Soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen

Eine Diskussion anhand des Gerechtigkeitskonzepts von Günter Dux

Autor:in - Katharina Angerer
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Masterarbeit
Releaseinfo: Masterarbeit; Eingereicht bei ao.Univ.-Prof.Dr. Heinz-Jürgen Niedenzu; Institut für Soziologie; Fakultät für Politikwissenschaft und Soziologie der Universität Innsbruck
Copyright: © Katharina Angerer 2014

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Fragestellung

Die Frage nach sozialer Gerechtigkeit ist eine, die alle modernen Gesellschaften bewegt. Die Frage danach, wie es einer Gesellschaft gelingen kann, für alle Individuen einen Platz in der Gemeinschaft bereit zu stellen, lässt sich auf unterschiedlichste Arten diskutieren. Über die faire Verteilung von Ressourcen oder Teilhabechancen bis hin zu Vorstellungen vom guten Leben reichen die theoretischen Konzepte, die sich der Frage nach sozialer Gerechtigkeit widmen.

Besonders in den Blick geraten in dieser Diskussion stets jene Personengruppen, die aus diversen Gründen am Rande der Gesellschaft leben. Die Frage nach sozialer Gerechtigkeit ist immer eine Frage danach, welche Personengruppen eben nicht dieselben Chancen, Zugangsmöglichkeiten oder auch Güter zur Verfügung haben wie andere. Menschen mit Behinderungen zählen neben alten Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund oder mit niedriger Qualifikation usw. zu marginalisierten Gruppen in unserer Gesellschaft.

Menschen mit Behinderungen werden, wie mit verschiedensten Daten belegbar ist, aus diversen Lebensbereichen exkludiert (siehe Kapitel 3.1). Sie haben beispielsweise oft nicht die Möglichkeit, am allgemeinen Schulsystem teilzuhaben, wodurch sie in weiterer Folge keine formalen Bildungsabschlüsse erreichen, die ihnen den Zugang zu beruflicher Bildung eröffnen würden. Schon allein durch diese exkludierenden Mechanismen wird eine produktive Teilhabe am Arbeitsmarkt für viele Betroffene erschwert beziehungsweise verunmöglicht. Die Arbeitslosigkeit liegt bei Menschen mit Behinderungen deutlich höher als bei der Durchschnittsbevölkerung (vgl. Dimmel 2008, o.S.). Dies stellt auch einen Begründungsfaktor für die große Armutsgefährdung bei Menschen mit Behinderungen dar. Fehlende Partizipationsmöglichkeiten lassen sich auch bei politischer Mitbestimmung oder beispielsweise der Nutzung von Freizeitmöglichkeiten feststellen.

Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv dafür eingesetzt, Inklusion in und Partizipation an der Gesellschaft einzufordern. Zentrale Forderungen der Behindertenrechtsbewegung waren und sind Selbstbestimmung sowie der Abbau von Diskriminierung und Benachteiligungen für ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sind dabei ebenso Schlagwörter wie Menschenrechte, eine Perspektive, die durch die, 2008 von Österreich ratifizierte, Über-einkunft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO (vgl. BGBl. III 23.10.2008) besonders ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wird.

Diese Forderungen münden in die Frage nach sozialer Gerechtigkeit. In den Disability Studies, vor allem aber auch in der Theorie der sozialen Arbeit, wird mit dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit auf verschiedenste Art und Weise operiert. Als normatives Konstrukt bildet er die Grundlage für soziale Arbeit und Sozialpädagogik. In diesen Disziplinen wird dabei in einer Vielzahl von Publikationen auf John Rawls‘ oder Amartya Sen’s Konzeptionen von Gerechtigkeit Bezug genommen. Aber auch anerkennungstheoretische Konzepte, die sich auf Honneth und Fraser stützen, wer-den in diesem Zusammenhang vielfach rezipiert.

In dieser Arbeit soll versucht werden, sich über ein alternatives theoretisches Konzept der Frage nach sozialer Gerechtigkeit für marginalisierte Personen, hier im Speziellen für Menschen mit Behinderungen, anzunähern. Der zeitgenössische deutsche Soziologie Günter Dux sorgt mit seinem Gerechtigkeitspostulat für einiges Aufsehen in der soziologischen Theorielandschaft. Soziale Gerechtigkeit besteht für Dux im Zugang zu allen Errungenschaften einer Kultur. Diese ist in seiner Konzeption über die Inklusion in das ökonomische System erreichbar. Die Problematik des ökonomischen (heute kapitalistischen) Systems sieht er in dessen Unfähigkeit, alle Menschen gleichermaßen in das ökonomische System integrieren zu können. Breite Bevölkerungsschichten bleiben vom ökonomischen System ausgeschlossen und können daher auch nicht an den anderen Bereichen der Gesellschaft in vollem Ausmaß teilhaben. Als Lösungsstrategie schlägt Günter Dux eine Entkoppelung von Arbeit und Einkommen vor, die in einer neuen Verbindung von Grundsicherung und der Option zu arbeiten, mündet (vgl. Dux 2008).

Dieses Konzept sozialer Gerechtigkeit soll nun in seiner Anwendbarkeit auf die Situation von Menschen mit Behinderungen überprüft werden. Viele Menschen mit Behinderungen würden in die von Günter Dux benannte prekarisierte Gruppe fallen, für die die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit von größter Relevanz ist. Auch wenn sie dort keine explizite Erwähnung finden, zählen sie doch zu den AdressatInnen seines Gerechtigkeitspostulats. Daraus ergibt sich die Frage, ob das vorliegende Gerechtigkeitskonzept einen für die Verbesserung der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen dienlichen Ansatz darstellt.

Die zentrale These dieser Arbeit bezieht sich auf Günter Dux‘ Lösungsstrategie für eine sozial gerechte Gesellschaft, nämlich der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Vom gesicherten Grundeinkommen, in Kombination mit Arbeit, könnten Menschen mit Behinderungen genauso profitieren wie Personen, die ohne Behinderung leben. Die Sicherung des finanziellen Auskommens ebenso wie die Flexibilisierung von Arbeitsplätzen können Chancen mit sich bringen, die die Lebenssituation entscheidend verbessern. Allerdings kann dieses Modell nur ein erster Schritt in einer Entwicklung hin zu einer (auch) für Menschen mit Behinderungen gerechten Gesellschaft sein. Allein durch ökonomische Absicherung können die Barrieren, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert werden und die sie an der Teilhabe an der Gesellschaft hindern, nicht abgebaut werden. Barrieren, zum Beispiel in Form von Vorurteilen oder aussondernden Institutionen, werden durch ein rein auf ökonomischer Basis einsetzendes Gerechtigkeitsmodell wenig tangiert. Daher darf die Forderung dabei nicht stehen bleiben: um von sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen sprechen zu können, müssen weitere Dimensionen berücksichtigt werden.

Das Dux’sche Gerechtigkeitskonzept greift, wie zu zeigen sein wird, auf die spezielle Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen angewendet, zu kurz. Um „allen die Möglichkeit zu geben, sich so in die Gesellschaft zu integrieren, dass sie an den ökonomischen und kulturellen Errungenschaften der Gesellschaft einen hinreichenden Anteil haben“ (Dux 2008, S. 21) braucht es für Menschen mit Behinderungen weitreichendere Unterstützungsmaßnahmen als nur ökonomische Unabhängigkeit. Die Partizipation an allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen verlangt nach tiefergehenden Leistungen, die der Sozialstaat im Sinn von sozialer Gerechtigkeit bereit stellen muss, zum Beispiel Persönliche Assistenz. Daher muss der Entwurf einer sozial gerechten Gesellschaft über eine Umverteilung von Arbeit und Einkommen, so die dieser Arbeit zu Grunde liegende These, um weitere Dimensionen ergänzt werden.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Bearbeitung der Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen im Lichte der Dux’schen Gerechtigkeitskonzeption wird als erstes den Fokus auf das Thema Behinderung legen. Nach einem Überblick über den theoretischen und sozialpolitischen Diskurs zum Thema Behinderung wird die Darstellung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen folgen. Dabei soll ein Rahmen gespannt werden von verschiedenen empirischen Daten, die die Exklusion von Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen belegen, hin zu aktuellen gesellschaftspolitischen Bewegungen wie beispielsweise der aktuellen Diskussion rund um die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Im darauf folgenden Abschnitt (4) wird eine Begriffsbestimmung zur sozialen Gerechtigkeit ebenso ihren Platz finden wie ausgewählte für die Fragestellung der Arbeit relevante philosophische und politische Gerechtigkeitskonzepte. Nach einem kurzen Überblick über Konzepte der empirischen Gerechtigkeitsforschung wird der aktuelle Diskurs zu sozialer Gerechtigkeit und Behinderung, wie er hauptsächlich im Rahmen der Disability Studies und inklusiven/integrativen Pädagogik verhandelt wird, erörtert.

Die Gerechtigkeitskonzeption, die Günter Dux entwirft, bildet den Kern des fünften Kapitels. Ein kurzer Einblick in die historisch-genetische Theorie mit der Vorstellung der Dux’schen Analyse der Genese der Gesellschaft über Macht und der Ausbildung von Moral bieten dazu den nötigen Rahmen. Die Analyse Dux‘ zur aktuellen Bedrohung der Gesellschaft durch die Marktgesellschaft sowie die Lösungsstrategie, wie er sie vorschlägt, sind ebenso Teil dieses Abschnittes.

Das Gerechtigkeitskonzept bei Günter Dux wird hier in erster Linie deskriptiv dargestellt, bevor in Kapitel 6 die Analyse desselben hinsichtlich der Anwendbarkeit auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen stehen wird. Dazu wird der aktuelle Diskurs zu sozialer Gerechtigkeit und Behinderung als Folie dienen, anhand derer das Konzept, das Günter Dux entwickelt, diskutiert wird. Die Fragen, die in diesem Abschnitt bearbeitet werden, sind unter anderem: Ist soziale Gerechtigkeit im Dux’schen Sinne eine für Menschen mit Behinderungen adäquate Forderung? In welchen Bereichen würde es einer Erweiterung bedürfen? Wie könnten alternative Konzeptionen sinnvolle Ergänzungen bieten? Kann Günter Dux ein Gerechtigkeits-konzept für wirklich alle bieten?

2. Behinderung

2.1 Begriffsbestimmungen

Mit dem Phänomen „Behinderung“ beschäftigen sich unterschiedliche wissenschaftlich Disziplinen sowie psychosoziale Handlungsfelder. Dementsprechend vielfältig sind auch die Definitionen von Behinderung, die in unterschiedlichen Kontexten verwendet werden. Mit Dederich kann nicht von einer einheitlichen Verwendung des Begriffs „Behinderung“ ausgegangen werden:

„Eine allgemein anerkannte Definition von Behinderung liegt bis zum heutigen Tage nicht vor, obwohl der Begriff seit einigen Jahrzehnten im allgemeinen Sprachgebrauch gängig und wissenschaftlich etabliert ist. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt darin, dass es sich um einen medizinischen, psychologischen, pädagogischen, soziologischen sowie bildungs- und sozialpolitischen Terminus handelt, der in den jeweiligen Kontexten seiner Verwendung unterschiedliche Funktionen hat und auf der Grundlage heterogener theoretischer und methodischer Voraussetzungen formuliert wird.“ (Dederich 2009, S. 15)

Auch in der Präambel des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 wird eine eindeutige Definition von Behinderung vermieden und darauf verwiesen, dass sich das Verständnis von Behinderung ständig weiter entwickelt (vgl. BGBl. III 23.10.2008; Mürner und Sierck 2012, S. 132). Der Personenkreis, der von der UN-BRK[1] am meisten profitieren soll, wird dort folgendermaßen benannt:

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (BGBl. III 23.10.2008, S. Art.1)

Nicht die Schädigung steht in diesem Bild von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt, sondern erst die - in der Relation zur Umwelt und der darin befindlichen Barrieren auftretenden - Ausschlüsse von Teilhabe, sind die Behinderung konstituierenden Faktoren. Auch Cloerkes (2007) verweist in seiner ‚Soziologie der Behinderten‘ auf die Relativität von Behinderung:

„Behinderung ist nichts Absolutes, sondern erst als soziale Kategorie begreifbar. Nicht der Defekt, die Schädigung ist ausschlaggebend, sondern die Folgen für das einzelne Individuum.“ (Cloerkes et al. 2007, S. 9)

Behinderung als soziale Kategorie verstanden – im Gegensatz zur Vorstellung von Behinderung als individuellem Merkmal – ermöglicht den Blick auf Behinderung als soziales Problem mit den damit verbundenen Prozesse der Diskriminierung, sozialer Unterdrückung sowie wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung usw. (vgl. Waldschmidt 2005, S. 19).

2.2 Paradigmen in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Behinderung

Die verschiedenen methodologischen Positionen, die die Auseinandersetzung mit dem Themenfeld „Behinderung“ seit den 1970ern bestimmen, können je nach Bezugspunkt in vier Paradigmen systematisiert werden (vgl. Metzler 2011, S. 101; Cloerkes et al. 2007, S. 10):

  1. Individualtheoretisches Paradigma: Dieses, im wissenschaftlichen Diskurs als überholt geltende, dennoch in der Praxis der Behindertenpädagogik noch häufig anzutreffende Modell von Behinderung geht von Behinderung als in der Person verortetes, individuelles Problem aus:

„Behinderung ist eine individuelle Kategorie, der Defekt ist objektivierbar, beim Behindertsein handelt es sich um ein persönliches, weitgehend unabänderliches und daher hinzunehmendes Schicksal.“ (Cloerkes et al. 2007, S. 10)

Behinderung wird also mit einer körperlichen Schädigung oder funktionalen Beeinträchtigung gleichgesetzt und somit zum Angriffspunkt für Medizin, Re-habilitation und Therapie, deren Ziel die Prävention, Vermeidung und Beseitigung des Defekts darstellt (vgl. Metzler 2011, S. 101).

  1. Interaktionistisches Paradigma: Basierend auf der Theorietradition des Symbolischen Interaktionismus werden Zuschreibungsprozesse im Zusammenhang mit abweichenden Merkmalen einer Person in den Blick genommen. Die Abweichung von der Norm führt zu Abwertungen der Person in sozialen Interaktionen, wodurch sich Behinderung erst manifestiert. Behinderung wird somit als Resultat sozialer Reaktionen gefasst (vgl. ebd.; (Cloerkes et al- 2007, S. 11). Vor allem Erving Goffman prägt mit seiner Stigmatheorie (1967) den Diskurs um Abweichung und Norm im Kontext von Behinderung. Die negative Bewertung eines abweichenden Merkmals, das eine Person besitzt, bildet die Basis für Prozesse der Stigmatisierung:

„Es hat ein Stigma, das heißt, es ist in unerwünschter Weise anders, als wir es antizipiert hatten.“ (Goffman 1967, S.13)

  1. Systemtheoretisches Paradigma: Behinderung, aus systemtheoretischer Perspektive betrachtet, erscheint „nicht länger als individuelles Merkmal bzw. Status, sondern kann als soziale Konstruktion in gesellschaftlichen Prozessen der Inklusion und Exklusion bestimmt werden. Dabei reicht es nicht, den analytischen Blick auf Aspekte der Exklusion zu richten, sondern die Art und Wei-se der Inklusion lohnt ebenfalls einer genauen Betrachtung.“ (Wansing 2007, S. 291 zit. nach Metzler 2011, S. 102) Inklusion und Exklusion von Menschen mit Behinderungen aus den Funktionssystemen der Gesellschaft (z.B. Bildung, Arbeitsmarkt) stehen dabei ebenso im Fokus wie die Funktion, die Sonderinstitutionen für Menschen mit Behinderungen für die Gesellschaft über-nehmen (vgl. Metzler 2011, S. 102; Cloerkes et al. 2007, S. 11).

  2. Gesellschaftstheoretisches Paradigma: Behinderung wird diesen Ansätzen folgend als Gesellschaftsprodukt betrachtet, das im Lichte der gesellschaftlichen Klassen- und Produktionsverhältnisse gesehen werden muss. Kapitalis-muskritische Konzepte verweisen auf sozioökonomische Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Behinderung wird demnach definiert als „Resultat einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung, die zum Ausschluss aus den Prozessen der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion führt und dadurch zur Isolation.“ (Metzler 2011, S. 102)

Besonders in der pädagogischen Auseinandersetzung mit Behinderung wird vielfach auch von einem sonderpädagogischen Paradigma gesprochen, das einem integrativen und inklusiven Paradigma gegenübersteht. Cloerkes attestiert diesen Ansätzen jedoch nicht den Status eigenständiger Paradigmen (im Sinne Kuhns), sondern wertet diese als handlungsleitende Modelle (vgl. Cloerkes et al. 2007, S. 11f).

2.3 Disability Studies

In den Disability Studies, einer in den 1980ern entstandenen, transdisziplinären Forschungsrichtung, die sich Behinderung aus sozial- und kulturwissenschaftlicher Perspektive nähert, wird Kritik an einem individuellen Behinderungsmodell geübt sowie eine „aktive Rolle von Menschen mit Behinderungen in Forschungszusammenhängen“ (Metzler 2011, S. 103) eingefordert. Eng verbunden mit der internationalen Behindertenbewegung fordern WissenschaftlerInnen mit Behinderungen ein Umdenken von einer Vorstellung von Behinderung als persönlichem Merkmal, das eine Person in Form einer Schädigung oder Funktionseinschränkung besitzt, hin zu einer Sichtweise, die die sozialen und kulturellen Produktionsbedingungen von Behinderung erforscht (vgl. Waldschmidt 2005, S. 9ff; Metzler 2011, S.102f). In den Disability Studies wird im Gegensatz zum individuellen oder medizinischen Modell von Behinderung das soziale beziehungsweise ein kulturelles Modell vertreten. „Das soziale Modell stellt Behinderung in den Kontext sozialer Unterdrückung und Diskriminierung und thematisiert sie als soziales Problem, das wohlfahrtsstaatlicher Unter-stützung und gemeinschaftlicher Aktion bedarf.“ (Waldschmidt 2005, S. 19)

In der kulturwissenschaftlichen Ausrichtung der Disability Studies hingegen lässt sich Behinderung nur über die Dekonstruktion ausgrenzender, kultureller Wertemuster und Strukturen fassen:

„Nicht nur Behinderung, sondern auch ihr Gegenteil, die gemeinhin nicht hinterfragte ‚Normalität‘ soll in den Blickpunkt der Analyse rücken. Denn behinderte und nicht behinderte Menschen sind keine binären, strikt getrennten Gruppierungen, sondern einander bedingende, interaktiv hergestellte und strukturell verankerte Komplementaritäten. Die kulturwissenschaftliche Sichtweise (...) führt vor Augen, dass die Identität (nicht) behinderter Menschen kulturell geprägt ist und von Deutungsmustern des Eigenen und Fremden bestimmt wird.“ (ebd., S. 25)

Während innerhalb der Disability Studies ein breiter Konsens bezüglich der Übe-windung des individuellen Modells von Behinderung herrscht, gibt es hinsichtlich der sozialen oder kulturellen Betrachtungsweise in der Theorielandschaft heftige Kontroversen (vgl. ebd., S. 19ff; Graumann 2011, S. 13f).

Mit Plangger/Schönwiese (2013, S. 55ff) eignen sich weder das soziale noch das kulturelle Modell von Behinderung dazu, Ungerechtigkeiten, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, hinreichend zu erfassen:

„Behinderte Menschen sind sowohl von ökonomischer Ungerechtigkeit bedroht, indem sie aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit (dis/ability) Aus-schlüsse aus der Produktionssphäre und den sozialen Sicherungssystemen erleben, als auch von mangelnder Anerkennung betroffen, in dem sie Diskriminierungen aufgrund abwertender institutionalisierter Wertemuster erfahren, die Ausschlüsse aus öffentlichen Bereichen bewirken, die unabhängig von ökonomischen Bedingungen bestehen. Auf politischer Ebene finden Ausschlüsse statt, indem behinderten Menschen die gleichberechtigte Teil-habe (partizipatorische Parität) als ebenbürtige Partner entzogen wird und sie damit von allgemeiner Teilhabe und demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind.“ (ebd., S. 58)

Um all diesen Ausschlüssen auf theoretischer Ebene gerecht zu werden, schlagen die Autoren ein dreidimensionales Behinderungsmodell vor, das davon ausgeht, „dass sich Behinderung im Zusammenspiel eben dieser Dimensionen formiert, auf-grund ökonomischer Ausschlussmechanismen, abwertender kultureller Wertemuster und struktureller Ausschlüsse, die die gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen verhindern.“ (ebd., S. 55)

2.4 Zusammenfassung

Je nach Perspektive kann Behinderung also als individuelle Schädigung, als Produkt sozialer Reaktionen auf eine Abweichung, als Erzeugnis ausschließender Bildungssysteme usw. betrachtet werden.

Im Rahmen dieser Arbeit wird Behinderung als soziale Kategorie verstanden, die sich im Zusammenspiel von individueller Beeinträchtigung mit gesellschaftlichen Barrieren, Abwertungs- und Ausschlussprozessen konstituiert. Behinderung lässt sich im hier vertretenen Verständnis nicht essentialistisch fassen, sondern ist immer in Relation zum jeweiligen sozialen Kontext zu sehen.

Wie die WHO in ihrem jüngsten Bericht zu Behinderung festhält, können Menschen mit Behinderungen nicht als homogene Gruppe betrachtet werden. Je nach Kontext kann ein Merkmal eines Menschen im Zusammenspiel mit der sozialen Umwelt an Barrieren stoßen und somit den Menschen behindern:

„The disability experience resulting from the interaction of health conditions, personal factors, and environmental factors varies greatly. Persons with dis-abilities are diverse and heterogeneous, while stereotypical views of disability emphasize wheelchair users and a few other ‘classic’ groups such as blind people or deaf people.“ (WHO 2011, S. 7)

Behinderungserfahrungen, wie sie hier genannt werden, also Erfahrungen des Ausschlusses und der Ausgrenzung, können nicht allein auf ein bestimmtes Merkmal (die Beeinträchtigung) zurück geführt werden.

Das von Plangger/Schönwiese (2013) vertretene Konzept, das verschiedene Ausschluss-Dimensionen verbindet, erweist sich für die Bearbeitung der Forschungsfrage, nämlich nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung, als besonders nützlich.



[1] UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) wird als gängige Abkürzung für das Überein-kommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (2006) verwendet.

3. Zur Situation von Menschen mit Behinderungen

In industrialisierten Staaten wird von einem Anteil an Menschen mit Behinderungen von 10 bis 15 Prozent der Gesamtbevölkerung ausgegangen (vgl. Köhler 2005, S. 121). Diejenigen Personen, die dieser Gruppe zugeordnet werden, erfahren in verschiedenen Lebensbereichen systematische Ausgrenzungen und Ausschlüsse (vgl. z.B. Plangger und Schönwiese 2013, S. 58; Kardorff 2012, S. 119). Im folgenden Kapitel sollen diese Ausgrenzungen und Ausschlüsse in verschiedenen Gesellschaftsbereichen beleuchtet und mit empirischen Daten belegt werden.

3.1 Exklusion(en) von Menschen mit Behinderungen

Exklusion, als Gegenbegriff zur Inklusion verstanden, wird in diesem Zusammen-hang mit Kardorff als sozialer Ausschluss von der Teilhabe an der Gesellschaft definiert:

„Exklusion ist dabei nicht absolut zu verstehen, vielmehr bedeutet sie den systematischen sozialen Ausschluss von der Teilhabe an den für eine möglichst weitgehend selbständige und selbstbestimmte Lebensführung erforderlichen zentralen Existenz-, Status- und Anerkennung sichernden Bedingungen (...), wie soziale Akzeptanz, Gefühl des Dazugehörens, Zugang zu Bildung und Arbeit. In der gesellschaftlichen Alltagsinteraktion bezeichnet Exklusion den oft schleichenden Ausschluss von Sozialkontakten in Freizeit, Beruf, und näherem sozialen Umfeld, etwa in Heimeinrichtungen oder ambulanten Ghettos wie Tagesstätte, Behindertencafés etc.“ (Kardorff 2012, S. 127)

Mit Maschke (2007) lässt sich der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen nach gesellschaftlichen Teilbereichen einteilen, in dem er die dort wirksamen Prozesse, Institutionen und Gatekeeper sowie exemplarische Handlungsoptionen analysiert (siehe Tabelle 1).

Gesellschaftlicher Teilbereich

Institution

Gatekeeper

Prozess

Exemplarische Handlungsoptionen

Gesellschaftlicher Teilbereich

Institution

Gatekeeper

Prozess

Exemplarische Handlungsoptionen

Arbeit und Erwerbstätigkeit

1., 2. und 3. Arbeitsmarkt

Arbeitgeber, Verwaltungsangestellte in Arbeitsämtern, Leiter von geschützten Arbeitsbereichen

Kein Austritt aus Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzverlust

Quotierung, Fortbildung, spezielle Arbeitsschutzrechte

Bildung

Schulen, berufliche Bildung, Universitäten

Lehrer, Ausbilder, Dozenten

Segregation

Integrativer Unterricht, Inklusion der Schüler mit besonderem Förderbedarf

Staatsbürgerschaft (politische und bürgerliche Rechte)

Geschlossene Anstalten, Rechtssystem

Psychiater, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter

Entmündigung, Verlust von Rechten

Einkommen

System sozialer Transfers

Verwaltungsangestellte, Amtsärzte und Sozialarbeiter in kommunalen Behörden

Einschränkungen im Konsum, Verlust des Zu-gangs zu Transfer- und Sach- und Dienstleistungen

Rechtsberatung, Insistieren, Klagen, Budgetierung, Verbands-klage

Sozial Kontakte

Familien-/ Gemeinschaftssystem

Beteiligte Akteure

Eingeschränkte Mobilität, Wahrnehmung von Behinderung, Beziehungsverlust

Universelles Design, Assistenz

Wohnen

Wohnungsmarkt, Wohnheime, staatliche Wohnbauförderung

Heimleiter, Wohnungsämter, Vermieter, Architekten

Wohnungsmangel, Wohnen bei den Eltern, schlechte Wohnausstattung

Universelles Design, betreutes Wohnen

Gesundheit

Gesundheitswesen

Ärzte, Architekten

Schlechte Versorgung aufgrund von Zeitmangel

Verändertes Vergütungssystem, Arztausbildung, Accessability

Auch der ‚World Disability Record‘ der WHO (WHO 2011) stützt sich auf eine ähnliche Einteilung, in der die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im weltweiten Vergleich analysiert wird. Im Folgenden sollen exemplarisch die Bereiche Arbeit/Erwerbstätigkeit und Einkommen sowie Bildung und soziale Kontakte in den Blick genommen werden, weil gerade in Hinblick auf die Forschungsfrage diese relevante Bereiche darstellen. Bezogen auf eine volle, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, sind die anderen gesellschaftlichen Bereiche ebenso bedeutsam, da sie in Wechselwirkungen zu einander stehen beziehungsweise sich auch gegenseitig bedingen.

3.1.1 Arbeit und ökonomische Ausgrenzung

Arbeit erfüllt für die Individuen, neben der Sicherung des Lebensunterhalts, noch einige weitere Funktionen. Durch Erwerbsarbeit werden „für den Einzelnen sinnstiftende Funktionen erfüllt, soziale Kontakte, Einbindung und Anerkennung, Status, Selbstbestätigung und Kompetenzerleben vermittelt, die Alltagszeit strukturiert sowie Normalität und Dazugehören symbolisiert“, (Kardorff 2012, S. 123) Menschen mit Behinderungen sind, wie vielfach belegt ist, zu einem größeren Teil vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen als die Durchschnittsbevölkerung und können somit auch nicht von den genannten Funktionen von Arbeit profitieren. Die Weltgesundheitsorganisation etwa ging von einer Beschäftigungsquote (employment rate) bei Menschen mit Behinderungen in Österreich für das Jahr 2003 von 43,4 % aus, während diese bezogen auf die Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter bei 68,1 % lag (vgl. WHO 2011, S. 238). Die Beschäftigungsquote bietet dabei ein aussagekräftigeres Bild von der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen als die Arbeitslosenstatistik, da viele von Behinderung Betroffene dort nicht auftauchen (vgl. ebd.). Wie Plangger konstatiert, scheinen viele Menschen mit Behinderungen in den Statistiken nicht auf, „da sie geschützte Werkstätten besuchen, Arbeitsrehabilitations- und ähnliche Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren oder zuhause leben bzw. in Heimen untergebracht sind.“ (Plangger 2009, o.S.)

Als Faktoren, die für die vergleichsweise seltenere Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen relevant sind, werden beispielsweise Vorurteile und Vorbehalte auf ArbeitgeberInnenseite, mangelnder Zugang zu (Berufs-)Ausbildung, fehlende Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen, genannt (vgl. WHO 2011, S. 250). Kardorff weist jedoch darauf hin, dass der Ausschluss vieler Menschen mit Behinderungen aus dem Arbeitsmarkt, im aktuellen sozialpolitischen Diskurs der Selbstverantwortung als individuelles Versagen gedeutet wird (vgl. Kardorff 2012, S. 123).

Viele Menschen mit Behinderungen, die einen Arbeitsplatz haben, sind in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt (Kardorff 2012, S. 124), was ebenfalls mit Abhängigkeit von Sozialleistungen verbunden ist. Die WHO kommt zu einem ähnlichen Befund: „If people with disabilities are employed, they commonly earn less than their counterparts without disabilities; women with disabilities commonly earn less than men with disabilities.“ (WHO 2011, S. 239). Die schlechte Einkommenssituation vieler Menschen mit Behinderungen führt zu einem größeren Armutsrisiko als bei Menschen ohne Behinderungen. Der Zusammenhang zwischen Armut und Behinderung wird jedoch auch entlang der entgegengesetzten Kausalität beschrieben: Plangger beispielsweise verweist auf Armut als Ursache von Behinderung, da „mit sinkender sozialer Schichtzugehörigkeit (…) das Risiko behindert zu werden“ (Plangger 2009, o.S.) steige.

Weitere Faktoren in diesem Zusammenhang stellen neben den niedrigeren Ein-kommen, die Menschen mit Behinderungen – sofern sie überhaupt einen Arbeitsplatz haben - erzielen, häufig Kosten dar, die z.B. für medizinische Produkte oder Unterstützungsleistungen bei Menschen mit Behinderungen zusätzlich anfallen. Durch ökonomische Absicherung allein, lässt sich jedoch die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen nicht verhindern:

„Einkommenssicherheit ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Vermeidung von Notlagen, da der Zugang zu Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen, Kultur, Sport und sozialen Beziehungen eben nicht nur von finanziellen Möglichkeiten abhängig ist, sondern ebenso durch Barrieren begrenzt wird. Diese Barrieren können sowohl institutionell verankert sein als auch in den Einstellungen der Akteure liegen oder sich in physischer Art (insbesondere durch Umweltfaktoren) manifestieren.“ (Maschke 2007, S. 304)

Die Barrieren, die sich, wie hier dargestellt, auf unterschiedlichen Ebenen auftun, gilt es zu beseitigen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe als gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder zu ermöglichen.

Die Konzepte, die eine größere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unter dem Schlagwort ‚Berufliche Integration‘ anstreben, sind vielfältig. Sie reichen von Qualifizierungs- und Trainingsangeboten, Geschützten Betrieben bis hin zu Arbeitsassistenz oder persönlicher Assistenz am allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Modell der Unterstützten Beschäftigung, das in den letzten Jahrzehnten für viele Arbeitsintegrationsprojekte als Leitlinie dient, geht von der Notwendigkeit aus, allen Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Folgen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen (vgl. Plangger 2009, o.S.; Cloerkes et al. 2007, S. 267ff). Unterstützte Beschäftigung will damit ein Modell von beruflicher Rehabilitation, die allein mit Leistungsfähigkeit als Kriterium operiert, überwinden:

„Sie orientiert sich an den Fähigkeiten, an den Potentialen und an der subjektiv empfundenen Lebensqualität der Betroffenen, sie fördert die Chancen-gleichheit und den Schutz vor Diskriminierung, eröffnet Selbstbestimmung- und Wahlmöglichkeiten, sie akzeptiert unkonventionelle Lebensentwürfe auch im Berufsalltag und fördert die Teilhabe aller Menschen am Arbeitsleben, unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung. Prinzipiell wird also kein Mensch aufgrund der Behinderung vom Anspruch auf Unterstützte Beschäftigung ausgeschlossen.“ (Plangger 2009, o.S.)

Mithilfe zahlreicher Unterstützungsmaßnahmen, wie Lohnkostenzuschüssen, individueller Anpassung des Arbeitsplatzes, Assistenz am Arbeitsplatz usw. soll die Teil-habe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Angesichts der aktuellen Beschäftigungssituation, die sich auch für Menschen ohne Behinderung vielfach als prekäre darstellt, wird im aktuellen Diskurs jedoch die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt als Ziel vermehrt in Frage gestellt (z.B. Plangger 2009 o. S.; Kardorff 2012, S. 124). Kardorff etwa spricht sich für „an-gemessen entlohnte Alternativen für Betroffene jenseits des Systems der Erwerbs-arbeit“ (ebd.) aus.

3.1.2 Ausgrenzung im Bildungssystem

Als einer der wichtigsten strukturellen Faktoren für die Ausgrenzung gilt die segregative Beschulung von Kindern mit Behinderungen. Kinder, die eine Sonderschule besuchen, werden, wie etwa Kardorff konstatiert, in mehrfacher Hinsicht diskriminiert: Neben Diskriminierungen aufgrund von verminderter Leistungsfähigkeit spielt dabei auch die negative gesellschaftliche Bewertung der Sonderschule eine Rolle (vgl. Kardorff 2012, S. 122). Wie Pfahl/Powell belegen, erwerben drei Viertel der SonderschulabsolventInnen keinen qualifizierten Schulabschluss (vgl. Pfahl und Powell 2010, o.S.). Die Bildungsabschlüsse betreffend, sind Menschen mit Behinderungen also im gesellschaftlichen Schnitt deutlich benachteiligt, wie auch die WHO feststellt:

„The correlation for both children and adults between low educational out-comes and having a disability is often stronger than the correlation between low educational outcome and other characteristics - such as gender, rural residence, and low economic status.“ (WHO 2011, S. 206)

Die WHO, die in ihrer Untersuchung die Bildungsabschlüsse in 51 Nationen vergleicht, findet im Schnitt bei Menschen mit Behinderungen um 10 % weniger Grund-schulabschlüsse als bei Menschen ohne Behinderung vor (vgl. ebd.).

Auch bei der auf die Schule folgenden (Berufs-)Ausbildung und dem Einstieg in die Arbeitswelt setzt sich die im segregierenden Schulsystem begründete Benachteiligung fort.

„Mehr als jede/r Zweite geht anschließend nicht in einen Beruf über, sondern in Maßnahmen des ‚Übergangssystems‘. Auf diese Weise schafft das bis heute hierarchisch gegliederte und undurchlässige Schulsystem Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiken. Zusammengefasst: Menschen mit Behinderungen werden strukturell daran gehindert, sich durch den Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung gesellschaftlich zu integrieren.“ (Pfahl und Powell 2010, S. o.S.)

Kinder mit Behinderungen, die zu einem großen Teil – Pfahl/Powell sprechen sogar von 82 % in Deutschland (vgl. ebd.) – aus der allgemeinen Schule ausgeschlossen sind, werden dadurch, so lässt sich schließen, auch in anderen Lebensbereichen einem größeren Exklusionsrisiko ausgesetzt sein.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Forderungen vonseiten der Behindertenrechtsbewegung und vor allem auch von Eltern behinderter Kinder nach einem inklusiven, also nichtaussondernden Bildungssystem zu sehen. Mit „bildungspolitischen Reformen, die gegen die Herstellung von ‚Bildungsarmut‘ gerichtet sind“ (ebd.), könne, wie Pfahl/Powell konstatieren, nicht nur die Chancen am Arbeitsmarkt verbessert werden, sondern auch die Chance zur sozialen Teilhabe (vgl. ebd.).

3.1.3 Soziale Isolation und Diskriminierung

Menschen mit Behinderungen erleben vielfältige Diskriminierungen im täglichen Sozialleben. Einer Untersuchung aus dem Jahr 2000 zufolge, gaben zwei Drittel der befragten Menschen mit Behinderungen an, Diskriminierungen erfahren zu haben. „Sie wurden ungefragt geduzt oder angefasst, ignoriert oder einfach nicht für ‚voll‘ genommen, unverhohlen angestarrt oder gar direkt beschimpft“ (Eiermann et al. 2000, zit. nach Wansing 2005, S. 93). Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt auch Cloerkes, der die sozialen Reaktionen auf Menschen mit Behinderungen untersucht. Spannungen in der Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen – hervorgerufen durch Gefühle der Angst oder Unbehagen - führen demnach zur Vermeidung solcher Interaktionen und in weiterer Folge zur sozialen Isolation von Menschen mit Behinderungen (vgl.Cloerkes et al. 2007, S. 107). Analysen zu sozialen Netzwerken von Menschen mit Behinderungen zeigen mit Wansing außerdem eine geringere Einbindung in soziale Netzwerke im Vergleich zu Nichtbehinderten und innerhalb derer eine größere Bedeutung verwandtschaftlicher Beziehungen (Wansing 2005, S. 92). Dazu kann auch, wie oben gezeigt, die oft fehlende Teilhabe am Arbeitsleben und die damit einhergehenden Sozialkontakte einen nicht unwesentlichen Beitrag leisten. Für viele Menschen mit Behinderungen stellen demnach soziale Isolation und Diskriminierungserfahrungen einen konstanten Bestandteil ihrer Lebenssituation dar.

3.1.4 Barrieren im Zugang zur Umwelt

Strukturelle Barrieren, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen verhindern beziehungsweise erschweren, lassen sich in unterschiedlichen Bereichen feststellen: Menschen mit Behinderungen werden „immer noch häufig von zahlreichen öffentlichen (Dienst-)Leistungen sowie von sozialen und kulturellen Aktivitäten ausgeschlossen. Die Partizipation an Theater-, Konzert-, und Sportveranstaltungen gestaltet sich teilweise schwierig, ebenso die Nutzung von Einkaufsmöglichkeiten oder Transportmitteln.“ (Wansing 2005, S. 93) Allerdings sind in diesem Zusammenhang nicht nur physische Barrieren z.B. von Gebäuden oder Transportmitteln relevant, sondern ebenso die Zugänglichkeit von Informationen und Kommunikation, wie die Weltgesundheitsorganisation mit Verweis auf die UN-BRK konstatiert:

„The United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) stipulates the importance of interventions to improve access to different domains of the environment including buildings and roads, transportation, information, and communication. These domains are interconnected - people with disabilities will not be able to benefit fully from improvements in one domain if the others remain inaccessible.“ (WHO 2011, S. 169)

In der Beseitigung von Barrieren und einer vermehrten Zugänglichkeit der Umwelt wird hier also ein großes Potential hinsichtlich der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen gesehen. In diesem Kontext wird auch ein Nachholbedarf in Bezug auf die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen formuliert:

„While progress has been achieved in making elections accessible, it is rare for people with disabilities to be elected to public positions.“ (ebd., S. 171)

Politische Partizipation umfasst eben nicht nur die Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen, sondern auch die hier genannte Chance auf die Ausübung politischer Ämter beziehungsweise die prinzipielle Option als politische/r AkteurIn wahrgenommen zu werden.

Mit Wansing lässt sich resümieren, dass Behinderung ein Risiko für soziale Exklusion darstellt, wobei persönliche Faktoren nur eine untergeordnete Rolle spielen:

„Vielmehr lassen sich gesellschaftliche Institutionen und Organisationen sowie soziale und ökologische Umweltfaktoren als ‚Agenten der Ausgrenzung‘ identifizieren. (...) Architektonische wie physikalische Barrieren sind hier ebenso zu nennen wie finanzielle und rechtliche Hindernisse, soziale Einstellungen und Vorurteile sowie Schwellen der Information und Kommunikation.“ (Wansing 2005, S. 98)

Die vielfältigen Barrieren, auf die die Autorin hier Bezug nimmt, stellen sich Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben entgegen und begünstigen so deren soziale Exklusion. Die Liste der Lebensbereiche, in denen Menschen mit Behinderungen Ausgrenzungen erfahren, ließe sich lange fortsetzen, jedoch wird, meiner Ansicht nach, an den hier aufgezeigten Beispielen die Ausgrenzungsgefährdung, die eine Behinderung mit sich bringt, sehr deutlich.

3.2 Gesetzlicher Rahmen

Verschiedene nationale und internationale Gesetze und Regelungen intendieren diesen Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. In Österreich wird der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen im Bundesbehindertengesetz, Bundesbehindertengleichstellungs-gesetz und dem Behinderteneinstellungsgesetz (vgl. Bundesministerium für Arbeit 2013, o. S.) auf Bundesebene sowie unterschiedlicher Ländergesetze geregelt. Auf die Bedeutung eines rechtlichen Rahmens für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen rekurriert Köhler, indem sie die „rechtliche Bekämpf-barkeit von Diskriminierungen aufgrund von Behinderung“ (Köhler 2005, S. 121) als wesentlichen Faktor für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ausweist. Die Schaffung von Gesetzen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen allein kann diesen Anspruch jedoch nicht erfüllen:

„Bei der Betrachtung der rechtlichen Situation von Menschen mit Behinderung fällt auf, dass auch die besten Rechtsvorschriften nichts ausrichten können, wenn der politische Wille zur effektiven Umsetzung nicht stark genug ist.“ (ebd, S. 129)

Eine ähnliche Problematik zeigt sich auch in Bezug auf die UN-BRK, die seit 2008 in Österreich in Kraft ist. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zielt auf „die Gewährleistung des vollen und gleichberechtigten Genusses aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (Naue 2009, S. 287) für Menschen mit Behinderungen ab. „Autonomie, Nichtdiskriminierung, Inklusion und Partizipation sowie Gleichheit in der Differenz“ (Degener 2009, S. 164) gelten nach Degener als Schlüsselbegriffe, die die Grundidee der UN-BRK verkörpern und somit zur Zielvorgabe für die nationale und internationale Behindertenpolitik avancieren. Die in der UN-BRK festgeschriebenen Rechte für Menschen mit Behinderungen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche, z.B. gleiche Anerkennung vor dem Recht, Recht auf Arbeit und Beschäftigung, Recht auf Bildung, Recht auf persönliche Mobilität u.v.m. (vgl. BGBl. III 23.10.2008). Die Herausforderung gilt nun den Nationalstaaten, die für die konkrete Umsetzung dieser Sorge zu tragen haben:

„Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trägt das Potenzial in sich, aktiv dazu beizutragen, gesellschaftliche Haltungen zu behinderten Menschen sowie Behindertenpolitik in Österreich umzuformulieren: Staaten sind dazu angehalten, bereits gewährleistete Rechte behinderter Menschen tatsächlich umzusetzen.“ (Naue 2009, S. 291)

Die Umsetzung der in der UN-BRK formulierten Rechte von Menschen mit Behinderungen bleibt also abhängig von der politischen Bereitschaft zur Gestaltung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Richtung voller Teilhabe und Inklusion.

3.3 Zusammenfassung

Wie oben dargestellt, sind Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen von Ausgrenzung bedroht. Cloerkes spricht in diesem Zusammenhang von Behinderung als sozialem Problem (vgl. Cloerkes et al. 2007, S. 18ff). Die Notwendigkeit, diesem sozialen Problem Herr zu werden und die „Einschränkung von Lebenschancen“ (Maschke 2007, S. 310) aufzuheben, wird beispielsweise im Rahmen der UN-BRK aus menschenrechtlicher Perspektive argumentiert.

Das eben skizzierte Feld sozialer Exklusionen, Menschen mit Behinderungen betreffend, kann aber auch als Frage der sozialen Gerechtigkeit gewertet werden (vgl. Dederich 2013; Lindmeier 2013; Plangger und Schönwiese 2013). Im Rahmen dieser Arbeit soll sich daher dem sozialen Problem Behinderung mithilfe gerechtigkeits-theoretischer Überlegungen genähert werden.

4 (Soziale) Gerechtigkeit

Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen stellt sich, wie gezeigt wurde, in vielen Belangen als prekär dar. In der Gegenwartsgesellschaft sind aber, noch verschärft durch die Wirtschaftskrise auch andere Gruppen, z.B. die sogenannten „working poor“, marginalisiert und somit an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Die Frage danach, wie der Exklusion so vieler Menschen begegnet werden kann, mündet im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs in der Diskussion um soziale Gerechtigkeit, „jener Ausprägung von Gerechtigkeit also, die in der modernen Gesellschaft herzustellen, zwar überwiegend als wünschenswert gilt, aber auch sehr unterschiedlich definiert wird“ (Bohmann und Niedenzu 2012, S. 4). Über die Verwendung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit besteht weder in dessen philosophischer noch sozialwissenschaftlicher Prägung ein Konsens. Hier kann nicht der Anspruch erhoben werden, eine vollständige Systematik der Gerechtigkeitskonzepte darstellen zu wollen. Im Rahmen dieser Arbeit kann nur exemplarisch versucht wer-den, für die vorliegende Fragestellung relevante Konzeptionen aufzugreifen.

Daher wird als erster Schritt der Versuch einer begrifflichen Bestimmung von Gerechtigkeit respektive sozialer Gerechtigkeit gewagt, um in weiterer Folge ausgewählte philosophische und politische Gerechtigkeitskonzeptionen zu diskutieren. Diese sollen den Rahmen spannen, um später (Kapitel 5) die Gerechtigkeitskonzeption von Günter Dux im Kontext des aktuellen sozialpolitischen Diskurses beleuchten zu können. Den Abschluss dieses Kapitels wird ein Überblick über den Diskurs rund um Behinderung und Gerechtigkeit, wie er aktuell vor allem in den Disability Studies und der integrativen/inklusiven Pädagogik geführt wird, bilden.

4.1 Versuch einer Begriffsbestimmung

Eine Begriffsbestimmung von Gerechtigkeit stellt sich angesichts der vielfältigen Diskurse in der Gegenwart als sehr schwierig dar. Dies spiegelt sich auch in der Art und Weise wider, wie der Begriff etwa in Wörterbüchern expliziert wird. In einem Lexikon zur Soziologie findet sich beispielsweise folgende Definition:

„Gerechtigkeit: zentrale Wertidee der europäischen Tradition, wurzelt im biblischen Schrifttum und im griechischen Denken (besonders Aristoteles). Während die allgemeine Gerechtigkeitsformel – jedem das Seine geben – inhaltsleer erscheint, lassen sich Konkretionen des Gerechtigkeitsbegriffs, sowie Institutionen und Verhaltensweisen in jeder Gesellschaft feststellen, aus denen wirksame Gerechtigkeitsvorstellungen erschlossen werden können.“ (Fuchs-Heinritz et al. 2011, S. 236)

Hier wird bereits deutlich, mit welch unterschiedlichen Inhalten und Perspektiven der Gerechtigkeitsbegriff gefüllt wird. Bereits in der griechischen Antike, bei Platon und Aristoteles finden Vorstellungen von Gerechtigkeit ihren Eingang in das politische Denken (vgl. Koller 2012, S.48). Die nach Budowski/Nollert älteste Unterscheidung von Gerechtigkeitskonzepten lässt sich auf Aristoteles zurückführen und differenziert in distributive (verteilende) und kommutative (ausgleichende) Gerechtigkeit. Distributive Gerechtigkeit bezieht sich dabei auf die Verteilung von Gütern, während kommutative Gerechtigkeit den Fokus auf die Wiedergutmachung bestehender Ungleichheiten legt (vgl. Budowski und Nollert 2008b, S. 15).

Vor allem die praktische Philosophie ist mit Gerechtigkeit als zentraler Kategorie befasst. In der Formel „Jedem das Seine“, die aus Platons Staat abgeleitet wird, findet sich der Bezugspunkt für die Auseinandersetzung der neuzeitlichen Philosophie mit Gerechtigkeit (vgl. Hetzel 2007, S. 122). Während in der antiken Philosophie Gerechtigkeit als individuelle Tugend galt, wird sie in der Neuzeit zu einer gesellschaftlichen und politischen Frage (vgl. König und Richter 2008, S.10). Auf die Rolle des Gerechtigkeitsbegriffs in neuzeitlichen Konzepten des Gesellschaftsvertrags (z.B. Hobbes, Locke, Rousseau) kann hier eben so wenig eingegangen werden wie auf die christliche Ethik, die ebenfalls mit Gerechtigkeit als zentralem Begriff operiert.

Eine weitere Einteilung von Gerechtigkeitskonzepten, wie sie in der Literatur häufig aufzufinden ist, unterscheidet in formale oder prozedurale und inhaltliche oder substanzielle Auffassungen von Gerechtigkeit. Während sich formale Konzepte mit Verfahrensprinzipien und einer fairen Anwendung von Regeln befassen, konzentrieren sich substantielle Ansätze auf eine Begründung der Gerechtigkeit über die Anforderungen eines „guten Lebens“. (vgl. Budowski und Nollert 2008b, S. 16;). Als für den gegenwärtigen Diskurs, gerade auch in Hinblick auf die Fragestellung nach Gerechtigkeit für marginalisierte Gruppen, bestimmende Theoretiker werden für den formalen Ansatz, der auch dem neoliberalen Anspruch entgegen kommt, John Rawls und für ein inhaltlich gefasstes Gerechtigkeitskonzept (unter anderem) Martha Nussbaum genannt (Hetzel 2007, S. 124ff).[2]

Während, wie hier angedeutet wurde, der Gerechtigkeitsbegriff bereits eine sehr lange Tradition, vor allem in der Philosophie, aufzuweisen hat, taucht soziale Gerechtigkeit „als Begriff erst im 20. Jahrhundert auf, vor allem im Zusammenhang mit sozialpolitischen Maßnahmen, als Gerechtigkeit bezogen auf das Verhältnis von Klassen und Ständen. Zweck der sozialen Gerechtigkeit ist es, mittels ethisch-rechtlicher Maßnahmen Ungleichverteilungen vornehmlich im wirtschaftlichen Bereich zu verhindern und/oder zu beheben.“ (Fuchs-Heinritz et al. 2011, S. 236) Budowski/Nollert finden soziale Gerechtigkeit in der aktuellen Diskussion vor allem mit distributiver Gerechtigkeit gleichgesetzt (vgl. Budowski und Nollert 2008a, S.15). Koller hingegen sieht das derzeitige Verständnis von sozialer Gerechtigkeit als auf fünf grundlegenden Forderungen an die Gesellschaft basierend: „rechtliche Gleichheit, bürgerliche Freiheit, demokratische Teilhabe, soziale Chancengleichheit und ökonomische Ausgewogenheit“ (Koller 2012, S. 48). Grasse et al. beispielsweise bestimmen soziale Gerechtigkeit als auf 5 Dimensionen basierend: Chancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Generationengerechtigkeit (vgl. Grasse et al. 2006, S. 18ff). Auch der Diskurs zur sozialen Gerechtigkeit kann also, wie hier bereits anhand dieser wenigen Bestimmungs-versuche deutlich wird, nicht als ein einheitlicher beschrieben werden.

Prengel fasst die Pluralität der Gerechtigkeitskonzepte, meiner Ansicht nach, sehr treffend zusammen:

„Da Gerechtigkeit (...) im gesamten Bereich der menschlichen Beziehungen gefragt ist, fächert sie sich in zahllose Hinsichten auf. Solche speziellen Hinsichten der Gerechtigkeit kommen in einer Fülle von Gerechtigkeitstheorien mit jeweils eigenen Begriffs-Kombinationen zur Sprache. Dazu gehören die seit der griechischen antiken Philosophie klassischen Theorien der verteilen-den und der ausgleichenden Gerechtigkeit. In zur aktuellen Entwicklungs-phase moderner Demokratien gehörenden Theorien werden darüber hinaus Generationengerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Behindertengerechtigkeit, kulturelle Gerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, Umweltgerechtigkeit, Steuergerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und auch Bildungsgerechtigkeit und zahlreiche andere immer wichtiger. In all diesen Gerechtigkeitsdiskursen geht es darum, hierarchische Ungleichheiten aller Art zu kritisieren, zu minimieren oder auch akzeptabel zu gestalten. Daneben finden sich machtorientierte, hegemoniale Denkweisen, die Hierarchien als gerecht legitimieren.“ (Prengel 2012, S. 20)

Durch diese Vielfalt an Deutungen, die der Gerechtigkeitsbegriff zulässt, ist es, wie Bohmann/Niedenzu die gegenwärtige Diskussion analysieren, gegenwärtig nicht möglich, eine Soziologie der Gerechtigkeit zu benennen (vgl. Bohmann und Niedenzu 2012, S.5). Daher kann auch im Rahmen dieser Arbeit keine stringente Begriffs-bestimmung von Gerechtigkeit geleistet werden. Vielmehr wird ein Versuch gewagt, aus den Bruchteilen einzelner Konzepte ein ausschnittweises Bild des aktuellen Diskurses zu Gerechtigkeit – immer in Hinblick auf die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen - zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass die Begriffe Gerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit sich mitunter schwer differenzieren lassen. Im Rahmen dieser Arbeit stellt primär soziale Gerechtigkeit den Fokus des Interesses dar. Hierbei sollen empirische Ungleichheitsverhältnisse und Strategien zu deren Beseitigung in den Blick genommen werden und nicht ethische oder moralische Erwägungen, wie sie von Gerechtigkeitstheoretikern vor allem aus der Philosophie angestellt werden. Dies entspricht auch der Intention Günter Dux‘, auch wenn er selbst in der Verwendung der Begriffe oft unscharf bleibt und Gerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit häufig synonym verwendet.

4.2 Philosophische Gerechtigkeitskonzepte

In der praktischen Philosophie, die sich traditioneller Weise mit der normativen Dimension der Gesellschaft auseinandersetzt, bewegt sich die Diskussion rund um Gerechtigkeit „im Spannungsfeld zwischen dem Rechten und dem Guten“ (Hetzel 2007, S. 121.) Es geht um Fragen der Gleichheit, Freiheit und deren normativer Begründung in moralischen Grundsätzen. Im Zentrum steht nach Böllert et al. „die Frage nach dem normativen Referenzrahmen, der die Sachverhalte spezifiziert, auf die sich Gerechtigkeitsurteile stützen, d.h. anhand derer beurteilt werden kann, ob Ungerechtigkeit vorliegt.“ (Böllert et al. 2011, S. 519). Gerechtigkeitsurteile stützen sich, den AutorInnen folgend, bisher entweder

„a) auf die Prüfung des Sachverhalts, in welchem Ausmaß eine Person (oder ein Aggregat von Personen) einen bestimmten Nutzen erzielt, Wohlbefinden erlangt oder Grundbedürfnisse befriedigt hat oder

b) in welchem Ausmaß ihr soziale Grundgüter wie beispielsweise materielle Ressourcen oder gewährte Rechte zur Verfügung stehen oder

c) welchen Daseins- und Handlungsweisen Individuen auf der Basis von Gütern, Rechten und Infrastruktur verwirklichen können.“ (ebd., S. 519)

Im klassischen Utilitarismus (a) orientieren sich Gerechtigkeitsurteile am Nutzen für eine möglichst große Zahl an Gesellschaftsmitgliedern. Eine gerechte Gesellschaft besteht in dieser Konzeption dann, wenn alle den höchsten erreichbaren Grad an Befriedigung ihrer subjektiven Bedürfnisse erreichen. Der „utilitaristischen Maxime, das größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl zu erwirken,“ (Hetzel 2007, S. 126f) stellt Rawls seinen egalitaristischen Ansatz (b) entgegen.

Mit seinem vielzitierten Werk „Theory of Justice“ (1971) schuf John Rawls eines der bis heute einflussreichsten Konzepte der Gerechtigkeit, in dem er Gerechtigkeit als Fairness innerhalb einer Gesellschaft definiert. Ausgehend von einem Gedankenexperiment, in dem rationale AkteurInnen, die nicht wissen, wo ihre eigene soziale Position sein wird (‚Schleier der Unwissenheit‘), verbindliche Gerechtigkeitsprinzipien für die Gesellschaft entwickeln, baut Rawls seine Theorie der Gerechtigkeit auf.

"Die Akteure würden sich, so Rawls, auf zwei Hauptprinzipien einigen: auf das allen gleiche Recht auf Grundfreiheiten und darauf, dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten nur dann zu akzeptieren sind, wenn sie dem Vorteil auch und gerade derjenigen dienen, die am wenigsten begünstigt sind." (Hetzel 2007, S. 127)

Die durch das Instrument des „Schleiers des Nichtwissens“ gewonnen Prinzipien werden zu normativen Kriterien für die Gestaltung gesellschaftlicher Institutionen. Rawls geht es um eine gerechte Verteilung von Gütern, unabhängig von der individuellen Ausstattung des Individuums; Gleichheit dient ihm dabei als leitendes Prinzip (vgl. Budowski und Nollert 2008b, S. 17f; König und Richter 2008, S. 12; Böllert et al. 2011, S. 520).

Wie Böllert et al. darstellen, wird in der Konzeption Rawls‘ die Frage nach gerechten Gesetzen und Institutionen gestellt: „Eine Gesellschaftsordnung gilt dann als gerecht, wenn gewährleistet ist, dass jedem Bürger unabhängig von seinen individuellen Bedürfnissen ein gewisses Maß an Mitteln zur Verfügung stellt.“ (Böllert et al. 2011, S. 521) Diesem formalen Ansatz von Gerechtigkeit fehlt, so Hetzel (2007, S. 125) eine klare Vorstellung vom ‚guten Leben‘, die inhaltliche Komponente von Gerechtigkeit, die durch ethische Überlegungen begründet werden muss.

Amartya Sen und Martha Nussbaum (c) hingegen legen den Schwerpunkt ihrer Gerechtigkeitskonzeption auf ebendiese inhaltliche Füllung, indem sie mit ihrem Capability Approach eine Alternative zur egalitaristischen Gerechtigkeitstheorie, wie sie durch Rawls prominent vertreten wird, entwickeln (vgl. Röh 2011, S. 105ff). Der Fokus wird dabei weg von der reinen Verfügung über Ressourcen, die zwar eine not-wendige Grundbedingung für ein gutes Leben darstellt, hin zur Frage nach der tatsächlichen Realisierung von Chancen gelegt. Das ‚gute Leben‘ wird in Nussbaums Ansatz an 10 ‚central capabilities‘ gemessen, die als individuelle Rechte formuliert werden. Dabei gilt es „als Aufgabe der öffentlichen Institutionen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Individuen für die Verwirklichung dieser capabilities frei entscheiden können (Böllert et al. 2011, S.524).

Ohne hier eine detailreiche Analyse der genannten philosophischen Gerechtigkeitskonzepte leisten zu können, sollen diese hinsichtlich der Fragestellung dieser Arbeit, nämlich der Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen, kritisch beleuchtet werden. Die Ansätze von John Rawls und der Capability Approach sind, wie Böllert et al. konstatieren, die in der Sozialen Arbeit "gegenwärtig am meisten diskutierten, gerechtigkeitstheoretischen Entwürfe" (ebd., S. 520). Ins-besondere der Capability Approach bietet im Kontext mit Sozialarbeit und der Auseinandersetzung mit sozialer Ungleichheit zahlreiche Anschlusspunkte. Dieser An-satz verspricht etwa „der Sozialen Arbeit einen evaluativen Rahmen für Gerechtigkeitsurteile, der an verschiedene Theorien und analytische wie empirische sozialpädagogische Perspektiven anschlussfähig ist“ (ebd., S. 524), zu liefern. Aber auch das Rawls’sche Gerechtigkeitskonzept wird in der Sozialen Arbeit, die mit sozialer Gerechtigkeit als zentraler Kategorie operiert, vielfach rezipiert (vgl. ebd., S. 520).

In Hinblick auf die hier interessierende Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen, gibt es sowohl bei Rawls als auch bei Nussbaum Punkte, die meines Erachtens, kritisch zu betrachten sind. So schließt der Geltungsbereich des Rawls’schen Ansatzes, der sich auf die Rationalität eines „normalen und während seines/ihres gesamten Lebens vollständig kooperierenden Mitglieds einer Gesellschaft“ (Rawls 1993, S,75, zit. nach Böllert et al. 2011, S. 520f) bezieht, systematisch zum Beispiel Menschen mit so genannter geistiger Behinderung, denen diese Rationalität vielfach abgesprochen wird, aus. Nussbaum macht den Ausschluss bestimmter Menschen aus ihrem Gerechtigkeitskonzept sogar explizit deutlich, in dem sie Menschen mit so genannter schwerster Behinderung deren Menschlichkeit abspricht und sie so für Gerechtigkeitsansprüche als irrelevant deklariert (vgl. Hetzel 2007, S. 126). Die Frage, die sich in dieser Arbeit im Anschluss daran stellt, ist die, ob Günter Dux, dessen Ansatz hier diskutiert werden soll, dem Anspruch, ein Gerechtigkeitskonzept für wirklich alle liefern zu können, gerecht werden kann.

Die hier sehr bruchstückhaft dargestellten philosophischen Ansätze können in den Gerechtigkeitsdiskurs mit Pioch folgendermaßen eingeordnet werden:

„Die Philosophie hat es seit jeher als ihre Aufgabe angesehen, Theorieangebote für die normativen Grundlagen der Gesellschaft zu unterbreiten. Seit Beginn der siebziger Jahre können wir eine intensive philosophische Gerechtigkeitsdebatte beobachten, die angestoßen durch die „Theorie der Gerechtigkeit“ von Rawls (1979 [1971]) und die darauf folgenden Gegenentwürfe sozialer Gerechtigkeit, wie Michael Walzers „Sphären der Gerechtigkeit“ (1994 [1983]), bis heute mit der jüngst von Amartya Sen vorgelegten „Theorie der Gerechtigkeit“ (2010) anhält. Ihnen gemeinsam ist, dass sie letztlich doch einen archimedischen Punkt in ihrer jeweiligen philosophischen Konzeption von Gerechtigkeit einräumen müssen, der letztlich eine unhintergehbare Setzung, wie beispielsweise bei Rawls der sog. „Schleier des Nichtwissens“, impliziert. Aber ein solch übergeordneter Standpunkt kann heute keinen universalistischen Geltungsanspruch mehr für sich beanspruchen.“ (Pioch 2012, S. 120)

Diesem universellen moralischen Prinzip, dem, wie hier resümiert wird, alle philosophischen Gerechtigkeitsansätze, verhaftet sind, will Dux eine rein soziologische gefasste Konzeption von sozialer Gerechtigkeit entgegen halten, wie unten noch gezeigt werden wird.

4.3 Gerechtigkeit als politisches Projekt

Durch einen Wechsel der Perspektive von den philosophischen Ansätzen, die normative Begründungen für soziale Gerechtigkeit liefern, hin zu den in der Politik wirksamen Gerechtigkeitsideen finden Bohmann und Niedenzu (2012, S. 6) in ihrer Analyse des Feldes eine große Vielfalt und Variabilität. „Sie unterscheiden sich erheblich je nach Zugehörigkeit zu einem der politischen Lager, aber auch innerhalb derselben durch semantische Variation im Zeitverlauf“ (ebd.). So orten die AutorInnen in den siebziger Jahren die Vorherrschaft der Idee der Verteilungsgerechtigkeit, während in den Achzigern Chancen- und Leistungsgerechtigkeit mehr im Vordergrund standen. Als neue, in der Gegenwart einflussreiche ‚Gerechtigkeiten‘ werten sie die Familien-, Generationen-, Geschlechter-, Teilhabe- und globale Gerechtigkeit (vgl. ebd.). Gerechtigkeit als Schlagwort in der politischen Rhetorik, so scheint es, lässt sich je nach Kontext, ideellem Hintergrund und betreffenden AkteurInnen schier beliebig um einen Zusatz erweitern. Auch König/Richter (König und Richter 2008, S. 15) identifizieren im aktuellen Diskurs eine sphärenspezifische, ebenenspezifische und themenspezifische Ausdifferenzierung von Gerechtigkeit.

Während beispielsweise auch Budowski und Nollert (2008, S. 27) von einer Vielzahl von Gerechtigkeitsvorstellungen in der Gegenwart ausgehen, die die Einigung auf eine einheitliche normative Basis für die Sozialpolitik (oder auch Sozialarbeit) quasi verunmöglicht, lassen sich laut Leisering (Leisering 2004) die normativen Diskurse in Deutschland seit den 1990ern zu vier Paradigmen zusammenfassen. Ohne im Detail auf die Analyse eingehen zu können, stellt diese Systematik hier ein Instrument dar, um eine Einordnung der relevanten Gerechtigkeitsideen und –konzepte zu ermöglichen. Die Gerechtigkeitsvorstellungen werden hier nach deren normativem Gehalt, der AdressatInnengruppe, deren gesellschaftlicher Geltungssphäre sowie nach typischen Trägern systematisiert:

Bedarfsgerechtigkeit(Verteilungsgerechtigkeit)

Leistungsgerechtigkeit

Produktivistische Gerechtigkeit

Teilhabegerechtigkeit

Bedarfsgerechtigkeit(Verteilungsgerechtigkeit)

Leistungsgerechtigkeit

Produktivistische Gerechtigkeit

Teilhabegerechtigkeit

Wertidee/ normativer Maßstab

Menschenwürde (zugeschriebene Bedarfe, besonders durch den Staat)

individuelle „Leistung“ (Markterfolg) [neu: individuelle reproduktive Leistung]

kollektiver Nutzen (vor allem Wohlstandsniveau für alle) [neu: kollektive demographische Reproduktion]

gesellschaftliche Teilhabe (gemäß diverser Normen wie Gleichstellung, Unterschiedlichkeit, soziale Anerkennung, Benachteiligung u.a.)

Adressaten

Arme

Arbeitnehmer [neu: Familien, Frauen]

Gesamtbevölkerung

Familien (mit Kindern), Generationen (auch zukünftige), Frauen, Ausländer/ Ein-wanderer, Ausgegrenzte

Referenzsysteme

Sozialstaat

Markt; Sozialversicherung [neu: Familien]

Markt; Sozialstaat [neu: Bevölkerungsprozess]

Gesellschaft, Symbolsysteme, Alltag, Körper

Träger

Sozialanwälte (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, kritische Sozial-wissenschaftler)Betroffenen-initiativen

Arbeitgeber/-verbände Arbeitnehmer/ Gewerkschaftenalle politischen Parteien

Arbeitgeberverbände (offensiv) Arbeitnehmer/Gewerkschaften (verschämt)alle politischen Parteien (außer PDS)

soziale Bewegungen und Initiativenpolitische Partei-en: besonders Bündnis Grüne; themenabhängig auch andere

Wohlfahrtsstaatsmodell

„versorgender Staat“

residualer Wohlfahrtsstaat; Sozialversischerungsstaat

residualer Wohlfahrtsstaat, negativ-aktivierender StaatSozialinvestiver Staat („Familienstaat“, „Bildungsstaat“)

aktiv-aktivierender Staat; regulierender Staat

Die drei historisch älteren Gerechtigkeitsbegriffe, die Leisering in seiner Diskursanalyse der aktuellen Sozialpolitik in Deutschland ortet, beziehen sich auf die ungleiche Verteilung von Gütern:

„Die drei Gerechtigkeitsbegriffe definieren institutionelle Zuteilungsregeln: Bedarfsgerechtigkeit besagt, dass Ansprüche auf Ressourcen nach - unterschiedlich definierbaren - sozial zugeschriebenen, vor allem staatlich festgelegten Bedarfen bemessen werden sollen. Leistungsgerechtigkeit bedeutet dagegen: 'Wer mehr leistet, als der andere, soll auch mehr erhalten'. Gemäß produktivistischer (oder ‚funktionalistischer') Vorstellungen von Gerechtigkeit schließlich gelten soziale Verhältnisse, etwa Ungleichheit am Markt, als gerecht, wenn sie mittel- und langfristig Nutzen stiften, nämlich die Wohlfahrt aller maximieren.“ (ebd., S. 33)

Während die genannten drei Paradigmen im Gerechtigkeitsdiskurs sich, so Leise-rings These, auf aus dem wirtschaftlichen System abgeleitete Ungleichheit beziehen, legt Teilhabegerechtigkeit ihren Fokus auf askriptive soziale Ungleichheiten, wie Geschlecht, Alter, Ethnizität, Generationenzugehörigkeit. Die rein auf Verteilung ausgerichteten Vorstellungen werden zugunsten von auf der Sensibilität für ‚neue Ungleichheiten‘ basierenden Konzepten, will man Leisering folgen, immer mehr verdrängt.

„Die hier vorgebrachten sozialen, nicht nur ökonomischen Gerechtigkeitsvor-stellungen können sich in unterschiedlichsten Normen sozialer Teilhabe manifestieren, etwa in Gleichheit, aber auch in Ungleichheit, Diversität und Pluralität, sozialer Anerkennung und Partizipation. Hier zeichnet sich eine neue Gerechtigkeitsvorstellung ab, eine Teilhabegerechtigkeit, die sich von herkömmlicher Bedarfsgerechtigkeit als etatische Zuteilung unterscheidet und mehr auf Zivilgesellschaft, Partizipation und Menschenrechte setzt.“ (ebd., S. 37)

Die Schlagworte, die hier im Zusammenhang mit Teilhabegerechtigkeit genannt werden, finden sich allesamt im Diskurs um Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen wieder (siehe Punkt 4.5). Behinderung als soziales Merkmal, das Menschen zugeschrieben wird und zu Ungleichheit und Ungerechtigkeit führt, fehlt zwar in der Aufzählung Leiserings, ist in der Systematik jedoch jedenfalls hier zuzuordnen.

Teilhabekonzepte können nun weiter unterteilt werden

  • in partikularistische Ansätze, die bestimmte Gruppen fokussieren – Leisering hebt als besonders relevant Generationen-, Geschlechter- und Familiengerechtigkeit hervor – und

  • universalistische Teilhabekonzepte als Modelle der Grundsicherung (vgl. Leisering 2004, S. 40)

Die Ideen und Konzepte zur Grundsicherung differieren sehr stark, neigen jedoch dazu, sehr niedrig auszufallen, „und dann nur minimale Teilhabestandards sichern“ (ebd, S. 40). Dies stellt sich als einer der Angriffspunkte für Dux‘ Gerechtigkeitskonzeption dar, wie noch gezeigt werden wird. Dieses lässt sich, der Systematik Leise-rings folgend, an dieser Stelle als Teilhabekonzept einordnen.

Von verschiedenen AutorInnen (z.B. Kersting 2008, Dobner 2007; Grasse et al. 2006, Becker und Hauser 2009) wird neben den hier genannten vor allem Chancengerechtigkeit als politisches Programm hervorgehoben, das auf „den Ausgleich herkunftsbedingter Ungleichheiten im Lebenslauf, die unter anderem aus individuellen Handicaps, familiären Rahmenbedingungen und geschlechtsspezifischen Rollenzuteilungen, aber auch aus Erbschaft resultieren können“ (Grasse et al. 2006, S. 18). Viele unter dem Schlagwort der Chancengleichheit oder Chancengerechtigkeit kursierenden Vorstellungen könnten wohl ebenso unter die oben ausgeführte Teilhabegerechtigkeit subsummiert werden.

Ein weiteres politisches Gerechtigkeitsprojekt, das für Menschen mit Behinderungen vielfach postuliert wird, ist Bildungsgerechtigkeit (vgl. z.B. Plangger und Schönwiese 2013; Prengel 2012; Dederich et al. 2013). Besonders im Diskurs der inklusiven Pädagogik wird Bildungsgerechtigkeit in der jüngsten Vergangenheit vielfach verhandelt. „Zu den herausstechendsten Gerechtigkeitsdiskursen gehört der weitgehend geteilte Konsens, dass Gerechtigkeit nur in einem inklusiv ausgerichteten Bildungs- und Sozialsystem möglich ist.“ (Dederich 2013, S. 21) Bildungsgerechtigkeit wird also mit der Forderung nach inklusiven, nichtaussondernden Strukturen in erster Linie im Schul- und Bildungswesen, in weiterer Folge aber auch in anderen Gesellschaftsbereichen verbunden. Inhaltlich bewegt sich die aktuelle Diskussion um Bildungsgerechtigkeit zwischen einer Orientierung am Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (faire Verteilung von [Zugangs-] Chancen im Bildungswesen) und einer Ausrichtung an Teilhabe- oder Befähigungsgerechtigkeit (Lindmeier 2011, S. 159ff). Letztere findet im Kontext der Integrations-/Inklusionspädagogik breite Zustimmung, weil sie die Vielfalt der Lernenden miteinbezieht:

„Ziel inklusiver Bildung ist es deshalb, Exklusion zu beseitigen, die durch negative Einstellungen und mangelnde Berücksichtigung von Vielfalt in ökonomischen Voraussetzungen, sozialer Zugehörigkeit, Ethnizität, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Fähigkeiten entsteht.“ (ebd., S. 182)

Ein Bildungssystem gilt in dieser Diktion als gerecht, wenn gesellschaftliche Aus-schlüsse und Abwertungen dadurch vermieden werden können (vgl. ebd., S. 183).

4.4 Soziologische Gerechtigkeitsforschung

In der soziologischen Auseinandersetzung mit sozialer Gerechtigkeit geben, so Bohmann/Niedenzu, vor allem Arbeiten der empirischen Gerechtigkeitsforschung den Ton an. Die Fragestellungen orientieren sich vor allem an der „Frage der empirischen Geltung sozialer Gerechtigkeit, insbesondere subjektiver Gerechtigkeitsur-teile und Bewertungen sozialer Gerechtigkeit“ (Bohmann und Niedenzu 2012, S. 4). Die empirische Gerechtigkeitsforschung ist dabei dem Postulat der Werturteilsfreiheit unterworfen, das heißt, sie nimmt keine Wertung der unterschiedlichen normativen Konstrukte vor, sondern bezieht sich auf die für die jeweiligen Menschen geltenden Gerechtigkeitsvorstellungen (vgl. Liebig 2008, S. 34; Bohmann und Niedenzu 2012, S. 6f).

Liebig (2008) unterscheidet Forschungsansätze nach der Perspektive, die eine empirische Analyse sozialer Gerechtigkeit einnimmt: Der Fokus kann dabei auf Frage nach den Gerechtigkeitsurteilen, die in Institutionen angelegt sind, und deren Realisierung gelegt werden (institutionsanalytische Perspektive) oder auf den Gerechtigkeitsdiskursen, wie sie im öffentlichen Raum Verbreitung finden (Diskursanalyse). Die Einstellungsanalyse bezieht sich auf Bewertungen und Vorstellungen einzelner Individuen und die Entscheidungs- und Verhaltensanalyse beschäftigt sich schließ-lich mit den Auswirkungen von Gerechtigkeitsurteilen auf das konkrete Verhalten der Menschen (vgl. Liebig 2008, S. 34f).

Besondere Relevanz kommt nach Liebig der einstellungsanalytischen Gerechtigkeitsforschung zu, weil dadurch eine „Bestandsaufnahme der von den Bürgerinnen und Bürgern vertretenen Vorstellungen zur Gerechtigkeit“ (Liebig 2008, S. 56) ebenso geliefert werden könne wie eine fundierte Erklärung für das Bestehen und auch die Veränderung unterschiedlicher Gerechtigkeitsperspektiven in einer Gesellschaft. Ein Beispiel für eine große, auf den internationalen Vergleich ausgerichtete, Studie stellt das „International Social Justice Project“ dar, in dem in den 1990er Jahren in 13 Ländern Daten zur Wahrnehmung sozialer Gerechtigkeit erhoben wurden (vgl. Dallinger und Liebig 2004, S. 115).

Günter Dux geht im Gegensatz dazu, nicht von einem Gerechtigkeitsbegriff aus, der im Sinne der empirischen Gerechtigkeitsforschung das meint, was die Menschen denken (vgl. Lengfeld und Liebig 2002, S. 33; zit. nach Bohmann und Niedenzu 2012, S.7), sondern von sozialer Gerechtigkeit als ein normatives Postulat.

4.5 Aktueller Diskurs zur sozialen Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sehen sich, wie oben (Kapitel 3.1) gezeigt wurde, mit vielfachen exkludierenden Momenten konfrontiert. Wie Dederich et al. konstatieren, wird Menschen mit Behinderungen - wie anderen Individuen und Gruppen, die als anders oder fremd wahrgenommen werden - vielfach „die Möglichkeiten, ein gutes und gelingendes Leben in Würde, Freiheit und Selbstbestimmung zu führen, nur in eingeschränktem Maße geboten oder ganz vorenthalten“ (Dederich et al. 2013, S. 8), was auch zu einer Diskussion über soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Be-hinderungen im wissenschaftlichen Kontext geführt hat. Wie Dederich et al. weiter ausführen, entwickelte sich ein „Diskurs über Gerechtigkeitsfragen im Kontext von Behinderung“ (Dederich et al. 2013, S. 8) jedoch erst in den letzten Jahren. Die leitenden theoretischen Konzepte, die sich in der aktuellen Diskussion ausmachen lassen, werden hier im Überblick dargestellt.

4.5.1 Soziale Gerechtigkeit für alle

Wie Graumann (vgl. Graumann 2011, S. 137) beobachtet, hat die politisch-philosophische Diskussion über soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen vor allem in den letzten Jahren in den USA sehr lebhaft stattgefunden.

„Von den Vertretern unterschiedlicher politisch-philosophischer Konzeptionen wurden dabei Ansprüche an den jeweils eigenen Ansatz erhoben, erstens alle Menschen in den Kreis der Berechtigten einzuschließen, auch behinderte Menschen mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen, zweitens alle Menschen gleichermaßen zu berücksichtigen, auch diejenigen, die auf Hilfe, Unterstützung und Sorge im täglichen Leben angewiesen sind, sowie drittens den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Menschen besondere Beachtung zu schenken.“ (Graumann 2011, S. 137)

Diese Ansprüche werden, so Graumann von verschiedenen AutorInnen an ihre eigenen Konzepte als positiver Maßstab angelegt, gleichzeitig aber auch zu Kriterien für die Kritik anderer Konzepte. Die Kritik an John Rawls‘ Gerechtigkeitsbegriff - mit dem Vorwurf, die systematische Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen würde damit gerechtfertigt werden - wird dabei zum Ausgangspunkt der Diskussionen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Konzeption Martha Nussbaums zu sehen, die diese als Gegenentwurf zu Rawls‘ Egalitarismus versteht (vgl. ebd., S. 138). Deren Kritik an Rawls‘ Konzept bezieht sich zum einen auf die Reduktion von Gerechtigkeit auf Ressourcenverteilung und die fehlende Berücksichtigung der Möglichkeiten der einzelnen, die Ressourcen auch zu nutzen. „Die Bestimmungslücke zwischen der Ressourcenverfügbarkeit und der Realisierung selbstbestimmter Lebensführung“ (Böllert et al. 2011, S. 522) wird so zum Ansatzpunkt des Capability-Approach. Zum anderen wird der Geltungsbereich des Rawlschen Gerechtigkeitskonzept, der von der „rationalen Autonomie eines normalen und während seines/ihres gesamten Lebens vollständig kooperierenden Mitglieds einer Gesellschaft (Rawls 1975, S. 73f, zit. nach Böllert 2011, S. 521) begrenzt wird, kritisiert.

Die Kernaussagen der Nussbaumschen Konzeption zusammenfassend, findet Graumann eine Begründung für die Beliebtheit des Ansatzes in der Diskussion um die Rechte von Menschen mit Behinderungen:

„Der Anspruch auch behinderte Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf einzubeziehen, die Aufgabe der strikten Trennung der öffentlichen und privaten Sphäre und der Ausweis verbindlicher sozialer Verpflichtungen zur Sorge, Hilfe und Unterstützung von behinderten Menschen in Abhängigkeit ihrer konkreten Bedürftigkeit und ihrer individuellen Lebensumstände scheint den Capability Approach zunächst für Vertreterinnen und Vertreter der Rechte behinderter Menschen attraktiv zu machen.“ (Graumann 2011, S. 157)

Allerdings kann auch Nussbaum ihrem Anspruch nach Einschluss aller Menschen mit Behinderungen nicht gerecht werden, indem sie eine Grenze für die Möglichkeit der Verwirklichung von Chancen einzieht, die an ein Mindestmaß an kognitiven Fähigkeiten geknüpft ist (vgl. ebd., S. 168). Graumann kommt daher zu dem Schluss, dass keiner der von ihr diskutierten Ansätze (neben Rawls und Nussbaum noch Alasadir MacIntyre) einem inklusiven - also alle Menschen mit Behinderungen ein-beziehenden - Anspruch gerecht werden kann (vgl. ebd.).

4.5.2 Menschenrechte

Neben der Rezeption philosophischer Gerechtigkeitskonzepte, allen voran Rawls und Nussbaum, findet sich im Diskurs um Behinderung und Gerechtigkeit auch eine zunehmende Auseinandersetzung mit der Menschenrechtsperspektive. Wie Kersting (2008, S. 83) expliziert, findet sich in der Menschenrechtsthese, die er als normative Grundlage des Gerechtigkeitsverständnisses der Moderne wertet, die Gleichheit aller Menschen institutionalisiert. Mit der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 (BGBl. III 23.10.2008) wird daher ein wesentlicher Beitrag zur „allgemeinen Durchsetzung einer Rechte-basierten Behindertenpolitik“ (Graumann 2011, S. 9) geleistet. Bielefeldt (2012, S. 150) stellt klar, dass es sich bei den in der Konvention geforderten Rechten für Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte handelt, sondern um eine Bekräftigung des Universalismus der Menschenrechte.

In Verbindung mit nationalen und regionalen Gesetzen und Richtlinien zur Gleich-stellung und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen ergibt sich ein umfangreicher rechtlicher Rahmen, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen absichern soll, indem verbürgt wird, „dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und damit faktisch bestehende Ungleichheiten als Unrecht erkennbar und einklagbar werden.“ (Eurich 2006, S. 412).

Um in den Genuss eines rechtlichen Anspruchs auf bestimmte Unterstützungsleistungen beispielsweise zu kommen, ist jedoch eine Zuordnung zur Gruppe der „Hilfebedürftigen“ nötig. Eurich kritisiert die sozialstaatliche Praxis, die in der Verteilung von Leistungen Etikettierungen und somit Aussonderungen vornimmt (vgl. ebd.). Damit wird neben der „Ebene der politischen Gemeinschaft, in die ein Mensch mit Behinderung als Rechtsperson normativ integriert ist“, (ebd., S. 412) eine zweite Ebene eröffnet, auf die sich Gerechtigkeitsentwürfe für Menschen mit Behinderungen beziehen, nämlich die der Identität, die durch verschiedenen Zuschreibungen und „Erfahrungen des Behindertseins“ (ebd.) sich konstituiert. Eurich fasst seinen Befund, folgendermaßen zusammen:

„Denn es ist ja nicht allein die Sorge um mangelnde rechtliche Anerkennung oder soziale Sicherung, die für Menschen mit Behinderung belastend wirkt. Mindestens ebenso problematisch sind abwertende identitätsbildende Zu-schreibungen, auf Grund derer ihnen die Achtung ihrer Mitmenschen versagt wird.“ (ebd., S. 412)

Auf diese Dimension der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen beziehen sich einige theoretische Auseinandersetzungen im aktuellen Diskurs um soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen, wie ich im nächsten Punkt erläutern will.

4.5.3 Soziale Gerechtigkeit als Frage der Anerkennung

In Abgrenzung zu Konzepten der Verteilungstheorien, nehmen anerkennungstheoretische Ansätze die Ebene der Identität von Individuen und Gruppen in den Blick:

„Sie weisen die Auffassung zurück, dass sich die Gerechtigkeit sozialer Verhältnisse allein an der fairen und gerechten Verteilung von Rechten, Chancen und materieller Ressourcen bemessen könne. Sie weisen vielmehr auf den konstitutiven Zusammenhang zwischen Identität und Anerkennung hin und machen Gerechtigkeit davon abhängig, wie und als was sich Individuen und Gruppen gegenseitig anerkennen. Den Ausgangspunkt bilden dabei die Unrechtserfahrungen, die von sozialen Gruppen artikuliert werden.“ (Zurbuchen 2008, S. 261)

Dementsprechend kann Gerechtigkeit dann als „Inbegriff der Einstellungen und Haltungen, welche die Mitglieder einer Gesellschaft wechselseitig einnehmen müssen, um gemeinsam die Bedingungen für gelingende Identitätsbildung und Selbstachtung sicherzustellen“ (ebd., S. 261f), verstanden werden. In der Auseinandersetzung mit Behinderung und Gerechtigkeit finden diese Ansätze (vor allem die von Axel Honneth und Nancy Fraser) in den letzten Jahren breite Anwendung (z.B. Horster 2009; Moser 2012; Liesen et al. 2012, Plangger und Schönwiese 2013; Sturm 2012).

Da Menschen mit Behinderungen sowohl von ökonomischer Ungerechtigkeit als auch von mangelnder Anerkennung aufgrund von Diskriminierungen betroffen (vgl. Plangger und Schönwiese 2013, S. 58) sind, verspricht ein Gerechtigkeitskonzept, das neben Umverteilung auch eine Anerkennungsdimension mitdenkt, einen adäquaten Ansatz zu bieten. Nancy Fraser (2002) fasst soziale Gerechtigkeit als zwei-dimensionale Kategorie, indem sie die beiden Forderungen verbindet. Während ökonomische Ungerechtigkeiten durch Einkommenstransfers und „eine Neuorganisation der Verteilung der Arbeit, Veränderung in den Besitzstrukturen und Demokratisierung von Investitionsentscheidungen“ (ebd, S. 4) beizukommen sind, muss Ungerechtigkeit aus Perspektive der Anerkennung, nämlich durch institutionalisierte Wertehierarchien bedingte Statushierarchien, mit einer anderen Strategie begegnet werden.

„Das Heilmittel heißt folglich Anerkennung, im breitesten Sinne verstanden, und umfaßt deshalb nicht allein Reformen, die nicht nur auf eine veränderte Wertschätzung bisher mißachteter und verleumdeter Personen und Gruppen und ihrer kulturellen Hervorbringungen zielt, sondern auch Anstrengungen unternimmt, erstens das kulturell Andere anzuerkennen und zu schätzen, und zweitens die symbolische Ordnung zu verändern und die Begriffe zu de-konstruieren, die der geltenden Statusdifferenzierung zugrunde liegen – damit soll die soziale Identität jedes einzelnen verändert werden. “ (ebd.)

Die beiden Strategien der Umverteilung und Anerkennung verbindet Fraser mit dem Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe, „das allen Menschen die Möglichkeit bieten soll, als gleichberechtigte Partner am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“ (Plangger und Schönwiese 2013, S. 60). Durch diese Verbindung scheint dies ein für die Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Behinderung dienlicher Ansatz zu sein, weshalb sich eine weitere Betrachtung, bezogen auf die vorliegende Forschungs-frage, lohnt (siehe Kapitel 6.6).

Auch in den theoretischen Auseinandersetzungen mit Behinderung und soziale Gerechtigkeit zeigt sich hinsichtlich deren begründungslogischer Hintergründe eine große Pluralität. An dieser Stelle konnte nur versucht werden, sehr überblicksartig die Schwerpunkte in der Blickrichtung im wissenschaftlichen Diskurs der letzten Jahre nachzuzeichnen. Der aktuelle Diskurs soll hier mit Hetzel noch einmal resümiert werden:

„Gerechtigkeit wird derzeit sowohl in zeitgenössischen Ethiken als auch in gesellschaftspolitischen Debatten als normative Programmatik gedeutet, die es ermöglichen soll, Verteilungskonflikte zu benennen und begrifflich 'abzuarbeiten'. Auf dieser Folie wird Behinderung in den normativen Horizont gesellschaftlicher Gleichheit gestellt: Der Ausschluss von der politischen Teil-habe wird als Ungleichheit bewertet; das normative, negative Urteil identifiziert den Konflikt dabei erst als solchen. Hier ist die Einsatzstelle der Forderungen nach Gleichstellung; ihre Durchsetzung umfasst gleichermaßen die Ermöglichung von Selbstbestimmung wie gesellschaftlicher Teilhabe.“ (Hetzel 2007, S. 134)

Partizipation, Selbstbestimmung und Autonomie, die schon als zentrale Forderungen der Behindertenrechtsbewegung fungierten, werden in vielen Arbeiten auch als zentrale inhaltliche Kriterien für eine im Sinne von Menschen mit Behinderungen sozial gerechte Gesellschaft gefasst. Das Prinzip der Gleichheit, das mit Hetzel den Anschlusspunkt für diese Forderungen bildet, wird von Dederich et al. resümierend problematisiert:

„Während die Legitimationsfrage vor allem eine philosophische ist, ist die Umsetzung einer als richtig und legitim erkannten Gerechtigkeitskonzeption eine politische und kulturelle Aufgabe. Zentral ist hierbei u.a. die Frage der ungleichen Verteilung von Ressourcen. Diese stellt sich angesichts des Postulats der rechtlichen und ethischen Gleichheit der Menschen bei gleichzeitig z.T. sehr verschiedenen Unterstützungsbedarfen. Denn es ist offensichtlich, dass die Forderung nach Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nur umgesetzt werden kann, wenn anerkannt wird, dass hierfür bei verschiedenen Menschen höchst unterschiedliche Mittel erforderlich sind. “ (Dederich et al. 2013, S. 10)

Die Frage nach der Verteilung von zusätzlichen Ressourcen, um Menschen mit Behinderungen im Sinne des Normalisierungsgedankens, ein Leben wie allen anderen auch zu ermöglichen, bleibt in der Diskussion um gerechte Verhältnisse in Hinblick auf Menschen mit Behinderungen ein zentrales Kriterium. Der normative Anspruch an eine sozial gerechte Gesellschaft, niemanden auszuschließen, verpflichtet dazu, die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, die sich in verschiedenen Unterstützungsbedarfen äußern, zu berücksichtigen.

4.6 Zusammenfassung

Die Pluralität der Gerechtigkeitskonzepte und –vorstellungen macht eine Darstellung auf begrenztem Raum schier unmöglich. Während sich die praktische Philosophie schon traditionell mit Fragen nach Gerechtigkeit, und damit verbunden Ethik und Moral beschäftigt, sind die Sozialwissenschaften, wie gezeigt wurde, erst in jüngerer Vergangenheit mit diesen Fragen vermehrt befasst. Daher rührt auch die Tatsache, dass sich viele der Auseinandersetzungen mit sozialer Gerechtigkeit auf philosophische Konzepte berufen. Seit den 1970ern ist Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit das wohl meistzitierte Werk in diesem Zusammenhang. Für die hier vorliegende Frage-stellung sind auch der Fähigkeitenansatz von Nussbaum und Sen sowie anerkennungstheoretische Konzepte von Relevanz. Diese, wenn auch sehr verknappte Dar-stellung des wissenschaftlichen Diskurses zur sozialen Gerechtigkeit – insbesondere mit Blick auf Behinderung – soll folgend den Rahmen für die Diskussion eines alternativen Gerechtigkeitskonzepts bilden.

Es soll der Versuch gewagt werden, mithilfe eines soziologischen Gerechtigkeits-konzepts die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu diskutieren. Losgelöst von übergeordneten, normativen Postulaten, will Günter Dux ein alternatives Konzept zu den philosophischen Ansätzen bieten. Im nächsten Ab-schnitt wird als erster Schritt eine Darstellung dieser Konzeption Platz finden, um später die Verbindung zwischen seiner Gerechtigkeitskonzeption mit der Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu herzustellen.



[2] Die Konzepte von Rawls und Nussbaum werden im folgenden Kapitel noch erläutert.

5 Günter Dux‘ Verständnis von sozialer Gerechtigkeit

Im folgenden Kapitel soll nun das Gerechtigkeitskonzept des deutschen Soziologen Günter Dux analysiert werden. Im Gegensatz zu den oben angeführten philosophischen Gerechtigkeitskonzepten geht es Dux um eine genuin soziologische Fassung des Begriffs. Er grenzt sich damit in aller Deutlichkeit von an transzendentalen Prinzipien orientierten Konzeptionen von Gerechtigkeit ab, diese reichen nämlich wie Dux konstatiert „nicht aus, um ihre Problemlage in der Moderne zu bestimmen" (Dux 2009, S. 12), da die Begründung von Gerechtigkeit auf Moral für moderne Gesellschaften nicht mehr zutreffend sei. Soziale Gerechtigkeit geht nämlich mit Dux im Gegensatz zur Moral nicht in die Gesellschaft ein. Während Moral sich aus den Interaktionen in kleinen Gemeinschaften entwickelte und auch die Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion innerhalb der Gesellschaft bedingt, wird soziale Gerechtigkeit als Postulat gegen die Strukturen der Gesellschaft gerichtet. Gerechtigkeit stellt demnach „mitnichten als eine Form von Moral die Grundlage der Gesellschaft dar“ (ebd., S. 13).

Auf ein moralisches Apriori kann sich Gerechtigkeit in einer systemisch ausdifferenzierten Gesellschaft nicht mehr stützen, weshalb ein alternativer Begriff von Gerechtigkeit, nämlich als soziale Gerechtigkeit, von Nöten ist.

„Gerechtigkeit meint deshalb, allen die Möglichkeit zu geben, sich so in die Gesellschaft zu integrieren, dass sie an den ökonomischen und kulturellen Errungenschaften der Gesellschaft einen hinreichenden Anteil haben." (Dux 2008, S. 21)

Günter Dux bettet seine Auseinandersetzung mit sozialer Gerechtigkeit in seine umfassende Analyse der Genese der Gesellschaft, die er stets zweidimensional - auf der kognitiven und der sozialstrukturellen Ebene - beleuchtet, ein. So nähert er sich historisch-genetisch dem heutigen Problem der sozialen Gerechtigkeit, nämlich der Exklusion sehr vieler Menschen aus dem ökonomischen System und damit aus der Gesellschaft.

Menschen streben danach, ein sinnvolles Leben zu führen, das heißt sinnvolle Handlungen zu setzen. Sinnvoll meint in diesem Zusammenhang, im Gegensatz zu sinnhaft, „ein Handeln, das den Anforderungen seiner Lebensform an die Lebens-führung entspricht“ (Dux 2009, S. 11). Hier wird davon ausgegangen, dass in einer Gesellschaft bestimmte Vorgaben für ein sinnvolles Leben bestehen, die sich in Standards manifestieren und so den Subjekten gegenüber treten. Diese zu Standards verdichteten Sinnvorgaben bezeichnet Dux als Möglichkeitsdimensionen. Diese bestimmen die Anforderungen, die an ein Individuum gestellt sind, damit es ein sinnvolles Leben führen kann. Die Standards für ein sinnvolles Leben können in der heutigen Marktgesellschaft von vielen Menschen nicht erreicht werden. Günter Dux macht diese Diagnose unter anderem am Beispiel der Bildung fest: „Der Zugang zur Bildung, eine der wichtigsten Anforderungen der Marktgesellschaft, ist vielen Kindern der Unterschicht und auch noch der unteren Mittelschicht gesellschaftlich erschwert.“ (ebd.)

Das Problem der Gerechtigkeit ist jedoch keineswegs ein Phänomen der heutigen modernen Marktgesellschaft. Wie Günter Dux konstatiert, hat es in der Geschichte der Menschheit nie eine gerechte Gesellschaft gegeben. In allen menschlichen Gesellschaften gab und gibt es Gruppen, die nicht in ausreichendem Maß an den jeweiligen Errungenschaften der Gesellschaft teilhaben konnten.

„In aller Geschichte haben Menschen an der Gesellschaft gelitten. In aller Geschichte haben sich die Strukturen der Gesellschaft in einer Weise gebildet, dass so gut wie überall Menschen: Gruppen, Kasten, Schichten, Klassen, sich gezwungen sahen, ihr Leben unter Bedingungen zu führen, die ihnen verwehrten, die Lebensmöglichkeiten zu nutzen, die auf dem historischen Niveau der Gesellschaft als bedeutsame Sinnbestimmungen des Lebens galten.“ (ebd., S. 11)

Dux nähert sich dem Problem der Gerechtigkeit in seiner Abhandlung über die Frage, wie es möglich ist, dass in der langen Geschichte der Menschheit in keiner Gesellschaft Gerechtigkeit als immanenter Bestandteil sich realisiert hat. Er findet die Begründung dafür in der Art und Weise, wie sich Gesellschaften bilden. Wie Bohmann und Niedenzu (2012) zusammenfassen, ist seine Argumentation „darauf gerichtet, den Entwicklungsprozess der Marktgesellschaft und mit diesem die Genese des Postulats sozialer Gerechtigkeit als historisches Konstrukt nachzuzeichnen, welches nur vor dem Hintergrund einer langen, zunehmend reflexiv verarbeiteten Macht- und Herrschaftsgeschichte verständlich wird. Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit wird als Resultat eines sozialstrukturellen und kognitiven Prozesses verstanden und über das Problem der Exklusion/Inklusion systematisch entwickelt – als an das politische System adressierte Interesse an allgemeiner Inklusion, die das ökonomische System gerade nicht zu leisten vermag.“ (Bohmann und Niedenzu 2012, S. 7)

Bevor auf die Frage nach sozialer Gerechtigkeit in unserer heutigen, systemisch differenzierten Gesellschaft eingegangen wird, sollen hier in aller Kürze die Grundprämissen des Dux’schen Erklärungsmodells zur Genese der Gesellschaft dargestellt werden. Macht und Moral als im Gesellschaftsbildungsprozess bedeutende Medien werden in Bezug auf deren Rolle in der Ausbildung eines Verständnisses von Gerechtigkeit beleuchtet.

5.1 Historisch-genetische Theorie

Günter Dux entwickelt mit seiner historisch-genetischen Theorie ein Erklärungsmodell für die Entwicklung menschlicher Gesellschaften. Die gattungsgeschichtliche Rückbindung an die Naturgeschichte bildet dabei den Ausgangspunkt seiner theoretischen Überlegungen, während er sich auf rekonstruierende Weise mit der Gesellschaft und ihren strukturellen Formen auseinandersetzt. Dabei werden die jeweils konkreten historischen Organisationsformen der Gesellschaft hinsichtlich ihrer Entstehung untersucht. Die Bildung neuer Formen kann hierbei immer nur unter Beachtung der jeweiligen Konstruktionsbedingungen betrachtet werden. (vgl. Weber 2002, S. 110ff; Bohmann und Niedenzu 2012 S. 8f)

„Ich verbinde die Strategie, die Konstruktivität des menschlichen Geistes über seinen Bildungsprozess einsichtig zu machen und dabei die konstruktiven Formen, in denen wir Gesellschaften und Kulturen in der Geschichte vorfinden, transparent werden zu lassen, mit dem Begriff einer historisch-genetischen Theorie.“ (Dux 2000, S. 28)

Die Dux’sche Erklärungsstrategie basiert demnach auf zwei Ebenen, einerseits der kognitiven Entwicklung, also einer Veränderung der Erkenntnisstrukturen, andererseits auf einer sozialstrukturellen Ebene. Der Konstruktivität menschlicher Gesellschaften und Organisationsformen sowie deren Konvergenz auf die Subjekte sollen durch diese Vorgangsweise Rechnung getragen werden.

Vobruba bezeichnet Günter Dux‘ historisch-genetische Theorie als Forschungspro-gramm, „in dessen Zentrum die handlungstheoretische Fundierung der Erklärung von Makrophänomenen einerseits und Reflexivität der Theorie andererseits steht. Sie hebt sich damit deutlich von anderen Systemtheorien, reinen Handlungstheorien und normativen Ansätzen aller Art ab." (Vobruba 2012, S. 66). Diese theoretische Verortung zwischen Systemtheorie, Handlungstheorie und einem gleichzeitigen An-liegen, die Soziologie auch als normative Instanz in der Gesellschaft zu begreifen, macht die Theorie Günter Dux‘ für eine Befragung hinsichtlich deren Anwendbarkeit auf die empirischen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen so reizvoll. Normativität bezieht sich bei Dux jedoch nicht auf moralische oder ethische Standards, sondern verweist auf anthropologische Notwendigkeiten.

Die normative Komponente, nämlich der Anspruch von Menschen mit Behinderungen ein sinnerfülltes Leben führen zu können, nimmt in der Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung stets eine zentrale Rolle ein. Aber auch die Perspektive auf die Gesellschaft als eine in verschiedenen Teilsysteme unterteilte, die nach je eigenen Ein-/Ausschlusskriterien operieren, sowie deren Verbindung mit der Frage nach den (fehlenden) Handlungsspielräumen der AkteurInnen innerhalb der systemischen Logik der Systeme ist für die Frage nach der Inklusion von Menschen mit Behinderungen meines Erachtens äußerst relevant.

5.1.1 Die Genese der Gesellschaft über Macht

Aus der evolutiven Naturgeschichte begründet Günter Dux die Notwendigkeit des Menschen zur Vergesellschaftung. Um ein, dem jeweiligen Organisationsniveau der Gesellschaft entsprechenden, sinnvolles Leben führen zu können, müssen sich die Individuen in soziale Strukturen integrieren (vgl. Dux 2008, S. 21). Diese Notwendigkeit der Integration, um sinnerfüllt leben zu können, wird als anthropologische Verfassung menschlichen Daseins zur Konstante sowohl in Dux‘ Rekonstruktion der Genese der Gesellschaft als auch, wie später gezeigt werden wird, in der Begrün-dung für das Erfordernis der sozialen Gerechtigkeit in der heutigen Marktgesellschaft.

Die menschliche Gesellschaft entsteht nach Dux konstruktiv in der Interaktion zwischen Individuen. „Die in der Naturgeschichte entwickelte anthropologische Verfassung“ (Dux 2009, S. 14) versetzt den Menschen in die Lage seine eigenen Lebensformen zu erschaffen. Diese konstruktive Autonomie des Menschen geht mit der Ausbildung von Handlungs- und Kommunikationskompetenz einher, welche als Grundvoraussetzungen für die Ausbildung soziokultureller Lebensformen beschrieben werden. Der kommunikative Erwerb der Handlungskompetenz stellt so also das zentrale Moment in der gattungsgeschichtlichen Entwicklung von den Vorfahren des Menschen hin zur menschlichen Lebensform dar (vgl Dux 2009, S. 24).

Die Gesellschaft kann sich nun durch die Vernetzung der Handlungen, die durch den Erwerb der Handlungskompetenz und der damit verbundenen Rationalität ermöglicht werden, bilden. Rationalität kann in diesem Zusammenhang nicht im Sinne der Rational-Choice-Theorie als Kalkül zur Nutzenmaximierung ausgelegt werden, sondern meint vielmehr den für die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Interessen notwendigen Einsatz von Mittel (Zweckrationalität).Individuen setzen Handlungen, die an ihre soziale Umwelt adressiert sind, und versuchen dabei an die Hand-lungen der anderen anzuschließen (vgl. ebd., S. 62). Durch Anschlusshandlungen, die auf Anschlusshandlungen folgen usw. können sich soziokulturelle Formen aus-bilden, die in ihrer Vernetztheit die menschliche Gesellschaft ausmachen:

„Als Gesellschaft verstehen wir die Vernetzung der Praxisformen, Handlungen und Kommunikationen, in denen Menschen in der Gesellschaft ihr Leben führen.“ (ebd., S. 24)

Neben der Rationalität schreibt Dux der Macht eine zentrale Rolle im Bildungsprozess der Gesellschaft zu. Über die Handlungen bringen Subjekte Interessen ein, die sie in erster Linie aus Sorge um ihr eigenes Wohlergehen verwirklicht sehen möchten. Durch dieses manifestierte Interesse werden Handlungsspielräume der anderen sozialen AkteurInnen eingeschränkt und somit ein Machtpotential wirksam gemacht. Um jedoch die Chance auf Befriedigung der eigenen Interessen zu erhöhen, macht es für die Individuen Sinn, ihre „Machtpotenziale tunlichst innerhalb der Grenzen der Machtpotentiale der anderen zu halten“ (Dux 2009, S. 51). Dux spricht in diesem Zusammenhang von sozialer Vernunft, die eine dialektische Verbindung zwischen Macht und Rationalität darstellt:

„Jeder verfolgt mit seinem Handeln eigene Interessen, und er setzt dabei ein Datum für die Handlungen der anderen, aber er tut es so, dass er dabei die Interessen und Machtpotenziale der anderen in Rechnung stellt, sodass seine eigenen Interessen eine Chance haben, sich zu realisieren.“ (ebd.)

Auch das Phänomen Macht wird von Günter Dux im jeweiligen historischen Zusammenhang und als Entwicklungsprozess betrachtet. Dementsprechend lässt sich eine Transformation von der oben beschriebenen elementaren Form der Macht in kleinen Gemeinschaften beim Übergang zur agrarischen Gesellschaft hin zu einer „auf Besitz gegründeten Form von Macht“ (ebd.) rekonstruieren. Durch die Ausbildung von Herrschaft und Staat wird ein weiterer Transformationsprozess eingeleitet, der sich auf die Strukturen der Gesellschaft enorm auswirkt:

"Alle über Herrschaft und Staat ausgebildeten Gesellschaften waren auf Gewalt gegründet. Und in allen diente das im Innern vielfach differenzierte Gewaltmonopol der Herrschaft dazu Menschen zu unterdrücken und an der Entfaltung von Lebenschancen zu hindern." (ebd., S. 54)

Die Herrschaft wird mit Günter Dux in diesen Gesellschaften normativ gesichert, so dass keine dauernde Anwendung von Gewalt notwendig ist, um die Herrschafts-struktur aufrecht zu erhalten (vgl. ebd.).

Macht wird also als konstitutives Moment in der Bildung von Gesellschaften betrachtet. Durch unterschiedliche Machtpotenziale der AkteurInnen sind so in jeder Gesellschaft von allem Anfang an Ungleichheiten, Über- und Unterordnung von Personen und Gruppen angelegt. Günter Dux liefert somit eine Begründung für Ungleichheit (und Ungerechtigkeit), die er bereits in der Genese der Gesellschaft verortet.

5.1.2 Die Rolle der Moral in der Genese der Gesellschaft

Die Entwicklung von Moral in der Gesellschaft kann mit Dux ebenso als konstruktiver Prozess in der Interaktion gesehen werden. Gegenseitige Erwartungen, die in die Interaktionen als Aufforderungen eingebracht werden, verdichten sich zu normativen Ordnungsformen, deren Berücksichtigung von Mitgliedern der Gruppe als Notwendigkeit erlebt wird:

„Moral, werden wir deshalb sagen, sei die von den anderen eingeforderte Verpflichtung, ihren Interessen so weit Rechnung zu tragen, wie es notwendig ist, um die Interaktionen und Kommunikationen des jeweiligen sozialen Systems möglich zu machen. Sie ist eine Bedingung der Möglichkeit sozialer Systeme.“ (Dux 2009, S. 56)

Die Krux an Dux‘ Verständnis von Moral liegt in deren Eigenschaft als soziale Systeme erst ermöglichend. Indem Moral zu einer notwendigen Bedingung für den Bestand eines sozialen Systems erklärt wird, kann die Moral nicht gleichzeitig Kritik am System üben. In Gesellschaften, die durch ungleiche Machtpotenziale gekennzeichnet sind, übernimmt die Moral demnach die Funktion, dieses System mitsamt seiner Machtstrukturen zu stabilisieren.

Das folgende Zitat verdeutlicht noch einmal den Zusammenhang zwischen der Macht- und der normativen Verfassung der Gesellschaft:

„Jeder sieht sich gezwungen, sich den Verhältnissen in der Gesellschaft zu unterwerfen, weil er anders nicht in ihr zu leben vermag. Jeder wird dazu überdies im Verkehr zwischen den Subjekten normativ aufgefordert und für verpflichtet erachtet. Zwar wird der Verkehr zwischen den Subjekten von Moral bestimmt. Die lässt jedoch die Verhältnisse, wie sie sich gebildet haben.“ (ebd., S. 59)

Über Moral können in dieser Diktion also gesellschaftliche Verhältnisse nicht in Frage gestellt werden. Moral wird im Bildungsprozess der Gesellschaft konstruktiv, den jeweiligen Bedingungen entsprechend, ausgebildet. Deshalb ist sie auch von den jeweiligen Anforderungen der Gesellschaft begrenzt; das heißt, sie entwickelt sich in dem Ausmaß, dass das Zusammenleben im jeweiligen sozialen System funktionieren kann (vgl. ebd., S. 60).

5.1.3 Gerechtigkeit im Bildungsprozess der Gesellschaft

Im Gegensatz dazu wird Gerechtigkeit als außerhalb des Bildungsprozesses der Gesellschaft beschrieben. Sie ist daher nicht in die gesellschaftlichen Strukturen integriert und kann diese als Postulat sozusagen von außen hinterfragen. Günter Dux stellt an dieser Stelle die Frage, warum sich Gesellschaften nicht als sozial gerechte, in denen alle ein Auslangen finden, gebildet haben. Die Antwort verweist wieder auf den Bildungsprozess der Gesellschaft, der selbstorganisatorisch abläuft und dem daher auch die Reflexivität fehlt (vgl. ebd.). Da Günter Dux ein apriorisches Verständnis von Moral und Gerechtigkeit ablehnt, scheint es hier logisch, dass Gerechtigkeit sich nicht aus der Vernetzung der Handlungen der Individuen ergeben kann und somit nicht in die Gesellschaft eingelassen ist.

„Gerechtigkeit geht nicht in den Bildungsprozess der Gesellschaft ein. Es ist unter den Machtprozessen, unter denen sich die Gesellschaft bildet, nicht notwendig, sich um das Wohlergehen des andern zu sorgen.“ (Dux 2009, S. 63)

Nachdem dargelegt wurde, warum Gerechtigkeit nicht schon als integraler Bestandteil in der Gesellschaft in deren Bildungsprozess eine Rolle spielte, stellt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass die Forderung nach Gerechtigkeit auf-taucht. Günter Dux geht auch hier historisch-genetisch vor, indem er die sozialstrukturellen Bedingungen in den jeweiligen historischen Epochen einerseits wie die Veränderungen auf der kognitiven Ebene andererseits nachzeichnet. Dabei rekonstruiert er anhand von Texten aus dem antiken Griechenland, China und Mesopotamien die Machtverfassung früher Gesellschaften (vgl. Dux 2009) und untersucht außerdem die Entwicklung der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit aus der geschichtlichen Entwicklung seit der frühen Neuzeit (vgl. Dux 2008).

In der Neuzeit findet er schließlich die Bedingungen sowohl auf struktureller als auch auf kognitiver Ebene vor, die die Entwicklung des Postulats der Gerechtigkeit in der heutigen Form erst ermöglichte.

5.1.4 Entwicklung des Postulats der Gerechtigkeit in der Neuzeit

Auch wenn sich bereits in früheren Gesellschaften, in Verbindung mit einem wach-senden Reflexionsvermögen, Ideen von Gerechtigkeit entwickelten, können diese sich bis zur Neuzeit nie als Gegenentwurf zu gesellschaftlichen Verhältnissen, wie sie zur je historischen Zeit bestehen, positionieren. Die Strukturen im Denken lassen dies noch nicht zu. Mit den Entwicklungen der Neuzeit, vor allem der naturwissenschaftlichen Revolution wird eine grundlegende Veränderung der Denkstruktur ein-geleitet. Aus einer subjektivischen Logik, die das Denken der Menschen in den vo-rangegangen Epochen beherrschte, entwickelt sich nun eine systemische Logik (vgl. Dux 2000 S. 29). In der subjektivischen Logik werden hinter allen Vorgängen der Sozialwelt und auch der Natur AkteurInnen (z.B. transzendentale Wesen) gesehen, die diese steuern. Soziale Organisationsformen stellen sich daher als dem menschlichen Zugriff unzugänglich dar. Mit der sich in der Neuzeit entwickelnden Denklogik meint Günter Dux das neu gewonnen Reflexionsvermögen, die Strukturen der Gesellschaft nicht mehr als naturhaft oder transzendental entstandene zu begreifen, sondern deren Konstruktivität zu erkennen. Dadurch kann sich auch das Verständnis von Gerechtigkeit von transzendenten Vorstellungen lösen und als Konstrukt gesehen werden:

"Erstmals in der Neuzeit und vollends erst in der Moderne bietet sich die Möglichkeit, Gerechtigkeit als Postulat zu verstehen, das sich deshalb gegen die Verfassung der Gesellschaft richtet, weil die Gesellschaft eine von Menschen und im Interesse von Menschen errichtete Organisationsform des Lebens darstellt." (Dux 2009, S. 16–17)

Die Zeitenwende, wie Dux sie nennt, besteht also im Umbruch zu einer radikal neuen Denklogik, die es den Menschen ermöglicht, die Gesellschaft, in der sie leben, mit all ihren Formen als konstruktiv gewordene zu begreifen. Dadurch wird es möglich, Strukturen zu hinterfragen. Das Postulat der Gerechtigkeit kann sich nun auch gegen die unter der Wirkung von Machtpotentialen gebildete Ordnung der Gesellschaft wenden. Die Relation zwischen der realen Machtverfassung der Gesellschaft und dem Bewusstsein über deren Gestaltbarkeit beschreibt Günter Dux als grundlegenden Konflikt.

"Das Wissen um die Konstruktivität der menschlichen Daseinsform hat eine Zeitenwende in der Geschichte heraufgeführt. Seither trifft die naturwüchsige Entwicklungslinie über Macht auf ein über die Konstruktivität der menschlichen Daseinsform aufgeklärtes Wissen, das sich nicht damit abfinden will, die gesellschaftliche Lebensform der Machtverfassung des ökonomischen Systems unterworfen sein zu lassen. Mit dem Postulat der Gerechtigkeit wird das Bewusstsein der Gestaltungshoheit der menschlichen Daseinsform im Interesse der Subjekte eingefordert." (Dux 2008, S. 28)

Auch die in der Philosophie der Aufklärung so bedeutsamen Postulate Selbstbestimmung und Freiheit stellt Dux in diesen Zusammenhang. Die Fähigkeit, die Gesellschaft als Konstrukt zu begreifen, die nicht länger in ihren Ausprägungen natur-gegeben oder gottgewollt erscheint, eröffnet auch die Möglichkeit, die eigene Position als Subjekt in der Gesellschaft kritisch zu hinterfragen (vgl. ebd. S. 28f). Der Mensch sieht sich auf sich selbst verwiesen.

Eine Distanz zu den gesellschaftlichen Verhältnissen ermöglicht dann in weiterer Folge auch die großen Revolutionen, in denen das Bewusstsein der Gestaltbarkeit der Gesellschaft sich manifestiert und Gerechtigkeit als Prinzip massiv eingefordert wird. Die Diskrepanz zwischen dem neu gewonnen Bewusstsein der Konstruktivität und der damit verbundenen Gestaltbarkeit der sozialen Organisationsformen und der realen Machtverfassung der damaligen Feudalgesellschaft kann so eine Erklärung für die gesellschaftlichen Umbrüche bieten. (vgl. Dux 2009, S. 15ff).

So lässt sich zusammenfassend sagen, dass nach Günter Dux mit den Umbrüchen der Neuzeit, sowohl auf der Ebene der Erkenntnisstrukturen als auch in struktureller Hinsicht , der Boden für die Ausbildung des Postulats der Gerechtigkeit, das sich gegen die durch Machtprozesse entstandenen Strukturen der Gesellschaft richtet, bereitet wurde. Die jeweiligen Verhältnisse, gegen die sich dieses Postulat richtet, haben sich seither sehr verändert. Gegenwärtig ist es eine systemisch differenzierte Gesellschaft, die Zugangschancen über das ökonomische System verteilt, auf die sich das Gerechtigkeitspostulat zu richten hat (siehe folgendes Kapitel).

Günter Dux ist es ein Anliegen, soziale Phänomene aus deren historischen Gewordenheit heraus zu untersuchen. Eine detaillierte Darstellung der Genese der Gesellschaft als Enkulturationsprozess sowie eine Nachzeichnung der historischen Entwicklung des Gerechtigkeitsverständnisses im Laufe der Epochen, wie Dux dies ausführlich macht, ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Um dennoch ein Verständnis des Ansatzes der historisch-genetischen Theorie zu entwickeln und weil es dem Anspruch Dux‘ nach der Einbindung gesellschaftlicher Prozesse in einen größeren erkenntnistheoretischen Zusammenhang auch entspricht, wurde hier jedoch nicht darauf verzichtet, einen kurzen Abriss einiger wichtiger Eckpunkte zu seinem Konzept von Gesellschaft, Macht, Moral und Gerechtigkeit in seiner historischen Entwicklung zu geben.

Dux liefert eine umfassende soziologische Theorie, die die gesamte gesellschaftliche Entwicklungsgeschichte von den Anfängen der Gesellschaft, den Anschluss an die Naturgeschichte, bis zur heutigen ausdifferenzierten, von der Marktwirtschaft dominierten, Gesellschaft umfasst. Wie hier freilich in sehr reduzierter Form gezeigt wurde, führt seine Argumentationslinie über eine Koppelung von kognitiver und sozialstruktureller Entwicklung, mit der er die Entwicklungslogik der menschlichen Gesellschaft rekonstruiert.

5.2 Soziale Gerechtigkeit in der Marktgesellschaft

Günter Dux identifiziert die fehlende soziale Gerechtigkeit als Grundproblem in der heutigen Gesellschaft. Wie oben dargestellt, meint soziale Gerechtigkeit die Möglichkeit für alle, sich so in die Gesellschaft zu integrieren, dass sie am ökonomischen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilhaben können. Dass dies für viele Menschen in unserer Gesellschaft nicht möglich ist, stellt für Dux das gesellschaftliche Hauptproblem dar (vgl. Dux 2008, S. 13).

Im Folgenden wird Dux‘ Analyse der heutigen Gesellschaft mit den Problemlagen, die durch die Dominanz der ökonomischen Logik entstehen, sowie der Strategie, die zur Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse hin zu einer sozial gerechten Gesellschaft vorgeschlagen wird, beleuchtet. Der Fokus der Dux’schen Abhandlung zu sozialer Gerechtigkeit liegt auf der Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich die Länder auch in den konkreten Erscheinungsformen unterscheiden, handelt es sich bei Deutschland und Österreich um Marktgesellschaften, wie Dux sie in seiner Analyse im Blick hat. Wie Tálos (2005, S. 79) konstatiert, entspricht etwa die Entwicklung des Sozialstaates in Österreich ab 1945 dem historischen Veränderungsprozess, wie er sich in anderen europäischen Ländern in ähnlicher Weise vollzieht. Daher wird in dieser Arbeit die Analyse Dux‘ für die Bundesrepublik Deutschland auch auf die österreichische Situation übertragen beziehungsweise an manchen Stellen durch Quellen, die sich auf Österreich im Detail beziehen, ergänzt.

5.2.1 Die systemisch differenzierte Marktgesellschaft

Dux beschreibt die heutige Gesellschaft im Sinne der Systemtheorie als ausdifferenziert in verschiedene Teilsysteme, die zusammen die Gesellschaft ausmachen. Dabei bilden Ökonomie, Politik und Kultur als Großsysteme die Basis der Gesamtgesellschaft. In der Marktgesellschaft stellt das ökonomische das Gesellschaft begründende System dar, da über die Integration[3] in dieses Teilsystem die Integration in die Gesellschaft erreicht wird. (vgl. Dux 2008, S. 14)

Das kulturelle System bildet die Voraussetzung für das politische und das ökonomische System, und dem politischen System fällt nach Dux die Aufgabe zu, die Gesellschaft zu gestalten. Das Medium des politischen Systems ist, wie auch beim ökonomischen, Macht (vgl. Bohmann und Niedenzu 2012, S. 13).

Das ökonomische System besteht, wie alle sozialen Systeme, aus der Vernetzung von Handlungen und Kommunikationen, in diesem Fall sind es die Interessen der mit Macht im ökonomischen System ausgestatteten Unternehmen und UnternehmerInnen, die die Struktur des Systems bedingen. Die Funktionslogik, mit der das ökonomische System operiert, ist die Kapitalakkumulation (vgl. ebd., S. 16). Systeme können immer nur innerhalb ihrer eigenen Logik operieren, weshalb andere Interessen, die dieser Logik nicht entsprechen, keine Beachtung finden. Im Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit betrifft dies die einzelnen Subjekte, deren Interessen innerhalb des ökonomischen Systems kein Gewicht haben.

Die handelnden AkteurInnen sind, wie oben schon ausgeführt wurde, aufgrund der anthropologischen Verfassung gezwungen, sich in die Gesellschaft zu integrieren, um ein sinnvolles Leben führen zu können. In der Marktgesellschaft kann diese Integration nur über das ökonomische System, also über den Markt erfolgen. Dux sieht die Subjekte in der Grenze des ökonomischen Systems verortet, von wo aus sie sich über den Arbeitsmarkt Zugang zum ökonomischen System verschaffen müssen. Die Beschreibung der Position der AkteurInnen in der Grenze eines Systems bezieht sich auf die Konstellation, in der das System in seiner Funktionslogik dem Individuum gegenüber steht. Für die Einzelnen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, tätig zu werden, um durch eigene Handlungen erst in das System integriert werden zu können. Da das ökonomische System aber nur in seiner eigenen Logik operieren kann, können eben nur diejenigen integriert werden, die sich als der Kapitalakkumulation und Gewinnmaximierung förderlich erweisen.

„Seiner systemischen Logik zufolge wird das ökonomisches System in seiner Prozeduralität von den Interessen der Subjekte, die in es inkludiert werden wollen und inkludiert werden müssen, um sinnvoll leben zu können, nicht be-rührt. Es ist diese systemische Verfasstheit der Marktgesellschaft - der im System der Marktgesellschaft mitgeführte Widerspruch zwischen der Logik des ökonomischen Systems und den Bedürfnissen der Subjekte in der Grenze der Gesellschaft - ,die ihre Problemlage bestimmt." (Dux 2008, S. 18)

Das Unvermögen des ökonomischen Systems alle Menschen, die in das System hineindrängen, auch aufzunehmen, macht also das Grundproblem der heutigen Marktgesellschaft aus. Hier kommt das politische System ins Spiel, das die Verhält-nisse, wie sie durch die Mechanismen des Marktes entstehen, so verändern muss, dass die Individuen ein sinnvolles Leben führen können (vgl. ebd.). Die Funktion des politischen Systems als Korrektiv zum ökonomischen ergibt sich mit Günter Dux aus der „historischen Entwicklung, in der mit dem politischen System eine Organisationshoheit und Organisationskompetenz ausgebildet wurde, die geeignet ist, lebens-fähige Verhältnisse für alle zu schaffen“ (ebd., S. 315). Diese Entwicklungslinie lässt sich seit der Neuzeit verfolgen, als zuerst das Bürgertum und später das Proletariat die Gestaltunghoheit des Staates für sich in Anspruch nimmt und damit eine Unterwerfung der Machtstrukturen des ökonomischen Systems unter die Hoheit der Politik fordert (vgl. ebd., S. 114).

5.2.2 Die Bedrohung durch die ökonomische Marktgesellschaft

Wie Dux in seiner Abhandlung zur Gerechtigkeit als Problem in der Marktwirtschaft (2008) einleitend festhält, handelt es sich heute um große Teile der Gesellschaft, die sich einer Bedrohung ihrer Existenz ausgesetzt sehen. Es sind nicht mehr nur die Ärmsten der Armen, die davon betroffen sind – die Bedrohung, an den Rand der Gesellschaft abgedrängt zu werden, reicht „bis weit in die Mittelschicht“ (ebd., S. 13). Wie gezeigt wurde, gibt es eine anthropologische Notwendigkeit, dass sich die Individuen in die Gesellschaft, heute über das ökonomische System, integrieren. Für viele Menschen bleibt der Zugang zum ökomischen System über den Arbeitsmarkt jedoch verwehrt. Dies betrifft verschiedene Gruppen auf unterschiedliche Weise:

Die Arbeitslosigkeit stellt für Dux die größte Bedrohung in der Marktgesellschaft dar (vgl. ebd., S. 15). Menschen, deren Arbeitskraft vom ökonomischen System nicht aufgenommen werden kann, können sich somit nicht in die Gesellschaft integrieren. Ihnen entgeht damit nicht nur die Möglichkeit die eigene Existenz zu bestreiten sondern auch die, als Subjekt in der Gesellschaft sinnhaft tätig zu sein. Damit haben sie keine Möglichkeit mehr z.B. an den kulturellen Gütern der Gesellschaft teilzuhaben. Mit einem Verweis auf die ökonomische Theorie entlarvt Dux die These, Arbeitslose wären selbst an ihrer Lage Schuld, weil sie gar keine Arbeit wollten, als Trugschluss. Nicht die Arbeitslosen als Individuen sind für die Arbeitslosigkeit verantwortlich, sondern die Funktionslogik des ökonomischen Systems (vgl. ebd., S. 219).

„Das ökonomische System operiert unter Bedingungen der Konkurrenz. Bei einem Angebot an Arbeitskräften, das den aktuellen Bedarf übersteigt, bleiben nicht nur einige draußen, auch die Entlohnung der anderen tendiert dazu, abgesenkt zu werden und sich im unteren Segment der Grenze des Existenzminimums zu nähern." (Dux 2008, S. 200)

Hier wird auf die zweite Gruppe, die in ihrer Existenz bedroht ist, verwiesen: die Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Sie bieten ihre Arbeitskraft zwar am Arbeitsmarkt an, werden für ihre Leistung aber so schlecht entlohnt, dass ihnen ein den Sinnvor-gaben der Gesellschaft entsprechendes Leben nicht möglich ist und sie damit nur eine unzureichende Inklusion erfahren. Neben den Problemen der Menschen im unteren Einkommensbereich den Lebensunterhalt zu bestreiten, gibt es für sie kaum die Möglichkeit Vorsorge zu treffen, für Lebensphasen, in denen sie nicht (mehr) am Arbeitsmarkt verfügbar sind: z.B. im Alter oder aufgrund von Krankheit (vgl. ebd., S. 199).

Diese Gruppe, die dem Arbeitsmarkt „aus Gründen, die in ihrer Person liegen, (…) schon gar nicht zur Verfügung stehen“, (ebd., S.199) findet in der Auseinandersetzung von Günter Dux wenig Beachtung, weil sie für ihn in die Zuständigkeit des Fürsorgesystems fallen und nicht des Sozialstaats. Auf Menschen mit Behinderungen wird das Argument, sie könnten aufgrund ihrer Behinderung (als persönliche Eigenschaft verstanden) keiner am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelte Beschäftigung nachgehen, häufig angewendet. Aus diesem Grund wird dieser Punkt unten noch einmal aufgegriffen.

Die Gefahr der Verarmung droht Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen oder nicht zureichend inkludiert sind. Wie viele Menschen in Deutschland in Armut leben oder von Armut bedroht sind, kann anhand statistischer Daten leicht nachvoll-zogen werden. Als Folgen der Unmöglichkeit ein sinnvolles Leben – mit Hilfe von Erwerbsarbeit – zu führen, werden von Dux die Gefahr der Verelendung und psychischer Verwahrlosung genannt. (vgl. ebd. S. 205).

Neben der Arbeitslosigkeit ortet Dux in der Verteilung der Einkommen in der Marktgesellschaft den zweiten großen Problemkomplex, der die Menschen und die Gesellschaft bedroht. Die Entwicklung, „dass sich die Schere zwischen arm und reich, unten und oben zunehmend weiter öffnet“ (Dux 2008, S. 206), wird als bezeichnend für die aktuelle Situation gewertet und wiederum mit der Logik der kapitalistischen Marktgesellschaft begründet, „als in ihr der Antagonismus zwischen Kapital und Arbeit darauf hinwirkt, den erarbeiteten Reichtum oben, beim Kapital, anzulagern“ (ebd.). Auch eine florierende Wirtschaft ändert nichts an der Einkommenssituation der ArbeitnehmerInnen, da das Kapital oben angelagert wird und nicht bis zu den Beschäftigten weiter gereicht wird.

Der Kern des Problems in der Marktgesellschaft liegt dabei nicht an der ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung an sich:

„Das eigentliche Gravamen liegt darin, dass mit dieser Differenz das untere Segment der Gesellschaft in eine Lebenslage gerät, die sich als kaum lebbar erweist. Den Menschen ohne Arbeit und den Menschen mit Arbeit, die ihnen gleichwohl nicht ermöglicht, die Entfaltungsmöglichkeiten der Lebensführung, wie sie sich in der Moderne anbieten, zu nutzen, geht mit der Exklusion die Sinndimension des Daseins verloren. Die aber ist für die menschliche Daseinsform konstitutiv. Mit dem Verlust der Sinndimension verlieren sie auch die Fähigkeit, ihr Leben aktiv zu organisieren." (Dux 2008, S. 210)

Hier wird erneut die anthropologische Komponente von fehlenden Partizipations-möglichkeiten aufgeführt. Dass sich die Gesellschaft in eine Richtung bewegt, in der viele Individuen kein sinnvolles Leben führen können, stellt sich damit nicht nur als Bedrohung für die je einzelnen empirischen AkteurInnen dar, sondern in ihrer Gesamtheit auch für die Gesellschaft. Wie bereits dargestellt, ist das ökonomische System durch seine Funktionslogik nicht in der Lage, alle zu inkludieren, was ein Eingreifen durch das politische System notwendig macht. Als Korrektiv zum ökonomischen System und den dadurch erzeugten ungerechten Verhältnissen muss das politische System in Form des Sozialstaates für eine gerechte Gesellschaft sorgen (vgl. ebd.). Die Strukturen, die sich durch die Machtverfassung des ökonomischen Systems bilden und unter denen viele Menschen leiden, müssen vom politischen System demnach umgestaltet werden um für die Menschen eine sinnbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Eine weitere Dimension der Bedrohung in der heutigen Gesellschaft liegt mit Dux im wachsenden Druck, den das ökonomische System auf das politische ausübt, so dass die Leistungen des Sozialstaats immer mehr abgebaut werden (vgl. ebd. S. 204).

5.2.3 Der Sozialstaat und sein Scheitern

Ohne den Anspruch erheben zu wollen, der äußerst detaillierten historischen Dar-stellung der Entwicklung des Sozialstaates in Deutschland durch Günter Dux gerecht zu werden, sollen im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte in aller Kürze angerissen werden.

Der Sozialstaat soll laut Dux die mangelnde Inklusionskapazität des ökonomischen Systems ausgleichen, indem „durch das politische System eine zu den Strukturen des ökonomischen Systems komplementäre Struktur in den Aufbau der Gesellschaft eingefügt werden“ (Dux 2008, S. 23). In anderen Worten ausgedrückt:

„Der Sozialstaat erscheint hier als der (gleichsam geborene) institutionelle Gegenspieler der kapitalistischen Marktwirtschaft, er konterkariert als politischer Berechtigungszusammenhang das System marktförmiger bzw. -getriebener sozialer Ungleichheitsproduktion“ (Lessenich 2012, S. 100)

Durch die in der Revolution 1918 in Deutschland auch politisch wirksam gewordenen Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit durch das Proletariat wurde der Grundstein für die Verankerung von Gerechtigkeit im politischen System, durch den Aufbau des Sozialstaates, gelegt. Der Sozialstaat stand für die Sicherung der Versorgung aller und der Gewährleistung der Inklusion aller zu akzeptablen Bedingungen (vgl. Dux 2008, S. 23).

Der Ausbau des Sozialstaates in den 1920er Jahren wird als zunächst erfolgreich beschrieben: die Lohnquote konnte gesteigert werden und für viele ArbeiterInnen und Angestellte wurde die Aufnahme in sozialstaatliche Versicherungssysteme möglich. Die Beseitigung der Arbeitslosigkeit jedoch wurde nicht erreicht. Die Millionen Arbeitslosen Ende der 1920er und Anfang der 1930er konnten durch den Sozialstaat nicht aufgefangen werden, was Günter Dux als Beleg für dessen Scheitern wertet. Die Ursache für diese Probleme des Sozialstaates sieht Dux jedoch nicht im politischen System, sondern im ökonomischen System, indem sich einerseits die im ökonomischen System verursachten Probleme, vor allem die Arbeitslosigkeit, weiter fortsetzen und andererseits sich in der Bevölkerung Widerstand gegen den Sozial-staat formiert: „Bewirkt wird der Widerstand zunächst dadurch, dass sich der Mittel-stand durch die Inflation belastet sieht und dies dem politischen System zurechnet.“ (ebd., S. 147) Dieses „Problemsyndrom des ökonomischen Systems“ (ebd.) zeigt sich mit Dux verantwortlich für das Scheitern der Weimarer Republik.

Wie Günter Dux argumentiert, hat der Widerspruch zwischen Verfasstheit des ökonomischen Systems und den Interessen der Subjekte zum Scheitern der Weimarer Republik und damit ihres sozialstaatlichen Programms als auch in weiterer Folge zum Siegeszug des Nationalsozialismus geführt:

„Denn dass das ökonomische System in seiner strukturellen Verfasstheit, insbesondere durch die strukturellen Defizite der Integration der Arbeitslosen, einen entscheidenden Anteil daran hat, dass die Krise zur Machtergreifung der Nationalsozialisten führte, das ist die These, die meiner Erörterung zugrunde liegt." (ebd., S. 167)

Diese These kann freilich auch kritisiert werden, indem beispielsweise andere europäische Länder in den Blick genommen werden, die ebenfalls ein kapitalistisches System ausgebildet haben, in denen es aber nie zu einer nationalsozialistischen Herrschaft kam. Höffe (2008, o.S.) beispielsweise verweist in diesem Zusammen-hang auf die Niederlande, die Schweiz und die skandinavischen Länder, wo ähnliche Bedingungen nicht zur Ausbildung eines derartigen Regimes führten. Kritik an der Verallgemeinerbarkeit dieser These lässt sich auch in Hinblick auf die Finanzkrise der letzten Jahre üben: „Wegen des Finanzdebakels steuert zwar die Wirtschaft auf schwierige Verhältnisse zu, eine mit den 1930er Jahren vergleichbare Gefährdung der Demokratie ist aber nicht in Sicht.“ (ebd., o.S.)

Das erste Scheitern eines sozialstaatlichen Projekts in Deutschland durch die Weltwirtschaftskrise, die ab 1929 die gesamte westliche Welt erfasste, und in weiterer Folge die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wird also mit Dux eben-falls in Zusammenhang mit der Verfasstheit der Marktgesellschaft gebracht. (vgl. Dux 2008, S. 193)

In den Nachkriegsjahren schließlich begann in allen westlichen Ländern eine Expansion des Sozialstaates. In der Bundesrepublik Deutschland fanden sich dafür in den 1950er und 60er Jahren günstige ökonomische Bedingungen; durch den Wiederaufbau der Wirtschaft wurden viele Arbeitsplätze geschaffen und die Arbeits-losigkeit war äußerst gering. Dadurch wurde es möglich, Versicherungssysteme auszubauen, z.B. Kranken- und Rentenversicherung (vgl. ebd. S. 198). Auch in Österreich lässt sich seit Beginn der 50er Jahre „ein bemerkenswerter Ausbau in allen relevanten Sozialpolitikbereichen konstatieren“ (Tálos 2005, S. 17). Mit dem 1955 beschlossenen Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wurde ein Basisgesetz für die soziale Sicherung der ÖsterreicherInnen geschaffen (vgl. ebd. S.18).

Die günstigen Bedingungen in der ökonomischen Entwicklung erfuhren mit der Re-zession in den 1970ern einen Einbruch. In deren Auswirkungen auf das politische System, die er nicht näher erläutert, findet Dux den Widerspruch innerhalb der Marktgesellschaft, wie er schon aufgezeigt wurde, erneut bestätigt:

„Je notwendiger die Entwicklung des ökonomischen Systems den Sozialstaat werden lässt, desto stärker wird der Widerstand, der sich aus dem ökonomischen System heraus in das politische System übersetzt und gegen ihn richtet." (Dux 2008, S. 198)

Der Ausbau des Sozialstaates ließ sich fortsetzen, so lang das Wachstum des ökonomischen Systems so groß war, dass eine Abschöpfung des Kapitals zugelassen wurde. Unter weniger günstigen Bedingungen, wenn eine Stagnation oder gar Re-zession besteht, wird der Druck auf das politische System jedoch immer größer, die sozialstaatlichen Leistungen zu reduzieren (vgl. ebd., S. 226). Durch den Abbau von Leistungen kommt der Sozialstaat seiner Funktion, diejenigen aufzufangen, die über den Markt nicht oder nicht ausreichend integriert sind, damit nicht mehr nach. Diese Aufgabe des Sozialstaates, für die Individuen lebbare Bedingungen herzustellen, lässt sich mit Dux historisch begründen, nämlich in den Forderungen der Revolution von 1918, die den Sozialstaat zur „Sollvorgabe der Politik“ (ebd., S.146) in der Weimarer Republik werden ließen. Die Herstellung sozialer Gerechtigkeit, wie sie vom Proletariat gefordert wurde und in die Bildung des Sozialstaats eingegangen ist, macht auch heute noch die Funktion des Sozialstaates aus. Dass er diese nicht mehr erfüllen kann, sieht Günter Dux als Beleg für das Scheitern des Sozialstaates.

Den Bedeutungsverlust des Sozialstaates macht Dux zu allererst an der nunmehrigen Unfähigkeit desselben fest, „das Sicherungsinteresse des Subjekts an einer selbstbestimmten Lebensführung“ (ebd., S. 216) zu befriedigen. Die Zielvorgabe, den Subjekten Autonomie zu gewährleisten, die sie, auch wenn sie z.B. ein Arbeitsverhältnis beenden, befähigt, ein sinnvolles Leben zu führen, scheint heute nicht mehr gültig, was Günter Dux zu folgender Diagnose führt:

"Die Sozialstaatsleistungen, die gegenwärtig jemand zu erwarten hat, sind negativ evaluiert, von der Grenze zum Hunger bestimmt. Gegenwärtig hilft der 'Sozialstaat' nicht, prekäre Lebenslagen zu überbrücken, er zementiert sie." (Dux 2008, S. 217)

Auch Tálos stützt Dux‘ Analyse des Unvermögens des Sozialstaats soziale Ungerechtigkeit auszugleichen, indem er auf strukturelle Defizite, hier bezogen auf den österreichischen Sozialstaat, hinweist:

"Die dominierende Anbindung an den Versicherungsstatus durch Erwerbsarbeit bewirkt Ausgrenzung - nämlich all jener, die dieses Kriterium aus Grün-den familiärer Arbeit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit nicht realisieren bzw. realisieren können. Der Sozialstaat schließt analog dem Äquivalenzprinzip im Leistungssystem das Verarmungsrisiko nicht aus. Das Leistungssystem reproduziert - mit ganz wenigen Einschränkungen - die am Erwerbsarbeits-markt bestehende Einkommensungleichheit. (Tálos 2005, S. 35)

Hier wird außerdem auf die Verknüpfung zwischen Ansprüchen auf sozialstaatliche Unterstützung und der Anbindung an den Arbeitsmarkt verwiesen, die - hier explizit erwähnt - für viele Menschen mit Behinderungen eine Problemlage darstellt.

Die Effekte, die der Umbau des Sozialstaates in den letzten Jahrzehnten - Dux charakterisiert den Umbau als dessen Scheitern, was durchaus auch kritisiert wird (vgl. Koller 2012, S.61; Pioch 2012, S. 123; Vobruba 2010; S. 140) - erzielen sollte, sind einerseits eine Senkung der Kosten durch Reduzierungen der Arbeitslosenunter-stützung sowie andererseits die Forcierung von Beschäftigung im Niedriglohnbereich. In der Argumentation, die aus der ökonomische Theorie in das politische Bewusstsein übergeht, sind die Kosten des Sozialstaates dafür verantwortlich, dass das ökonomische System nicht gewinnbringend genug funktionieren kann, um die Arbeitslosigkeit abzubauen. Außerdem wird dem Sozialstaat von seinen KritikerInnen angelastet, die Sozialleistungen seien so hoch, dass Arbeitslose nicht wieder in den Arbeitsmarkt eintreten würden:

„Arbeitslose geraten, so nimmt man an, durch die zu großzügig ausgestatteten Auffangleistungen des Sozialstaates in eine Armutsfalle. Je länger sie im sozialen Netz verweilen, desto mehr entfremden sie sich der Arbeitswelt und berauben sich der Chance der Wiedereingliederung." (Dux 2008, S. 219)

Dux ortet hinter diesen Argumentationslinien die Interessen des ökonomischen Systems, möglichst viele Erwerbstätige in den Niedriglohnsektor zu drängen sowie die Löhne im Allgemeinen niedrig zu halten. Durch die Entwicklungen im Rahmen der Globalisierung geraten die nationalen ökonomischen Systeme zusätzlich unter Druck, da sie in der Konkurrenz mit Billiglohnländern bestehen müssen. Die Löhne wurden folglich abgesenkt und „in Niedriglohngruppen fixiert“ (ebd., S. 223). Beschäftigte in diesem Bereich werden nahe dem Existenzminimum entlohnt. Dem Trugschluss, das ökonomische System könnte für die Individuen Bedingungen her-stellen, in denen sie sinnvoll leben können, erteilt Dux eine Absage (vgl. ebd). So findet er in der Politik einen Konsens darüber, „dass es unter der Marktgesellschaft, wie sie nun einmal ist, eine Unterschicht geben muss und Menschen, die in sie geraten, in Armut verharren.“ (ebd., S. 226)

Eine weitere Entwicklung, die sich im Zuge der Globalisierung zeigt, ist die schwindende Zugriffsmöglichkeit des politischen Systems des Nationalstaats auf das ökonomische. Günter Dux fasst die hier skizzierten Entwicklungen der Marktgesellschaft folgendermaßen zusammen:

"Heute stecken wir in einer tiefen Krise des Sozialstaates. Sie ist durch das Zusammentreffen einer endogenen und einer exogenen Entwicklung des ökonomischen Systems bewirkt worden. Endogen hat die in der Logik der Entwicklung der Produktivkräfte gelegene Steigerung der Produktivität dazu beigetragen, das strukturelle Defizit des ökonomischen Systems auf Dauer zu stellen, kein Gleichgewicht zwischen dem Angebot an Arbeitskräften und der Nachfrage nach ihnen herstellen zu können. Exogen hat die Globalisierung eine wesentliche Bedingung des Sozialstaates unterhöhlt: dessen nationalstaatliche Verfasstheit." (Dux 2008, S. 23)

Aus dieser Diagnose der gegenwärtigen Situation zieht Dux den Schluss, der Sozialstaat müsse vom ökonomischen System entkoppelt werden. Die konkrete Ausgestaltung dieses Konzepts, wie sie Dux entwirft, wird im Folgenden dargestellt.

5.2.4 Soziale Gerechtigkeit durch Grundsicherung und Arbeit

Dux sieht in der heutigen Marktgesellschaft ein Verteilungsproblem, das sich dadurch manifestiert, dass „der Reichtum oben anfällt und unten fehlt.“ (ebd., S. 274) Die Verteilung des Reichtums findet im ökonomischen System statt, das auch die Funktion innehat, diesen zu lukrieren. Daher darf nicht in die Strukturen des ökonomischen Systems eingegriffen werden, um diese Funktion nicht zu gefährden. Eine Lösung, die sich aus dem ökonomischen System heraus quasi naturwüchsig entwickelt, ist ebenfalls nicht zu erwarten. Daher sieht Dux nur eine Möglichkeit, zu einer gerechten Gesellschaft zu kommen:

„Angesichts der Möglichkeitsdimension der Gesellschaft gilt es, für sie eine Form der Organisation zu finden, in der die Vorzüge des ökonomischen Systems erhalten bleiben, die Belastungen aber, die es für Millionen Menschen mit sich führt, durch das politisches System aufgefangen werden." (ebd., S. 274)

Der Sozialstaat, dessen Intention das war, konnte diesem Anspruch nicht gerecht werden. Die Verteilungsproblematik zeigt sich für Dux nun einerseits auf Ebene der Arbeit, andererseits bei den Einkommen. Die Anforderung der Marktgesellschaft ist es, durch Erwerbsarbeit ein Einkommen zu erzielen, das die Integration in die Gesellschaft ermöglicht. Das Problem sozialstaatlicher Leistungen in diesem Zusammenhang stellt deren enge Verknüpfung mit dem Paradigma der Lohnarbeit sowie deren Reduktion auf Sicherung der Existenz dar. Die Strategie zur Herstellung von gerechten Verhältnissen, die daran anschließend vorgeschlagen wird, basiert auf einer veränderten Verteilung sowohl von Arbeit als auch von Einkommen (vgl. ebd., S. 276f).

Für einen Großteil der erwerbsfähigen Menschen stellt Arbeit den Zugang zu den Mitteln, die sie zur Bestreitung ihres Lebens brauchen, dar. Alle Menschen mit Arbeit zu versorgen, ist in der heutigen Marktgesellschaft nicht möglich, nicht minder soll dies aber mit Dux als Leitvorstellung bestehen bleiben.

Er begründet die Notwendigkeit von Arbeit für alle Menschen aus der anthropologischen Verfassung des Menschen. Ihre systemische Verfassung verlangt von leben-den Systemen, zu denen auch der Mensch zählt, für ihre Selbsterhaltung (Homöo-stase) zu sorgen. Die soziokulturelle Organisationsform des Handelns, die dem Menschen seine Selbsterhaltung sichern kann, ist Arbeit. „Man wird es deshalb bereits als Ausdruck der Selbstbehauptung der anthropologischen Verfassung ansehen müssen, sein Leben durch Arbeit sichern und seine Lebensführung durch Arbeit bestimmen zu können." (Dux 2008, S. 278) Die Sorge des Subjekts um sich selbst, indem es sich durch Arbeit in die Gesellschaft einbringt und seinen Lebensunterhalt bestreitet, wird so in der modernen Welt zum Ausdruck von Selbstbestimmung.

Das zweite Argument für die Bedeutung von Arbeit bezieht sich auf deren Funktion, dem Leben Struktur zu verleihen. Die Kompetenzen, die für das Führen eines den Sinnbestimmungen moderner Gesellschaft entsprechenden Lebens notwendig sind, lassen sich durch Arbeit gewinnen. Dux beschreibt dies als „Tiefenlage der Arbeit“ (ebd.) und hat damit eine das Selbst stabilisierende Funktion der Arbeit im Blick. In der heutigen Marktgesellschaft stellt sich Arbeit für viele Menschen jedoch als fremdbestimmt und von ihrem unmittelbaren Leben abgeschnitten dar, was sie viele als Last erleben lässt. Dies führt Dux zu einer weiteren Begründung für die Notwendigkeit von Arbeit für alle:

„Die anderen, die, die arbeiten, werden Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, als Menschen ansehen, die sich einer Last entziehen, der sie sich selbst nicht entziehen können. Sie werden die Stigmatisierung umso nachhaltiger betreiben, als sie die Kosten der Lebensführung derer, die nicht arbeiten, tragen." (Dux 2008, S. 279)

Wie Dux hier festhält, geht die Stigmatisierung von Menschen, die von der Arbeits-welt - aus welchen Gründen auch immer - ausgeschlossen sind, von der Belastung der Erwerbstätigen in deren Arbeit aus. Dieser Zusammenhang soll, gerade in Bezug auf Menschen mit Behinderungen noch genauer diskutiert werden (siehe 6.5).

Angesichts der großen Bedeutung, die Arbeit für die Individuen hat, stellt sich die Frage, wie eine Beschäftigung aller möglich wäre. Modelle, die z.B. durch Verkürzung der Arbeitszeiten neue Arbeitsplätze schaffen, lassen sich in der aktuellen Situation wohl kaum realisieren. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Arbeitsmarkt in einer Richtung entwickeln wird, so dass langfristig mehr Arbeitssuchende aufgenommen werden können. Notwendig wäre nach Dux, die Vorstellung der Möglichkeit einer Vollbeschäftigung endgültig zu verabschieden, um dem Argument, Arbeitslose wären selbst an ihrer Situation Schuld, den Boden zu entziehen. Druck auf Arbeitslose auszuüben, stellt keine nützliche Strategie dar, um Menschen aus ihrer prekären Lage zu befreien, vielmehr muss der Staat Lösungsansätze entwickeln, die der Verarmung Einhalt gebieten. Dux stellt sich die Lösung folgendermaßen vor:

„Die Lösung des Problems liegt in der Koppelung einer garantierten Grundsicherung mit einem nicht anrechenbaren Zuverdienst bis zur Höhe eines Ein-kommens, das auch der unteren Einkommensschicht eine Leben zu führen ermöglicht, das den Sinnvorgaben der modernen Gesellschaft gerecht wird." (ebd., S. 281)

Günter Dux schließt damit an eine breit geführte Diskussion rund um das „Garantierte Grundeinkommen“ an, die er jedoch in einigen Punkten kritisiert und damit eine Neuformulierung als „Grundsicherung und Arbeit“ initiiert. Ohne hier die Details seiner Kritik am „Garantierten Grundeinkommen“ erläutern zu können, geht es in erster Linie darum, Leistungen nicht an alle BürgerInnen gleichermaßen auszuzahlen, sondern an die, die es benötigen, weil sie ganz am unteren Ende der Einkommens-skala angesiedelt sind (vgl. ebd., S. 282 ff).

Die Grundsicherung, wie Dux sie vorschlägt, muss drei Kriterien erfüllen:

„Sie muss denen, aber nur denen, gewährt werden, deren Existenzgrundlage durch Arbeit oder sonstiges Einkommen nicht gesichert ist.

Sie muss in einer Höhe gewährt werden, die die Menschen von der sie bedrängenden Sorge um die Existenzgrundlage auch wirklich befreit.

Sie muss unbedingt gewährt werden.“ (Dux 2008, S. 288)

Die Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen (können) und von dieser auch ausreichend gut leben können, sollen dies auch weiterhin tun. Die Grundsicherung würde nur für die Menschen greifen, für die das nicht möglich ist. Für die Höhe der Grundsicherung schwebt Dux ein Betrag vor, der dem aktuellen Arbeitslosengeld in Deutschland von ca. € 850 entspricht. Dieser ist als absoluter Minimalbetrag zu verstehen, der, um den Anforderungen des Lebens gerecht zu werden, durch ein zusätzliches Einkommen auf bis zu € 1200 aufgestockt werden kann. Dieses Einkommen darf dabei nicht auf die Grundsicherung anrechenbar sein. Die Unbedingtheit schließlich, die Dux für die Grundsicherung einfordert, bezieht sich auf das Ziel der Grundsicherung, die Freiheit und Selbstbestimmung der marginalisierten Individuen herzustellen. Sie dürfen nicht erneut durch ein staatliches Überprüfungssystem, das über den Zugang zu Leistungen entscheidet, unter Druck gesetzt werden (vgl. ebd. S. 289ff).

Der Möglichkeit, zusätzlich zur Grundsicherung einer Arbeit nachzugehen, steht die empirische Situation entgegen, dass es nicht genug Arbeitsplätze für alle Menschen gibt. Dux geht davon aus, dass viele der Beschäftigten im Niedriglohnbereich ihre volle Stelle aufgeben würden, wenn sie mit einer Teilzeitstelle plus der Grundsicherung von 850 Euro leichter 1200 Euro erreichen können als mit ihrer schlecht bezahlten Vollzeitstelle. Dadurch könnte, wie Dux vorrechnet, die Zahl der Stellen (als Halbzeitstellen) verdoppelt werden. Im Niedriglohnbereich spricht sich Günter Dux für einen Mindestlohn aus, um die Beschäftigten in diesem Sektor vor Ausbeutung zu schützen. Sollten immer noch zu wenig Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ist der Staat in der Verantwortung, in der Verwaltung zusätzliche Stellen zu schaffen (vgl. ebd., S. 291).

Die folgenden Argumente werden als Vorzüge des hier dargestellten Konzeptes von Grundsicherung und Arbeit genannt:

„Wir teilen das verfügbare Arbeitsplatzvolumen insbesondere im Niedriglohnbereich so auf, dass alle, die arbeiten wollen, auch arbeiten können.

Wir holen Arbeitslose wie Erwerbstätige im Niedriglohnbereich aus der Armutszone heraus.

Wir holen auch Kinder aus der Armutszone heraus. Wir befreien sie in schlecht organisierten Familien von Hunger, darüber hinaus von der Belastung, sich nicht annähernd wie ihre Altersgenossen bewegen zu können.

Wir verschaffen Eltern, Frauen vor allem, durch eine Halbtagsbeschäftigung günstigere Möglichkeiten, Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren.

Wir sichern Frauen eine unabhängigere Stellung in partnerschaftlichen Lebensformen.

Und wir schaffen Raum für eine Eigentätigkeit und damit vor allem für eine gezielte Bildungs- und Fortbildungsförderung.

Schließlich kann die hier entwickelte politische Strategie für sich in Anspruch nehmen, denen eine Chance zu verschaffen, die sich Freiräume für eine andere Lebensform, als sie Erwerbsarbeit verlangt, schaffen wollen. Wer will, kann in die Grundsicherung wechseln und sehen, was er sonst tut.“ (Dux 2008, S. 292)

Diese Aufzählung der Vorteile einer Verbindung von Grundsicherung und Arbeit für alle Menschen, die bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, erweckt den Eindruck, als wäre dies eine Lösung sehr vieler gesellschaftlicher Probleme der aktuellen Zeit. Inwiefern dieses Konzept auch realisierbar oder praktikabel sein kann, müsste wohl gesondert diskutiert werden.

Dux geht in erster Linie auf die Frage nach den Kosten für diese Strategie ein. Ob-wohl ein großer Teil der Kosten für die Grundsicherung im bestehenden sozialstaatlichen System – z.B. durch Arbeitslosengeld – ebenfalls anfällt, würden zusätzliche Kosten für den Staat entstehen. Diese sind, darin besteht für Dux kein Zweifel, aus privatem Einkommen zu decken. Die Einkommen im obersten Fünftel sollten einen Teil zugunsten der Menschen im untersten Fünftel der Einkommensskala abgeben. Damit wären die Reichen immer noch reich, die Ärmsten aber nicht mehr arm (vgl. ebd., S. 294f).

Diese Umverteilung ist für Dux erstens als Gebot der Gerechtigkeit unumgänglich und zweitens auch im Sinne der sozialen Vernunft, wie er postuliert. Die Schieflage bei Einkommen und Vermögen, die dazu führt, dass die sich im unteren Sektor Befindenden keine Mittel haben, um die Produkte, die am Markt angeboten werden, nachzufragen, ist für die Gesellschaft als Ganzes kontraproduktiv. Dem Widerstand, der durch die Besitzenden gegenüber einer Umverteilung artikuliert wird, begegnet Dux mit der Argumentation, Reichtum werde in erster Linie durch das ökonomische System angehäuft und erst nachrangig durch subjektive Fähigkeiten der handelnden Personen. Daher ist es auch legitim, einen Teil der fälschlicherweise als persönliches Eigentum gewerteten Vermögenswerte für die Allgemeinheit abzuziehen. Über die konkrete Art und Weise der Abschöpfung der oberen Einkommen durch den Staat bleibt Dux dabei eher vage (vgl. ebd., S. 298ff).

5.2.5 Gerechtigkeit als politisches Postulat

Gerechtigkeit lässt sich, wie bereits gezeigt wurde, nicht aus dem ökonomischen System generieren, sondern wendet sich als Postulat an das politische System. In diesem Zusammenhang stellt sich Dux die Frage, warum das politische System der Anforderung für alle gedeihliche Bedingungen herzustellen, nicht nachkommt. Den Grundkonflikt findet er in dem seit der Neuzeit evidenten Widerspruch zwischen der über Machtpotentiale ausgebildeten Marktgesellschaft und dem Bewusstsein der Konstruktivität der Verhältnisse und den damit verbundenen Postulaten der Freiheit und Selbstbestimmung. Das politische System ist aktuell nicht in der Lage, die Verhältnisse, wie sie das ökonomische System herstellt, zu verändern, da sich „die Machtverfassung des ökonomischen Systems in die Machtverfassung des politischen Systems hat transferieren lassen“ (Dux 2008, S. 306).

„Die von den Prozessualität des ökonomischen Systems bestimmte Positionierung der Bürger in der Gesellschaft transferiert sich dadurch im Prozess der demokratischen Willensbildung in das politische System, dass Organisation und Politik der Parteien von Interessen und Interessenten der Mehrheit bestimmt werden, die die vom ökonomischen System geschaffene Ordnung festschreiben.“ (ebd., S. 308)

Durch die Gleichschaltung der Machtpotentiale im ökonomischen mit denen des politischen Systems, pflanzt sich auch der Ausschluss ganzer Gruppen vom ökonomischen in das politische System fort. Die durch deren mangelnde Inklusion ins ökonomische System an den Rand gedrängten Personen, finden also auch im politischen System kein Gehör (vgl ebd., S. 311).

Eine ‚Politik der Mitte‘, die die Verhältnisse so belässt, wie sie sind, kann sich dadurch formieren, dass einerseits die Wählerschaft in der Mitte in erster Linie vom ökonomischen System begünstigt ist und andererseits auch die politische Führungsebene selbst zu dieser Mitte zählt und durch Veränderungen auch ihren eigenen, begünstigten Status in Gefahr bringen könnten. Mit dieser Fortsetzung der ökonomischen Machtstrukturen im politischen System erklärt Dux auch den Abbau des Sozialstaates „bis zur Grenze der Armut“ (ebd., S. 319) und der damit in Verbindung stehenden Krise der Sozialdemokratie (vgl. ebd.).

Die Widerstände, die dem Postulat der Gerechtigkeit auch innerhalb des politischen Systems entgegen gebracht werden, sind massiv. Die Chancen auf Realisierung scheinen angesichts dieser Diagnose der Gegenwartsgesellschaft sehr gering. Dennoch insistiert Günter Dux auf der Notwendigkeit des Postulats der Gerechtigkeit als immanentem Aspekt der sinnbestimmten Daseinsform des Menschen. Unter dem Einfluss der neoliberalen Theorie, deren Bestreben die Unterwerfung der gesamten Gesellschaft unter die Logik des ökonomischen Systems darstellt, wird die sinnbestimmte Lebensführung für viele Subjekte jedoch vereitelt. Dux schließt seine Abhandlung zur Gerechtigkeit mit folgendem Satz:

„Die menschliche Lebensform ist aber eine auf die Geistigkeit der Sinnbestimmung im Dasein angewiesene Lebensform. Es ist diese Wendung gegen das Leben, es ist dieser Frevel gegen das Leben, der mit der Negation der Gerechtigkeit im politischen System das Problem der Gesellschaft aus-macht.“ (Dux 2008, S. 335)

Soziale Gerechtigkeit stellt sich somit als normativer Anspruch an unsere Gesellschaft, respektive das politische System dar. An der Realisierung von sozial gerechten Verhältnissen führt, um den Menschen in ihrer Lebensform gerecht zu werden, kein Weg vorbei.

5.3 Zusammenfassung

Wie aus dieser kurzen Darstellung einiger Eckpunkte der Dux’schen Gerechtigkeits-konzeption hervorgeht, geht es Dux um eine Anbindung an die Geistesgeschichte der Menschheit. In seiner historisch-genetischen Theorie schafft er einen Erklärungsansatz für die Genese menschlicher Gesellschaften sowie deren Entwicklung entlang historischer Bedingungen.

So bettet Dux seine Abhandlung zur Problematik der Gegenwartsgesellschaft, die er in durch die Verfasstheit der Marktgesellschaft bestehenden ungerechten Verhält-nisse ortet, in eine umfassende und detailreiche Analyse der Kulturgeschichte des Menschen. Wie Dux sehr eindrucksvoll darstellt, kann die ganze menschliche Geschichte von der Bildung der Gesellschaft weg als machtbestimmte und machtbedingte gewertet werden. In der heutigen kapitalistischen Marktgesellschaft schließlich sind es die Machtpotentiale, die vom ökonomischen System aus in der Gesellschaft wirksam werden und sich einer gerechten Gesellschaft in den Weg stellen, weil die, die mit Macht ausgestattet sind, gleichzeitig von den bestehenden Verhältnissen am meisten profitieren. Diejenigen, die sich am anderen Ende, am unteren Rand der Gesellschaft befinden, sehen sich den Verhältnissen, wie sie das ökonomische System erzeugt, ausgeliefert. Sie haben keine Möglichkeit, sich in ausreichendem Maße an der Maschinerie der Kapitalakkumulation zu beteiligen, um sich dort gewinnbringend einzubringen. Damit wird ihnen ein den Sinnbestimmungen der Moderne entsprechendes Leben verwehrt, sie werden aus der Gesellschaft exkludiert. Dieser Lage, in der sich laut Dux in Deutschland Millionen Menschen befinden, muss mit dem normativen Postulat entgegen getreten werden.

Günter Dux bleibt jedoch nicht bei der Analyse der gegenwärtigen Problematik beziehungsweise der an das politische System gerichteten Forderung nach Veränderung stehen, er liefert recht konkrete Strategien für den Ausstieg aus dieser ungerechten Gesellschaft. So schlägt er eine Kombination aus Grundsicherung und Arbeit vor, die über private Einkommen finanziert werden sollen, um all jenen, die vom Zugang zum ökonomischen System ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, eine Perspektive auf ein sinnvolles Leben bieten zu können.

Inwiefern sich diese Lösungsstrategie beziehungsweise auch der Ansatzpunkt von Dux‘ Konzeption von sozialer Gerechtigkeit auf Menschen mit Behinderungen als eine Gruppe von Menschen, die aus vielen Lebensbereichen exkludiert sind und werden, sinnvoll anwenden lässt, wird im nächsten Kapitel im Fokus stehen.



[3] Die Begriffe Integration und Inklusion werden von Günter Dux häufig synonym verwendet.

Die im Kontext von Behinderung gängige Differenzierung von Integration als ‚Wiederherstellung einer Einheit‘ also der Eingliederung von Menschen, die außerhalb der Gruppe standen (vgl. Cloerkes 2007, S. 222), und Inklusion, die Bedingungen fordert, die alle Mitglieder der Gesellschaft in ihrer Vielfalt gleichermaßen einbeziehen, wird von Dux nicht berücksichtigt. In der Darstellung des Dux’schen Konzepts zur sozialen Gerechtigkeit wird die Terminologie des Autors weitgehend beibehalten, während im analytischen Teil dieser Arbeit (v.a. Kapitel 6) die Begriffe Integration und Inklusion differenziert verwendet werden.

6 Soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen – diskutiert mit Günter Dux

Nach der umfangreichen Darstellung des Gerechtigkeitspostulats bei Dux soll nun in einem nächsten Schritt eine kritische Diskussion desselben hinsichtlich der Anwendbarkeit auf die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen erfolgen. Dabei werden Bezüge hergestellt einerseits zu der oben dargestellten Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen, andererseits zu den theoretischen Konzepten, die soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen bereits bearbeitet haben. Eine Analyse der Dux’schen Gerechtigkeitskonzeption, bezogen auf das empirische Feld „Behinderung“ scheint bislang noch nicht versucht.

6.1 Soziale Gerechtigkeit für alle

Beim Versuch ein Gerechtigkeitskonzept hinsichtlich dessen Nützlichkeit für das Themenfeld Behinderung zu überprüfen, stellt sich zu allererst die Frage nach der Reichweite des Konzepts. Menschen mit Behinderungen sind nur soweit in einer Diskussion um Gerechtigkeit mitberücksichtigt, soweit ihnen auch eine bestimmte Möglichkeit und Fähigkeit, ein menschliches Leben zu führen, zugesprochen wird. Der Philosoph Peter Singer hat in dieser Richtung eine breite Diskussion rund um die Grenzen menschlichen Lebens ausgelöst (vgl. Graumann 2011, S. 249). Graumann (ebd.) untersucht die Gerechtigkeitskonzepte von u.a. John Rawls und Martha Nussbaum hinsichtlich deren Inklusivität. Für Rawls gelten nur moralische Personen – das Kriterium hierfür ist Rationalität und Verantwortungsfähigkeit - für anspruchsberechtigt im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit. Menschen mit so genannter geistiger Behinderung, die diesen Kriterien nicht entsprechen, wären dementsprechend ausgeschlossen. Auch wenn für Rawls schon „das Potenzial zur moralischen Persönlichkeit eine hinreichende Bedingung für den Anspruch auf gleiche Gerechtigkeit sei“ (ebd., S. 159), gibt es eine Gruppe von Personen, die ausgeschlossen bleibt. Menschen mit Behinderungen „insbesondere mit einer kognitiven oder mehrfachen Beeinträchtigung, die lebenslang auf ein hohes Maß an Sorge, Hilfe und Unterstützung angewiesen sind“ (ebd., S. 160) würden nicht innerhalb der Kooperations-Gerechtigkeits-Gemeinschaft gedacht.

Auch Nussbaum, die nach Graumann explizit die Überwindung des Prinzips der vollen Kooperationsfähigkeit bei Rawls für sich postuliert, schließt einen bestimmten Personenkreis in ihrem Gerechtigkeitskonzept aus (vgl. ebd., S. 168). In ihrem Fähigkeitenansatz geht Nussbaum von einer Schwelle aus, die das Minimum der Grundfähigkeiten, die für ein menschliches Leben nötig sind, festlegt:

"Eine Schwelle der Fähigkeit zur Ausübung von Tätigkeiten, unterhalb deren ein Leben so verarmt wäre, dass es überhaupt nicht mehr als menschliches Leben gelten könnte; und eine etwas höhere Schwelle unterhalb deren die für den Menschen charakteristischen Tätigkeiten so reduziert ausgeübt werden, dass wir das entsprechende Leben zwar als menschliches, nicht aber als gutes menschliches Leben bezeichnen würden" (Nussbaum 1999, S. 179. zit. nach (ebd., S. 168)

Damit werden verschiedene Personen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, aus-geschlossen, nämlich die „Gruppe derjenigen, die nicht im vollen Bewusstsein verantwortliche Entscheidungen treffen können, z.B. schwer geistig behinderte Menschen, Menschen im Wachkoma oder mit fortgeschrittenen Demenzerkrankungen oder anderen Funktionseinschränkungen.“ (Röh 2011, S. 109)

Hier der Analyse Graumanns folgend, kann also für die beiden vielzitierten Gerechtigkeitskonzepte keine allgemeine Gültigkeit des Gerechtigkeitspostulats für alle Menschen bescheinigt werden. Unter der Annahme, Gerechtigkeitskonzepte müssten alle Menschen mitberücksichtigen - was nach Graumann jedoch nicht selbstevident ist, (vgl. Graumann 2011, S. 157) - soll hier anschließend die Frage gestellt werden, ob Dux diesem Anspruch gerecht werden kann.

In Dux‘ Abhandlung zu sozialer Gerechtigkeit (2008, 2009) kann keine derartige Einschränkung der Gültigkeit des Gerechtigkeitspostulats ausgemacht werden. Als menschliche Verfassung bestimmt Dux die Möglichkeit und Notwendigkeit, sich in die Gesellschaft integrieren zu können (vgl. Dux 2008, S.13). In welcher Art und Weise dies geschieht beziehungsweise aufgrund welcher persönlicher bzw. zugeschriebener Eigenschaften dies nur eingeschränkt möglich sein könnte, wird von Dux nicht beleuchtet. Eine Grenze, Schwelle oder ein Minimum an Integrationsfähigkeit (analog zu Rawls oder Nussbaum) wird nicht explizit genannt. So könnte geschlossen werden, Günter Dux will von seinem Gerechtigkeitskonzept niemanden ausschließen und spricht somit wirklich alle Menschen an, unabhängig ihrer (Nicht-) Behinderung. Dux spricht von „differenten Belastungen der Lebenslagen der Subjekte“ (ebd., S. 14), die eine Integration in die Gesellschaft über die Inklusion in das ökonomische System verunmöglichen. Gerade für Gruppen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, macht sich Dux in seinem Gerechtigkeitspostulat stark, dort sind zweifelsohne viele Menschen mit Behinderungen verortet.

Das Gerechtigkeitspostulat bei Dux: „allen die Möglichkeit zu geben, sich so in die Gesellschaft zu integrieren, dass sie an den ökonomischen und kulturellen Errungenschaften der Gesellschaft einen hinreichenden Anteil haben“ (ebd., S. 21) kann demnach als inklusives Konzept gelesen werden, die Möglichkeit eines sinnbestimmten Lebens muss in einer sozial gerechten Gesellschaft für wirklich alle gegeben sein, da soziale Gerechtigkeit alle betrifft, die exkludiert sind.

Ein Verweis von Günter Dux, der sich hinsichtlich der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen diskutieren lässt, findet sich in der Darstellung der verschiedenen Gruppen, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.

„Das Problem dieser Gesellschaft stellen zum einen schon jene Menschen dar, die aus Gründen, die in ihrer Person liegen, dem Arbeitsmarkt erst gar nicht zur Verfügung stehen.“ (ebd., S. 199)

Persönliche Gründe können zum Beispiel Alter oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit sein. Würde Behinderung als individueller Mangel (individualtheoretisches Modell) betrachtet, könnte diese auch als Begründung für die Irrelevanz am Arbeitsmarkt herangezogen werden. Basierend auf dieser Annahme wäre mit Dux dann das Fürsorgesystem für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen zuständig, nicht jedoch der Sozialstaat. Behinderung wird jedoch gegenwärtig, und darüber herrscht sowohl in den Sozial- aus auch Bildungswissenschaften ein breiter Konsens, als soziale Kategorie verhandelt (siehe Kapitel 2). Aus dieser Perspektive - und an dieser Stelle soll Günter Dux unterstellt werden, hier keinem längst überholten defektologischen Behinderungsmodell zu folgen - kann eine Behinderung nicht als persönlicher Grund für den Ausschluss aus dem ökonomischen System angeführt werden. Dementsprechend müssen Menschen mit Behinderungen, wie andere prekarisierte Gruppen, als Zielgruppe des Gerechtigkeitsanspruchs, den Günter Dux formuliert, betrachtet werden.

6.2 Soziale Gerechtigkeit als Teilhabe

Günter Dux versteht unter sozialer Gerechtigkeit die Integration aller in die Gesellschaft, so dass sie ein den Sinnanforderungen der Gesellschaft entsprechendes Leben führen können. „Offensichtlich zielt Dux Gerechtigkeitsdefinition nicht nur auf physisches Überleben, sondern auf Teilhabechancen“ (Pioch 2012, S. 127). Sozial gerechte sind die Verhältnisse also erst, wenn allen Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Wie diese Teilhabe aussehen kann und welche Sinn-anforderungen angesprochen werden, bleibt bei Dux offen.

Teilhabe an der Gesellschaft stellt im Diskurs der Soziologie der Behinderung und der Behindertenpädagogik ein weitverbreitetes Schlagwort dar (vgl. Cloerkes et al. 2007). Zur politischen Forderung wird es im Rahmen der Behindertenrechtsbewegung, z.B. der Selbstbestimmt-Leben-Initiative. Es geht dabei sowohl um politische Partizipation, als auch um Teilhabe an allen anderen Lebensbereichen z.B. Arbeit, Freizeit, Wohnen.

Da Günter Dux nicht den Anspruch erhebt, in seinem Gerechtigkeitskonzept ethische Prinzipien und Werturteile zu verorten, bleibt sein Konzept auch offen für verschiedene inhaltliche Füllungen. Demnach können auch Teilhabeforderungen, wie sie aus der Behindertenrechtsbewegung und der Behindertenpädagogik stammen, meiner Ansicht nach, durchaus in das vorliegende Konzept integriert werden. Die Forderungen nach Teilhabe und Integration, die Menschen mit Behinderungen geltend machen, sind mit dem Dux’schen Modell in diesem Sinne vereinbar.

Allerdings kann in diesem Zusammenhang das Primat der ökonomischen Integration in der Dux’schen Konzeption vor der Integration in andere Gesellschaftssysteme kritisch hinterfragt werden (Pioch 2012, S. 125). Lindmeier etwa konstatiert mit Blick auf Menschen mit Behinderungen, „dass die politische Inklusion bei der Realisierung von sozialer Gerechtigkeit resp. Bildungsgerechtigkeit von besonderer Bedeutung ist.“ (Lindmeier 2013, S. 82). Mit Verweis auf Schramme (2006, zit. nach Lindmeier 2013) arbeitet dieser Autor, neben der ökonomischen, weitere Dimensionen als „formale Minimalanforderung der Gerechtigkeit“ (Lindmeier 2013, S. 82) heraus: „der soziale Bereich, der eine materielle und eine sozio-kulturelle Dimension umfasst, und der politische Bereich, in dem eine passive und aktive Form der Partizipation möglich ist“ (ebd.). Der erste der genannten Bereiche deckt sich weitestgehend mit der Idee, die Günter Dux von sozialer Gerechtigkeit entwirft, während politische Partizipation in seinem Postulat der Gerechtigkeit eine untergeordnete Rolle zu spielen scheint. In seiner Analyse der Machtstrukturen geht er zwar auf die Parallelität der Machtpotentiale im ökonomischen und politischen System ein, sieht jedoch wenig Chancen für diejenigen, die sich in beiden Systemen in einer Außenseiterposition befinden (vgl. Dux 2008, S. 307ff). Die politische Ohnmacht derer, „die im politischen System nicht einmal mehr präsent sind“ (ebd., S. 307,) wird als Dimension in der Gerechtigkeitsproblematik von Dux zwar benannt, diesen Menschen zu einer Stimme im politischen System zu verhelfen, wird jedoch nicht als Kriterium in Dux‘ Gerechtigkeitspostulat explizit gemacht.

Die Frage danach, ob die Möglichkeit zu politischer Partizipation zu einem in der gegenwärtigen Gesellschaft als sinnvoll bestimmbaren Leben gehört, muss meines Erachtens bejaht werden.

„Politische Partizipation ist nicht nur im formalen Sinn als Mitgliedschaft oder Mitwirkung in bestimmten Institutionen zu sehen, sondern als aktive und gleichberechtigte Mitbestimmung bei allen Angelegenheiten und in allen Be-reichen des Gemeinwesens.“ (Lindmeier 2013, S. 86)

Da viele Menschen mit Behinderungen (auch) in diesem Bereich Exklusion erfahren und dadurch wenig Möglichkeit haben, für ihre Rechte einzutreten, werden Ungleichheit und Ungerechtigkeit weiter zementiert. Im Sinne von Lindmeier (s.o.) würde ich deshalb für die Aufnahme einer politischen Dimension, neben der ökonomi-schen, in ein Postulat der Gerechtigkeit plädieren, auch wenn implizit Teilhabe am politischen Leben, für Dux im Sinne einer „sinnvollen Lebensführung“ möglicher-weise mitgemeint ist. Denn es steht zu bezweifeln, dass die Integration in das ökonomische System, durch die Umverteilung von Arbeit und Einkommen, wie Dux vorschlägt, für Menschen mit Behinderungen ausreicht, um deren Randständigkeit im politischen Bereich zu bekämpfen. Gerechtigkeitskonzepte, die ihren Fokus auf politische Partizipation legen, verweisen vielfach auf den Capability-Ansatz, beispielsweise das Konzept der ‚Capability of Voice‘ das „auf die Realfreiheit, die eigene Meinung zu artikulieren und dafür zu sorgen, dass sie im öffentlichen, politischen Prozess gehört wird“ (Bonvin 2009, S.16, zit. nach Lindmeier 2013, S. 87), abzielt.

Auch Koller (2012) weist in seiner Kritik an Dux’ Gerechtigkeitskonzept auf weitere Aspekte hin, die, zusammen mit „wirtschaftlicher Ausgewogenheit“ den Kern eines modernen Verständnisses von sozialer Gerechtigkeit bilden: „rechtliche Gleichheit, bürgerliche Freiheit, demokratische Beteiligung, soziale Chancengleichheit“ (Koller 2012, S. 48). Für Menschen mit Behinderungen sind neben der ökonomischen Dimension und der politischen, die schon aufgezeigt wurde, auch die hier angesprochene rechtliche Gleichstellung und bürgerliche Freiheit äußerst relevante Themen.

6.3 Soziale Gerechtigkeit als Menschenrecht

Die Dimensionen der Gleichheit und Freiheit, wie sie im Menschenrechtsdiskurs als tragende Säulen verhandelt werden (vgl. Kersting 2008, S.83), finden bei Günter Dux kaum Erwähnung. Die rechtliche Gleichheit aller Menschen wird von Dux wohl vorausgesetzt und deshalb nicht als Teil des Problems der sozialen Gerechtigkeit identifiziert. Für Menschen mit Behinderungen stellen Freiheit und Gleichheit jedoch zentrale Forderungen in einer Diskussion um soziale Gerechtigkeit dar. Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie auch anderer regionaler und nationaler Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, muss vor dem Hintergrund des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in der Vergangenheit, insbesondere in der NS-Zeit, gesehen werden. Die eugenischen Diskurse, denen sich Menschen mit Behinderungen über lange Zeit ausgesetzt sahen – und in ab-gewandelter Form auch noch heute sehen – verhinderten deren Wahrnehmung als gleichberechtigte Rechtssubjekte (vgl. Degener 2009, S.161).

Degener fasst die Auslegung der menschrechtlichen Prinzipien der Gleichheit und Freiheit in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) folgendermaßen zusammen:

„Die BRK entwirft ein Konzept von Autonomie, das auch in abhängigen Lebenslagen gelebt werden kann. Sie bietet eine Idee der Gleichheit in der Differenz und in Freiheit und zeichnet die Landkarte für eine barrierefreie inklusive Gesellschaft.“ (ebd., S. 167)

In diesem Sinne würde eine gerechte Gesellschaft eine barrierefreie, inklusive Gesellschaft darstellen, die den Prinzipien der Gleichheit und Freiheit (auch) für Menschen mit Behinderungen folgt.

Die Relation zwischen Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit ist im Diskurs um Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung und wird gerade auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention breit diskutiert. Möglicherweise ist gerade die Frage nach Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen als Menschen-recht eine, die sich mit dem Gerechtigkeitskonzept von Günter Dux nur schwer beantworten lässt. Daher kann ich, mit Blick auf die soziale Kategorie Behinderung, Koller zustimmen, wenn er konstatiert, Dux würde nur einen Teilbereich sozialer Gerechtigkeit in seinem Konzept beachten (Koller 2012, S.55).

6.4 Sozialstaat und soziale Gerechtigkeit

Der Sozialstaat nimmt in Dux‘ Abhandlung zur sozialen Gerechtigkeit eine zentrale Rolle ein. Dieser wird zum Korrektiv der gesellschaftlichen Verhältnisse, wie sie durch das ökonomische System entstehen und hat dabei die Aufgabe, die Autonomie der Individuen zu sichern. Vor allem unter dem Einfluss der neoliberalen Theorie wurde der Sozialstaat diesem Auftrag immer weniger gerecht (siehe 5.2.3).

Für viele Menschen mit Behinderungen bedeutete sozialstaatliche Unterstützung über lange Zeit hinweg in erster Linie Fürsorge, in Form von Unterbringung und Versorgung. Dieser Fürsorge- und Wohltätigkeitsansatz in der Behindertenpolitik „ist dadurch gekennzeichnet, dass behinderte Menschen als Objekte karitativer Hilfe, Unterstützung und Sorge angesehen werden“ (Graumann 2011, S. 8). Erst in den letzten Jahrzehnten zeichnet sich, mit Graumann, ein „Paradigmenwechsel von einer Behindertenpolitik der Fürsorge und Wohltätigkeit hin zu einer Rechte-basierten Behindertenpolitik“ (ebd.) ab. Menschen mit Behinderungen als Subjekte, die mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind, wie alle anderen Menschen auch, verfügen damit über Kontrolle über ihr eigenes Leben.

Diese Entwicklungen, die für eine veränderte Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen als Subjekte mit Rechten und Pflichten anstatt der Fürsorge überantworteter Objekte essenziell sind, müssen aber vor dem Hintergrund des veränderten Sozialstaatsmodells, wie wir es heute vorfinden, betrachtet werden. Wie Globisch darstellt, lässt sich ein struktureller Umbruch von einem „primär versorgenden Staat zu einem aktivierenden Staat“ (Globisch 2012, S. 151) festmachen. Dieser Prozess bringt eine vermehrte Eigenverantwortung der Individuen mit sich und verweist auf die Möglichkeit – und gleichzeitige Notwendigkeit - der einzelnen, sich durch Anstrengung und mit Hilfe von Training aus ihrer randständigen Position zu befreien.

„Diese Annahme zeigt den Einfluss sozialpädagogisch orientierter Enabling-konzepte, die als Teil sozialpolitischer Steuerung auf ein paternalistisches Sozialstaatskonzept verweisen, in welchem vordergründig zwar Eigenverantwortung adressiert wird, hintergründig aber nicht Selbst- sondern Fremd-bestimmung im Vordergrund stehen.“ (ebd., S. 151)

Durch diese Tendenzen werden Menschen, deren Integration in den Arbeitsmarkt nicht erfolgreich verläuft, auf sich selbst verwiesen. Die Notwendigkeit, ihre eigene Position durch Eigenaktivität, wie der Absolvierung von Kursen, Trainings usw., zu verbessern, avanciert zum gesellschaftlichen Zwang. Ein Scheitern, trotz aktivieren-der Maßnahmen, die der Sozialstaat bereitstellt, wird damit als persönlicher Misserfolg gedeutet. Soziale Faktoren, wie auch beispielsweise die mangelnde Aufnahmekapazität des Arbeitsmarktes, werden nicht berücksichtigt (vgl. ebd.).

Für Menschen mit Behinderungen, deren Integration in den Arbeitsmarkt vielfach wenig erfolgreich verläuft, birgt diese Tendenz in Richtung Selbstaktivierung eben-falls die Problematik in sich, Exklusion als individuelles Scheitern zu deuten und die Gründe nicht in strukturellen Bedingungen zu suchen.

Das sozialstaatliche Modell, wie Dux es vorschlägt, würde ohne diese paternalistische Strukturen auskommen. Die Unabhängigkeit von Leistungen (z.B. in Form von Trainingsmaßnahmen), die für die Inanspruchnahme der Grundsicherung erbracht werden müssen, verspricht den Individuen die Autonomie zu bringen, die ein Sozial-staat in seiner Diktion zu ermöglichen hat. In einem nächsten Schritt soll nun das Konzept von Grundeinkommen und Arbeit als Basis einer sozial gerechten Gesellschaft analysiert werden.

6.5 Grundsicherung und Arbeit: Ein Konzept für Menschen mit Behinderungen?

Durch eine neue Verteilung von Arbeit und Einkommen soll mit Günter Dux soziale Gerechtigkeit hergestellt werden können. Die Anwendbarkeit dieses Konzepts auf die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen soll anhand der beiden genannten Komponenten diskutiert werden.

Der Faktor Arbeit, als zentrales Element im Gerechtigkeitskonzept von Günter Dux stellt viele Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen. Wie gezeigt wurde, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen schwierig, was in weitere Folge zu schlechterer ökonomischer Ausstattung und Ausschlüssen aus weiteren Lebensbereichen führt (siehe Kapitel 3.1). Auch die von Dux angeführten weiteren Funktionen von Arbeit - als „Tiefenlage der Arbeit“ (Dux 2008, S. 278) bezeichnet – wie Sinnstiftung, Selbstbestimmung und Strukturierung des täglichen Lebens, sind mit Blick auf die berufliche Situation von Menschen mit Behinderungen von großer Relevanz. Plangger (2009) verweist in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen außerdem auf die Dimension der sozialen Einbindung. Eine Beteiligung an der Arbeitswelt bringt zusätzliche Sozialkontakte, vielfältigere Interaktionszusammenhänge und Anregungen. Auch die Möglichkeit der Beteiligung an einem größeren Ganzen und die damit einher gehende Anbindung an kollektive Ziele werden als positive Aspekte von Erwerbstätigkeit angeführt. Da Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten an der Arbeitswelt teilzuhaben häufig kategorisch abgesprochen werden, wird ihnen damit auch die Chance verwehrt, sich als wertvolle Mitglieder der Gesellschaft zu positionieren (vgl. Plangger 2009, o.S.).

In Dux‘ Diagnose der gegenwärtigen Situation der Individuen in der Marktgesellschaft hinsichtlich Beschäftigung sind die Problemlagen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, meines Erachtens, durchaus treffend beschrieben. Nun gilt es den angebotenen Lösungsansatz auf dessen Anwendbarkeit zu überprüfen.

Die Kombination einer bedingungslosen Grundsicherung mit der Möglichkeit zur Arbeit kann auch für Menschen mit Behinderungen neue Spielräume für die Teilhabe an der Gesellschaft eröffnen. Plangger etwa ortet im Grundeinkommen die Chance für Menschen mit Behinderungen, auch ohne volle Eingliederung ins Erwerbsleben, die ohnehin - wie oben ausgeführt - für viele Menschen nicht realisierbar ist, an der Gesellschaft teilzuhaben:

„Eine Gesellschaft, die durch ein Grundeinkommen derart gestaltete Rahmenbedingungen gewährleistet, könnte behinderten Menschen viele Chancen eröffnen. Zum einen würden sie den Status von Sozialhilfeempfängern verlieren und als sozial gleichberechtigte Bürger Anerkennung erfahren. Zum anderen gilt heute immer noch die Integration in die Arbeitswelt als Königs-weg, um soziale Teilhabe zu realisieren.“ (Plangger 2009, o.S.)

Günter Dux geht im Unterschied zum garantierten Grundeinkommen, auf das sich Plangger hier bezieht, jedoch von einer Grundsicherung aus, die nur denjenigen zugutekommen soll, die durch Erwerbsarbeit nicht in der Lage sind, ein ausreichen-des Einkommen zu erzielen (Dux 2008, S.288). Diese Differenzierung ist allerdings, meiner Meinung nach, an dieser Stelle wenig relevant, da es sich in beiden Konzeptionen um finanzielle Mittel handelt, die den Menschen bedingungslos, also ohne staatliche Vorgaben hinsichtlich einer bestimmten Lebensweise (z.B. als Zwang zur Absolvierung von Qualifizierungsmaßnahmen), ausgeschüttet werden. Damit kann sich für Menschen mit Behinderungen durch eine Grundsicherung die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Lebensführung eröffnen, ohne sich unter permanentem „Legitimationsdruck, ihre Lebensweise entsprechend ihrer Bedürftigkeit anzupassen“, zu befinden (Plangger 2009, o.S.). Im Dux’schen Konzept der Sicherstellung des finanziellen Auskommens aller, ohne die Überprüfung der Bedürftigkeit, liegt meines Erachtens ein gewisses Potential, den Status vieler Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft von SozialhilfeempfängerInnen, die der moralischen Kontrolle der Gesellschaft unterworfen sind, hin zu gleichberechtigten BürgerInnen zu verändern.

Damit Menschen mit Behinderungen ein sinnvolles Leben im Sinne Dux führen können, wird die von Dux vorgeschlagene Höhe der Grundsicherung in vielen Fällen jedoch nicht ausreichen. Die Kosten, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, sind, z.B. aufgrund eines Bedarfs an technischen Hilfsmitteln, für viele Menschen mit Behinderungen ungemein höher. Liesen et. al verweisen in diesem Kontext auf die „Kompensation für die unverdienten Folgen einer Behinderung“ (Liesen et al. 2012, S. 192), die für eine sozial gerechte Gesellschaft vonnöten sei. Günter Dux nimmt in seiner Abhandlung zur sozialen Gerechtigkeit zu dieser Fragestellung keinen Bezug. Wie für Menschen, die z.B. durch eine Behinderung in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft zusätzlich benachteiligt sind, ein Nachteilsausgleich stattfinden könnte, bleibt in seinem Gerechtigkeitskonzept unbeachtet. Der Ausstieg aus der „Armutszone“ (Dux, 2008, S. 292), den Günter Dux als einen der positiven Effekte seines Modells beschreibt, würde jedoch nur unter Berücksichtigung des individuellen Unterstützungsbedarfs - und dementsprechender zusätzlicher Leistungen – für alle Menschen erreichbar.

Die Umverteilung von Arbeit, wie Dux sie vorschlägt, könnte viele zusätzliche Arbeitsplätze auch für Menschen mit Behinderungen schaffen. Menschen mit Behinderungen könnten durch die Umstrukturierung von vor allem im Niedriglohnbereich angesiedelten 40-Stunden-Stellen in doppelt so viele Teilzeitstellen profitieren. Menschen mit Behinderungen sind häufig von Arbeitslosigkeit betroffen, wie oben dargestellt wurde. Ein zusätzliches Angebot an Arbeitsplätzen könnte diese Situation verbessern. Auch die Etablierung von Teilzeitstellen kann unter Umständen Menschen mit Behinderungen entgegen kommen: Personen, die aktuell vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, weil eine Vollzeitstelle für sie keine Option darstellt, könnten im Rahmen dieser Umverteilung Zugang zur Arbeitswelt bekommen. Die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt würden sich dadurch erhöhen.

Die Koppelung von Grundsicherung und Arbeit bietet mit Dux das Potential für eine selbstbestimmte Lebensführung und schafft Freiräume für Lebensformen, die nicht in dem großen Ausmaß von Erwerbsarbeit bestimmt sind (vgl. Dux 2008, S. 292). Ohne Existenzängste, weil für das finanzielle Auskommen gesorgt ist, werden für alle Menschen, also auch für Menschen mit Behinderungen, Räume für die eigene (Weiter-)Entwicklung eröffnet, wodurch Potentiale zutage gefördert werden können, die unter dem Druck der Erwerbsarbeit wenig Chance auf Realisierung hätten. Auch Gröschke (2011, S. 76ff) verweist in diesem Zusammenhang auf die Chancen, die sich für Menschen, die als „‘leistungsgemindert‘ oder ‚nicht erwerbsfähig‘“ (ebd.) gelten, durch neue Lebensmodelle „jenseits von Erwerbsarbeit“ (Weber 2007, zit. nach Gröschke 2011) eröffnen. Gerade für die Personen, die unter den Leistungs-ansprüchen der Marktgesellschaft die wenigsten Chancen auf Partizipation haben, sollte eine Alternative, wie Dux sie vorschlägt, den größten Nutzen bringen.

Nach Günter Dux gilt als Ziel seines Gerechtigkeitsmodells, „die Freiheit der Selbstbestimmung in der Gesellschaft wieder herzustellen“ (Dux 2008, S. 290). Dieses Ziel lässt sich jedoch für Menschen mit Behinderungen über das Konzept der Grundsicherung und Arbeit meines Erachtens nicht in ausreichendem Maße herstellen. Menschen mit Behinderungen sind mit vielfachen Barrieren konfrontiert, die sich allein durch finanzielle Absicherung, selbst wenn diese in Verbindung mit einer Beteiligung am Arbeitsleben gedacht wäre, wohl nicht aus der Welt schaffen lassen. Barrieren etwa, die durch Vorurteile und negativen Einstellungen Menschen mit Behinderungen gegenüber, bestehen, werden von diesen Maßnahmen wenig tangiert. Daher kann bei dem Gerechtigkeitsmodell, das Günter Dux vorschlägt, hinsichtlich der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, noch ein gewisser Ergänzungsbedarf postuliert werden.

6.6 Ergänzungen zum Dux’schen Konzept sozialer Gerechtigkeit

Wie bereits oben ausgeführt, bedarf es neben der ökonomischen, die bei Dux‘ Gerechtigkeitspostulat im Fokus steht, noch anderer Dimensionen, um eine – für alle - sozial gerechte Gesellschaft entwerfen zu können. Die AkteurInnenperspektive etwa fehlt Pioch; sie beschreibt das von Dux entworfene Konzept als „machttheoretischen Weg der Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse, der zwar die Strukturen der Ökonomie eindrucksvoll beleuchtet, dabei die Akteure und ihre gar nicht immer so eindeutig zuzuordnenden Sozialstaatspositionen und die von diesen selbst entwickelten Gerechtigkeitspostulate aus dem Blick verliert“ (Pioch 2012, S. 125). Für ein Gerechtigkeitskonzept, das Menschen mit Behinderungen mitberücksichtigt, scheint die AkteurInnenebene von großer Relevanz, weshalb ich der Kritik Piochs an dieser Stelle zustimmen möchte.

Die Exklusion von Menschen mit Behinderungen zeigt sich als eng verbunden mit abwertenden Einstellungen, Vorurteilen und Stereotypen sowie mit Prozessen der Diskriminierung und Stigmatisierung (vgl. z.B. Maschke 2007, S. 304; Wansing 2005, S. 93; .Cloerkes 2007; Kardorff 2012). Für Menschen mit Behinderungen sei daher ein Gerechtigkeitskonzept gefordert, das auf dieser Ebene ansetzt, da „eine Beseitigung von Ungerechtigkeiten (...) auch das Herausfordern von Normen und Regeln von Institutionen, welche die Lebenschancen von Menschen prägen und die Lebenswirklichkeit betroffener Menschen als strukturell abweichend charakterisieren“ (Liesen et al. 2012, S. 202), beinhaltet.

Im Anschluss daran stellt sich die Frage, mit welcher Dimension das Dux’sche Gerechtigkeitskonzept ergänzt werden könnte, um auch den hier genannten sozialen Prozessen, die häufig die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen prägen, entsprechen zu können. Eine mögliche Antwort liefern Konzeptionen, die sich der Thematik der sozialen Gerechtigkeit aus anerkennungstheoretischer Perspektive nähern.

Als essentiell für ein Gerechtigkeitskonzept, das die Dimension der Anerkennung berücksichtigt, stellt sich eine Gegenstrategie für die Problematik der Identitätsbildung von Menschen dar, die einer marginalisierten und abgewerteten Gruppe zugeordnet werden. Mit Fraser (2002, S.4) steht dabei einerseits die „veränderte Wert-schätzung“ bisher missachteter Gruppen und Personen und andererseits die De-konstruktion und Veränderung der Strukturen, die Statusdifferenzen hervorbringen, im Fokus. Anerkennung wird somit zum Mittel für die Gewinnung eines positiven Selbstbilds für Menschen, die in ihrem Leben vielfache Ausgrenzungs- und Abwertungserfahrungen machen.

Die zusätzliche Dimension der Anerkennung ist meines Erachtens hinsichtlich des Entwurfs eines Gerechtigkeitskonzepts, das die Kategorie Behinderung berücksichtigt, daher von besonderer Relevanz. Menschen mit Behinderungen, so lässt sich hier resümierend festhalten, werden von zahlreichen und vielfältigen Barrieren an einer vollen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert. Diese können durch ein Konzept, das ausschließlich die ökonomische Dimension bedient, nicht hinreichend beseitigt werden. Für die Teilhabe nicht nur an den ökonomischen sondern auch an den kulturellen Errungenschaften einer Gesellschaft, wie Dux soziale Gerechtigkeit definiert, muss für Menschen mit Behinderungen auch deren Status als gleichwertige BürgerInnen gegeben sein. Mit dem Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe, wie es Nancy Fraser entwickelt (vgl. ebd., S. 5), wird diese Dimension berücksichtigt und bildet somit eine sinnvolle Ergänzung zu Dux‘ Gerechtigkeitskonzept.

Inklusion, wie Günter Dux sie versteht, lässt aussondernde Strukturen, wie beispielsweise ein segregierendes Bildungssystem, unberührt. Für das ökonomische System argumentiert Dux, es müsse so belassen werden, wie es besteht, weil dies der Ort sei, an dem Kapital geschaffen wird. Eine Kritik dieser Argumentation hier beiseite lassend, kann diese meines Erachtens auf keinen Fall auf andere Subsysteme wie z.B. das Bildungssystem übertragen werden. Damit alle Menschen an den kulturellen Errungenschaften der Gesellschaft partizipieren können, sind strukturelle Veränderungen vonnöten, die die Bedingungen für eine Inklusion aller in das allgemeine Bildungssystem bereitstellen. Nur über strukturelle Veränderungen lässt sich die Inklusion aller in die Gesellschaft, die Dux als anthropologische Notwendigkeit beschreibt, erwirken. Auch an diesem Punkt lässt sich also ein gewisser Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Anwendbarkeit des Dux’schen Gerechtigkeitsbegriffs auf die Kategorie Behinderung konstatieren.

Liesen et al. etwa stellen den Zusammenhang zwischen sozialer Gerechtigkeit, An-erkennung und Inklusion folgendermaßen dar:

„Die Veränderung der Struktur der Gesellschaft in Gerechtigkeitsanliegen ist somit, anders gesagt, ein Kampf um gesellschaftliche Inklusion. Durch diese Kämpfe versuchen Menschen, den Rahmen der Gesellschaft und die Spiel-regeln, die innerhalb der Gesellschaft gelten, zu verändern (...). Inklusion er-hält somit eine Grundlage, um als Anerkennungsfrage (mit weitreichenden Folgen) begriffen zu werden.“ (Liesen et al. 2012, S. 201)

Da eine Veränderung gesellschaftlicher Strukturen mit Macht verbunden ist, werden marginalisierte Gruppen erst über deren Anerkennung (im Sinne der Überwindung von Statushierarchien) in die Lage versetzt werden können, für veränderte Strukturen, die ihre Gleichberechtigung ermöglichen würden, einzutreten. Im Anschluss daran lassen sich auch die oben diskutierten Forderungen nach rechtlicher Gleich-stellung, politischer Partizipation, Selbstbestimmung und Autonomie über die Her-einnahme der Anerkennungsdimension in ein Gerechtigkeitskonzept betrachten.

Die Dimension der Anerkennung kann also unter Berücksichtigung der Perspektive auf Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Ergänzung für das Dux’sche Gerechtigkeitskonzept bieten. Die Kombination von Grundsicherung und Arbeit, so will ich resümieren, kann eine gute Basis für eine soziale gerechte Gesellschaft bilden, wird jedoch allein zu wenig sein, um alle Menschen in die Gesellschaft inkludieren zu können.

6.7 Zusammenfassung

Die Anwendbarkeit des Dux’schen Gerechtigkeitskonzepts auf die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen lässt sich auf unterschiedlichen Ebenen diskutieren und in den folgenden Punkten zusammenfassen:

  1. Vor allem im Vergleich mit anderen Gerechtigkeitskonzeptionen lässt sich für Günter Dux konstatieren, dass keine per se vom Gerechtigkeitsanspruch ausgeschlossenen Personen oder Gruppen benannt werden. Alle Menschen, unabhängig von einer Behinderung, sind damit in seinen Ansatz inkludiert.

  2. Mit der rein ökonomischen Herangehensweise an die Frage nach sozialer Gerechtigkeit werden andere, nicht minder relevante Dimensionen, z.B. die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen, von Dux nicht berücksichtigt.

  3. Auch die Menschenrechtsperspektive, die im Kontext von sozialer Gerechtigkeit von Menschen mit Behinderungen breit diskutiert wird, findet in Dux‘ Konzept keine Beachtung. In welcher Art und Weise die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit in einer barrierefreien und inklusiven Gesellschaft zur Anwendung kommen könnten, lässt sich mithilfe des Dux’schen Modells nur schwer diskutieren.

  4. Ein neues sozialstaatliches Modell, das ohne paternalistische Strukturen auskommt, könnte auch eine Veränderung der Position vieler Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft begünstigen, indem deren Rolle der HilfeempfängerInnen aufgelöst würde.

  5. Des Weiteren können mit der Idee der Umverteilung von Arbeit positive Effekte auch für Menschen mit Behinderungen erzielt werden, z.B. durch die Schaffung zusätzlicher Teilzeitstellen. Vor allem die Verbindung mit einer unbedingten Grundsicherung, wie Dux sie vorschlägt, schafft neue Möglichkeiten der autonomen Gestaltung des Lebens.

  6. Unberücksichtigt bleibt jedoch die Frage nach kompensatorischen Leistungen für zusätzlichen Unterstützungsbedarf. Die Gefahr der Verarmung von Menschen mit Behinderungen bestünde auch bei Grundsicherung für alle, wenn für den zusätzlichen Bedarf nicht gesorgt wäre. Eine Lösungsstrategie für diese Problematik vermisst man beim Ansatz Dux‘.

  7. Außerdem lassen sich aus dem Dux’schen Gerechtigkeitskonzept keine Ideen für die Beseitigung unterschiedlichster Barrieren für marginalisierte Gruppen, die sich nicht durch ökonomische Mittel herstellen lassen, ableiten. Strukturelle Veränderungen, die eine notwendige Bedingung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft darstellen, werden von Günter Dux ebenso wenig gefordert.

Wenngleich sich bezogen auf die Betrachtung der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen in einigen Bereichen Ergänzungsbedarfe feststellen lassen, kann dem Gerechtigkeitskonzept, das Günter Dux hier vorschlägt, dennoch einiges abgewonnen werden. Die Bestrebung, ein Konzept zu entwickeln, das sich nicht an transzendentalen oder moralischen Prinzipien orientiert, kann analog zu den Forderungen der Behindertenrechtsbewegung, die gleichberechtigte Teilhabe als Bürger- und Menschenrecht - unabhängig von Fürsorge- oder Mitleidsdiskursen - einfordert, gesehen werden. ‚Inklusion als Menschenrecht‘ könnte mit Dux ausgedrückt, als anthropologische Notwendigkeit der Individuen in die Gesellschaft integriert zu sein, betrachtet werden. Aus dieser Perspektive lässt sich das Dux’sche Gerechtigkeits-postulat sehr gut auf die Anforderungen an eine gerechte Gesellschaft, wie sie sich aus der UN-BRK ableiten lässt, in Einklang bringen.

7 Resümee

Die Diskussion um soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen findet aktuell in den Sozialwissenschaften auf breiter Basis statt. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Forschungsfrage der vorliegenden Arbeit entwickelt, die sich anhand des Dux’schen Gerechtigkeitskonzepts der Frage nach sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen widmet.

Günter Dux‘ zweibändige Abhandlung zur sozialen Gerechtigkeit bildet also die Basis dieser Arbeit. Eingebettet in seine historisch-genetische Theorie stellt Günter Dux seine Analyse der Gegenwartsgesellschaft sowie deren Problemlagen sehr detailreich dar. Die Verfasstheit der Marktgesellschaft macht er für die prekäre Lebenssituation so vieler Menschen in der gegenwärtigen Gesellschaft verantwortlich, dem das Postulat der Gerechtigkeit entgegen gesetzt wird. Gerechtigkeit, so schließt Dux, müsse sein, da eine den Sinnbestimmungen einer Gesellschaft entsprechende Lebensführung, als eine anthropologische Konstante, niemandem vorenthalten bleiben dürfe (vgl. Dux 2008, S. 334).

Der Anspruch Dux‘, soziale Gerechtigkeit als nicht von transzendentalen Prinzipien hergeleitetes Konstrukt zu betrachten, mündet in der Forderung eines Gerechtigkeitsbegriffs, der sich „von den Belastungen und Anforderungen derer bestimmt sieht, die Grund haben, Gerechtigkeit einzufordern“ (Dux 2008, S. 22). Damit sind Individuen und Gruppen gemeint, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Menschen mit Behinderungen gehören demnach, wie gezeigt wurde, zu jenen (teilweise) aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Gruppen, auf die Dux sein Gerechtigkeitspostulat zu beziehen sucht. Der Kreis der für soziale Gerechtigkeit Anspruchsberechtigten wird hier auch nicht eingegrenzt und damit niemand, ungeachtet seiner oder ihrer Behinderung, davon ausgeschlossen. Für das Postulat der Gerechtigkeit, wie Dux es formuliert, kann also dessen Gültigkeit für Menschen mit Behinderungen bestätigt werden. Im Sinne der Überwindung eines von Mitleid und Fürsorge geprägten Diskurses zum gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung kann meines Erachtens das Dux’sche Gerechtigkeitspostulat durchaus eine dienliche theoretische Basis bieten, da die Inklusion in die Gesellschaft als für alle gleichermaßen notwendige anthropologische Bedingung angenommen wird.

Schwieriger wird es allerdings, sobald der Fokus auf die konkreten Vorschläge, die Günter Dux für eine sozial gerechte Gesellschaft entwickelt, gelenkt wird. Durch die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen und eine anschließende Neuordnung über Grundsicherung in Kombination mit Arbeit soll den Notlagen der Individuen begegnet werden. Wenngleich die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie ein bedingungsloses Grundeinkommen für Menschen mit Behinderungen durchaus auch positive Effekte erzeugen können, steht zu bezweifeln, dass dadurch Auswirkungen auf jene gesellschaftlichen Bedingungen erzielt werden können, die Behinderung erst konstituieren. Strukturelle Barrieren, die Menschen mit Behinderungen systematisch aus-schließen, können allein durch die Integration in das ökonomische System, das durch ausreichende finanzielle Mittel und Arbeit erreicht werden soll, nicht abgebaut werden. Die Ausgrenzungserfahrungen, die Menschen mit Behinderungen vielfach erleben und die ihnen den Zugang zu einem sinnerfülltem Leben verwehren, spielen sich auf verschiedenen Ebenen ab, denen ein rein auf die ökonomische Dimension gerichtetes Konzept nicht entsprechen kann. Für eine sozial gerechte Gesellschaft, die mit Blick auf die Kategorie Behinderung nur als inklusive – also nichtaussondernde - Gesellschaft gedacht werden kann, sind zusätzliche Wege vonnöten, über die Integration in das ökonomische System hinaus. Mögliche Anregungen dazu finden sich etwa in anerkennungstheoretischen Überlegungen, wie oben dargestellt wurde.

Günter Dux setzt sich, zu guter Letzt, auch mit der Rolle der Wissenschaft in der Erreichung einer gerechten Gesellschaft auseinander:

„Es ist die Aufgabe der Wissenschaft, Möglichkeiten der Veränderungen der Gesellschaft aufzuzeigen und mit den Möglichkeiten auch Bedingungen, unter denen Gerechtigkeit Geltung verschafft werden kann.“ (Dux 2008, S. 33)

In Hinblick auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist es Günter Dux, meines Erachtens, in seiner Abhandlung nur teilweise gelungen, die Veränderungspotentiale für eine sozial gerechte Gesellschaft aufzuzeigen. An unterschiedlichen Stellen können, wie gezeigt wurde, Kritikpunkte und die Notwendigkeit zur Ergänzung konstatiert werden, die zweifelsohne zu weiterführenden Überlegungen einladen.

Mit dieser Arbeit soll ein erster Versuch der Analyse des Dux’schen Gerechtigkeits-konzepts hinsichtlich dessen Anwendbarkeit auf die sehr vielfältigen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen samt ihrer unterschiedlichen Ausschlusserfahrungen gewagt werden. Diese empirischen Lebenssituationen wurden in Relation zum Dux’schen Vorschlag für eine sozial gerechte Gesellschaft gesetzt. Die theoretische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen wissenschaftlichen Paradigmen in der Betrachtung von Behinderung sowie den vielfältigen Gerechtigkeitskonzeptionen, wie sie in verschiedenen Disziplinen vertreten werden, bilden dabei die Folie für die Diskussion.

Eine detailliertere Bearbeitung der Frage nach einer Konzeption von Gerechtigkeit im Kontext von Behinderung auf Basis der Dux’schen Arbeit wäre durchaus lohnenswert. So könnte beispielsweise der Fokus einer weiterführenden Diskussion auf die Prinzipien der Selbstbestimmung und Freiheit und deren Implikationen für soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen gelegt werden.

Wenn Gerechtigkeit sein soll, wie Günter Dux immer wieder in seiner Abhandlung beteuert, darf ich an dieser Stelle hinzufügen, muss sie auch für alle Menschen sein!

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9 Anhang: Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit an Eides Statt durch meine eigenhändige Unterschrift, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Alle Stellen, die wörtlich oder inhaltlich den angegebenen Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.

Die vorliegende Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form noch nicht als Magister-/Master-/Diplomarbeit/Dissertation eingereicht.

Datum Mag.a Katharina Angerer

Quelle

Katharina Angerer: Soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen. Eine Diskussion anhand des Gerechtigkeitskonzepts von Günter Dux. Masterarbeit; eingereicht bei ao.Univ.-Prof.Dr. Heinz-Jürgen Niedenzu; Institut für Soziologie; Fakultät für Politikwissenschaft und Soziologie der Universität Innsbruck

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 01.06.2017

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