"Radl fahrn in Korsika, das wär ne tolle Sache!"

Autonome Lebensformen von und für Menschen mit Behinderung

Autor:in - Johannes Bechtold
Themenbereiche: Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangung des Magistergrades an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, eingereicht bei: Ass.Prof. Univ.-Doz.Dr. Volker Schönwiese, Institut für Erziehungswissenschaften, Innsbruck im Jänner 1998
Copyright: © Johannes Bechtold 1998

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Bemerkungen

Als Einleitung zu dieser Arbeit werde ich in einer "Vorgeschichte" beschreiben, warum ich dieses Thema gewählt habe, und ansatzweise nach den persönlichen Motiven für die theoretische Auseinandersetzung mit Behinderung und die Arbeit mit behinderten Menschen fragen. Weiters werde ich den plakativen und erklärungsbedürftigen Übertitel dieser Arbeit "Radl fahrn in Korsika, das wär ne tolle Sache" etwas näher erläutern.

Ein zentraler Gedanke, der mich seit der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik immer wieder beschäftigt, ist die Problematik, daß ich als nichtbehinderter Mensch über die Lebenssituationen behinderter Menschen berichte.[1]

Dieser Umstand ist mir besonders bewußt geworden, als ich einem bekannten Mann mit Behinderung erzählte, daß ich zur Zeit an der Diplomarbeit zum Thema "Autonome Lebensformen von und für Menschen mit Behinderungen" schreibe. Er meinte dazu kopfschüttelnd: "Ich finde es hetzig, daß ihr immer wieder über uns schreibt".[2] Diese kritische Bemerkung und die zentralen Aussagen der vorliegenden Arbeit "... behinderte Menschen sind die besten ExpertInnen in eigener Sache..." und "...sie müssen das Recht haben für sich selbst zu sprechen und zu entscheiden..." verstärkten meine Zweifel über dieses Thema zu schreiben. Ich stellte daher folgende Fragen:

  • Warum mache ich die Lebensformen behinderter Menschen zu meinem Forschungsprojekt?

  • Warum wähle ich als nichtbehinderter Mann dieses Thema?

  • Wäre es nicht besser, dieses Thema den Betroffenen selbst zu überlassen?

Weshalb ich trotz dieser Einwände und Zweifel über die Idee Selbstbestimmt-Leben schreibe, versuche ich zu erläutern, und einige meiner gegenwärtigen Antworten auf die oben formulierten Fragen, werde ich in Ansätzen kurz darstellen.

Während der Studienzeit in Innsbruck konnte ich Erfahrungen in den verschiedensten Bereichen der psychosozialen Arbeit sammeln. Einen ersten Einblick in die Arbeit mit Randgruppen bekam ich im Winter 1990, als ich beim Verein Notschlafstelle (NOST) als Obdachlosenbetreuer tätig war.

1991 arbeitete ich beim Mobilen Hilfsdienst Innsbruck (MOHI) als Laienhelfer. Zwei Jahre begleitete ich einen jungen aidskranken Mann bis zu seinem Tod.

Die ersten beruflichen Kontakte mit behinderten Menschen hatte ich im Zentrum St. Franziskus in Innsbruck, einer "Wohn-, Arbeits- und Therapiestätte für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung". Während der einjährigen Tätigkeit in dieser kirchlichen Institution, konnte ich miterleben wie durch das Konzept der Stellvertretung die behinderten Menschen in den Bereichen Wohnen, Freizeitgestaltung, Arbeit und Berufswahl, Religion und Sexualität massiv beeinflußt wurden. Dieser Fremdbestimmung bewußt und teilweise auch mitgestaltend, war es mir ein Anliegen, die Bedürfnisse der Betroffenen als wesentlichen Orientierungspunkt meiner Betreuungstätigkeit zu machen.

In den Jahren 1995 und 1996 war ich beim Tiroler Arbeitskreis für Integrative Erziehung (TAfIE) beschäftigt. Ziel des Vereins war die Re-Integration von geistig behinderten Menschen, die im Psychiatrischen Krankenhaus in Hall wohnten. Ein Jahr lang begleitete ich Menschen mit geistiger Behinderung in einer Wohngruppe. Folgende Prinzipien bildeten die theoretische Grundlage für die Betreuungsarbeit: Respekt vor dem "Anderssein", möglichst große Selbstbestimmung, dialogische und "non-direktive" Zusammenarbeit. Vereinsinterne Konflikte und die mangelnde Orientierung an den Bedürfnissen der Betroffenen erschwerten die praktische Verwirklichung der theoretischen Prinzipien.

Während dieser Zeit war ich auch für einige Wochenstunden bei der Selbstbestimmt-Leben-Initiative (SLI) in Innsbruck als Assistent tätig. Dies ermöglichte mir einen ersten theoretischen und praktischen Einblick in die Arbeitsweise der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen.

Geprägt durch die unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen, und durch die Auseinandersetzung mit dem Bereich Behinderung und Integration im Rahmen des Studiums wurde mein Interesse am Konzept der Selbstbestimmung geweckt.

Der Umstand, daß ich mich beruflich und theoretisch mit Behinderung und Menschen mit Behinderung auseinandersetze, führte zu weiteren Fragen:

  • Welche persönlichen Grundlagen motivierten mich für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen?

  • Welche biographischen Hintergründe waren bestimmend für diese Entwicklung?

Für die Reflexion dieser Fragen sind die von Ulrike SCHILDMANN aufgezählten Hypothesen mitunter sehr hilfreich. Auf die persönlichen Erkenntnisse dieser selbstkritischen Anstrengung werde ich im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingehen. Für eventuelle, an einer solchen Thematik interessierte LeserInnen, zitiere ich an dieser Stelle einige Hypothesen von SCHILDMANN zu den oben genannten Fragen:

  • "In das Studium der Heil- und Sonderpädagogik führen biographische Erfahrungen mit Behinderung, behinderten Menschen oder mit schweren Krankheiten und kranken Menschen.

  • Die bereits gemachten individuellen Erfahrungen können sowohl positiver als auch negativer (= unbefriedigender) Natur sein. Es geht (unbewusst) darum, diese zu untermauern oder zu korrigieren, d.h. sie zu verarbeiten und in die eigene Persönlichkeit zu integrieren.

  • In der (traditionellen) Heil- und Sonderpädagogik und Integrations-pädagogik zum Vergleich besteht die Gefahr, daß Pädagogen/ HelferInnen selbsterlebte untergeordnete Positionen umzudrehen versuchen, indem sie sich einer als schwächer definierten Personengruppe zuwenden, über die sie Macht ausüben können.

  • Das Erlebnis gesellschaftlicher Hierachien hat aufgrund patriarchaler Gesellschaftsstrukturen und Arbeitsteilung für Frauen ein anderes Gewicht als für Männer. Vor diesem Hintergrund ist die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Heil- und Sonder-pädagogik (und Integrationspädagogik zum Vergleich) zu reflektieren.

  • Geschlechterkonstellationen (bei Betroffenen und Professionellen) beeinflussen die Frage der 'Stellvertretung'."[3]

Gerade für nichtbehinderte Professionelle ist meines Erachtens die Auseinandersetzung mit dem persönlichen Zugang zu Behinderung von Bedeutung. Speziell in Institutionen, die am Konzept der Stellvertretung festhalten, also Entscheidungen für und über Menschen mit Behinderung treffen, werden sowohl die persönlichen als auch die institutionellen Motive der Stellvertretung unzureichend reflektiert, teils auch bewußt vernachläßigt.

Ein weiterer Grund, für mein Interesse an der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist sicherlich auch der Umstand, daß ich als nichtbehinderter Mensch mit verschiedensten Formen von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung konfrontiert bin. Alle haben ein Recht auf eigenständige Lebensführung. Ein Recht darauf, in einer offenen Gesellschaft selbst über ihren Lebensstil zu entscheiden. Und wir alle brauchen in verschiedenen Phasen unseres Lebens Unterstützung verschiedenster Art. Persönliche Autonomie ist ohne spezifische Formen der mitmenschlichen Hilfe nicht erreichbar. Abhängigkeit im Sinne des Angewiesenseins auf andere Menschen ist eine Grundbedingung menschlicher Existenz.

Damit soll nicht gesagt werden, "daß alle Menschen behindert sind", dennoch möchte ich betonen, daß es für uns alle behindernde Faktoren im Erreichen einer eigenständigen Lebensführung gibt.

In dieser vorliegenden Arbeit handelt es sich nicht um eine Anleitung "Wie lerne ich selbstbestimmt leben". Mein Anliegen ist es, die Entwicklung und die Erfolge der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen deskriptiv zu strukturieren, und so behinderten und nichtbehinderten Menschen einen Einblick in dieses interessante Thema zu ermöglichen.

Die folgend zitierten Überlegungen von Gerben DE JONG über "Die Rolle des Akademikers bei der Fortentwicklung der Independent-Living-Bewegung" verstärkten meinen Entschluß über diese Thematik zu schreiben.

"In der amerikanischen Gesellschaft ist die Wissenschaft eine wichtige Bezugsquelle für Legitimationen jeder Art. Eine sichtbare Art der Legitimierung ist die Verleihung akademischer Grade, die behinderten und nichtbehinderten Menschen einen besseren Zugang zur amerikanischen Gesellschaft ermöglicht. Eine weniger augenfällige, dafür aber bedeutendere Methode der Legitimation ist dann gegeben, wenn sich die Wissenschaft intensiv mit einer Idee, einem Konzept oder einer Bewegung auseinandersetzt. Indem die Wissenschaft sich intensiv mit der Independent-Living-Bewegung auseinandersetzt, verleiht sie ihr Glaubwürdigkeit. Ferner macht diese Auseinandersetzung dem Rest der Gesellschaft deutlich, daß die Independent-Living-Bewegung Beachtung, wissenschaftliche Auseinandersetzung und vor allem aktiven Einsatz verdient."[4] Was DE JONG in Bezug auf die amerikanische Gesellschaft beschreibt trifft nach meiner Einschätzung ebenso für die europäischen Verhältnisse zu. Zudem eignet sich dieses Zitat ausgezeichnet, um die Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Kontext für diese Diplomarbeit aufzuzeigen.

Erstens verfasse ich diese Arbeit als Abschlußleistung um den angestrebten akademischen Grad zu erlangen. Der Abschluß des Studiums beinhaltet für mich ein mehr an Autonomie in verschiedenen Bereichen. Rückblickend bin ich erleichtert, daß ich mit dem Studienabschluß dem universitären Bildungsapparat entfliehen kann. Die Universitätserfahrungen waren auch Erfahrungen der Abhängigkeit und der Fremdbestimmung. Eine kritische Auseinandersetzung, autonomes Denken und Handeln innerhalb der universitären Ausbildung war nur eingeschränkt möglich, zu oft wurde ich auf die bestehenden Strukturen und deren Unumgänglichkeit verwiesen. Anpassungsbereitschaft und Autoritätshörigkeit sind neben anderen wichtige Eigenschaften, welche ein erfolgreiches Studieren ermöglichen. Von seiten der Lehrenden wurde der Umstand der Fremdbestimmung vielfach durch die eigene Vernetzung mit dem universitären Machtapparat legitimiert. Die Universität benötigt und schafft in die bestehende Hierachie willig eingepaßte Menschen.

Ein zweites, weniger pragmatisches Motiv dieser inhaltlichen Auseinandersetzung ist mein Interesse und die Faszination an der Selbstbestimmt-Leben Idee. Ich hoffe, daß es mir in dieser Arbeit gelingt, der Independent-Living-Bewegung ein wenig Beachtung, Glaubwürdigkeit und Transparenz zu verschaffen. Die Selbstbestimmt-Leben-Idee eröffnet neue Wege, sich intensiv und bewußt mit der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen.

Abschließend werde ich nun anhand eines Erlebnisses erklären, warum ich den Titel "Radl fahrn in Korsika, das wär ne tolle Sache" gewählt habe. Die folgend beschriebene Erfahrung bewegte mich u.a. zur intensiven Auseinandersetzung mit den pädagogischen Konzepten der Fremdbestimmung und der Selbstbestimmung. Im Rahmen der "Lehrwarteausbildung zur Sportausübung für geistig Behinderte" verbrachte ich eine Woche gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen in Faak am See. Das Ausbildungsprogramm war sehr gedrängt und stark sport- und erlebnisorientiert. Während der Woche war wenig Zeit, um die erlebten Erfahrungen zu besprechen und zu reflektieren. Am Ende dieser Woche, als wir uns verabschiedeten, sagte ein behinderter Teilnehmer: "Endlich heim, ich freu mich schon, bis ich wieder zu Hause bin." Ich fragte ihn, ob er nicht gerne wegfahre worauf er mir antwortete. " Ja, schon, aber selber in den Urlaub. Nicht so wie hier, da wird einem ja alles vorgeschrieben." Er erkannte meine Verwunderung über seine kritische Beurteilung der Sportwoche und fügte noch hinzu: "Radlfahrn in Korsika, das wär ne tolle Sache".[5]



[1] Zum Verhältnis nichtbehinderte - behinderte Menschen vgl. Christoph, Franz: Behindertenstandpunkt, S. 59, In: Sozialmagazin März 1980, 5.Jg, Heft 5, S. 56-59.

[2] Tagebuchaufzeichnung des Verfassers Bechtold, Johannes: Innsbruck, am 9.7.1997.

[3] Schildmann, Ulrike: Zum Verständnis von Selbstverständnis und Fremdverstehen, In: Mürner, Christian/ Schriber, Susanne: Selbstkritik der Sonderpädagogik? Stelllvertretung und Selbstbestimmung, Luzern 1993, S.19f.

[4] DeJong, Gerben: Die Rolle des Akademikers bei der Fortentwicklung der Independent-Living-Bewegung, In: Vereinigung Integrationsförderung e.V. (Hrsg.): Behindernde Hilfe oder Selbstbestimmung der Behinderten. Neue Wege gemeindenaher Hilfen zum selbständigen Leben, München, 1982 S.170.

[5] Tagebuchaufzeichnung des Verfassers, Bechtold, Johannes: Faak, 20.5.1994.

2. Begriffsdefinitionen

2.1. Zur Komplexität des Behinderungsbegriffs

Über eine einheitliche Definition des "behinderten Menschen" wird zur Zeit heftig diskutiert. Die VertreterInnen der Integrationspädagogik kritisieren eine behinderungsspezifische Terminologie, während die Sonder- und HeilpädagogInnen Behinderung als zentrale Begriffs-kategorie verteidigen.

Dennoch gibt es keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs. Behinderung ist aber ein oft gebräuchlicher Begriff und wird in verschiedenen sozialen Systemen und wissenschaftlichen Disziplinen benutzt. In den verschiedenen Wissenschaftsgebieten und auch in rechtlichen Regelungen finden sich unterschiedliche Ansätze der Begriffsbestimmung. Was Behinderung im einzelnen ist, läßt sich immer nur von bestimmten systembezogenen Positionen bestimmen.

Einige bekannte Paradigmata, welche die Behinderungsdiskussion bestimmen, werde ich fragmentarisch nennen:[6]

  • Das individualtheoretische Paradigma: Dieses Pradigma ist durch einen "personenorientierten Begriff von Behinderung" oder durch "Behinderung als medizinische Kategorie" gekennzeichnet. Danach ist Behinderung in der Schädigung oder Anomalie des Individuums auszumachen.

  • Das interaktionistische Paradigma: Nach diesem Modell ist Behinderung als Ergebnis eines Zuschreibungsprozesses, einer Etikettierung als abweichendes Verhalten zu verstehen.

  • Das systemtheoretische Paradigma: Behinderung wird nach diesem Modell von der Eigenfunktion der Organisationssysteme determiniert, z.B. bei den lernbehinderten Schülern/Schülerinnen von den Leistungsanforderungen der Grundschule.

  • Das gesellschaftstheoretische Paradigma: Hier wird Behinderung als Folge sozioökonomischer Benachteiligungen manifestiert.

Der Behinderungsbegriff wurde Anfang der 70er Jahre zu einem zentralen Oberbegriff. Mit der Erscheinung des Buches "Pädagogik der Behinderten" von Ulrich BLEIDICK[7] wurde eine außerpädagogische Kategorie als Oberbegriff in die Theoriebildung eingeführt. BLEIDICK verknüpft den fachfremden Begriff "Behinderung" mit dem Begriff "Erziehung", um die Sonderpädagogik erziehungswissenschaftlich zu legitimieren.[8] Nach BLEIDICK führt eine Behinderung zu einer Behinderung der Erziehung und erfordert eine besondere Erziehung. Ähnlich formuliert es SPECK in seinem ökologischen Ansatz der Heilpädagogoik, wenn er vom Menschen "mit speziellen Erziehungs-bedürfnissen in seiner Lebenswelt"[9] spricht. Der integrations-pädagogische Ansatz hinterfragt diese Art der Legitimation "sonder"-pädagogischen Handelns. Da der Begriff der Erziehungsbedürfnisse bereits die individuelle Bedürftigkeit an Erziehung impliziert, macht es wenig Sinn von "speziellen" Erziehungsbedürfnissen zu sprechen.

Die Relationalität des Behinderungsbegriffs wird in verschiedenen Ansätzen und Theorien betont: So ist z.B. nach Speck Behinderung kein wissenschaftlicher Begriff, "da er sich nicht definitiv von Nichtbehinderung abheben läßt, und da er als Abweichungsbegriff (auf dem Wege der Etikettierung und Zuschreibung) konstitutiv vom Definierer abhängig ist."[10] Noch deutlicher und provokanter bringt Schmied in der Rede zum Delegiertentag der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1991 die Relationalität von Behinderung zum Ausdruck: "Wer behindert ist, wird vom Arzt festgestellt, ... Die Art der Behinderung, mit der dann der Betroffene identifiziert wird , richtet sich natürlich auch in erster Linie nach einer ärztlichen Diagnose."[11] Und die Frage nach der Anzahl von Behinderungsarten beantwortet Schmied so: "Ich nehme an, soviele wie medizinische Spezialisten."[12]

Trotz dieser relativen Unbestimmbarkeit von Behinderung gibt es Bestrebungen, eine europaweite einheitliche Definition von Behinderung zu erarbeiten. Die meisten Behinderungsbegriffe unterscheiden nach Ursache, Art und Folgewirkung der Behinderung. Grundlage für eine europaweite Diskussion über eine einheitliche Behinderungsdefinition bildet die im Jahr 1976 von der WHO veröffentlichte ICIDH (Internationale Klassifizierung von Schädigungen, Beeinträchtigungen und Behinde-rungen).[13] Die WHO Klassifikation unterscheidet also zwischen den drei Begriffen "impairment" ("Schädigung"), "disability" ("Beeinträchtigung") und "handicap" ("Behinderung"). Diese Klassifizierung ist aus der Perspektive von "Gesundheit und Krankheit" entstanden. Deshalb wird von verschiedenen Behindertenorganisationen eine Überprüfung bzw. eine Überarbeitung dieser Klassifizierung gefordert. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, daß an der WHO-Definition behinderte Menschen nicht beteiligt waren. Dies erklärt meines Erachtens auch, weshalb die WHO-Definition so sehr von herkömmlichen Vorstellungen von Gesundheit geprägt ist.

Im folgenden Kapitel dieser Arbeit werde ich die zentralen Begriffe der WHO-Klassifikation näher beschreiben und die Problematik eines einheitlichen Behindertenbegriffs in der österreichischen Gesetzgebung aufzeigen. Basierend auf diesen Fakten werde ich in Punkt 2.1.5. einige kritische Überlegungen zu einer behinderungsspezifischen Terminologie aufzeigen.

2.1.1. "Impairment" Behinderung als organische Schädigung

Behinderung als "Schädigung" wird allgemein innerhalb des medizinischen Bezugsrahmens festgestellt. Unter Schädigung wird ein Verlust oder eine Dysfunktion im physiologischen, anatomischen oder psychologischen Bereich verstanden. Je nach Art der Schädigung wird üblicherweise zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen unterschieden. Die Kombination dieser "Behinderungs-arten" wird als Mehrfachbehinderung bezeichnet.

Eine Gleichstellung der Begriffe Behinderung und Schädigung ist jedoch nicht zutreffend, "... da es Schädigungen gibt, die nicht als Behinderungen erfahren werden. Z.B. kann jemand durch den Ausfall eines Organs geschädigt sein - etwa der Mandeln - ohne daß man ihn als Behinderten bezeichnen müßte."[14] Ebenso argumentiert Badelt: "Auf Grund einer bestimmten gesundheitlichen Schädigung oder Beeinträchtigung kann nicht unmittelbar auf bestimmte Behinderungen geschlossen werden. Diese können je nach Gestaltung und Verhalten der Umwelt unterschiedlich ausgeprägt sein oder überhaupt nicht auftreten."[15]

Die Unterscheidung von Behinderung und Schädigung im alltäglichen Erleben und in der Umgangssprache ist oft nicht so eindeutig. "Bei einer Körperbehinderung z.B. meinen wir stets beides, die organische Schädigung und das sich daraus ergebende Behindertsein. ... Der Begriff Behinderung ist im allgemeinen Sprachgebrauch komplexer als 'Schädigung' und schwerer faßbar als der mehr medizinisch relevante Begriff der spezifischen Schädigung."[16]

2.1.2. "Disability" Behinderung als funktionelle Einschränkung

Unter dem Ausdruck "disability" wird eine Vielzahl von Funktionseinschränkungen zusammengefaßt. Diese können durch eine körperliche, geistige oder Sinnesschädigung, einen Krankheitszustand oder eine Geisteskrankheit bedingt sein.

Der Begriff "disability" beschreibt die individuellen Konsequenzen einer Schädigung in Bezug auf bestimmte Aktivitäten bzw. Tätigkeiten. "ability" (Fähigkeit) kann mit "Kompetenz, etwas zu tun, Fertigkeit" übersetzt werden. Die Vorsilbe "dis-" impliziert "abgesondert sein von", d.h. keine oder verminderte Fähigkeiten besitzen. Wenn wir von einem Menschen mit Beeinträchtigung (disability) sprechen, drücken wir damit aus, daß er oder sie in körperlicher oder geistiger Hinsicht von dem "normalen" Fähigkeitsrahmen abweicht. "'Disability' ('Beinträchtigung') wird ver-standen als Einschränkung oder Verlust der Fähigkeit, Aktivitäten in einer Art und Weise oder in einem Umfang auszuüben, wie dies für einen Menschen als normal angesehen wird."[17]

Der Begriff "disability" erfaßt im Gegensatz zum Begriff "impairment" die individuellen Konsequenzen einer Schädigung in Bezug auf bestimmte Aktivitäten bzw. Tätigkeiten.

2.1.3. "Handicap" Behinderung als ein soziales Phänomen

Der Ausdruck "handicap" bezeichnet den Verlust oder die Einschränkung der Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gemeinschaft. Er beschreibt das Verhältnis zwischen dem Behinderten und seiner Umwelt. Nach dieser Definition ist Behinderung ein soziales Phänomen, das durch die Haltung und das Verhalten der Umwelt bestimmt wird. Behinderung als "soziale Beeinträchtigung" weist auf die Mängel in der Umwelt und bei zahlreichen organisierten Aktivitäten in der Gesellschaft hin.

Die folgende Beschreibung zeigt die erlebte Benachteiligung in der Gesellschaft. Diese persönlichen Erfahrungen von Tanja LUFT ver-deutlichen, daß Behinderung nicht als Problem der Einzelperson zu definieren ist.

"Früher bin ich immer ohne Rollstuhl in die Schule gegangen, alleine. Da haben die mich immer die Treppe runtergeschubst, weil ich kein Gleichgewicht habe, weil ich ja nicht einfach so laufen kann. Haben die mich einfach geschubst, mich beschimpft: 'Du behinderte Ziege!' und halt so weiter, sehen die ja auch. Und da haben sie mich die Treppe runtergeschubst, ins Gebüsch geschubst, meinen Ranzen weg-geschmissen, in den Mülleimer und so... Ja und seitdem, da fahre ich immer mit dem Rollstuhl, das ist mir irgendwie sicherer, weil, da kann ich ja schneller wegfahren. Und kann mich auch wehren, wenn die z.B. auf mich zukommen, da kann ich denen hinten reinfahren in die Haxen. Ja seit ich meinen Rollstuhl habe, ist mir so etwas nicht mehr passiert, weil ich da ja schneller wegfahren kann."[18]

Der Begriff "handicap" reflektiert die erlebte Benachteiligung eines Menschen aufgrund einer Schädigung oder einer Beeinträchtigung. Behinderung wird als ein soziales Phänomen verstanden, das durch die Haltung und das Verhalten der Umwelt bestimmt wird.

Dietmut NIEDECKEN hat in ihrem Buch "Namenlos"[19] die soziale und kulturelle Dimension geistiger Behinderung herausgearbeitet. Mario ERDHEIM schreibt im Vorwort dieses Buches: "Wer geistig Behinderte verstehen will, muß auch die Kultur in der sie leben, im Blick haben. Als 'Kultur' soll aber nicht nur 'Höheres' gelten, also Kunst, Wissenschaft oder Religion. 'Kultur' ist auch der Lebensprozeß der Individuen selber, die Art und Weise, wie sie ihr Leben gestalten, und ihre Handlungen mit Sinn und Bedeutung belegen. In dieser Perspektive erscheint geistige Behinderung dann nicht als bloßes medizinisches Schicksal, sie wird vielmehr zu einem kulturellen Phänomen, und zwar zu einem solchen, das etwas über die Zukunftschancen der entsprechenden Kultur aussagt."[20] Mit der bewußt provokativen These "geistig behindert wird niemand geboren...", beschreibt NIEDECKEN den Weg des "geistig behindert Werdens" als das Ergebnis eines vielfältig wirksamen kollektiven Verdrängungs-, Ausgrenzungs- und Projektionsprozesses.

2.1.4. Der Behindertenbegriff in der österreichischen Gesetzgebung

Derzeit gibt es keinen einheitlichen im Gesetz verankerten Behinderten-begriff der als Grundlage für Leistungen gilt. Im Auftrag des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales veranstaltete das Österreichische Komitee für soziale Arbeit 1988 ein Symposium um die Definition der Begriffe "Behinderung" und "Behinderte/r" einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, aufeinander abzustimmen und zu vereinheitlichen, wenn die Unterschiede einer sachlichen Begründung entbehren. Als Resultat wurden zwei Definitionen erarbeitet, die weit genug sind, um die Behinderung und die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen in ihrer sozialen Dimension zu erfassen. Die Definition sollte auch als Auftrag an die Behindertenpolitik des Bundes und der Länder verstanden werden:

"Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtig sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht."[21]

"Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereiche Erziehung, Schulbilung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung."[22]

"Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist, geregelte soziale Beziehungen zu pflegen, sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben und angemessenes und ausreichendes Ein-kommen zu erzielen."[23]

2.1.5. Kritik einer behinderungsspezifischen Terminologie

Die WHO Klassifikation wird in Bereichen wie Rehabilitation, Bildung, Statistik, Politik, Gesetzgebung, Demographie, Soziologie, Volkswirtschaft und Anthropologie weitgehend herangezogen. In der verwendeten Terminologie kommt der medizinisch-diagnostische Ansatz zum Ausdruck. Selbst die in der Klassifikation enthaltene Definition des Begriffs "soziale Beeinträchtigung" ist zu medizinisch und zu sehr auf die einzelne Person ausgerichtet.

Durch die zunehmende Selbstbestimmung von Menschen mit Behinder-ungen und ihrer Ablehnung des Objektstatus ist die defektspezifische Betrachtungsweise nicht mehr haltbar. EBERWEIN fordert eine grundlegende Revision der bisherigen sonderpädagogischen Theorie-bildung und des Behinderungsbegriffs, stellt jedoch bei Vertretern/Vertreterinnen dieses Systems lediglich einige "kosmetische" Veränderungen fest: "Bleidick und Speck haben letztlich trotz aller Beteuerungen zur Überwindung des Behinderungsbegriffs das medizinische Modell und damit die Objektivierung und Ontologisierung von Behinderung nicht überwunden. Sie bleiben dem individual-theoretischen Paradigma, dem defekt-spezifischen Ansatz, dem konditionalen Denken verhaftet. Die sozialwissenschaftliche Perspektive, d. h. die interaktions- und systemtheoretische Sichtweise geraten kaum ins Blickfeld."[24] Die sogenannte Behinderung ist als Teil der Gesamtpersönlichkeit des Menschen zu betrachten, der seinerseits eingebunden ist in verschiedene soziale Systeme. Es gibt keine Behinderung an sich. Behinderung ist kein feststehendes, a priori vorhandenes Persönlichkeitsmerkmal.[25]

Angesichts dieser Überlegungen ist die Verwendung von Begriffen wie "die Behinderten" ("die geistig Behinderten", "die Autisten", "die Hochintelligenten") zu vermeiden, weil dadurch die Personen auf Defekte oder Segmente ihrer personalen Totalität reduziert werden.[26] Um die personale Identität und Würde zu betonen, verwende ich die Formulierungen Menschen mit Beeinträchtigung, oder behinderte Menschen. Grundsätzlich gilt es den Begriff "Behinderung" als normativen und indikativen Begriff aus dem Sprachgebrauch wieder zurückzunehmen und durch andere nichtstigmatisierende Begriffe zu ersetzen.

Für FEUSER hat die Kategorie "Behinderung" in seiner Konzeption einer "allgemeinen Pädagogik und entwicklungslogischen Didaktik"[27] keine Relevanz mehr. "Es geht mithin, auf dem Hintergrund der heute wissenschaftlich und praktisch möglich gewordenen Überwindung solcher Klassifikationen, um eine subjektwissenschaftlich begründete Pädagogik. Das bedeutet grundsätzlichen Verzicht auf Selektion und Segregation..."[28]

Sowohl eine behinderungsspezifische Terminologie, als auch eine auf dem Behinderungsbegriff aufbauende Sonderpädagogik sind heute nicht mehr haltbar. Es besteht die Notwendigkeit, daß das traditionelle sonderpädagogische Paradigma mit dem zentralen Begriff "Behinderung", von ganzheitlichen, an der Autonomie des Subjekt orientierten, Konzepten abgelöst wird.

2.2. Grundbegriffe selbstbestimmten Lebens

2.2.1. Independent Living

Die Independent-Living-Bewegung hat ihren Ursprung in den USA, und besteht bereits seit über 30 Jahren. Sie ist heute international verbreitet. In den letzten 10 Jahren hat sich Selbstbestimmt-Leben zu einem festen Begriff in Europa entwickelt und ein neues Denken in der Behindertenarbeit, in der Behindertenpolitik und in der Forschung eingeleitet. Weg von der entmündigenden, aussondernden und oftmals diskriminierenden "Fürsorge" für Behinderte, hin zur Ermächtigung zum eigenverantwortlichen Management der eigenen Angelegenheiten und zur Einforderung der Bürgerrechte von behinderten Menschen.

"Selbstbestimmtes Leben" ist die meist verwendete Übersetzung für den Ausdruck "Independent Living". Direkt aus dem Englischen übersetzt bedeutet dieser Term unabhängiges, selbständiges oder autonomes Leben.[29]

Die amerikanische Independent Living Bewegung beschreibt ihr Verständnis von Selbstbestimmt Leben so: "Selbstbestimmt Leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben, basierend auf einer Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des Alltags minimieren. Das schließt das Recht ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an dem öffentlichen Leben der Gemeinde teilzunehmen, verschiedenste soziale Rollen wahrnehmen zu können, um Entscheidungen fällen zu können, ohne dabei in eine psychologische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten. Unabhängigkeit ist ein relatives Konzept, das jeder für sich bestimmen muß."[30]

Innerhalb der Independent-Living-Perspektive wird das Problem der Behinderung" nicht vorwiegend im geschädigten Individuum gesehen, sondern in den psychologischen und materiellen Barrieren der Gesellschaft und ihren oft starren Hilfestrukturen zur Lösung dieser Probleme. Die behinderten Menschen fordern im Namen der Selbstbestimmung Möglichkeiten und Mittel, ihr Leben selbst, d.h. eigenverantwortlich, regeln zu können - auch und gerade dann, wenn sie ihre Bedürfnisse nicht allein, ohne Hilfe befriedigen können.

Die Independent-Living-Idee ist also eine Philosophie der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Dadurch unterscheidet sie sich grundlegend von der traditionellen Rehabilitationsphilosophie, die therapieorientiert und ganz wesentlich auf Anpassung des Menschen an bestehende Arbeits- und Lebensstrukturen ausgerichtet ist.

Die politische Dimension der "Independent-Living-Philosophie" bringt das folgende Zitat von Gini LAURIE sehr anschaulich zum Ausdruck: "Die IL-Bewegung ist eine konstruktive Reaktion behinderter Menschen auf patriarchalische und autoritäre Grundwerte und auf die allgegenwärtige bürokratische Engstirnigkeit, die lieber mehr Geld ausgibt, um behinderte Menschen in Pflegeheimen und anderen Institutionen unterzubringen, anstatt ihnen durch ein System von gemeindenahen Hilfsdiensten zu ermöglichen, in der eigenen Wohnung zu bleiben."[31] Dieser Prozeß, indem Betroffene ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln, wird am treffensten mit dem amerikanischen Begriff "empowerment" beschrieben.

2.2.2. Empowerment

In den Konzeptdiskussionen der psychosozialen Arbeit gewinnt der Begriff "empowerment" zunehmend an Bedeutung. Obwohl Empowerment seit einigen Jahren in der amerikanischen Sozialarbeit zu einem zentralen Begriff geworden ist, findet eine breitere Auseinandersetzung mit diesen Konzept in Österreich und Deutschland erst seit kurzem statt.

Dieses neue Konzept der "Selbst-Bemächtigung-Betroffener" entwickelte sich aus der Praxis von Selbsthilfebewegungen. Das Konzept Empowerment hat zum Ziel die Situation der Machtlosigkeit und den subjektiv empfundenen Verlust von Kontrolle über wesentliche Aspekte des individuellen und sozialen Lebens zu überwinden. Empowerment ermöglicht, daß Menschen in einer machtlosen Situation Kontrolle über ihr Leben gewinnen, und ermutigt die Betroffenen ihr Leben und ihre soziale Umwelt zu gestalten. Empowerment ist nicht nur ein Konzept für Selbsthilfegruppen, sondern beinhaltet auch einen handlungsleitenden Rahmen für Fachleute in der sozialen Arbeit. Für THEUNISSEN ist Empowerment "das Markenzeichen für eine Neubestimmung des professionellen Handelns in sozialen Arbeitsfeldern, die ebenso revolutionär wie provokativ anmutet - revolutionär, da sie mit dem alten Paradigma administrativ-bevormundender und kontrollierender Für-sorglichkeit bricht, provokativ, weil sie die Expertenposition nicht mehr den helfenden Sozialberufen, sondern ihren Adressaten zuspricht. "[32]

2.2.3. Peer Counseling und Peer Support

Gleich wie der Begriff Independent Living hat das Konzept Peer Counseling oder auch Peer Support seinen Ursprung in den USA. Übersetzt werden diese Begriffe mit "Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung", oder einfach mit "Beratung durch Betroffene".

"Peer" bedeutet aus dem Englischen übersetzt soviel wie Gleichgestellte/r, Kamerad/in oder Ebenbürtige/r. Das Wort "Support" läßt sich in diesem Zusammenhang am besten mit Unterstützung oder Förderung übersetzen. Die Begriffe Peer Support und Peer Counseling, bedeuten sinngemäß Beratung oder Unterstützung durch gleich oder ähnlich Betroffene. Da der Begriff Peer Counseling sowohl in der amerikanischen und europäischen Literatur häufiger verwendet wird, ziehe ich diesen Begriff dem Begriff Peer Support vor.

Peer Counseling wird von den Independent-Living Programmen als eine primäre Methode zum Lehren der Fertigkeiten zum selbstbestimmten Leben gewählt. Sie beruht teilweise auf der Theorie der "klientenzentrierten Gesprächstherapie", die von Carl Rogers in den 60er Jahren entwickelt worden war. Dahinter verbirgt sich die Erfahrung der gegenseitigen Unterstützung in Selbsthilfegruppen, die Personen mit ähnlicher Erfahrung machen.

Peer Counseling ist aktivierende Beratung, die von einer behinderten Person zur Verfügung gestellt wird, die über behinderungsbedingte Erfahrungen und Kenntnisse sowie über Fähigkeiten, mit der eigenen Behinderung umzugehen verfügt. Sie assistiert anderen behinderten Personen im Umgang mit ihren behinderungsspezifischen Erfahrungen.

In den 90er Jahren wurden auch Österreich zunehmend Selbstbestimmt-Leben-Initiativen gegründet, die ratsuchenden behinderten Menschen ein Forum für ihre Interessen und Bedürfnisse boten. Nach dem amerikanischen Vorbild wird in diesen Zentren Beratung und Begleitung durch behinderte BeraterInnen nach dem Konzept des Peer Counseling durchgeführt.

2.2.4. Supported Employment

Integration in einem so wesentlichen Lebensbereich wie Arbeit und Beruf ist allgemein von großer Bedeutung. Die positiven Auswirkungen eines "anerkannten" Arbeitslebens auf das persönliche Selbstwertgefühl, auf das Erleben sozialer Eingebundenheit und auf individuelle Entwicklungschancen gelten für Menschen mit Behinderung ebenso wie für Menschen ohne Behinderung.

Supported-Employment-Arbeitsplätze sind für behinderte Menschen, die gegenwärtig am offenen Arbeitsmarkt extrem benachteiligt sind, eine Alternative zum Sonderarbeitsmarkt "Geschützte Werkstätten". Durch entsprechende personelle Unterstützung sind behinderte Menschen in der Lage, auf dem ersten Arbeitsmarkt in regulären Betrieben gemeinsam mit Nichtbehinderten zu arbeiten. "Der zentrale Gedanke des Supported Employment-Modells ist die Umkehrung des herkömmlichen Rehabilitationsweges erst qualifizieren , dann plazieren in die Strategie erst in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis plazieren, dann durch training-on-the-job qualifizieren."[33].

In unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen wird nach dem Konzept von Supported Employment gearbeitet. Die konzeptionellen Grundgedanken für Supported Employment basieren auf folgenden, in aller Kürze dargestellten Überlegungen und Überzeugungen:[34]

Es wird davon ausgegangen, daß jeder Mensch ein Recht auf "richtige Arbeit für richtigen Lohn" (Schlagwort "real pay for real work") hat. Unter einer richtigen Arbeit wird dabei eine Arbeit verstanden, die gesellschaftlich notwendig ist, die also, wenn sie nicht von einem behinderten Menschen ausgeführt wird, von einer anderen, nichtbehinderten Person verrichtet werden müßte. In vielen öffentlichen Institutionen wird für behinderte Menschen Arbeit angeboten, für deren Produkte keine gesellschaftliche Verwendung besteht, die also von diesem Standpunkt aus nutzlos ist. Im Gegensatz zu den Beschäftigungswerkstätten, die meist nur ein Taschengeld gewähren, mit dem kein sozialversicherungsrechtlicher Schutz verbunden ist, soll den behinderten Menschen ein reguläres Arbeitsgeld bezahlt werden. Wenn es erforderlich ist, sollte das Arbeitsgeld durch Lohnkostenzuschüsse aufgebessert werden, um das betriebsübliche oder kollektivertragliche Niveau zu erreichen. Eng verbunden mit diesem Anrecht auf eine "richtige Arbeit" ist das Recht auf eine Arbeit in normalen Arbeitsvollzügen, sprich auf eine Erwerbsarbeit an den Orten, an denen überwiegend nicht behinderte Menschen arbeiten. Im Unterschied zu den bestehenden Beschäftigungswerkstätten verlassen hier die behinderten Menschen die eigens für sie geschaffene Sonderwelt. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, daß behinderte Menschen keinen Schutzraum benötigen, in dem sie leben und arbeiten können, sondern daß das gesellschaftliche Leben in seiner ganzen Vielfalt optimale Möglichkeiten zur Persönlich-keitsentwicklung bereithält. Ein weiteres Kriterium von "Supported Employment" Arbeitsplätzen besteht darin, daß prinzipiell kein behinderter Mensch als zu stark behindert angesehen wird, um nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt[35] arbeiten zu können. Es wird also kein Mensch aufgrund der Schwere seiner Behinderung von der Integration ausgeschlossen. Es kommt darauf an, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß auch stark geistig behinderte ArbeitnehmerInnen an der Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt teilnehmen können. Gibt es dort keine Arbeitsplätze, die den Arbeitsfähigkeiten geistig behinderterten Menschen entsprechen, so ist es die Verpflichtung des Staates, diese diskriminierenden Ausschlußbedingungen aufzuheben und die notwendigen Voraus-setzungen zur beruflichen Integration zu schaffen.



[6] Vgl. Speck, Otto: System Heilpädagogik. Eine ökologisch reflexive Grundlegung, München 1987, S. 107-111.; Hahn, Martin: Behinderung als soziale Abhängigkeit. Zur Situation schwerbehinderter Menschen, München 1981, S.72-81.

[7] Bleidick, Ulrich: Pädagogik der Behinderten. Grundzüge einer Theorie der Erziehung behinderter Kinder und Jugendlicher, Berlin 1972.

[8] Vgl. Eberwein, Hans: Einführung in die Integrationspädagogik. Interdisziplinäre Zugangs-weisen sowie Aspekte universitärer Ausbildung von Lehrern und Diplompädagogen, Weinheim, 1996, S.17f.; Speck:1987, S.104f.

[9] Speck: 1987, S.14.

[10] Speck: 1987, S.103.

[11] Schmied, Heinrich: Anstelle eines Vorwortes, Auszüge der Rede zum Delegiertentag der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1991, In: Bernard, Jeff/ Hovorka, Hans: Behinderung: ein gesellschaftliches Phänomen. Befunde, Strukturen, Probleme, Wien 1992, S.16f.

[12] Schmied: 1992, S.17.

[13] Vgl. Health Organization: International Classification of Impairments, Disabilities, and Handicaps, WHO Publications, Genf 1980, vgl. hierzu auch United Nations: Disability: Situation, Strategies and Policies. United Nations Decade of Disabled Persons, 1983-1992, UN Publications, New York 1886, 6f.

[14] Speck: Otto: 1987, S.118.

[15] Badelt, Christoph: Geschützte Arbeit. Alternative Beschäftigungsformen zur beruflichen und sozialen Integration behinderter Menschen, Wien 1992, S.19.

[16] Speck:1987, S.118f.

[17] Badelt: 1992, S. 18.

[18] Luft, Tanja: "Man selbst ist nicht bescheuert, sondern die anderen sind bescheuert", In: fib e. V. (Hrsg): Leben auf eigene Gefahr. Geistig Behinderte auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben, München 1995 S.170.

[19] Niedeken, Dietmut: Geistig Behinderte verstehen. Ein Buch für Psychologen und Eltern, München 1989.

[20] Erdheim, Mario: Geistige Behinderung, Mord und Phantasma, Vorwort, In: Niedecken: 1989, S.7.

[21] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung, Wien 1993, S.8.

[22] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 1993, S.8.

[23] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 1993, S.9.

[24] Eberwein: 1996, S.20.

[25] Vgl. Eberwein, Otto: Kritische Analyse des Behinderungsbegriffs, In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 1995, 18.Jg., Heft 1, S.5-12.

[26] Vgl. hiezu Schneider, Wolfgang: Vom Kontinuum der Integration. Grundlagen und Praxis der Integration in Ausbildung und Beruf, In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 1996, 19. Jg., Heft 6, S.15-20.

[27] Feuser, Georg: Behinderte Kinder und Jugendliche. Zwischen Integration und Aussonderung, Darmstadt 1995, S.7

[28] Feuser: 1995, S.8.

[29] Vgl. Miles, Paul: Wir sind nicht mehr aufzuhalten. Behinderte auf dem Weg zur Selbstbestimmung, München, 1992.18f.

[30] Frehe, Horst: Was ist persönliche Assistenz? In: Der Grüne Klub im Parlament: Selbstbestimmt Leben durch Persönliche Assistenz, Bericht vom Kongreß am 6. und 7. Oktober 1989 in Wien, Wien 1990, S.33.

[31] Laurie, Gini: Independent Living, In: Vereinigung Integrationsförderung (Hrsg.): 1982, S.121.

[32] Theunissen, Georg/Plaute, Wolgang: Empowerment und Heilpädagogik. Ein Lehrbuch, Freiburg 1995, S.11.

[33] HORIZON-Arbeitsgruppe (Hrsg.): Unterstützte Beschäftigung. Handbuch zur Arbeits-weise von Integrationsfachdiensten für Menschen mit geistiger Behinderung, S. 13,o.J.

[34] vgl. Badelt: 1992, S 68-71.

[35] Mit ersten Arbeitsmarkt ist der Bereich der privaten Wirtschaft gemeint. Die Begriffe erster Arbeitsmarkt, allgemeiner, offener und freier Arbeitsmarkt haben dieselbe Bedeutung.

3. Die Independent Living Centers in den USA

3.1. Ursprünge und Entwicklung

3.1.1. Entstehungsgeschichte der Independent Living Centers

Die amerikanische Independent-Living-Bewegung steht eng im Zusammenhang mit der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der Schwarzen und der Studentenbewegungen der späten 60er Jahre. Die Bürgerrechtsbewegung ging in ihrer Wirkung weit über die rassischen Minderheiten hinaus. Sie machte anderen benachteiligten Gruppen bewußt, welche Rechte sie haben und in welchem Ausmaß sie ihnen verweigert werden.

Damals erkannten viele behinderte US-BürgerInnen, daß ihre Schwierigkeiten weniger auf ihre individuellen Schädigungen zurückzuführen sind, sondern hauptsächlich das Resultat der vielfältigen gesellschaftlichen Diskriminierungen darstellen: "Die IL-Bewegung hat erkannt, daß Vorurteile gegen Behinderung ihre Wurzeln in der Einstellung unserer Kultur zu Jugend und Schönheit haben, und darin, daß die Möglichkeit, selbst behindert zu werden, die Nichtbehinderten beängstigt."[36] Diese Erkenntnis war ausschlaggebend für eine sukzessiv ausweitende Behindertenbewegung, die eine Vielzahl von Aktivitäten und Protesten behinderter AmerikanerInnen bewirkte und die Gesetzgebung in den USA erheblich beeinflussen sollte.

Bei der Frage nach dem Ursprung der Independent-Living-Bewegung verweisen die meisten AutorInnen auf das Jahr 1962. Zu diesem Zeitpunkt, als es behinderten Menschen allgemein noch nicht möglich war, höhere Schulen und Universitäten zu besuchen, leiteten zwei verschiedene Projekte eine Entwicklung ein, die zur Entstehung der Independent-Living-Bewegung geführt haben.

Das "Disabled Student´s Programm" der University of Illinois in Champaign-Urbana ermöglichte vier schwerbehinderten Studenten, in Gemeinschaft zu leben und an der Universität zu studieren. Die Studierenden sind aus einem weit vom Universitätsgelände entfernt gelegenen Pflegeheim in ein den Erfordernissen angepaßtes Haus umgezogen, das näher bei der Universität lag. Dieses Projekt von behinderten Studierenden hat sich seither zu einer bedeutenden Selbsthilfeeinrichtung entwickelt und hat dazu beigetragen, daß die Universität eine der baulich am besten zugänglichen Einrichtungen dieser Art wurde.[37]

Im selben Jahr erkämpfte Ed Roberts, dessen Arme und Beine gelähmt sind und der ein Beatmungsgerät benötigt, die Zulassung zur University of California (UC) in Berkley. Anfangs lebte er in dem auf dem Campus der Universität gelegenen Krankenhaus. Bis zum Jahr 1965 zogen zwei weitere durch Tetraplegie behinderte Studenten in das Krankenhaus ein. Die drei Studenten erhielten Betreuung und andere Dienste durch das neue staatliche Programm für die berufliche Rehabilitation von Akademikern und Akademikerinnen. 1968 nahmen schon 12 StudentInnen dieses Programm in Anspruch und bildeten die StudentInnenorganisation "Rolling Quads" (die rollenden Tetra-plegikerInnen). Die Rolling Quads hatten das Ziel, die Hauptprobleme behinderter StudentInnen, nämlich Hauspflege, Haushaltsführung und Fahrdienste, zu lösen. Den ersten Gedanken einer gemeinsamen Wohnung, ähnlich den Wohneinheiten in der Klinik, verwarfen sie bald wieder, da sie diese Art des Wohnens als Absonderung ansahen. Statt dessen eröffneten sie ein Büro und organisierten ein System von Hilfen, das ihnen und anderen behinderten StudentInnen bei der Alltags-bewältigung helfen sollte.

1970 baute diese Gruppe das "Physically Disabled Student`s Program"(PDSP) an der UC Berkley auf, wodurch ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde ermöglicht wurde. Diese Zeit der Aufbauarbeit beschreibt Ed ROBERTS folgend:

"Wir waren klug, energiegeladen und hatten gelernt, daß wenige Leute etwas ändern können; daß wir, wenn wir gut organisiert und unsere Ansichten klar sind, unser größtes Ziel, die Selbstbestimmung, erreichen könnten. (...) Aufgrund unserer eigenen Erfahrung war es relativ leicht, die Dienstleistungen zu entwerfen, die wir brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde führen zu können. (...) Wir brauchen ein Dienstleistungssystem, das unseren Bedürfnissen nach Persönlicher Assistenz, VorleserInnen, GebärdendolmetscherInnen, Interessensvertretung gegenüber den Wohlfahrtsbehörden, Rollstuhl-reparatur, Informationen über rollstuhlzugängliche Wohnungen, der Beseitigung von architektonischen Barrieren, Peer Support, Beförderungs- und Arbeitsmöglichkeiten gerecht wird."[38]

Im Jahr 1972 wurde schließlich das erste "Centre of Independent Living" (CIL) in Berkley gegründet. John Hessler, selbst behindert, leitete ein Programm für 12 körperbehinderte StudentInnen im Krankenhaus und für 40 Studierende in der Gemeinde, die zu diesem Zeitpunkt bereits ihr Studium beendet hatten und dadurch nicht mehr für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch die Universität berechtigt waren.

Das CIL in Berkley wurde ein Vorbild für ähnliche Angebote, und so entwickelten sich zuerst in Kalifornien und dann in allen Teilen der Vereinigten Staaten Centers for Independent Living.

3.1.2. Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz 1973

Eine der wichtigsten Errungenschaften der Independent-Living-Bewegung war die Verabschiedung des "Rehabilitation Act of 1973" (Rehabilitations-gesetz von 1973). Die Independent-Living-Bewegung versteht sich als eine politische Bürgerrechtsbewegung und deshalb "... reden sie nicht von frommen Integrationswünschen, sondern von Apartheitpolitik, Segregation und Diskriminierung"[39]. Durch jahrelanges, geschicktes politisches Lobbyieren bei SenatorInnen und Kongreßabgeordneten und durch offensive Aktionsformen (z.B. wochenlange Besetzung von Rehabilitationsbehörden, Streiks und Blockaden der Verkehrsbetriebe) wurde diese Rechtsgrundlage durchgesetzt.[40]

Am 23. September 1973 überstimmte der Kongreß das Veto, das Präsident Nixon 1972 gegen die Verabschiedung des Gesetzes eingelegt hatte und verabschiedete Public Law 93-112, das in Section 504 im Grundsatz ausführt:

"Kein ansonsten qualifizierter Behinderter darf nur aufgrund seiner Behinderung ausgeschlossen werden von der Teilhabe an einem Programm oder einer Aktivität, die finanzielle Unterstützung durch den Bund erhält. Ihm dürfen weder deren Vorteile vorenthalten werden, noch darf er Diskriminierung ausgesetzt sein."[41]

Bis zum endgültigen Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 1977, waren noch viele Widerstände zu überwinden. Das Jahr 1973 hat in der amerikanischen Sozialpolitik eine neue Epoche eingeleitet. Das Inkraftreten dieses Gesetzes gab Anstoß zu einer ganzen Reihe neuer Initiativen und trug wesentlich zur Verbesserung der Lebenssituation von behinderten Menschen bei. Diese Bestimmung hatte wesentliche Veränderungen in den Bereichen schulische Integration, universitäre Ausbildung, Wohnungsbau und in der behindertengerechten Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude zur Folge. Auch wurde der öffentliche Personenverkehr RollstuhlbenutzerInnen zugänglich gemacht. All dies machte die Independent-Living-Bewegung und deren Arbeitsansätze weltweit bekannt.

3.1.3. Americans with Disabilities Act of 1990

Anfang der 90er Jahre konnte die Independent-Living-Bewegung einen weiteren Erfolg feiern. Ein ergänzendes Anti-Diskriminierungsgesetz für Behinderte - der "Americans with Disabilities Act of 1990, ADA" (Gesetz über behinderte AmerikanerInnen) weitete das Diskriminierungsverbot auch auf weite Bereiche des privaten Sektors aus.[42]

Gegenwärtig gibt es in den USA ca. 400 Zentren für selbstbestimmtes Leben, deren erstes wie bereits erwähnt, 1972 von den behinderten AktivistInnen in Berkley gegründet wurde. Diese Zentren fungieren nicht nur als wichtige Organisationsinstrumente für die Durchsetzung der Anti-Diskriminierungsgesetze, sondern sie tragen auch durch gezielte Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung erheblich zum Empowerment von behinderten Menschen bei.

3.2. Konzept und Arbeitsweise der Independent-Living-Bewegung

Im Sinne des Gedankens "Betroffene sind ExpertInnen in eigener Sache" zitiere ich in den folgenden Kapiteln Auszüge eines Interviews mit Bill und Vicky Bruckner. Das Interview bringt die Arbeitsweise und die Erfolge der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung sehr anschaulich zum Ausdruck. Bill und Vicky aus den USA waren vom 29. Juni bis 1.Juli 1995 in Österreich zu Gast um erstmals als ExpertInnen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ein Peer-Counseling-Seminar abzuhalten. Vicky und Bill sind seit Geburt behindert, waren von 1978 bis 1993 in den Selbstbestimmt-Leben-Zentren in San Francisco, Belmont und Berkley in Kalifornien tätig und haben inzwischen in den USA, in Schweden und in Deutschland Peer-Counseling-Seminare durchgeführt. Das vollständige Interview ist in der Zeitschrift "Miteinander" Heft 3/95 nachzulesen. Das Gespräch führte Mag. Wolfgang Glaser.[43]

3.2.1.Leitprinzipien der IL-Bewegung

Miteinander: "Was ist die Philosophie und die Zielsetzung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung?"

Vicky: "Das wichtigste Anliegen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist es, daß Menschen mit Behinderung die Wahl haben, selbst zu entscheiden, wie sie leben wollen. Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bedeutet nicht, daß man unabhängig von jeder Unterstützung und Assistenz alles tun kann, sondern daß man selbst bestimmen kann, von wem man die Unterstützung annimmt, und wie diese Unterstützung konkret aussehen soll. Ein weiteres Hauptanliegen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist, daß Menschen mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben, wie alle nichtbehinderten Menschen. Dies betrifft beispielweise Erziehung, Beruf, Zugang zu öffentlichen Gebäuden etc. Aufgabe der 'Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' ist auch das Entwickeln von Strukturen, die es den behinderten Menschen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben in all seinen Bereichen teilzunehmen. Das bedeutet jedoch nicht, daß dadurch allen behinderten Menschen alles möglich wird und sie in allem erfolgreich sind, was sie tun - denn alle Menschen, also auch behinderte Menschen haben unterschiedliche Fähigkeiten und einen unterschiedlichen Erfahrungs-horizont. Aber wenn es Barrieren dabei gibt, etwas zu erreichen, wozu ein behinderter Mensch imstande wäre, ist es das Ziel der 'Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' diese Barriere aus dem Weg zu räumen. Barrieren können sich aufgrund von Vorurteilen oder aufgrund von baulichen Hindernissen ergeben. Barrieren kann es auch in der Kommunikation geben (z.B. bei blinden oder gehörlosen Personen). Die 'Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' arbeitet nun schon seit mehr als 20 Jahren am Abbau dieser Barrieren und muß sich dabei ständig neuen Herausforderungen stellen. 'Selbstbestimmt-Leben' heißt, für sein eigenes Leben verantwortlich zu sein. Auch ein behinderter Mensch ist dafür selbst verantwortlich, daß er seine eigenen Ziele, die er anstrebt, auch verwirklicht, selbst wenn er dabei Hilfe braucht. Behinderte Menschen dürfen nicht erwarten, daß ihnen automatisch andere Menschen alles abnehmen und auch die Regierung ist nicht dazu da, den Betroffenen diese Eigenverantwortung abzunehmen. Behinderte Menschen, die selbstbestimmt leben wollen, müssen zuerst darüber nachdenken, wie die eigenen individuellen Bedürfnisse aussehen und Wege finden, diese Bedürfnisse zu befriedigen. Braucht man beispielsweise persönliche Assistenz, so muß man lernen, sich diese Assistenz selbst richtig zu organisieren. Einige mögen diese Idee der Eigenverantwortung nicht, weil es ihnen zu unbequem erscheint, für das eigene Leben selbst verantwortlich zu sein. Die Philosophie der 'Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' wurde von Menschen entwickelt, die sehr selbstbewußt sind und es wäre wohl zuviel erwartet, dieses Selbstbewußtsein bei allen anderen behinderten Menschen vorauszusetzen. Doch jeder behinderte Mensch sollte zumindest die Wahl haben, ob er ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen möchte oder nicht."[44]

Der Wille, aktiv an einer autonomeren Gestaltung der eigenen Lebenssituation zu arbeiten oder diesbezüglich nach Zielen und Wegen zu suchen, ist die einzige Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie. "Der ganze Witz an Independent Living liegt darin, daß jeder sich selbst überlegt, was er tun will."[45] So bringt Collen Starkoff, Independent Living Beraterin, die Sache auf den Punkt. In der Beratung sagt sie zu den Ratsuchenden: "O.K., du willst autonom leben. Dies ist dein Leben und du fängst am besten damit an, daß du jetzt gleich deine eigenen Entscheidungen triffst. Wir werden dich mit Informationen jeder Art füttern; wir werden dir Wahlmöglichkeiten entwerfen; Alternativen; wir werden dich unsere Telefone benutzen lassen; wir werden dich beraten, mit wem du sprechen sollst, und wie du ihm gegenübertreten sollst, usw. Aber es ist dein Leben! Du mußt es leben. Wenn der Tag kommt, wo du alles von uns geholt hast, was du brauchst, dann bist du selbst verantwortlich. Darauf mußt du gefaßt sein."[46] In dem Konzept Selbstbestimmt-Leben werden die Betroffenen unterstützt, die Macht über den eigenen Körper und den Alltag zurückzugewinnen. Das Konzept "Selbstbestimmt-Leben" sieht das Problem von Pflege und Hilfe nicht vorwiegend im Individuum, sondern in psychologischen und materiellen Barrieren der Gesellschaft und ihren oft starren Hilfestrukturen zur Lösung dieses Problems. Bei entsprechenden finanziellen Mitteln und ausreichender persönlicher Assistenz kann die körperliche Abhängigkeit überwunden werden und Selbstbestimmung wird möglich. Selbstbestimmung ist eine Haltung des Geistes, und ist nicht bedingt durch die Funktion der Muskeln.

3.2.2. Dienstleistungen

Miteinander: "In den USA gibt es inzwischen rund 400 Selbstbestimmt-Leben-Zentren. Welche Dienstleistungen bieten diese Zentren an?"

Vicky: "Die Hauptaufgabe der Selbstbestimmt-Leben-Zentren liegt darin, betroffene Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Dienstleistungen, die diese Zentren anbieten, sind von Fall zu Fall verschieden. Einige Selbstbestimmt-Leben-Zentren vermitteln beispielweise persönliche Assistenzdienste und schulen im Bedarfsfall auch behinderte Menschen ein, wie sie sich die persönliche Assistenz, die sie benötigen, selbst organisieren können. Die Selbstbestimmt-Leben-Zentren helfen auch dabei, eine behindertengerechte Wohnung zu finden, was in manchen Städten der USA noch immer ein großes Problem darstellt. In der Regel bekommt man in Selbstbestimmt-Leben-Zentren auch Beratung in rechtlichen Angelegenheiten und über finanzielle Leistungsansprüche und einige Zentren bieten als spezielle Form der Beratung von Betroffenen für Betroffene auch 'Peer-Counseling' an."[47]

Die Dienstleistungen Beratung, Peer Counseling und Persönliche Assistenz werde ich in den folgenden Abschnitten beschreiben.

3.2.2.1. Beratung

Die Selbstbestimmt-Leben-Beratungsstellen bieten verschiedene Formen und Ansätze der Beratung an. Die Beratung erfolgt aus der Perspektive der Betroffenen, welche als "kritische KonsumentInnen" die Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Mit einem ganzheitlichen, qualifizierten und permanent verfügbaren Angebot an Beratung, sind die Independent Living Centers eine echte Alternative zum klassischen Rehabilitationssystem. Einige Formen der Beratung fasse ich hier kurz zusammen:[48]

  • Anfragen, die sich kurz telefonisch klären lassen: Informationen, Auskünfte, Ratschläge, Vermittlungen, Einblick in die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten der Independent Living Centers.

  • Kürzere Beratungen zu umgrenzten Problembereichen: z.B.Unter-stützung bei der Suche nach persönlicher Assistenz.

  • Umfassendere Beratungsprozesse, die als Einzel- oder Gruppenberatung durchgeführt werden: Der Stellenwert von Einzel- oder Gruppenberatung ist in den einzelnen Beratungsstellen unterschiedlich. In der Einzelberatung kann oft wirkungsvoller auf die individuellen Fragen und Bedürfnisse eingegangen werden. Bei der Gruppenberatung können kleine solidarische Gemeinschaften unter den TeilnehmerInnenn entstehen, die sich gegenseitig Rat und Unterstützung geben. Die Erfahrung von Gemeinschaft und Solidarität ist für die politische Arbeit Beratungszentren von großer Bedeutung.

  • Beratungs- und Planungskonferenzen: Bei dieser Art der Beratung sind oft Angehörige, Freunde, Bekannte miteinbezogen, um den einzelnen Menschen mit seinen jeweiligen Wünschen, Ansprüchen und Fähigkeiten bestmöglich zu verstehen. Bei einer Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit, z.B. wenn sich die behinderte Person weder mit Worten noch Zeichen, sondern nur über den Ausdruck von Wohlbefinden oder Unwohlsein äußern kann, können Bekannte nach Wahl des behinderten Menschen den Beratungsprozeß unterstützen.[49]

Die wesentlichen inhaltlichen Bereiche der Beratungsarbeit der Independent Living Centers zähle ich an dieser Stelle fragmentarisch auf:[50]

  • Beratung bei der Entwicklung konkreter Vorstellungen von eigenen Lebensgestaltungsmöglichkeiten.

  • Information und Verhaltenstraining in Fragen der Ausbildung und Berufswahl.

  • Beratung in Fragen wie Freizeitgestaltung, soziale Kontakte, Partnerschaft und Sexualität.

  • Hilfestellung zur Erarbeitung von individuellen Assistenzleistungsplänen und deren Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Beratung bei der Suche, Auswahl, Anstellung, Vermittlung und Anleitung persönlicher Assistenzkräfte.

  • Unterstützung bei Suche, Auswahl, Miete, Umbau, Einrichtung und Finanzierung der eigenen Wohnung.

  • Mobilitätsberatung bzw. -training: Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Verkehr, Möglichkeiten der KFZ-Beschaffung und Umgestaltung, Informationen über technische Hilfsmittel.

  • Beschwerdestelle zur unabhängigen Überprüfung von Kritik an AssistentInnnen und zur Hilfe in Konflikten.

  • Organisation von Stadtteilarbeitskreisen und Gemeinwesenkonferenzen, sowie von Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Integration und von Selbstbestimmt-Leben.

  • Hilfe zur politischen Interessensvertretung, zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen, zur Überwindung von Diskriminierung, zur Verwirklichung von Gleichstellung.

3.2.2.2. Peer Counseling und Peer Support

Wie bereits in der Begriffsdefinition erwähnt, ist Peer Counseling oder Peer Support das Anwenden von aktivem Zuhören sowie anderen problemlösenden Techniken, um jeweils gleichartig Betroffene "peers" zu beraten. Was ein "peer" ist, definiert sich durch die jeweils spezifischen Umstände. Man kann ein "peer" durch Geschlecht, Ethnie, Alter oder kultureller Herkunft sein. Ein "peer" kann auch situationsbedingt sein, z.B. MitstudentInnen, ArbeitskollegInnen. Das Prinzip des Peer Counseling ist keine neue Erfindung der Behindertenbewegung und wird von verschiedenen Gruppen angewendet (z.B. Frauen, Homosexuelle, Alkoholiker, etc.)[51]

Peer Counseling umschreibt die Beratung von Ratsuchenden durch ähnlich Betroffene. Die Erfahrungen der amerikanischen Centers for Independent Living zeigen, daß behinderte BeraterInnen oft anhand von eigenen behindertenspezifischen Erfahrungen, Fertigkeiten und Wissen besonders dazu qualifiziert sind, anderen behinderten Menschen und mitbetroffenen Personen - z.B. Angehörigen - behilflich zu sein. Die Vorerfahrung mit Lebenssituationen, die denen der Ratsuchenden ähnlich sind, bilden einen wesentlichen Bestandteil des Peer Counseling. Diese Erfahrungen sind nicht vom klassischen Rollenverhalten gegenüber behinderten Menschen geprägt. Die Peer Counselors haben eine Vorbildrolle. Sie beraten nicht nur anhand erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern sie leben selbst was sie vertreten. Dies kann Motivation, Mut und Selbstvertrauen des Ratsuchenden stärken und Ängste und Unsicherheiten abbauen.

Die Rolle der selbstbetroffenen BeraterInnen und die Methode des Peer Counseling beschreibt der Peer Counselor Peter van Kam in der Zeitschrift Helioscope so: "Der selbst betroffene Berater (d.h. der 'peer-counsellor') unterscheidet sich insofern von dem durchschnittlichen professionellen Hilfeleistenden, als er oder sie ebenfalls behindert und somit Mitglied der Gruppe ist. Dementsprechend fungieren betroffene Berater auch als Vorbilder. Sie haben ihren Platz in der Gesellschaft gefunden; folglich können sie Abstand nehmen und ihre eigenen Erfahrungen objektiv betrachten. Wichtig ist, daß ihre Arbeit bezahlt wird, was nicht zuletzt den gesellschaftlichen Wert der praktischen Erfahrung unterstreicht."[52]

Weiters betont van Kam die Vorrangigkeit der Bedürfnisse der KundInnen: "Dreh- und Angelpunkt des gesamten Beratungsprozesses durch Betroffene sind die Wünsche und Ambitionen des Einzelnen. Unter Anleitung des 'peer-counsellors' versucht ein jeder - schrittweise, durch das Feedback der Betroffenen und das Bündeln praktischer Erfahrungen - diese Ziele auf konstruktive Weise zu verwirklichen. Es gibt keine Vorurteile über das, was möglich ist oder nicht. Vielmehr werden individuelle Stärken und Kreativität gefördert, indem das Beste aus jeder vorhandenen Möglichkeit gemacht wird. Maßgebend für den gesamten Prozeß ist und bleibt die persönliche Verantwortung der behinderten Person selbst."[53]

Peer Counselors sagen weder, was jemand "tun sollte", noch geben sie Ratschläge. Statt dessen hilft der Peer Counselor, Lösungen zu finden, indem er zuhört, von eigenen Erfahrungen berichtet und gemeinsam mit dem zu Beratenden Möglichkeiten und Ressourcen erforscht. Der Grundgedanke des Peer Counseling ist, dem anderen zu helfen, selbständig entsprechende Lösungen zu finden.

Themen im Peer Counseling:

  • Die Auseinandersetzung mt der eigenen Behinderung

  • Das Erlernen von sozialen Fähigkeiten

  • Selbstbehauptung

  • Die Erfüllung der Grundbedürfnisse

  • Die Organisation der Persönlichen Assistenz

  • Behinderung und Familie

  • Sexualität und Partnerschaft

Die meisten Independent Living Centers bieten Peer Counseling sowohl auf individueller Basis als auch in Gruppen an. MILES-PAUL unterscheidet hinsichtlich der Settings fünf verschiedenen Formen:

  • "Einzelberatung,

  • Peer Support Gruppen,

  • das Lehren von Fähigkeiten zum selbstbestimmten Leben,

  • Workshops und

  • die Bereitstellung von Dienstleistungen für Behinderte durch Behinderte"[54]

Methode

Die meisten Peer Support Programme bauen auf dem Konzept der klientenzentrierten Gesprächsführung nach Rogers auf. Carl Ransom Rogers wurde 1902 in Illinois (USA) geboren. Er studierte Agrarwissenschaften, Theologie und Klinische Psychologie und lehrte an verschiedenen amerikanischen Universitäten. Ab 1964 lebte er in La Jolla/Kalifornien, wo er das "Center for Studies for the Person" mitbe-gründete. Durch Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für die Leitung personenzentrierter Gruppen und durch verschiedene innovative Projekte im Schul- und Erziehungsbereich ist dieses Institut weltweit bekannt geworden. Reinhard und Marianne Tausch haben wesentlich dazu beigetragen, daß die "Rogerianische Therapie" ab 1960 unter dem Namen "Gesprächstherapie" im deutschen Sprachraum bekannt geworden ist. Heute werden häufig die Bezeichnungen "Klientenzentrierte Psychotherapie" oder "Personenzentrierte Psychotherapie" verwendet.[55] Der Begriff Gesprächstherapie ist etwas irreführend, da es bei der klientenzentrierten Psychotherapie im wesentlichen um Beziehungs-erfahrung und Beziehungserleben geht. Dieses Beziehungsangebot ist von seiten der TherapeutInnen von einer sogenannten klientenzentrierten Grundhaltung getragen, welche Echtheit und Offenheit, das Zur-Sprache bringen von unstimmigen und widersprüchlichem Erleben im Kontakt mit den KlientInnen und schließlich ein einfühlsames Verstehenwollen den KlientInnen gegenüber beinhaltet.[56] Rogers formulierte einige Fragen, die besonders in der Beratung von behinderten Menschen von Bedeutung sind:

"Wie betrachten wir andere? Sehen wir jede Person als wert- und würdevoll für sich selbst? Wenn wir diese Meinung auf der verbalen Ebene vertreten, wie wird sie auf der Verhaltensebene augenscheinlich? Neigen wir dazu, Individuen als Personen mit Wert zu behandeln, oder werten wir sie auf subtile Weise durch unsere Einstellung und Verhaltensweisen ab? Steht in unserer Haltung der Respekt für das Individuum an höchster Stelle? Respektieren wir seine Leistungsfähigkeit und sein Recht, sich selbst zu führen, oder glauben wir eigentlich, daß sein Leben durch uns am besten geführt würde? In welchem Ausmaß haben wir das Bedürfnis und Streben, andere zu beherrschen? Sind wir dafür, daß das Individuum seine eigenen Werte wählt, oder sind unsere Aktivitäten von der Überzeugung geleitet (gewöhnlich unausgesprochen), daß es glücklicher wäre, wenn es uns erlauben würde, seine Werte, Normen und Ziele auszuwählen?"[57]

Für die Betrachtung von Behinderung als soziales Phänomen sind Rogers Annahmen zur Persönlichkeitstheorie und Persönlichkeitsentwicklung von großer Bedeutung. Jede Person lebt in einer Welt, die sich ständig verändert, und sie ist "Mittelpunkt" dieser Welt. Bei ihr treffen die Reize und Informationen der Umwelt als Erfahrungen und Wahrnehmungen ein. Sie reagiert mit ihrem Organismus auf die Umwelt, wie sie sie erfährt und wahrnimmt. Diese wahrgenommene und subjektiv erfahrene Umwelt ist für das Individuum Realität. Ein Teil dieser subjektiv erfahrenen Welt betrifft die eigene Person, ihre Fähigkeiten und Eigenschaften. Die fortlaufenden Erfahrungen mit der eigenen Person verdichten sich nach Rogers zum "Selbst". Durch die unmittelbare und direkte Erfahrung eigener Qualitäten und Fähigkeiten in bestimmten Situationen wird das Selbst "gespeist" und verändert. Ein weitere wesentlicher Punkt zur Stärkung des Selbst ist die Erfahrung von bewertenden Stellungnahmen über die eigene Person durch bedeutsame andere Personen. Im Gegensatz zu nicht-behinderten Beratern/Beraterinnen haben die Peer Counselors in diesem Zusammenhang eine bedeutende Vorbildrolle, indem sie vorzeigen, daß ein selbstbestimmtes Leben trotz Beeinträchtigungen realisierbar ist: "Da die behinderten BeraterInnen bereits einen bestimmten Grad an Selbstbestimmung erreicht haben müssen, zeigen sie, daß die Führung eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte möglich ist. Dadurch wird den KundInnen diese Möglichkeit vor Augen geführt, die ihnen vorher oft nicht einmal in den Sinn gekommen ist oder vor langer Zeit von Ihnen als zu unrealistisch verworfen wurde."[58]

Nach Rogers ist das Selbst also das Resultat der Interaktion und Auseinandersetzung einer Person mit ihrer Umwelt, insbesondere der sozialen Umwelt. Das Selbst, bewußt oder unbewußt, beeinflußt, wie eine Person Ereignisse, Dinge, Situationen und Personen wahrnimmt, welche Bedeutung diese für sie erhalten und wie sie sich ihnen gegenüber verhält. [59] Das Bewußtsein über eigene Fähigkeiten und Eigenschaften wird im Kontakt mit anderen behinderten Menschen geschaffen, und der Beratungsprozeß kann zu einer neuen Einschätzung der eigenen Situation führen.

Ausbildung der Peer-Counselors

In den USA haben sich in den letzten Jahren viele verschiedenen Peer Counseling Programme entwickelt. Die Peer Counselors werden wohlüberlegt ausgewählt, da sie als Modelle fungieren, mit denen sich die KundInnen identifizieren können. Eine bedeutsame Eigenschaft des Peer Counselors ist, daß er seine Behinderung anerkennt, um auf dieser Basis Beratung mit anderen behinderten Menschen durchzuführen. Das Anerkennnen der eigenen Behinderung bedeutet unter anderem, ein ausgeprägtes Bewußtsein der gesamten Bandbreite möglicher Gefühle zu besitzen, die behinderte Menschen erfahren können.

Die Aus- und Fortbildung der Peer Counselors wird je nach Ausbildungsmodell unterschiedlich gehandhabt. So kann die Ausbildung z.B. entweder vor Aufnahme der Arbeit oder nach der Einstellung als begleitende Fortbildung erfolgen. Für die berufsbegleitenden Fort-bildungen der Peer Counselors sind folgende Bereiche wichtig:

  • "Orientierung über die Grundsätze des CIL und deren Dienstleistungen,

  • Sexualberatung,

  • Interessenvertretung für und mit den KundInnen,

  • Berichtführung,

  • Ressourcen im Netzwerk,

  • Lösen von Problemen und

  • bestimmtes Auftreten."[60]

Die Fähigkeit, zu erkennen, welche Probleme im Rahmen des Peer Counseling bewältigt werden können und welche nicht, ist für die Ausbildung der Peer Counselors von besonderer Bedeutung. Es gibt Situationen, z.B. wenn KundInnen suizidale Tendenzen zeigen, Drogenabhängigkeit vorhanden ist, oder medizinische Behandlung nötig ist, in denen die Weitervermittlung an fachspezifische ExpertInnen notwendig ist.

Obwohl die Peer Counselors viel an emotionaler Unterstützung im Rahmen ihrer Beratungsarbeit leisten, handelt es sich beim Peer Counseling nicht um eine Psychotherapie.[61] Die Peer Counselors verfügen in der Regel nicht über eine psychotherapeutische Ausbildung. Sie sind dafür ausgebildet, behinderte Personen im Umgang mit ihren alltäglichen Problemen und den damit verbundenen Gefühlen zu unterstützen. Dabei fugieren sie als Modelle, mit denen sich die KundInnen identifizieren können, da sie selbst viele der Probleme erfolgreich gelöst haben, die die KundInnen darin behindern, eine selbstbestimmte Lebensführung zu erreichen.

3.2.2.3. Persönliche Assistenzdienste

"Persönliche Assistenz" umschreibt die Unterstützung oder Hilfe, die behinderte Menschen in Anspruch nehmen, um ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Persönliche Assistenz orientiert sich an den Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen. Die konsequente Verwendung der Begriffe "Assistenz", "Assistenznehmer/in" und "Assistent/in" kann dazu beitragen, daß die Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung verändert wird. Meist wird von "Pflege" und "Hilfe" gesprochen, von "PflegerInnen" und "HelferInnen". Dadurch werden diese zu "selbstlosen HeldInnen der Nächstenliebe" - und die Menschen mit Behinderung sind "passive EmpfängerInnen" von Wohltätigkeit. Das Konzept der persönlichen Assistenz beinhaltet eine Umkehrung der Machtverteilung von den HelferInnen hin zu den Betroffenen, von bloßer Versorgung hin zu Entscheidungsmacht bei der Gestaltung der Persönlichen Assistenz. Die Hilfeleistung ist nicht mehr von der Anpassung an fremdbestimmte Heim- oder Einrichtungsstrukturen abhängig, sondern orientiert sich an den persönlichen Interessen der AssistenznehmerInnen unabhängig vom Ausmaß der Hilfe.

Im einzelnen erfordert diese Neuorientierung folgende Kompetenzen, die in der Hand der AssistenznehmerInnen liegen müssen:[62]

  • Finanzkompetenz: Der Einsatz und die Verwendung der finanziellen Mittel müssen von den Assistenznehmern/Assistenznehmerinnen selbst gesteuert werden können.

  • Organisationskompetenz: Art, Form, Zeitpunkt und Einsatzplan der persönlichen Assistenz müssen von den behinderten Menschen bestimmt werden können

  • Personalkompetenz: Die Auswahl der AssistentenInnen muß ebenfalls durch die AssistenznehmerInnen wahrgenommen werden können. Sie dürfen jedenfalls nicht von einer betreuenden Einrichtung zugeteilt werden. In vielfältiger Form geht die Persönliche Assistenz sehr weit in den intimen Bereich, deshalb kann nicht geduldet werden, daß die Betroffenen vorgeschrieben bekommen, welche Person diese Hilfen zu erbringen hat.

  • Anleitungskompetenz: Um nicht zum Objekt der Hilfeleistung zu werden, müssen die Menschen mit Behinderung die AssistentInnen selbst anleiten können. Die Anleitungskompetenz stellt eine Umkehrung des traditionellen Qualifikationsmodells dar: nicht die HelferInnen werden qualifiziert, mit den behinderten Menschen umzugehen, sondern die behinderten Menschen werden qualifiziert, ihre HelferInnen anzulernen und einzusetzen.

Die persönlichen Assistenzdienste umfassen eine Vielfalt von Praxisinhalten, wie z.B.:

  • Unterstützung bei der Selbstversorgung, beim Essen und Trinken, beim Waschen und Anziehen, beim Toilettengang und bei sonstiger Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen

  • Mobilitätshilfen: Hilfe zur Bewältigung von Wegen mit Krücken, Rollstuhl, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln, PKW

  • Kommunikationshilfen: Verständigungshilfen, Übersetzungshilfen bei nichtverbaler Ausdrucksmöglichkeiten, Hilfe zu Ermöglichung der Teilnahme an Gruppenaktivitäten, an Kulturveranstaltungen, am öffentlichen Leben

  • Unterstützung zur Verwirklichung von eigenen Freizeitinteressen

  • Beratung und Hilfe beim Selbständigkeitstraining, Hilfe zur Verwirklichung von Therapie- und Förderungsmöglichkeiten, Erwachsenenbildung

  • Unterstützung in psycho-sozialen Drucksituationen

  • Kulturtechnische Hilfen: Vorlesen, Schreiben, Hilfe beim Umgang mit Geld, mit Ämtern

  • Beratung beim Ablösungsprozeß, zur Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb des Elternhauses, bzw.Heimes

  • Unterstützung des Wohnens erwachsener Menschen mit Behinderung in individuellen Wohnungen oder in Wohngemeinschaften

Entscheidend für die aufgelisteten Assistenleistungen aber ist, daß sie sich immer am Interesse der Betroffenen und nicht am Interesse derjenigen, die die Hilfeleistungen erbringen, orientieren.

Mit einer Definition von Horst Frehe fasse ich die wesentlichen Elemente der Persönlichen Assistenz kurz zusammen: "Persönliche Assistenz ist Teil jeder Form der persönlichen Hilfe, die Assistenznehmer in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie umfaßt sowohl Bereiche der Körperpflege, Haushaltshilfe oder medizinische- und Krankenpflege als auch kommunikative Hilfe durch Gebärdendolmetscher für Gehörgeschädigte oder Vorlesedienste für Blinde. Sie kann sowohl fachliche Kompetenz voraussetzen wie bei den Gebärdendolmetschern, oder keine besondere Qualifikation erfordern."[63]

3.2.3.Organistation, Träger

Miteinander: "Sind die Selbstbestimmt-Leben-Zentren in den USA privat organisiert?"[64]

Vicky: "Ja, es handelt sich dabei um private Non-Profit-Organisationen, die sich zum Teil durch staatliche Subventionen, größtenteils aber von Sponsoren aus der Wirtschaft und privaten Spenden und Stiftungen finanzieren."[65]

Die meisten Independent Living Centers sind bereits etablierte Dienst-leistungsorganisationen geworden. Die Arbeit erfolgt gemein-wesenorientiert und wird im wesentlichen von hauptamtlich Angestellten getragen. Eine angemessene Bezahlung für die geleistete Beratungsarbeit durchzusetzen, war von Anfang ein Ziel der amerikanischen Independent Living Bewegung gewesen. Obwohl die meisten Independent Living Centers staatliche Subventionen erhalten, haben sie mit erheblichen Finanzierungsproblemen zu kämpfen und sind oft bis zu 80% auf Privatspenden angewiesen.[66]

3.2.4. Erfolg und Zukunftsperspektiven

Miteinander: "Warum ist die "Selbstbestimmt-Leben-Bewegung" in den USA Eurer Meinung nach so erfolgreich?"

Bill: "Ich glaube der Hauptgrund für unseren Erfolg in den USA ist, daß wir für alle behinderten Menschen, unabhängig von der Art oder Ursache der Behinderung da sind. Die Selbstbestimmt-Leben-Zentren vertreten die Interessen von Menschen mit körperlicher Behinderung ebenso wie die Interessen von Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung. Ursprünglich kümmerten sich die verschiedenen Behinderten-organisationen in den USA nur um ihre eigenen Interessen. Erst als es zu Zusammenschlüssen der verschiedenen Behindertenorganisationen kam, und sich diese überlegt haben, welche gemeinsamen Interessen sie haben, konnte politisch etwas erreicht werden. Als die ersten Selbstbestimmt-Leben-Zentren gegründet wurden, haben sich Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen regelmäßig zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch getroffen um herauszufinden, wie die jeweiligen Bedürfnisse und Probleme aussehen. Ein weiterer Grund für den Erfolg der "Selbstbestimmt-Leben-Bewegung" ist sicherlich auch der Umstand, daß sich mit dem Konzept des "Selbstbestimmten Lebens" auch nichtbehinderte Menschen identifizieren können."[67]

Die Independent Living Bewegung hat eine Wende in der amerikanischen Behindertenpolitik und Behindertenarbeit eingeleitet. Betrachtet man ihre 30jährige Geschichte, so sind ihre Errungenschaften im Bereich der Gesetzgebung, der Dienstleistungen, der Forschung und Bewußt-machung von großer Bedeutung. Weg von der oftmals diskriminierenden "Fürsorge" für behinderte Menschen, hin zum eigenverantwortlichen Management der eigenen Angelegenheiten. Die Independent Living Bewegung ist heute international verbreitet, und nach der Entstehung einiger Selbstbestimmt-Leben-Zentren in Deutschland entwickelten sich in den letzten Jahren einige Selbstbestimmt Leben Initiativen in Österreich.



[36] DeJong, Gerben: Independent Living. Eine soziale Bewegung verändert das Bewußtsein, In: Vereinigung Integrationsförderung e.V. (Hrsg.):1982, S. 142.

[37] Vgl. Vereinigung Integrationsförderung e.V. (Hrsg): 1982, S. 137, Miles-Paul: 1992, S. 28-34.

[38] Roberts, Eduard: zit. nach Miles-Paul: 1992, S.29f

[39] Wetzel, Gottfried: Selbstbestimmtes Leben. Ein Erfahrungsbericht über die "Independent Living Centers" in den USA, In:Behinderte: Heft 3, 1988, S.46.

[40] Vgl. Speck, Otto: Sonderpädagogik und Sozialarbeit, Berlin 1990, S.448-454.

[41] Jürgens, Andreas: zit nach Miles-Paul: 1992, S.32.

[42] Vgl. Miles-Paul: 1992, S.33.

[43] Miteinander: 10. Jg., Heft 3, 1995, S.29-35.

[44] ebenda: S.29f.

[45] Starkoff Collen: zit. nach Evans John/ Mason Philip: Was können behinderte Menschen in England heute erwarten, In: Vereinigte Integrationsförderung (Hrsg.): 1982, S.93f.

[46] Vgl: ebenda.

[47] Miteinander: Heft 3, 1995, S. 30.

[48] Vgl. hiezu auch Speck: 1990, S. 453, Miles-Paul: 1992, S. 34-46.; Lüpke, Klaus von: Nichts Besonderes. Zusammen-Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung, Essen 1994, S. 97f.

[49] Vgl. Lüpke: 1994, 98f.

[50] Vgl. dazu auch Lüpke: 1994, S. 97f. Speck: 1990, S. 452.

[51] Mittlerweile ist es üblich, daß ratsuchende Frauen mit frauenspezifischen Anliegen bevorzugt von Frauen beraten werden die auf ähnliche Erfahrungen zurückgreifen können. Menschen mit Behinderungen sind dagegen vielfach noch auf Beratungen angewiesen, welche die Dominanz und Normen der nichtbehinderten BeraterInnen verfestigen.

[52] Kam, Peter van: Peer counselling, vom Wunsch zur Realität, In: helioscope: Nr. 10., 1995, S. 10.

[53] ebenda

[54] Miles-Paul: 1992, S. 83.

[55] Vgl. Hutterer, Robert: Personenzentrierte Psychotherapie, In: Stumm, Gerhard/ Wirth Beatrix: Psychotherapie. Schulen und Methoden, Wien 1994, S. 142.

[56] Vgl. Fischer, Christoph/ Manfred Steinlechner: Tiroler Psychotherapieführer. Methoden, Inhalte, Ziele, Therapeuten, Institutionen, Kosten, Innsbruck 1992, S. 33-39.

[57] Rogers Carl R.: zit. nach Miles-Paul: 1992, S. 99.

[58] Miles-Paul: 1992, S.67.

[59] Vgl. Hutterer: In: Stumm/ Wirth: 1992 S. 144.

[60] Miles-Paul: 1992, S. 106.

[61] In den USA und in Europa gibt es inzwischen einige ausgebildete PsychotherapeutInnen, die selbst behindert sind und den Peer-Charakter in der Therapie für Menschen mit Behinderung hervorheben; Vgl. auch Miles-Paul: 1992, S. 108.

[62] Frehe, Horst: Was ist Persönliche Assistenz, In: Der Grüne Klub im Parlament (Hrsg.): Selbstbestimmt Leben durch Persönliche Assistenz, Wien 199O S. 34.

[63] ebenda.

[64] Miteinander: 1995, S. 31.

[65] ebenda.

[66] Vgl. Speck: 1990, S. 451.

[67] Miteinander: 1995, S. 31.

4. Die Selbstbestimmt-Leben-Initiativen in Österreich

4.1. Enstehungsgeschichte der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen

Für die Entwicklung der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen ist die Enstehung der mobilen Hilfsdienste von großer Bedeutung. Die Ursprungsideen des MOHI waren sehr stark an persönlicher Emanzipation in Verbindung mit allgemeiner Behindertenpolitik orientiert.

4.1.1. Die Mobilen Hilfsdienste

Mit der Gründung der mobilen Hilfsdienste begann im Zusammenleben und Arbeiten mit behinderten Menschen eine "Wende" in Österreich. Ausgehend vom konkreten Bedarf, die Eltern bei der Betreuung ihrer behinderten Kinder zeitweise zu entlasten , gründete der Verein Miteinander 1983 den Mobilen Hilfsdienst (MOHI) Linz. Von den Bedürfnissen der Betroffenen ausgehend, soll der MOHI durch praktische und individuelle Hilfeleistungen ein selbständiges Leben der behinderten Menschen ermöglichen. Laut Konzept bietet der MOHI für alle, ungeachtet des Schweregrades der Behinderung, Unterstützung für ein autonomes Leben an. Die angebotenen Hilfen richten sich grundsätzlich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Im Vordergrund steht die regelmäßige und unbefristete Betreuung, welche den gesamten Lebensbereich abdeckt. Die Betreuungen erfolgen im Rahmen von Hausbesuchen, wobei größtenteils LaienhelferInnen die Hilfe leisten. Der ganzheitliche Betreuungsansatz beinhaltet folgende Leistungen:[68]

  • Praktische Hilfen: Besorgungen, Amtsgänge, Wohnungsinstand-haltung

  • Pflegerische Hilfen: Hilfe beim Aufstehen, zu Bett gehen, Unterstützung beim Essen, Umkleiden, Toilettengang, Baden

  • Hilfen auf der psychosozialen Ebene: Psychische Begleitung in Form stützender Gespräche, Kriseninterventionen, Spaziergänge/-fahrten, Lokalbesuche usw...

  • Hilfen, die spezielle Behinderung betreffend: Gehübungen, bestimmte Hebetechniken und Griffe

  • Hilfen bei der Freizeitgestaltung

In der Praxis ist eine exakte Trennung der Hilfen nicht möglich und auch nicht erwünscht, da der MOHI eine ganzheitliche Hilfeleistung anbieten will. Hierin unterscheidet sich der MOHI auch von anderen sozialen Diensten, die sich entweder ausschließlich auf medizinische Bereiche beschränken (Hauskrankenpflege) oder nur abgegrenzte Lebensbereiche abdecken (wie Essen auf Räder, Fahrtendienste).

Ziel des Vereins ist es, Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung der Hilfe bedürfen, ein Leben außerhalb von Institutionen (wie Pflege- und Sonderschulheime, psychiatrischen Anstalten, usw. ...) zu ermöglichen. Der MOHI geht davon aus, daß behinderte Menschen selber am besten wissen, welche Hilfen sie benötigen.

4.1.2. Entwicklung des Mobilen Hilfsdienstes Innsbruck

Die "Initiativgruppe Behinderte-Nichtbehinderte" gründete 1985 den Verein Mobiler Hilfsdienst. Die seit 1976 existierende Initiativgruppe führte mehrjährige Verhandlungen mit der Stadt Innsbruck, und forderte eine Verbesserung des Betreuungsangebots für behinderte und pflegebedürftige Personen. Die Stadt hatte den Ausbau der städtischen ambulanten Dienste versprochen, aber nicht eingehalten.[69] "Mehrere Mitglieder der Gruppe waren unmittelbar bedroht, aus Mangel an mobilen Hilfen ins Pflegeheim zu müssen. Es mußte zur Selbsthilfe gegriffen werden,"[70] erinnert sich Gründungsmitglied und längjähriger Obmann des Vereins MOHI Volker SCHÖNWIESE. "Es nützt nichts, in Ärger und Verzweiflung zu verfallen, das Betroffensein muß sich in Selbsthilfe-Politik umsetzen"[71] war eine wichtige Erfahrung der Betroffenen im Kampf zur Verbesserung der Lebenssituation.

Nach langen Verhandlungen einiger Vertreter der Initiativgruppe mit der Stadt um den Ausbau der ambulanten Dienste wurde der MOHI Innsbruck 1985 gegründet. Am 2. Mai nahm der Verein mit drei hauptamtlich Angestellten, die fast zu 100% vom Sozialministerium bezahlt wurden seine praktische Tätigkeit auf. Nach dem "Konzept der nicht-professionellen Hilfe" bietet der MOHI eine regelmäßige und ganzheitliche Betreuung an. Die Hilfesdienste werden von Laien, also von Personen die keine spezielle Berufsausbildung für ihre Betreuungs-tätigkeit haben, geleistet, um eine professionelle Bevormundung von vorherein auszuschließen. Neben der praktischen und pflegerischen Hilfe spielt der Beziehungsaspekt zwischen Helfern/Helferinnen und Betroffenen eine bedeutende Rolle.[72] Nach mittlerweile 12jährigem Bestehen hat sich der MOHI zu einer anerkannten sozialen Einrichtung im sozialen Netz der Stadt Innsbruck etabliert.

4.1.3. SLI Innsbruck

Durch die Verbreitung der Independent-Living-Idee wurden die ambulanten Hilfsdienste zunehmend kritisiert. WETZEL schreibt bereits 1988 über abhängig machende Strukturen: "Da können sich die Mobilen Hilfsdienste auch Gedanken machen, inwiefern sie nicht nur Alternativen zu abhängigmachenden Strukturen/Institutionalisierung anbieten, sondern wieweit sie nicht selbst wiederum institutionalisierend, abhängigmachend wirken."[73] Kritisch zu den ambulanten Betreuungsformen äußerten sich auch VertreterInnen der deutschen Krüppelbewegung[74] und warnten vor dem ambulanten Heim.

Für die Anfänge der SLI Innsbruck ist der Juni 1993 von Bedeutung. Es hat sich damals eine Gruppe von Menschen mit Behinderung gebildet, die vom Mobilen Hilfsdienst betreut wurden. Ihr gemeinsames Ziel war es, mehr Autonomie in den Bereichen Assistenz, Hilfsmittel, Ausbildung, Beruf, und Mobilität zu erreichen. Sie hatten konkrete Vorstellungen für ein Beratungszentrum nach dem Vorbild der amerikanischen Centers for Independent Living und übten Kritik an der Arbeitsweise des MOHI:

"Auch der MOHI zeigt nach neun Jahren der Tätigkeit Tendenzen zur Institutionalisierung, sodaß ein Korrektiv in Richtung mehr Service, von stärkerer Bedürfnisorientierung für uns erstrebenswert ist. Wir wünschen uns allerdings auch einen regen Austausch und aktive Zusammenarbeit zwischen den beiden Strukturen. Wir betrachten den MOHI als eine notwendige und sinnvolle Grundeinrichtung für viele Behinderte und die Selbstbestimmt-Leben-Initiative als wichtige Neuorientierung im Sinne von 'Behindertenselbstbestimmung' und 'Eigenverantwortung'." [75]

Im Februar 1994 nahm die Selbstbestimmt-Leben-Initiative (SLI) als neues Projekt im Strukturrahmen des Mobilen Hilfsdienstes Innsbruck ihre Arbeit auf. Die Arbeitsschwerpunkte sind die Vermittlung von Persönlicher Assistenz, Beratung in allen den behinderten Menschen betreffenden Fragen, sowie die politische Arbeit:

  • Assistenzvermittlung: Das Büro des SLI stellt eine Kartei der AssistentInnen zur Verfügung, um die Auswahl der Assistenz zu erleichtern. Die SLI begann mit einem Grundstock von weniger als zehn KundInnen, die von der MOHI Struktur in die SLI- Struktur überwechselten. Aufgrund der Vernetzung mit dem klassischen MOHI wurde darauf geachtet, für die KundInnen flexible Übergänge zwischen MOHI und SLI bereitzustellen. Die Voraussetzungen zu schaffen, daß behinderte Menschen die Assistenz nach ihren eigenen Erfordernissen selbst auswählen und organisieren ist eines der wichtigsten Ziele der SLI Innsbruck.[76]

  • Beratung und Unterstützung: Beratung von Betroffenen für Betroffene (sowohl für AssistenznehmerInnen als auch für Personen, die die Assistenzvermittlung nicht in Anspruch nehmen) steht beim SLI Innsbruck im Vordergrund. Die Schulung und der Erfahrungsaustausch von "Menschen mit besonderen Bedürfnissen" erfolgt nach den

Methoden des Peer-Support und des Peer-Counseling.[77] Die Beratungstätigkeit der SLI umfaßt auch tieferliegende Bedürfnis-strukturen zu erheben, und zu versuchen, diese dann auch in die Realität umzusetzen. Wenn eine unmittelbare Verwirklichung der Bedürfnisse nicht möglich ist, ist es wichtig, diese zu dokumentieren bzw. sie als offen bzw. unerledigt festzuhalten.

  • Politische Forderungen: Die SLI versteht Behinderung vor allem als ein politisches Problem und nicht als ein therapeutisches oder medizinisches. Die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in einer selbstgewählten Umgebung zu führen, ist eine Hauptaufgabe der SLI.

Beratung von Betroffenen für Betroffene, unterstützende Hilfeleistung bei der Durchsetzung individueller Rechte, Informationen über Mißstände und Diskriminierungen zu sammeln und zu veröffentlichen, daß sind einige Funktionen der SLI. Die SLI Innsbruck versteht sich als Trainingszentrum, Beratungseinrichtung, Informationsbörse, Beschwerdezentrum und als Ausgangspunkt politischer Aktionen.

4.1.4. Selbstbestimmt Leben Initiative Tirol

Ausgehend von den Erfahrungen der SLI Innsbruck und mit dem Wissen um die unterschiedlichen Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen in den ländlichen Gebieten Tirols, wurde von einer Gruppe das Konzept "Selbstbestimmt Leben in Tirol" erarbeitet. Im März 1997 wurde das Projekt "Selbstbestimmt Leben in Tirol" im Rahmen der Selbstbestimmt-Leben-Initiative in Innsbruck offiziell gestartet.

Ein langfristiges Ziel diese Projektes ist es, in allen acht ländlichen Tiroler Bezirken Selbstbestimmt-Leben-Zentren aufzubauen. Vordergründiges Ziel ist jedoch die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen durch die Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz. Die ProjektmitarbeiterInnen klären potentielle KundInnen über wichtige Fragen wie z.B. Ausmaß und Finanzierungsmöglichkeiten der Persönlichen Assistenz auf und sind bei der Antragstellung behilflich. Die Vermittlung der AssistentInnen erfolgt entweder über die bestehende AssistentInnenkartei oder per Zeitungsinserat.

Das Projekt ist vorerst auf 18 Monate beschränkt, und die Finanzierung der zwei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter ist über eine einmalige Subvention des Landes Tirol gesichert. Das Projekt "Selbstbestimmt Leben in Tirol" ist derzeit in den Räumlichkeiten der SLI untergebracht. Gleich wie bei der SLI ist der Trägerverein des Projekts der Mobile Hilfsdienst Innsbruck.[78]

Durch verschiedene politische Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit konnten die SLI in Österreich einige Veränderungen einleiten. So wurde durch die Interventionen der Vertreter der SLI die Stelle eines Behindertenbeauftragten durch die Stadt Innsbruck geschaffen. Jüngstes Beispiel ist die im Juli 1997 ereichte Verfassungsänderung. Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat vorgezeigt, wie politsche Konzepte zu entwickeln, Kampagnen zu führen und erfolgreich durchzusetzen sind.

4.2. Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung

4.2.1. Das Pflegegeldgesetz

Mit 1.7.1993 wurde zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Personen das Pflegegeldgesetz eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Bezug von Pflege- und Hilflosengeldern von der Anspruchsvoraussetzung, der Systematik und der Geldhöhe sehr unterschiedlich geregelt. Insbesondere die unterschiedliche Höhe der Leistungen, die Stufenregelungen und das Zusammentreffen mehrerer Anspruchsberechtigungen bewirkten eine Ungleichbehandlung der hilfs- und betreuungsbedürftigen Personen. Die Aufgliederung der Geldleistungen des Jahres 1992 veranschaulicht die bis dahin äußerst diffuse Rechtslage. Die etwa 300.000 - 350.000 pflegebedürftigen Personen, welche verschiedene Geldleistungen in Anspruch nahmen, gliedern sich folgendermaßen auf:[79]

  • 236.000 Hilflosenzuschüsse (Sozialversicherung)

  • 44.000 erhöhte Familienbeihilfen

  • 47.000 Pflegegelder und Blindenbeihilfen (Sozialhilfen der Länder)

  • 32.000 Hilflosenzulagen (öffentlich Bedienstete von Bund und Ländern)

  • 4.500 Pflege-, Blinden- und Hilflosenzulagen (Versorgungsgesetze des Bundes)

Vielfach wurden die betroffenen Menschen durch die hohen anfallenden Pflegekosten zu Sozialhilfeempfängern. Die Sozialhilfe wurde jedoch nur als subsidiäres Netz für individuelle Notlagen konzipiert. Einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe des ausbezahlten Geldbetrags und dem Grad der Betreuungsbedürftigkeit gab es nur in Ausnahmefällen.[80] Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsquellen kam es zu einer Ungleichbehandlung der betroffenen Personen und die Geldleistungen reichten oft nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Kosten der Betreuung zu decken.[81] Die Einführung des Pflegegeldgesetzes soll den Betroffenen die notwendige Betreuung und Hilfe sichern. Sie ist eine wesentliche Voraussetzungen zur Führung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens. Daher wurde in der politischen Diskussion schon seit langem die Forderung nach einer einheitlichen Pflegegeldleistung erhoben.

Im Oktober 1992 verkündigte der damalige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky anläßlich einer großen Demonstration von behinderten Menschen am Ballhausplatz in Wien: "Das Bundespflegegeldgesetz wird 1993 in Kraft treten, allerdings erst am 1.Juli 1993."[82] Mit der Inkraftretung des Bundespflegegeldgesetzes wurden endlich die Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit geregelt. Alle Anspruchsberechtigten können nunmehr unabhängig von der Ursache ihrer Pflegebedürftigkeit und ihrer wirtschaftlichen Situation ein Pflegegeld bekommen.

In einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde festgelegt, daß für beide Bereiche die gleichen Bestimmungen gelten sollen. Dies bedeutet, daß sowohl Bund als auch Länder die Pflegebedürftigkeit der in ihre Zuständigkeit fallenden Personen nach den gleichen Grundsätzen und Richtlinien beurteilen. Eine gleiche Behandlung aller pflegebedürftigen Personen, ohne Rücksicht auf die Zuständigkeit, sollte dadurch gewährleistet werden. Der Bund wendet somit das Bundespflegegesetz, die Länder die jeweiligen Landespflegegesetze an.

4.2.1.1. Das Bundespflegegeldgesetz

Zweck des Gesetzes:

Nach §1 des Bundespflegegeldgesetzes besteht der Zweck des Pflegegeldes darin, "in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen, soweit als möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern, sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen."[83]

Anspruchsberechtigte:

Pflegegeld gebührt grundsätzlich allen Personen, die bereits bisher (potentiell) Anspruch auf eine bundesgesetzliche pflegebezogene Geldleistung - als Annex zu einer Pension, Rente, einem Ruhe- oder Versorgungsgenuß etc - hatten. Dazu gehören insbesonders der Hilflosenzusschuß aus Pensions- oder Unfallversicherung und die Hilflosenzulage des Beamtenpensionsrechts bzw. der Versorgungs-gesetze.[84]

Personengruppen, die nicht unter diese Anspruchsgruppen fallen, können unter bestimmtem Voraussetzungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Verordnungen in den Geltungsbereich des Bundespflegegeldgesetzes einbezogen werden.

Anspruchsvoraussetzungen:

Wie die meisten der bisherigen Regelungen definiert auch das Bundespflegegeldgesetz den Begriff "Pflegebedürftigkeit" als solchen nicht. Der Pflegebedarf ("Betreuung und Hilfe") gilt als Voraussetzung des Pflegegeldes. "Pflegebedarf ist der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung."[85] In einer eigenen Verordnung werden die Begriffe "Betreuung" und "Hilfe" definiert, wobei für bestimmte Betreuungs- und Hilfsverrrichtungen verbindliche Mindestzeitwerte[86] festgelegt sind.

4.2.1.2. Das Tiroler Pflegegeldgesetz

Aufgrund der oben bereits erwähnten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde das Tiroler Pflegegeldgesetz erlassen. Im wesentlichen entsprechen die Bestimmungen inhaltlich den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes.[87]

Mit der Einführung des Bundes- und Landespflegegeldgesetzes ist der Österreichischen Behindertenbewegung ein großer Erfolg gelungen. Die Pflegeldleistungen sind eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben.

4.2.2. Verfassungsänderung 1997

Mit der am 9. Juli beschlossenen Verfassungsänderung erzielte die Selbstbestimmt Leben Bewegung erneut einen Erfolg im Kampf um die Rechte behinderter Menschen. Im folgenden werde ich den Weg zur Verfassungsbestimmung beschreiben und die politische Rolle der Selbstbestimmt Leben Bewegung aufzeigen.

Die Selbstbestimmt Leben Initiative beschloß beim Halbjahrestreffen im Oktober 1993 in Abtsdorf/OÖ eine Unterschriftenaktion zu starten. Das Ziel dieser Aktion, bei der viele Initiativen und Behindertenorganisationen zusammenwirkten, war ein Gleichstellungs- bzw. Antidiskriminierungs-gesetz, sowie die Aufnahme einer Gleichstellungsklausel in die Bundesverfassung.

Am 20. April 1995 wurde dem österrreichischen Nationalrat eine Petition übergeben, in der ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen eingefordert wird. Knapp 50.000 Unterschriften wurden von den Betreibern der "Petition für ein Gleichstellungsgesetz" gesammelt und dem Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer übergeben.[88] Durch die Neuwahlen verfiel die Petition[89] und wurde erst am 29. Februar 1996 durch einen gemeinsamen Antrag aller Parteien einer parlamentarischen Behandlung zugeführt.

Rechtzeitig am "Europäischen Tag der behinderten Menschen", am 3. Dezember 1996 wurde vom Hauptausschuß des Nationalrates eine Stellungnahme verabschiedet, in welcher die Österreichische Bundesregierung verpflichtet wird, im Rahmen der EU-Regierungs-konferenz dafür einzutreten, daß eine Nicht-diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU-Verträge aufgenommen wird:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert im Zuge der Regierungskonferenz ... mit Nachdruck dafür einzutreten, daß

ein Verbot der Diskriminierung insbesondere aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Muttersprache, der Religion, der politischen oder jeder anderen Überzeugung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der sozialen Herkunft oder des Vermögens, der Behinderung, der sexuellen Orientierung oder jeder anderen besonderen Gegebenheit in die Verträge aufgenommen wird, eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach die Europäische Union bei allen ihren Aktivitäten die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt."[90]

Grüne, SPÖ und ÖVP brachten nun verschiedene Anträge zur Änderung der Bundesverfassung ein:[91]

  • Grüner Antrag: Antrag 120/A vom 28. Feber 1996 der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde: "Der Bundeskanzler hat bis Jahresmitte 1996 die Aufnahme einer Nichtdiskriminierungsklausel für behinderte Menschen in der Verfassung vorzubereiten."

  • SPÖ Antrag: Antrag 342/A vom 29. November 1996 der Abgeordneten Dr. Kostelka, Mag. Guggenberger und Genossen: Art. 7 Abs. 1 wird folgender Satz hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

  • ÖVP Antrag: Antrag 389/A vom 29. Jänner 1997 der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Dr. Feuerstein, Kröll und Kollegen: In Art. 7 wird fogender neuer Abs. 2 eingefügt: "(2) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des alltäglichen Lebens zu gewährleisten."

Am 26. Juni 1997 beschloß der Verfassungsausschuß mit den Stimmen aller Parteien den Abänderungsantrag zum Antrag 494/A. In Art. 7 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes wurden folgende Sätze angefügt:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des alltäglichen Lebens zu gewährleisten."

Der Text wäre zuletzt fast noch verwässert worden. Daß ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von behinderten Menschen in die Verfassung aufgenommen werden soll, darüber waren sich alle 5 Parteien einig. Doch zuletzt äußerte die Tiroler Landesregierung massive Bedenken gegen die sehr weitreichende Fassung, wonach die Republik die Gleichbehandlung von behinderten Menschen "in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten"[92] habe.

Die Tiroler Tageszeitung schreibt am 27.6.97 über die Tiroler Bedenken: "Ausgerechnet diese Passage, die in der Begutachtung das Mißfallen der Tiroler Landesregierung erregt hatte, wäre in letzter Minute fast gestrichen worden. In einem Abänderungsantrag der Koalition auf Initiative der ÖVP sollte die Stelle "in allen Bereichen des täglichen Lebens" gestrichen werden - Klubobmann Khol hatte Sorge, daß dem Verfassungsauftrag bei einer solchen Formulierung nicht nachgekommen werden könnte. Es gebe schließlich Unterschiede zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, die beim besten Willen nicht aufgehoben werden könnten, wurde im VP-Klub argumentiert."[93] Weiters war in der Stellungnahme Tirols von "extrem hohen Kosten" eines solchen "überzogenen Schutzes" die Rede. Durch den Druck der Grünen, die mit den Behindertenverbänden eine Demonstration vor dem Verfassungsausschuß organisierten, blieb der volle Text erhalten. Das Plenum des Parlaments beschloß am 9. Juli 1997 die Verfassungs-änderung.[94]

Die grüne Abgeordnete Theresia Haidlmayr, die wesentlich am Zustandekommen dieser Verfassungsänderung beteiligt war, spricht von einem großen Erfolg, daß sich nun auch Österreich "dem internationalen Trend, Behindertenrechte in die Verfassung zu verankern," anschließt. "Für die Grünen und für die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist dies ein großer Schritt in Richtung Durchsetzbarkeit von Rechten von behinderten Menschen."[95] Der Erfolg und der Beitrag der Selbstbestimmt Leben Initiative wird durch den in der Verfassung stehenden Text offensichtlich. Denn der Text deckt sich weitestgehend mit dem Vorschlag der "Arbeitsgruppe Gleichstellung", welcher von BIZEPS (Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) am 20. Jänner an die Parlamentklubs übermittelt wurde.



[68] Vgl. Thuile, Petra: Ambulante Laienhilfe in der psychosozialen Versorgung am Beispiel Mobiler Hilfsdienst Innsbruck, (Diplomarbeit), Innsbruck, 1992; Mobiler Hilfsdienst Innsbruck: Neun Jahre MOHI. Tätigkeitsbericht, Innsbruck 1994, S.11.

[69] Vgl. Schönwiese, Volker: Beitrag des Obmannes des MOHI von 1985 bis 1993, In: Mobiler Hilfsdienst Innsbruck: Zehn Jahre MOHI, Innsbruck 1995, S.15f.

[70] Schönwiese: In: Mobiler Hilfsdienst Innsbruck, 1995, S.15.

[71] ebenda, S.16.

[72] Vgl. zum Beziehungsaspekt und zu den Abgrenzungschwierigkeiten: Alber, Steffi/ Alp-Hoskowetz Angelika: Neue Perspektiven einer psychosozialen Versorgung am Beispiel des Mobilen Hilfsdienstes Innsbruck.(Diplomarbeit), Innsbruck 1989, S. 68-76.

[73] Wetzel, Gottfried: Selbstbestimmtes Leben. Ein Erfahrungsbericht über die "Independent Living Centers" in den USA, In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 11. Jg., Heft 3. 1988, S.47.

[74] Die VerfechterInnen der Krüppelbewegung vertraten die Ansicht, daß der übliche Ausdruck "Behinderter" die tatsächlichen sozialen Verhältnisse nur verschleiere. So wurde die einst diskriminierende Bezeichnung "Krüppel" zum Symbol, um auf die latente Benachteiligung von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft hinzuweisen.

[75] Stockner, Hubert: Die Selbstbestimmt-Leben-Initiative (SLI), In: Mobiler Hilfsdienst Innsbruck, 1994, S.48.

[76] Stockner, Hubert: Die Selbstbestimmt-Leben-Initiative (SLI), nach einjähriger Tätigkeit, Rückblick und Ausblick, In: Mobiler Hilfsdienst Innsbruck, 1995, S.38f.

[77] Im Gegensatz zur im deutschsprachigen Raum üblichen Gleichsetzung der Begriffe Peer-Support und Peer-Counseling unterscheidet die SLI Innsbruck zwischen den zwei Begriffen: Unter Peer-Support wird die begleitende Unterstützung von Behinderten für Behinderte in den verschiedensten Zusammenhängen verstanden, und der Begriff Peer-Counseling steht für die Technik des "verstehenden Zuhörens", die auf den Grundlagen der klientenzentrierten Gesprächstherapie von der amerikanischen Behindertenbewegung zu einer eigenständigen Methode für die Beratung von Menschen mit Behinderung entwickelt wurde.

[78] Vgl. Zumtobel, Eberhard: Selbstbestimmt Leben in Tirol, In: BIZEPS - Behinderten-beratungszentrum (Hrsg.): BIZEPS Info, Ausgabe Juni 1997.

[79] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 1993, S.64.

[80] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg): Fingerzeige für behinderte Menschen, Heft 8, Pflegegeld; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) Pflegegeld in Europa, Forschungsprojekt, 1992, S.8; und Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Hrsg.): Analyse der Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems, Forschungsbericht, März 1997.

[81] Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: 1997, S.1.

[82] domino: Nachrichtenmagazin für gehinderte Menschen (Hrsg.): Bundespflege-geldgesetz - Eine schöne Bescherung, Heft 1, 1994, S.4.

[83] BIZEPS - Behindertenberatungszentrum (Hrsg.): BIZEPS - Info, Ausgabe Juli 97, S.5.

[84] Vgl. Pfeil, Walter J.: Das neue Bundespflegegeldgesetz. "Jahrhundertgesetz" oder nur ein erster Schritt? In: Sozialarbeit, Nr.99, Juni 1993, S.21f; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) Fingerzeige für behinderte Menschen, Heft 8, 1993.

[85] Doralt, Werner: Kodex des österreichischen Rechts. Pflegegeldgesetze, Wien 1996, S.3f.

[86] Richt und Mindeswerte vgl.ebenda, S. 8-10.

[87] Eine Übersicht jener Punkte, die von den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes abweichen ist in der Presseinformation des Landes-Pflegeldgesetzes nachzuschlagen. Vgl. hiezu, Kammer für Arbeiter und Angestelle für Tirol (Hrsg.) Bundes-Landes Pflegegeldgesetz, 1995, und Doralt: 1997, S.119-130.

[88] Vgl. Oechsner, Andreas: Das war immer schon ein großes Anliegen. In: domino, Nachrichten-magazin für gehinderte Menschen, Heft 1, 1997, S.16-18. und BIZEPS - Behindertenberatungszentrum (Hrsg.): BIZEPS Info, Ausgabe 11, 1996, S. 1f.

[89] Das Hearing wäre für den 14. November geplant gewesen, doch das Parlament beschloß am 13. Oktober 1995 Neuwahlen.

[90] BIZEPS - Behindertenberatungszentrum (Hrsg.): BIZEPS Info, Ausgabe 12, 1996, S.1.

[91] Vgl.BIZEPS - Behindertenberatungszentrum (Hrsg.): BIZEPS Info, Ausgabe April, 1997, S.3.

[92] Vgl. Die Presse: Behinderte machen Druck, 27.6.97.

[93] Tiroler Tageszeitung: Voller Erfolg für die Behinderten, 27.6.97.

[94] BIZEPS - Behindertenberatungszentrum (Hrsg.): BIZEPS - Info, Ausgabe Juli 1997,S.1f.

[95] ebenda, S.2.

5. Selbstbestimmung in verschiedenen Lebensbereichen

5.1. Arbeit

5.1.1. Arbeitsmarktsituation

Die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung wird mit ihren angebliche hohen Leistungsmängeln und Anpassungsdefiziten begründet. Doch diese Personengruppe ist nur ein Beispiel für Aussonderung und Unterdrückung am Arbeitsmarkt. Ebenso betroffen sind Jugendliche, ältere ArbeitnehmerInnen, Menschen mit unorthodoxen Lebensbio-graphien, AlleinerzieherInnen. Die Arbeitsmarktsituation ist geprägt von Konkurrenz-kampf, Leistungs- und Profitsteigerungsinteresse ohne Rücksicht auf Leistungsschwächere. An der hohen Arbeitslosigkeit wird sich selbst bei neuem Wirtschaftswachstum nicht viel ändern. Durch die fortschreitende Automatisierung wird es zu einem weiteren Abbau der Produktions-arbeitsplätze kommen. Diese Verhältnisse betreffen nicht nur Menschen mit Behinderung. Neben der Gruppe der sogenannten "schwer vermittelbaren Arbeitslosen" sind immer öfters junge und leistungsfähige Menschen ohne Arbeit und beanspruchen eine bevorzugte Behandlung. Unter den heutigen Bedingungen entsteht eine "Konkurrenz um Lebenschancen," inbesondere um Einkommenschancen, welche die Vorurteilsbildung gegenüber behinderten Menschen verstärken wird.[96]

Arbeit bedeutet wirtschaftliche Unabhängigkeit und ermöglicht finanzielle Selbständigkeit. Berufliche Integration und die damit verbundene Bestätigung und Anerkennung am Arbeitsplatz hat unumstritten positive Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl.

5.1.2. Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration

Die Zielsetzung, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsprozeß zu beteiligen, stellt eine große Herausforderung dar. Die praktische Umsetzung und die ihr zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen in Österreich werde ich nun etwas näher erläutern.

5.1.2.1. Beschäftigungspflicht und Ausgleichstaxe

Die im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) festgesetzte Quoten-regelung schreibt vor, daß alle DienstgeberInnen verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens eine/n "begünstigte/n Behinderte/n"[97] einzustellen. Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist von dem/der Dienstgeber/in eine Ausgleichstaxe zu bezahlen.[98] Eine Funktion der Ausgleichstaxe besteht darin "... einen Nachteilausgleich zwischen Dienstgebern, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen die keine begünstigte Behinderte beschäftigen, zu schaffen."[99] Die Erlöse aus der Vorschreibung der Ausgleichstaxe ist die wesentliche Finanzierungsbasis des Ausgleichstaxfonds (ATF). Die Mittel des Ausgleichtaxfonds werden zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration behinderter Menschen eingesetzt.

5.1.2.2. Förderungsmaßnahmen für den Arbeitgeber

Zum Zweck der beruflichen Integration behinderter Menschen sieht § 6 BEinstG die in Folge aufgezählten Förderungen aus den Mitteln des Ausgleichtsaxfonds vor. Zuschüsse zur Finanzierung von technischen Arbeitshilfen, Zuschüsse oder Darlehen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Zuschüsse zu den Lohn- und Ausbildungs-kosten.[100] Weitere zusätzliche Förderungsmöglichkeiten finden sich auch im Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) sowie in den landesgesetzlichen Regelungen. So werden z.B. Hilfen zur Mobilitäts-förderung oder die Lehrausbildung und die Berufsvorbereitung von behinderten Menschen unterstützt.[101]

5.1.2.3. Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz soll die Nachteile behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ausgleichen. Durch die Kündigungsschutzbestimmungen wird ein bestimmter Verfahrensablauf bei der Kündigung festgelegt. Die besonderen Kündigungsschutzbestimmungen für die "begünstigten Behinderten" werden in § 8 BEinstG geregelt. Der/die Arbeitgeber/in hat vor dem Ausspruch der Kündigung einen Antrag auf Zustimmung der Kündigung durch den Behindertenausschuß[102] einzubringen. Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses ist rechtsunwirksam.[103]

5.1.3. Ersatzarbeitsmärkte für Menschen mit Behinderung

Ein weiteres arbeitsmarktpolitisches Instrument für die Beschäftigung von behinderten Menschen ist die Schaffung von Ersatzarbeitsmärkten. Auf die unterschiedlichen Konzepte werde ich nachstehend Bezug nehmen.

5.1.3.1. Öffentlicher Sektor

Ebenso wie der private Sektor unterliegt auch der öffentliche Sektor der Beschäftigungspflicht. In vielen Bereichen kommt aber auch der öffentliche Sektor seiner Beschäftigungspflicht nicht nach.[104] Die Beschäftigung behinderter Menschen und auch anderer benachteiligten Bevölkerungsgruppen im öffentlichen Bereich ist einzufordern.

5.1.3.2. Die geschützten Werkstätten

Die geschützten Werkstätten sind als Einrichtungen zur Beschäftigung von nicht auf dem offenen Arbeitsmarkt vermittelbaren behinderten Menschen ein wichtiger Teil der österreichischen Behindertenpolitik. In ihrer heutigen Form orientieren sie sich am Weißenberg-Konzept[105] zur Eingliederung behinderter Menschen (Rehabilitationskonzept) aus dem Jahr 1978. Ziel dieses Konzepts ist es, behinderte Menschen, die (noch) nicht auf dem offfenen Arbeitsmarkt tätig sein können, aber eine wirtschaftliche Mindestleistungsfähigkeit aufweisen, auf einen Arbeitsplatz in der offenen Wirtschaft vorzubereiten.( § 11 BEinstG) Die Finanzierung der geschützten Werkstätten erfolgt in erster Linie aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds.[106]

Die geschützten Werkstätten bieten zwar vielen behinderten Menschen[107] Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten[108], doch als Sonder-einrichtungen überwinden sie die Aussonderung nicht. Daran ändert auch die Umbenennung in "integrative Betriebe"[109] nichts. Die geschützten Werkstätten zeichnen sich durch eingeschränkte Wahlmöglichkeiten, wenig Selbstbestimmung und wenig "reale" Arbeitswelt aus. Sie betreiben Aussonderung und Isolierung in mehrfacher Hinsicht:

  • Interne, strukturell bedingte Aussonderung: In den geschützten Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderung unter Anleitung und Aufsicht von Menschen ohne Behinderung. Beschäftigte und GruppenleiterInnen haben einen unterschiedlichen Status. Ein gemeinsames, partnerschaftliches Arbeiten von behinderten und nichtbehinderten Menschen ist unter diesen Umständen nicht möglich. Die Ungleichbehandlung wird durch die unterschiedliche Bezahlung gefestigt.

  • Aussonderung aus der umgebenden Arbeitsgesellschaft: Die Zusammenfassung behinderter Menschen in Werkstätten entspricht nicht der realen Arbeitswelt und hat Stigmatisierung und Isolierung zur Folge. Die geschützten Werkstätten liegen meist zentral und von der gewohnten Umgebung der NutzerInnen weit entfernt. Dadurch werden mitunter auch jene sozialen Vernetzungen (Familie, ArbeitskollegInnen, Freundeskreis) gefährdet, die für eine berufliche und soziale Integration wichtig sind.[110]

  • Aussonderung durch die Aufnahmekriterien: Die Aufnahmekriterien sind auch Ausschlußkriterien. Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht bezüglich einer Eignung für eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstätte einen zweifachen Selektionsmechanismus vor. Erstens, wird ein Grad der Behinderung von 50% vorausgesetzt (§ 2 Abs. 1 BEinstG). Denn das BEinstG bezweckt die Eingliederung von "begünstigten Behinderten" dazu zählen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr.[111] Ein zweites Kriterium für die Aufnahme ist ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung. Für die geschützten Werkstätten ist vorgesehen, daß der behinderte Mensch eine Leistungsfähigkeit von mindestens 50% erbringt (§ 2 Abs. 2 BEinstG).

Die geschützten Werkstätten sind für viele Menschen mit Behinderung auch heute noch die Endstation der institutionellen Sackgasse Sonderkindergarten, Sonderschule und Behindertenwerkstatt. FEUSER bezeichnet diese Ausgrenzungsprozesse als "psychische Euthanasie" und führt dazu aus: "Geistigbehinderte bleiben, da sie im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentfaltung hinsichtlich der Kriterien gesellschaftlicher Verwertbarkeit eine Arbeitskraft extrem minderer Güte entwickeln, von allgemeinbildenden und berufsbildenden Maßnahmen und arbeitsmäßiger Eingliederung weitgehend ausgeschlossen. Zur Ausübung der höchst entfaltenden Form menschlicher Tätigkeit, nämlich der Arbeit, werden Geistigbehinderte, sofern sie dafür erforderliche Mindestleistungen erreichen, in Werkstätten für Behinderte separiert. Selbst der Status eines Lohnabhängigen bleibt ihnen vorenthalten: Geistigbehinderte müssen für ein Taschengeld arbeiten, so daß sie trotz Arbeitsleistung hinsichtlich der Einlösung des Bedürfnisses nach individueller Reproduktion von Mildtätigkeit und Mitleid abhängig bleiben, die unter diesem Aspekt die elitärsten Formen der Diskriminierung und Stigmatisierung Behinderter erscheinen."[112]

Die geschützten Werkstätten hatten sicherlich ihre Bedeutung darin, die Beschäftigungslosigkeit von Menschen mit Behinderung zu überwinden, doch die praktischen Erfahrungen mit integrativen Modellen haben gezeigt, daß Sondereinrichtungen dieser Art entbehrlich sind.

5.1.3.3. Beschäftigungstherapie

Beschäftigungswerkstätten, Arbeits- oder Beschäftigungstherapie sind Werkstattformen, in denen die therapeutischen Aspekte der Be-schäftigung betont werden. Diese Einrichtungen werden meist von privaten oder kirchlichen Einrichtungen getragen und großteils von den Ländern finanziert. Neben der Unterstützung durch Landes- und Spendengeldern, wird langfristig angestrebt, 30% des laufenden Aufwandes durch die eigenen Erlöse abzudecken. Da der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Arbeit bei diesen Einrichtungen weniger Bedeutung beigemessen wird, finden hier vor allem schwer behinderte Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit.[113] Für die Beschäftigung erhalten die behinderten Personen ein Taschengeld.

SCHÖNWIESE kritisiert diese Formen der Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie und stellt fest: "Mit Therapie hat dies allerdings nichts zu tun, denn Therapie ist an die entwicklungslogische Unterstützung von Persönlichkeit und Autonomie gebunden. Die bei uns übliche Beschäftigungstherapie übt meist nur Zwang zur Arbeitsdisziplin aus, ohne den entsprechenden Gegenwert in Geld zu bieten - kurz, es wird Arbeit ohne Lohn erzwungen. Arbeit macht unter solchen Bedingungen nicht frei, sondern ist Anpassungs- und Disziplinierungsinstrument ('Arbeit macht frei' stand auch über KZ-Toren')."[114]

5.1.3.4. Supported-Employment-Konzepte

Neben den noch dominierenden speziellen Beschäftigungswerkstätten, haben sich in letzter Zeit vermehrt innovative Arbeitsmodelle für behinderte Menschen entwickelt. Unter dem Begriff "Unterstützte Beschäftigung" oder "Arbeitsassistenz" werden gegenwärtig Modelle nach dem "Supported Employment" Ansatz realisiert und gefördert.[115] Die unterstützende Begleitung des behinderten Menschen im Arbeitsleben, und die integrierte Beschäftigung im offenen Arbeitsmarkt sind die wesentliche Charakteristika von Supported Employment.[116] Zur Zielgruppe zählen auch Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen. Die Unterstützung erfolgt nicht nur bis zur Erlangung des Arbeitsplatzes, sondern kann je nach individuellem Bedarf, auch für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses dauern. Damit erfolgt eine Umkehrung des herkömmlichen Rehabilitationsweges "erst qualifizieren, dann plazieren" in die Strategie "erst in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis plazieren, dann durch training-on-the-job qualifizieren".[117]

Die bestehenden Modelle der unterstützenden Beschäftigung arbeiten im wesentlichen nach folgendem Schema:

  • Entwicklung individueller Fähigkeitsprofile: Das Fähigkeitsprofil stellt eine genaue Abklärung der Möglichkeiten, Vorstellungen, Wünsche, aber auch "Behinderungsgründe" der beruflichen Verwirklichung der KlientInnen dar. In Form von Gesprächen mit den behinderten Menschen selbst und ihrem persönlichen Umfeld wird das Fähigkeitsprofil erarbeitet und schriftlich festgehalten. Einzelgespräche mit den behinderten ArbeitnehmerInnen helfen, ein Vertrauensverhältnis zwischen allen beteiligten Personen aufzubauen.[118]

  • Erschließung von Arbeitsplätzen: Die Suche und Erschließung von Arbeitsplätzen auf dem lokalen/regionalen allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein weiterer Aufgabenbereich. Dies beinhaltet zunächst die gezielte Suche nach Tätigkeiten, die von ihren Anforderungen so strukturiert sind, daß sie von Menschen mit Behinderung bei entsprechender Unterstützung geleistet werden können. Die Betriebe oder Behörden werden dann über die Möglichkeiten der Begleitung von Menschen mit Behinderung aufgeklärt. Dazu gehört auch der Abbau von Ängsten und Vorurteilen, die bei vielen Arbeitgebern/ Arbeitgeberinnen und Mitmenschen vorhanden sind.[119]

  • Qualifizierung am Arbeitsplatz: Die Einarbeitung am Arbeitsplatz erfolgt durch die Unterstützung der ArbeitsbegleiterInnen (Job Coaches). Intensität und Dauer der Arbeitsbegleitung orientieren sich an den Erfordernissen, die durch die beschäftigte Person und den Arbeitsplatz bestimmt sind. Berufliche Integration erfordert auch die Qualifizierung der nichtbehinderten MitarbeiterInnen. Die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit behinderten Menschen gehört ebenso zu den Angeboten der Arbeitsassistenzmodelle. Zu den weiteren Aufgaben der ArbeitsbegleiterInnen zählt die psycho-soziale Unterstützung aller am beruflichen Integrationsprozeß beteiligten Personen.[120]

  • Begleitung im Arbeitsleben: Die behinderten Menschen werden am Arbeitsplatz begleitet, um sicherzustellen, daß die betrieblichen Arbeitsbedingungen an die Möglichkeiten der Menschen angepaßt werden. Nach der Etablierung am Arbeitsplatz kann die Unter-stützung durch den bestehenden Kontakt jederzeit intensiviert werden Die Möglichkeit sofortiger Krisenintervention trägt wesentlich zur Stabiliserung des Arbeitsverhältnisses bei.

Die Supported Employment Modelle haben gezeigt, daß körperlich und vor allem geistig behinderte Menschen auf dem offenen Arbeitsmarkt reale Beschäftigungschancen haben. Die Integrationserfolge deutscher Arbeitsassistenzprojekte zeigen, daß die Chancen auf einen Arbeitsplatz zunehmend eher im Dienstleistungsbereich als in den fertigenden Unternehmungen zu finden sind.[121] Auch in Zeiten wirtschaftlicher Rezession, die durch hohe Arbeitslosigkeit und einen rapiden technologischen und strukturellen Wandel gekennzeichnet sind, ist es gelungen, behinderte Menschen auf Dauer in der offenen Wirtschaft zu beschäftigen.[122] Das Konzept Supported Employment stellt für Menschen mit Behinderung einen wichtigen Schritt in Richtung Empowerment dar.

5.1.3.5. Supported Employment versus Geschützte Werkstätten

In der folgenden Gegenüberstellung werde ich die Unterschiede zwischen der Beschäftigung in der geschützten Werkstätte und dem Arbeiten in integrativer Form mit Arbeitsassistenz beschreiben:[123]

Arbeiten in der geschützten Werkstätte

Arbeiten in integrativer Form "Supported Employment"

Interne Rollenverteilung:

Menschen mit Behinderung werden von Menschen ohne Behinderung beaufsichtigt und angeleitet

Zusammenarbeit als KollegInnen in gegenseitiger Ergänzung am gleichen Werkstück bzw. an der gleichen Dienstleistung

Verlust an Selbstwertgefühl

Gewinn an Selbstwertgefühl

Aussonderung aus den vielfältigen Kontakt und Kommunikationsmöglichkeiten der Arbeitsfelder von nichtbehinderten Menschen Verlust an sozialen Fähigkeiten

Kontakt und Kommunikationsmöglichkeiten mit KollegInnen, und KundInnen Förderung der sozialen Fähigkeiten

Festschreibung von Defizitwahrnehmungen, tendenzielleUnterforderung

Anforderungen, Entwicklungserwartungen

Taschengeldbezahlung

Tariflohn(anteile)

Abhängigkeit von fremdbestimmter Hilfeleistungsstruktur

Differenziertheit und Flexibilität des Untersützungsangebotes Wahlmöglichkeiten

Zentraler Standort:

Wechsel des Wohnortes, Gefährdung der sozialen Vernetzungen

Wohortnahes Arbeiten

Soziale Integration

Das Rehabilitationskonzept des Sozialministers G. Weißenberg, das die Basis der geschützten Werkstätten darstellt, ist als überholtes Konzept und bürokratisches Ordnungsmittel aus Zeiten der Vollbeschäftigung zu betrachten. Unter den gegebenen und zu erwartenden Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ist meines Erachtens eine verordnete Nutzung der "wirtschaftlichen Mindestleistungsfähigkeit" von behinderten Menschen ethisch und sozial nicht zu rechtfertigen.

Die Arbeitsmodelle nach dem Konzept des Supported Employment ermöglichen behinderten Menschen, ihren Beruf selbst auszuwählen, und vermitteln bezahlte Arbeit, die herkömmlicher Weise von nicht-behinderten Menschen ausgeführt wird.

Verglichen mit den eingeschränkten Arbeitsfeldern in den geschützten Werkstätten,[124] ist die große Bandbreite unterschiedlicher Beschäfti-gungsmöglichkeiten der Supported-Employment-Arbeitsplätze hervor-zuheben. Die Supported-Employment-Arbeitsplätze müssen im Sinne der Empowerment-Philosophie Selbstbestimmung und Selbständigkeit des behinderten Menschen ermöglichen. Arbeitsmodelle, die sich nur auf die Anpassung der behinderten Menschen in die Berufswelt beschränken und die eine möglichst produktive Nutzung der Arbeitsleistung der behinderten ArbeitnehmerInnen zum Ziel haben, widersprechen den Grundsätzen des Empowermentgedankens. Eine solche, fremdbestimmte berufliche Integration von Menschen mit Behinderung kann nicht Ziel innovativer Arbeitsplatzmodelle sein. Zukunftsorientierte Arbeitskonzepte müssen sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung muß in Verbindung mit der allgemeinen Arbeitslosigkeit betrachtet werden.[125]

Um die allgemeine, hohe Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ist es notwendig den Begriff Arbeit grundsätzlich neu zu denken, um die Voraussetzungen für eine Veränderung und Erweiterung von Arbeit zu schaffen.

5.1.3.6. Selbstbestimmt Leben ohne Arbeit

Die Frage nach der Bedeutung der Arbeit für die behinderten Menschen ist durch den Wandel der Rahmenbedingungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt neu zu stellen. Angesichts der zunehmenden Konkurenz und Unterdrückung am Arbeitsmarkt sind die verschiedenen Formen der berufliche Integration von Menschen mit Behinderung aus einer neuen Perspektive zu betrachten. Ist die Entwicklung von Autonomie, Selbstwertempfinden und Handlungskompetenz vorrangig an die erwerbsorientierte Arbeitsfähigkeit gebunden? Sind die oben angeführten Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung überhaupt noch zeitgemäß? Neue Bewertungen der Arbeit ganz allgemein sind zu diskutieren und umzusetzen. Mit Konzepten, welche ein Einkommen unabhängig von der Lohnarbeit garantieren, könnte das "Recht auf Arbeit" durch ein "Recht auf Einkommen" abgelöst werden.[126]

SCHÖNWIESE bemängelt, daß an solchen Konzepten nicht gearbeitet wird und zeigt die Irrationalität der in Österreich praktizierten Beschäftigungs- und Arbeitstherapie auf: "Warum sollen behinderte Menschen - bei hoher und immer höher werdender Arbeitslosigkeit - dazu gezwungen werden, ihr letztes "Quäntchen" an wirtschaftlicher produktiver Leistungsfähigkeit einzusetzen?[127] Arbeit wird nach SCHÖNWIESE als "Anpassungs- und Disziplinierungsinstrument gegen behinderte Menschen eingesetzt". Mit der These "Behinderte Menschen haben kein erfülltes Recht auf Arbeit, aber es existiert eine Pflicht auf Arbeit für sie" beschreibt er die Politik der Aussonderung, die durch die verschiedenen Förderungsmaßnahmen (Beschäftigungspflicht und Ausgleichstaxe, Geschützte Werkstätten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) vorangetrieben wird. Die Aussonderung wird weiterhin praktiziert und mit Fördergeldern des Europäischen Sozialfond (EFS) finanziert. Aufgrund der gegenwärtigen Situation und der zu erwartenden Verschärfung am Arbeitsmarkt müssen Alternativen für alle Menschen geschaffen werden, die ein Leben "sozial abgesichert, glücklich ohne Arbeit, aber mit individueller, persönlichkeits-fördender Tätigkeit"[128] ermöglichen.

5.2. Wohnen

5.2.1. Strukturelle Hindernisse

Strukturen, welche die Selbstbestimmung behinderter Menschen erschweren, finden sich in allen Lebensbereichen. Gerade im Bereich Wohnen, sowohl in der traditionellen Heimunterbringung als auch in dezentralen kleinen Wohneinrichtungen, wird die persönliche Entfaltung des einzelnen Menschen systembedingt eingeschränkt. Je nach dem strukturellen Rahmen der Institution wird die Möglichkeit, selbst Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen, begrenzt.

Auch wenn zentrale Einrichtungen in Struktur und Konzeption unterschiedlich sind, lassen sich Gemeinsamkeiten aufzählen, die der Entwicklung von Autonomie entgegenstehen:

  • Keine Wahl der MitbewohnerInnen in der Gruppe: In zentralen Einrichtungen sind die BewohnerInnen an einen Ort gebunden. Wohnen, Arbeit und Freizeit spielt sich in einem Haus bzw. Zimmer ab. Mehrbettzimmer sind häufig. Die Unterbringung erfolgt auf einem freiwerdenden Platz.

  • Keine Wahl der GruppenbetreuerInnen als Bezugspersonen: Kontakte zu vertrauten Personen aus dem früheren Bekanntenkreis werden oft durch die weiten Entfernungen abgebrochen. Die professionellen BertreuerInnen werden zu Bezugspersonen. Personalmangel, Schichtdienst und die hohe Mitarbeiter-Innenfluktuation verhindern kontinuierliche und verläßliche Beziehungen.

  • Tagesstrukturierende Maßnahmen: Der Tagesablauf einschließlich einheitlicher Aufsteh- und Zubettgehzeiten wird von der Institution bestimmt. Die Dienstzeiten der BetreuerInnen, Therapiezeiten, Essenszeiten und Zeiten für Freizeit bestimmen den fremd-organisierten Tagesablauf.

  • Keine selbstverständliche Teilnahme am allgemeinen Leben: Die BewohnerInnen führen ein binnenorientiertes Eigenleben. Kontakte mit der Außenwelt sind oft nur erschwert möglich und werden auch unterbunden.

  • Unzureichende Mitsprachemöglichkeiten in der Institution: Die Be-wohnerInnen sind von den Entscheidungen vielfach ausge-schlossen. Entscheidungen werden für und über sie getroffen.

Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Personen die unter Heimstrukturen oder ambulanten Abhängigkeitsverhältnissen leben, können nicht bestimmen, wann sie zu Bett gehen, aufstehen, duschen und andere intime Verrichtungen machen. Der Alltag und der Tagesablauf wird durch den Pflegeplan bestimmt. Pauschalierte Pflegesätze bedeuten oft auch pauschalierte Entmündigung und dadurch Fremdbestimmung.[129] Es kann nicht mehr akzeptiert werden, daß Personen je nach Ausmaß des Bedarfs an Hilfe in fremdbestimmte Lebens- und Wohnformen eingepaßt und dadurch in ihren Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt und unterdrückt werden. GÜNTHER spricht von einer Menschen-rechtsverletzung, "... wenn notwendige pflegerische und lebenspraktische Hilfen, die ein Mensch braucht, dazu führen, daß er im Heim leben muß, weil diese Hilfen nur hier angeboten werden".[130] Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung zeigt, daß diese Hilfen auch außerhalb von Heimen angeboten werden können. Sie lehnt jegliche aussondernde Wohnform für Menschen mit Behinderung ab und fordert den Aufbau von wohnortnahen und bedarfsgerechten Unterstützungsdiensten, um allen Menschen ein Leben in einer frei gewählten Umgebung zu ermöglichen.[131]

5.2.2. Individuelles assistenzgestütztes Wohnen

Das Konzept Selbstbestimmt Leben zeigt, daß jeder Mensch mit Behinderung im normalen Gemeinwesen alleine in einer Wohnung oder mit anderen Menschen in einer Wohngemeinschaft leben kann. Für jede behinderte Person, die aus ihrem Elternhaus herauswächst bzw. kein Elternhaus (mehr) hat, muß eine individuelle Wohnform in ihrem Gemeinwesen gefunden und dem individuellen Bedarf entsprechende persönliche Assistenzdienste angeboten werden. Das Angebot bedarfsgerechter und wohnortnaher Assistenzdienste ist für die Verwirklichung des individuellen Wohnens von großer Bedeutung. Anstelle der Finanzierung weiterer Heime und anderer Sonderein-richtungen sind finanzielle Mittel für den Aufbau von individuellen assistenzgestützten Wohnformen zu fordern. Eine Verlagerung der finanziellen Förderung bewirkt auch eine Veränderung der Machtstrukturen und ermöglicht die Realisierung von ermächtigenden, entscheidend von behinderten Menschen selbst bestimmten, wohnortnahen Unterstützungsdiensten. Entwicklungen in diese Richtung fördern ein selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen in der Gemeinde unäbhängig von Institutionen jeglicher Art. Sie tragen wesentlich zum Empowerment behinderter Menschen bei.

5.2.3. Fremdbestimmtes Wohnen versus Selbstbestimmtes Wohnen

Die Unterschiede zwischen selbstbestimmten und fremdbestimmten Wohnformen werden in der folgenden Auflistung deutlich:[132]

Fremdbestimmtes Wohnen in Heimen, Anstalten und auch in ambulanten Abhängigkeitsverhältnissen

Selbstbestimmtes Wohnen mit persönlichen Assistenzdiensten

Bewohner/in, Insasse/Inassin

Mieter/in, Untermieter/in

Unterbringung auf einem freiwerdenden Platz

Auswahl der Wohnung

Raumgestaltung, Raumeinteilung und Gruppenzusammensetzung "Belegung" durch die Institution

Gestaltung der Wohnung als Privatraum, Intimsphäre, Wahl der MitbewohnerInnen

Pflegling oder Klient/in

Arbeitgeber/in oder Käufer/in der Assistenzdienste

Verunselbständigungung durch "Über- und Unterversorgung"

Selbständigkeitsförderung

Ausprägung eines negativen Wahrnehmungsmusters und Nichtzuständigkeitsklischees bei nichtbehinderten Menschen

Mitmenschliches Interesse bei nichtbehhinderten Menschen

Sonderangebote zur Freizeitgestaltung, binnenorientiertes Eigenleben der BewohnerInnen

TeilnehmerInnen an allgemeinen Freizeit- und Kulturangeboten, Dazugehörigkeit im Wohnumfeld

5.3. Freizeit und Kultur

Freizeitgestaltung, Kulturangebote und öffentliches Leben schaffen Raum für Erholung, Bedürfnisbefriedigung und Autonomie. Freizeit bedeutet Zeit zur freien Verfügung zu haben, die selbstbestimmt eingeteilt und ausgefüllt werden kann. Die gleichberechtigte Teilnahme an diesem dritten Bereich, neben Wohnen, Ausbildung und Arbeit, hat für Menschen mit Behinderung die gleiche Bedeutung wie für nichtbehinderte Menschen. Die Freizeit vieler Menschen mit Behinderung ist gekennzeichnet durch Passivität und Einsamkeit oder durch Sonderangebote von Behindertenfreizeitclubs und in Form von "tagesstrukturierenden Maßnahmen" der Sondereinrichtungen.[133] Die Ursachen dieser Situation sieht LÜPKE im Mangel an persönlichen Assistenzdiensten (FamilienassistentInnen, WohnassistentInnen, FreizeitasssistentInnen) sowie im Sparkonzept der personellen Ausstattung von Wohnheimen. Eine weitere Ursache liegt nach LÜPKE in einem Mangel an Freizeitaktivitäten und Gemeinschaftsformen der nichtbehinderten Menschen, welche Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen.

Menschen mit Behinderung haben dieselben Freizeitinteressen wie nichtbehinderte Menschen, deshalb sollten Freizeitangebote nicht als Sonderangebot für Menschen mit Behinderung angeboten werden. Warum behinderte Menschen trotzdem nicht in gleicher Weise ihren Interessen nachgehen können, versuche ich zu erläutern:[134]

  • Aussonderung und gesellschaftliche Isolation: Die immer noch vorherrschende Praxis, ist die Zuweisung in Werkstätten und Wohnheime für behinderte Menschen. So werden behinderte Menschen von der Restgesellschaft isoliert, und aufgrund der in den Sondereinrichtungen vorherrschenden Konzepte in der Selbstbe-stimmung gehindert.

  • Mangel an persönlichen Assistenzdiensten: Das Fehlen von persönlichen Assistenzdiensten und Beratungsstellen zur Unterstützung von Selbstbestimmung im Freizeitbereich ist ein weiterer Grund für die gängige Aussonderungspraxis in Freizeit und Kultur.

  • Diskriminierung und Ignoranz: Die alltägliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Freizeit, Kultur und Öffentlichkeit ist eine weitere Ursache für den Ausschluß behinderter Menschen. Der Aufenthalt in Cafes, Diskotheken und Hotels wird nicht nur durch bauliche Bedingungen erschwert, es wird mit Rausschmiß bzw. Schadensersatz reagiert. Richterliche Urteile über die Anerkennung der Minderung der Urlaubsqualität durch die Konfrontation mit Menschen mit Behinderung sind Beispiele der Diskriminierung. Diese Ablehnung resultiert vielfach aus einem Mangel an Begegnungs- und Kommunikationserfahrungen mit Menschen mit Behinderung.

Die Schaffung von Behindertenfreizeitclubs oder Behindertenfreizeiten sind als Ersatz für nichtmiterlebbaren Alltag zu betrachten. Sondereinrichtungsgebundenes Gemeinschaftsleben und sonderange-botsgebundene Freizeitaktivitäten haben einen aussondernden Charakter. Ziel muß es sein, eine Chancengleichheit im Freizeitbereich anzustreben. Das bedeutet Zugänge in allen regulären Kultur- und Freizeitangeboten für behinderte Menschen zu schaffen, bauliche Barrieren und Defizite an technischen Hilfsmitteln beseitigen und Beratungsstellen für die Durch- und Umsetzung der erforderlichen persönlichen Assistenzdienste einzurichten.



[96] Vgl. Sierk, Udo: Arbeit ist die beste Medizin, Zur Geschichte der Rehabilitationspolitik, Hamburg 1992 S.124f.

[97] Nach § 2 Abs. 1 BEinstG sind begünstigte Behinderte "... österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH. Österreichischen Staatsbürgern sind Flüchtlinge von mindestens 50 vH, denen Asyl gewährt worden ist, gleichgestellt, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind." Die Einschätzung des Grades der Behinderung ist eine medizinisch orientierte Beurteilung, und eignet sich nicht um die Auswirkungen der Behinderung auf die gesamten Lebensumstände der betroffenen Personen zu erfassen.

[98] Die Pflichtzahl kann kann durch Verordnug der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales für bestimmte Regionen oder Wirtschaftszweige abgeändert werden.

[99] Badelt: 1992,S.42.

[100] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales(Hrsg.) Fingerzeige für behinderte Menschen, Arbeit, Heft 2,S18 und Badelt, 1992, S.47.

[101] -Vgl.Badelt: 1992,S 47.

[102] Der Behindertenausschuß setzt sich unter dem Vorsitz eines/einer Beamten/Beamtin des Landesinvalidenamtes, aus VertreterInnen von Behindertenorganisationen, der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen sowie der Arbeitsmarktverwaltung zusammen.

[103] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) 1992, Heft 2, S.22.

[104] Vgl. Badelt: 1992, S57.

[105] Das Rehabilitationskonzept des Sozialministers G.Weißenberg von 1978 stellte die Basis der geschützten Werkstätten gemäß § 11 BEinstG dar.

[106] Zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geschützten Werkstätten vgl. Badelt: 1992, S.164-167.

[107] Mit Ausnahme Vorarlbergs bestehen in allen österreichischen Bundesländern geschützte Werkstätten und bieten ca.1000 behinderten Menschen eine Beschäftigung

[108] In diesem Zusammenhang ist der Begriff Beschäftigung zutreffender, da die wenigsten geschützten Werkstätten die Mitarbeiter regulär anstellen und Kollektivvertragslöhne gewähren.

[109] Vgl. BIZEPS Behindertenberatungszentrum (Hrsg.): BIZEPS - Info , Oktober 1997, S.6.

[110] Vgl. Leichsenring, Kai: Dialog statt Bevormundung, In: Der Grüne Klub im Parlament: Selbstbestimmt arbeiten, Enthinderung. Neue Wege beruflicher Integration für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Wien 1996, S.10.

[111] Vgl. Badelt:1992, S. 22-24.

[112] Feuser, Georg zit. nach Eberwein, Hans: Kritische Analyse des Behinderungsbegriffs In: Behinderte Heft 1, 1995, S.18.

[113] Vgl. Badelt:1992, S.61.

[114] Schönwiese, Volker: Diktat der Funktionsfähigkeit, In: Der Grüne Klub im Parlament, 1996, S.18.

[115] Mit dem Programm HORIZON versucht die EU, in ihren Mitgliedsländern über die Förderung modellhafter Projekte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Zugangsbedingungen von Menschen mit Behinderung zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

[116] Vgl. Badelt: S.68.

[117] HORIZON Arbeitsgruppe:1995, S.13.

[118] Vgl. Rennmayr, Elisabeth/ Schwarzenbacher, Peter J.: Arbeitsassistenz für behinderte Menschen, In: Behinderte Heft 6/96, S.35 -40 und HORIZONT-Arbeitsgruppe: S. 225.

[119] Vgl. HORIZONT-Arbeitsgruppe: S.222.

[120] Vgl. ebenda: S. 212f.

[121] Vgl. ebenda: S.13.

[122] Vgl. Badelt: 1992, S.134.

[123] Vgl. Lüpke: 1994, S.61f.

[124] Die Arbeitsplätze der geschützten Werkstätten sind vor allem in den traditionellen Handwerksbereichen eingerichtet, und weisen eine Dominanz in den bereichen Metall, Holz, Elektro/Mechanik und Textil aus. Vgl. auch Badelt:1992, S. 163.

[125] Vgl. Tramsen, Dirk: Die arbeitsmarktpolitische Situation und ihre Auswirkungen auf beschäftigungslose Behinderte, In: Butzke, Fritz/ Bordel, Rudolf: Leben ohne Beruf? Alternative Lebensgestaltung junger Behinderter ohne berufliche Perspektive, Heidelberg, 1989, S.33-37.

[126] Vgl.zu dieser Thematik: Büchele, Herwig/ Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft, Wien 1985, Opielka, Michael: Die ökosoziale Frage. Entwürfe zum Sozialstaat, Frankfurt 1985.

[127] Schönwiese: In:Der Grüne Klub im Parlament, 1996, S.18.

[128] ebenda.

[129] Vgl. Das Konzept selbstbestimmt Leben In: Helioscope Sommer 1995 Nr.4

[130] Günther, Peter: Wohnformen geistig behinderter Menschen in der Diskussion, In: fib e.V.(Hrsg.): Ende der Verwahrung?! Perspektiven geistig behinderter Menschen zum selbständigen Leben, 1991, S.127.

[131] Vgl. Miles-Paul, Ottmar: Selbstbestimmtes Leben, Behinderung ist kein Schicksal, In: Sozialarbeit: Nr. 99 Juni 1993, S.14-17.

[132] Vgl. Lüpke: 1994, S. 71f

[133] Vgl. ebenda: S.73-79.

[134] Vgl. Hofman, Inge: Freizeit als Chance zur Selbstbestimmung und gegen die Ausgrenzung, In: Fib e.V. (Hrsg.):1995, S.108-111.

6. Selbstbestimmung und professionelles Begleiten

6.1. Empowerment als professionelles Arbeitsprinzip

Empowerment ist nicht nur ein Konzept für die Selbstbestimmung behinderter Menschen, sondern es ist zugleich ein handlungsleitender Rahmen für professionelles Begleiten. "Im Rahmen von Empowerment wird es zur Aufgabe der Professionellen, Prozesse zu initiieren und zu ermöglichen, die relativ hilflose Menschen in die Lage versetzen, ihre Lebensumstände weitestgehend selbst in die Hand zu nehmen. Es geht also um die Förderung von Selbstorganisation und Eigeninitiative, um Unterstützung beim Erkennen brachliegender Ressourcen und Fähigkeiten einzelner Menschen und Gruppen."[135] Anstelle der behinderten Menschen, als hilflose, unfähige EmpfängerInnen, treten nun die Betroffenen als ExpertInnen in eigener Sache. Die Betroffenen entscheiden selbst welche Unterstützung sie benötigen, was für sie richtig ist und kaufen sich ihre Dienstleistungen selbst. Damit sind sie selbst "BestimmerInnen" ihrer Situation und ArbeitgeberInnen. Dieser Perspektivenwechsel verändert die Rolle der professionellen HelferInnen. Professionelles Begleiten setzt voraus, daß die BegleiterInnen die ExpertInnenrolle an die Betroffenen abgeben und die Kompetenz der Betroffenen für ihre eigenen Angelegenheiten anerkennen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität ist eine wichtige Voraussetzung um nicht immer wieder in die alte entmündigende ExpertInnenrolle zu verfallen: "Auch die verinnerlichten partriarchalischen und hierarchischen Strukturen bei Professionellen werden in Frage gestellt - und damit die Rolle und Identität des/der Professionellen selbst."[136] Die Bereitschaft Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungs-prozesse zuzulassen, und die selbstkritische Reflexion der eigenen Interventionen, sind Voraussetzungen für ein professionelles Begleiten. Wenn es den professionellen Begleitern und Begleiterinnen gelingt, aus den bisherigen Mustern unreflektierten Routinehandelns auszubrechen, sind wesentliche Faktoren für gelingende Empowermentprozesse geschaffen.

6.2. Konsequenzen für den institutionellen Bereich

Die Empowerment-Philosophie fordert, daß sich alle Maßnahmen an der Betroffenenperspektive, Interessenslage und speziellen Bedürftigkeit der behinderten Menschen orientieren müssen. Dadurch sind alle Institutionen und Einrichtungen, welche sich gegen Rechte und Interessen von behinderten Menschen richten zu kritisieren. Die Diskussion um Empowerment hat in Österreich und Deutschland gerade erst begonnen. THEUNISSEN stellt fest, daß sich viele VertreterInnen der traditionellen Behindertenhilfe eher skeptisch und reserviert gegenüber der Empowerment-Philosophie verhalten: "Anscheinend fällt es ihnen recht schwer sich mit der 'Erblast' im Behindertenwesen, der Medizinierung geistiger Behinderung und der heilpädagogischen Praxis, dem 'Modell Heim', der Separierung, Institutionalisierung und Besonderung geistig behinderter Menschen, sowie den traditionellen Werten einer christlich-caritativen Hilfe durch Allround-Versorgung (selbst-)kritisch auseinanderzusetzen."[137] Hierarchisch-autoritäre, verbüro-kratisierte Strukturen und Institutionen sind als überholt zu betrachten. Es gilt am Empowerment-Konzept orientierte, subjektbezogene, autonomie- und demokratiefördernde Rahmen-bedingungen zu schaffen. Die Empowerment-Philosphie kann ein substantielle Veränderung der bestehenden Strukturen und Institutionen bewirken. THEUNISSEN weist darauf hin, daß Selbstbestimmung und demokratische Strukturen für Menschen mit Behinderung nur dann sinnvoll umgesetzt werden können, wenn auch die Betreuungskräfte unter selbstbestimmten und demokratischen Bedingungen leben und arbeiten können: "Es bleibt höchst zweifelhaft, ob Mitarbeiter dazu fähig sein können, für behinderte Menschen demokratische, selbstbestimmte Strukturen aufzubauen, wenn sie selbst in einem fremdbestimmtem und undemokratisch-hierarchischen System arbeiten müssen."[138]

Es bleibt zu hoffen das der Empowerment-Gedanke auch bis in die Köpfe der VertreterInnen der traditionellen Behindertenarbeit vordringt. Wenn es den Betroffenen und den professionellen Begleitern/Beigleiterinnen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gelingt, die fachliche Diskussion auf die Mißstände in der traditionellen Behindertenhilfe zu lenken, dann können längst fällige Konsequenzen für den institutionellen Bereich eingefordert und umgesetzt werden.



[135] Niehoff, Ulrich: Grundbegriffe selbstbestimmten Lebens, In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit Geistiger Behinderung e.V. (Hrsg.): Vom Betreuer zum Begleiter. Eine Neuorientierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung, Marburg 1997, S.56.

[136] Bobzien, Monika/ Stark, Wolfgang: Über das "Innenleben" von Selbsthilfegruppen."Empowerment" als Selbstverständnis und Arbeitsprinzip, In: Selbsthilfezentrum München (Hrsg.): Zurück in die Zukunft, München 1988, S 204.

[137] Theunissen, Georg: 1995, S19.

[138] ebenda: S161f.

7.Schlußbemerkungen

7.1. Zusammenfassung

Mit dieser Arbeit habe ich versucht, die Entwicklung und Erfolge der Selbstbestimmt Leben Initiativen deskriptiv zu strukturieren, um so behinderten und nichtbehinderten Menschen einen Einblick in dieses interessantes Thema zu geben. Rückblickend fasse ich die wesentlichen Inhalte dieser Arbeit kurz zusammen:

In der Einleitung habe ich in Ansätzen nach den persönlichen Motiven für die theoretische Auseinandersetzung mit Behinderung gefragt, und die Umstände für mein Interesse am Konzept der Selbstbestimmung aufgezeigt. Die Erkenntnisse dieser selbstkritischen Auseinandersetzung habe ich nicht näher ausgeführt. Doch möchte ich an dieser Stelle die Bedeutung der fachlichen und selbstkritischen Reflexion der eigenen Motive für die sozialpädagogische Arbeit betonen.

Die Komplexität des Behinderungsbegriffs und die Bestrebungen eine europaweite einheitliche Definition von Behinderung zu schaffen, habe ich im zweiten Kapitel beschrieben. In der Kritik zu einer behinderungsspezifischen Terminologie habe ich zur Problematik eines einheitlichen Behinderungsbegriffs Stellung genommen und begründet, warum sowohl eine behindertenspezifische Terminolgie, als auch eine auf den Behinderungsbegriff aufbauende Sonderpädagogoik heute nicht mehr haltbar sind. Die zunehmende Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre Ablehnung des Objektstatus veranschaulicht sehr konkret wie das traditionelle sonderpädagogisische Paradigma mit dem zentralen Begriff Behinderung von ganzheitlichen, an der Autonomie des Subjekt orientierten Konzepten abgelöst wird. Die im selben Kapitel angeführte Definition der Grundbegriffe selbstbestimmten Lebens gibt einen ersten Einblick in die Selbstbestimmt-Leben-Philsophie.

Die Enstehungsgeschichte der Independent Living Centers in den USA und die Enstehung und Verbreitung der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen in Österrreich bilden den Rahmen für die folgenden zwei Kapitel. Anhand der 30 jährigen Geschichte habe ich die Errungenschaften der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen in den Bereichen der Gesetzgebung, der Dienstleistungen und der Bewußtmachung beschrieben.

Im 5. Kapitel habe ich neue Wege und Konzepte welche ein selbst-bestimmtes Leben in verschieden Lebensbereichen ermöglichen dargestellt und der traditionellen Behindertenhilfe gegenübergestellt. Dabei habe ich die bestehenden Mißstände der praktischen und politischen Umgangsformen mit behinderten Menschen aufgezeigt und Institutionen, welche sich bewußt oder unbewußt gegen die Rechte von Menschen mit Behinderung richten, kritisiert. Grundlage dieser Kritik bildete der Empowermentgedanke, welcher die Bedürfnisse und die Selbstbemächtigung der Betroffenen zum Ziel hat.

Mit Selbstbestimmung als Konzept für professionelles Begleiten habe ich mich im 6. Kapitel auseinandergesetzt. Die Bedeutung des Empowerment Gedankens als handlungsleitender Rahmen für professionelles Begeiten und die daraus resultierenden Konsequenzen für den instituionellen Bereich sind die Inhalte dieses Kapitels.

7.2. Zukunftsperspektiven

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat wesentlich dazu beigetragen, um den Prozeß der Bemächtigung behinderter Menschen einzuleiten. Sie hat die fachliche Diskussion auf Probleme und Mißstände gelenkt, und so einen radikalen Wandel in der Arbeit mit behinderten Menschen bewirkt. Die Erfolge der Selbstbestimmt Leben Bewegung geben Hoffnung, daß das alte Paradigma der Fürsorge, Sonder- und Heilpädagogik durch das Paradigma der Selbstbestimmung abgelöst wird.

Diese würde eine Machtverschiebung bewirken und viele Menschen mit Behinderung ermächtigen, selbst Verantwortung in den verschiedensten Lebensbereichen zu übernehmen. Nur so kann es gelingen, daß trotz erheblicher Widerstände seitens der traditionellen Behindertenarbeit die längst notwendige Neuorientierung umgesetzt wird. Dafür ist wichtig, daß es behinderten Menschen gelingt, führende Positionen in politischen, bildenden und institutionellen Bereichen der Behindertenarbeit einzunehmen, um die Veränderungen voranzutreiben. Weiters bedarf es der Förderung und des Aufbaus von Projekten und Beratungsstellen, die von Menschen mit Behinderung konzepiert und geleitet werden.

Für die BegleiterInnen fordert das Empowerment Konzept eine veränderte professionelle Haltung. Die traditionellen Machtstrukturen der Behindertenarbeit werden durch das Empowermentkonzept umgeworfen. Die Menschen mit Behinderung sind ExpertInnen in eigener Sache und ArbeitgeberInnen. Die professionellen HelferInnen verstehen sich als UnterstützerInnen, BegleiterInnen und ArbeitnehmerInnen.

Wenn es den VertreterInnen der Selbstbestimmt Leben Initiativen und den professionellen Begleitern/Begleiterinnen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gelingt, ihre treibende politische Kraft in der Durchsetzung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung auszubauen, dann wird das Konzept der Selbstbestimmung und Autonomie auch in Österreich nicht mehr aufzuhalten sein.

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Quelle:

Johannes Bechtold: "Radl fahrn in Korsika, das wär ne tolle Sache!" - Autonome Lebensformen von und für Menschen mit Behinderung

Diplomarbeit zur Erlangung des Magistergrades an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, eingereicht bei: Ass.Prof. Univ.-Doz.Dr. Volker Schönwiese, Institut für Erziehungswissenschaften, Innsbruck im Jänner 1998

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 28.02.2005

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