „aufzuschließen“ – die Redewendung: „To Unlock Possibilities“ ist in der Diskussion um Inklusion allgegenwärtig. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung zweier eigenständiger, aber miteinander verbundener nationaler Strategien:

    • Die nationale Innovationsstrategie: Hier werden nicht vorab inhaltlich festgelegte Forschungsprojekte finanziert, sondern es existieren auf Provinz- und auf föderaler Ebene Innovationsfonds, die auf Antrag für innovative Projekte Finanzen/Anschubfinanzierungen zur Verfügung stellen, diez.B. in den Projekten von NBACL genutzt werden sowie

    • Die Nationale Strategie in Bezug auf Kompetenzentwicklung und Lernen, die auch in den Provinzen umgesetzt werden soll. So werden 2002 Strategien diskutiert, wie Kanada weltführend in Bezug auf qualifizierte und „talentierte“ Arbeitsmarktentwicklung werden kann. Es sollen neue Gelegenheiten geschaffen werden, damit jeder lernen und arbeiten kann (z. B. für New Brunswick den im Frühjahr 2010 verabschiedeten 21st Century Learning Three-Year Plan 2010 – 2013 vom Department for Education!).

    Ähnlich wie das Phasenschema der Politikentwicklung oder der Politikzyklus in der Politikfeldanalyse diskutiert wird, gibt es nach Torjman einige generelle Schritte, die für Entwicklungen im Policy-Prozess charakteristisch sind:

    • die Auswahl der Zielvorstellung

    • die Identifikation der angemessenen Ausrichtung des Planziels

    • die Festlegung des Weges, um die Zielvorstellung zu erreichen

    • die Entwicklung spezifischer Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen

    • die Implementierung der Maßnahme und die Überprüfung der Auswirkungen.

    Als wesentlich stellt Torjman heraus, dass es sich – und dies dürfte v.a. für kanadische Verhältnisse charakteristisch sein – in allen Punkten um einen (gesellschaftlichen) Aushandlungsprozess handelt, der sich an einem angenommenen Besten für Alle – so wird das öffentliche Interesse verstanden – orientiert. Wenn Angelegenheiten noch niemals in das öffentliche Bewusstsein gerückt sind, bedarf es ganz besonderer Anstrengungen, dies zu tun, indem einerseits überzeugende Argumente für die Bedeutsamkeit des Themas für Alle vermittelt werden und andererseits ein Bewusstsein dafür geweckt wird, was es bedeutet, nicht auf diese Fragen/Herausforderungen zu reagieren.

    Besondere Bedeutung misst Torjman dem Implementierungsprozess selbst zu und charakterisiert als entscheidende Faktoren Effektivität, Effizienz und Konsistenz von Maßnahmen. Trotz guter Pläne kann es dazu kommen, dass sich Entwicklungen gänzlich anders vollziehen, als auf dem Papier geplant: wenn z.B. die Maßnahmen zu langsam umgesetzt werden, wenn im umfassendsten Sinne zu wenig „investiert“ worden ist, die politische Zielsetzung nicht mit anderen Zielsetzungen abgeglichen wurde und u. U. mit diesen kollidiert. Idealerweise sollten politische Zielsetzungen einen kontinuierlichen Überprüfungsprozess impliziieren.

    Warum an dieser Stelle diese, wenn auch nur sehr knappen Bezüge zur Policy-Forschung?

    Aufgrund vielfältiger Beobachtungen kann die kanadische Behindertenbewegung tatsächlich als Behindertenpolitik gekennzeichnet werden. Sie ist sehr stark durch Strategieentwicklung und Policy Making auf den verschiedensten Ebenen charakterisiert. Als These soll hier vertreten werden, dass gerade dies zusammen mit der menschenrechtlichen Verankerung die Stärke der kanadischen Behindertenbewegung ausmacht!

    Behindertenpolitische Entwicklungen

    Die soziopolitische Auffassung von Behinderung ist zugleich Ergebnis als auch handlungsleitend für die Behindertenbewegung in Kanada. In den 1970-er Jahren gründet sich auch in Kanada die Independent-Living-Bewegung, und die dahinterstehende Philosophie des selbstbestimmten Lebens führt zu weiteren Gründungen von Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen und entsprechenden Aktivitäten im politischen Feld. Im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme der Behindertenbewegung wird in der Literatur oft das Internationale Jahr der Behinderten 1981 als Meilenstein angeführt. In Anerkennung dieses Jahres hatte die kanadische Regierung eine überparteiliche Sonderkommission in Bezug auf Behinderung und Benachteiligung eingesetzt. Im Bericht dieser Sonderkommission, dem sog.Obstacle Report“ werden Fragen von Behinderung in den breiten Rahmen von Menschen- und Bürgerrechten eingeordnet und nicht länger als Frage von Gesundheits- und Fürsorgepolitik behandelt. Im Bericht wurden 130 Forderungen formuliert, die sich auf alle Aspekte öffentlicher Politik bezogen: von der Menschenrechtsdimension über Einkommenssicherheit zu Dienstleistungseinrichtungen, Transport, Kommunikation u.ä.

    Der Obstacle Report war insofern so bedeutsam, als hier erstmals explizit behinderte Menschen von der Regierung konsultiert worden waren. Die Fragen der Regierungskommission bezogen sich darauf, welche Politikgestaltung (Policy) am besten geeignet sei, volle Bürgerrechte für behinderte Menschen zu erreichen. Behinderte Menschen sollten nicht länger als passive Empfänger von Hilfeleistungen betrachtet werden, sondern als gleichberechtigte Bürger der Gesellschaft.

    Diese bürger- und menschenrechtliche Perspektive fand sich dann wieder in der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Rechte behinderter Menschen in der bereits angeführten Charter of Rights and Freedom von 1982. Sie stellt gleichzeitig einen Meilenstein und Ausdruck der politischen Einflussnahme der Behindertenbewegung dar, war Behinderung als spezifischer Diskriminierungsgrund in der Ursprungsfassung der Charta 1980 doch nicht einmal erwähnt.

    Am Beispiel des Obstacle Report und der Charter of Rights and Freedom kann eine Grunddimension kanadischer Behindertenpolitik verdeutlicht werden, auf die ich in der Literaturrecherche, aber auch in der Diskussion um strategisches Handeln sowohl auf der Ebene der Verwaltung als auch auf der Ebene der Interessensvertretung immer wieder gestoßen bin: Die legislativen Absicherungen der Forderungen der Behindertenbewegung in Bezug auf die vollständige gesellschaftliche und soziale Einbeziehung behinderter und benachteiligter Menschen waren einerseits Ergebnis politischer Einflussnahme und zugleich Motor nachfolgender Entwicklungen . Dies schließt aber nicht aus, dass bei zögerlicher und unzureichender Umsetzung nicht auch – ähnlich wie in den USA – erst der Klageweg zu entsprechenden gesetzlichen Absicherungen führte.

    Auf der Ebene hochrangiger Gesetzgebung wie der Verfassungsebene in der Charta sind eher generelle Dimensionen formuliert, die dann in Verordnungen oder Provinzgesetzgebungen detaillierter im Sinne der Umsetzungsmöglichkeiten formuliert sind. Aber auch hier fällt auf, dass es nicht so sehr Festlegungen, sondern viele Interpretationsspielräume gibt.

    Dies wird aber von politischer Seite nicht als Beliebigkeit in der Umsetzung interpretiert, sondern als Auftrag, mit den Interessensvertretern in den Aushandlungsprozess zu treten.

    Auch hier spielt die durchwegs anzutreffende Orientierung an der menschenrechtlichen Perspektive eine für deutsche Verhältnisse völlig ungewohnte hohe Bedeutung. Gesellschaftliche Aushandlungsprozesse, wie bei Torjman beschrieben, kennzeichnen die Diskussion um Inklusion in Kanada in einem für deutsche Verhältnisse völlig ungewohnten Umfang.

    Dies ließe sich nun anhand vielfältiger Beispiele in den verschiedenen Bereichen aufzeigen. Zusammenfassend soll hier jedoch nur angeführt werden, dass es natürlich auch in Kanada um die Sicherstellung individueller Unterstützungsformen für behinderte und benachteiligte Menschen geht. Sehr viel ausgeprägter als in Deutschland erfolgt dies aber vor dem Hintergrund eines Selbstverständnisses, nach dem Unterstützungsbedarf nicht als individuelle Problemlage verstanden wird, sondern als gesellschaftliche Aufgabe, Strukturen zu schaffen, die eine vollständige gesellschaftliche Einbeziehung behinderter Menschen ermöglichen. In der Umsetzung dieser Forderung wird deutlich strategischer im Sinne des Policy Making vorgegangen, insofern als in – immer öffentlich – geführten Debatten Forderungen aufgestellt werden, die in entsprechenden Berichten festgehalten werden. Seien es die weitreichenden Unison Reports von 1998 und 2000, mit denen die traditionellen Wohnformen der institutionellen Unterbringung in Heimen und Großeinrichtungen in Frage gestellt und selbstbestimmte Wohnformen als Bürgerrecht gefordert wurden oder der ca. 400-seitige MacKay-Report von 2004, in dem die Entwicklungen, Problemanzeigen und Erfordernisse in Bezug auf inklusive Beschulung in einem umfänglichen Forderungskatalog niedergelegt waren: Diese Berichte werden der Regierung in öffentlichen Veranstaltungen übergeben, öffentlich diskutiert und es werden – ebenso öffentliche – Reaktionen darauf erwartet. In der Regel führt dies zu zeitlich festgelegten Programmen, innerhalb derer die vorgeschlagenen Veränderungen umgesetzt werden sollen. Nach bereits vorher festgelegten Evaluationszeiträumen werden diese Programme wieder auf die politische Agenda der Beteiligten gesetzt und die nächsten Schritte festgelegt. So besteht ein andauernder Zirkel der Festlegung und Überprüfung der festgelegten Ziele im öffentlichen Raum.

    Wie zeigt sich dies nun in Bezug auf die Arbeitsweise und Strategie von NBACL?

    2005 wurde von der kanadaweiten CACL eine 10-Jahres-Change-Agenda beschlossen, nach der mit der kanadischen Bevölkerung, der Regierung, dem öffentlichen und privaten Sektor eine Veränderung in Bezug auf das Leben von KanadierInnen mit einer intellektuellen Behinderung erreicht werden soll. Danach gibt es zehn Schwerpunkte, über die eine Veränderung hin zu einer vollständig inklusiven Gesellschaft erreicht werden kann:

    • Der Bereich der Kinderrechte

    • Der Bereich der Schließung der Großeinrichtungen

    • Der Bereich der Unterstützung behinderter Menschen

    • Der Bereich der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz

    • Der Bereich gleicher Rechte

    • Der Bereich der Beseitigung von Armut

    • Die Familien Unterstützung

    • Inklusion allgemein

    • Inklusion im Bereich Erziehung und Bildung

    • Sichere und Inklusive Gemeinden

    Zu jedem Punkt gibt es eine prägnant ausformulierte Vision, klare Bezugspunkte für deren Erreichung und Quellen mit Material und Daten (http://www.cacl.ca/10-steps-inclusivecommunities).

    Die einzelnen Provinzorganisationen haben Programme entwickelt, die auf die jeweiligen Provinzen bezogen sind, arbeiten aber aktiv an der o.g. Agenda mit.

    Die folgenden Programme sind bei NBACL (jeweils mit hauptamtlichen ReferentInnen) in der Organisation vertreten:

    Verteidigung von Rechten, Unterstützungsprogramme für behinderte Menschen, Arbeit, Finanzierung, Familienunterstützung, Inklusive Erziehung und Bildung, Freizeit, das Programm soziale Inklusion, 15 (!) Trainingsprogramme sowie Transitionsprogramme (z.B. von der Schule in die Arbeitswelt).

    Die Community Living-Vereinigung in New Brunswick hat sich drei große Schwerpunkte als strategische Ziele gewählt:

    • Change lives“: d.h. über vielfältige Programme die konkrete Lebenssituation von Individuen zu verbessern

    • Changing Communities: d.h. die Situation in der Kommune, die Situation in Institutionen von Erziehung und Bildung, Freizeitangebote usw. durch Zur-Verfügung-Stellen von Trainingsprogrammen, Material oder Ressourcen anderer Art (auch personell) dahingehend zu beraten und unterstützen, dass inklusive Strukturen entstehen. Hier ist eine große Palette von Material entstanden, das als gedruckte Materialien oder online erhältlich ist (NBACL Ressource Catalogue).

    Hierzu gehören auch sehr konkret formulierte online-Lernmodule (http://www.nbacl.ca/nbacl/NBACL-ANBIC/index_e.html), so z.B. ein Modul, das konkret ein inklusives Freizeitangebot meint, welche Anforderungen eingelöst sein müssen usw.: http://nbacl.nb.ca/english/resources/recreation_06.html). Dazu gehören u.a. auch Broschüren, welche Fragen Eltern an Schulen stellen sollen/ können, damit ihr Kind in einem inklusiven Setting lernen kann u.v.a.m.

    • Promote/ Defending Rights: Hierzu zählt nach dem Selbstverständnis von NBACL als Strategie die gezielte Beeinflussung von Politik über verschiedene Wege. Dazu gehören regelmäßige Hintergrundgespräche mit einzelnen PolitikerInnen, aber auch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, ein öffentliches Bewusstsein über die Herausforderung zu schaffen, so dass politischer Druck aufgebaut werden kann. Hier wird anwaltschaftliche Vertretung im Sinne von `advocacy´ ausgeübt.

    Konkret werden Problemlösungspapiere vorgelegt und konkrete Vorschläge in die politische Diskussion gebracht – immer schriftlich und immer öffentlich mit der Aufforderung an die Politik verbunden, sich dazu öffentlich zu äußern.

    Strategieentwicklung bei NBACL:

    Die Organisation befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess von (bewusst begleiteter) Strategieplanung. Dies wird über ein Strategieplanungskomitee in der Festlegung von Fünf-Jahresplänen vorgenommen. Diese Pläne werden einer jährlichen Revision mit Prioritätenfestlegung für ein Jahr unterzogen. Jährlich werden diese Prioritätensetzungen überprüft und bei Veränderungsbedarf neu festgelegt oder bei Erfolg abgeschlossen.

    In einem zweiten Schritt werden alle diese strategischen Planungen von den MitarbeiterInnen der Organisation operationalisiert (Operating plan) und in Schritte transformiert und umgesetzt und ebenfalls wieder einem regelmäßigen review unterzogen und bei Bedarf neu ausgerichtet. Diese aus der Organisationsentwicklung bekannten Abläufe werden nach meiner Beobachtung jedoch nicht als formal abzuarbeitende Schritte einer Organisationsentwicklung betrachtet, sondern diese o.a. oben angeführte Struktur stellt offensichtlich das Verständnis von Policy Making als Arbeitsprinzip im Sinne eines dort so bezeichneten Vorgehens von : Vision – Mission – Action – Review auch in Bezug auf die eigene Organisation dar.

    Exemplarisch besonders hervorzuheben, ist hier die „Politik der Pilotprojekte“. NBACL hat keine „eigenen Dienste“. Wenn aber für einen Bereich neue Konzepte umgesetzt werden sollen und weder Erfahrungen dazu vorliegen noch Gelder vorhanden sind, geht NBACL immer wieder den Weg, ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt über den oben erwähnten Innovationsfonds anzustoßen und zu finanzieren. Diese Programme werden – z.B. auf zwei Jahre angelegt – an NBACL angebunden, mit einem entsprechenden Evaluationstermin über den Erfolg des Programms verbunden und dann einer Überprüfung unterzogen. Wenn die Programme sich als erfolgreich im Sinne der anvisierten Ziele erweisen, werden neue, von NBACL unabhängige Dienste und Strukturen geschaffen. Aber auch diese werden regelmäßigen reviews unterzogen!

    Einen weiteren strategischen Baustein des Policy Makings stellt die Öffentlichkeitsarbeit dar.

    Ein Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit besteht darin, dass ein Mal im Jahr ein so genanntes Lunch-In, ein gemeinsames Mittagessen an einem normalen Wochentag, veranstaltet wird. Dazu werden ca. 20 Personen aus der Kommune angesprochen, dass sie als sog. „tablecaptains“ dafür verantwortlich sind, sieben Personen, die sie kennen, für dieses Lunch-In einzuladen. Wichtig ist nur, dass es verschiedenste Menschen aus der Kommune sind. Bei diesem eher bescheidenen Mittagessen in einem großen Hotel berichtet die Organisation über ihre Arbeit.

    Das Story-Telling, das Geschichten-Erzählen im Sinne der Überwindung von Entfremdungsprozessen, indem normale Lebenszusammenhänge zum Gegenstand gemacht werden, spielt eine bedeutende Rolle in den von NBACL angestrebten Bewusstseinsbildungsprozessen. Auf der homepage (http://www.nbacl.nb.ca) sind entsprechende Videos eingestellt. Hier sind ebenfalls die Videos über die No-Excuses-Campaign zu sehen, mit der man gezielt die Widerstände gegen die Realisierung von inklusiven Verhältnissen zum Gegenstand macht.

    Beim Lunch-In berichtet ein People-First-Vertreter z.B. darüber, welche Bedeutung sein Arbeitsplatz für ihn hat, den er über die Vermittlung des über Community Living entstandenen Dienstes „Unlimited Employment“ (unbegrenzte Arbeitsplätze) auf dem regulären Arbeitsmarkt gefunden hat und ein Unternehmer berichtet, wie sich die Arbeitssituation in seinem kleinen Unternehmen nach anfänglicher Unsicherheit durch diesen neuen Mitarbeiter verändert hat. Verbunden mit dieser Veranstaltung ist die im amerikanisch-kanadischen Raum sicher weiter verbreitete Form des Spendensammelns. Hier ist sie an die Möglichkeit gebunden, durch eine langfristig angelegte Spendenbereitschaft Mitglied der „Changemaker-society“, also ein „Changemaker“ zu werden. Es wird hier allerdings sehr klar vermittelt, für welche Maßnahmen ganz konkret die Spenden eingesetzt werden. Diese für europäische Maßstäbe eher ungewöhnliche Vorgehensweise des Spendensammelns wird von NBACL aber explizit nicht als Wohltätigkeitsveranstaltung gesehen, sondern als Weg, wie man MitbürgerInnen am Aufbau einer inklusiveren Gesellschaft für alle beteiligen kann und ein dementsprechender Bewusstseinswandel angestoßen werden soll. So wurde zu Beginn der Veranstaltung ein Videofilm („Credo for support“, Quelle: www.youtube.com/watch?v=wunHDfZFxXw) gezeigt, der – von People-First-VertreterInnen produziert – die Menschenrechtsdimension und Menschenrechtsverletzungen drastisch in den Mittelpunkt stellte und keinesfalls eine „angenehme Wohltätigkeits-Stimmung“ verbreitete.

    Anmerkung

    * Erweiterte und veränderte Fassung meines Beitrags Stein, A. (2011): Das kanadische Inklusionskonzept – sozialhistorische, menschenrechtliche und behindertenpolitische Zugänge. Z Behindertenpädagogik Jg. 50. H.2, S. 142–168

    Literatur

    Credo for Support: www.youtube.com/watch?v=wunHDfZFxXw

    Dörner, K.: Community Care als logische Folge der De-Institutionalisierung. http://www.rauheshaus.de/fach-forum/veröffentlichungen/behindertenhilfe/communitycare/communitycare-als-logische-folge-der-De-Institutionalisierung/

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    Die Autorin

    Abbildung 1. Prof. Dr. Anne-Dore Stein

    Portraitfoto der Autorin

    Dipl.-Behindertenpädagogin (Univ.) und Dipl. Soz.-päd., Langjährige praktische Tätigkeit in vollstationären Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, in einer später in eine Integrations-Kita umgewandelten Kindertagesstätte für schwermehrfachbehinderte Kinder, als Stützpädagogin beim Aufbau von Integrationskindergärten in Bremen, danach Leitung eines ambulanten Dienstes (ISB) Seit 2000 Professorin an der Evangelischen Hochschule Darmstadt. Dort Entwicklung und Leitung des Internationalen BA- und MA-Studiengangs Integrative Heilpädagogik / Inclusive Education.

    Forschungsschwerpunkte:

    Gemeinsame Erziehung und Bildung (Entwicklungslogische Didaktik), Geschichte und Theorie der Heilpädagogik, International Vergleichende Forschung mit Schwerpunkt Inclusive Education, Bioethik, Gemeinwesen- und Sozialraumorientierung, Konzeptionsentwicklung und Change Management.

    Projekte zur Zeit:

    • Entwicklung eines Weiterbildungs-Masters „Systementwicklung Inklusion“ (Start SomSem 2014 geplant).

    • Wissenschaftliche Begleitung von zwei Schulen, die auf dem Weg zur Inklusiven Schule sind

    Funktionen:

    • Vorsitzende des Fachbereichstages Heilpädagogik

    • Mitglied der Akkreditierungskommission der AHPGS

    • Vorsitzende des Vereins Politik gegen Aussonderung. Koalition für Integration und Inklusion

    • Mitglied im AK Inklusion beim Hauptvorstand der GEW (Schwerpunkt Index für Inklusion für Kitas)

    • Kontakt: mailto:stein@eh-darmstadt.de

    • Studiengang Integrative Heilpädagogik / Inclusive Education: www.eh-darmstadt.de

    Quelle

    Anne Dore Stein: Das kanadische Konzept von Community Living und Policy Making Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 6/2012, Thema: Abenteuer des Zusammenlebens S. 41-51.

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 20.03.2019

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