Obdachlose als Objekte von Stigmatisierungsprozessen

Autor:in - Günter Albrecht
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 1, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 79 - 107 ; Beide Bände sind leider Vergriffen und werden auch nicht mehr aufgelegt. Der Luchterhand-Verlag hat BIDOK die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben. Die hier vorgelegten empirischen Materialien stammen weitgehend aus der vorzüglichen Untersuchung von Höhmann 1972, die vor allem Einstellungsdaten erhoben hat. Man kann jedoch nur bedingt von Einstellungen auf Stigmata schließen, und schon gar nicht auf Stigmatisierungsprozesse. Vergleiche hierzu auch den Beitrag von Abele/Nowack in diesem Sammelband, Teil 1.
Copyright: © Günter Albrecht 1975

Einführung

Obdachlosigkeit erfreut sich in der wissenschaftlichen Literatur seit kurzem einer gewissen Konjunktur. Die meisten bisher vorgelegten Studien beschäftigen sich mit den Wohn- und Lebensbedingungen der Obdachlosen[1], einige mit der Frage der Verursachung der Obdachlosigkeit[2]. Gemeinsam ist ihnen in der Regel, daß sie keine stringente theoretische Basis besitzen; gemeinsam ist den meisten Studien jedoch auch die Annahme, daß Obdachlose - wenn sie erst einmal obdachlos geworden sind - Opfer und Objekte von Einstellungen, Vorurteilen und Diskriminierungen werden, ja daß gerade diese besondere Behandlung durch die soziale Umwelt für die »Karriere« der Obdachlosen von entscheidender Bedeutung ist, dadurch nämlich, daß sie eine soziale »Ausgrenzung« erfahren, mit all ihren Konsequenzen.

Diese Annahme verweist auf eine theoretische Richtung der Sozialwissenschaften, die in den letzten Jahren auch in der deutschen Diskussion Anklang gefunden hat, ohne allerdings allgemeine Anerkennung zu finden. Es handelt sich um den Ansatz der »gesellschaftlichen Reaktion« - »Definitionsansatz«, »Stigmatheorie«, »labeling approach« - oder wie immer man ihn nennen will[3]. Ohne die gesamte, recht verschlungene Diskussion hier nachzeichnen zu können, sei darauf hingewiesen, daß dieser Ansatz davon ausgeht, daß es nicht auf eine »Erklärung« des »abweichenden Handelns« von Akteuren ankommt, sondern auf die Prozesse der »Zuschreibung«, durch die den Akteuren die Qualität des »Abweichlers« angeheftet und durch die die Karriere des »Akteurs« beeinflußt wird[4]. Wir wollen im folgenden der Frage nachgehen, inwieweit entsprechende Prozesse auch für das Beispiel Obdachlosigkeit nachweisbar sind. Um die Bedeutung der bisher vorliegenden und weiter unten dargestellten Untersuchungen beurteilen zu können, müssen wir uns zunächst jedoch mit einer grundsätzlichen Fragestellung befassen. Die Sozialwissenschaften haben dieses neue Paradigma der Analyse abweichenden Verhaltens im wesentlichen an Problemen der kriminalsoziologischen Forschung entwickelt. Das Paradigma ergab sich einerseits aus dem Zusammenfließen von Symbolischem Interaktionismus und phänomenologischer Soziologie, andererseits aus der sich abzeichnenden Unmöglichkeit, relevante Merkmalsunterschiede zwischen »Abweichlern« und »Konformen« nachzuweisen (vgl. hierzu vor allem Schur 1971). Die an der Entwicklung des interaktionistischen Paradigmas beteiligten Sozialwissenschaftler schlossen aus ihren Materialien, daß nicht das Verhalten des »Abweichlers« an sich über seinen sozialen Status entscheidet, sondern die Qualität der gesellschaftlichen Reaktion auf dieses Verhalten; das heißt, daß bei objektiv gleichem Handeln des Akteurs dieses Handeln ignoriert, gebilligt, mißbilligt oder negativ sanktioniert und damit als Abweichung abgestempelt werden kann, je nach der Reaktion des »Publikums«. Obwohl auch in dieser Form nicht unproblematisch[5] und vielfach heftig attackiert[6], hat dieser Ansatz - angewendet auf Kriminalität und psychische Erkrankungen - eine erhebliche Plausibilität, Fruchtbarkeit und partielle empirische Bestätigungen für sich verbuchen können. Auf der anderen Seite aber gibt es Phänomene, die zunächst einer derartigen »Erklärung« weniger zugänglich zu sein scheinen; zu diesen gehört die Obdachlosigkeit.



[1] Vgl. u.a. Blume 1960; Adams 1971; Haag 1971; Iben 1971; Hess/Mechle 1973, Hess 1973; Albrecht 1973 (a und b).

[2] Vgl. dazu Blume 1960; Haag 1971; Hess/Mechler 1973; Christiansen 1973; Zöllner 1973; Roth 1974; Albrecht 1973 (a und b).

[3] Vgl. dazu Sack 1968, 1969, 1972; Becker 1963; Schur 1974; Lemert 1951, 1967; Albrecht 1973 (c); Keckeisen 1974.

[4] Vgl. Schur 1974; Becker 1963; etwas abweichend dazu jedoch Lemert 1967; siehe auch Albrecht 1973 (c), S. 781 f.

[5] Kritisch ist z.B. die mangelnde Differenzierung zwischen hinreichenden und notwendigen Bedingungen für abweichende Definitionsprozesse, wie sie von Mankoff (1971) nachgewiesen wurde.

[6] Vgl. zu dieser Kritik Albrecht (1973 c); Keckeisen 1974.

1. Das Problem der Definition von Obdachlosigkeit

Bei der Obdachlosigkeit scheint es sich um einen objektiv definierbaren Zustand zu handeln, über dessen Feststellung keine Zweifel und Diskussionen möglich sind und dessen Rechtsfolgen zweifelsfrei entschieden werden können. Die geltende Rechtsprechung bestimmt als Obdachlosigkeit den Zustand, »daß jemand - ohne ein Dach über dem Kopf zu haben - Tag und Nacht auf der Straße zubringen müßte« (OVG Münster; vgl. Adams 1965, S. 190), und wertet einen solchen Zustand als Störung der öffentlichen Ordnung, die von der Polizei wieder hergestellt werden kann und muß. Die Polizei hat entsprechende Maßnahmen zu treffen, um »ein vorübergehendes, notdürftiges Obdach zu schaffen« (BGH), das Jedoch keineswegs den allgemein geltenden Standards entsprechen muß, denn unter »einem >notdürftigen Obdach< wird bereits >das Allereinfachste verstanden, was zum Schutze gegen Wind und Wetter unentbehrlich ist<« (OVG Münster), ja dieses »Obdach« muß nicht einmal groß genug sein, um den aus einer Normalwohnung Ausgewiesenen die Mitnahme ihres gesamten Mobiliars zu ermöglichen (vgl. Adams 1965, S. 190).

Die geltende Rechtsprechung ist sich jedoch nicht darüber einig, wie weit die Unterschreitung von allgemein gültigen Standards gehen kann, ohne daß das angebotene »notdürftige Obdach« praktisch einer »obdachlosigkeit« gleichkommt. Die Prämisse der Rechtsprechung, daß die Unterkunft mehr als »das zum Leben unerläßliche«, aber weniger als eine Wohnung sein soll[7], läßt für die richterliche Entscheidung letztlich einen sehr subjektiv ausfüllbaren Spielraum. Wir müssen aus diesen Beobachtungen schließen, daß Obdachlosigkeit rechtlich relativ unklar bestimmt und damit - ganz abgesehen davon, daß Gesetzestexte etc. letztlich auch Ergebnisse von Definitionsprozessen, allerdings höchst formalisierter Art sind - Anknüpfungspunkte und Spielräume für gesellschaftliche Definitionsprozesse läßt, die aus den bis dahin unbekannten und unklar definierten Lebensbedingungen der »Obdachlosen« erst die »Obdachlosigkeit« als Status konstruieren. Damit soll nicht geleugnet werden, daß die »Obdachlosen« ganz bestimmten objektiven Bedingungen der Unterprivilegierung ausgesetzt sind, die auch unabhängig von der Definition »obdachlos« existieren. Aber erst durch die erfolgreiche Anwendung der Definition »obdachlos« werden die »Obdachlosen« zum Gegenstand besonderer polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen, und auf diese Weise nimmt ihr gesellschaftliches Sein eine noch schlechtere Qualität an (vgl. u.a. Schwarz/Weidner 1970).

Nun könnte man dem entgegenhalten, daß das entscheidende Kriterium für die Stichhaltigkeit des Definitionsansatzes darin besteht, ob für die Entstehung der Obdachlosigkeit objektive, an der Persönlichkeit des Obdachlosen und seinem Verhalten festmachbare Merkmale oder in Interaktionen ausgehandelte Etikettierungen verantwortlich zu machen sind. Eine solche Argumentation wäre jedoch verfehlt, da sie einige wichtige Punkte übersieht. Von den Vertretern des Definitionsansatzes, bzw. von einem Teil der Vertreter dieses Ansatzes, wird nicht bestritten, daß die ausgehandelten Definitionen an »objektiven« Merkmalen anknüpfen können, daß objektive Bedingungen, unter denen die Interaktionen stattfinden (z.B. Machtunterschiede), auf den Definitionsprozeß Einfluß nehmen etc.[8]. Auf der anderen Seite betonen sie, daß vermeintlich objektive Tatbestände durchaus verschleierte, um nicht zu sagen verdinglichte Resultate von Definitionen sein können, die in Interaktionen zustandegekommen sind. Der Umstand, daß die offizielle Statistik vermeintlich eindeutige objektive Kategorien für die Analyse der Obdachlosigkeit zur Hand hat, scheint zunächst gegen die »Relativität« des Definitionsansatzes zu sprechen. Analysiert man nun offizielle Statistiken über die »Gründe« für Obdachlosigkeit, so ergibt sich zunächst z.B. das folgende Bild (Statistische Berichte des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW 1974, S. 18).

Obdachlose Personen nach dem Grund Hierbei ist zu beachten, daß das, was hier als »Gründe« bezeichnet wird, Ergebnisse von rechtlich rekonstruierten bzw. besser konstruierten Tatbeständen sind, die zu den objektiven »Ursachen« in einer noch zu klärenden Beziehung stehen. Eine »Widerspiegelung« der objektiven Ursachen in der offiziellen rechtlichen Definition ist nicht unmöglich, aber auch nicht wahrscheinlich. der Obdachlosigkeit in NRW 1974

Grund der Obdachlosigkeit

Obdachlose Personen am 30.6.1974

 
 

absolut

%

A. Aufgrund gerichtlicher Maßnahmen

   

1. Wegen dringenden Eigenbedarfs

6866

6,7

2. Wegen Zahlungsverzuges und mietwidrigen Verhaltens

23531

23,0

3. Nach fristloser Kündigung des Vermieters infolge Zahlungsverzuges oder grobmietwidrigen Verhaltens

25190

24,6

4. Nach Ablauf eines auf bestimmte Zeit geschlossenen Mietverhältnisses oder nach Kündigung unter Berufung auf den Ablauf der Kündigungsfrist nach § 565 BGB, und zwar Personen:

   

a) die aufgrund ihres Verhaltens keinem Vermieter mehr zugemutet werden können

9210

9,0

b) die wegen unverschuldeter unüberwindlicher Notlage nicht in Normalwohnungen untergebracht werden können

2678

2,6

c) die für die Unterbringung in Normalwohnungen geeignet sind, sofern solche für sie zur Verfügung stehen

13560

13,3

B. Aufgrund behördlicher Maßnahmen

7319

7,2

C. Aufgrund sonstiger Umstände

13852

13,6

Insgesamt

102206

100,0

Betrachtet man die Kategorien im einzelnen, so könnte man vermuten, daß der scheinbar objektive Tatbestand »wegen dringenden Eigenbedarfs« nicht selten den Umstand verschleiert, daß der Vermieter aufgrund der bisherigen Interaktionen mit dem Mieter daran interessiert ist, den Mieter loszuwerden. »Dringender Eigenbedarf« dürfte schwer exakt und objektiv feststellbar sein. Ebenso verhält es sich mit den Kategorien »mietwidriges Verhalten«, »grobmietwidriges Verhalten«, »Personen, die aufgrund ihres Verhaltens keinem Vermieter mehr zugemutet werden können« etc. Solche Kategorien können als Interpretationen angesehen werden, bei denen

  1. die Interagierenden ungleiche Chancen zur Durchsetzung ihrer Definition haben und in denen

  2. die professionellen Interpreten bzw. Definierer (Juristen) aufgrund der bestehenden gesellschaftlichen Bedingungen (Rechtssystem, Rechtsprechungssystem und Rekrutierung des Rechtsstabes) mit größerer Wahrscheinlichkeit die Definition des ökonomisch Mächtigeren, d.h. des Vermieters, teilen als die des weniger mächtigen Mieters.



[7] Vgl. zu den rechtlichen Problemen der Obdachlosigkeit Adams 1968, spez. S. 205-.207; Adams 1968a.

[8] Vgl. Sack 1972 sowie viele Nachweise bei Albrecht, Der Ertrag des Definitionsansatzes in der empirischen Forschung; unveröffentl. Manuskript, Bielefeld 1974.

2. »Obdachlosigkeit« und Stigmatheorie

Für die wiederholt angeführten negativen Definitionsprozesse hat sich im Anschluß an die erste theoretische Arbeit zu diesem Fragenkreis, Goffmans »Stigma« (1967), der Begriff der Stigmatisierung durchgesetzt[9]. Obwohl das Konzept sich einer zunehmenden Popularität erfreut, fehlt eine systematische Stigma-Forschung; ja selbst die Beziehungen zur älteren Einstellungs- und Vorurteilsforschung bleiben relativ unbeachtet. Stigmatisierung bezeichnet den Prozeß, durch den einer Person bzw. einem Aggregat von Personen - wie z.B. Obdachlosen - ein »Stigma« verliehen wird. Seine besondere Prägung erhält der Begriff der »Stigmatisierung« durch seine Integration in die interaktionistische Theorie des Identitätsaufbaues; diese geht von der Annahme aus, daß die Wahrnehmung eines anderen bzw. der erste Anblick desselben den Beobachtenden befähigt, die Eigenschaften des Wahrgenommenen, seine »soziale Identität«, zu antizipieren. Die sich einstellenden Antizipationen gerinnen im Bewußtsein des Wahrnehmenden zu normativen Erwartungen bzw. Anforderungen. Aus diesen Anforderungen ergibt sich eine vermeintliche, in Wirklichkeit dem anderen jedoch nur zugeschriebene, also »virtuelle« soziale Identität, die von der kategorialen Zugehörigkeit und den tatsächlichen Attributen des Individuums, also seiner »aktualen sozialen Identität«, abweichen kann (Goffman 1967, S. 10).

Für den Verlauf solcher Prozesse sozialer Wahrnehmung ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß an einer Person Eigenschaften wahrgenommen werden, die sie von anderen Personen ihrer Kategorie in entscheidender Weise unterscheiden. Sind diese als Zeichen interpretierten Merkmale sozial negativ bewertete Eigenschaften, so konstituieren sie ein Stigma. Das Stigma steht also für eine Eigenschaft, die zutiefst diskreditierend ist (Goffman 1967, S. 11).

Unter den Personen, denen ein Stigma anhaftet bzw. angeheftet werden könnte, lassen sich die Diskreditierten und die Diskreditierbaren unterscheiden, d.h. jene, die annehmen, daß ihr Stigma bekannt und offenbar ist, und jene, die meinen, daß ihr Stigma noch nicht bekannt und nicht wahrnehmbar ist (Goffman 1967, S. 12). Dabei lassen sich drei Klassen von Stigmata unterscheiden, nämlich

  1. physische Deformationen,

  2. individuelle Charakterfehler und

  3. phylogenetische Stigmata, wie Rasse etc.

Versuchen wir, unser konkretes Untersuchungsobjekt, die Obdachlosen, in diese Systematik einzubeziehen, so handelt es sich bei den Stigmata von Obdachlosen um solche der zweiten Klasse. Das heißt, daß aus den konkreten Lebensbedingungen - Wohnen in einer Obdachlosen-Siedlung - auf vermeintliche individuelle Charakterfehler (z.B. Willensschwäche, Unehrenhaftigkeit, Kriminalität etc.) geschlossen wird. Dem Obdachlosen selbst stehen die Stigmata nicht auf der Stirn, sondern diese müssen erst durch in Interaktionen erfahrenes Wissen ermittelt werden. Während Insassen von totalen Institutionen keine oder nur wenig Chancen haben, der Stigmatisierung zu entgehen, da sie ihre Lebensbedingungen nicht kontrollieren können, sind Obdachlose als Individuen nur dann der Stigmatisierung ausgesetzt, wenn sie als solche erkennbar sind, also immer dann, wenn sie sich in ihren Unterkünften aufhalten bzw. ihre Anschrift - in der Regel stadtbekannte Quartiere - bekannt wird (am Arbeitsplatz, in der Schule etc.). Andererseits muß bedacht werden, daß es auch eine ganz abstrakte »Stigmatisierung« gibt, die sich im Stereotyp des Obdachlosen niederschlägt und dem der Obdachlose in seiner Umwelt begegnet, ohne daß sie ihn selbst als Obdachlosen identifiziert hat. Diese abstrakte Stigmatisierung fließt in Interaktionen mit Obdachlosen ein, und der »Obdachlose« fürchtet sie, selbst wenn er nicht mehr obdachlos ist.



[9] Goffman 1967; hier muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß der Begriff Stigma unabhängig von Goffman auch von J. u. E. Cumming entwickelt worden ist. Sie führen dazu aus: »The word >stigma< is often used to describe the way in which society stamps those who have been mentally ill. Its liberal meaning is >a stain on one's good name<, or a >loss of reputation<! Originally, the word refered to a mark placed on a slave or a prisoner as a sign of his status. Whether it is a visible mark or visible stain, stigma aquires its meaning through the emotion it generates within the person bearing it and the feeling and behaviour towards him of those affirming it. These two aspects of stigma are indivisible since they can each act as a cause or effect of the other . . . Either way, stigma, like other social definitions, is generated and reinforced in interaction« (1965 bzw. 1972, S. 449-450). Wichtige Notiz, S. 449: »As this research report was completed before the appearance of Erving Goffman's Stigma, no attempt will be made to relate the two different, but probably not incompatible, approaches to the problem«.

3. Die Stigmatisierung der Bevölkerung über Obdachlose

Bisher haben wir sehr allgemein den Begriff Stigmatheorie verwendet, ohne präzise zu klären, um wessen Stigmatheorie es sich handelt. Dabei müssen wir auf jeden Fall zwischen der Bevölkerung insgesamt und denjenigen unterscheiden, die sich professionell mit Problemen wie Obdachlosigkeit beschäftigen, denn beide Gruppen müßten sehr unterschiedliches Vorwissen und sehr unterschiedliches Alltagswissen in bezug auf Obdachlose aufweisen.

3.1. Obdachlosigkeit und Armut

Da das gesellschaftliche Wissen der Gesamtbevölkerung über spezifische soziale Probleme relativ undifferenziert sein dürfte, könnte man erwarten, daß sie aufgrund der Tatsache, daß Obdachlose arm sind, das Etikett »Armut« auch auf Obdachlose anwendet. Daten aus anderen westlichen Gesellschaften sprechen zudem dafür, daß die Bevölkerung nicht zwischen verschiedenen Armutsgruppen unterscheidet, weil »ein gewisses Element von Unehrenhaftigkeit auch jenen Armen anhaftet, von denen man meint, daß sie Hilfe verdienen und moralisch nicht zu verurteilen sind ... « (Matza 1971, S. 606). Diese mangelnde Differenzierung hat ihre Ursache außer in dem insgesamt undifferenzierten gesellschaftlichen Wissen sowohl in der Praxis der Sozialarbeit (vgl. dazu Piven und Cloward 1971) als auch in theoretischen sozialwissenschaftlichen Beiträgen[10]. Die Beobachtung Matzas, daß mit dem Etikett »Armut«, je nachdem, welcher konkrete Adressat damit angesprochen ist, sehr unterschiedliche Grade der »Unehrenhaftigkeit« bezeichnet werden (Matza 1971, S. 605-624), läßt es geraten scheinen, eine Analyse der Vorstellungen der Bevölkerung in bezug auf Obdachlose zu versuchen. Eine solche detaillierte Analyse hat zur Voraussetzung, daß das Verhältnis des Stigmakonzepts zu anderen Konzepten, wie z.B. »Sozialstereotyp«, »Vorurteil« und »Einstellung«, geklärt ist (vgl. dazu Lautmann/Schönhals-Abrahamson/Schönhals 1972). Davon kann bisher jedoch keine Rede sein, obwohl die Berührungspunkte unmittelbar auf der Hand liegen. Stereotypbildung z.B. wird als »schematischer, durch Generalisation partieller Erfahrung, direkte und indirekte Übernahme von Gruppenkategorien bzw. Akkulturationsprozessen charakterisierbarer nicht objektiver Kognitionsprozeß« umschrieben (vgl. Bergler/Six 1972, S. 1371; Albrecht 1974 (b). Die mangelnde Auseinandersetzung mit zentralen Konzepten der Sozialpsychologie mag erklären, weshalb Präzision und Systematik der Stigmaforschung noch zu wünschen übrig lassen und Angaben zur Gegenstandsbezogenheit, Prägnanz, Verbreitunsgrad, Abstraktionsniveau, Komplexität, Stabilität, Gruppenspezilität und Art der »Urteilsverschränkung« von analysierten Stigmata fehlen[11].

3.2. Methodologische Probleme des Stigmakonzepts

Ein weiterer wunder Punkt der Stigmatheorie ist, daß - ähnlich wie bei Einstellungen - die Relation zwischen kognitiven, affektiven und evaluativen Dimensionen eines Stigmas ungeklärt bleiben. Die Psychologie hat dagegen in einer großen Zahl von Studien das Verhältnis von Einstellungen und Verhalten untersucht und gefunden, daß: »Die bisher vorliegenden empirischen Daten dürften ... zu dem Resultat gelangen, daß die Verhaltensrelevanz eines Einstellungs-Systems nur dann mit einem wünschenswerten Grad von Sicherheit diagnostiziert werden kann, wenn die Gesamtheit möglicher Einstellungsrelationen zu einem Einstellungsgegenstand in einem bestimmten situationalen und sozialen Kontext als die >reale Dimensionalität<, methodisch Berücksichtigung findet~ (Bergler/Six 1972, S. 403). Nimmt man die Grundannahme des Symbolischen Interaktionismus ernst, daß Situationsdefinitionen letztlich jeweils durch die Interaktionspartner neu ausgehandelt werden, so erscheint die im obigen Zitat anklingende methodologische Hoffnung als zu optimistisch[12]. Die vorliegenden empirischen Stigmauntersuchungen sind aus diesem Grunde letztlich auch relativ irrelevant, weil sie sich nur auf Einstellungsdaten beschränken, die in Abwesenheit des Einstellungsobjektes selbst erhoben wurden, so daß die Erhebungssituation mit der alltäglichen Situation wenig oder nichts gemein hat. In solcher Situation erhobene Einstellungen stigmatisierenden Inhaltes müssen nicht in einer realen Stigmatisierung resultieren, wenn die Einstellungsobjekte in der alltäglichen Situation auf Grund von Machtdifferenzen eine Strategie der Stigmaabwehr praktizieren können bzw. die potentiellen Stigmatisierer auf Grund anderer Situationsdefinitionen andere Komponenten ihres Einstellungssystems aktualisieren, die in der Erhebungssituation weniger zur Geltung kamen etc. Umgekehrt dürfte eine in der Erhebung geäußerte Einstellung nicht-stigmatisierender Art den Befragten dann, wenn er unter dem Druck der alltäglichen Routine andere Situationsdefinitionen in der Interaktion mit den Einstellungsobjekten entwickelt, nicht daran hindern, in eine massive Stigmatisierungspraxis zu verfallen.

Trotz dieser Vorbehalte gegen eine undifferenzierte Erhebung, Analyse und Interpretation von Stigmatisierung belegenden Einstellungsdaten, wollen wir im folgenden einige derartige Studien zum Problem Obdachlosigkeit sichten.

3.3. Das Stigma der Obdachlosen in der Kölner Bevölkerung

Wenden wir uns zunächst der Wahrnehmung und Bewertung von Obdachlosen durch die Bevölkerung zu. Höhmann (1972) hat eine Analyse der Bezeichnungen, die von der »Normalbevölkerung« auf Obdachlose angewendet werden, durchgeführt und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

Bezeichnungen, die den Bewohnern der städtischen Unterkünfte zugeschrieben werden (Höhmann 1972, S. 52; Tabelle 37 leicht verändert) Erfaßt sind hier nur die Bezeichnungen, die von Bewohnern des Kölner Ortsteils Poll gewählt wurden, in dem zwei Unterkünfte liegen, und der sich durch, diese besonders belastet fühlt.

Bezeichnung

Häufigkeit

   

Obdachlose

14

(4,9)

27,4

Arme Leute

16

(5,6)

 

Kinderreiche

10

(3,5)

 

Arbeiter

12

(4,2)

 

Leute, denen es schlecht geht

13

(4,6)

 

Andere neutrale Nennungen

13

(4,6)

 

Asoziale

153

(53,8)

72,5

Mau-Mau

9

(3,2)

 

Kriminelle

7

(2,5)

 

Haltlose, Labile

7

(2,5)

 

Arbeitsscheue

6

(2,1)

 

Andere abwertende und diskriminierende Aussagen (der letzte Dreck, lichtscheue Rabauken, das Letzte vom Letzten)

24

(8,4)

 

(N =)

284

   

Die Bilanz dieser Daten ist sehr eindeutig, denn fast Dreiviertel aller Bezeichnungen für die Bewohner von städtischen Unterkünften (also für Obdachlose) sind diskreditierend, sprechen den Bewohnern in scharfer Form moralische und soziale Qualitäten ab. Berücksichtigt man ferner, daß die Bezeichnungen »arm«, »kinderreich« etc. für viele ebenfalls einen tadelnden Beigeschmack haben, so kommt man auf fast Vierfünftel der Bevölkerung des Stadtviertels, die stigmatisierende Formulierungen für Obdachlose wählen.

Die weiteren Daten von Höhmann deuten an, daß sich eine Bewertung der Obdachlosen nicht auf das Kriterium »Bewohner städtischer Unterkünfte« beschränkt, sondern in einen allgemeineren Zusammenhang gestellt wird. Obdachlose gelten einerseits als eine besondere Minderheit, für deren Bewertung entscheidend ist, wie Minderheiten überhaupt bewertet werden, und zum anderen variiert die Beurteilung mit dem Satz von Annahmen und Assoziationen, die mit Obdachlosigkeit verbunden werden, über die die Frage nach dem Ausmaß, in dem bestimmte Bezeichnungen Obdachlose charakterisieren, bereits erste Hinweise geben konnte.

Im folgenden gehen wir den Zusammenhängen weiter nach und analysieren die Beziehungen zwischen der von der Bevölkerung geäußerten Ablehnung von Minderheiten und der Art der »Reaktionen« der Bevölkerung gegenüber Obdachlosen. Unter diesen »Reaktionen« fassen wir die sogenannte »soziale Distanz« (gemessen als die Enge der sozialen Beziehungen, die der Befragte mit einem typischen Mitglied der betreffenden Problemgruppe - hier Obdachlose - einzugehen bereit wäre), die Bereitschaft zur Integration von Obdachlosen in die »normale« Gesellschaft und die Akzeptierung von harten Maßnahmen gegen Obdachlose (z.B. Kriminalisierung, »Arbeitshauseinweisung« etc.)[13]. Dazu ergeben Höhmanns Daten das folgende Bild (1972, S. 71 f.)[14]:

Ablehnung von Minderheiten und Art der Einstellung gegenüber Obdachlosen (in % - Tabelle 48; leicht verändert)

Soziale Distanz zu Obdachlosen

Stärke der Ablehnung von Minderheiten

     

1

(gering)

2

3

4

(stark)

 

gering

56,2

42,6

40,9

47,9

mittel

34,8

44,3

42,7

26,0

stark

91,0

13,1

16,4

26,0

 

100,0

100,0

100,0

99,9

N=

89

61

171

73

 

x2 = 15,4 > 12,59 (signifikant)

y ~ 0,14

     

Bereitschaft zur Integration von Obdachlosen

Stärke der Ablehnung von Minderheiten

     

1

(gering)

2

3

4

(stark)

 

hoch

49,4

47,5

39,8

39,7

mittel

41,6

29,5

31,6

24,7

gering

9,0

23,0

28,7

35,6

 

100,0

100,0

100,1

100,0

N=

89

61

171

73

 

x2 = 19,2 > 16,8 (signifikant)

y = 0,19

     

Akzeptierung von harten Maßnahmen gegenüber Obdachlosen

Stärke der Ablehnung von Minderheiten

     

1

(gering)

2

3

4

(stark)

 

sehr gering

40,4

23,0

15,2

11,0

gering

28,1

34,4

22,2

31,5

stark

20,2

24,6

24,0

13,7

sehr stark

11,2

18,0

38,6

43,8

 

99,9

100,0

100,0

100,0

N

89

61

171

73

 

x2 = 50,3 > 27,88 (signifikant)

y = 0,34

     

Der erste Teil dieser Tabelle macht deutlich, daß die »soziale Distanz« mit der Stärke der Ablehnung von Minderheiten signifikant zunimmt. So steigt z.B. der Prozentsatz von Personen mit starker sozialer Distanz gegenüber Obdachlosen von 9 % bei den Personen, die Minderheiten in geringem Maße ablehnen, bis zu 26 % bei denjenigen, die Minderheiten stark ablehnen.

Der zweite Teil der Tabelle zeigt, daß die »Bereitschaft zur Integration von Obdachlosen« mit der Stärke der Ablehnung von Minderheiten signifikant abnimmt: von den Personen, die Minderheiten nur gering ablehnen, weisen nur 9 % eine geringe Bereitschaft zur Integration von Obdachlosen auf, während es bei denjenigen, die Minderheiten stark ablehnend gegenüberstehen, immerhin fast 36 % sind.

Der dritte Teil der Tabelle zeigt einen ähnlich deutlichen Zusammenhang zwischen der »Akzeptierung von harten Maßnahmen« gegenüber Obdachlosen und der Stärke der Ablehnung von Minderheiten. Während solche Personen, die nur eine schwache Ablehnung von Minderheiten äußern, zu 11 % in hohem Maße harte Maßnahmen gegen Obdachlose akzeptieren, tun dies Personen mit starker Ablehnung von Minderheiten zu fast 44 %.

Aus den Tabellen ergibt sich, daß mit zunehmender Ablehnung von Minderheiten die soziale Distanz gegenüber Obdachlosen ansteigt, die Bereitschaft zur Integration von Obdachlosen stark zunimmt. Dieses Bild wird durch andere Ergebnisse der Höhmann'schen Untersuchung ergänzt (1972, S. 74):

Der Zusammenhang zwischen Bewertung von Obdachlosen und anderen Minderheitengruppen

Gruppen

x2-Wert

Signifikanz

Korrelation

Kriminelle

31,8

18,46 (0,001)

0,46

Geisteskranke

40,0

18,46 (0,001)

0,29

Landstreicher

10,2

9,49 (0,05)

0,15

Kommunisten

3,5

9,49

0,15

Gastarbeiter

5,9

9,49

0,09

Prostituierte

3,2

9,49

0,09

Gammler

3,4

9,49

0,08

religiöse Sekten

8,8

9,49

0,04

Bettler

13,4

9,49 (0,05)

0,02

3.4. Individualisierung sozialer Probleme

Von entscheidender Bedeutung für die Situation der Stigmatisierten ist die Tatsache, daß der Makel, der durch das Stigma indiziert werden soll, als individueller Mangel und nicht als Ausdruck ganz bestimmter gesellschaftlicher Konstellationen angesehen wird.

Die Individuallsierung von sozialen Problemen - speziell von Armut - ist in kapitalistischen Gesellschaften ein weitverbreitetes Phänomen. Die hierzu vorliegenden Studien beziehen sich zwar alle unspezifisch auf Armut und nicht auf »Obdachlosigkeit«, doch darf unterstellt werden, daß Obdachlosigkeit eine konkrete Erscheinungsform von Armut darstellt. So wies z.B. Goodwin (1972a) nach, daß Mittelschichtangehörige, die in Vororten wohnen, scharfe Trennungslinien zwischen sich selbst und den Wohlfahrtsempfängern aus der Unterschicht ziehen, speziell in bezug auf die sich selbst bzw. den anderen unterstellte Arbeitsorientierung. Tatsächlich sind gewisse Unterscheidungen angebracht, aber andere als man vermuten würde: Die Armen haben weniger Vertrauen in sich selbst und akzeptieren eher Wohlfahrtshilfe als die Mittelschichten. Aber die Mittelschichten bestreiten völlig zu unrecht, daß die Arbeitsethik bei den Armen ebenfalls hoch ist; sie, die Mittelschichten, verstehen nicht, daß gerade diese hohe Arbeitsmoral zu einer verstärkten Unsicherheit der Armen (Arbeitsmotivation, aber keine Arbeit) führt, und sie setzen zu unrecht Wohlfahrtsgelder mit Einkommen aus quasi illegalen Quellen gleich. Diese falschen Wahrnehmungen ermutigen die politischen Eliten aus den Mittelschichten, eine »Wohlfahrtsreform« zu unterstützen, die eine starke Bindung von Hilfeleistungen an die Arbeitswilligkeit fordert und deshalb eine Unterhaltsleistungsgrenze unterhalb der Armutsgrenze empfiehlt[15].



[10] Matza 1971, S. 606, führt als Beleg u. a. Miller (1958) an. Für weitere Argumente zu diesem Punkt s. auch Albrecht 1969. Im übrigen müssen sich gerade engagierte Gesellschaftskritiker den Vorwurf gefallen lassen, durch eine lange Tradition offensiver und stigmatisierender Termini für die in Rede stehende Bevölkerung die massive Unterdrückung dieses Teiles der Armen eher verschlimmert zu haben. So ist z.B. der Begriff des Lumpenproletariats (vgl. dazu Marx 1965, S. 673), trotz seiner weiten Verbreitung im marxistischen Sprachschatz nie ausreichend geklärt und entfaltet, von sehr problematischem Wert. Nach Bucharin (1925, S. 284 bis 290) steht das Lumpenproletariat außerhalb der gesellschaftlichen Arbeit und ist davon ausgeschlossen, eine revolutionäre Klasse zu sein, und zwar vor allem durch den Umstand, daß es keine produktive Arbeit leistet. Für Marxisten galt diese Schicht als fundamental reaktionär, als auch in revolutionären Situationen apathisch, als Handlanger der Bourgeoisie. Bucharin glaubte, im Lumpenproletariat Ruhelosigkeit, Disziplinlosigkeit, Haß gegen das Alte, aber gleichzeitig auch die Unfähigkeit, irgend etwas Neues zu schaffen, individualistische, deklassierte »Persönlichkeiten«, deren Handlungen lediglich auf albernen Launen basieren, finden zu können (1925, S. 290). Das Lumpenproletariat unterscheidet sich demnach in seiner ökonomischen Funktion vom Proletariat. Es besteht nicht aus der Industriearbeiterschaft, sondern aus einer heterogenen Masse von Gelegenheitsarbeitern, Landarbeitern, Handwerkern, Händlern und kleinen Dieben. Sie arbeiten in traditionellen und niedergehenden Berufen. Das Lumpenproletariat umfaßt Deklassierte aus allen Schichten. Durch diesen Hintergrund ist das Lumpenproletariat nur schwer zum politischen und ökonomischen Protest zu organisieren (vgl. Matza 1971, S. 628; Albrecht 1969). Wir sehen also, daß die Sozialwissenschaftler - auch solche mit gesellschaftskritischer Perspektive - durch ihre Theorien zweifellos eher zu einer Stützung von Stigmatisierungen durch die Gesellschaft beigetragen haben, statt sie abzubauen.

[11] Vgl. dazu Bergler und Six 1972, S. 1394. Dieser Einwand gilt u.a. auch gegen die Art, wie wir hier die Daten Höhmanns (1972) verwenden, und auch gegen die Arbeit von Lautmann u.a. 1972.

[12] Vgl. Benninghaus 1973; ferner: La Piere 1934; Deutscher 1969 und 1973.

[13] Hier ist zu beachten, daß »Reaktionen« hier nicht tatsächliches Verhalten meinen, sondern verbal geäußerte Reaktionen auf denkbare soziale Situationen, soziale Objekte und soziale Handlungen.

[14] Die Überschriften der Tabellen wurden leicht verändert.

[15] Verwiesen sei auf umfangreiche empirische Studien von L. Goodwin (1972b), 1. Handler (1972) und S. Levitan (1972), in denen nachgewiesen wird, daß die Stereotype der Bevölkerung über die Armen eklatant der Realität widersprechen und letztlich in ein einheitliches System der Ideologie des gesellschaftlichen status quo eingepaßt sind, dessen Funktion die Stabilisierung des status quo ist und dessen Realisierungsmittel die »Beschimpfung des Opfers« ist. Keiner hat dies so deutlich und gründlich nachgewiesen wie W. Ryan in seiner wichtigen Arbeit »Blaming the Victim« (1970.

4. Die Stigmatheorie der »professionellen Hilfsberufe«

Für die Durchschlagskraft der von der Bevölkerung gehaltenen Stigmata auf die Stigmatisierten ist besonders wichtig, ob die »professionellen Helfer«, d.h. die Vertreter der Instanzen sozialer Kontrolle, praktische Theorien entwickelt haben, die auch an diese von der Bevölkerung gehaltenen Stigmata anknüpfen[16].

4.1. Gesellschaftliche Bedingungen der Stigmakonzeption

Durch die Professionalisierung der Sozialarbeit hat sich die Wahrscheinlichkeit, daß Differenzierungen zwischen den Stigmakonzeptionen der Bevölkerung und denen der Sozialarbeiter auftreten, erhöht. Die Experten der Sozialarbeit wähnen sich aufgrund ihrer Ausbildung im Besitz von spezifischen Kenntnissen und Theorien über das zu lösende Problem und die Persönlichkeiten der Stigmatisierten. Die »Klienten« wiederum verinnerlichen möglicherweise diese Theorien über ihre Identität, da die dauerhafte Interaktion zwischen den »Experten« und den »Klienten« nicht ohne Folgen für die Interaktionspartner bleiben kann. Folgen wir den Überlegungen von Scott (1970, dann lassen sich folgende Perspektiven voneinander trennen:

Erstens sind die Stigmakonzeptionen der Experten ganz allgemein vom sozio-kulturellen Kontext, in dem sie stehen, abhängig, aber auch von ganz spezifischen sozialen Bedingungen, unter denen die Experten arbeiten müssen. Die Expertenkonzeptionen reflektieren die kulturellen Werte, Einstellungen und Meinungen der Gesellschaft, zum einen, weil die Experten selbst in dieser Gesellschaft sozialisiert wurden, zum anderen, weil die »Laien« in der Regel die Kontrolle über die Ressourcen, die von den Experten benötigt werden, ausüben und nur solche Handlungsprogramme dulden, die mit ihren »Laientheorien« übereinstimmen.

Zweitens ergibt sich aus der Entwicklung der Professionen eine gewisse Eigengesetzlichkeit, die Einfluß auf ihre Stigmakonzeptionen gewinnt. Die Experten müssen gegen andere Expertengruppen rivalisierende Erklärungs- und Handlungsansätze durchsetzen. Innerhalb der Professionen ergeben sich Unterschiede im Grad der Professionallsierung, die sich wiederum unterschiedlich auf die Innovationsbereitschaft, d.h. auf die Veränderung der Stigmakonzeptionen, auswirken.

Drittens ist für die Stigmakonzeption der Experten von großer Bedeutung, daß die Experten in bürokratischen Organisationen tätig sind, in denen a) die Handlungsprogramme routinisiert sein müssen und routinisiert gehandhabt werden, und b) Effizienz- und Formalisierungsstreben Innovationen hemmen. Beide Strukturbedingungen bewirken eine unerwünschte Starrheit in den Stigmakonzeptionen.

Viertens ist festzuhalten, daß die Tätigkeit und die Stigmakonzeption der Experten nicht ohne die Berücksichtigung des sozialen Status der Klienten verstanden werden können. Da die Klienten die Dienste der Experten nicht kaufen können, der Status der Stigmatisierten niedrig, wenn nicht gar verachtet ist, ergibt sich, daß die Experten zwar die Interessen der Gesellschaft, kaum jedoch die der Stigmatisierten berücksichtigen müssen.

Sehr wenig ist bisher über den Prozeß der Stigmakonstruktion selbst bekannt. Klar dürfte lediglich sein, daß nur wenige Stigmadeutungen von den Experten explizit und bewußt formuliert werden. Stigmakonzeptionen der Experten werden häufig durch die Erfordernisse der Alltagspraxis überholt. Erst während gelegentlicher Reflexionsphasen kommen die Experten dazu, ihre Konzeption quasi aus der Rückschau zu formulieren. Da in der Regel mehrere »Instanzen sozialer Kontrolle« mit einem Klienten zu tun haben - ohne daß diese Instanzen eine gemeinsame Strategie verfolgen - geschieht manches von dem, was in den Interaktionen der Experten verschiedener nach- und nebengeordneter Instanzen mit den Klienten abläuft, scheinbar »einfach so«. Dabei können jedoch recht zufällige Trends mit der Zeit kumulativ werden und Ergebnisse zeitigen, die von keinem Vertreter der Instanzen sozialer Kontrolle so beabsichtigt wurden. Der Experte kann also - weil er die Handlungen der anderen Experten nicht kennt - nicht alle Implikationen seiner Handlungsstrategie im voraus absehen oder verstehen, wie Probleme, Bedürfnisse und Interessen der Klienten durch jede weitere seiner Entscheidungen betroffen werden. »Expertendeutungen sind nicht für die Zukunft konzipiert und gehorchen nicht den normalen Regeln der Logik ... « (Scott 1970, S. 287). Die fatalen Konsequenzen dieser strukturellen Bedingungen des Expertenhandelns werden sich weiter unten im einzelnen zeigen.

4.2. Die Stigmakonzeption der Experten zur Obdachlosigkeit

Daß die Stigmatisierung der Obdachlosen nach wie vor durch Verordnungen, Sozialhilfepraktiken etc. intensiv betrieben wird, läßt sich leicht durch politisch einflußreiche Beiträge von Vertretern der Sozialbürokratie belegen. Noch 1965 unterschied Brisch zwischen »förderungswürdigen«, »sozial-Iabilen« und »asozialen« Obdachlosen, für die unterschiedliche Behandlungsprogramme zu entwickeln seien.

Zu den förderungswürdigen Obdachlosen werden diejenigen gezählt, die »unverschuldet in die Betreuung der Obdachlosenhilfe geraten« und deren Übernahme in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe im Räumungsfalle möglichst durch Vermittlung geeigneter Normalwohnungen vermieden werden sollte (Brisch 1965, S. 47).

Unter sozial-labilen Obdachlosen sind Personen zu verstehen, »die nach ihrer sozialen Struktur im Regelfall nur vorübergehend in der Betreuung der Obdachlosenhilfe stehen . . ., die im übrigen aber der sozialen Hebung fähig und würdig sind und die zur Vermeidung des Abgleitens in die Gruppe der Asozialen öffentlicher Hilfe bedürfen. Nach einer gewissen Bewährungszeit können sie im Regelfall auch privaten Vermietern als Mieter zugemutet werden, jedenfalls aber gemeinnützigen oder gemeindeeigenen Wohnungsbauträgern« (Brisch 1965, S. 47).

Leider versäumt Brisch, Kriterien anzugeben, die es erlauben »soziallabile« Personen als solche zu erkennen, ja, was überhaupt sozial-labil bedeuten soll. Unklar bleibt, wie Personen eine soziale Struktur haben können, vor allem aber, mit welchem Recht sich »Experten« bzw. professionelle Sozialarbeiter anmaßen, über die »Würdigkeit« und menschliche Qualifikation ihrer Klienten für Hilfeleistungen zu befinden. Ferner wird übersehen, daß es in der Obdachlosenarbeit u.a. auch um Rechtsansprüche des Klienten geht. Lapidar heißt es zu den »asozialen Obdachlosen«: »Unter ihnen sind diejenigen Personen zu verstehen, die sich in die bürgerliche Gesellschaft nicht einordnen wollen oder nicht einzuordnen vermögen, und deren soziale Hebung nicht oder nur unter hohen personellen und materiellen Aufwendungen möglich ist« (Brisch 1965, S. 47). Allerdings verweist der Autor an der gleichen Stelle auch auf Überlegungen, den Terminus »asozial« aufzugeben, da er durch die Geschichte und den alltagssprachlichen Gebrauch zu sehr vorbelastet sei.

Die Rücksichtnahme auf die Interessen der Normalbevölkerung - also auf die über den Einsatz der Ressourcen wachenden Laien - und die Zurückstellung der Interessen der Klienten hinter die aller anderen Beteiligten, obwohl es um eine »Hilfe« für die Klienten geht, spiegelt sich fast zynisch im folgenden Zitat aus dem politisch sehr einflußreichen Beitrag desselben Autors: »Die Obdachlosenunterkünfte sollen solide gebaut, aber aufs Einfachste ausgestattet sein. Es darf nie der Eindruck erweckt werden, Obdachlosenunterbringung sei mit wohnungsmäßiger Versorgung zu verwechseln. jede Großzügigkeit in der Ausstattung stärkt das Beharrungsvermögen der Obdachlosen in den Unterkünften. Eine aufwendige Ausgestaltung wird auch durch die Not und das Elend derjenigen Bürger verboten, die sozial intakt und noch in menschenunwürdigen Behausungen zu wohnen gezwungen sind. Der Bau von einfachen Obdachlosenunterkünften ist aber auch erforderlich, um ein ständiges Druckmittel gegen nicht Eingliederungswillige, insbesondere gegen böswillige Nichtzahler in den höherstufigen Einrichtungen zu haben« (Brisch 1965, S. 49). Diese Textstelle zeigt, daß Sozialarbeit hier mit »Hilfe« nur sehr unzureichend, um nicht zu sagen falsch umschrieben ist, denn klarer kann man Repression und Disziplinierung als Ziele der eigenen beruflichen Tätigkeit wohl kaum formulieren. Dabei wird den »Hilfe-Experten« eine relativ hohe Definitionsmacht eingeräumt, ohne daß ihnen objektiv nachprüfbare Kriterien für die Feststellung des Grades der stigmatisierenden Bedingungen an die Hand gegeben würden: »Von besonderer Bedeutung ist auch, daß den Fürsorgerinnen ein weitgehendes Mitspracherecht bei der Frage zugesprochen wird, wann eine obdachlose Familie als wohnungsmäßig förderungswürdig angesehen werden kann. Sie gewinnt umso mehr Einfluß auf die Obdachlosen, je mehr sie durch praktische Erfolge nachweisen kann, daß die Familien, die sich eingegliedert haben, kurzfristig mit Normalwohnraum versorgt wurden« (Brisch 1965, S. 50).

Tatsächlich sprechen die meisten Daten dafür, daß von Sozialarbeitern nur wenige Kriterien konsistent für die Beurteilung der Obdachlosen herangezogen werden. Bei der Auswertung von Aktenmaterial, das von der »Sozialbürokratie« über die einzelnen Obdachlosenfamilien gesammelt wurde, fällt auf, wie weit der Bereich der Aussagen über die Obdachlosen ist (Höhmann 1972, S. 181):

Anteil der Obdachlosen (N = 86), Über die zu den folgenden Bereichen Informationen vorliegen (in %)

Bereich

Intensität der Information

Gebühren

71,9

persönliche Beurteilungen

67,4

sonstige Beurteilungen

62,8

Haushalt

59,1

Beruf

54,7

Familienverhältnisse (allgemein)

50,0

Kindererziehung

46,5

Eignung für eine Wohnung

43,0

Beurteilung der Kinder

41,7

Beziehungen zwischen den Ehepartnern

41,7

Haushaltsführung

40,7

Wohnverhältnisse

40,7

Aus diesen Zahlen lassen sich erste Vermutungen zu den Kriterien der Beurteilung von Obdachlosen ableiten. Die Beurteilung der Obdachlosen knüpft mehr an individuell interpretierbaren Aussagen über die Obdachlosen an als an strukturellen Ursachen für die Obdachlosigkeit. Solche Bewertungen erscheinen geeignet, Obdachlose individuell zu kontrollieren, nicht jedoch die Basis für Resozialisierungskonzepte abzugeben. Die von Höhmann analysierten Beurteilungen von Obdachlosen durch Sozialarbeiter lassen einen Zusammenhang mit der Praxis erkennen, Obdachlose »auf Bewährung« bis zur erfolgten »Resozialisierung« in Unterkünften zu belassen, ohne Kriterien dafür anzugeben, wann der Zeitpunkt der Resozialisierung erreicht wird. Auf diese Weise läßt sich Behördenwillkür gegenüber Obdachlosen als sozialarbeiterische Konzeption ausgeben (vgl. Höhmann 1972, S. 182 und 189).

Die bisher vorgelegten Daten sind insofern für die Stigmatheorie unzulänglich, als sie sich auf Situationen beziehen, die nicht im laufenden Kontakt zwischen Normalen und Stigmatisierten auftreten, während nach Goffman (1967, S. 22) für die Stigmatisierung besonders die »gemischten Kontakte« in gegenseitiger, unmittelbarer physischer Gegenwart wichtig sein dürften. Das stigmatisierte Individuum - vor allem das sichtbar stigmatisierte - wird besondere Gründe für das Gefühl haben, daß gemischte soziale Situationen auf angstvolle, ungezügelte Interaktionen zutreiben werden, aber man muß auch vermuten, daß ebenso die Normalen diese Situation als prekär empfinden werden (Goffman 1967, S. 28). übertragen wir diese Überlegungen auf das Verhältnis von Obdachlosen zu »Normalen« und »Sozialarbeitern«, so dürfte sich daraus ableiten lassen, daß für Stigmatisierte und »Normale« aus der Interaktion selbst Angst resultieren wird, Angst, die der Interaktion eine Dynamik verleiht, die zu einer weiteren Problematisierung der Beziehungen führen kann. Da die stigmatisierten Personen häufiger mit derartigen Situationen konfrontiert werden als die »Normalen« (ausgenommen Sozialarbeiter etc.), ist anzunehmen, daß sie die Erfahreneren in der Handhabung entsprechender Situationen sind. Die professionellen »Hilfsexperten« entwickeln jedoch eine routinisierte Handlungsstrategie, durch die sie ihren Machtvorsprung zum Interaktionsvorteil ausnutzen können. Die allgemeine Erfahrung dürfte gezeigt haben, daß in der Tat diese Routinisierungsprozesse für sozialarbeiterisches Handeln die Regel, die Stigmatisierten mithin die Unterlegenen sind.



[16] Der ganze folgende Abschnitt orientiert sich weitgehendst an der zentralen Arbeit von Scott 1970.

5. Wahrnehmung der Stigmatisierung durch Obdachlose

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die Obdachlosen die an sie herangetragenen Stigmata übernehmen, daß heißt ihr Selbstbild entsprechend einrichten. Um diese Frage zu klären, wollen wir wissen, ob mit zunehmender Dauer der Obdachlosigkeit, also mit zunehmender Länge des Ausgeliefertseins an die Stigmatisierungsprozesse, die Häufigkeit der Wahrnehmung negativer Reaktionen der Umwelt bei den Obdachlosen zunimmt.

Möglicherweise im Sinne einer zunehmenden Wehrlosigkeit gegenüber Stigmatisierungsprozessen ist das Ergebnis von Höhmann (1972, S. 143) zu interpretieren, daß der Anteil derjenigen Obdachlosen, die von unangenehmen Erfahrungen mit sozialen Institutionen berichten, mit zunehmender Obdachlosigkeit wächst (die Datenbasis ist allerdings klein, da hier nur Befragte aus einer Siedlung vorliegen):

Unangenehme Erfahrungen und Dauer der Obdachlosigkeit (in %)

unangenehme Erfahrungen

Zeitpunkt der Einweisung

     

vor 1955

vor 1960

vor 1965

1965 u. später

 

ja

55,6

41,5

37,5

37,5

nein

44,4

58,5

62,5

62,5

 

100,0

100,0

100,0

100,0

N=

18

24

8

8

Man könnte dieses Ergebnis allerdings auch so interpretieren, daß jene Personen, die Arger mit Kontrollinstanzen haben, besonders stark sozial abweichen, so daß sie die Rückkehr in die Welt der »Normalbevölkerung« weniger häufig schaffen und damit in den Institutionen bleiben; mit anderen Worten: dieses Ergebnis ließe sich auch durch Selektion erklären. Daß ein Zusammenhang mit Stigmatisierungsprozessen wahrscheinlich ist, ergibt sich daraus, daß auch die Wahrnehmung von ablehnenden Reaktionen durch die umgebenden Gruppen mit zunehmender Einweisungsdauer ebenfalls deutlich zunimmt (Höhmann 1972, S. 144).

Eine eindeutige Interpretation dieser Ergebnisse fällt jedoch recht schwer, da aus Daten von Albrecht (1976) hervorgeht, daß sich die Diskriminierungserlebnisse bei Obdachlosen innerhalb von mehr als 9 Jahren Obdachlosigkeit nicht sehr wesentlich (ca. um 10 %) verstärkt haben, wie die Daten einer Wiederholungsstudie aus den Jahren 1959 und 1968 ergeben. Auf der anderen Seite ist zu beachten, daß jene Personen, die 1959 obdachlos, aber 1968 nicht mehr obdachlos waren, etwas häufiger über Minderwertigkeitsgefühle wegen ihrer Obdachlosigkeit berichten als 1959, Vielleicht liegt dies u.a. daran, daß sich Obdachlose tendentiell diese Minderwertigkeitsgefühle zunächst nicht eingestehen wollen (vgl. die hohen Anteile »keine Antwort« 1959) und erst bei wiederholter Thematisierung des Problems exakt antworten, bzw. nachdem die für sie besonders bedrohliche Situation vorüber ist.

Analysiert man die von den Befragten berichteten Gründe für die Minderwertigkeitsgefühle infolge von Obdachlosigkeit, so fällt vor allem auf, daß die ehemaligen Obdachlosen häufiger auf »Komplexe« verweisen, ohne die sie diskriminierenden Instanzen anzugeben, während die Obdachlosen stärker hervorheben, daß sie diskriminiert/ stigmatisiert werden. Nicht ganz uninteressant ist ferner, daß ehemalige Obdachlose nun, da sie nicht mehr obdachlos sind, die Willkür der Behörden deutlich häufiger erwähnten, als die Obdachlosen und sie selbst es früher getan haben. Haben sie jetzt vielleicht weniger Angst vor dieser Willkür?

»Ab und zu begegnet man schon mal Leuten, die sich irgendwie als fünftes Rad am Wagen vorkommen, keine normale Wohnung zu haben. Was würden Sie sagen?«: (Albrecht 1976)

 

1959

1959

1968

1968

       
 

Obdachlose

Nicht-mehr-Obdachlose

Obdachlose

Nicht-mehr-Obdachlose

       
 

abs.

%

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Das ist nur dumme Einbildung

35

37,6

33

36,7

37

39,8

40

44,4

Da ist schon was dran an dieser Meinung

40

40,3

40

44,4

49

52,7

45

50,0

Keine Antwort und verweigert

18

19,4

17

18,9

5

7,5

7

5,6

 

93

100,0

90

100,0

93

100,0

90

100,0

»Weshalb glauben Sie, daß an dieser Einstellung etwas dran ist?« (Albrecht 1976)

 

1959

1959

1968

1968

 

Obdachlose %

Nicht-mehr- Obdachlose %

Obdachlose %

Nicht-mehr- Obdachlose %

In diesen Obdachlosenhäusern bekommt man mit der Zeit Komplexe

22,5

40,0

28,6

35,6

Die Leute behandeln einen so von oben herab, wenn sie erfahren, daß man dort wohnt

37,5

30,0

36,7

26,7

Wir werden hier doch nicht mehr als voll gerechnet

12,5

5,0

4,1

2,2

jedermann betrachtet uns als lästiges Volk, das man schnell wieder abschiebt

10,0

5,0

14,3

2,2

Man kann niemanden einladen

5,0

7,5

12,2

11,1

Man ist so auf die Gnade oder Ungnade der Behörden angewiesen

2,5

5,0

2,0

11,1

 

100,0

100,0

100,0

100,0

Total

(N = 40)

(N = 40)

(N = 49)

(N = 45)

Zweifellos stehen für Obdachlose ganz konkrete physische Lebensbedingungen im Vordergrund ihrer Sorgen und sind für die Ausbildung ihrer Identität und die Sicht ihrer Situation entscheidend. Dies wird auch belegt durch die Daten der Untersuchung von Abels/Keller (1974, S. 101), die zur Frage »Wenn Sie so an Ihre Lage hier und vor allem auch an Ihre Kinder denken, was bedrückt Sie da am meisten?« folgendes Ergebnis erzielten:

Subjektives Empfinden über die Belastung durch die objektive Situation

 

Nennungen

 

Belastungen

N

%

Raumnot

82

38

Siedlungsmilieu (Umgang für Kinder)

37

17

Diskriminierung durch Außenstehende

25

12

Fehlende Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten für die Kinder

17

8

Schwierigkeiten bzw. Unmöglichkeiten, die Siedlung zu verlassen

14

7

Fehlende sanitäre Anlagen, mangelnde Hygiene

12

6

Andere

14

7

Nichts

9

4

k. A.

3

1

 

213

100

Die Diskriminierung rangiert mit 17 Prozent der Nennungen erst an dritter Stelle und erreicht weniger als ein Drittel der Nennungen des am stärksten als Belastung genannten Faktors Raumnot. Auf der anderen Seite sehen obdachlose Mütter sehr genau, welche Faktoren für die weitere Entwicklung ihrer Kinder von schwerwiegender Bedeutung werden können und nennen in 47 % aller Fälle als Ursachen für Schulschwierigkeiten ihrer Kinder Diskriminierungserlebnisse ihrer Kinder (Abels/Keller 1974, S. 127). Diese Diskriminierungserlebnisse beziehen sich auf eine breite Skala von Situationen. So erzielte Jubel (1970) auf die an die Bewohner dreier Kölner Obdachlosenunterkünfte gerichtete Frage nach Benachteiligungen ihrer Kinder in der Schule das Ergebnis, daß 39 % der Befragten Benachteiligungen ihrer Kinder in der Schule durch den Lehrer, 35 % durch Schulkameraden, 42 % durch andere Kinder und 38 % durch Eltern anderer Kinder für ihre Kinder annahmen (Jubel 1970, S. 48). Von politischer Brisanz ist nun die Tatsache, daß weder die mit der Zeit offensichtlich immer negativer werdenden Erfahrungen mit den sie kontrollierenden Instanzen noch die Tatsache der immer häufiger erlebten negativen Reaktionen durch die soziale Umwelt zu einem Erkennen der gesellschaftlichen Hintergründe des Problems durch die Obdachlosen selbst führen, ja, man darf eher das Gegenteil behaupten: »Während die Obdachlosen, die erst kurze Zeit in städtischen Unterkünften leben, nur in geringem Maße individuelle Gründe für das Entstehen der Obdachlosigkeit angeben, steigt dieser Anteil mit zunehmender Einweisungsdauer deutlich. an« (Höhmann 1972, S. 144-145). Dieses Ergebnis legt die Interpretation nahe, daß sich die Obdachlosen selbst an den ihnen angetragenen Stigmata orientieren und sich der in der Gesellschaft dominanten und auch bei Sozialarbeitern weitverbreiteten Tendenz zur Individualisierung der Ursachen sozialer Probleme anschließen.

Die Individualisierung des Problems durch die Obdachlosen selbst kann - entsprechend der Theorie des Definitionsansatzes - nicht folgenlos für Selbstbild und Identität der Obdachlosen bleiben, sondern führt zu einer Ablehnung der Obdachlosen durch Obdachlose (Höhmann 1972, S. 145).

Individualisierung und Ablehnung der Obdachlosen (in %)

 

Individualisierung sozialer Probleme

   

Ablehnung von Obdachlosen

gering

mittel

stark

gering

64,9

36,4

40,5

stark

35,1

63,6

59,5

 

100,0

100,0

100,0

N

37

33

37

Allerdings ist bei der Interpretation der Ablehnung der eigenen Gruppe durch die Obdachlosen eine gewisse Vorsicht geboten, wie uns folgende Beobachtung Goffmans lehrt: »Der springende Punkt ist, daß unter bestimmten Umständen die soziale Identität derer, mit denen ein Individuum zusammen ist, als eine Informationsquelle über seine eigene soziale Identität benutzt werden kann, wobei die Annahme gemacht wird, daß es ist, was die anderen (hier: die anderen Obdachlosen, G. A.) sind.« (Goffman 1967, S. 63). Dieser Umstand macht es verständlich, daß Obdachlose ein starkes Bedürfnis haben, sich von Obdachlosen selbst zu distanzieren, jedenfalls in der Interaktion mit Nicht-Obdachlosen. Offen ist dabei in gewissem Maße, ob diese Distanzierung von der Eigengruppe der Außendarstellung dienen soll oder die tatsächlichen Einstellungen widerspiegelt, wie man aufgrund mancher Forschungsergebnisse annehmen könnte (vgl. z.B. Albrecht 1973a, S. 273-274). Tatsächlich wird für kapitalistische Gesellschaften - über andere Gesellschaften liegen zu diesem Punkt keine Ergebnisse vor - berichtet, daß die »Sozialhilfeempfänger« selbst sich durch eine individualistische Ideologie auszeichnen. Sie sehen - wie die große Mehrheit der Bevölkerung - ihre objektiven Lebensbedingungen meist als Ergebnis eigener spezifischer Fehler (Kerbo, Silberstein und Snizek 1974)[17].



[17] Bisher zu wenig beachtet ist sicher auch die Tatsache, daß sich die hohe Verbreitung von Krankheiten bei Obdachlosen z.T. als Reaktionsbildung auf das sich selbst zugeschriebene Versagen - bedingt durch die individualistische Ideologie - erklären läßt (Cole/Lejeune 1972). Bei dieser Betrachtung darf man natürlich nicht übersehen, daß die z.T. katastrophalen äußeren Bedingungen die entscheidenden Ursachen für die häufige Erkrankung von Obdachlosen darstellen.

6. Der Ertrag der wissenschaftlichen Stigmatheorie zur Erklärung der Situation von Obdachlosen

Ein gewichtiger Einwand, der neben vielen anderen in den letzten Jahren gegen den Definitionsansatz, als dessen Spielart man die Stigmatheorie ansehen kann, vorgebracht wurde, ist der, daß dieser Ansatz - ganz im Gegensatz zu den entscheidenden Postulaten des Symbolischen Interaktionismus, auf den er sich zu gründen vorgibt - den Stigmatisierten nahezu ausschließlich als passiv, als wehrlos, kurz als hilfloses Opfer der Stigmatisierer konzipiert, das nichts in die Interaktionssituation einzubringen hat, um Einfluß auf den Ertrag dieser Interaktion zu nehmen[18]. Aus dieser »Entartung« des Definitionsansatzes könnte ein gewisser Fatalismus, der in politische Resignation umschlagen kann, resultieren. Die gesellschaftliche Realität ist jedoch vielgestaltiger: Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, daß Obdachlose - also potentiell Stigmatisierte - bewußt das Stigma akzeptieren, nicht jedoch, um damit Schuldgefühle auszuleben, sondern um Solidarisierung und Widerstand zu organisieren (vgl. Aich/Bujard 1972). Die Orientierung am »erlittenen Stigma«, die Aufklärung der Stigmatisierten über Prozesse und Funktionen der Stigmatisierung durch die Stigmatisierten selbst, das sind Anknüpfungspunkte für eine aggressive Strategie der Obdachlosen, die eine gewisse Perspektive für eine Randgruppenarbeit aufscheinen lassen, selbst wenn die bisherigen Versuche letztlich mehr oder weniger gescheitert sind[19]. Eine anschauliche und theoretisch gehaltvolle Dokumentation über die Schwierigkeiten, mit denen eine solche aggressive Strategie zu kämpfen hat, selbst wenn sie zunächst auf die Ebene der sprachlichen Interaktion von Sozialarbeitern und Obdachlosen beschränkt ist, stellt die Studie von Riemann (1974) dar, die die soziale Kontrolle der Sozialarbeiter über ihre Klienten durch eine Sprachanalyse überaus deutlich zu zeigen vermochte.

Vielleicht haben die Soziologen eine gewisse Mit-Schuld an der Stagnation der Randgruppenbewegung, weil sie eine Stigmatheorie konzipiert haben, die genau die Frage ausläßt, wie Stigmatisierte vom bloßen Stigmamanagement zur Befreiung aus den stigmatisierenden Bedingungen fortschreiten können?



[18] Vgl. dazu die Zusammenstellung und Diskussion der Argumente bei Albrecht 1974 (b).

[19] M. E. ist das Scheitern dieser Bewegungen z.T. darin begründet, daß dabei sehr oft (nichtobdachlose) intellektuelle als ideologische »Berater« die Obdachlosen - in völliger Fehleinschätzung des »revolutionären Potentials« - in gesellschaftstheoretische, Positionen gedrängt haben, die die Möglichkeit der Fraktionierung der Obdachlosen durch die kommunale Verwaltung und Sozialarbeit erhöht haben, ohne zu dauerhafter Besserung der Situation der Obdachlosen zu führen.

Literatur

Abels, H./Keller, B., Obdachlose. Zur gesellschaftlichen Definition und Lage einer sozialen Randgruppe, Opladen 1974.

Adams, U., Der Anspruch auf menschenwürdige Unterkunft. Ein Beitrag zu Rechtsfragen der Obdachlosenunterbringung, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und Private Fürsorge, 1965 (a), S. 190-193.

Adams, U., Eingliederungshilfe für Obdachlose. Ein Beitrag zum Problem der Sanierung von Obdachlosenunterkünften und Slums, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, 1965 (b), S. 398-403.

Adams, U., Obdachlosenhilfe, in: Soziale Arbeit, 1968, S. 205-222.

Adams, U., Nachhut der Gesellschaft, Freiburg 1971 (zuerst als Manuskript Römlinghoven 1966).

Aich, P./Bujard, 0., Soziale Arbeit, Beispiel Obdachlose. Eine kritische Analyse, Köln 1972.

Albrecht, G., Die »Subkultur der Armut« und die Entwicklungsproblematik, in: König, R., unter Mitarbeit von Albrecht, G./Freund,

W. S./Fröhlich, D., Hrsg., Aspekte der Entwicklungssoziologie, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 13, Köln-Opladen 1969, S. 430-471.

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Zur Person:

Günter Albrecht, geh. 1943, Dr. phil., Professor für Soziologie und Soziologie der Sozialarbeit an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld. Arbeitsgebiete: Kriminalsoziologie, Soziologie sozialer Probleme, Mobilitätstheorie.

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Quelle

Günter Albrecht: Obdachlose als Objekte von Stigmatisierungsprozessen

Erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 1, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 79 - 107

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.03.2005

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