Valentin Aichele hat den Text geschrieben. Gisela Holtz hat den Text in Leichte Sprache übersetzt. Die verwendeten Bilder gehören Reinhild Kassing.
Inhaltsverzeichnis
Einige Wörter sind blau geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Text erklärt.

Informationen zu diesem Text von bidok:
Die schweren Wörter in diesem Text sind nicht blau geschrieben.
Wir haben die schweren Wörter fett geschrieben.
Diesen Text finden Sie in unserer Bibliothek auch in schwerer Sprache.
Das ist der Link zu dem Text in schwerer Sprache:

Alle Menschen auf der ganzen Welt
sollen die gleichen Rechte haben:
Menschen mit Behinderung
und Menschen ohne Behinderung.
Aber es gibt immer wieder Probleme
für Menschen mit Behinderung.
Ein Beispiel:

Frau Meier ist Rollstuhl-Fahrerin.
Sie arbeitet in einem Büro.
Damit sie ihre Arbeit gut machen kann,
braucht sie verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel braucht Frau Meier
einen besonderen Schreib-Tisch.
Bei dem Schreib-Tisch kann man die Tisch-Platte
höher machen.
Dann kann Frau Meier mit dem Roll-Stuhl
gut an dem Tisch arbeiten.
Frau Meier braucht eine große Tastatur
an ihrem Computer.

Damit sie gut am Computer schreiben kann.
Diese Hilfen passen genau zu Frau Meier.
So kann Frau Meier gut arbeiten.
So wie ihre Kolleginnen ohne Behinderung.
Mit diesen Hilfen kann Frau Meier
gleich-berechtigt mit ihren Kolleginnen arbeiten.

Deshalb steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht
auf angemessene Vorkehrungen.

Die Wörter angemessene Vorkehrungen
sind Wörter aus der Rechts-Sprache.
Rechts-Anwälte und Richter
benutzen diese Sprache im Gericht.
Das sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Diese Hilfen sind für jeden Menschen anders.
Sie müssen genau für die Person passen.
Sie müssen für die Situation passen.

Damit Menschen mit Behinderung
die gleichen Rechte haben.
Damit Menschen mit Behinderung
überall mitmachen können.
Angemessenen Vorkehrungen
sind Hilfen für die einzelne Person.
Diese Hilfen passen genau für diese Person.
Wie die Hilfen bei der Arbeit von Frau Meier.
Dann kann Frau Meier gleich-berechtigt
arbeiten und leben.
Angemessene Vorkehrungen
können auch andere Hilfen sein.
Zum Beispiel:

Ein blinder Mensch hat im Büro einen Vorleser.
Ein gehörloser Mensch
erhält einen Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Ein Mensch mit Lern-Schwierigkeiten
bekommt Texte in Leichter Sprache.
Aber angemessene Vorkehrungen bedeutet auch:
Die Hilfe muss angemessen sein.
Manchmal sind notwendige Hilfen
sehr schwierig zu machen.

Manchmal sind die Hilfen auch teuer.
Dann sagt die andere Person, das geht nicht.
Oder ein Geld-Geber sagt zum Beispiel:
Wir können für eine Person nicht
das ganze Haus umbauen.
Das ist zu teuer.

Dann muss man überlegen:
Was ist möglich? Geht das?
Muss der Geld-Geber das bezahlen?
Ist das gerecht?
Ist das angemessen?
Oder ist das für den Anderen nicht angemessen?
Das heißt, es ist für den Geld-Geber zu teuer.
Manchmal muss ein Richter entscheiden.
Die Richter müssen entscheiden,
was für beide gerecht ist.
Für den Menschen mit Behinderung
und für den anderen.

In den deutschen Gesetzen steht noch nicht genau,
was angemessene Vorkehrungen bedeutet.
Und es gibt noch kein Gesetz, in dem steht:
Jemand wird schlechter behandelt,
wenn die angemessenen Vorkehrungen
nicht getroffen werden.
Deshalb sagt die Monitoring-Stelle
zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention:

Das muss sich ändern.
In den Gesetzen muss genau stehen,
was angemessene Vorkehrungen bedeutet.
Das muss
im Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz
stehen und
in den Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetzen
vom Bund und von den Ländern.

Dr. Valentin Aichele hat den Text geschrieben.
Er arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Der Text in Leichter Sprache ist eine Zusammen-Fassung.
In der Zusammen-Fassung stehen die wichtigsten Sachen
aus dem Text.
Die Zusammenfassung ist von Gisela Holtz.
Menschen mit Lernschwierigkeiten aus Münster haben sie geprüft.
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Quelle
Valentin Aichele: Angemessene Vorkehrungen: Was ist das? Berlin 2012.
bidok - Volltextbibliothek: Wieder-/Neuveröffentlichung im Internet
Stand: 01.04.2016