Wann bekomme ich Krankengeld?

Informationen zum Arbeitsrecht

Schlagwörter: Gesetz, Arbeitsmarkt, Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Broschüre
Copyright: © Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark 2004

Kommentar

Diese Broschüre wurde von der Arbeiterkammer Steiermark herausgegeben. Capito (Atempo) hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, dann können Sie die Arbeiter - Kammer in Graz anrufen. Die Telefonnummer und die Adresse finden Sie am Ende dieses Textes.

Tanja Huchler für bidok, am 21.06.2009

Vorwort

Liebe Arbeiterinnen und Arbeiter! Liebe Angestellte!

Mein Name ist Walter Rotschädl.

Ich bin Präsident der Arbeiterkammer in der Steiermark, kurz AK Steiermark.

Wir alle haben Rechte!

Rechte sind Dinge, die uns zustehen.

In diesem Heft ?nden Sie wichtige Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

  1. So bekommen Sie das Krankengeld, das Ihnen zusteht!

  2. So kennen Sie Ihre Rechte, wenn Sie erkranken!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

1) Was ist das Krankengeld?

Krankengeld ist besonderes Geld, das ich bekommen kann:

  • Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Betrieb arbeiten kann.

Zum Beispiel:

Wenn ich Grippe bekomme.

Oder wenn ich mir den Arm breche.

  • Und wenn ich bei der Krankenkasse versichert bin.

  • Und wenn ich im Krankenstand bin. Krankenstand ist, solange ich bei der Krankenkasse krank gemeldet bin.

2) Wann bekomme ich Krankengeld?

  • Bei einer Krankheit.

  • Bei einem Unglücksfall.

  • Bei einem Arbeitsunfall.

  • Bei einer Berufserkrankung.

3) Was gilt als Krankheit?

  • Wenn ich krank werde und eine ärztliche Behandlung brauche. Zum Beispiel:

Ich bekomme eine Grippe und die Ärztin oder der Arzt kommt zu mir nach Hause und behandelt mich.

  • Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen eine Kur mache oder auf Erholung fahren muss. Aber meine Sozialversicherung muss meine Kur oder meine Erholung bewilligen!

4) Was gilt als Unglücksfall?

Wenn ich in meiner Freizeit einen Unfall habe.

Zum Beispiel:

Ich mache mit meiner Familie einen Aus?ug und breche mir dabei das Bein.

5) Was gilt als Berufskrankheit?

Wenn ich erkranke und meine Arbeit im Betrieb daran schuld ist.

Zum Beispiel:

Ich werde schwerhörig, weil es am Arbeitsplatz sehr laut ist.

6) Was gilt als Arbeitsunfall?

  • Wenn ich direkt am Arbeitsplatz einen Unfall habe.

Zum Beispiel:

Ich stolpere bei meiner Arbeit und breche mir dabei das Bein.

  • Wenn ich am Weg zur Arbeitsstelle einen Unfall habe.

Zum Beispiel:

Ich habe am Weg zur Arbeit einen Autounfall und verletze mich.

  • Wenn ich am Weg von der Arbeitsstelle einen Unfall habe.

Zum Beispiel:

Ich habe nach der Arbeit am Weg nach Hause einen Autounfall und verletze mich.

7) Was muss ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen kann?

  • Ich muss sofort meinem Betrieb melden, dass ich nicht arbeiten kann. Die Che?n oder der Chef muss mich nicht extra auffordern.

  • Ich muss eine Krankmeldung machen. Das muss ich gleich bei einer Ärztin oder einem Arzt machen. Wenn ich die Krankmeldung gemacht habe, bin ich im Krankenstand und bekomme Krankengeld.

  • Ich muss der Che?n oder dem Chef eine Bestätigung von der Ärztin oder vom Arzt geben, wenn sie oder er diese will. Auf dieser Bestätigung soll stehen, wie lange ich etwa krank sein werde.

Wie mache ich eine Krankmeldung?

  • Ich muss mich sofort bei einer Ärztin oder einem Arzt krank melden und untersuchen lassen. Wenn ich das Bett nicht verlassen kann, muss die Ärztin oder der Arzt zu mir nach Hause kommen und mich untersuchen.

  • Dann sagt mir die Ärztin oder der Arzt, wie lange ich etwa krank sein werde. Das sollte ich der Che?n oder dem Chef sagen.

  • Dann muss die Ärztin oder der Arzt oder ich die Krankmeldung an die Krankenkasse weitergeben.

Was ist die Krankenstands-Bestätigung?

  • Die Krankenstands-Bestätigung bestätigt, dass ich im Krankenstand bin. Ich bekomme die Krankenstands-Bestätigung von der Krankenkasse.

  • Ich muss ab dem ersten Tag meines Krankenstandes eine Krankenstands-Bestätigung haben. Sonst kann es sein, dass ich kein Krankengeld bekomme.

Was muss ich im Krankenstand beachten?

  • Ich muss tun, was mir die Ärztin oder der Arzt sagt. Zum Beispiel im Bett bleiben. Die Krankenkasse kann kontrollieren, ob ich wirklich krank bin.

  • Wenn eine Kontrollorin oder ein Kontrollor kommt, muss ich sie oder ihn in meine Wohnung lassen. Deshalb darf ich nur ausgehen, wenn mir das die Ärztin oder der Arzt erlaubt.

  • Wenn ich lange krank bin, kann es sein, dass ich zur Chefärztin oder zum Chefarzt gehen muss. Die Chefärztin oder der Chefarzt arbeitet für die Krankenkasse. Die Chefärztin oder der Chefarzt sagt, wie lange ich im Krankenstand sein kann.

Was ist der Krankenschein?

Der Krankenschein ist ein Formular, das ich der Ärztin oder dem Arzt geben muss. Den Krankenschein bekomme ich im Betrieb.

Wenn ich keinen Krankenschein habe, dann muss ich den Krankenschein der Ärztin oder dem Arzt später nachbringen.

Sonst muss ich die Kosten für meine Behandlung selbst zahlen.

Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde?

  • Ich muss eine Krankmeldung machen.

  • Nach meinem Krankenstand oder Urlaub muss ich im Betrieb eine Krankenstands-Bestätigung abgeben.

Wenn ich länger als 3 Tage im Krankenstand bin, werden diese Tage nicht als Urlaubs-Tage gezählt.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland erkranke?

  • Ich muss mich gleich im Ausland krank melden. Ich mache die Krankmeldung in einem Krankenhaus oder bei einer Ärztin oder einem Arzt im Ausland.

Aber aufgepasst:

Eine Behörde muss bestätigen können, dass diese Ärztin oder dieser Arzt im Ausland tätig sein darf.

  • Ich muss der Che?n oder dem Chef nach meinem Krankenstand eine Krankenstands-Bestätigung bringen.

  • Ich muss eine ärztliche Bestätigung aus dem Ausland im Betrieb abgeben, wenn die Che?n oder der Chef das will. Auf dieser ärztlichen Bestätigung muss stehen, wie lange ich krank war.

8) Wie viel Krankengeld bekomme ich?

Das Krankengeld ist zu Beginn meiner Krankheit so hoch wie mein normaler Lohn.

Dieses Krankengeld heißt auch "volles Krankengeld" oder "Entgelt-Fortzahlung".

Dieses Geld bekomme ich vom Betrieb.

Danach bekomme ich weniger Krankgeld.

Dieses Geld bekomme ich teilweise vom Betrieb und teilweise von der Krankenkasse.

Wie viel Krankengeld bekomme ich, wenn sich mein Monats-Lohn im Krankenstand ändert?

Dann bekomme ich so viel Krankengeld, wie ich in den letzten 13 Wochen durchschnittlich verdient habe.

Zum Beispiel:

Im Jänner arbeite ich 4 Wochen und verdiene 1200 €.

Im Februar arbeite ich 4 Wochen und verdiene 800 €.

Im März arbeite ich 4 Wochen und verdiene 1000 €.

Im April arbeite ich 4 Wochen und verdiene 900 €.

Im Mai werde ich für 4 Wochen krank und bekomme dafür 923 € Krankengeld.

Bekomme ich Krankengeld, wenn ich im Krankenstand den Arbeitsplatz verliere oder aufgebe?

Wenn mich die Che?n oder der Chef im Krankenstand kündigt,

bekomme ich das Krankengeld nach meiner Kündigung weiter ausbezahlt.

Wenn ich im Krankenstand kündige, bekomme ich das volle Krankengeld vom Betrieb nur, so lange ich im Betrieb noch angestellt bin.

Danach bekomme ich weniger Krankengeld von der Krankenkasse.

9) Wer zahlt das Krankengeld?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Der Betrieb zahlt das Krankengeld.

  • Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld.

10) Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Das hängt davon ab:

  • Wie lange ich nicht arbeiten kann.

  • Wie lange ich im Betrieb gearbeitet habe.

  • Ob ich eine Krankheit habe oder einen Unglücksfall gehabt habe.

  • Ob ich eine Berufserkrankung habe oder einen Arbeitsunfall gehabt habe.

Wie lange bekomme ich vom Betrieb Krankengeld, wenn ich eine Krankheit oder einen Unglücksfall habe?

  • Wenn ich weniger als 5 Jahre in meinem Betrieb arbeite, bekomme ich für 10 Wochen Krankengeld. Zuerst bekomme ich für 6 Wochen volles Krankengeld vom Betrieb. Das ist der normale Lohn. Dann bekomme ich noch für 4 Wochen halbes Krankengeld vom Betrieb und Krankengeld von der Krankenkasse.

Zum Beispiel:

Ich arbeite seit 4 Jahren in meinem Betrieb.

Ich habe in der Freizeit einen schweren Autounfall und bin für 20 Wochen im Krankenhaus.

Dann bekomme ich für 6 Wochen volles Krankengeld und für 4 Wochen halbes Krankengeld vom Betrieb und Krankengeld von der Krankenkasse.

  • Wenn ich länger als 5 Jahre im Betrieb arbeite, bekomme ich länger als 10 Wochen volles Krankengeld vom Betrieb.

Wie lange bekomme ich vom Betrieb Krankengeld, wenn ich eine Krankheit oder einen Unglücksfall habe?

(Fortsetzung)

  • Wenn meine Che?n oder mein Chef mich abmeldet und dann wieder anmeldet, dann werden die Jahre zusammen gezählt, die ich insgesamt im Betrieb gearbeitet habe.

Aber aufgepasst:

Ich darf nicht mehr als 60 Tage abgemeldet sein.

Zum Beispiel:

Ich arbeite 3 Jahre in meinem Betrieb,

bin dann 1 Jahr abgemeldet und arbeite wieder 2 Jahre.

Dann habe ich für mein Krankengeld kürzer als 5 Jahre in meinem Betrieb gearbeitet.

Zu welchem Termin bekomme ich das Krankengeld vom Betrieb?

Ich bekomme das Krankengeld zum Termin ausbezahlt,

an dem ich meinen normalen Lohn bekomme.

Wie lange bekomme ich von der Krankenkasse Krankengeld?

Ich bekomme von der Krankenkasse mindestens 26 Wochen lang Krankengeld.

Das ist ein halbes Jahr.

Aber ich bekomme nicht länger als 52 Wochen Krankengeld.

Das ist 1 Jahr.

Wie lange bekomme ich Krankengeld, wenn ich einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung habe?

  • Wenn ich kürzer als 15 Jahre in meinem Betrieb arbeite, bekomme ich pro Arbeitsunfall oder Berufserkrankung 8 Wochen lang volles Krankengeld.

Zum Beispiel:

Ich arbeite seit 14 Jahren in meinem Betrieb.

Ich habe dann einen schweren Arbeitsunfall und bin für 15 Wochen im Krankenhaus.

Dann bekomme ich für 8 Wochen volles Krankengeld.

Ich habe dann nach 4 Wochen einen neuen Arbeitsunfall und bin

für 11 Wochen im Krankenhaus. Dann bekomme ich wieder für 8 Wochen volles Krankengeld.

  • Wenn ich länger als 15 Jahre in meinem Betrieb arbeite, bekomme ich pro Arbeitsunfall oder Berufserkrankung 10 Wochen lang volles Krankengeld.

Wie lange bekomme ich pro Jahr Krankengeld?

  • Bei einer Krankheit oder einem Unglücksfall wird pro Jahr zusammengezählt, wie lange ich insgesamt im Krankenstand bin. Jedes Jahr habe ich wieder Anspruch auf neues Krankengeld.

  • Bei jedem Arbeitsunfall und bei jeder Berufserkrankung habe ich wieder Anspruch auf neues Krankengeld. Pro Jahr wird nicht zusammengezählt, wie lange ich insgesamt im Krankenstand bin.

11) Wann bekomme ich kein Krankengeld?

In folgenden Fällen kann es sein, dass ich kein Krankengeld bekomme:

  • Wenn ich trotz meiner Erkrankung meine Arbeit am Arbeitsplatz normal machen kann.

Zum Beispiel:

Ich werde schwerhörig, aber ich kann meine Arbeit ohne Probleme machen.

  • Wenn ich meine Erkrankung absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt habe.

Zum Beispiel:

  • Wenn ich mich schwer verletze, weil ich ein Verbot im Betrieb nicht einhalte. Dann bin ich grob fahrlässig.

  • Wenn ich meine Erkrankung nicht melde.

Zum Beispiel:

Ich komme nicht zur Arbeit, weil ich Migräne habe. Aber ich sage das nicht der Che?n oder dem Chef.

  • Wenn ich keine Krankenstands-Bestätigung bringe.

Zum Beispiel:

Ich habe Halsweh und melde mich bei der Ärztin oder dem Arzt nicht krank. Dann kann es sein, dass ich keine Krankenstands-Bestätigung bekomme.

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Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

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Quelle

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark: Wie kann mein Arbeitsvertrag beendet werden? Informationen zum Arbeitsrecht

© Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark 2004

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 14.06.2010

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