Was kann ich tun, wenn mein Betrieb Pleite geht?

Informationen zum Ausgleich, Konkurs und Insolvenz-Geld

Schlagwörter: Gesetz, Arbeitsmarkt, Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Broschüre
Copyright: © Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark 2004

Kommentar

Diese Broschüre wurde von der Arbeiterkammer Steiermark herausgegeben. Capito (Atempo) hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.

Wenn Sie wenn Fragen zu diesem Thema haben, dann können Sie die Arbeiter - Kammer in Graz anrufen. Die Telefonnummer und die Adresse finden Sie am Ende dieses Textes.

Tanja Huchler für bidok, am 2.6.2009

Vorwort

Liebe Arbeiterinnen und Arbeiter! Liebe Angestellte!

Mein Name ist Walter Rotschädl.

Ich bin Präsident der Arbeiterkammer in der Steiermark, kurz AK Steiermark.

Wir alle haben Rechte!

Rechte sind Dinge, die uns zustehen.

In diesem Heft ?nden Sie wichtige Informationen, wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten, Pleite geht.

So wissen Sie:

  1. Welche Rechte Sie haben!

  2. Welche Termine Sie einhalten müssen!

  3. Was für Sie beim Insolvenz-Geld wichtig ist!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Ihr Walter Rotschädl

1) Wann ist ein Betrieb pleite?

Ein Betrieb ist pleite, wenn die Che?n oder der Chef die Rechnungen nicht mehr zahlen kann.

Pleite heißt auch "Zahlungs-Unfähigkeit" oder "Insolvenz".

2) Wie merke ich, dass mein Betrieb möglicherweise Pleite geht?

Wenn ich länger als 3 Monate keinen Lohn bekomme, ist mein Betrieb möglicherweise pleite.

Was soll ich dann tun?

  • Ich sollte der Che?n oder dem Chef nicht mehr glauben, wenn sie oder er mir verspricht, dass ich meinen Lohn bald bekomme.

  • Ich sollte mich bei der AK beraten lassen. So erfahre ich, welche Rechte ich habe, wenn mein Betrieb Pleite geht. Und welche Termine ich einhalten muss, wenn ich meinen Betrieb verlassen will, weil ich keinen Lohn bekomme.

3) Was kann die Che?n oder der Chef tun, wenn der Betrieb nicht mehr zahlt?

Wenn der Betrieb die Rechnungen nicht mehr zahlen kann, kann die Che?n oder der Chef bei Gericht ein Ausgleichs-Verfahren oder ein Konkurs-Verfahren beantragen.

4) Was kann ich tun, wenn der Betrieb Pleite geht?

Ich kann bei Gericht ein Konkurs-Verfahren beantragen, damit ich das Geld bekomme, das mir zusteht.

Dabei kann mir die AK helfen!

Alle Personen, die vom Betrieb noch Geld bekommen müssen, heißen Gläubiger.

Zum Beispiel:

Gläubiger sind Lieferanten, denen der Betrieb für Waren noch Geld schuldig ist.

Oder Angestellte, denen der Betrieb noch Lohn bezahlen muss.

5) Was tut das Gericht?

  • Bei einem Konkurs-Antrag prüft das Gericht, wie viel Vermögen und wie viele Schulden der Betrieb hat. Dann entscheidet das Gericht, ob es ein Konkurs-Verfahren gibt.

  • Wenn ein Ausgleichs-Verfahren genehmigt wird muss der Betrieb nicht zusperren.

6) Welche Auswirkungen hat das Konkurs-Verfahren auf mich?

  • Mein Arbeitsvertrag bleibt gültig und ich kann im Betrieb weiterarbeiten. Wenn ich kündige oder gekündigt werde, müssen die Kündigungs-Zeiten und andere Vereinbarungen eingehalten werden.

  • Nachdem das Insolvenz-Verfahren begonnen hat, bekomme ich meinen laufenden Lohn von der Masse-Verwalterin oder vom Masse-Verwalter ausbezahlt.

  • Wenn ich vor dem Konkurs-Verfahren einen Lohn oder mehrere Löhne nicht bekommen habe, bekomme ich dieses Geld vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds.

Aber aufgepasst:

Ein Austritt aus dem Betrieb ist jetzt wegen Löhne, die vor dem Insolvenz-Verfahren nicht bezahlt wurden, nicht mehr berechtigt.

Wenn ich trotzdem den Betrieb verlassen will, kann ich mich bei der AK beraten lassen.

7) Was geschieht mit dem Betrieb, wenn es ein Konkurs-Verfahren gibt?

  • Die Che?n oder der Chef darf den Betrieb nicht weiterführen.

  • Das Gericht beauftragt eine Masse-Verwalterin oder einen Masse-Verwalter. Diese Person prüft, ob der Betrieb weitergeführt werden kann oder zugesperrt werden muss.

8) Wie endet der Arbeitsvertrag, wenn das Gericht den Betrieb zusperrt?

Wenn öffentlich bekannt gemacht wurde, dass der Betrieb zugesperrt wird, gibt es innerhalb eines Monats 2 Möglichkeiten:

  • Die Masse-Verwalterin oder der Masse-Verwalter kündigt mich. Dann müssen die gesetzlichen Kündigungs-Zeiten eingehalten werden.

  • Ich beende meinen Arbeitsvertrag und verlasse den Betrieb.

Das ist ein berechtigter Austritt.

Ich bekomme dann die Kündigungs-Entschädigung, die Urlaubs-Abgeltung und alle anderen Geldbeträge, die mir gesetzlich zustehen.

9) Welche Auswirkungen hat das Ausgleichs-Verfahren auf mich?

  • Mein Arbeitsvertrag bleibt gültig und ich kann im Betrieb weiterarbeiten.

  • Ich bekomme meinen laufenden Lohn weiter von der Che?n oder vom Chef ausbezahlt.

  • Meine Che?n oder mein Chef darf mich innerhalb eines Monats kündigen, nachdem das Ausgleichs-Verfahren begonnen hat. Aber die Ausgleichs-Verwalterin oder der Ausgleichs-Verwalter muss der Kündigung zustimmen.

  • Wenn ich kündige oder gekündigt werde, müssen die gesetzlichen Kündigungs-Zeiten eingehalten werden.

Die AK kann mich dabei beraten.

Aber aufgepasst:

Ein Austritt ist jetzt nicht mehr berechtigt!

10) Was geschieht mit dem Betrieb, wenn es ein Ausgleichs-Verfahren gibt?

  • Der Betrieb wird nicht zugesperrt.

  • Das Gericht beauftragt eine Ausgleichs-Verwalterin oder einen Ausgleichs-Verwalter. Diese Person überwacht, wie der Betrieb weiterarbeitet.

  • Die Che?n oder der Chef kann den Betrieb weiterführen. Aber die Ausgleichs-Verwalterin oder der Ausgleichs-Verwalter muss wichtige Rechts-Geschäfte genehmigen.

11) Was kann ich tun, wenn ich noch Lohn bekommen muss?

Ich kann dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds melden, dass ich meinen Lohn nicht bekommen habe.

Dann gibt es ein Verfahren, das kompliziert ist und einige Monate dauert.

In der AK gibt es eine Abteilung, die mich in diesem Verfahren vertreten kann.

Die Leute von der AK bemühen sich, dass dieses Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen wird.

12) Was ist der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds?

Der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist eine Vorsorge, die der Staat eingerichtet hat.

Dieser Fonds garantiert, dass ich möglichst viel von dem Geld bekomme, das mir der Betrieb schuldig ist.

Was bekomme ich vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds?

  • Alle Löhne, die ich bis 6 Monate vor Beginn des Insolvenz-Verfahrens vom Betrieb nicht bekommen habe.

  • Alle Überstunden und sonstige laufende Zulagen, die ich bis 6 Monate vor Beginn des Insolvenz-Verfahrens vom Betrieb nicht bekommen habe.

  • Meinen laufenden Lohn, nachdem das Insolvenz-Verfahren begonnen hat, wenn die Masse-Verwalterin oder der Masse-Verwalter nicht bezahlen kann.

  • Meine Beendigungs-Ansprüche, die ich habe, wenn der Arbeitsvertrag beendet wird.

Zum Beispiel:

Die Abfertigung.

Oder die Urlaubs-Abgeltung.

Die Urlaubs-Abgeltung ist Geld, das ich bekomme, wenn ich noch nicht alle meine Urlaubstage verbraucht habe.

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Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Hans-Resel-Gasse 8 - 14 8020 Graz

05 77 99

05 77 99 2387

info@akstmk.at

www.akstmk.at

Quelle

Kammer für Arbeiter und Angestellte: Was kann ich tun, wenn mein Betrieb Pleite geht? Informationen zum Ausgleich, Konkurs und Insolvenz-Geld

© Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark 2004

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 14.06.2010

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