Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

Geschichte, Forschung und der Status Quo in Österreich

Autor:in - Tobias Buchner
Themenbereiche: Therapie
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 6/2012, Thema: Abenteuer des Zusammenlebens, S. 53-63. Behinderte Menschen (6/2012)
Copyright: © Tobias Buchner 2012

Abstract:

Zunächst wird ein historischer Rückblick auf das Themengebiet Psychotherapie und intellektuelle Beeinträchtigung vorgenommen. Anschließend wird die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung im deutschsprachigen Raum nachgezeichnet. Danach wird der Status quo hierzu im englischsprachigen Raum skizziert. Anhand von Ergebnisauszügen von zwei Studien wird schließlich der Blickwinkel von KlientInnen mit intellektueller Beeinträchtigung auf Psychotherapie beleuchtet, bevor im dritten Teil der Abhandlung Stand und Problemlagen in Österreich beschrieben werden. Zum Abschluss wird die gegenwärtige Lage der psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung kritisch im Lichte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen betrachtet.

Information

BEHINDERTE MENSCHEN, die Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten ist das Fachmagazin im deutschsprachigen Raum. Alle zwei Monate bringt es Fachwissen zu einem Schwerpunktthema. Dazu gibt es Reportagen, Meldungen, Buchbesprechungen, Fortbildungstipps und Kommentare. Produziert wird die Zeitschrift von der Reha-Druck, einer Druckerei in Graz, in der behinderte Menschen Ausbildung und Arbeit finden. Probeexemplare, Geschenkabos und Schnupperabos können auch online angefordert werden: www.behindertemenschen.at

Historischer Rückblick

Der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung blieb Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung lange Zeit verwehrt. Ausschlaggebend dafür waren vor allem zwei defizitorientierte, vom medizinischen Modell von Behinderung geprägte Annahmen bzw. Vorurteile. Auch wenn die nachfolgende These empirisch nicht haltbar war, wurde Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung unterstellt, sie seien aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen nicht in der Lage, einen psychotherapeutischen Prozess bewältigen zu können. So wurde von „Fachleuten“ zum Beispiel hartnäckig behauptet, dass Personen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht über das hierfür erforderliche Reflexions- bzw. Abstraktionsvermögen verfügten. Psychotherapie galt in diesem Kontext daher als unmöglich (Badelt 2006). Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wurden als „untherapierbar“ eingestuft und bezeichnet (Buchner 2006). Neben diesem Vorurteil führte eine weitere Haltung bzw. Betrachtungsweise zum Ausschluss des besagten Personenkreises von Psychotherapie. So wurde über Jahrzehnte hinweg nicht zwischen intellektueller Beeinträchtigung und psychischer Störung unterschieden (Hennicke & Rotthaus 1993): psychische Auffälligkeiten wurden als Ausdruck der intellektuellen Beeinträchtigung erachtet. Ein Verständnis, welches auch im Jahr 2000 noch von Christian Gaedt bemerkt und kritisiert wurde: „Es besteht immer noch die Tendenz, psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung als Ausdruck der geistigen Behinderung zu betrachten und nicht als Phänomene, die einer besonderen Erklärung bedürfen.“ (Gaedt 2000, 36).

Die beschriebenen Annahmen bzw. Haltungen fungierten letztlich nicht nur als unüberbrückbare Barriere zum Zugang zu Psychotherapie, sondern führten auch zu „Problemlösungen“, welche für die betroffenen Personen weit reichende Konsequenzen hatten. So wurden – der Annahme folgend, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht die nötigen kognitiven Voraussetzungen für eine Psychotherapie besäßen – psychische Störungen fast ausschließlich mit Psychopharmaka behandelt.

Personen, die trotz dieser Behandlung weiterhin starke Auffälligkeiten zeigten, wurden auf Empfehlung bzw. Anweisung von ÄrztInnen, aber auch auf Wunsch von Angehörigen und BetreuerInnen, in Psychiatrien oder abgelegenen Heimen untergebracht. Dort waren sie zumeist weiterer medikamentöser Sedierung und anderen menschenunwürdigen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt[1].

Diese Dynamik und die ihr zu Grunde liegenden Annahmen hielten sich bis in die 1980er Jahre hinein. Zwar leisteten einzelne Personen, wie Ernst Berger in Österreich, Isolde Badelt und Christian Gaedt in Deutschland und Marlis Pörtner in der Schweiz in den späten 1970er bzw. 1980er Jahren bereits Pionierarbeit im Feld der Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. In relevantem Ausmaß wurden Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung als potenzielle AdressatInnen von Psychotherapie jedoch erst im Zuge der Enthospitalisierungsbewegung wahrgenommen (Berger 2007). Verlief diese Bewegung in den 1980er Jahren in den einzelnen Bundesländern von Österreich noch recht unterschiedlich intensiv, wurden – forciert durch das Unterbringungsgesetz 1990[2] – in der ganzen Republik Programme installiert, welche die Ausgliederung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung aus Psychiatrien in kleinere Wohneinheiten im Gemeinwesen zum Ziel hatten. Die in den psychiatrischen Anstalten lediglich medikamentös behandelten (und auch die im Verlauf der Aufenthalte durch die traumatisierenden Zustände erworbenen) psychischen Störungen stellten nun das neue, zumeist pädagogische Betreuungspersonal vor erhebliche Herausforderungen, die nicht mehr ausschließlich durch das weitere Verabreichen von Psychopharmaka gelöst werden sollten[3]. Daher wurde es erforderlich, neue Konzepte zur Behandlung psychischer Störungen zu erarbeiten. Diese waren zunächst größtenteils verhaltenspädagogischer aber eben auch verhaltenstherapeutischer Natur (Berger 2007). Im Laufe der Jahre differenzierte sich bis heute das psychotherapeutische Angebot jedoch weiter aus: So wurden von TherapeutInnen zunehmend auch psychodynamische, humanistische und auch systemische Ansätze angewendet. Zudem wurden gerade im Bereich von alternativen Therapieformen, wie z.B. Kunsttherapie oder Prätherapie, Angebote auch für Menschen mit einer schweren intellektuellen Beeinträchtigung entwickelt. Die Praxis zeigt(e), dass Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gelingen sowie wirken kann, was in Kreisen der ProfessionistInnen teilweise zu einem Umdenken und in Folge zu einem relativen Ausbau der psychotherapeutischen Angebote für den besagten Personenkreis führte. So wird in Österreich heute, im Jahr 2012, Psychotherapie in verschiedenen Settings angeboten – wenn auch bei weitem nicht flächendeckend, wie im dritten Teil noch genauer gezeigt werden wird.

Es bleibt jedoch anzumerken, dass die weiter oben diskutierten Vorurteile, wonach Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu einem psychotherapeutischen Prozess nicht in der Lage seien, zum Teil nach wie vor vorhanden sind und auch heute noch häufig eine Barriere für den Zugang zu Therapie darstellen.



[1] An dieser Stelle ist anzumerken, dass zum Teil Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht (nur) aufgrund der Diagnose einer psychischen Störung in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht wurden, sondern häufig auch die „Diagnose“ intellektuelle Beeinträchtigung dafür ausreichte, wie zum Beispiel anhand der Lebensgeschichte von Gerhard Westermann deutlich wird (Westermann & Buchner 2007).

[2] Das Unterbringungsgesetz hatte weit reichende Auswirkungen, da hier eine klare Differenzierung zwischen intellektueller Beeinträchtigung und psychischer Störung vorgenommen wurde. Intellektuelle Beeinträchtigung alleine durfte nun kein Grund zur Unterbringung in einer Psychiatrie/einer psychiatrischen Anstalt mehr sein.

[3] Dies wird unter anderem auch daran deutlich, dass in vielen Enthospitalisierungsprojekten die Reduzierung der verabreichten Psychopharmaka als wesentliches Ziel und letztlich auch als Indikator für den Erfolg der Ausgliederung gesehen wurde (z.B. Meyer 1994).

Forschung

Anhand der vorigen Ausführungen wird deutlich, dass Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ein sehr junges Feld der psychotherapeutischen Praxis ist. Folglich fehlten bis weit in die 1980er Jahre hinein wissenschaftliche Auseinandersetzungen zur Thematik fast zur Gänze (Müller-Hohagen 1987). Erst in den 1990er Jahren widmete sich eine zunehmende Anzahl an AutorInnen dem Spannungsfeld. So wurden auch erste Sammelbände zu Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung publiziert (Görres & Hansen 1992, Hennicke & Rotthaus 1993). Die Anzahl an Publikationen hat seitdem in beachtlichem Ausmaß zugenommen. Mit einem Blick auf die inhaltliche und methodische Ausrichtung der Veröffentlichungen ist festzustellen, dass die reflexiv-deskriptive Auseinandersetzung von PraktikerInnen der gängige Typus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Thematik ist (Buchner 2011) – wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. So findet sich eine Vielzahl an Artikeln, in denen PsychotherapeutInnen von ihren Erfahrungen mit der Adaption verschiedener therapeutischer Schulen für die Arbeit mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung berichten (Buchner 2006). Zudem befassten sich AutorInnen mit Psychotherapie im Kontext von psychiatrischstationären Settings (z.B. Berger & Müller 2002, Voß et al. 2008), der Erörterung von gesetzlichfinanziellen Rahmenbedingungen (z.B. Hennicke 2004, Scholz 2006) und auch der Übertragung psychotherapeutischer Ansätze und Zugänge in den Betreuungsalltag (z.B. Senckel 1998, Pörtner 2004). Dabei sind sich die meisten AutorInnen darüber einig, dass Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung erfolgreich sein kann. Dies wurde mitunter anhand von Falldarstellungen veranschaulicht.

In einem Beitrag aus dem Jahr 2008 erläuterten Werther und Hennicke den bisherigen Wissensstand für den deutschsprachigen Raum:

  • Demnach finden bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung die gleichen psychotherapeutischen Prozesse statt wie bei nichtbehinderten Menschen. Sie können mitunter jedoch deutlich langsamer ablaufen.

  • Sämtliche bekannten Psychotherapieverfahren können auch bei Personen mit intellektueller Beeinträchtigung angewendet werden, wenn sie den Anfordernissen des/der Klienten/Klientin entsprechen

  • Die Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn wird (gerade von VertreterInnen psychodynamischer und personzentrierter Ansätze) als besonders wichtig erachtet

  • Die Rolle des Therapeuten/der Therapeutin ist häufig wesentlich aktiver und gestaltender als in der Arbeit mit nichtbehinderten KlientInnen (Werther und Hennicke 2008).

Zusammenfassend lässt sich zum Forschungsstand im deutschsprachigen Raum bilanzieren, dass die bisherigen Tätigkeiten sehr viel zu einem Austausch, einer Reflexion in Richtung Professionalisierung und damit auch zu einer Etablierung der Thematik beigetragen haben. Im engeren Sinne empirische Forschung hat bisher allerdings kaum stattgefunden. Sie wäre allerdings für eine weitere theoretische Fundierung dringend notwendig.

Dieses Manko ist für die Forschungslandschaft im Feld der Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Behinderung im englischsprachigen Raum nicht zu konstatieren – wurden hier doch zahlreiche empirische Studien mit einem Fokus auf die Effektivität von Therapie durchgeführt. Metaanalysen von Untersuchungen zeigten, dass Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung „moderat effektiv“ ist (Prout & Nowak-Drabik 2003) und verhaltenstherapeutisch-kognitive sowie psychodynamische Ansätze bei Personen mit einer „milden“ intellektuellen Beeinträchtigung effektiv sind (Willner 2005). Zudem wurden zahlreiche Sammelbände (z.B. Stenfert Kroese et al. 1997, Cottis 2009) und Handbücher (z.B. Chesner 1995, Bunt & Hoskyns 2002) verfasst. Allerdings lässt sich – genauso wie für den deutschsprachigen Raum – auch hier konstatieren, dass der Blickwinkel der PraktikerInnen dominiert: Die Perspektive der KlientInnen mit intellektueller Beeinträchtigung spielt bis auf wenige Ausnahmen (MacDonald et al. 2003) im Rahmen der empirischen Untersuchungen keine Rolle.

Eben dieser Blickwinkel ist jedoch für die weitere Fundierung der therapeutischen Praxis von Bedeutung (Buchner 2008), weshalb ihm anhand der Darstellung von zwei Studien, die in Österreich durchgeführt wurden, im Folgenden besondere Beachtung geschenkt werden soll. Die jüngere der beiden Studien setzte sich mit den Wirkfaktoren von Psychotherapie auseinander (Buchner 2011). Von der etwas weiter zurückliegenden der beiden Untersuchungen (Buchner 2006) werden ausgewählte Ergebnisse präsentiert, von denen meines Erachtens (auch wenn die Studie nicht auf Repräsentativität abzielte) Rückschlüsse auf die Situation der psychotherapeutischen Versorgung für den besagten Personenkreis in Österreich getroffen werden können.

Der Blickwinkel von KlientInnen mit ntellektueller Beeinträchtigung

1. Positive Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn

Alle ProbandInnen verwendeten positive Attribute, wenn sie das Verhältnis zu ihrem Therapeuten/ ihrer Therapeutin beschrieben. Zudem wurde von einigen TeilnehmerInnen im Zuge der Interviews explizit darauf verwiesen, dass ohne eine positive Beziehung eine Therapie „nicht funktionieren“ würde bzw. „nicht helfen“ würde.

2. Schweigepflicht

Das Einhalten der Schweigepflicht wurde von den meisten InterviewpartnerInnen als besonders wichtig für das Gelingen von Therapie betont und als angenehmer Kontrast zu den Erfahrungen im (Betreuungs-)Alltag empfunden: So war es für einige der befragten Personen eine vollkommen neue Erfahrung, dass eine professionelle Unterstützungsperson Vertrauliches für sich behält und dies nicht in einem Netzwerk von BetreuerInnen zirkuliert wird. Dadurch wurde die Basis für einen offenen Umgang miteinander gelegt.

3. Positive Kommunikation

Die während der Sitzungen geführten Konversationen wurden als ungezwungen und „frei“ wahrgenommen. Die Therapie wurde als Ort beschrieben, an dem man „ausreden“ kann, was ebenfalls als angenehmer Gegensatz zum Alltag wahrgenommen wurde.

4. Fähiger Therapeut/ fähige Therapeutin

Ein Therapeut bzw. eine Therapeutin muss, um einen wirksamen therapeutischen Prozess zu ermöglichen, über bestimmte Fähigkeiten verfügen: Sensibilität, geschickte Gesprächsführung, Einfühlungsvermögen, abstrakte Zusammenhänge in einfacher Sprache benennen und erklären können und auch „Tipps“ (= Vorschläge für Copingstrategien) geben können, mit deren Hilfe Stresssituationen im Alltag leichter bewältigt werden können.

5. Intrinsische Motivation

Die meisten TeilnehmerInnen waren von ihren BetreuerInnen in Therapie „geschickt worden“ bzw. hatten auf Empfehlung oder Anregung ihrer BetreuerInnen die Therapie begonnen. Dieser Impuls zur Inanspruchnahme von außen konnte nach einigen Sitzungen in eine intrinsische Motivation umgewandelt werden, da ein Nutzen der Therapie wahrgenommen wurde (ein erstes Rückgehen des psychischen Leidensdrucks oder die gemeinsame Entwicklung von Bewältigungsstrategien, die im Alltag erfolgreich angewendet werden konnten).

Die Kategorien können letztlich nicht als isoliert voneinander betrachtet werden, sondern beeinflussen sich gewisser Maßen gegenseitig – wobei der Wirkfaktor Beziehung als die alles verbindende Schlüsselkategorie gedacht werden könnte.

Anhand der Ergebnisse kann zum einen die bereits von Werther und Hennicke (2008) getroffene Feststellung, wonach die Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn von zentraler Bedeutung ist, weiter empirisch untermauert werden. Dies steht auch in Einklang mit Grawes Arbeiten zu allgemeinen Wirkfaktoren von Psychotherapie; auch hier wurde die therapeutische Beziehung als ein wesentlicher Wirkfaktor identifiziert (Grawe 2005).

Des Weiteren lassen sich Rückschlüsse auf den (Betreuungs-)Alltag der Betroffenen ziehen, welcher zumindest bezüglich der Art und Weise der Kommunikation und des Umgangs mit vertraulichen Informationen problematisch erscheint.

In der ersten Studie zum Blickwinkel von Personen mit intellektueller Beeinträchtigung (Buchner 2006) wurden sechs Männer und fünf Frauen, die in Wien lebten und zwischen 19 und 42 Jahre alt waren, nach ihren Erfahrungen mit Psychotherapie befragt. Alle UntersuchungsteilnehmerInnen hatten eine Form von Gesprächstherapie in Anspruch genommen (personzentrierte Therapie, Dramatherapie und Logotherapie) und zum Zeitpunkt der Interviews bereits beendet. Auch in dieser Untersuchung wurde in Anlehnung an die Grounded Theory gearbeitet. Im Folgenden sollen – hinführend auf den abschließenden Teil dieser Abhandlung – Teilergebnisse präsentiert werden, welche auf problematische Aspekte und Barrieren beim Zugang zu Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung verweisen.

Zunächst kann, anknüpfend an die Ergebnisse der zuvor behandelten, jüngeren Studie, gesagt werden, dass auch die im Rahmen dieser Untersuchung befragten Personen nicht von sich aus eine Therapie in Anspruch genommen hatten, sondern dies auf Initiative der BetreuerInnen taten. Bei den meisten TeilnehmerInnen konnte diese extrinsische Motivation ebenfalls bald in eine intrinsische Motivation umgewandelt werden. Bei zwei Frauen gelang dies jedoch nicht, hier wurde letztlich im Zuge der Interviews deutlich, dass sie ausschließlich auf Druck der BetreuerInnen Sitzungen besucht hatten, so dass sie die Therapie nach relativ kurzer Zeit abbrachen.

Die PsychotherapeutInnen waren ausschließlich von den BetreuerInnen ausgewählt worden. Eine Wahlmöglichkeit bzw. . Auswahl unter mehreren TherapeutInnen hatte für die befragten Personen in allen Fällen nicht bestanden. Zehn der elf TeilnehmerInnen waren vor den Initiativ-Gesprächen mit den BetreuerInnen bezüglich der Möglichkeit, eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, nicht informiert. Zudem war ihnen nicht bekannt, was unter einer Psychotherapie konkret zu verstehen ist.

Drei InterviewpartnerInnen gaben an, dass sich aufgrund der Kosten der Therapie ihre finanzielle Lage deutlich verschlechtert habe, was bei einer Probandin letztlich zum Abbruch der Therapie führte – obwohl sie die Psychotherapie als hilfreich empfunden und die Therapie gerne fortgeführt hätte.

Situation in Österreich

Im Folgenden wird die Situation der psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich erörtert. Dabei wird zunächst der Bedarf an Therapie erläutert, außerdem werden Angebote und Settings beschrieben, bevor problematische Aspekte und Barrieren beim Zugang zu Psychotherapie aufgezeigt und diskutiert werden.

Der genaue Bedarf an Psychotherapie und auch die Anzahl der von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Anspruch genommenen Einheiten liegen für Österreich nicht vor[4]. Zahlreiche Aussagen von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und im Feld tätiger Professioneller lassen aber darauf schließen, dass – wie in Deutschland (vgl. DGPPN 2009) – auch hierzulande von einem erhöhten Bedarf an Psychotherapie ausgegangen werden kann. Psychologische Forschungsarbeiten haben gezeigt, dass 40% der Personengruppe ein signifikant erhöhtes Risiko aufweisen, psychisch zu erkranken (Cooper et al. 2007). Werther und Hennicke (2008) gehen davon aus, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ein drei- bis vierfach höheres Risiko als die Allgemeinbevölkerung aufweisen, eine psychische Störung zu entwickeln. Im Rahmen der europäischen Studie PoMoNa wurden auch in Österreich Untersuchungen durchgeführt, die sich mit gesundheitlichen Aspekten im Kontext von intellektueller Beeinträchtigung befassten. Nach Germain Weber, dem Leiter des österreichischen Forschungsteams, zeigten 18,94% der beforschten Personen einen Untersuchungswert, der auf eine psychiatrische Problematik verwies – interessanter Weise waren jedoch 35,8% der UntersuchungsteilnehmerInnen auf Psychopharmaka eingestellt (Weber 2008). Diese Zahlen lassen einerseits auf eine nach wie vor äußerst problematische Praxis der Verschreibung von Psychopharmaka schließen. Andererseits wird an den Daten auch deutlich, dass eine wesentliche Nachfrage an Psychotherapie zu vermuten ist[5]. Diesem anzunehmenden erhöhten Bedarf wird allerdings versorgungstechnisch nicht oder nur vereinzelt nachgekommen.

In Österreich sind derzeit 22 psychotherapeutische Methoden gesetzlich anerkannt, welche sich in vier Orientierungen unterteilen lassen (Bundesministerium für Gesundheit 2011):

  • Tiefenpsychologisch-psychodynamische Orientierung (z.B. Psychoanalyse)

  • humanistisch-existentielle Orientierung (z.B. personenzentrierte Psychotherapie)

  • systemische Orientierung (z.B. systemische Familientherapie)

  • verhaltenstherapeutische Orientierung (Verhaltenstherapie)

Nicht von den Krankenkassen anerkannt sind alternative Therapieformen, wie zum Beispiel Musiktherapie oder Tanztherapie. Obwohl diese Angebote von behinderten Personen und deren Umfeld häufig als hilfreich wahrgenommen werden und Zugänge darstellen, die auch nonverbalen bzw. Personen mit schwerer intellektueller Beeinträchtigung einen therapeutischen Prozess ermöglichen können (Fleischer 2010, Oberegelsbacher 2007), stellt die Finanzierung dieser Therapien aufgrund ihres Status als nicht anerkannte Verfahren oft ein Problem dar.

Psychotherapie wird für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich in verschiedenen Settings bzw. in verschiedenen organisatorischen Kontexten angeboten, wie z.B. von TherapeutInnen in freier Praxis, in Einrichtungen der Behindertenhilfe (hier meist in Werkstätten und Beschäftigungstherapien), in Beratungsstellen und in stationären Settings in Psychiatrien.

Die Verfügbarkeit von Psychotherapie ist allerdings bei weitem nicht flächendeckend vorhanden. Wie bereits am Beginn dieser Abhandlung gezeigt, ist Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung auch in Österreich noch ein sehr junges Feld, was sich nach wie vor auch in der äußerst geringen Anzahl an mit dem besagten Klientel arbeitenden TherapeutInnen widerspiegelt. Dies führt unter anderem dazu, dass die wenigen praktizierenden TherapeutInnen aufgrund der hohen Nachfrage häufig über keine freien Plätze verfügen. Zudem zeichnet sich ein starkes Stadt-Land-Gefälle ab: In urbanen Regionen ist meist eine geringe Anzahl an entsprechenden TherapeutInnen vorhanden, in ruralen Gegenden existiert jedoch häufig kein Angebot, so dass Betroffene von teilweise mehreren Stunden dauernden Anfahrtswegen berichten. Ein Grund dafür kann sein, dass in psychotherapeutischen Ausbildungen das Thema intellektuelle Beeinträchtigung keine Rolle spielt bzw. in den Schulungen und Seminaren kein fix verankerter Bestandteil ist. Diese Problematik wird auch anhand des nachfolgenden, im Zuge einer Fachtagung von der Psychotherapeutin Mayrhofer-Dornauer getätigten Statements deutlich: „Die Arbeitsgruppe Behinderung und Psychotherapie hat festgestellt, dass das Thema derzeit nur dann Gegenstand der Ausbildung ist, wenn ein Teilnehmer selbst eine Behinderung hat oder ein Seminarleiter oder ein Ausbildner davon betroffen ist.“ (CARITAS 2007, 54). So erklären folgerichtig auch viele im Feld tätige TherapeutInnen, wegen ihrer Arbeit mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (als BetreuerInnen, LehrerInnen oder SachwalterInnen) den Entschluss gefasst zu haben, Psychotherapie auch für den besagten Personenkreis anzubieten und nicht aufgrund von Inhalten und Anregungen aus der therapeutischen Ausbildung.

Neben der quantitativen Problematik der Versorgung wird der Zugang zu Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung aber auch aufgrund anderer Faktoren erschwert. Eine wesentliche Barriere stellt hier die Finanzierung von Psychotherapie dar, wie auch anhand der Ergebnisse der oben erläuterten Studie deutlich wird. Grund hierfür ist einerseits der Fakt, dass auch in Österreich Menschen mit (intellektueller) Beeinträchtigung häufig von Armut betroffen sind (Buchner et al. 2009). Die vorhandenen finanziellen Unterstützungsangebote reichen allerdings oft nicht aus, um trotzdem Psychotherapie leistbar zu machen. So sind bei den wenigen mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung tätigen TherapeutInnen kaum Kassenplätze vorhanden. Krankenkassen refundieren für die zuvor genannten anerkannten psychotherapeutischen Verfahren lediglich einen Teilbetrag von 21,80 pro Einheit, welcher bei Kosten von 60 bis 100 Euro problematisch erscheint. Einige PsychotherapeutInnen bieten nach eigener Auskunft zwar „Sozialtarife“ an, welche bei 40 bis 50 Euro pro Einheit liegen. Dies mag in bestimmten Fällen eine Erleichterung darstellen, es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass diese Ermäßigung von allen TherapeutInnen angeboten wird. Zudem bleibt immer noch ein Selbstbeitrag übrig, der sich aufgrund knapper finanzieller Ressourcen der Betroffenen als problematisch erweisen kann. Eine Möglichkeit, Psychotherapie trotzdem zugänglich zu machen, stellt das Angebot der Beratungsstelle der Lebenshilfe Graz und Umgebung – Voitsberg dar. Hier erhalten seit 2008 Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung kostengünstig Psychotherapie, welche von jeweils zwei männlichen und weiblichen TherapeutInnen sowie zwei TherapeutInnen in Ausbildung angeboten wird. So wurden bis heute 1200 Stunden Psychotherapie für 60 KlientInnen ermöglicht. Durch eine kumulative Finanzierung von Land und Sozialversiche- rungsträgern konnten bis zur Novellierung des steirischen Behindertenhilfegesetzes im Jahr 2009 die Sitzungen kostenlos angeboten werden. Seit 2009 ist ein Selbstbehalt von zehn Euro pro Sitzung zu zahlen.

Als weitere Barriere kann, wie ebenfalls anhand der obigen Studienergebnisse deutlich wurde, der Mangel an Informationen bezüglich Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung identifiziert werden. Dieser Mangel führt dazu, dass die Betroffenen auf die Unterstützung ihres Umfeldes angewiesen sind, woraus durchaus problematische Dynamiken entstehen können: Zum Beispiel, dass in guter Absicht die Wahl eines/einer „passenden“ Therapeuten/Therapeutin ausschließlich von BetreuerInnen vorgenommen wird. Oder dass Personen gegen ihren Willen in Therapie „geschickt werden“. Zudem sind nach wie vor auch nicht alle im Umfeld von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung tätigen Personen über die Möglichkeit einer Psychotherapie informiert bzw. wird von ihnen teilweise aufgrund der eingangs beschriebenen Vorurteile auch heute noch eine Psychotherapie als „nicht sinnvoll“ erachtet und daher der Zugang verwehrt. Teile des professionellen Umfelds können mit der wichtigen und besondere Sensibilität erfordernden Aufgabe, Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung bezüglich psychotherapeutischer Angebote und Möglichkeiten adäquat zu informieren, überfordert sein. Um der Problematik im Kontext Information zumindest in regionalem Umfang entgegen zu treten, gibt der Wiener Verein NINLIL – Verein gegen sexualisierte Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderunge[6] bereits seit Anfang der 2000er Jahre eine regelmäßig aktualisierte Broschüre heraus, in der Psychotherapie und deren potenzieller Nutzen in leichter Sprache erklärt werden. Zusätzlich enthält diese Broschüre eine Liste von TherapeutInnen, die mit Frauen mit intellektueller Beeinträchtigung arbeiten.

Der Austausch unter ProfessionistInnen und WissenschaftlerInnen zur psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung fand schulübergreifend in Österreich erst sporadisch statt und ist gewisser Maßen erst in seinen Anfängen. In den letzten zehn Jahren wurden drei Fachtagungen durchgeführt, welche auf reges Interesse beim Fachpublikum stießen: „In die weite Welt hinein … Psychotherapie mit geistig und mehrfach Behinderten“ 2001 in Wien „Die Institution Geistige Behinderung aus psychotherapeutischer Sicht“, Fachtagung der CARITAS Wien 2007 in Wien Das Symposium „Alle auf die Couch? Psychotherapie für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen“ von alpha nova 2011 in Graz Zudem entstanden in den letzten Jahren einige Initiativen wie der Arbeitskreis „Psychotherapie und Behinderung“[7], die sich auf regionaler Ebene mit dem Themenfeld auseinandersetzen.



[4] Hier ist anzumerken, dass der Bereich der psychotherapeutische Versorgung in diesem Kontext keine Ausnahme darstellt, da in Österreich ein genereller Mangel an Daten und Statistiken zu Bedarfen und Lebenslagen von behinderten Personen besteht (vgl. Plangger & Schönwiese 2009).

[5] Es stellt sich anlässlich der zuvor genannten Zahlen die Frage, warum Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung überhaupt einem dermaßen erhöhten Risiko, eine psychische Störung zu entwickeln, ausgesetzt sind. An dieser Stelle sei aus Platzgründen nur in aller Kürze ein Gedanke hierzu angebracht. Die besagte Prävalenz ist m.E. nicht mit einer den Mitgliedern des Personenkreises innewohnenden, gewissermaßen biologisch verankerten besonderen Anfälligkeit bzw. Vulnerabilität zu verstehen, sondern mit den in Interaktionen mit einer behindernden Umwelt, welche nicht nur zu einer Behinderung im Sinne des sozialen Modells, sondern eben auch zu einer Neurotisierung bzw. Störung führen, zu erklären. Die vorhandenen Unterstützungssysteme und Dienstleistungen, welche eigentlich Behinderungen verhindern und Partizipation ermöglichen sollten, beinhalten jedoch Machtstrukturen, welche zu Ungunsten der NutzerInnen gestrickt sind und zu Fremdbestimmung und auch zu Umwelten führen, welche als „krank machend“ bezeichnet werden können (siehe hierzu z.B. die in diesem Artikel weiter hinten anhand der beiden Studien thematisierten Erlebnisse bezüglich Interaktionen im Alltag von Personen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung oder die lebensgeschichtlichen Erfahrungen von Betroffenen, wie zum Beispiel bei Koenig 2011).

[7] Dieser Arbeitskreis versteht sich als Kommunikations- Plattform zum Themengebiet Psychotherapie und Behinderung und ist innerhalb des niederösterreichischen Landesverbandes für Psychotherapie angesiedelt (über den auch Informationen zum Arbeitskreis bezogen werden können, www.psychotherapie.at/noeip). Die Tätigkeitsgebiete des Arbeitskreises sind vielfältig: So wird die Möglichkeit zum intervisorischen Erfahrungsaustausch gegeben; es wurde eine regionale Liste von TherapeutInnen erstellt, die mit behinderten Personen arbeiten. Zusätzlich wurden Möglichkeiten zum Abbau von Barrieren beim Zugang zu Therapie für behinderte Personen erarbeitet und bei Behörden thematisiert.

Resümee

Im Feld der Psychotherapie hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten auch in Österreich viel bewegt. Dennoch sind Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nach wie vor beim Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung mit teilweise enormen Barrieren konfrontiert. Über die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung kann aufgrund der nicht vorhandenen Forschung wenig gesagt werden. Es ist davon auszugehen, dass die psychotherapeutische Versorgungslandschaft in quantitativer Perspektive nicht dem vorhandenen Bedarf entspricht. Dieser Status Quo entspricht nicht den Vorgaben der UN -Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche 2008 von Österreich ratifiziert wurde. Nach Artikel 25 der Konvention steht allen Menschen mit Behinderungen die gleiche Qualität und Bandbreite an gesundheitlicher Versorgung zu wie anderen Menschen auch (Vereinte Nationen 2006). Dies umfasst selbstverständlich auch die psychotherapeutische Versorgung (vgl. Wunder 2010). Wie die obigen Ausführungen zeigen, entspricht die derzeitige Lage in Österreich in keinster Weise diesen Anforderungen. Wenn die Inhalte der Konvention in Österreich nicht bloß auf einer papierenen Ebene verbleiben, sondern tatsächlich implementiert werden sollen, so ist für eine Verbesserung des Bereichs Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ein breites Paket an Maßnahmen notwendig. So wäre es unter anderem erforderlich

  • das Themengebiet intellektuelle Beeinträchtigung in den Curricula der psychotherapeutischen Ausbildungen zu verankern

  • regional und überregional barrierefreie Informationen zu Psychotherapie und zu verfügbaren PsychotherapeutInnen zu produzieren und zur Verfügung zu stellen

  • durch Übereinkommen von Sozialversicherungsträgern und Ländern Psychotherapie leistbar zu machen

  • Informationen zu Psychotherapie und zu der erforderlichen Sensibilität für diese Thematik in Ausbildungen von BetreuerInnen/ BegleiterInnen zu etablieren

  • weitere Forschung zum Themenfeld zu betreiben und Statistiken zur psychotherapeutischen Versorgung zu generieren

  • weitere Förderung des überregionalen Austauschs, um zu einer Vernetzung und Professionalisierung von TherapeutInnen beizutragen.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sind sowohl politische Entscheidungen als auch ein intensives Zusammenarbeiten aller beteiligten Stakeholder (Selbstvertretungsorganisationen, PsychotherapeutInnen und deren Organisationen, Sozialversicherungsträger, NGOs , Behindertenhilfe, WissenschaftlerInnen, etc. ) von Nöten.

Literatur

BADELT, I. (2004): Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit gesprächspsychotherapeutischem Schwerpunkt bei erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung. In: Hennicke, K. (Hrsg.): Ambulante Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung und einer psychischen Störung. Materialien der DGSGB, Band 9. Berlin: Eigenverlag der DGSGB, S. 11–20

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BERGER, E. & MÜLLER, C. (2002): Therapeutische Hilfe der Psychiatrie für behinderte Menschen. Geistige Behinderung 1/02, S. 27–36

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BUCHNER, T. (2008): Erleben von Psychotherapie aus der Sicht von Menschen mit so genannter geistiger Behinderung. In: Psychotherapie im Dialog 2/2008, S. 178–183

BUCHNER, T. (2011): Was wirkt und wie? Faktoren für ein erfolgreiches Gelingen von Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Behinderung. In: Hennicke, K. (Hrsg.): Praxis der Psychotherapie bei erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung. Marburg: Lebenshilfe Verlag, S. 107–125

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Der Autor

Foto von Tobias Buchner

Mag. Tobias Buchner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bildungswissenschaften. Buchner studierte Lehramt Sonderpädagogik an der Universität Köln und Pädagogik mit der Fächerkombination Sonder- und Heilpädagogik an der Universität Wien. Während seiner Studien sammelte er vielfache praktische Erfahrung im Bereich der Behindertenhilfe und Schule für Menschen mit Behinderung. Nach Abschluss des Pädagogik-Studiums in Wien übernahm Buchner die Stelle des Wohnverbundleiters Wien West des Bereichs der persönlichen Assistenz und ambulanten Begleitung des Vereins Gemeinwesenintegration und Normalisierung in Wien. Sein Anliegen war und ist es, Praxis und Theorie miteinander zu verbinden. So resultiert aus dieser Tätigkeit sein Forschungsinteresse an Deinstitutionalisierung & Community Living als auch Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Behinderung. Im Oktober 2007 wechselte Buchner zur Lebenshilfe Österreich und leitete die Lebenshilfe Akademie. Sein dortiger Tätigkeitsbereich umfasste Lobbying, Forschung, Entwicklung und Fortbildung. Seit September 2010 ist Buchner am Institut für Bildungswissenschaften zusammen mit Professor Gottfried Biewer für das europäische Projekt „Quali-TYDES: Qualitative Tracking with young disabled persons in European states“ tätig (http://quali-tydes.univie.ac.at).

Institut für Bildungswissenschaft

Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik

Universität Wien

Sensengasse 3A, Zimmer 04.19

1090 Wien

0043-(0)1-4277-46780

http://quali-tydes.univie.ac.at/

http://respond-her.univie.ac.at/

Quelle

Tobias Buchner Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Geschichte, Forschung und der Status Quo in Österreich

Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 6/2012, Thema: Abenteuer des Zusammenlebens, S. 53-63.

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Stand: 23.07.2018

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