Barriere oder Teilhabe für Menschen mit Behinderung?
Erschienen in: Lernen Fördern, Ausgabe 01/18. Dieser Beitrag wurde im Rahmen des hochschulübergreifenden Projekts „Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen in der Teilhabe- und lnklusionsforschung" (AKTIF) verfasst.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Arbeit 4.0, Industrie 4.0, Verwaltung 4.0 – an vielen bekannten Begriffen findet sich heute das Attribut 4.0. Dabei geht es immer um Digitalisierung. Der folgende Beitrag zeigt, was sich hinter Arbeit 4.0 verbirgt und welche Auswirkungen das auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat
Es ist heute kein ungewohntes Bild mehr: Bevor die Fachpraktikerin Hauswirtschaft die Regale zum Reinigen ausräumt, fotografiert sie das Regal mit der Handykamera. Anhand des Fotos kann sie nach dem Reinigen die Dinge wieder an den angestammten Platz stellen. Dank der Digitalisierung ist es möglich, auf der Ebene von Arbeit 4.0 Abläufe zu strukturieren.
„4.0" ist Teil einer Kategorisierung. Zwei Ziffern, die durch einen Punkt getrennt sind und eine steigende Ziffernfolge haben, sind auch dem Laien als Versionsnummer von Computerprogrammen bekannt. Je höher die Zahl, desto aktueller ist die Software. Diese Kennzeichnung findet sowohl bei Mac als auch bei Windows Anwendung. Zunehmend findet man diese Versionssystematik in vielen Bereichen des Lebens, so auch in Bezug auf Arbeit. Aktuell befinden wir uns in der Phase Arbeit 4.0 (siehe Abbildung rechts).
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Arbeit seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. Die Systematik „Ziffer.Ziffer" beschreibt die jeweilige Phase. Nicht die „Erfindung der Dampfmaschine" oder „vernetztes Arbeiten" sind neu, sondern die Art der Darstellung, also die Einbettung in die Versionssystematik, wie oben beschrieben. Der Begriff „vernetztes Arbeiten" beschreibt die wechselseitige Interaktion zwischen Mensch und Maschine (siehe www.zukunftder arbeit.de).
Diese Interaktion ist nicht neu, es ist vielmehr eine Generationenfrage, ob Begriffe wie „Informationstechnologie und Elektronik" Angst auslösen oder ob deren Einsatz im Alltag als völlig normal angesehen wird. Der Digitalindex 2016 zeigt auf, dass 98 % aller 14- bis 19-Jährigen ein Notebook oder Laptop nutzen. Sie sind die größte Nutzergruppe. Bei den 30- bis 39-Jährigen sind es nur noch 85 % der Befragten (Initiative 021 e.V. 2016).
Ein Beispiel für die Informationstechnologie im Alltag ist das Smartphone. Nicht nur junge Menschen können sich heute kaum einen Alltag ohne Smartphone und Apps vorstellen. Vor 20 Jahren gab es das Handy, jedoch war dieses bei Weitem nicht so verbreitet wie das Smartphone heute.
Zwar wird das Smartphone wie jedes bereits vorher da gewesene Telefon zum Zwecke der Kommunikation eingesetzt, aber es ist zudem Navigationsgerät, Recherchemittel, Taschenrechner, Musikbox und Fotoapparat. Ein Foto kann heute unmittelbar nach seinem Entstehen über Nachrichtendienste wie Twitter oder WhatsApp versendet oder in einer Cloud abgelegt werden. Nur noch wenige Menschen bringen heute einen Film zum Entwickeln ins Labor und Filme für analoge Kameras führen im Handel ein Nischendasein. Somit sind sowohl die Urlaubskarte wie auch die Straßenkarte und die Zugfahrkarte nun den Nostalgikern Oberlassen.
Abbildung 1. Entwicklungsstufen Arbeit 1.0 bis Arbeit 4.0 (eigene Darstellung)

Bei der Erstellung der Grafik wurde bewusst die Verlaufsentwicklung von oben nach unten gewählt Sie orientiert sich am Leseverhalten von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die visualisierte Texte und Grafiken wie Fließtexte von links nach rechts lesen.

Auch im Schülercafé in Albstadt wird selbstverständlich mit Laptop und Excel gearbeitet, siehe LERNEN FORDERN Heft 1/2017
Für jene, die jetzt von der Schule zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wechseln, ist der Einsatz von digitalen Informationstechnologien etwas Alltägliches. Sie sind hineingewachsen in diese Entwicklung. Anders gestaltet sich die Situation für die Elterngeneration. Für Berufseinsteiger kann der digitale Fortschritt eine wesentliche Hilfe darstellen. Behinderungsbedingte Einschränkungen können mithilfe der Technologie kompensiert werden und Menschen mit einer Lernbehinderung erhalten durch die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung Optionen, die analog nicht denkbar wären. Bezogen auf das genannte Beispiel der Fachpraktikerin ist es bereits heute technisch möglich, entsprechende Fotos in einer zentralen Ablage (Cloud) zur Verfügung zu stellen. Die Fachpraktikerin, die an einem neuen Einsatzort ihre Tätigkeit beginnt, könnte sich die Bilder des Einsatzortes, beispielsweise im Bereich der Pflege, vorab ansehen und von Kollegen oder Vorgesetzten visuell gestützte Erläuterungen und Einweisungen bekommen. Dies setzt allerdings voraus, dass sowohl die Rechte am Bild, als auch die Vorgaben des Datenschutzes bei der Versendung und Speicherung der Bilder eingehalten werden.
Merkmale einer Lernbehinderung sind u.a. das fragmentarische und collagenhafte Lernen sowie eine verminderte Handlungsorganisation. Das heißt, betroffene Personen haben wenig Voraussicht, Sicherheit in Organisation, Planung und Steuerung (BIBB–Bundesinstitut für Berufsbildung, Vollmer & Frohnenberg,2014). Durch die Entwicklung entsprechender Apps kann für wiederkehrende Aufgaben und Arbeitsabläufe eine Handlungsanleitung beider Planung und Durchführung von einzelnen Arbeitsschritten die vorhandene Einschränkung kompensieren.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Phase Arbeit 4.0 nicht vor uns liegt, sondern bereits begonnen hat und es an den einzelnen Personen (in ihrer jeweiligen Professionalität und Rolle) liegt, wie sie damit umgehen. Für Menschen mit Beeinträchtigung können sich daraus neue berufliche Teilhabemöglichkeiten ergeben, wenn die Möglichkeiten des digitalen und vernetzten Arbeitens gezielt, konstruktiv und verantwortungsbewusst eingesetzt werden.
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung; Vollmer,K. & Frohnenberg, C. (2014): Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende. Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis. Bielefeld: W. Bertelsmann.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2015): Grünbuch – Arbeiten 4.0.Berlin.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2016):Werkheft 01 – Digitalisierung der Arbeitswelt. Berlin.
Dross-Krüpe, K. (2011): Wolle, Weber, Wirtschaft: Die Textilproduktion der römischen Kaiserzeit im Spiegel der papyrologischen Oberlieferung (Philippika) (1.Aufl.). Wiesbaden: Harrassowitz.
Initiative D21 e.V.(2016): D21–Digital–lndex 2016. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft.
Kocka, J., Offe, C. & Redslob, B. (Hrsg.) (2000): Geschichte und Zukunft der Arbeit. Frankfurt/Main; New York: Campus.
LERNEN FÖRDERN (2016): Lernbehinderung, die Behinderung „auf den zweiten Blick". Von begrifflichen Unschärfen, komplexen Beeinträchtigungen und pädagogischen Lösungen. Remseck
Schwarzbach, M.(2016): Digitale Arbeit, E-Govemment, Arbeit 4.0: Handlungsmöglichkeiten von Personalrat und Betriebsrat, Praxisorientierte Einführung (Wissen für die Praxis). Regensburg: Walhalla und Praetoria.
Vogler-Ludwig,K.,Düll, N. & Kriechel, B. (2016): Arbeitsmarkt 2030 –Wirtschaft und Arbeitsmarkt im digitalen Zeitalter: Prognose 2016 (1.Auflage.). Bielefeld: wbv.
https://www.zukunftderarbeit.de/2016/01/27/die-mensch-maschineschnittstelle/ (geprüft am 15.02.2018)
Quelle
Sonja Abend: Arbeit 4.0. Barriere oder Teilhabe für Menschen mit Behinderung?
Erschienen in: Lernen Fördern, Ausgabe 01/18
Dieser Beitrag wurde im Rahmen des hochschulübergreifenden Projekts „Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen in der Teilhabe- und lnklusionsforschung" (AKTIF) verfasst. AKTIF wird durch den „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 23.03.2018