Rassismusforschung trifft auf Disability Studies

Zur Konstruktion und Marginalisierung von „Fremdheit“ und „Behinderung“ als Andere

Autor:in - Iman Attia
Themenbereiche: Disability Studies
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Behinderung ohne Behinderte?! Perspektiven der Disability Studies“, Universität Hamburg, 11.11.2013.
Copyright: Iman Attia 2013

Rassismusforschung trifft auf Disability Studies

Rassismusforschung und Disability Studies sind in Deutschland jung, jünger jedenfalls als soziale Kämpfe und Bewegungen von Gruppen, die sich gegen ihre Entrechtung, Diskriminierung, Marginalisierung, Exklusion und Ausbeutung zur Wehr setzen. Die professionellen und disziplinären Beschäftigungen mit Behinderung und Migration haben sich lange Zeit nicht mit den Perspektiven ihrer „Objekte“ auseinandergesetzt. Vielmehr wurden Forschungen betrieben, Theorien entwickelt und Praxis konzipiert, die aus der Perspektive von nichtbehinderten bzw. weißen-deutschen-christlichen/-säkularen Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen jene Aspekte von „Behinderung“ und „Migration“ in den Mittelpunkt stellten, die ihnen selbst als „beschädigt“ und „fremd“ erschienen. Im Ergebnis wurden Sonder-, Behinderten-, Ausländer- und Migrations-Pädagogiken, -Soziologien, -Politiken etc. entwickelt, die sich an medizinischen Diagnosen und „allgemein“pädagogischen Normen bzw. an ethnologischen Studien und Koranexegesen orientierten – dem Anderssein der Anderen also. Weder wurde die eigene Perspektive darauf noch die Hervorbringung des „Anderen“ problematisiert, die relationale Dimension von Behinderung und Nicht-Behinderung wurde als machtförmige ebenso vernachlässigt wie jene von Migration und Nation. Das Verhältnis wurde und wird vielfach noch als eines bestimmt, das aus der vermeintlich objektiven, normalen, einheimischen Position heraus definiert und aus einer mildtätigen Haltung heraus denjenigen zu helfen vorgibt, die aus dieser Perspektiven zu normalisieren sind.

Hieran setzen die Rassismusforschung und die Disability Studies an. Sie reflektieren die professionellen und disziplinären, aber auch die alltäglichen, medialen, kulturellen und politischen Perspektiven auf „Behinderung“ und „Migration“ und greifen dabei auf Erfahrungen und Erkenntnisse von „Behinderten“ und „Migrant_innen“ sowie ihren sozialen Kämpfen und Bewegungen zurück. Sie fokussieren den Konstruktionsprozess von „Behinderung“ und „Migration“ als historischen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und dabei stets als relationalen, sie analysieren die Bedingungen, die die Handlungsfähigkeit von Subjekten begrenzen bzw. erweitern, und sie fragen danach, wer davon profitiert und was damit gerechtfertigt werden soll, aber auch welche Effekte es hat, dass und wie „Behinderung“ und „Migration“ immer wieder neu hervorgebracht werden.

„Behinderte“ und „Migrant_innen“ sind plakativ benannt und gleichzeitig in Anführungszeichen gesetzt. Ich gehe mit der Rassismusforschung und den Disability Studies davon aus, dass es sich bei der Fokussierung spezifischer realer und imaginierter Differenzen, die als zentral, essentiell für die Bestimmung von Gruppen gedacht werden (und die auf diese Weise die entsprechenden Gruppen als Gruppen erst hervorbringen), dass es sich bei der Homogenisierung und Essentialisierung um einen gesellschaftlichen Konstruktionsprozess handelt, der reale Folgen hat. Insofern ist es m.E. notwendig, die Konstruktion in ihrer Undifferenziertheit und Zentriertheit plakativ als „behindert“ und „migriert“ zu benennen, um ihre Konstruktion analysieren zu können und sie zu dekonstruieren in dem Sinne, dass all das, was im Zuge der Konstruktion dethematisiert wurde, zur Sprache gebracht wird, und zwar als Dethematisiertes. Die Folgen der Konstruktion sind real, die Dethematisierung von „Migration“ und „Behinderung“ als normale Erscheinungen und Lebensweisen hat den Effekt, dass „Migrant_innen“ und „Behinderte“ in ihrem Subjektstatus, in ihren Perspektiven auf Welt und Gesellschaft, in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt wurden und werden in einer Weise, die sie tatsächlich als besonders, als anders hervorbringt. Die Dekonstruktion zeigt, dass im Konstruktionsprozess sowohl innerhalb der Kategorien „Behinderung“ und „Migration“ als auch zwischen ihnen Differenzen und Differenzierungen, spezifische Traditionen und neue Entwicklungen am Werk sind, die es erlauben und gebieten, Parallelen zu ziehen und Spezifika herauszuarbeiten, die ich im Folgenden zur Diskussion stellen möchte. Insofern heben die Bezeichnungen „Behinderung“ und „Migration“ das hervor, was zu dekonstruieren ist.

Meine politische und akademische Perspektive ist die Rassismusforschung, die ich zunächst kurz vorstelle und von hier aus auf die Disability Studies einen vergleichenden Blick werfe. Rassismusforschung theoretisiert Rassismus als Strukturmerkmal „moderner“, „westlicher“, „kapitalistischer“ Gesellschaften, das mit anderen machtförmigen Differenzierungen verflochten ist. Insbesondere „Klasse“, „Geschlecht“ und „Sexualität“ werden dabei hervorgehoben. (Diese derzeit als „Intersektionalität“ diskutierte Perspektive werde ich lediglich streifen, um mit der Zeit hinzukommen. Wir können das gerne in der Diskussion vertiefen, schließlich handelt es sich hierbei auch um jene Kategorien, die für „Behinderung“ maßgeblich sind. Interessant ist, dass weder in den Disability Studies Rassismus und Migration eine derart wichtige Rolle spielen noch in der Rassismusforschung Behinderung und Gesundheit/Ability in kritischer Perspektive). Als Strukturmerkmal von Gesellschaft konstituiert und durchzieht Rassismus alle relevanten Bereiche (Wohnen, Arbeiten, Bildung, öffentlicher Raum, Gesetze, Politik, Medien etc.), Rassismus wirkt auf unterschiedlichen Ebenen (strukturell, institutionell, diskursiv, subjektiv) und Rassismus zeigt Effekte auch dann, wenn er nicht plump geäußert und deutlich zu erkennen ist, und zwar sowohl für diejenigen, die als „Andere“ markiert werden als auch für diejenigen, die unmarkiert bleiben, weil sie als weiß-deutschchristlich/ säkular dazugehören und von Rassismus profitieren – ob sie es wollen oder nicht. Insofern interessiert sich Rassismusforschung weniger für die Einstellungen und Motive einzelner Personen (wie dies etwa die Vorurteilsforschung tut). Vielmehr liegt der Fokus auf der Gesellschaft als Ganzes, in ihren verschiedenen Bereichen und Diskursen, die aus der Perspektive derjenigen, die als Andere markiert und marginalisiert werden, analysiert wird und darauf zielt, das Machtgefüge zu ändern. Rassismusforschung hat also weniger die Motive jener Menschen im Blick, die sich verallgemeinernd oder despektierlich Anderen gegenüber äußern und auch nicht die Besonderheiten jener Menschen, die als fremd wahrgenommen werden. Im Perspektivenwechsel wird der Konstruktionsprozess der Ver-ander-ung, des Fremd-machens, des Othering fokussiert, der als gesamtgesellschaftlicher Prozess theoretisiert wird in seiner Bedeutung für die Aufrechterhaltung von Ungleichheitsstrukturen und Ausbeutungsverhältnisse.

Dieser Perspektivenwechsel liegt auch den Disability Studies zu Grunde. Das soziale, das kulturelle und das menschenrechtliche Modell von Behinderung gehen davon aus, dass die Gesellschaft als Ganzes und in jeweils spezifischen Weisen darauf hin zu befragen ist, wie sie „Behinderung“ hervorbringt und wie dies dazu führt, dass Menschen, die als „behindert“ diagnostiziert werden, auch in der Folge tatsächlich als „Andere“ behindert, marginalisiert und ausgeschlossen werden. Der unterschiedliche Fokus der drei genannten Modelle auf soziale Prozesse der Behinderung, kulturelle Prozesse des Othering bzw. rechtliche Aspekte der Exklusion arbeiten spezifische Aspekte und Dimensionen heraus, die in der Trennung der Ebenen die Tragweite einer jeden Dimension herausarbeiten und sich doch gut miteinander verbinden lassen. Dann ergeben sie ein komplexes Bild einer Gesellschaft, die auf unterschiedlichen Ebenen „Behinderung“ und „Behinderte“ hervorbringt. Hier kann durchaus eine Parallele zu Rassismustheorien gezogen werden, die ebenfalls unterschiedliche Dimensionen – teils im Rahmen konkurrierender Gesellschaftsmodelle – fokussieren. Dann werden etwa Kapitalismus, Imperialismus, Kolonialismus in ihren ehemaligen und aktuellen Formen als Ursache und Ziel von Rassismus analysiert. Oder aber kulturelle Prozesse der Rassialisierung von „Anderen“ und „Fremden“ stehen im Zentrum der Analyse moderner Gesellschaften. Teilweise wird beides, die Analyse kapitalistischer und moderner Gesellschaften, miteinander verknüpft, wie dies etwa in postkolonialen Studien zum Orientalismus geschieht. Sowohl in der Rassismusforschung als auch in den Disability Studies werden die unterschiedlichen Modelle und Theorien gegeneinander oder als verschiedene Ebenen von Gesellschaft ergänzend diskutiert. Sie beanspruchen dennoch gleichermaßen, zur Analyse von Gesellschaft und ihrer Theoretisierung grundlegend beizutragen und damit die Re-Formulierung allgemeiner Gesellschaftstheorien anzustoßen.

Dabei gehen Rassismusforschung und Disability Studies von ähnlichen Analysen und Prämissen aus:

  1. „Behinderung“ und „Migration“ werden gesellschaftlich konstruiert. Aus der Perspektive traditioneller Forschung und alltäglicher Diskurse erscheint diese Feststellung abwegig, schließlich gäbe es doch „Behinderte“ und „Migrant_innen“.

    1. Tatsächlich gibt es Migration und zwar seitdem es Menschen gibt. Migration ist der historische Normalfall. Menschen sind aus verschiedenen Gründen umgezogen, waren mobil auf der Suche nach Nahrung oder Arbeit, um Hungersnöten oder Naturkatastrophen auszuweichen, um sich anderen Familien oder sozialen Gruppen anzuschließen usw. Es wird häufig unterschieden zwischen Migration und Flucht und zusätzlich zwischen Arbeits- und Heiratsmigration, regulärer und undokumentierter, zwischen Wirtschafts-, Klima- und Kriegsflüchtlingen etc.. Die Grenzen dazwischen sind jedoch fließend und verweisen letztlich darauf, dass nicht die Bewegung als solche und die Mobilität von Menschen das zentrale Problem sind (sie können es sein), sondern die Umstände, unter denen Mobilität stattfindet. Migrant_innen müssen sich in Kategorien einordnen, um eine Legitimation für ihre Bewegung zu finden, eine Begründung, die sie berechtigt, Nationalstaatsgrenzen zu überwinden und auf einem anderen Territorium zu leben als jenes, das als ihre „Heimat“ gilt und letztlich nichts anderes ist als der Nationalstaat, dessen Ausweis und Bürger_innenrechte sie besitzen.

      Ohne die Überwindung von Nationalstaatsgrenzen wird Migration nur selten als solche bezeichnet. Das ist einerseits berechtigt, weil nur dann mobilen Menschen Probleme entstehen, wenn sie Grenzen überschreiten, und zwar unberechtigterweise. Dabei handelt es sich regelmäßig um Menschen aus dem sog. globalen Süden (der nicht mit dem geographischen identisch ist), die mobil sein müssen, um den imperialen, kolonialen und neokolonialen Folgen der Zerstörung und Ausbeutung ihrer Geburtsorte zu entkommen oder auch jenen Gesetzen und Gesellschaftsordnungen, die durch die Kolonisierung und Nationalisierung der Welt von Europa aus in den Trikont gebracht wurden. Migrant_innen versuchen sich und ihre Angehörigen zu ernähren, indem sie dorthin gehen, wohin der Reichtum aus der Ausbeutung ihrer „Heimat“ gebracht wurde und wo sich Gesellschaftsordnungen etabliert haben, die es sich auf Grund der genannten historischen Entwicklungen leisten können, human mit der Bevölkerung und damit auch mit ihren Minderheiten umzugehen.

      Gleichzeitig stellt die Fixierung von „Migration“ auf bestimmte Gruppen eine problematische Verengung dar, weil der Vergleich zwischen den unterschiedlichen Gruppen, die mobil sind, verdeutlicht, dass nicht die Migration als solche ein Problem darstellt (darstellen muss), sondern die Bedingungen, unter denen sie stattfindet. Auslandsstudierende, transnationale Manager_innen, Militär- und Botschaftsangehörige etc. gelten nicht als Migrant_innen, obwohl sie Nationalstaatsgrenzen überwinden. Auch sie können Ungewohntes zunächst als fremd empfinden, dadurch auffallen und einige Zeit benötigen, um sich zurechtzufinden. Die Bedingungen, unter denen dies geschieht, sind jedoch gänzlich andere als jene der „Migrant_innen“, und die als „Migrant_innen“ oder als Bürger_innen „mit Migrationshintergrund“ Bezeichneten müssen nicht zwangsläufig Fremdheitserfahrungen machen. Der Vergleich kann zeigen, worin die Differenz und damit das Spezifische liegt und wie wenig hilfreich es ist, sich mit Traditionen und Besonderheiten aus dem Herkunftsland (der Großeltern) zu beschäftigen, mit Essgewohnheiten, Schulsystemen, religiösen Geboten, Geschlechterverhältnissen, Behindertenbildern etc., um die spezifische Situation von „Migrant_innen“ in Deutschland im Unterschied etwa zu Botschaftsangehörigen oder sog. Elitemigrant_innen nachvollziehen zu können.

      Sich mit anderen Nationalkulturen zu beschäftigen, ist sicherlich interessant und kann dazu beitragen zu verstehen, wie unterschiedliche Gesellschaften miteinander zusammenhängen, wie etwa homophobe Gesetze mit dem Kolonialismus in die Welt getragen wurden und heute in Gesellschaften zur Verfolgung von Homo-, Trans- und Intersexuellen eingesetzt werden, in denen es zuvor nicht einmal eine dichotome Trennung zwischen Hetero- und Homosexualität oder eine Zweigeschlechterordnung gab. Das Interesse für andere Gesellschaften kann also die machtvolle Verflechtung der Welt verdeutlichen oder aber dazu dienen, einen befremdenden Blick auf „die Anderen“ als homogene Gruppe und essentielle Kultur zu werfen, der sie erst zu Anderen macht („wie gehen XY mit „ihren“ Frauen, Schwulen und Behinderten um“). Der „eigene“ Beitrag zur Differenz der Anderen wird als relationaler vernachlässigt und als paternalistischer in mildtätige Hilfe transformiert. Gleichzeitig werden Differenzen nicht als unterschiedliche Lebensformen oder Möglichkeiten, mit Welt umzugehen verstanden, sondern linear in ein Entwicklungsmodell gebracht, an dessen Spitze eine spezifische Norm eines „perfekten“, „entwickelten“, „modernen“ Menschen gesetzt wird.

      Analysen „fremder Kulturen“ können also dazu beitragen zu verstehen, wie es dazu kommt, dass es Kulturen im Plural gibt, dass Deutungen und Umgangsweisen verschieden oder gleich sein können und wie dies miteinander und mit dem „Eigenen“ zusammenhängt. Sie können damit auch dazu beitragen zu verstehen, was „Migration“ ist. Je nach Perspektive wird die Antwort darauf eine andere sein, das verweist wiederum auf den Konstruktionscharakter von „Migration“, nicht als Bewegung von Menschen, sondern als das, wie „Migration“ thematisiert wird, was dabei interessiert, wie sie mit Nationalstaatsgrenzen, Kolonialismus, „Entwicklungshilfe“, Kultur- und Medienpolitik usw. ins Verhältnis gesetzt wird oder eben nicht. Es geht also um die Frage danach, aus welcher Perspektive es notwendig oder hilfreich erscheint, sich mit „Migration“ zu beschäftigen und welche Rolle dabei gesellschaftlichen, politischen, sozialen, kulturellen u.a. Aspekten zugewiesen wird.

      Aus der Perspektive der Rassismusforschung wird „Migration“ als gesellschaftliche Konstruktion analysiert, die über die Homogenisierung, Essentialisierung und Dichotomisierung „fremder Kulturen“ „Andere“ und „Eigene“ hervorbringt. Diese Konstruktion (zusammen mit anderen entlang von „Geschlecht“, „Klasse“ etc.) stellt den historischen Kontext dar, mit dem sich Subjekte auseinandersetzen (müssen), um sich zu subjektivieren und handlungsfähig zu werden. „Kulturen“ werden in einem machtförmigen Prozess hervorgebracht, der aufeinander verweist. Die Durchdringung und Interrelation von „Kulturen“ sind nicht erst ein Produkt von Globalisierung, sondern verweisen auf Grund der Mobilität von Menschen, Gruppen, Kulturen, Kapital und auch von Grenzen auf eine lange und wechselhafte Geschichte. Das heißt: ja, es gibt Migration, aber sie ist aus Sicht der Rassismusforschung kein Thema, das aus sich heraus analysiert werden kann und sie ist auch nicht das eigentliche Problem, sondern die Umstände, die mit der Mobilität einhergehen, sind das Problem, „Migration“ ist demnach Effekt einer gesellschaftlichen Konstruktion.

    2. Auch Behinderung gibt es, Menschen sind und waren immer schon verschieden, körperlich, kognitiv, psychisch etc. Die Definition dessen aber, was als jenseits der Norm verschieden ist in einer Weise, die einer besonderen Hinwendung bedarf (Erforschung, Erfassung, Therapeutisierung, Heilung, Pädagogisierung, aber auch Exotisierung), wird in gesellschaftlichen Konstruktionsprozessen hervorgebracht. „Behinderung“ gibt es demnach ebenso wenig an sich (wie „Migration“), sie kann deswegen – aus der Perspektive der Disability Studies – nicht aus sich heraus nachvollzogen werden. Während medizinische und pädagogische Modelle von Behinderung dies versuchen und ihre Bemühungen in Diagnosen und Therapien münden, schlägt die Perspektive der Konstruktion von Behinderung vor, die historische Gewordenheit, die kulturelle Bedeutung, den gesellschaftlichen Kontext und die Institutionalisierung und Materialisierung von „Behinderung“ zu fokussieren. Die Perspektive der Disability Studies fragt danach, zu welchen Zeiten und an welchen Orten Körper (und dies schließt auch psychisch und kognitiv markierte Körper ein) als Besondere und Andere bezeichnet wurden und werden, welche Umstände dazu führten und führen, dass diese „Anderen“ bestimmter Handlungsmöglichkeiten beraubt und spezifischer Behandlungen zugeführt werden, welche Erfahrungen in welchen Kontexten als „anders“, als nicht „normal“ gedeutet werden, welches Leben nicht als lebensfähig oder lebenswert gilt. Diese Fragen können nur bedingt aus der Erforschung von „Behinderung“ im Sinne der medizinischen „Beeinträchtigung“ heraus beantwortet werden, vielmehr verweisen sie auf jene gesellschaftlichen Kontexte, die „Behinderung“ und „Nicht-Behinderung“ als solche hervorbringen. Selbst die Definition dessen, wer lebensfähig ist oder nicht, kann nicht ohne jene gesellschaftlichen Kontexte nachvollzogen werden, die zur Festlegung des Maßstabs führen, ab wann die Angewiesenheit auf Menschen, Medikamente oder Maschinen und das Bewusstsein seiner_ihrer Selbst es erlauben und rechtfertigen, das eine Leben als lebensfähig und das andere als nicht lebensfähig zu diagnostizieren. Die Konstruktion dessen, was als „Behinderung“ und als „Beeinträchtigung“ bzw. als „normal“ gilt, täuscht darüber hinweg, dass die Grenzen fließend sind, die Definitionen verändert werden und die Umstände sich unterscheiden, so dass in einem Kontext eine „Behinderung“ und in einem anderen eine „Begabung“ daraus wird, während in einem weiteren Kontext dieselbe „Beeinträchtigung“ irrelevant ist, als solche also gar nicht erst benannt wird.

      Von Konstruktionen und fließenden Grenzen zu sprechen heißt aber nicht, dass es keine Rolle spielt, ob jemand als „behindert“ gilt oder nicht und welche „Behinderung“ oder „Beeinträchtigung“ in welchem gesellschaftlichen Kontext diagnostiziert wird. Im Gegenteil, die Konstruktionen haben reale Folgen. Sie sind weder beliebig noch reine Vor- oder Einstellungen, sondern haben sich in historischen Situationen und Prozessen entwickelt und wurden selbst zu materiellen Bedingungen. Die Konstruktion von „Behinderung“ und damit „Normalität“ ist zwar als historische kontingent, gleichzeitig aber hat die Konstruktion Effekte, die in Regelungen, Normen, Architektur, Fotographie usw. materialisiert und institutionalisiert werden und damit selbst zu Bedingungen werden. Sie zeugen von und ziehen nach sich, was „normal“ ist und was nicht, welche Differenzierungen der Norm (welcher Norm?) angepasst werden können oder sollen, welche Schönheitsideale oder Gesundheitskonzepte maßgeblich sind für Wohlbefinden und Kostenübernahme, wie Körper erzieherisch und therapeutisch modelliert werden, wie sie künstlerisch verarbeitet oder medial vermarktet werden, welchen Nutzen eine Gesellschaft aus spezifischen Körpern, kognitiven und psychischen Erfahrungen ziehen kann bzw. will, etc. Diese Aspekte haben individuelle Folgen, die aber von kulturellen und sozialen Prozessen durchdrungen sind und darauf verweisen, wie eine Gesellschaft sich die Beschaffenheit und Zusammensetzung „ihres“ Volkskörpers vorstellt und bestrebt ist, ihn hervorzubringen. Fragen nach dem „Volkskörper“, die auch im Kontext von „Migration“ in einer spezifischen Weise gestellt werden, spielen im Kontext von „Behinderung“ eine prominente Rolle.

      Der Vergleich zwischen Konstruktionen von „Behinderung“ und „Nicht-Behinderung“, die Berücksichtigung zeitlicher und räumlicher Differenzen in historischer Perspektive kann dazu beitragen, den Konstruktionscharakter von „Behinderung“ und „Normalität“ herauszuarbeiten und den Konstruktionsprozess zu rekonstruieren. Dies kann in einer Weise geschehen, die „Behinderung“ im „eigenen“ Kontext (in westlichen Gesellschaften) in einen dichotomen Gegensatz zu ehemaligen (früher) oder „fremden“ („afrikanischen“, „islamischen“) Definitionen von und Umgangsweisen mit „Behinderung“ bringt. Ähnlich wie bei der entsprechenden Beschäftigung mit „Migration“ werden dann eher jene Aspekte herausgestellt, die die Differenz belegen und das „Andere“ (und damit auch das „Eigene“) aus sich heraus zu erklären versuchen, zu essentialisieren also („Behinderung im Islam“ etwa). Das hat Vorteile für „das Eigene“, denn dann unterscheiden sich aktuelle „eigene“ Behindertendiskurse und –politiken wohltuend von jenen im Nationalsozialismus und „in Afrika“ oder „im Islam“. „Wir“ wären dann auf dem richtigen Weg und müssten „Anderen“ zeigen, wie sie es machen müssen bzw. sie dabei – ungefragt oder nicht – unterstützen. Unerwähnt bleibt aber, dass dieser als „eigener“ bezeichnete Umgang vor allem auf Grund des Reichtums (und nicht der christlichen Mildtätigkeit oder aufgeklärten Vernunft) des „Westens“ möglich ist, der auf Kosten der anhaltenden Ausbeutung und Verarmung des Trikont und zu Gunsten des Westens geht (und nicht der barbarischen Tradition oder islamischen Kultur „der Anderen“).

      Eine Perspektive, die die Kategorie „Behinderung“ als interrelationale analysiert, thematisiert dagegen die Situation von Menschen mit „Behinderung“ und „Migrationshintergrund“ im „eigenen“ Land nicht entweder als „behindert“ oder als „fremd“ und damit als jeweils monokausal und essentialistisch. Vielmehr wird in dezentrierter, interrelationaler Perspektive danach zu fragen sein, wie „Beeinträchtigung“ und „Behinderung“ mit Waffenexporten und Außenpolitik sowie Behinderten- in Kombination mit Ausländerpolitik kausal zusammenhängen, wie also das Verhältnis von „Behinderung“ und „Migration“ im „eigenen“ Staat konzipiert ist und Wirkungen zeigt, nicht als additive Aspekte, sondern als sich durchdringende Relation. Konkret werden Fragen danach gestellt, warum „Migrant_innen“ („Asylbewerber_innen“) mit „Beeinträchtigung“ im reichen, aufgeklärten, „behinderten“freundlichen Deutschland nicht jene Sozialleistungen erhalten wie „unsere Behinderten“ auch. Oder wie zur Feststellung einer „geistigen Behinderung“ sprachliche Standards zu Grunde gelegt werden, die der multilingualen Zusammensetzung der Bevölkerung und damit auch der jener mit einer „Beeinträchtigung“ nicht annähernd gerecht werden können. „Verhaltensauffälligkeiten“, „Lernbehinderungen“ und „psychische Erkrankungen“ werden dann nicht als Ausdruck einer „fremden“ Kultur oder eines „Kulturkonflikts“ gedeutet, sondern im Kontext einer Gesellschaft, die zwischen „Kulturen“ unterscheidet, um zu rassialisieren und zu behindern. Ein historischer und gesellschaftlicher Vergleich also, der interrelational vorgeht, sucht sowohl nach fließenden Übergängen als auch nach jenen Bezügen, die Behinderung und Normalität, Migration und Nation miteinander verschränken, auseinander dividieren, aufeinander verweisen etc.

  2. Die gesellschaftliche Konstruktion von „Behinderung“ und „Migration“ geschieht auf unterschiedlichen Ebenen, die ineinander greifen. Sie wurden bereits angedeutet und sollen nun systematisch auf die Ebenen der Struktur, der Institutionalisierung und der Diskursivierung bezogen werden.

    1. Zunächst zur Diskursivierung. Unsere Gesellschaft geht von einer weißen-deutschenchristlichen, gesunden, nicht-behinderten (,bürgerlichen, männlichen, heterosexuellen) Norm und Normalität aus (auch dies alles Konstruktionen), die sie immer wieder neu, verändert, aktualisiert, modernisiert hervorbringt. In Schulbüchern, Romanen, Filmen, Liedern, Sach-und Fachbüchern, Redewendungen etc. bleiben diejenigen, die als normal gelten, in ihrer Normalität unmarkiert (wenn von Kindern die Rede ist, sind weiße-deutsche, nicht behinderte gemeint, im Unterschied zu Kindern mit „Migrationshintergrund“ und Kindern mit „Behinderung“, die den entsprechenden Zusatz erhalten), die Norm bleibt also unmarkiert und gleichzeitig in ihrer Perspektive zentral. Die Perspektive ist gerichtet auf das, was anders ist, erklärungsbedürftig, interessant, bemitleidenswert – diese Perspektive ist eine, die von einer historischen Norm, einem gesetzten Zentrum her formuliert ist. Wenn in Filmen Schauspieler_innen mitspielen, die als „behindert“ oder „fremd“ markiert sind, dann ist ihre Rolle die einer_s „Behinderten“ oder einer_s „Migrantin_en“, ihre „Beeinträchtigung“ oder „Fremdheit“ steht im Vordergrund, wird thematisiert und problematisiert – Vorlieben, vielfältige Beziehungsaspekte, gute und schlechte Angewohnheiten, die gesamte Person und ihr Part im Film werden auf Merkmale reduziert, die mit „Behinderung“ bzw. „Migration“ in engen Zusammenhang gebracht werden. Diejenigen, die unmarkiert bleiben, verfügen im Vergleich zu ihren markierten Kolleg_innen über ein breiteres Spektrum an Persönlichkeiten und Rollen. Für markierte Zuschauer_innen sind derartige Filme nicht produziert, zu undifferenziert und stigmatisierend wirken die Blaupausen der Stereotype und Wünsche, die hegemoniales Wissen re-/produzieren und am Begehren „normaler“ Zuschauer_innen ansetzen. Ähnliches gilt für Schulbücher, die über „Behinderung“, „Homosexualität“, „Migration“, „Islam“ und „fremde Kulturen“ aufklären und dabei aus der Perspektive, in der Perspektive und für die Perspektive „normaler“ Schüler_innen das „Andere“ diskursivieren. Sobald die „Anderen“ nicht mehr benötigt werden, um das Böse, das Fremde, das Beängstigende, das Begehrte zu thematisieren, sind sie nicht mehr existent.

      Die Diskursivierung von „Behinderung“ und „Migration“ schöpft aus tradierten Wissensarchiven und entsprechenden Bildern und Assoziationen, die in der Regel unhinterfragt bleiben, weil sie als gültiges Wissen und als normal gelten, im Sinne der anzustrebenden Norm, aber auch der empirischen Normalität. „Behinderte“ und „Migrant_innen“ (interessant ist, dass „Behinderte“ im hegemonialen Diskurs geschlechtsneutral formuliert sind, während der Unterstrich bei Migrant_innen darüber hinwegtäuscht, dass diese nie anders als binärvergeschlechtlicht markiert werden, „Die Türkin“ evoziert ganz andere Bilder als „Der Türke“, während „Behinderte“ geschlechts- und sexualitätslos gedacht werden), „Behinderte“ und „Migrant_innen“ subjektivieren sich in einem diskursiven Kontext, der sie primär als solche adressiert, ihre „Behinderung“ bzw. ihr „Migrationshintergrund“ ist stets co-präsent, auch dann, wenn sie sich zu ganz anderen Themen äußern. Insofern ist es in einem diskursiven Raum, der von entsprechenden Markierungen durchzogen ist, nicht möglich, die Markierung zu ignorieren. Denn es spielt tatsächlich eine Rolle, mit welcher Markierung sich eine Person auseinandersetzen muss – oder eben nicht. „Migrant_innen“, die diskursiv mit „dem Islam“ in Zusammenhang gebracht werden, beginnen tatsächlich, sich damit auseinanderzusetzen und eine Position dazu (ablehnend, bestätigend, differenzierend) zu entwickeln. Das erklärt etwa, warum sich die sog. erste Generation der „Migrant_innen“ weniger mit „dem Islam“ beschäftigt als die nachfolgenden, hier aufgewachsenen Generationen. Daraus folgt, dass ein ethnologischer oder religionswissenschaftlicher Blick auf „deren“ Kultur und/oder Religion jene Dimensionen ausblendet, die dazu geführt haben, dass „Kultur“ oder „Religion“ eine Rolle spielen.

      Ein erweiterter Analyserahmen wird die zunehmende Bedeutung von „Religion“, die sie für junge „Migrant_innen“ hat, in einen Kontext bringen zur allgemein steigenden Bedeutung von Religion sowohl für einzelne Menschen, insbesondere aber für die politischen und kulturellen Diskursivierungen von Eigen- und Fremdgruppen seit der Etablierung einer „Neuen Weltordnung“ nach dem Ende des „Kalten Krieges“. Die zeitliche und räumliche Kontextualisierung der Bedeutung von Religion für junge Menschen „mit Migrationshintergrund“ wiederum fokussiert auf Diskursivierungsweisen von Migration in der gegenwärtigen Bundesrepublik. In der BRD wurden „Migrant_innen“ zunächst bezeichnet als „Gastarbeiter“ (nur männlich, obwohl sehr viele Frauen zur Aufnahme einer Arbeit eingewandert waren) und in der DDR als „Vertragsarbeiter“ (egal woher), später als „Fremde“ („fremde Kulturen“) und heute als „Muslim_innen“ („Türk_innen und Araber_innen“). Schüler_innen werden in Projekttagen aufgefordert, etwas zu „ihrer“ Religion vorzubereiten (zuvor sollten sie Essen aus „ihrer Heimat“ mitbringen und entsprechende Lieder und Tänze vorführen, davor wurden sie – wenn überhaupt – in „Ausländerklassen“ beschult, das geschieht heute unter einem anderen Vorzeichen), Schulabgänger_innen erhalten keinen Ausbildungsplatz mit Hinweis darauf, dass Kopftücher ein falsches Signal im emanzipierten Deutschland setzten (an die Mädchen gerichtet) und weibliche Vorgesetzte die Respektlosigkeit „muslimischer“ Jungs nicht tolerierten (an die Jungs gerichtet), Studierende, die als Muslime markiert sind, geraten als potentielle Terrorist_innen („Schläfer_innen“) in Generalverdacht, um die Auseinandersetzung mit „Behinderung“ interkulturell zu akzentuieren, werden Studien zum Behindertenbild im Islam durchgeführt, Fragen nach der politischen Partizipation von „Migrant_innen“ werden in der Islamkonferenz diskutiert und an ihre Bereitschaft zur Übernahme „unserer Werte“ gekoppelt etc.

      Diese Beispiele mögen für nicht-markierte weiße deutsche Personen überzogen klingen, sind aber für als Muslime Markierte Alltag, ein Alltag, der ihnen gegenüber von Diskursen durchzogen ist, die sie als „Muslime“ ansprechen und die ihnen gar keine andere Wahl lassen, als sich mit „dem Islam“ zu beschäftigen. Die Konstruktion von „Migration“, die derzeit prominent als „muslimische“ verhandelt wird, hat reale Folgen für „Migrant_innen“. Die Art und Weise, wie sie sich damit auseinandersetzen, können unterschiedlich sein. Der Rückzug in „eigene“ Communities oder auch Moscheegemeinden kann deswegen als Alternative gewählt werden, weil dort die „Kultur“ und die „Religion“ keine Rolle mehr spielen müssen, Beziehungen und Interessen sich entlang anderer Kriterien entfalten können. So findet in Moscheen etwa Nachhilfeunterricht statt, es werden Kontakte zur Arbeitsvermittlung geknüpft, nicht selten stehen Tischtennisplatten in den Räumlichkeiten oder es wird über Politik diskutiert. Natürlich kann auch die Spiritualität, die Diskussion über religiöse Werte, die Auseinandersetzung mit religiösen Normen, der „eigene“ positive Bezug auf die „in Deutschland“ negativ konnotierte islamische Zugehörigkeit bedeutsam sein. In der „Migration“, die dann als Diaspora diskursiviert wird, und zwar in Gesellschaften, die „das Andere“ religiös diskursivieren, können die genuin religiösen Aspekte aber paradoxer Weise gerade in Migrant_innencommunities in den Hintergrund treten.

      Ähnliches gilt für Zusammenschlüsse von „Behinderten“. Die Perspektive auf „Behinderung“ kann in der Kommunikation und Interaktion mit „Gleichen“ eine andere sein als in Kontexten, in denen sie die einzigen sind, die auffallen, auf die Rücksicht genommen werden muss, über die nicht (offen) gelacht werden darf, die nicht zu Kindergeburtstagen eingeladen werden etc. „Behinderte“ können in „eigenen“ Räumen zu Persönlichkeiten werden, die sich zwar auch mit Themen beschäftigen, die mit „ihrer“ körperlichen oder psychischen Verfassung zusammen hängen, aber nicht nur und nicht primär und nicht immer im Zusammenhang damit. Diese Räume sind freilich, ähnlich wie Migrat_innencommunities, marginalisiert, Orte, die auf Grund der Marginalisierung und damit nicht „frei“ gewählt werden und auch nicht mit gleichen Möglichkeiten und Rechten ausgestattet sind. Dennoch bieten sie Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten, die vielfältiger und differenzierter sein können, weil sie „unter Gleichen“ stattfinden, die als „gleich“ konstruiert werden und als solche die Erfahrung von Behinderung machen. Es wird sich zeigen, ob das Projekt der vollständig inklusiven Beschulung von „Behinderten“ und „Nicht-Behinderten“ den Effekt haben wird, „Behinderte“ als normale Mitschüler_innen zu adressieren, so dass die Bedeutung der Peers tatsächlich überflüssig wird – oder nicht, und sie dann zwar nicht in besonderen Schulen und Klassen ausgegliedert, aber innerhalb der Klassen marginalisiert werden. Die Exklusion von „Behinderten“ würde in eine Marginalisierung transformiert, wie sie „Migrant_innen“ in Regelschulen erleben, so sie nicht mit Verweis auf ihre „Sprachdefizite“ (die neuerdings „nicht-deutsche Herkunftssprache“ heißen) oder ihr auffälliges („fremdes“) Verhalten in Sonder- bzw. Förderschulen exkludiert werden.

      Derzeit finden auf politischer Ebene Debatten und Bemühungen statt, die Inklusion von „Behinderten“ voranzutreiben, etwa durch die gemeinsame Beschulung aller Kinder. Die Diskursivierung von „Behinderung“ spielt dennoch weiterhin eine zentrale Rolle. Der politische Wille (dem jahrelange Kämpfe vorausgingen), Personen mit „Beeinträchtigung“ nicht länger auszugrenzen, greift zwar derzeit in spezifischen Weisen in Diskurse über „Behinderte“ ein. Gleichwohl kommen Menschen, die als „behindert“ markiert sind, nicht mehr vor, sobald es nicht länger um ihre „Beeinträchtigung“ – und sei es in inklusiver Weise – geht. Die übliche Darstellung von Kindern, Jugendlichen, Freizeit, Beziehungsproblemen, Werbung etc. bleibt „normal“ und wird lediglich punktuell ergänzt durch Einschübe, in denen „Behinderung“ und „Behinderte“ diskursiviert werden als trotzdem schön, sportlich, erfolgreich und weiterhin als Träger (zu vermeidenden) Leids, als Objekte von Fürsorge und Hilfsbereitschaft, als tragisches Schicksal, das zu behandelnd und eigentlich einer fortschrittlichen, modernen Nation und Kultur nicht würdig ist. Der Autonomie des weißen Mannes (und zunehmend auch der weißen Frau) ist „Behinderung“ abträglich und sollte möglichst vermieden werden. Trotz inklusiver bildungspolitischer Bestrebungen (wie ernst oder nachhaltig sie betrieben werden), bleibt die Diskursivierung von Behinderung als Leid, das präventiv zu vermeiden ist, dominant.

      Diskurse über „Behinderung“ werden getragen von einer Haltung des Mitleids, die einhergeht mit Aggression, weil es „Beeinträchtigung“, unterschiedliche körperliche, kognitive und psychische Verfasstheiten trotz weitreichender präventiver Maßnahmen immer noch gibt – ähnlich wie Diskurse über „Migration“. Gründe für „Migration“ werden im Herkunftsland gesucht und bekämpft, „Migrant_innen“ werden an den Grenzen nach Europa von der Einreise abgehalten. Der Prävention von „Migration“ bzw. der Anwesenheit von „Migrant_innen“ in Europa entspricht die Prävention von „Behinderung“. „Behinderung“ wird durch Vorsorgeuntersuchungen, therapeutische und medizinische Eingriffe während der Schwangerschaft und Präimplantationsdiagnostik zu vermeiden gesucht. Für „Migrant_innen“ mit „Behinderung“ gelten Sonderregelungen, die im Spannungsfeld zwischen ihrer Ausbeutung als Arbeitskraft, der eingeschränkten Kostenübernahme für Heil- und Hilfsmittel und möglichen Abschiebehindernissen aus humanitären Gründen changieren. Die Partizipation von „Migrant_innen“ und die Inklusion von „Behinderten“ zielen nicht notwendig auf die Inklusion und Partizipation von „Migrant_innen“ mit „Behinderung“.

      Analog zur essentialisierenden ethnologischen und religionswissenschaftlichen Beschäftigung mit „Migration“ sind medizinische, pädagogische und therapeutische Diskursivierungsweisen von „Behinderung“ hegemonial. Sie finden ihren Ausdruck in politischen Programmen, professionellen Subdisziplinen, kulturellen Produkten und in alltäglichen und öffentlichen Diskursen. Die Distanzlosigkeit, die Migrant_innen und Behinderte auf ihr Anderssein reduziert und zu Objekten der Neugier und der Re-Zentrierung von Normalität machen, ähneln sich: „Wo kommst Du her?“ bzw. „Was hat er denn?“, „Woher sprichst Du so gut deutsch?“ bzw. „Wie ist es dazu (also zur Behinderung) gekommen?“, „So dunkel bist Du gar nicht“ bzw. „Meine Augen sind auch nicht die besten“, „Schwarze haben Rhythmus im Blut“ bzw. „Blinde hören besser“, „Wann gehst Du zurück?“ bzw. „Kann man gar nichts dagegen tun?“ Solche Platituden, die grenzüberschreitend, paternalistisch und ausgrenzend sind und gleichzeitig aus einer „normalen“ und normalisierenden, die Norm von „uns“ und „den Anderen“ wieder herstellenden Perspektive geäußert werden, kennen vermutlich alle „Migrant_innen“ und „Behinderten“ gleichermaßen. Ihre Diskursivierung als Andere wird im Alltag und in unterschiedlichen Facetten immer wieder aufs Neue aktualisiert, als freaks und exotisch, aufregend und beängstigend, beneidenswert und verabscheuenswürdig, jedenfalls als nicht normal und damit als jenseits moderner Gesellschaftsordnungen liegendes Problem des Einzelnen. Genau das aber, die Individualisierung „nicht-normaler“ Lebenslagen, die nicht zur Moderne gehören, ist das spezifische Moment moderner Gesellschaften.

      Diskurse über „Behinderung“ und „Migration“ haben gemeinsam, dass sie „Migrant_innen“ und „Behinderte“ homogenisieren (alle gleich), essentialisieren (weil ihre Behinderung/Kultur so ist) und dichotomisieren (sie versus wir). Die Perspektive auf „Migration“ bzw. „Behinderung“ ent-historisiert diese, die Fokussierung auf deren Kultur/Religion bzw. Krankheit/Beeinträchtigung ist eine von außen, die das Verhältnis zwischen „uns“ und „den Anderen“ als hierarchisches setzt (wir analysieren/diagnostizieren und helfen/erziehen/zivilisieren Euch) anstatt es als machtförmiges zu analysieren und zur Reduktion des Gefälles beizutragen. Gleichwohl sind hegemoniale Diskurse über „Behinderung“ und „Migration“ weder statisch noch einheitlich. Gerade weil es sich dabei um historische Konstruktionen handelt, die in spezifischen gesellschaftlichen Kontexten durchgesetzt wurden, ist es möglich, sie zu irritieren und zu hinterfragen, zu pluralisieren und zurückzuweisen. Aktivist_innen, Künstler_innen, Wissenschaftler_innen, soziale Bewegungen, Einzelne tragen immer wieder dazu bei, hegemoniale Diskurse zu stören. Das können medienwirksame Auftritte sein wie die „Krüppelschläge“ des Aktivisten Franz Christoph gegen den damaligen Bundespräsidenten Carl Carstens, juristische Auseinandersetzungen wie jene der Kopftuch tragenden Lehrerin Fereshta Ludin, oder auch unbeabsichtigte Interventionen, die die Ordnung der Dinge – zumindest zeitweilig – irritieren und sie damit der Reflektion zugänglich machen. Hier ist also vor allem die diskursive Ebene bzw. das kulturelle Modell angesprochen, Analyse und Intervention beziehen sich auf die Konstruktion des „Anderen“ und fordern sie heraus, sie hinterfragen das, was als Wissen gilt und setzen ein anderes Wissen, viele andere Wissen, die Perspektiven sind, auf die Agenda. Wie die genannten Beispiele aber zeigen, stimmen Diskurse über „Migration“ und „Behinderung“ nicht gänzlich überein, sondern können sich grundlegend unterscheiden, etwa wenn „Behinderte“ nicht einmal in einem aggressiven Akt ernst genommen werden, während „Migrant_innen“ allein durch ihre Präsenz eine aggressive Absicht zur Unterwanderung unterstellt wird. Die Beispiele zeigen auch, dass die diskursive Ebene eng mit den anderen verflochten ist, der institutionellen und der strukturellen, denn es geht dabei auch um reale Folgen der Konstruktionen und entsprechenden Interventionenauf juristischer, administrativen, akademischer etc. Ebene.

    2. Damit wären wir bei der zweiten Ebene, jene der Institutionalisierung. Das (vermeintliche) Wissen, das, was sich als Wissen durchgesetzt hat, ist in Handlungsabläufe, Regelungen, Umgangsweisen verschiedener Art eingegangen, es wurde oder hat sich institutionalisiert, so dass auch dann, wenn nicht von „Behinderung“ oder „Migration“ die Rede ist, das hegemoniale Wissen über „Behinderung“ und „Migration“ und das, was es jeweils nicht ist, darin ein- und aufgeht. Die historische Hervorbringung einer Norm, die körperlich, psychisch und mental „gesund“ ist und weiß, deutsch, christlich/säkular, materialisiert sich in Gesetzen, Raumanordnungen, sozialen Beziehungen etc. Indem Materialisierungen und Institutionalisierungen spezifische Wissensordnungen, Lebenslagen und Lebensweisen, Bedürfnisse, Bewältigungsformen als „normal“ setzen, schließen sie andere ganz aus oder unterwerfen sie besonderen Regelungen, auch ohne dies im Einzelnen explizit auszusprechen, im Einzelnen zu wollen oder auch zu wissen, dass sie es tun.

      Wenn bei öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln nicht bedacht wird, dass sie barrierefrei sein müssen, dann wurde in der Raumplanung und Architektur ein Wissen über „normale“ Menschen institutionalisiert, das „Behinderte“ nicht einschließt. Solche öffentlichen Räume sind dann aber nicht öffentlich, weil sie Menschen ausschließen, die die Treppen nicht überwinden, die Klingel oder Türklinke nicht benutzen, die Hinweisschilder nicht lesen können etc., sie diskriminieren institutionell. Wenn soziales Engagement danach bemessen wird, ob sich Menschen ehrenamtlich in einem Verein engagieren, dann geht ein spezifisches Wissen in Forschungsdesigns und Förderprogrammen ein, das eine Normalität voraussetzt und diese institutionalisiert, die keine ist. Denn es wird nicht berücksichtigt, dass sich in Migrant_innencommunities andere Formen des Engagements entwickelt haben, die auf diese Weise institutionell diskriminiert werden – ohne es deutlich zu formulieren schließen der Entwurf des Forschungsdesigns und die Ausschreibung der Förderung „Migrant_innen“ aus. Wenn die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit nur dann verwirklicht werden kann, wenn Religionsgemeinschaften sich analog zu christlichen Kirchen organisieren, dann wurde eine spezifische Organisationsform institutionalisiert, die andere Organisationsformen ausschießt. Es gibt dann keine allgemeine Religionsfreiheit, ohne dass dies ausgesprochen würde. In den Beispielen wurde nicht (unbedingt) absichtsvoll und böswillig von der Minderwertigkeit anderer Seins- und Lebensformen ausgegangen. Im Effekt aber findet eine Ausgrenzung statt, weil von einer allgemeingültigen Normalität ausgegangen wird, die institutionalisiert wurde bzw. sich institutionalisiert hat.

      Schule ist ein gutes Beispiel für institutionelle Diskriminierung, die „Behinderte“ und „Migrant_innen“ (fast nie „behinderte Migrant_innen“ oder „Behinderte mit Migrationshintergrund“) in unterschiedlichen Weisen betrifft und derzeit doch über eine große Schnittstelle verfügt (Kinder mit „Migrationshintergrund“ in Förderschulen). Die Regelschule geht von einem sozialen Hintergrund (weiße Mittelschicht), einer sprachlichen Kompetenz (Monolingualität) und einer häuslichen Situation (bürgerliche Kleinfamilie) aus, die Schüler_innen „mit Migrationshintergrund“ regelmäßig benachteiligt. Schüler_innen „mit Migrationshintergrund“ werden in der Regelschule – formal – nicht anders behandelt als andere. Weder wird in Lehrplänen, didaktischen Vorbereitungen, bei Haus- und Klassenarbeiten danach unterschieden, wie die Klasse zusammengesetzt ist, alle werden gleich unterrichtet und nach gleichen Maßstäben geprüft und bewertet – so jedenfalls die offizielle Lesart. Gleichzeitig geht die deutsche Schule von einem Lebenskontext ihrer Schüler_innenschaft aus, der die von der Schule geforderte Unterstützung der Schule (durch die Unterstützung der Kinder) gewährleistet, schulische Normen und Erfordernisse sollen in das Familienleben integriert werden. Dazu gehört, dass deutsch als Familiensprache und „deutsches“ Kulturgut als bekannt vorausgesetzt werden, spezifische nationale Perspektiven auf Geschichte und politische Bildung geworfen werden usw. Eine Lebenssituation dagegen, die von Ausländergesetzgebung durchdrungen ist, in der Zeugnisse und Ausbildungen der ersten Generation von Eingewanderten aberkannt werden, Eltern nur jene Arbeiten verrichten dürfen, die „Deutsche“ nicht bereit sind zu erbringen, private und berufliche Perspektiven von politischen und administrativen Regelungen und Willkür abhängen, andere Sichtweisen auf historische und aktuelle Ereignisse geworfen werden etc. – diese Umstände der „Migration“ kommen in Schule nicht vor, jedenfalls nicht als Lebensumstände ihrer Schüler_innschaft. Die Annahme einer homogenen weißendeutschen, bürgerlichen Schüler_innenschaft diskriminiert Schüler_innen „mit Migrationshintergrund“ institutionell, indem keine Unterschiede gemacht werden und die spezifischen Kontexte nicht berücksichtigt werden. Die fehlende Differenzierung, die in den Ablauf des regulären schulischen Lebens Eingang gefunden hat, privilegiert „deutsche“ bürgerliche Familien, die hier zur Schule gegangen sind und über das entsprechende Insiderwissen verfügen sowie über die Mittel und die Zeit, ihre Kinder den schulischen Wünschen entsprechend zu unterstützen. Da dies aber als selbstverständlich vorausgesetzt wird, werden jene Kinder regelmäßig benachteiligt, die über die entsprechende Normalität und die vorausgesetzten Ressourcen nicht verfügen (können). Ein deutlich größerer Teil an Kindern nicht-bürgerlicher Familien („bildungsfern“) und ein noch größerer an Kindern „mit Migrationshintergrund“ wird auf die Haupt- und Realschule (bzw. Mittel- oder Gesamtschule) und zunehmend auf die Sonderschule (bzw. Förderschule) verwiesen, weil sie das Klassenziel nicht erreichen bzw. die Lehrer_innen vermuten, dass sie es nicht erreichen werden – schließlich wissen sie um die Normierung ihrer Curricula, Familienmodelle etc..

      Hier liegt die Schnittstelle zu Kindern „mit Behinderung“. Die Regelschule gibt vor, nicht zu unterscheiden und diskriminiert deswegen implizit, indem sie sich orientiert an einer spezifischen Norm(alität), die sie als allgemein voraussetzt. Der Sonderschule liegt dagegen eine grundlegende Unterscheidung von Kindern mit und ohne „Behinderung“ zu Grunde. Der Ausschluss ist hier ein anderer, er ist exkludierend und segregierend, weswegen es in Abgrenzung zur Sonderpädagogik sinnvoll ist, Gegenmodelle als inklusive zu formulieren. Im Migrationskontext findet der schulische Otheringprozess in anderer Weise statt, er ist nicht exkludierend, sondern marginalisierend – jedenfalls solange die Kinder auf die Regelschule und dort in Regelklassen gehen. Das setzt sich im Arbeitsleben fort und findet seinen Ausdruck auch in Wohnformen, „Behinderte“ werden außerhalb des Sichtfeldes untergebracht und in Werkstätten beschäftigt, weder wohnen noch arbeiten sie im „eigentlichen“, „normalen“ Sinne. Dagegen wohnen Migrant_innen und arbeiten auch, aber sie unterschichten die „deutsche“ Bevölkerung, übernehmen jener Arbeiten, die „Deutsche“ nicht erbringen wollen und leben in „Ghettos“ und „Ausländervierteln“. Das jeweilige historische Wissensarchiv und die sozialen und kulturellen Repräsentationen von „Behinderten“ und „Migrant_innen“ sind in unterschiedlichen Weisen institutionalisiert worden. Menschen mit „Migrationshintergrund“ und „Behinderung“ werden dabei entweder als „behindert“ exkludiert oder als „fremd“ marginalisiert, so die These, die der empirischen Überprüfung bedarf. Dabei müsste zwischen unterschiedlichen Formen und Graden an „Beeinträchtigung“ und „Migration“ differenziert werden. Denn es gibt sehr wohl „Behinderte“, die in „normalen“ Arbeitsverhältnissen marginalisiert und „Migrant_innen“, die in irregulären Arbeitsverhältnissen von Sozialleistungen und Versicherungsschutz exkludiert sind. In beiden Fällen, der Exklusion und der Marginalisierung, haben sich aber Institutionalisierungen entwickelt, die es notwendig machen, Selbstverständlichkeiten herauszufordern, ganz normale Vorgänge, allgemeine Bestimmungen, übliche Umgangsweisen daraufhin zu befragen, wie sie regelmäßig „normale“ Menschen privilegieren, während sie „Andere“ behindern und befremden, ausgrenzen und diskriminieren.

      Derzeit findet an Universitäten eine Neuordnung statt: Die Herausbildung unterschiedlicher Sonder-Pägagogiken (für „Behinderte“, für „Ausländer“, für „Mädchen“) wird zunehmend zusammengefasst unter dem Label Inklusive Pädagogik. Dies ist einerseits zu begrüßen und sollte dazu beitragen, die allgemeine Pädagogik und ihre Abweichungen dahingehend zu überwinden, dass alle Kinder und Jugendlichen verschieden sind und ihre jeweiligen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen sind, die Pädagogik nicht von einer Allgemeinheit, die homogen ist, auszugehen hat, sondern von einer Allgemeinheit, die heterogen ist, auch in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Möglichkeiten, Ressourcen zu entwickeln und zum Einsatz zu bringen. In der Praxis ersetzt aber die Inklusive Pädagogik nicht die klassische allgemeine Pädagogik. Vielmehr hat dies den Effekt – so man den Ausschreibungen und Profilbeschreibungen entnehmen kann – dass die zwei bis drei Nischen nun zu einer Nische zusammengefasst werden und auf einem Lehrstuhl die zuvor diversifizierten Diversitäten nun in der Regel mit einem einzigen Schwerpunkt behandelt werden, während der Rest, die allgemeine Pädagogik, so weiter macht wie bisher. So sehr die Verschränkung der Diversities miteinander und mit der allgemeinen Pädagogik zu begrüßen ist, so wenig zeigt sich bislang, dass dies als gesellschafts- und damit auch disziplinenstrukturierend geschieht. Auch läuft die Fusion der Diversities Gefahr, die historische Spezifik der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Otheringprozesse und ihrer Materialisierung und Institutionalisierung nicht gerecht zu werden. Die Diversities müssten demnach zu ernst zu nehmenden Spezialisierungen entwickelt werden und gleichzeitig als Querschnittsaufgabe die allgemeine Pädagogik und andere Disziplinen durchdringen. Die strukturelle Ähnlichkeit der machtförmigen Konstruktionen darf nicht darüber hinweg täuschen, dass „Behinderung“ und „Migration“ zwar homogenisierend, essentialisierend und dichotomisierend hervorgebracht wurden, dies jedoch jeweils spezifisch geschehen ist und dies selbst innerhalb der Kategorien zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten unterschiedlich geschehen ist und verschiedene Effekte hat. Spezialisierungen sind daher notwendig, um der Komplexität der Themen gerecht werden können, die jedoch in ihrer Verwobenheit miteinander und ihrer jeweiligen Gesellschaft strukturierenden Funktion als Querschnittsaufgabe in alle Bereiche hineinragen muss.

    3. Abschließend möchte ich nur noch kurz einige Gedanken zur strukturellen Ebene vortragen. „Behinderung“ und „Migration“ strukturieren moderne Gesellschaften. Moderne Gesellschaften sind derart strukturiert, dass sie nicht nur von der genannten Norm ausgehen und die Bedürfnisse der „Normalen“ in den Mittelpunkt stellen, sondern auf der Marginalisierung, Diskriminierung und Ausbeutung „Anderer“ beruhen, von denen sie profitieren – diskursiv und/oder materiell. Moderne Gesellschaften sind ein Produkt (nicht nur) des Imperialismus, Kolonialismus und der sog. Globalisierung, die auf der Ausbeutung der Lebensgrundlagen und Arbeitskräfte „Anderer“ beruhen. Der Reichtum „des Westens“ ist ein Produkt der anhaltenden Ausbeutung „des Rests“. Die Ausbeutung wird als „Entwicklungshilfe“, „Zivilisierungsmission“ und „Investition“ legitimiert, die „eigene“ Entwicklung als zivilisiert und die „eigene“ Produktionsweise als fortschrittlich präsentiert. Der wachsende Reichtum im „eigenen“ Land (materieller und sozialer Art) gründet auf der Ausbeutung von Arbeitskräften sowohl im Trikont als auch in der Migration, als angeworbene oder undokumentierte Migrant_innen, als Hausangestellte und Pflegekräfte, in der Landwirtschaft und im Baugewerbe, in der Bekleidungs-und der Technologieproduktion etc. „Migrant_innen“ ermöglichen damit ein modernes Leben in modernen Gesellschaften, an dem sie aber gar nicht oder nicht in gleicher Weise teilhaben dürfen. Wo möglich, wird die Produktion dorthin verlegt, wo auf die Einhaltung von Arbeitnehmer_innenrechten verzichtet werden kann. Für Arbeiten, die in der „Migration“ verrichtet werden müssen (in der Landwirtschaft und im Haushalt etwa), werden „Migrant_innen“ angeworben, ohne ihnen aber volle Bürger_innenrechte zuzugestehen.

      Die rassistische Strukturierung moderner, kapitalistischer Gesellschaften wird in jedem nationalen Kontext spezifisch legitimiert. In Deutschland ist der nationale Kontext gekennzeichnet durch die völkische Begründung einer nationalen Identität. Der Mythos des Volkskörpers, der von der Blutsverwandtschaft als Deutsche ausging, liegt nach wie vor dem Staatsbürgerschaftsrecht zu Grunde (jus sanguini), auch wenn es seit den Änderungen aus dem Jahr 2000 durch das jus soli, das Bodenrecht, erweitert wurde und nun unter bestimmten Bedingungen eine Einbürgerung „Fremder“ möglich ist. Mehrere Staatsangehörigkeiten sind „fremden“ „Migrant_innen“ nach wie vor untersagt, da davon ausgegangen wird, dass Loyalität nur einem Volk gegenüber empfunden werden kann. Einbürgerungsverfahren und Partizipationszugeständnisse werden an einer „christlichen Leitkultur“ orientiert, auch das eine Konstruktion mit realen Folgen.

      Die Herausbildung eines Volkskörpers ist auch für die Strukturierung moderner Gesellschaften entlang des Diskurses über „Nicht-Behinderung“ zentral. Die Hervorbringung eines Volkskörpers folgt einem Leitbild, wonach der Volkskörper und jeder seiner Untertanen gesund, autonom und leistungsstark zu sein hat. Die Züchtung einer „arischen Rasse“ hat zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ geführt, heute werden Normalisierungsbestrebungen in erster Linie präventiv und therapeutisch zu erreichen versucht. Pränatale Diagnostik und weitreichende Möglichkeiten und Empfehlungen zur Schwangerschaftsunterbrechung bei vorhersehbarer „Behinderung“, operative und therapeutische Behandlungen zur Angleichung von „Behinderten“ an „normale“ Körper und Psychen, restriktive Familienplanung und routinemäßige Schwangerschaftsverhütung bei „geistig Behinderten“, all diese Interventionen zielen auf die Hervorbringung eines Volkskörpers, der der Konstruktion einer „deutschen Nation“ folgt.

Die Schnittstellen zwischen „Behinderung“ und „Migration“ lassen sich auf der strukturellen Ebene gut nachvollziehen, aber auch die Unterschiede zwischen beiden Kategorien. Denn sie tragen in ähnlichen und in jeweils spezifischen Weisen zur Strukturierung von Gesellschaft bei. Gleiches gilt für die Institutionalisierung und für die Diskursivierung. Insofern macht es Sinn, jeweils fokussiert zu forschen und zu lehren, Politik zu betreiben und Praxis zu konzipieren, als auch gemeinsam. Denn die Verwobenheit und Interrelation der Kategorien kann zu Erkenntnissen beitragen und zu einer sozialen Kraft werden, deren Potentiale ungenutzt bleiben, solange nebeneinanderher gearbeitet wird. Insofern freue ich mich, als Rassismusforscherin im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu Disability Studies eingeladen worden zu sein. Vielen Dank.

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Waldschmidt, Anne/Schneider, Werner (Hg.) (2007): Disability Studies, Kultursoziologie und Soziologie der Behinderung. Erkundungen in einem neuen Forschungsfeld, Bielefeld

Quelle

Iman Attia: Rassismusforschung trifft auf Disability Studies. Zur Konstruktion und Marginalisierung von „Fremdheit“ und „Behinderung“ als Andere. Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Behinderung ohne Behinderte?! Perspektiven der Disability Studies“, Universität Hamburg, 11.11.2013. Original: http://www.zedis-ev-hochschule-hh.de/files/attia_rassismusforschung_ds.pdf

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 20.05.2015

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