Einstellung und Stigmatisierung

Eine empirische Untersuchung am Beispiel straffällig gewordener Jugendlicher

Autor:innen - Andrea Abele, Wolf Nowack
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Buch
Releaseinfo: erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 1, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 145 - 167 ; Beide Bände sind leider Vergriffen und werden auch nicht mehr aufgelegt. Der Luchterhand-Verlag hat BIDOK die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben.
Copyright: © Andrea Abele, Wolf Nowack 1975

Einführung

Wie werden straffällig gewordene Jugendliche[1] wahrgenommen, welche Gefühle hegt man ihnen gegenüber, was weiß man über sie, welche Annahmen gibt es über die Ursachen ihres delinquenten Verhaltens, wie würde man selbst auf straffällig gewordene Jugendliche reagieren? Entsprechende Fragen ließen sich beliebig viele stellen, schwieriger ist es schon, hierauf einigermaßen zuverlässige Antworten zu finden. Einen Versuch in diese Richtung unternimmt der vorliegende Beitrag, in dem vor allem Ergebnisse einer Untersuchung zur Einstellung gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen diskutiert werden. Dabei haben wir uns darum bemüht, das das Konzept der >Einstellung< in den theoretischen Rahmen eines interaktionistischen Ansatzes abweichenden Verhaltens[2] einzubeziehen.

Zuerst soll der sozialpsychologische Einstellungsbegriff im hier verwendeten Sinn erläutert werden, anschließend gehen wir auf die Beziehung zwischen Einstellung und Verhalten sowie Einstellung und Stigmatisierung ein; nach der Verknüpfung von Einstellungen und interaktionistischein Ansatz abweichenden Verhaltens wird die oben genannte Untersuchung zur Einstellung gegenüber Jugendlichen Straftätern dargestellt.



[1] Unter »straffällig gewordenen Jugendlichen« - im folgenden synonym mit »jugendliche Straftäter«, »jugendliche Deliquente« - verstehen wir Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren, die schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden.

[2] Wir ziehen den Begriff »interaktionistischer Ansatz« den Bezeichnungen »labeling approach«, »Etikettierungstheorie« oder »sozialer Reaktionenansatz« vor, da die letztgenannten Begriffe den Eindruck entstehen lassen, nur die Reaktionen Anderer seien für Abweichung von Bedeutung.

1. Was versteht man unter »Einstellung«?

Der sozialpsychologische Begriff der Einstellung ist immer wieder heftig diskutiert worden (vgl. Benninghaus 1973), teilweise wurde sogar seine völlige Aufgabe gefordert. Ohne hier ein Abwägen der Vor- und Nachteile des Einstellungskonzeptes im einzelnen leisten zu können, scheint es uns doch angebracht, den theoretischen Rahmen zu erläutern, innerhalb dessen Einstellungsforschung sinnvoll betrieben werden kann.

Große Einheitlichkeit besteht bei den Einstellungstheoretikern darüber,

  1. daß Einstellungen sich jeweils auf ein bestimmtes Objekt beziehen müssen, wobei dieses Objekt konkret (z.B. Einstellung zum Ehepartner) oder abstrakt (z.B. Einstellung zum Umweltschutz) sein kann,

  2. daß Einstellungen gelernt sind

  3. daß sie relativ überdauernd sind und - operational definiert - gleichbleibende Verhaltensweisen gegenüber dem Einstellungsobjekt hervorbringen.

Die theoretische Festlegung des Begriffs wird dagegen unterschiedlich gehandhabt (vgl. die Diskussion bei DeFleur/Westie 1963)[3]. Einstellungen sollen im folgenden als Verhaltensdispositionen[4]aufgefaßt werden, die gleichbleibende und übereinstimmende (konsistente) Verhaltensweisen - z.B. verbale Äußerungen, Wahrnehmungen oder Interpretationen sowie offene Reaktionen - bezüglich des Einstellungsgegenstands bedingen; Einstellungen sind Bewertungen, beruhend auf Erfahrungen, die ein Individuum bisher mit dem infrage stehenden Gegenstand gesammelt hat. Die Erfahrungen können in direktem Kontakt mit dem Einstellungsgegenstand erworben sein, sie können aber auch durch Berichte anderer Personen oder vorherrschende Anschauungen geprägt worden sein. Wir fassen Einstellungen als affektiv-bewertende Äußerungen gegenüber dem Einstellungsgegenstand auf (vgl. Fishbein 1967, Sherif/Sherif 1969).



[3] Im wesentlichen werden zwei theoretische Festlegungen unterschieden: Die Wahrscheinlichkeitskonzeption und die Konzeption eines »latenten Prozesses« als Einstellung.

[4] EnglishlEnglish definieren Disposition als »... a general term for many (hypothesized) organized and enduring parts of the total psychological er psychophysiological organization in virtue of which a person is likely to respond to certain statable conditions with a certain kind of behavior« (1958, S. 158).

2. Die Beziehung zwischen Einstellung und Verhalten

Die Diskussion über die häufig behauptete, praktische Irrelevanz von Einstellungen für konkretes Verhalten gegenüber dem Einstellungsgegenstand soll hier anhand dreier Gesichtspunkte aufgegriffen werden[5]:

1.- Weder Vertreter noch Kritiker des Einstellungskonzeptes sollten der theoretischen Einseitigkeit verfallen, Verhalten allein durch Einstellungen erklären zu wollen bzw. erklärt zu sehen. Geht man davon aus, daß Einstellungen aus affektiv-bewertenden Erfahrungen mit dem Einstellungsgegenstand gebildet werden, dann kann mit Kenntnis der Einstellung einer Person nur ein begrenzter Erklärungsanspruch bezüglich ihres Verhaltens gegenüber dem Einstellungsgegenstand verbunden werden: Einstellungen sind in Zusammenhang mit anderen Verhaltensdeterminanten wie z.B. situativ wirksamen, motivationalen Variablen zu sehen. Einstellungen konnten bisher nur einen geringen Teil des Verhaltens gegenüber dem Einstellungsgegenstand erklären (vgl. Benningbaus 1973, S.682).

2.- Eine definitorische Klärung des Verhaltensbegriffs ist notwendig: Unseres Erachtens sind darunter nicht nur offene Verhaltensweisen zu verstehen, sondern auch verbale Reaktionen oder emotionale Äußerungen. Es ist anzunehmen, daß die Konsistenz von durch verbale Äußerungen gemessenen Einstellungen und sonstigem verbalem Verhalten gegenüber dem Einstellungsgegenstand größer ist als die Konsistenz mit nichtverbalem Verhalten.

3.- Bei der Prüfung, ob Einstellungen für Verhalten Gültigkeit besitzen, bestehen folgende - häufig recht beachtete - Probleme:

  1. Bei verbalen Äußerungen, die zur Einstellungsmessung herangezogen werden, wird Repräsentativität der Aussagen für den entsprechenden Bereich angestrebt. Repräsentativität der zur Überprüfung der Gültigkeit herangezogenen Verhaltensbeobachtungen kann jedoch aufgrund von praktischen Problemen (zu großer Aufwand) selten angenommen werden. Es bestehen theoretische Schwierigkeiten bei der Festlegung der Relevanz einzelner Verhaltensbeobachtungen für die entsprechende Einstellung.

  2. Einstellungen werden meist gegenüber einer Gruppe von Personen gemessen, dagegen häufig am Verhalten gegenüber bestimmten Personen überprüft. Die Übertragbarkeit von Ebenen unterschiedlichen Abstraktionsgrades (Personengruppen versus konkrete Personen) ist zweifelhaft, Unterschiede in der Erhebungssituation (Befragung versus konkretes Handeln) werden nicht berücksichtigt.

  3. Auf einzelne Einstellungsobjekte können sich mehrere Einstellungen beziehen. Man weiß nicht, welches die verhaltensbestimmende Einstellung ist. So können Verhaltensweisen gegenüber Jugendlichen Delinquenten sowohl durch die Einstellung zu Jugendlichen allgemein, als auch durch die Einstellung zur Rechtsordnung, zu Gesetzesübertretern etc. bestimmt sein (vgl. auch Ehrlich 1969).

Für den vorliegenden Versuch der Einbettung von »Einstellung« in einen interaktionistischen Ansatz abweichenden Verhaltens ist insbesondere verbales Verhalten gegenüber Randgruppen wichtig. Es ist anzunehmen, daß Personen, die sich nicht professionell mit dem jeweiligen Einstellungsobjekt beschäftigen, ihre Einstellung meistens verbal kundtun. Diese Personen haben, bzw. suchen, in der Regel selten die Gelegenheit, auf den Einstellungsgegenstand direkt zu reagieren, wie etwa Jugendliche Straftäter zum Essen einzuladen oder ihnen eine Moralpredigt zu halten. Konkrete Möglichkeiten für die verbale Äußerung von Einstellungen gegenüber Jugendlichen Delinquenten gibt es dagegen häufig; zu denken ist etwa an Stammtischgespräche, Fernsehdiskussionen und Zeitungsartikel, bei denen Aspekte der Jugendkriminalität behandelt werden. Bewertungen des Einstellungsgegenstandes können in solchen Situationen von einer differenzierten Beurteilung bis zu verbaler Diffamierung und Zurückweisung reichen. Bezüglich Vereinfachung und Einseitigkeit der verbalen Bewertung bilden Stigmatisierungen den Extrempol einer Einstellungsäußerung. Schließlich können negative Einstellungen sowohl für die Einleitung und Entwicklung als auch für die Verstärkung von Stigmatisierungsprozessen bedeutsam werden. Spielt z.B. bei den Gesprächen über jugendliche Straftäter das Thema »Arbeitsinteresse« oder »geregeltes Leben« eine zentrale Rolle, so könnte hieraus die stark vereinfachende und einseitige Feststellung »jugendliche Straftäter wollen nicht arbeiten«, entstehen. Eine solche Feststellung käme einer abstrakten, pauschalen Stigmatisierung gleich.

In der bisherigen Forschung wurden Einstellungen zwar meist über verbale Äußerungen gemessen, man sah jedoch offenes Verhalten, d.h. tatsächliche Reaktionen gegenüber dem Einstellungsgegenstand, dennoch als wichtigeren Indikator für Einstellungen an. Diese Sichtweise unterschätzt unseres Erachtens die Bedeutung von Sprache sowohl für den Erwerb, als auch für die Äußerung von Einstellungen, und sie berücksichtigt nicht, welche Auswirkungen verbal geäußerte Einstellungen auf die generelle Beurteilung des Jeweiligen Objektes haben können. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen ist die Erfassung von Einstellungen gegenüber jugendlichen Delinquenten ein Teil der wissenschaftlichen Erforschung abweichenden Verhaltens.



[5] Die »klassische« Untersuchung zum Themenbereich »Einstellung und Verhalten« ist die von LaPiere 1934. Zusammenfassende Diskussion bei Wicker 1969 und Benninghaus 1973.

3. Einstellungen und der interaktionistische Ansatz abweichenden Verhaltens

Bedeutender Vorteil eines interaktionistischen Ansatzes abweichenden Verhaltens ist es, daß er - im Gegensatz zu ätiologischen Ansätzen[6] - nicht nur diejenigen Variablen in sein Erklärungsschema einbezieht, die an das sich abweichend verhaltende Individuum gebunden sind, sondern insbesondere auch solche, die zum sozialstrukturellen Kontext, in dem Verhalten auftritt, zählen. In der spezifischen Konstellation von individuellen und Kontextvariablen liegt weitgehend begründet, ob ein gegebenes Verhalten als »abweichend« bezeichnet wird oder aber in den als »normal« definierten Bereich fällt. So berichtet Rosenhan ( 1968, S. 253) z.B. über einen Patienten, der Tagebuch schreibt; im Kontext des »psychiatrischen Krankenhauses« wird dies - da selten - mit Mißtrauen zur Kenntnis genommen und als »Patient zeigt Schreibverhalten« bezeichnet. Auch stelle man sich einmal die unterschiedlichen Reaktionen auf eine Schlägerei in einer billigen Vorstadtkneipe und in einem gutbürgerlichen Speiserestaurant vor.

Ein interaktionistischer Ansatz betont den Prozeßcharakter abweichenden Verhaltens. Er verbindet »ätiologische Erklärungsansätze der traditionellen Kriminologie mit den Ergebnissen neuerer Forschungen zur Selektions- und Stigmatisierungswirkung des Handelns definierender und sanktionierender Instanzen ... « (Hess 1972, S. 258). Der Prozeß, im Laufe dessen sich abweichendes Verhalten herausbildet, läßt sich hinsichtlich seiner Teile etwa wie folgt darstellen:

Es gibt definierende und sanktionierende Kontrollinstanzen, die sowohl formeller Art (etwa Polizei, Gerichte, psychiatrische Kliniken, Sozialarbeit, Schule) als auch informeller Art (etwa Nachbarschaft, Altersgruppe, Eltern) sein können. Alle mit einem Individuum verkehrenden Personen und Gruppen sind hierzu zu zählen, da sie prinzipiell die Möglichkeit haben, das Verhalten dieses Individuums zu sanktionieren. Unterschiedlich sind Art und Ausmaß von Sanktionen, die von den einzelnen Kontrollinstanzen verhängt werden können. Ob vorhandene Sanktionsmöglichkeiten ausgenützt werden - bzw. aus der Sicht des betroffenen Individuums formuliert: ob es eine Sanktionierung erfährt

- hängt von drei analytisch trennbaren Bedingungskomplexen ab

  1. dem Verhalten und den Eigenshaften des zu sanktionierenden Individuums, zum Beispiel vom Ausmaß seiner »Abweichung«, von seiner äußeren Erscheinung, seiner Schichtzugehörigkeit, seinem Geschlecht, seinem Alter, seinem sozialen Einfluß, seiner Wortgewandtheit;

  2. vom Motivations- und Informationsstand der jeweiligen Kontrollinstanzen, wie Kenntnis über Normverletzungen, Engagement bei der Durchsetzung von Normen, Kenntnis über das handelnde Individuum, Wahrnehmungs- und Reaktionskapazitäten. In diesen Bedingungskomplex gehören auch die Einstellungen, die zum betreffenden Individuum bzw. zur Gruppe, der das Individuum angehört, sowie zum entsprechenden Verhalten entwickelt wurden;

  3. vom Kontext, in dem die Handlung ausgeführt wird; hierzu sind zu zählen der Grad der Öffentlichkeit versus Privatheit der Situation, die in der Situation relevanten Werte- und Normengefüge, die gebräuchlichen Interaktions- und Kommunikationsstrukturen, die Verfügbarkeit anderer potentieller, eventuell konkurrierender Sanktionsinstanzen.

Diese Bedingungskomplexe stehen in einer engen interaktiven Beziehung: Sowohl das Verhalten des Individuums als auch das der Kontrollinstanz hängen von den jeweils vorherrschenden Kontextbedingungen ab. Schließlich ist die Kontrollinstanz selbst als ein Teil des Kontextes, in dem das Individuum interagiert, zu verstehen. Diese Trennung dient lediglich der analytischen Klärung: Aus der Menge der Kontextvariablen kann jedoch durchaus eine beliebige ausgewählt und hinsichtlich ihrer Kontrollfunktion untersucht werden. So sind Einstellungen gegenüber jugendlichen Delinquenten zum Beispiel hinsichtlich der folgenden zentralen Fragen zu untersuchen (vgl. Abele u.a. 1975):

  • Welchen Stellenwert haben Einstellungen von Kontrollinstanzen für eine (potentielle) kriminelle Laufbahn des Betroffenen?

  • In welchem konkreten Verhalten schlagen sich die Einstellungen bei der Kontrollinstanz nieder?

  • Wie nimmt der Delinquente selbst die Einstellungen anderer Personen ihm gegenüber wahr? Sind sie ihm bekannt? Teilt er sie?

  • Welche Personen und Gruppen können durch ihre Einstellungen in besonders effektiver Weise die Selbsteinschätzung von jugendlichen Delinquenten beeinflussen?

  • Wie wirken sich die Einstellungen offizieller Sanktionsinstanzen auf die Durchführung neuerer Behandlungsansätze aus?

  • Haben Vertreter offizieller Sanktionsinstanzen Einstellungen, die sie von anderen Mitgliedern ihrer Schicht-, Bildungs-, Geschlechts- und Altersgruppe unterscheiden?

  • In welcher Weise unterscheiden sich die Einstellungen zu verschiedenen Randgruppen wie Kriminelle, Geisteskranke und Gastarbeiter?

  • Wie wirken sich Einstellungen auf Beurteilungen aus? Werden von einzelnen »kriminellen Handlungen« sogleich Rückschlüsse auf die gesamte Persönlichkeit desjenigen gezogen, der das als »kriminell« definierte Verhalten gezeigt hat?

  • Führen die Einstellungen der Kontrollinstanzen zur Umgestaltung des Selbstbildes des Straftäters in Richtung einer Anpassung an die von ihm erwarteten Eigenschaften und Verhaltensweisen?

Ein Vorteil des hier skizzierten Untersuchungsrahmens liegt in der Integrierbarkeit von Einzelbefunden in einen allgemeinen Ansatz. Einstellungen sind - nicht isoliert zu betrachtende - Variablen, die die Produktion von »kriminellen Randgruppen« fördern können.



[6] Zu ätiologischen Ansätzen und ihrem begrenzten Wert für die Kriminologie vgl. Quensel 1964, S. 79 ff.

4. Eine empirische Untersuchung zur Einstellung gegenüber jugendlichen Straftätern

Zwar wurde bisher festgestellt, daß Einstellungen gegenüber Randgruppen in einem interaktionistischen Ansatz abweichenden Verhaltens sinnvoll untersucht werden können, dies ist aber - soweit uns bekannt - zumindest im Rahmen der Jugenddelinquenz noch nicht geschehen. Selbst deskriptive Untersuchungen sind rar; eine Ausnahme bildet die Arbeit von Alberts (1963), der eine positive Beziehung zwischen autoritären Einstellungen und negativen Einstellungen zu straffällig gewordenen Jugendlichen fand. Zusätzlich ergab diese Untersuchung, daß Personen mit negativen Einstellungen stark simplifizierte Erklärungsmodelle für die Ursachen von Jugenddelinquenz hatten und strafende Maßnahmen zur Behandlung von jugendlichen Straftätern für ausreichend hielten.

Unsere eigene Untersuchung, über die hier berichtet werden soll, wurde im März 1973 in einer süddeutschen Stadt durchgeführt. 220 Personen, die in Bezug auf die Kriterien »Geschlecht« und »Stellung im Beruf« eine repräsentative Stichprobe dieser Stadt darstellten, wurden in Einzelinterviews zur Einstellung gegenüber jugendlichen Straftätern befragt.

4.1. Zur Messung der untersuchten Einstellungen

Bevor der Fragebogen zur Messung der Einstellung gegenüber jugendlichen Straftätern vorgestellt wird, soll kurz begründet werden, warum gerade dieser Einstellungsgegenstand gewählt wurde:

  1. Wir gingen von der Annahme aus, daß insbesondere Stigmatisierungen von Jugendlichen unerwünschte Folgen (z.B. Rückfälligkeit) haben, da deren Selbsteinschätzung noch nicht wie bei Erwachsenen weitgehend festgelegt ist. Negative Einstellungen leisten Stigmatisierungen Vorschub.

  2. Das Aufspüren, die Erfassung und Veränderung solcher negativen Einstellungen wurde daher von uns als eine wichtige Aufgabe angesehen.

  3. Die Entwicklung eines zuverlässigen und gültigen Instrumentes zur Messung von Einstellungen gegenüber jugendlichen Straftätern kann unseres Erachtens sinnvoll zur Auslese von Personen, die mit jugendlichen Deliquenten zu tun haben, eingesetzt werden[7].

Welche Einstellungen nun als positiv oder negativ anzusehen sind, ist eine Wertentscheidung. Als Indikator für eine positive Einstellung wurden folgende Ansichten gewertet:

  1. Verhalten ist weitgehend gelernt und somit von der sozialen Umgebung, in der es auftritt bzw. erworben wurde, abhängig;

  2. sogenannte Delinquenzprobleme sind nicht nur Probleme der jeweils betroffenen Jugendlichen;

  3. mithin darf die Lösung dieser Probleme nicht ausschließlich am Jugendlichen ansetzen;

  4. Behandlungsmethoden, die sich am Erwerb von Verhaltensalternativen orientieren, sind (verhaltenseinschränkenden) Strafen vorzuziehen;

  5. Delinquenz kann auch innovative Aspekte beinhalten, z.B. als Ausdruck eines bestimmten subkulturell determinierten Sozialverhaltens, oder als »Alarmsignal« für reformbedürftige Stellen des sozialen Systems.

Auf der Grundlage dieser Wertsetzung wurde ein Einstellungsfragebogen mit den gängigen Techniken der Einstellungsmessung (Expertenrating, Trennschärfenanalyse, Faktorenanalyse) entwickelt[8]. Die einzelnen Aussagen (Items) sind spezifizierten inhaltlichen Dimensionen zuordbar und beziehen sich sowohl auf Ursachenzuschreibung als auch auf mögliche Behandlungsmethoden von Delinquenz. Sie sind als affektiv getönte Aussagen formuliert. Der Fragebogen besteht aus insgesamt 31 Items, die in zwei faktorenreine Untertests organisiert sind. Inhaltlich werden diese beiden Tests mit Autoritarismus/Vergeltung (21 Items) und Unterstützung/Umweltdenken (10 Items) gekennzeichnet.

Autoritartsmus ist hierbei allgemein der Glaube an das Prinzip der Autorität in sozialen Beziehungen, an Gehorsam und Unterordnung unter eine Person, die Aufgaben stellt und Beurteilungen trifft ohne andere zu Rate zu ziehen. Vergeltung wird charakterisiert durch Schuld-Sühne-Vorstellungen, starre Annahmen über Bestrafung von Gesetzesübertretungen, sowie die Vermutung, daß harte Strafen geeignete Mittel zur Behandlung von Gesetzesübertretern seien. Vergeltungsdenken in diesem Sinn wird als Spezifizierung der allgemeinen Autoritarismus-Dimension auf den Bereich Kriminalität angesehen. Umweltdenken ist durch Annahmen über multikausale Verursachungsfaktoren von Delinquenz, die nur begrenzt im Individuum zu suchen sind, gekennzeichnet. Bei Unterstützung spielen vor allem humanitäre Vorstellungen über die Behandlung von Straftätern eine wichtige Rolle.

Tabelle 1: Aussagen zur Messung der Einstellung gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen

Formulierung der Aussagen (in Klammern: Stellung der Aussage im Fragebogen)

Antwortverteilung (in Prozent - Aufgrund von Rundungseffekten ergänzen sich die einzelnen Prozentzahlen nicht zu 100)

                   
 

stimme sehr zu

stimme zu

stimme etwas zu

lehne etwas ab

lehne ab

lehne sehr ab

         

(1a) Aussagen zu Autoritarismus / Vergeltung, Annahmen über Veursachung

                     

Die Jugendlichen haben zuviel Freizeit, deshalb kommen sie auch auf dumme Gedanken (2)

15 %

17 %

26 %

13 %

16 %

13 %

         

Wenn Jugendliche straffällig werden, dann geschieht das oft aus Böswilligkeit (3)

6 %

16 %

27 %

19 %

24 %

8 %

         

Straffällige Jugendliche haben meistens einen schlechten Charakter (7)

5 %

8 %

20 %

19 %

32 %

17 %

         

Kriminelle Jugendliche sind häufig geisteskrank (9)

2 %

5 %

16 %

16 %

39 %

21 %

         

Ob ein Jugendlicher straffällig wird, hängt von seinem Willen ab (12)

11 %

28 %

32 %

16 %

8 %

5 %

         

Straftaten von Jugendlichen beweisen, daß es bei uns zuwenig Ordnung gibt (18)

17 %

21 %

18 %

10 %

20 %

13 %

         

Es gibt geborene Verbrecher (21)

13 %

12 %

16 %

13 %

20 %

26 %

         

Kriminelle Erwachsene sollten keine Kinder bekommen dürfen (22)

19 %

19 %

15 %

17 %

22 %

13 %

         

Wenn die Kinder nicht so nachgiebig erzogen würden, dann gäbe es weniger Jugendkriminalität (28)

18 %

29 %

18 %

11 %

20 %

5 %

         

Die Jugendlichen sollten mehr arbeiten, dann kämen sie auch weniger auf schlechte Gedanken (29)

18 %

28 %

22 %

11 %

15%

6%

         

(1b) Aussagen zu Autoritarismus / Vergeltung, Annahmen zur Behandlung

                     

Man sollte Jugendliche Straftäter zum Arbeiten zwingen (1)

23 %

24%

21 %

7 %

17 %

8 %

         

je öfter jemand straffällig wird, desto strenger muß er bestraft werden (4)

13 %

22 %

22 %

15 %

19 %

9 %

         

Eine kräftige Tracht Prügel wäre oft ganz gut für jugendliche Straftäter (11)

17 %

19 %

16 %

12 %

21 %

24 %

         

Harte Bestrafung kann Jugendliche von weiteren Straftaten abhalten (15)

8 %

12 %

16 %

15 %

30 %

19 %

         

Jugendliche Gesetzesbrecher müssen für ihre Taten büßen (19)

15 %

32 %

33 %

12 %

6 %

1 %

         

Die Strafen müßten höher sein, um Jugendliche von Straftaten abzuschrecken (20)

13 %

11 %

26 %

14 %

21 %

15 %

         

Jugendliche Gesetzesbrecher müssen hinter Schloß und Riegel (24)

6 %

9 %

21 %

21 %

25 %

18 %

         

Polizei und Gerichte müßten mit jugendlichen Straftätern strenger umgehen (25)

11 %

20 %

15 %

19 %

18 %

1 %

         

Jugendliche, die durch ihr eigenes Tun in Schwierigkeiten geraten, müssen auch die Folgen allein tragen (26)

12 %

19 %

25 %

14 %

23 %

8 %

         

Strengere Gesetze könnten die Jugendkriminalität verringern (27)

17 %

17 %

25 %

10 %

19 %

13 %

         

Der Staat sollte mehr Geld für den Schutz seiner Bürger vor kriminellen Jugendlichen ausgeben (31)

12 %

19 %

23 %

14 %

19 %

13 %

         

(2a) Aussagen zu Unterstützung / Umweltdenken, Annahmen zur Verursachung

                     

Einige Jugendliche leben in so schlimmen Familienverhältnissen, daß sie gar keine andere Möglichkeit haben, als straffällig zu werden (5)

26 %

27 %

28 %

7 %

8 %

5 %

         

Jugendliche, die straffällig werden, haben in ihrem Leben meistens Pech gehabt (6)

5 %

25 %

36 %

16 %

16 %

1 %

         

Wenn Jugendliche straffällig werden, dann zeigt das, daß sie mit ihren Problemen nicht fertig werden (10)

23 %

38 %

27 %

6 %

3 %

2 %

         

Jugendliche, die Straftaten begehen, sind in schlechter Gesellschaft aufgewachsen (14)

9 %

21 %

39 %

13 %

13 %

6 %

         

Ob ein Jugendlicher straffällig wird, hängt davon ab, wie sehr sich seine Eltern um ihn kümmern (17)

36 %

35 %

20 %

5 %

3 %

2 %

         

(2b) Aussagen zu Unterstützung / Umweltdenken, Annahmen zur Behandlung

                     

Jugendliche Straftäter sollte man mit Liebe und Einfühlungsvermögen behandeln (8)

27 %

41 %

24 %

5 %

2 %

1 %

         

Man müßte das Elternhaus und den Arbeitsplatz von Jugendlichen verändern, wenn man ihre weitere Straffälligkeit verhindern will (13)

19 %

35 %

28 %

7 %

7 %

3 %

         

Wenn die Richter einen Jugendlichen bestrafen, dann sollen sie seine Familienverhältnisse berücksichtigen (16)

34 %

44 %

13 %

3 %

3 %

3 %

         

Jugendliche Gesetzesbrecher sollten nicht bestraft, sondern erzogen werden (23)

29 %

39 %

20 %

5 %

6 %

1 %

         

Wenn ein Jugendlicher straffällig geworden ist, dann sollten das nur wenige Leute erfahren (30)

36 %

38 %

14 %

4 %

5 %

3 %

         

In Tabelle 1 sind die Aussagen des Einstellungsfragebogens nach Untertests geordnet abgedruckt. Im Originalfragebogen war die Reihenfolge anders und zwar durch Zufall bestimmt. Die befragten Personen hatten zu jeder Aussage 6 Antwortmöglichkeiten von starker Zustimmung bis starker Ablehnung, von denen sie eine auswählen mußten. Um sich eine Vorstellung von der Verteilung der Antworten machen zu können, sind für jede Aussage auch die Prozentanteile der jeweils gewählten Antworten angegeben. Die Antworten auf die einzelnen Aussagen sollten aber im Sinne der vorliegenden Untersuchung nicht getrennt interpretiert werden[9].

4.2. Ergebnisse »Autoritarismus/Vergeltung« und »Umweltdenken/ Unterstützung«[10]

Teilt man die Antwortmöglichkeiten in Zustimmung und Ablehnung, so zeigt sich, daß knapp 84 % der Befragten die Aussagen des Tests Unterstützung/Umweltdenken positiv beurteilt haben. Das bedeutet, daß diese Aussagen nicht besonders klar zwischen den Befragten unterscheiden: unsere »Unterstützungs-Aussagen« werden auch von Befragten befürwortet, die im Test Autoritarismus/Vergeltung negative Einstellungen zu jugendlichen Delinquenten äußern. Möglicherweise liegt dies an den von uns verwendeten Begriffen. So können selbst Personen mit sehr unterschiedlichen Einstellungen zur Erziehung der Aussage: »Jugendliche Gesetzesbrecher sollten nicht bestraft, sondern erzogen werden« durchaus zustimmen, obwohl die einen damit meinen, daß man diese Jugendlichen »hart an die Kandarre« nehmen sollte, während die anderen darunter die Vermittlung von Verhaltensalternativen verstehen[11]. Beim Test Autoritarismus/Vergeltung fällt auf, daß sich die Aussagen mit sehr guten Trennschärfen[12] (über.60 hauptsächlich auf Behandlungsformen von straffällig gewordenen Jugendlichen beziehen; Beispiele: »je öfter jemand straffällig wird, desto strenger muß er bestraft werden« oder »Eine kräftige Tracht Prügel wäre oft ganz gut für jugendliche Straftäter«. Offensichtlich ist dieser Untertest in weiten Teilen durch Annahmen zur Behandlung von Jugenddelinquenz gekennzeichnet. Dies ist insofern einleuchtend, als Annahmen über die Verursachung delinquenten Verhaltens eher vom Individuum wegführen als Annahmen zur Behandlung. Eine autoritär-vergeltende Einstellung bezieht sich hingegen darauf, das Individuum allein für seine Taten verantwortlich zu machen und Verhaltensursachen hauptsächlich in mangelnder Kontrolle individueller Impulse zu suchen.

Im Test Unterstützung/Umweltdenken ergibt sich bezüglich der Annahmen über Verursachung und Behandlung von Jugenddelinquenz ein ausgeglicheneres Bild. Aussagen mit guten Trennschärfen (über .40) beziehen sich sowohl auf die Umweltdeterminiertheit delinquenten Verhaltens, als auch auf die Notwendigkeit unterstützender Haltungen gegenüber jugendlichen Delinquenten (z.B. die Items 5, 8, 10, 16).

Einige Aussagen - ursprünglich explizit auf eine Stigmatisierungsperspektive hin formuliert - konnten in die Endfassung des Fragebogens nicht aufgenommen werden, da sie von der überwiegenden Mehrheit der Befragten positiv beantwortet wurden. Hierzu gehörten die Aussagen: »Auch wenn ein Jugendlicher schon einmal verurteilt worden ist, muß er im Alltag trotzdem genauso behandelt werden, wie ein nichtstraffälliger Jugendlicher«; und: »Verallgemeinerungen über straffällige Jugendliche sind meistens falsch«.

Stigmatisierungen auf dieser Allgemeinheitsebene waren für die meisten Befragten nicht annehmbar. Der Aussage: »Wenn ein Jugendlicher straffällig geworden ist, dann sollten das nur wenige Leute erfahren« stimmten 87 % der Befragten zu; auch dieses Ergebnis läßt die Interpretation zu, daß den Befragten die potentiell stigmatisierenden Wirkungen des Etiketts »Straffälliger« durchaus bewußt sind. Dagegen werden Stigmatisierungen, die »versteckter« formuliert sind, entweder nicht erkannt oder - was eher zu vermuten ist - von vielen Personen geteilt; Beispiel: »je öfter jemand straffällig wird, desto strenger muß er bestraft werden« (57 % Zustimmungen). Das Stigma wiederholter Straffälligkeit ist offensichtlich ein ausreichender Grund für immer strengere Bestrafung des Täters.

Die Annahme liberaler Einstellungen gegenüber jugendlichen Delinquenten ist nach den vorliegenden Ergebnissen nur insofern haltbar, als Alternativen zu strafenden Behandlungsmethoden in Form von allgemeinen Absichtserklärungen akzeptiert werden; Beispiel: »Man müßte das Elternhaus und den Arbeitsplatz von Jugendlichen verändern, wenn man ihre weitere Straffälligkeit verhindern will«. Hat dagegen die Straffälligkeit eine gewisse Grenze überschritten, dann weicht die Toleranz der Ansicht, daß eine harte Bestrafung für Kriminelle angemessen sei (Item 4). Weiterhin ist die Überzeugung, daß man allein aus freiem Willen straffällig wird, noch weit verbreitet (Item 12).

4.3. Anzeigeverhalten, Erfahrung mit Straftätern und Sorge um straffällig gewordene Jugendliche

Bevor Zusammenhänge zwischen Einstellungswerten und einigen Sozialdaten der Befragten untersucht werden, seien einige »Nebenergebnisse« der Erhebung, die insbesondere im Hinblick auf eine Stigmatisierungsperspektive relevant erscheinen, erwähnt:

Die Befragten sollten aus einer Anzahl von 8 Delikten diejenigen angeben, die sie, falls sie deren Ausführung zufällig beobachteten, der Polizei melden würden. Von den Befragten würden der Polizei jeweils melden:

90 % ein Sittlichkeitsdelikt

88 % vorsätzliche Körperverletzung

59 % Sachbeschädigung (Schaden über 100 DM)

56 % Betrug (Schaden über 100 DM)

52 % Diebstahl (Schaden über 100 DM)

41 % Sachbeschädigung (Schaden unter 100 DM)

39 % Betrug (Schaden unter 100 DM)

36 % Diebstahl (Schaden unter 100 DM)

Obwohl die Fragebogeninstruktion keinen Hinweis auf das Geschlecht des Straftäters enthielt, gaben 76 % der Befragten an, nur an männliche Straftäter gedacht zu haben, 23 % hatten sowohl an Jungen, als auch an Mädchen gedacht. 34,5 % der Befragten berichteten, daß sie schon einmal Kontakt mit jugendlichen Delinquenten gehabt hätten; 46 % kreuzten an, schon einmal Opfer einer - meist leichteren - Straftat geworden zu sein; 20 % der Befragten gaben zu, schon einmal eine Straftat begangen zu haben, ohne erwischt worden zu sein[13], 26 % erklärten sich bereit, sich einen Abend pro Woche um straffällige Jugendliche zu kümmern.

4.4. Einstellungen und Sozialdaten der Befragten

Tabelle 2 Zeigt die Korrelationen von vier Sozialdaten der Befragten mit den Einstellungswerten auf den beiden Untertests unserer Untersuchung: Bei der Interpretation dieser Korrelationen ist zu berücksichtigen, daß es sich hier nur um vorläufige Daten zur Hypothesengewinnung handelt[14].

Tabelle 2: Korrelation von vier Sozialdaten mit den Einstellungswerten auf den beiden Untertests Unterstützung/Umweltdenken (UU) und Autoritarismus/Vergeltung (AV)

Variable

Korrelation mit UU

Korrelation mit AV

Geschlecht

.12 (P < .05)

.07 (n. s.)

Alter

.03 (n. s.)

.50 (P < 01)

Bildung

.09 (n. s.)

.33 (P < .01)

Schicht

.12 (P < .05)

.34 (P < .01)

p < .05 signifikantes Ergebnis

p < .01 sehr signifikantes Ergebnis

n. s. nicht signifikant

Angesichts der bereits erwähnten geringen Differenzierungsfähigkeit der Items der Einstellungs-Dimension »Unterstützung/Umweltdenken« wundert es nicht, daß auch die Korrelationen zwischen den Sozialdaten der Befragten und ihren Einstellungswerten in diesem Untertest sehr niedrig sind. Nur die Variablen »Geschlecht« und »Schichtzugehörigkeit« zeigen signifikante Korrelationen, wobei Frauen positivere Einstellungswerte aufweisen als Männer, Mittelschichtangehörige positivere Werte als Unterschichtangehörige[15]. Da einige Untersuchungen (z.B. Fisher 1971; Coben/Struening 1963) belegen, daß Frauen In Bezug auf humanitäre Konzepte meist positiver eingestellt sind als Männer, kann das Ergebnis bedeuten, daß Frauen bei ihren Aussagen weniger den bedrohlichen Straffälligen, als vielmehr den hilfsbedürftigen Jugendlichen vor Augen hatten. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß die gefundenen Zusammenhänge recht niedrig sind.

Der schichtspezifische Befund entspricht den Ergebnissen anderer Untersuchungen über Einstellungen gegenüber Randgruppen (z.B. Simmons 1965; McIntyre 1967; Jäckel/Wieser 1970), kann aber unseres Erachtens nicht eindeutig interpretiert werden: Einstellungsfragebogen werden fast immer von Mittelschichtangehörigen konstruiert, und die Aussagen beinhalten weitgehend mittelschichtspezifische Vorstellungen und Annahmen über das infrage stehende Einstellungsobjekt. Außerdem ist es durchaus möglich, daß Personen Items unterschiedlich auffassen, obwohl sie den Einstellungsgegenstand gleich bewerten. Dies läßt sich besonders gut an der Aussage: »Die Jugendlichen haben zuviel Freizeit, deshalb kommen sie auch auf dumme Gedanken« verdeutlichen: Personen mit positiven Einstellungen gegenüber jugendlichen Delinquenten könnten diese Aussage ablehnen, wenn sie keinen Zusammenhang zwischen Freizeit und Delinquenz vermuten; es wäre aber auch denkbar, daß sie dem Inhalt der Aussage zustimmen, da sie einige Freizeitaktivitäten von Jugendlichen kennen und meinen, daß diese verändert werden müßten. Es ist also möglich, daß Schichtunterschiede in bezug auf Einstellungswerte weniger »Einstellungsdifferenzen« als vielmehr Verständnisdifferenzen in bezug auf die Items ausdrücken.

Im Untertest »Autoritarismus/Vergeltung« fällt die hohe Korrelation zwischen Alter und autoritärer Einstellung gegenüber jugendlichen Delinquenten auf: Altere Befragte haben in diesem Bereich wesentlich autoritärere Einstellungen als jüngere Personen[16]. Geht man davon aus, daß ein kultureller Wandel in bezug auf autoritäre Einstellungen innerhalb der letzten 20-30 Jahre stattgefunden hat, würde dies eine im Vergleich zu heutigen Einstellungen stärker autoritär orientierte Einstellungsbildung älterer Personen bedeuten. Im Bereich anderer sozialer Einstellungen sind zeitbedingte Veränderungen in Richtung auf Verminderung autoritärer Vorstellungen bereits nachgewiesen worden (z.B. Devereux/BronfenbrennerlSuci, 1971 (1962); Herrmann 1966). Es besteht die Möglichkeit, daß ein solcher Wandel auch in bezug auf die Einstellungen zu Straftätern zu verzeichnen ist; außerdem könnte ein Gefühl der Bedrohung durch jugendliche Delinquente insbesondere von älteren Personen empfunden werden[17].

Im Hinblick auf den signifikanten Zusammenhang zwischen Schichtzugehörigkeit und Einstellung im Untertest Autoritarismus/Vergeltung können dieselben Argumente angeführt werden, die auch schon bei den Ergebnissen zu Untertest Unterstützung/Umweltdenken genannt wurden. Der Befund, daß Befragte mit höherer Schulbildung weniger autoritäre Einstellungen zu jugendlichen Delinquenten zeigen als Personen mit Volksschulbildung, ist unseres Erachtens sowohl über die Variable »Zugänglichkeit zu Informationen«[18] als auch mit der Fähigkeit höher gebildeter Personen, sich situativ angemessen zu verhalten (etwa im Sinne der sozialen Erwünschtheit gegenüber dem Forscher), zu erklären.

4.5. Erfahrung mit Straftätern und Bereitschaft zum Helfen als Einstellungsdeterminanten

Wir wollen nun den Zusammenhang zwischen den in unseren Untertests gemessenen Einstellungen und vier weiteren Variablen untersuchen, die sich - im Gegensatz zu den Sozialdaten - speziell auf den Bereich »abweichendes Verhalten - jugendliche Straftäter« beziehen. Tabelle 3zeigt die entsprechenden Korrelationswerte der Untertests mit den Variablen »Kontakt zu jugendlichen Straftätern gehabt«, »Opfer einer Straftat geworden«, »selbstverübte Straftaten« und »Bereitschaft, sich um straffällig gewordene Jugendliche zu kümmern«.

Tabelle 3: Korrelation von vier »Erfahrungsdaten« mit den Einstellungswerten auf den beiden Untertests Unterstützung/Umweltdenken (UU) und Autoritarismus/Vergeltung (AV)

Variable

Korrelation UU

Korrelation AV

Hat der Befragte schon einmal Kontakt mit straffälligen Jugendlichen gehabt?

.02 (n. s.)

.18 (P < 18)

War der Befragte schon einmal Opfer einer Straftat?

.06 (n. s.)

.13 (P < .05)

Hat der Befragte selbst schon einmal eine Straftat begangen ohne erwischt worden zu sein?

.02 (n. s.)

.21 (P < 21)

Würde sich der Befragte einen Abend pro Woche um straffällige Jugendliche kümmern?.

08 (n. s.)

.32 (P < 01)

Nach Tabelle 3 legt unsere Untersuchung folgende Ergebnisse nahe:

  1. Die signifikante Korrelation zwischen »hat der Befragte Kontakt mit jugendlichen Straftätern gehabt« und den Einstellungswerten im Untertest Autoritarismus/Vergeltung deutet darauf hin, dass tatsächliche Erfahrungen mit jugendlichen Delinquenten in der untersuchten Stichprobe autoritäre Einstellungen offenbar nicht begünstigen.

  2. Personen, die schon einmal Opfer einer Straftat waren, beurteilen jugendliche Straftäter weniger autoritär als Personen, die noch nicht Opfer gewesen sind. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die befragten Personen überwiegend leichteren Delikten zum Opfer gefallen waren. Offensichtlich zwingt also die Erfahrung Opfer einer Straftat geworden zu Sein, dazu, das Problem »Straffälligkeit« anhand dieses Beispieles genauer zu durchdenken: bei der Konfrontation mit einem konkreten Straftäter und mit einer konkreten Straftat fällt eine eindeutig negative Wertung aufgrund vieler, sich teilweise widersprechender Informationen offenbar schwerer, als wenn das abstrakte Konzept »jugendlicher Straftäter« nicht durch eigene Erfahrung vermittelt zur Diskussion steht[19].

  3. Rund 20 Prozent der befragten Personen gaben an, schon einmal eine Straftat begangen zu haben ohne erwischt worden zu sein. Diese selbstberichtete Delinquenz korreliert signifikant mit einer weniger autoritären Einstellung zu jugendlichen Delinquenten (r = .21): Wenn man sich selbst eingesteht, bereits strafbare Handlungen begangen zu haben, dann ist es im allgemeinen zur Aufrechterhaltung des Selbstwertgefühls notwendig, auch gegenüber offiziellen Straftätern relativ tolerant eingestellt zu sein.

  4. Die Frage »Wären Sie bereit, sich einen Abend pro Woche um straffällige jugendliche zu kümmern« wurde von 26 % der Befragten mit »ja« beantwortet. Diese Antwort korreliert signifikant mit den Einstellungswerten im Test Autoritarismus/Vegeltung. Anders ausgedrückt: Personen, die den Aussagen im Test Autoritarismus/Vergeltung überwiegend zustimmen, sind weniger häufig bereit, sich einen Abend pro Woche um straffällig gewordene Jugendliche zu kümmern als Personen, die den Aussagen von diesem Untertest eher ablehnend gegenüberstehen[20].

4.6. Sozial- und Erfahrungsdaten in ihrer Beziehung zu den Einstellungswerten

Zwischen den in den beiden vorangegangenen Abschnitten diskutierten Variablen - Geschlecht, Alter, Bildung, Schicht, Kontakt zu Delinquenten, Opfer von Straftaten, selbstberichtete Delinquenz und Bereitschaft, sich um straffällig gewordene Jugendliche zu kümmern - und den jeweiligen Einstellungswerten der beiden Untertests wurden multiple Korrelationen[21] berechnet.

Für den Untertest Unterstützung/Umweltdenken ergab sich hierbei eine multiple Korrelation von .21; das heißt, daß nur etwa 4 5 der Unterschiede in den Einstellungswerten durch die hier angeführten Variablen erklärt werden können[22]. Der wichtigste Grund hierfür ist, daß Aussagen mit einem so hohen Allgemeinheitsgrad, wie sie für den Test Unterstützung/Umweltdenken charakteristisch sind, auch ganz allgemein akzeptiert werden und insofern kaum davon abhängen, ob z.B. der Befragte nun 20 oder 50 Jahre alt ist, die Volksschule oder das Gymnasium besucht hat.

Ein anderes Bild vermittelt der Untertest AutoritarismuslVergeltung. Hier besteht eine multiple Korrelation von .64 zwischen den acht untersuchten Variablen und den Einstellungswerten des Tests; das heißt, daß 41 % der Unterschiede dieser Werte durch die genannten Variablen erklärt werden können. Was die Beantwortung des Untertests Autoritarismus/Vergeltung anbetrifft, ist es also keineswegs unwichtig, wer gefragt wird; die Antworten unterscheiden sich - je nach Kombination der Sozial- und Erfahrungsvariablen - beträchtlich.



[7] Vgl. hierzu die Überlegungen von Cohen/Struening 1963 zur Beschäftigung psychiatrischer Krankenschwestern.

[8] Zur Konstruktion des Meßinstruments siehe Abele/Nowack (1973).

[9] Die 21 bzw. 10 Items der beiden Untertests werden als jeweils eine Dimension (im Sinne der Faktorenanalyse) aufgefaßt. Die einzelnen Items sind insofern nur in bezug auf die zugehörige Gesamtdimension zu interpretieren.

[10] Der Untertest Autoritarismus/Vergeltung (mittlere Trennschärfe .63; Zuverlässigkeit/interne Konsistenz .94) erweist sich gegenüber dem Untertest Unterstützung/Umweltdenken (mittlere Trennschärfe .45; Zuverlässigkeit .78) als überlegen. Die Items von Untertest Unterstützung/Umweltdenken haben Mittelwerte, die überwiegend zum positiven Pol der Einstellung weisen, während die Mittelwerte von Untertest Autoritarismus/Vergeltung um Großteil eher zum negativen Pol zeigen (durchschnittliche Itemmittelwerte: 2,45 versus 3,45).

[11] Auch ist eine Beantwortung der Unterstützung/Umweltdenken-ltems im Sinne der »sozialen Erwünschtheit« nicht auszuschließen. Dies ist jedoch auf dem Hintergrund der generell eher negativen Beantwortung der Autoritarismus/Vergeltungs-Items nicht wahrscheinlich.

[12] Die Trennschärfe bezeichnet den Anteil, den das entsprechende Item am Gesamttestergebnis hat. Haben nun im Untertest AV solche Items hohe Trennschärfen, die Behandlungsformen von jugendlichen Delinquenten beinhalten, so kann man daraus schließen, daß AV insgesamt vor allem durch Einstellungen zur Behandlung gekennzeichnet ist.

[13] Hier wird nur die Frage nach unentdeckten eigenen Delikten erwähnt, da von den 220Befragten nur 2 angaben, »offiziell« vorbestraft zu sein.

[14] Die Vorläufigkeit der Daten liegt darin begründet, daß an ein und derselben Stichprobe sowohl der Fragebogen konstruiert als auch die Korrelationsstatistiken errechnet wurden.

[15] Schichtindex nach Kleining/Moore (1968); Fremdeinschätzung

[16] Jäckel/Wieser (1970) erhielten ähnliche Ergebnisse bezüglich der Einstellungen zu Geisteskranken.

[17] Für das Gefühl subjektiver Bedrohung allgemein spricht, daß ältere Probanden (über 60Jahre) signifikant häufiger ein Interview verweigerten, als jüngere Probanden.

[18] Die Zugänglichkeit zu theoretisch/wissenschaftlichen Informationen über Jugenddelinquenz ist u.E. in der Mittelschicht größer als in der Unterschiebt. Unter der Annahme, daß diese Informationen verbale Einstellungen in positive Richtung verändern, ist das gefundene Korrelationsergebnis plausibel. Simmons (1965) konnte zeigen, daß Mittelschichtangehörige zwar Ansichten über »Abweichler« haben, die eher wissenschaftliche Theorien widerspiegeln als die Ansichten von Unterschichtangehörigen; daß jedoch Unterschiede in der Stereotypität, mit der die Ansichten vorgetragen werden, nicht existieren.

[19] McIntyre (1967) fand, daß sich Opfer und Nicht-Opfer in ihrer Beurteilung von Kriminalität nicht unterschieden. Allerdings liegen keine Angaben über die Schwere der Delikte, denen einige Befragte zum Opfer fielen, vor.

[20] Dieser Befund kann als Hinweis für die Konstruktvalidität des Fragebogens verstanden werden.

[21] Beim Verfahren der multiplen Korrelation soll eine Variable (die Abhängige) aufgrund der Kombination zweier oder mehrerer anderer (unabhängiger) Variablen vorhergesagt werden. Im vorliegendem Fall soll also jeweils der Einstellungswert von AV und UU aufgrund der 8 soziodemographischen Variablen vorhergesagt werden.

[22] Der erklärbare Prozentsatz der Unterschiede (Varianzen) in den Einstellungswerten ist gleich dem Quadrat des multiplen Korrelationskoeffizienten (Determinationskoeffizient).

Zusammenfassung

  1. Einstellungen zu - und im Extremfall Stigmatisierungen von - Randgruppen sind in einem interaktionistischen Ansatz abweichenden Verhaltens zu untersuchen.

  2. In der vorliegenden Arbeit werden Einstellungen zu straffällig gewordenen Jugendlichen auf den Dimensionen Unterstützung/ Umweltdenken und Autoritarismus/Vergeltung erfaßt. Erstere ist charakterisiert durch Annahmen über Ursachen von Kriminalität, die nicht ausschließlich im Individuum liegen und durch Behandlungsvorstellungen, die sich an humanitären Konzepten orientieren. Letztere kann grob als Schuld-Sühne-Denken bezeichnet werden.

  3. Die Befragten befürworteten sowohl allgemein gehaltene Unterstützungsaussagen, als auch stark strafend orientierte Behandlungsvorschläge. Dieses scheinbar widersprüchliche Ergebnis wird folgendermaßen interpretiert: Sobald bestimmte Aussagen eindeutig als Stigmatisierungen von jugendlichen Straftätern erkannt werden, werden diese abgelehnt. Auf einer sehr allgemeinen Ebene sehen viele Befragte die Möglichkeit, daß Kriminalisierungsprozesse durch negative Beurteilungen und Erwartungen seitens der Umwelt eingeleitet werden können. Dagegen hapert es offensichtlich bei der Umsetzung dieser Erkenntnis: Im Einzelfall muß jemand, der mehrere Straftaten begangen hat, in der Meinung der Befragten eben doch strenger bestraft werden; auch wird Kriminalität immer noch als eine Angelegenheit des freien Willens verstanden. Mit anderen Worten: Weniger direkt angesprochene Stigmatisierungen werden nicht mehr als solche erkannt, bzw. die darin zum Ausdruck kommenden Inhalte werden in großem Maße akzeptiert[23].

  4. Es konnten vor allem folgende Beziehungen zwischen den Einstellungswerten und ausgewählten Sozialdaten der Befragten aufgezeigt werden: a) Frauen und Angehörige der Mittelschicht äußerten im Test Unterstützung/Umweltdenken leicht positivere Einstellungen als Männer und Angehörige der Unterschicht. b) Autoritäre Einstellungen zu jugendlichen Delinquenten nahmen mit dem Alter der Befragten zu. c) Ebenso äußerten Unterschichtangehörige und - damit zusammenhängend - Personen mit niedriger Schulbildung eher autoritäre Einstellungen als Mittelschichtangehörige und Personen mit höherer Schulbildung.

  5. Personen, die schon einmal Opfer einer Straftat waren, die Kontakt mit jugendlichen Delinquenten hatten und solche, die angaben, selbst schon einmal eine Straftat begangen zu haben, beurteilten jugendliche Straftäter weniger autoritär. Dies trifft auch auf Personen zu, die bereit sind, sich einmal in der Woche um solche Jugendlichen zu kümmern.



[23] Noch eine Bemerkung zum Untertest Unterstützung/Umweltdenken: Trotz wenig befriedigender statistischer Kennwerte sollte diese Skala beibehalten werden, um Beantwortungstendenzen entgegenzuwirken (z.B. der ja-sage-tendenz). Auf jeden Fall müssen beide Untertests getrennt ausgewertet werden.

Literatur

Abele, A, unter Mitarb. v. S. Mitzlaff u. W. Nowack: Einstellungen gegenüber Abweichlern und abweichendem Verhalten, in: dies. (Hrsg.): Abweichendes Verhalten. Erklärungen, Scheinerklärungen und praktische Probleme. Stuttgart 1975, S. 231-258.

Abele, A./Nowack, W., Eine Untersuchung zur Einstellung der Bevölkerung gegenüber straffälligen Jugendlichen. Manuskript, Konstanz 1973.

Alberts, W. E., Personality and attitudes toward juvenile delinquency: a study of protestant ministers, in: journal of Social Psychology, 1963,S. 71-83.

Becker, H. S., Outsiders. Glencoe,1963 (deutsch: Frankfurt/Main 1973).

Benninghaus, H., Soziale Einstellungen und soziales Verhalten. Zur Kritik des Attitüdenkonzepts, in: Albrecht, G./Daheim, H./Sack, F. (Hrsg.), Soziologie. Sprache, Bezug zur Praxis, Verhältnis zu anderen Wissenschaften, Opladen 1973.

Coben, J.IStruening, E. L., Opinions about mental illness in the personnel of two large mental hospitals, in: journal of Abnormal and Social Psychology, 1962, S. 349-360.

DeFleur, M./Westie, F., Attitude as a scientific concept, in: Social Forces, 1963, S. 17-31.

Devereux, E./Bronfenbrenner, U./Suci, G., Zum Verhalten der Eltern in den USA und in der BRD, in: Friedeburg, L. (Hrsg.): Jugend in der modernen Gesellschaft, Köln 1971, S. 335-357 (original 1962).

Ehrlich, H. J., Attitudes, behavior and the intervening variables, in: American Sociologist, 1969, S. 29-34.

English, H. B./English, A. C., A comprehensive dictionary of psychological and psychoanalytical terms, London 1958.

Fishbein, M., A consideration of beliefs and their role in attitude measurement, in: Fishbein, M. (Hrsg.), Readings in attitude theory and measurement, New York 1967, S. 257-266.

Fisher, E. H., Who volunteers for companionship with mental patients? A study of attitude-belief-intention relationships, in: Journal of Personallty, 1974 S. 552-563.

Herrmann, T. (Hrsg.), Psychologie der Erziehungsstile. Göttingen 1966.

Hess, H., Kriminelle Karrieren Jugendlicher in einem Armenghetto, in: Kriminologisches Journal 1972, S. 258-271.

Jäckel, M./Wieser, S., Das Bild des Geisteskranken in der Öffentlichkeit, Stuttgart 1970.

Kerlinger, F. N., Social attitudes and their criterial referents. A structural theory, in: Psychological Review, 1967, S. 110-122.

Kleining, G./Moore, H., Soziale Selbsteinstufung (SSE), in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1968, S. 502-552.

LaPiere, R. T., Attitudes versus action, in: Social Forces, 1934, S. 230 bis 237.

McIntyre, J., Public attitudes towards crime and law enforcement, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Sciences, 1967, S. 34-46.

Quensel, S., Sozialpsychologische Aspekte der Kriminologie, Stuttgart 1964.

Rosenhan, D. L., On being sane in insane places, in: Science, 1973, S. 250-258.

Sherif, M./Sherif, C. W., Social psychology, New York 1969.

Simmons, J. L., Public stereotypes of deviants, in: Social Problems, 1965, S. 223-232.

Wicker, A. W., Attitudes versus action: The relationship of verbal and overt behavioral responses to attitude objects, in: journal of Social Issues, 1969, S. 41-78.

Zur Person:

Andrea Abelf, geb. 1950, Diplom-Psychologin, Aufbau-Studentin an der Universität Konstanz - Arbeitsgebiete: Reaktionen auf abweichendes Verhalten, Einstellungsmessung.

Wolf Nowack, geb. 1946, Diplom-Psychologe, Aufbau-Student an der Universität Konstanz. Arbeitsgebiete: Reaktionen auf abweichendes Verhalten, Einstellungsmessung.

Zurück zur Indexseite

Quelle

Andrea Abele, Wolf Nowack: Einstellung und Stigmatisierung. Eine empirische Untersuchung am Beispiel straffällig gewordener Jugendlicher

erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 1, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 145 - 167

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 03.06.2008

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation